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Kommission für Arbeiterstatistik und ihre Gegner"( Reichstagsabgeord­neter Molkenbuhr); öffentliche Versammlung der Schneider und Schneiderinnen: Das englische Genossenschaftswesen und seine Lehren für die Arbeiterschaft"( Gen. Dr. Arons); öffentliche Versammlung der Kartonarbeiter und Arbeiterinnen: Die Erinnerungen einer frei­willigen Fabrikarbeiterin"( Gen. Greifenberg  ); öffentliche Versamm lung der Arbeiter und Arbeiterinnen der Metallindustrie: 1. Rechen­schafts- und Thätigkeitsbericht"( Gen. Köhler), 2. ,, Wie stellt sich die Kollegenschaft zum 1. Mai?"( Gen. Näther); öffentliche Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen der Luruspapierbranche: Die Miß­stände in den Betrieben von Kornblum, Prager& Loyda und Schäfer& Scheibe"( Gen. Sailer); Bremerhaven  , öffentliche Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen der Bekleidungsindustrie: Die Konfektion und ihre Entwicklung"( Gen. Timm); Grüne, öffentliche Volks­versammlung: Die Bestrebungen der Sozialdemokratie"( Genossin Kähler- Wandsbeck); Leipzig  , öffentliche Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen der Konfektionsbranche: Die Verwendung der weiblichen Arbeitskraft in der Großindustrie, insbesondere der Be­Kleidungsindustrie"( Genossin Rohrlack); Limbach, öffentliche Ver­sammlung für Arbeiter und Arbeiterinnen: Die Arbeitskraft in der modernen Großindustrie und die Nothwendigkeit, weibliche Fabrik­inspektoren anzustellen"( Genossin Rohrlack); Markersdorf, öffent­liche Volksversammlung, und Niederhermersdorf, öffentliche Ver sammlung der Textilarbeiter und Arbeiterinnen: Die weibliche Arbeitskraft in der modernen Großindustrie"( Referentin in beiden Versammlungen Genossin Rohrlack); Schnelsen  , öffentliche Volks­versammlung: Die gegenwärtige politische Lage"( Genossin Steinbach­Hamburg); Witten  , öffentliche Volksversammlung: Die proletarische Frauenbewegung in gewerkschaftlicher und politischer Beziehung" ( Genossin Kähler).

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Genossin Ihrer hat gegen die Maßregel folgenden Einspruch eingelegt: ,, Gegen die mir am 22. d. zugestellte Verfügung des Polizei- Präsi­denten zu Berlin   lege ich hiermit Beschwerde ein und beantrage: Die Verfügung aufzuheben.

Begründung:

Sowohl nach dem Sinne des Vereinsgesetzes vom 11. III. 1850, als auch nach dem Entscheide des Ober- Tribunals für Strafsachen und des Reichsgerichts vom 10. April 1891 kann die Frauen- Agitations- Rom­mission, der ich bisher angehörte, weder als ein Verein im Sinne des Gesetzes angesehen werden, noch ist die Thätigkeit der Kommission als eine politische zu bezeichnen.

Das Ober- Tribunal entschied, daß ein Verein eine dauernde Vereinigung von Personen zu gemeinsamen Zwecken sei. Die genannte Kommission fann als eine dauernde Vereinigung nicht angesehen werden, da deren Mitglieder nicht aus eigenem Antriebe, sondern durch die Wahl in einer Volksversammlung zum Zusammentritt bewegt wurden, und jede gleiche Volksversammlung, deren Einberufung an keine Frist gebunden ist, kann die Kommissions- Mitglieder ihres Mandats verlustig erklären.

Das Reichsgericht entschied, daß zu den Kriterien eines Vereins eine Leitung gehöre.

Eine solche ist bei der Frauen- Agitations- Kommission aber nicht vorhanden gewesen, da sie weder Vorsitzende, noch Kassirerin, noch sonst irgend eine Leitung hatte, auch keinem der Mitglieder bestimmte Funt tionen oblagen.

