betreffend den Schutz der Säuglinge und die Regelung des Ladenschlusses, sodann als Standesbeamte, als Steuereinnehmer, Schulräthe, als Mitglieder von Asylfuratorien, des Armenraths, des Ge meinderaths, des Distriktsraths und der Kirchengemeinden. Die Gemeinden bezahlen die Frauen so gut wie der Staat. So bekommen 3. B. Steuereinnehmerinnen 4000-5000 Mt. jährlich, Schulräthinnen 3000-7000 Mt., Armeninspektorinnen bis zu 8000 Mt. und 20 Mt. tägliche Reisespesen u s. w. Die Zahl der englischen Schullehrerinnen beträgt rund 33000, wovon 16100 als Hilfslehrerinnen thätig sind. Ihre Gehälter schwanken zwischen 800 und 4000 Mt., die der Haushaltungslehrerinnen zwischen 1200 und 2240 Mt., Kindergärtnerinnen beziehen von 1400-2000 Mt. Die Löhne der englischen Arbeiterinnen, sowie der im häuslichen Dienste stehenden Personen sind erheblich niedriger, immerhin sind sie zu einem großen Theile noch höher als in Deutschland . So bekommen Hausmädchen Jahreslöhne Die zahl von 280-520 Mt., Köchinnen von 600-1200 Mt. 2c. reichen, in England bereits zugänglichen Stellen im öffentlichen Dienste zeigen, in welch erfolgreichem Maße dort die Vorurtheile gegen die öffentliche Wirksamkeit der Frau überwunden sind.
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Hausindustrie.
* Ueber die Hausindustrie in Rußland veröffentlichte die Münchener Allgemeine Zeitung " interessante Einzelheiten, von denen wir folgende wiedergeben:„ Die Hausindustriellen Ruß lands sind mit ganz geringen Ausnahmen die russischen Bauern, welche lediglich im Winter die Bearbeitung des Bodens mit der Handhabung von Beilen und Schnitmessern, von Spinnrad und Webstuhl, Hammer, Zange oder. Töpferscheibe vertauschen. Sie sind ferner fast ebenso ausschließlich neben ihrem bäuerlichen Beruf selbständige Gewerbetreibende, indem sie die Produkte ihrer Handfertigkeit nicht gegen Bestellung an den Fabrikanten oder Verleger abführen, sondern sie in kleineren oder größeren Bezirken selbst abzusetzen suchen oder sie in größeren Mengen an die herumreisenden Händler verkaufen.
Soweit sich der russischen Hausindustrie das Verlags- oder Fabrikantensystem bemächtigt hat, ist allerdings zu vermuthen, daß sie sich mehr oder weniger auch hier schon unter den drückenden Bedingungen befindet, welche die Hausindustrie des Westens neuerdings zum Gegenstand so vieler Untersuchungen und Bedenken gemacht haben. Einen solchen mehr großindustriellen Charakter hat z. B. ein Theil der Tischlerei bekommen, deren Werkstätten vielfach bereits den Umfang kleiner Fabriken erreichen. Auch die Weberei hat namentlich in den Gouvernements Moskau, Jaroslaw, Kostroma diesen industriellen Charakter angenommen, aber sie bringt dem Einzelnen, wie es scheint, wohl nur in der Wollweberei , in der Saison immerhin noch 70 bis 100 Rubel ein. Schlimmer ist es speziell in der Baumwollweberei, wo der Durchschnittsarbeiter im Winter etwa 15 Rubel verdient; auch die Seidenspinnerei, die in den Gouvernements Wladimir und Moskau etwa tausend ländliche Familien beschäftigt, wird meist für Rechnung der großen städtischen Fabriken betrieben. Immerhin verdienen hier die Arbeiter noch 120 bis 200 Rubel jährlich. Die Spizenklöppelei, mit der sich die Frauen von mindestens 10000 bäuerlichen Familien für Rechnung von Zwischenhändlern beschäftigen, beschränkt ebenfalls den Verdienst der Arbeiterinnen auf das Aeußerste, bei 18 stündiger Arbeitszeit soll sich derselbe kaum auf mehr als 20 Ropeten( ca. 50 Pf.) pro Tag belaufen.
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Die Herstellung von Holz- und Flechtarbeiten nimmt in der russischen Hausindustrie eine der ersten Stellen ein. Allein der Wagenbau soweit es sich um die Herstellung einfacher Fuhrwerke für den ländlichen Gebrauch handelt, fast ausschließlich eine Domäne des bäuerlichen Hausfleißes beschäftigt etwa 20000 Höfe oder Familien und gewiß die dreifache Zahl von Arbeitern. An das Vorhandensein großer und billiger Holzvorräthe gebunden, ist der Wagenbau hauptsächlich in den Gouvernements Nischni- Nowgorod , Saratow , Perm, Kaluga , Wasa und Wjatka vertreten; neben fertigen Wagen werden auch große Mengen von Rädern als Spezialprodukt gewisser Gegenden hergestellt. Die fertigen Produkte finden ihren Absatz großentheils auf den Jahrmärkten. Noch mehr Familien, etwa 24000, beschäftigt die Böttcherei, die außer den Gegenständen des täglichen Gebrauchs auch große Mengen von Fässern für die Branntweinbrennerei, von Kübeln und Wannen für die Zuckerindustrie und dergleichen hervorbringt. Etwa 10000 Höfe finden wir mit der Tischlerei beschäftigt, die allerdings den Charakter der selbständigen Hausindustrie schon vielfach aufgegeben hat. In denselben Distrikten wird endlich auch noch die Produktion von Holzgeschirren, Tellern, Löffeln, Salzbüchsen und dergleichen in etwa 10000, und die Herstellung von Flechtarbeiten, wie Körbe, Matten und Bastschuhe, in 20000 Bauernfamilien betrieben. Die Produktion muß zum größten
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Theile an Händler verkauft werden und ist deshalb wenig lohnend, für 100 große Körbe werden 17 bis 18, für 1000 Löffel 2 bis 3 Rubel bezahlt. So beläuft sich der Verdienst der Holzschnitzer auf 15 bis 20 Ropeken täglich, derjenige der Korbflechter im besten Falle auf 70 Rubel und derjenige der Mattenflechter auf 20 bis 40 Rubel im Winter. Immerhin fällt bei der Lebensführung des russischen Bauern ein solcher Winterverdienst mehrerer Familienmitglieder start ins Gewicht.
