hat, beträgt bei neunstündiger Arbeitszeit für geübte Arbeite rinnen 22-25 Pfennig; für ungeübte 17-22 Pfennig; für Lehrmädchen im ersten halben Jahre 14-17 Pfennig; für Spezialarbeiterinnen aber 27-37 Pfennig. Die Löhne der Arbeiterinnen erfuhren eine Erhöhung von 1 und 2 Pfennig pro Stunde. Von größerer Bedeutung wie diese geringe materielle Verbesserung ist aber ein anderer Vorteil, den die diesjährige Tarifbewegung im Buchbindergewerbe gebracht hat. Neue Tarifinstitutionen sollen geschaffen werden, um die Durchführung des Tarifs zu erleichtern und dessen Ausbreitungsgebiet zu vergrößern. Dadurch würden auch die Buchbindereiarbeiterinnen anderer als der drei genannten Städte des Vorteils teilhaftig, geregelte tarifliche Lohn- und Arbeitsverhältnisse zu haben. Es wird ein Tarifamt mit dem Sitz in Leipzig errichtet, das die höchste Instanz in Tarifangelegenheiten bildet. Ihm ist die Aufgabe zugewiesen, für die Ausbreitung des Tarifs zu sorgen, Vermittlungen zwischen den Kontrahenten zu pflegen, über die Einhaltung des Tarifs zu wachen, eventuell gemeinschaftliche Arbeitsnachweise zu errichten und bei Neueinführung von Maschinen und veränderten Arbeitsmethoden die Arbeitspreise festzusetzen usw. Zur Schlichtung von Streitigkeiten über die Preisfestsetzungen sind örtliche Tarifschiedsgerichte zu bilden. Es sind mithin begrüßenswerte Verbesserungen im Buchbindertarif erreicht worden, die in ihrem letzten nicht unwesentlichen Teile auch gerade den Arbeiterinnen zugute kommen, weil diese nicht wenig auf Afford arbeiten.
Derart tariflich geordneter Arbeitsverhältnisse, die für Arbeiterinnen in feinem zweiten Gewerbe anzutreffen sind, erfreuen sich die Buchbindereiarbeiterinnen aber nur deshalb, weil sie verhältnismäßig gut organisiert sind. Über zwanzig Prozent von ihnen gehörten 1902 laut Aufstellung der Jahresabrechnung der Generalfommission ihrer Berufsorganisation, dem Buchbinderverband, an. Der genannte Prozentsatz dürfte sich für 1903 noch bedeutend erhöhen, weil die diesjährige Bewegung dem Deutschen Buchbinderverband zahlreiche neue weibliche Mitglieder gebracht hat. Die Buchbindereiarbeiterinnen stehen aber nicht nur dem Prozentsaz ihrer Organisierten nach unter den gewerkschaftlich zusammengeschlossenen Arbeiterinnen mustergültig da, sondern sie haben sich auch stets in schwierigen Zeiten, bei allen Lohnbewegungen, durchaus zuverlässig gezeigt. So wieder in diesem Jahre. Sind auch für gewöhnlich in den regelmäßigen Buchbinderversammlungen nicht viel Mädchen und Frauen anwesend, so stellten sie doch in den großen entscheidenden Versammlungen einen beträchtlichen Teil der Besucher. Der Buchbinderverband weiß deshalb seine weiblichen Mitglieder zu schätzen, und die Buchbindereibesitzer fürchten sie. Möge die gute gewerkschaftliche Solidarität der Buchbindereiarbeiterinnen ein leuchtendes Beispiel für alle übrigen dem Verdienst nachgehenden Proletarierinnen sein, dann werden auch sie sich bessere Arbeitsverhältnisse erringen, wie es die im Buchbindereigewerbe tätigen Frauen und Mädchen getan.
g. sch. Die erste Generalversammlung des Hirsch- Dunckerschen Frauengewerkvereins wird laut Beschluß des Generalrats 1905 stattfinden. Dieselbe soll sich vor allem mit der Gründung einer Krankentasse beschäftigen. Bis jetzt hat der Gewerkverein nur die Arbeitslosenunterstützung eingeführt, doch hat sich herausgestellt, daß die weiblichen Mitglieder ein größeres Verlangen nach Krankengeldzuschuß haben. Der Generalrat hat die einzelnen Ortsvereine aufgefordert, sich mit der Frage der Einführung der Krankenversicherung zu beschäftigen und diesbezügliche Vorschläge und Anträge einzureichen.
Frauenstimmrecht.
168
sammen mit dec demokratischen Ausgestaltung des Wahlrechtes überhaupt: gewinnen wir eine breitere Grundlage für unseren Kampf um dasselbe, mobilisieren wir für ihn auch die Massen der proletarischen Männer. Aus diesen Erwägungen heraus lehnte es der Parteitag ab, der Forderung des Kreises Frankfurt - Lebus entsprechend zu beantragen, daß die Frage der Eroberung des Frauenwahlrechtes als besonderer Punkt auf die Tagesordnung des internationalen Kongresses gesetzt wird. Er hat sich damit gleichzeitig für das Zweckmäßigste entschieden. In der Tat: auch die Annahme des Antrags durch den Parteitag hätte noch keineswegs seine Annahme seitens des internationalen Bureaus oder gar des internationalen Kongresses selbst bedingt. Die beschlossene Resolution muß dagegen unter allen Umständen zur Abstimmung gestellt werden, das heißt aber auch zur Begründung. Die Erörterung der Frage, welche durch den Kampf des Proletariats gegen die Reaktion mehr und mehr in den Vordergrund geschoben wird; ist also gesichert. Die angenommene Resolution, welche von Genossin Zetkin begründet wurde, lautet:„ Bei den Kämpfen, welche das Proletariat für die Eroberung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechtes in Staat und Gemeinde führt, muß das Frauenwahlrecht in den gesetzgebenden Körperschaften beantragt, in der Agitation grundsätzlich festgehalten und mit allem Nachdruck vertreten werden."
