Nr. 6Die Gleichheit33Beschwerdeführerinnen genannt werden." Gewiß, aber derBericht der Dresdener Beamtin kann der württembergischenzeigen, wie das Verschweigen des Namens die Arbeiterinnennicht davor schützt, daß der Unternehmer mit brutaler Maßregelung vorgeht. Sobald in seinem Betriebe eine ihm unbequeme Revision erfolgt, wird er„die Schuldige" schon zupacken wissen.Gegen solche Vergewaltigung schützen sich die Arbeiterinneneben nur in derselben Weise, wie sich die Arbeiter schützen,indem sie sich organisieren und der Macht des Aus-beutertums die Macht der Organisation der Arbeit entgegenstellen. Dies vorausgesetzt, trifft der Vorschlag der Assistentin das Richtige. Sie schreibt:„Nach den bis jetztgemachten Erfahrungen sind diejenigen Vertrauenspersonen,welche selbst in Fabriken, also beruflich tätig sind, die rührigsten. Der Grund ist wohl darin zu suchen, daß solche insteter Fühlung mit den Arbeiterinnen sind, und dieletzteren wiederum zu einer Person ihresgleichen das meisteVertrauen besitzen, auch nicht nötig haben, Zeit und Müheauf die Aussuchung der Vertrauenspersonen zu verwenden.Ein erfolgreiches Wirken der weiblichen Vertrauenspersonenwäre wohl nur dann zu erwarten, wenn in jedem größerenBetriebe mit Wissen des Arbeitgebers eine Arbeiterin inobengenanntem Sinne aufgestellt wäre, welche, mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vertraut, die Arbeiterinnen auf ihre Rechte sowohl als auf ihre Pflichten demArbeitgeber gegenüber aufmerksam machen würde. Daßder Gedanke nicht so unausführbar ist, wie er vielleichtauf den ersten Blick erscheint, beweist die Tatsache, daß einesolche rührige Vertrauensperson ihre Funktion als solchetatsächlich mit Wissen ihres Arbeitgebers, der sie als guteArbeiterin schätzt, ausübt. Selbstverständlich dürfte der Arbeitgeber auf die Wahl der Vertrauensperson nicht den geringsten Einfluß ausüben."Die Beamtin beklagt sich, daß ihre Sprechstunde vonkeiner einzigen Arbeiterin besucht wurde. Das mag wohlzum guten Teil daran liegen, daß die Arbeiterinnen es vorziehen, ihre Beschwerden durch die Vertrauensperson zuübermitteln. Zum Teil mag aber auch Unkenntnis vorliegen; es gibt leider noch viel zu viel Arbeiterinnen undArbeiter, die von der Gewerbeaufsicht und ihren Funktionenkeine richtige Vorstellung haben und die Adresse der Beamtennicht kennen. Letzterem Übel ließe sich sehr leicht abhelfen.Die Gewerbeinspektion möge Plakate herstellen lassen, aufdenen die Adresse des Gewerbeaufsichtsbeamten, der Beamtin und der Vertrauensperson des Bezirks nebst Sprechstunde angegeben ist, mit einer kurzen Erläuterung derAufgaben der Gewerbeaufsicht und Hinweis auf das Rechtder Arbeiter, ihre Beschwerden bei der Inspektion vorzubringen. Diese Plakate müßten in allen revisions-pflichtigen Betrieben zum Aushang gebracht werden, genau so wie bieder Unfallberufsgenossenschaften, undzwar auf Anordnung der Ge Werbeinspektion.—Viel Schwierigkeiten bietet die Kontrolle der Kinderarbeit, da mit dem Zeugnis der Kinder nicht viel anzufangen ist, und die Unternehmer sich mit allerlei Ausredenaus der Schlinge zu ziehen wissen. Frau Grünau schreibt:„Die Kontrolle über die Beschäftigung schulpflichtiger Kinderin Fabriken, namentlich in Strickereien ist, sofern die Kindernicht auf der Tat ertappt werden, immer eine sehr schwierige,da die Aufsichtspersonen in den einzelnen Betrieben nur zugerne mit der Ausrede bei der Hand sind: ,Die Kinderhaben gerade geliefert und haben wieder etwas aufgetrennt.'Von den Kindern selbst ist in den wenigsten Fällen eineAntwort zu bekommen, da sie rasch erschrecken und in derRegel zwischen Assistentin und ihrer Aufseherin stehend vollends alles verkehrt angeben." Es ist dies ein Beweis mehr,wie notivendig es ist, die Schule und die Arbeiterschaft zur Kontrolle der Kinderarbeit heranzuziehen.Frau Grünau tritt energisch für die Verkürzungder Arbeitszeit der Arbeiterinnen ein. Sie schreibt:„Daß elf Stunden täglicher Arbeitszeit für dieArbeiterin zu viel ist, wird bekräftigt durch die Aussage mancher Arbeitgeber, daß die elfte Stunde desArbeitstages nicht auch den elften Teil der Tagesproduktion bringe, ein Beweis für den Nachlaß derFrische und Energie und für die'Anstrengung, mit welcherin der elften Stunde