hat, beträgt bei neunstündiger Arbeitszeit für geübte Arbeite rinnen 22-25 Pfennig; für ungeübte 17-22 Pfennig; für Lehr­mädchen im ersten halben Jahre 14-17 Pfennig; für Spezial­arbeiterinnen aber 27-37 Pfennig. Die Löhne der Arbeiterinnen erfuhren eine Erhöhung von 1 und 2 Pfennig pro Stunde. Von größerer Bedeutung wie diese geringe materielle Verbesserung ist aber ein anderer Vorteil, den die diesjährige Tarifbewegung im Buchbinder­gewerbe gebracht hat. Neue Tarifinstitutionen sollen geschaffen wer­den, um die Durchführung des Tarifs zu erleichtern und dessen Ausbreitungsgebiet zu vergrößern. Dadurch würden auch die Buch­bindereiarbeiterinnen anderer als der drei genannten Städte des Vor­teils teilhaftig, geregelte tarifliche Lohn- und Arbeitsverhältnisse zu haben. Es wird ein Tarifamt mit dem Sitz in Leipzig   errichtet, das die höchste Instanz in Tarifangelegenheiten bildet. Ihm ist die Auf­gabe zugewiesen, für die Ausbreitung des Tarifs zu sorgen, Vermitt­lungen zwischen den Kontrahenten zu pflegen, über die Einhaltung des Tarifs zu wachen, eventuell gemeinschaftliche Arbeitsnachweise zu errichten und bei Neueinführung von Maschinen und veränderten Arbeitsmethoden die Arbeitspreise festzusetzen usw. Zur Schlichtung von Streitigkeiten über die Preisfestsetzungen sind örtliche Tarifschieds­gerichte zu bilden. Es sind mithin begrüßenswerte Verbesserungen im Buchbindertarif erreicht worden, die in ihrem letzten nicht un­wesentlichen Teile auch gerade den Arbeiterinnen zugute kommen, weil diese nicht wenig auf Afford arbeiten.

Derart tariflich geordneter Arbeitsverhältnisse, die für Arbeite­rinnen in feinem zweiten Gewerbe anzutreffen sind, erfreuen sich die Buchbindereiarbeiterinnen aber nur deshalb, weil sie verhältnismäßig gut organisiert sind. Über zwanzig Prozent von ihnen gehörten 1902 laut Aufstellung der Jahresabrechnung der Generalfommission ihrer Berufsorganisation, dem Buchbinderverband, an. Der genannte Prozentsatz dürfte sich für 1903 noch bedeutend erhöhen, weil die diesjährige Bewegung dem Deutschen Buchbinderverband zahlreiche neue weibliche Mitglieder gebracht hat. Die Buchbindereiarbeiterinnen stehen aber nicht nur dem Prozentsaz ihrer Organisierten nach unter den gewerkschaftlich zusammengeschlossenen Arbeiterinnen mustergültig da, sondern sie haben sich auch stets in schwierigen Zeiten, bei allen Lohnbewegungen, durchaus zuverlässig gezeigt. So wieder in diesem Jahre. Sind auch für gewöhnlich in den regelmäßigen Buchbinder­versammlungen nicht viel Mädchen und Frauen anwesend, so stellten sie doch in den großen entscheidenden Versammlungen einen beträcht­lichen Teil der Besucher. Der Buchbinderverband weiß deshalb seine weiblichen Mitglieder zu schätzen, und die Buchbindereibesitzer fürchten sie. Möge die gute gewerkschaftliche Solidarität der Buchbinderei­arbeiterinnen ein leuchtendes Beispiel für alle übrigen dem Verdienst nachgehenden Proletarierinnen sein, dann werden auch sie sich bessere Arbeitsverhältnisse erringen, wie es die im Buchbindereigewerbe tätigen Frauen und Mädchen getan.

g. sch. Die erste Generalversammlung des Hirsch- Dunckerschen Frauengewerkvereins wird laut Beschluß des Generalrats 1905 statt­finden. Dieselbe soll sich vor allem mit der Gründung einer Kranken­tasse beschäftigen. Bis jetzt hat der Gewerkverein nur die Arbeits­losenunterstützung eingeführt, doch hat sich herausgestellt, daß die weib­lichen Mitglieder ein größeres Verlangen nach Krankengeldzuschuß haben. Der Generalrat hat die einzelnen Ortsvereine aufgefordert, sich mit der Frage der Einführung der Krankenversicherung zu be­schäftigen und diesbezügliche Vorschläge und Anträge einzureichen.

Frauenstimmrecht.

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sammen mit dec demokratischen Ausgestaltung des Wahlrechtes über­haupt: gewinnen wir eine breitere Grundlage für unseren Kampf um dasselbe, mobilisieren wir für ihn auch die Massen der proletarischen Männer. Aus diesen Erwägungen heraus lehnte es der Parteitag ab, der Forderung des Kreises Frankfurt  - Lebus   entsprechend zu bean­tragen, daß die Frage der Eroberung des Frauenwahlrechtes als besonderer Punkt auf die Tagesordnung des internationalen Kongresses gesetzt wird. Er hat sich damit gleichzeitig für das Zweckmäßigste entschieden. In der Tat: auch die Annahme des Antrags durch den Parteitag hätte noch keineswegs seine Annahme seitens des inter­nationalen Bureaus oder gar des internationalen Kongresses selbst bedingt. Die beschlossene Resolution muß dagegen unter allen Um­ständen zur Abstimmung gestellt werden, das heißt aber auch zur Begründung. Die Erörterung der Frage, welche durch den Kampf des Proletariats gegen die Reaktion mehr und mehr in den Vorder­grund geschoben wird; ist also gesichert. Die angenommene Resolution, welche von Genossin Zetkin   begründet wurde, lautet: Bei den Kämpfen, welche das Proletariat für die Eroberung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechtes in Staat und Gemeinde führt, muß das Frauenwahlrecht in den gesetzgebenden Körperschaften beantragt, in der Agitation grundsätzlich festgehalten und mit allem Nachdruck vertreten werden."