Das Kirchenwahlrecht der Frauen haben die Bischöfe von Limerick, Manchester und Derby fürzlich warm befürwortet.
Frauenbewegung.
Die Vorstandskonferenz des Internationalen Frauenbundes hat vom 17. bis 20. August in Dresden stattgefunden. Fast sämtliche angeschlossenen Nationalverbände der Frauenrechtlerinnen nahmen durch ihre Vorsitzenden oder durch Delegierte an der Tagung teil, nur die frauenrechtlerischen Organisationen von Frankreich , Neu- SüdWales und Neu- Seeland waren nicht vertreten. Die Verhandlungen wurden deutsch und englisch geführt. Sie galten vor allem der Vorbereitung der nächsten Generalversammlung des Internationalen Frauenbundes und der Feststellung ihrer Tagesordnung. Ferner der Verständigung mit dem Bunde deutscher Frauenvereine über die Vorbereitung und das Programm des Internationalen Frauenkongresses, der in Anschluß an die GeneralDie Generalversammlung vom Bunde einberufen werden soll. versammlung, mit der die laufende fünfjährige Geschäftsperiode abschließt, soll am 9., 10. und 11. Juni in Berlin stattfinden, der Internationale Frauenkongreß vom 12. bis mit 18. Juni. Die einzelnen Kommissionen erstatteten der Konferenz ihre Berichte. neue Nationalverbände der frauenrechtlerischen Organisationen von Österreich , Norwegen , Südaustralien und der Schweiz sind dem Internationalen Bunde beigetreten. Die Konferenz erörterte den Plan, ein internationales vierteljährliches Bulletin über die Frauenbewegung aller Länder zu schaffen.
Vier
X.
Ein landwirtschaftlicher Kursus für Mädchen ist in Mai land in Anlehnung an das Mädchenwaisenhaus eröffnet worden. Er soll die erste Stufe einer landwirtschaftlichen Frauenschule bilden. Die erste Konkurrenz von Frauen für die Besetzung öffentlicher Ämter im Staate Queensland ( Australien ) hat stattgefunden. Unter den 9 Kandidaten, welche mit Erfolg an dem Bewerb teilnahmen, befanden sich 2 Frauen, von denen die eine an erster, die andere an siebenter Stelle die Prüfung bestand. Die erstere, Miß Calow, wurde als Sekretärin in der Kämmerei, die letztere, Miß Mc Laughlin, als Sekretärin im Schuldepartement angestellt.
Die Zulassung von Frauen zu den Vorlesungen und Prüfungen der Universität Dublin hat der Senat derselben mit 74 gegen 9 Stimmen beschlossen.
Quittung.
Für den Agitationsfonds der Genossinnen gingen bei der Unterzeichneten ein: durch Genossin Kähler 4,75 Mart für Broschüren in einer öffentlichen Versammlung des vierten sächsischen Wahlkreises; 49 Mart gesammelt auf Listen 448, 449 und 450 auf dem Parteitag zu Dresden . Summa 53,75 Mark. Dankend quittiert Berlin , 23. September 1903.
Die Frage des Frauenstimmrechtes auf dem sozialdemokratischen Parteitage. Die Resolution der deutschen Genossinnen, das Frauenstimmrecht betreffend, ist vom Dresdener Parteitag ohne jeden Widerspruch angenommen worden. Es sind mithin nun nicht die Genossinnen allein, es ist die gesamte deutsche Sozialdemokratie, welche vom nächsten internationalen Sozialistenfongreß zu Amsterdam fordert, die längst festgelegte prinzipielle Stellungnahme des internationalen Proletariats zur Frage der vollen politischen Gleichberechtigung der Geschlechter aus der Theorie in die Praxis zu überführen. Selbstredend nicht in der Weise bürgerlicher Frauenrechtelei, für welche das Frauenstimmrecht die einzige große Forderung ist, deren Verwirklichung ohne Rücksicht auf die politische Lage des Proletariats um jeden Preis erkauft werden soll, sogar um den einer undemokratischen, reaktionären Verkrüppelung des Rechtes zu ungunsten der proletarischen Frauen. Vielmehr derart, daß der politische Emanzipationskampf der Frau im innigsten Zusammenhang mit dem politischen Emanzipationskampfe des Proletariats bleibt. Das entspricht nicht nur unserer grundsätzlichen Auffassung, das ist wie jede prinzipiell richtige Stellungnahme von praktischem Werte. Indem wir das Frauenstimmrecht nicht als Einzelreform fordern, sondern zuVerantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin ( Bundel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart. - Druck und Verlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. H.) in Stuttgart .
Ottilie Baader , Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands . Berlin SW. 29, Belle- Alliancestr. 95, Hof, 3 Tr.
Zur Beachtung.