Ebensowenig waren weitere oder gar Beitrag zahlende Mitglieder vorhanden, ohne solche ist aber die Bildung eines Vereins eben unmöglich. Auch war ein Statut nicht vorhanden, ohne solches könnte aber ein Verein unmöglich einheitlich arbeiten.

Außerdem hat sich die Frauen- Agitations- Kommission noch nicht mit politischen Angelegenheiten beschäftigt, denn es kann unmöglich als einheitliche Beschäftigung mit politischen Angelegenheiten im Sinne des Gesetzes gelten, wenn einzelne Mitglieder der Kommission auf eigene Hand die Vorbereitungen für Volksversammlungen, in denen die Frauen inter­esfirende Angelegenheiten besprochen werden sollen, treffen, oder in solchen Versammlungen Vorträge halten.

Aus den angegebenen Gründen ergiebt sich von selbst, daß die Ver fügung des Herrn Polizei- Präsidenten zu Berlin   dem Sinne des Gesetzes widerspricht und bitte ich meinem Antrage gemäß entscheiden und diese Verfügung aufheben zu wollen."

Vereinsversammlungen fanden in der nämlichen Zeit statt in: Berlin  , Mitgliederversammlung des Frauen- und Mädchen- Bildungs­vereins: Die Frau als Aschenbrödel der kapitalistischen   Gesellschaft und ihre Befreiung"( Gen. Schöpflin); Mitgliederversammlung des Verbands deutscher Holzarbeiter und Arbeiterinnen: Naturheilver­fahren und Berufskrankheiten"( Gen. Dr. Weyl), Mitgliederversamm­lung des Verbands der in Holzbearbeitungsfabriken und auf Holz­plätzen beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen: Klassenerziehung und Klassenbildung"( Genoffin Scholz); Hamburg  , Mitgliederver­sammlung des Verbands der Fabrik-, Land-, Hilfsarbeiter und Ar­beiterinnen: Unser Herbergswesen"( Genosse Liebscher); Mitglieder­versammlung des Verbands der Schneider und Schneiderinnen: Die Innungen und die Bestrebungen der herrschenden Parteien zur Hebung des Handwerks"( Gen. Stühmer); Harburg  , Mitgliederversammlung des Verbandes der Fabrik-, Land-, Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen: Die Arbeitslosigkeit und ihre Ursachen"( Gen. Salfeldt); Kiel  , Mit gliederversammlung des Bildungsvereins für Frauen und Mädchen: " Ist die Frau geistig und körperlich so entwicklungsfähig wie der Mann?"( Gen. Brecor); Köln  , Mitgliederversammlung des Verbandes der Textilarbeiter und Arbeiterinnen: Die Arbeitslosigkeit und ihre Beseitigung"( Genosse Weingarts  ); Schöneberg  , Mitgliederversamm lung des Bildungsvereins für Frauen und Mädchen:" Die wirth- liche Thema referiren. Nur in Leipzig   entzog ihr der überwachende schaftlichen Verhältnisse im Mittelalter"( Gen. Schubert); Weißensee, Mitgliederversammlung des Bildungsvereins für Frauen und Mädchen: ,, Die Kinder des Volkes"( Genossin Scholz).

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Behördliche Findigkeit und Schneidigkeit im Kampfe mit den proletarischen Frauen. In Zusammenhang mit der Auf­lösung der Berliner   Frauen- Agitations- Kommission wurde bei den Genossinnen Baader, Fahrenwaldt, Jung, Klotzsch, Frohmann und Ihrer gehaussucht, ohne daß jedoch die Maßregel das geringste Resultat ergab. Haussuchung fand außerdem noch bei Genossin Wengels statt, die zwar seit Ende vorigen Jahres der Frauen- Agitations- Kommission nicht mehr angehört, aber nichtsdestoweniger in ihrer Eigenschaft als Petroleuse" in Zusammenhang mit dieser gebracht werden sollte. Beschlagnahmt wurden hier mehrere Bogen Sammelbons, ein Konto­buch, Flugblätter, rothe Märznummern, mehrere Privatbriefe, aber nicht das geringste Belastungsmaterial.