Das Kirchenwahlrecht der Frauen haben die Bischöfe von Limerick, Manchester   und Derby fürzlich warm befürwortet.

Frauenbewegung.

Die Vorstandskonferenz des Internationalen Frauenbundes hat vom 17. bis 20. August in Dresden   stattgefunden. Fast sämt­liche angeschlossenen Nationalverbände der Frauenrechtlerinnen nahmen durch ihre Vorsitzenden oder durch Delegierte an der Tagung teil, nur die frauenrechtlerischen Organisationen von Frankreich  , Neu- Süd­Wales und Neu- Seeland   waren nicht vertreten. Die Verhandlungen wurden deutsch   und englisch   geführt. Sie galten vor allem der Vor­bereitung der nächsten Generalversammlung des Internationalen Frauenbundes und der Feststellung ihrer Tagesordnung. Ferner der Verständigung mit dem Bunde deutscher   Frauen­vereine über die Vorbereitung und das Programm des Inter­nationalen Frauenkongresses, der in Anschluß an die General­Die General­versammlung vom Bunde einberufen werden soll. versammlung, mit der die laufende fünfjährige Geschäftsperiode abschließt, soll am 9., 10. und 11. Juni in Berlin   stattfinden, der Internationale Frauenkongreß vom 12. bis mit 18. Juni. Die ein­zelnen Kommissionen erstatteten der Konferenz ihre Berichte. neue Nationalverbände der frauenrechtlerischen Organisationen von Österreich  , Norwegen  , Südaustralien   und der Schweiz   sind dem In­ternationalen Bunde beigetreten. Die Konferenz erörterte den Plan, ein internationales vierteljährliches Bulletin über die Frauenbewegung aller Länder zu schaffen.

Vier

X.

Ein landwirtschaftlicher Kursus für Mädchen ist in Mai­ land   in Anlehnung an das Mädchenwaisenhaus eröffnet worden. Er soll die erste Stufe einer landwirtschaftlichen Frauenschule bilden. Die erste Konkurrenz von Frauen für die Besetzung öffentlicher Ämter im Staate Queensland  ( Australien  ) hat stattgefunden. Unter den 9 Kandidaten, welche mit Erfolg an dem Bewerb teilnahmen, befanden sich 2 Frauen, von denen die eine an erster, die andere an siebenter Stelle die Prüfung bestand. Die erstere, Miß Calow, wurde als Sekretärin in der Kämmerei, die letztere, Miß Mc Laughlin, als Sekretärin im Schuldepartement angestellt.

Die Zulassung von Frauen zu den Vorlesungen und Prüfungen der Universität Dublin hat der Senat derselben mit 74 gegen 9 Stimmen beschlossen.

Quittung.

Für den Agitationsfonds der Genossinnen gingen bei der Unter­zeichneten ein: durch Genossin Kähler 4,75 Mart für Broschüren in einer öffentlichen Versammlung des vierten sächsischen Wahlkreises; 49 Mart gesammelt auf Listen 448, 449 und 450 auf dem Parteitag zu Dresden  . Summa 53,75 Mark. Dankend quittiert Berlin  , 23. September 1903.

Die Frage des Frauenstimmrechtes auf dem sozialdemokra­tischen Parteitage. Die Resolution der deutschen   Genossinnen, das Frauenstimmrecht betreffend, ist vom Dresdener   Parteitag ohne jeden Widerspruch angenommen worden. Es sind mithin nun nicht die Genossinnen allein, es ist die gesamte deutsche Sozialdemokratie, welche vom nächsten internationalen Sozialistenfongreß zu Amsterdam  fordert, die längst festgelegte prinzipielle Stellungnahme des inter­nationalen Proletariats zur Frage der vollen politischen Gleich­berechtigung der Geschlechter aus der Theorie in die Praxis zu über­führen. Selbstredend nicht in der Weise bürgerlicher Frauenrechtelei, für welche das Frauenstimmrecht die einzige große Forderung ist, deren Verwirklichung ohne Rücksicht auf die politische Lage des Prole­tariats um jeden Preis erkauft werden soll, sogar um den einer undemokratischen, reaktionären Verkrüppelung des Rechtes zu ungunsten der proletarischen Frauen. Vielmehr derart, daß der politische Emanzi­pationskampf der Frau im innigsten Zusammenhang mit dem poli­tischen Emanzipationskampfe des Proletariats bleibt. Das entspricht nicht nur unserer grundsätzlichen Auffassung, das ist wie jede prin­zipiell richtige Stellungnahme von praktischem Werte. Indem wir das Frauenstimmrecht nicht als Einzelreform fordern, sondern zu­Verantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin  ( Bundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart.  - Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart  .

Ottilie Baader  , Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands  . Berlin   SW. 29, Belle- Alliancestr. 95, Hof, 3 Tr.

Zur Beachtung.

Alle für die Redaktion der Gleichheit" bestimmten Sendungen sind zu adressieren: Frau Klara Zetkin  ( Zundel) Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart  .