Während die Textilindustrie als Hausarbeit meistens in das Lohn- und hier und da schon in eine Art von Schwizsystem übergegangen ist, hat die Verarbeitung des Leders und der Felle bei einem großen Umfang fast noch ganz den Charakter der eigentlichen Hausindustrie, und es werden, etwa mit Ausnahme der Schafpelzherstellung, auch noch gute Verdienste in diesem Gewerbe erzielt. Die eigentliche Schuhmacherei, die neben dem bäuerlichen Bedarf auch einen Theil des städtischen Schuhwerks produzirt, erzielt je nach der Geschicklichkeit des Einzelnen eine tägliche Einnahme von 40 Kopeken bis 1 Rubel. Nur die Schlosser und die Verfertiger der Heiligenbilder können mit dem Verdienst der Schuhmacher wetteifern. Die Zahl der in der Lederindustrie beschäftigten Bauernfamilien wird auf 40000 angegeben. Daneben finden noch etwa 15000 Familien in der Herstellung von Filzschuhen und anderen Filzwaaren ihre Beschäftigung.
Der in der russischen Dorfverfassung ausgeprägte Gemeinsinn bethätigt sich auch im Bestehen zahlreicher Genossenschaften zur Förde rung dieser ländlichen Hausindustrie; vielfach steht einer Anzahl von Töpfern, Theerbrennern, Schmieden u. s. w. nur ein Ofen, eine Werkstatt zur Verfügung, die abwechselnd benutzt wird. Durch Ausstellungen, Unterrichtskurse, hier und da auch durch direkte Einkäufe läßt sich auch die russische Regierung die Pflege dieser ländlichen Hausindustrie angelegen sein. Mag es immerhin für die einzelnen Familien nur ein verhältnißmäßig geringer Betrag sein, der auf diese Weise dem Einkommen des russischen Bauernstands zugeführt wird, so wird doch dieser Zuschlag fast ausschließlich in den beschäftigungslosen Monaten des Winters erworben und ist für das Weiterbestehen des russischen Bauernstands von der größten Bedeutung."
Frauengenossenschaften.
Eine Genossenschafts- Schneiderei, unter dem Namen Maison Esperance, ist von zwei Damen in London gegründet worden. Aus bescheidenem Anfang entwickelte sie sich im Laufe von zwei Jahren so günstig, daß sie jetzt zwanzig Arbeiterinnen beschäftigt, die bei achtstündiger Arbeitszeit 20 Mt. wöchentlich verdienen. Daneben ist eine Nähschule eingerichtet worden. In den großen hellen Arbeitsräumen finden Abends gesellige Unterhaltungen oder wissenschaftliche Vorträge statt.
Frauenstimmrecht.
D. Z. Stimmrecht der Frauen in der Schweiz . In einigen Gemeinden des Kantons Tessin haben die Frauen das kommunale Stimmrecht und zwar aus dem ebenso einfachen wie durchschlagenden Grunde, weil die Männer in den Sommermonaten auswärts arbeiten und so ohne die Mitwirkung der Frauen der Gemeindeverwaltungsapparat manchmal stille stehen müßte. In der Gemeinde Melano bei Lugano wurde in aller Form der Beschluß gefaßt, jeder zur Bürgergemeinde gehörenden Familie das Recht zu geben, sich in Bürgerangelegenheiten durch volljährige Frauenspersonen vertreten zu lassen. Die Frauen besigen hierbei das volle Stimmrecht. Interessant, aber nicht überraschend ist, daß die liberalen tessinischen Blätter die gesetzliche Santtionirung des Frauenstimmrechts befürworten, während die ultramontane Presse sich ablehnend verhält. Natürlich die Frau gehört ins Haus und in den Beichtstuhl, aber nicht in den Gemeindesaal und in die Gemeindeversammlung, wo sie für die Schwarzen, die mit der Unwissenheit immer am besten auskommen, zu gescheidt würde.- Im Kanton Waadt wird seit Monaten über die Einführung des Frauenstimmrechts in firchlichen( protestantischen) Angelegenheiten diskutirt. Da sich an diesen Erörterungen nur Männer betheiligten, wollte man in der Gemeinde Cherbres auch die Meinung der Frauen kennen lernen, und zu diesem Zwecke wurde an einem Sonntag Vormittag jeder Kirchenbesucherin beim Eintritt eine Stimmkarte verabfolgt. Beim Ausgang wurden die inzwischen in der Kirche ausgefüllten Stimmfarten in einem Körbchen gesammelt, und das Resultat ergab, daß sich 119 Frauen für und 38 gegen die Ertheilung des Stimmrechts an das weibliche Geschlecht erklärt hatten. Handelt es sich zunächst auch nur um eine Erweiterung der Frauenrechte in firchlichen Angelegenheiten, so wäre die Neuerung doch als ein Schritt zur sozialen Gleichberechtigung der Geschlechter zu begrüßen. Ist die Frau erst auf