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Die Verfügung, welche die Auflösung der Frauen- Agitations­Kommission ausspricht, lautet:

Es wird Ihnen hiermit eröffnet, daß die Berliner   Frauen- Agitations­Kommission auf Grund des§ 8 des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 vorläufig geschlossen ist, weil dieselbe nach ihrer bisherigen Thätigkeit, insbesondere wegen der noch in letzter Zeit in Versammlungen betriebenen Agitation für das Wahlrecht der Frauen, als politischer Verein im Sinne des genannten Gesetzes erscheint, politische Vereine aber Frauen nicht als Mitglieder aufnehmen dürfen.

Jede fernere Betheiligung an diesem Vereine, oder eine Neubildung, welche sachlich als Fortsetzung des geschlossenen Vereins erscheint, ist nach § 16 des Vereinsgesetzes strafbar. Der Polizei- Präsident."

Den Versammlungen, in welchen Frauen referiren, bezw. an denen Frauen theilnehmen sollten, brachten amts- und pflichteifrige Behörden in letzter Zeit eine besonders rege staatsretterische Fürsorge entgegen. Die Versammlungen in Netschtau und in Werdau  , in denen Genossin Zetkin   über das Thema referiren sollte: Warum fordern die proletarischen Frauen ihre volle politische Gleichberechti gung?" wurden verboten. Begründet ward die Maßregel mit§ 5 des sächsischen Vereinsgesetzes, da die Referentin von ihrem früheren Auftreten in dem Kreise hinlänglich als eine Person bekannt sei, welche besonders gehässig Staat und Gesellschaft angreift und die Bevölkerungsklassen gegen einander aufreizt". Diese Begründung muthet gar sonderbar an gegenüber der Thatsache, daß Genossin Zetkin   trotz der sehr vielen Versammlungen, die sie abgehalten hat, noch nicht einmal wegen Gesetzesübertretung bestraft worden ist. Un­behindert konnte sie auch in einer Reihe anderer Orte über das näm

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Beamte das Wort, als sie gelegentlich einer Kritik der Fassung und Handhabung der Vereins- und Versammlungsgesetze den Frauen gegenüber eine sehr harmlose Nebenbemerkung über die Studenten der Rechtsgelahrtheit machen wollte. Die Herren sammt ihren Pauke reien, Trinkgelagen und Kollegienschwänzereien gehören in Leipzig  offenbar zu den Staatseinrichtungen", an welche die Kritik nicht ,, tippen" darf. Einer weitgehenden amtlichen Aufmerksamkeit hat sich auch die Agitation der Genossin Kähler in Westfalen   zu erfreuen. Genossin Kähler sollte in Lüdenscheid   über Die Umsturzvorlage und die Stellung der verschiedenen Parteien zu ihr" referiren. Die betreffende Versammlung wurde auf Grund des§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes verboten. An Stelle der Referentin sollte nun Genosse Iserloh sprechen. Derselbe unterzog zunächst§ 8 des Vereinsgesetzes einer Besprechung und protestirte im Namen der Versammelten gegen die beliebte Maßregel. Unter Anderem betonte er den Widerspruch, der darin liege, daß man einer Frau das Sprechen in einer Ver­sammlung verbiete, aber gegen die Anwesenheit von Frauen in der nämlichen Versammlung nichts einzuwenden habe. Daraufhin forderte der Ueberwachende vom Vorsitzenden die Entfernung der Frauen aus der Versammlung. Da die Anwesenden diese Aufforde rung als eine Rechtsverletzung erachteten, der sie nicht Folge leisten wollten, wurde die Versammlung aufgelöst. Genossin Kähler sollte u. A. auch in Altena   über Pflichten und Rechte der arbeitenden Klasse" sprechen. Die Polizei bescheinigte die Anmeldung der geplanten Ver­sammlung, verbot aber den Frauen, einschließlich der Person der Referentin, die Theilnahme an derselben. In Apolda   wurde eine