gearbeitet werden muß. Daher wohlauch die immer mehr auftretende Abneigung der Arbeitgebersowohl als der Arbeiterinnen, llberzeit zu arbeiten, selbst da,wo zehnstündige Arbeitszeit eingeführt ist. Zehn Stundenintensiven Arbeitens Tag für Tag in der Woche, bei derjetzigen technischen Vollkominenheit unserer Arbeitsmaschinen,welche die größte Aufmerksamkeit erfordern, genügt, um dieKraft einer weiblichen Person aufzubrauchen."Die Beamtin macht auch auf ein Vorkommnis aufmerksam, das sicher nicht vereinzelt dasteht, sondern in sehrvielen Saisonbettieben vorkommt. Tie Leimfabriken sindnur von Mitte März bis Mitte Oktober in Bettieb. Danun die Auszahlung der Wochnerinnenunterstützung bedingt ist durch eine innerhalb des letzten Jahres vom Tageder Entbindung ab gerechneten mindestens sechs Monatedauernden Angehörigkeit zu dieser Kasse, so erhalten dieseSaisonarbeiterinnen keine Unterstützung. So ist eine derArbeiterinnen bereits das fünftemal zur Zeit des Saisonbetriebs niedergekommen, ohne einen Pfennig Unterstützungerhalten zu haben, und eine andere, welche zehn Saisonshindurch Kassel„njtgtixd war, hatte endlich bei dem im Jahr1903 bevorstehenden sechsten Wochenbett Aussicht, in Besitzder Unterstützung zu kommen. Der Arbeitgeber meldet selbstredend mit Schluß des Saisonbettiebes seine Arbeiterinnenbei der Krankenkasse ab, und diese selbst versichern sich in derverdienstlosen Zeit aus leicht begreiflichen Gründen nicht weiter;so kommen sie um ihre Beiträge und ihre UnterstützungInteressante Mitteilungen machte die Beamtin über diegesundheitschädlichen Nachteile mancher Arbeiten. FrauGrünau hatte vor Jahren darauf gedrungen, daß Arbeiterinnen nicht mehr als Weber verwendet werden, da dieArbeit viel zu anstrengend und schädlich für den weiblichenOrganismus sei. Dem wurde, wie sie mitteilt, von fachmännischer Seite, nicht von einem Arbeitgeber, widersprochen,und jetzt berichtet sie, daß nach neuerdings gemachten gründlichen Erhebungen bei sämtlichen in Fabriken beschäftigtenStuhlweberinnen sich nichts Ungünstiges ergäbe. EinigeArbeiterinnen sagten, sie seien acht, zehn und vierzehnJahre bei dieser Arbeit, ohne jemals Beschwerden empfundenzu haben. Eine verheiratete Arbeiterin sagte der Jnspek-torin, daß sie bei zwei Schwangerschaften bis kurz vor derEntbindung an dem Webstuhl gearbeitet habe ohne nachteilige Folgen. Ihre beiden Kinder seien am Leben. EinKöjähriger Weber, welcher seit seinem 13. Lebensjahre dieseArbeit verrichtete, meint, anfangs habe sein Magen sehr darunter zu leiden gehabt,„er brach ab", aber in einigen Wochensei dieses Gefühl wieder vorübergegangen.Es wird doch die Aufgabe weiterer Untersuchungen unterZuziehung von Ärzten sein, festzustellen, ob nicht doch durchdiese für Frauen sicherlich ungesunde Beschäftigung Mißstände hervorgerufen werden. Neuerdings werden ja Arztezur württembcrgischen Gewerbeaufsicht hinzugezogen. DieAussagen der Arbeiterinnen sind stets unter dem Gesichtspunktzu betrachten, daß sie, aus Furcht, ihr Brot zu verlieren,die Qualen und Beschwerden verschweigen, unter denen siezu leiden haben.—Sehr arge Mißstände wurden in Anklcideräumen und beiden Waschvorrichtnngen von der Beamtin festgestellt. WelcherBehandlung die Arbeiterinnen ausgesetzt sind, zeigt folgendeMitteilung:„In einer großen Trikotfabrik diente derAnkleidcraum zugleich als Eßraum, er war so eng, daß dieArbeiterinnen auf Tische und Bänke sich stellen mußten, umPlatz zum Umkleiden zu bekommen. In diesem Räume, der,wie schon gesagt, auch als Eßraum diente, muhten sie sichfrisieren. Ein Auskämmen der Haare nach beendetem Tagewerk ist wegen der bei der Bearbeitung des Trikotgewebessich lösenden Wollfasern notwendig. Den Arbeiterinnen wares zu unappetitlich, sich im Speiseraum zu kämmen, sietaten es daher im Arbeitsraum. Darauf ließ der Arbeitgeber von der Direktrice sämtliche Kämme der Arbeiterinnen einfordern und im Kesselhaus verbrennen.„Füreinen besseren Ankleideraum sorgte er aber nicht!Die Beamtin widmete ihre Aufmerksamkeit auch derKonttolle der Aborte, die ja leider dringend notwendig ist.In zwei Stellen fand sie Aborte ohne Sitzbretter, sie verlangte, daß solche angebracht würden. Der Oberamtsarzt des Bezirks(!) erkärte darauf, daß Aborte ohne Sitzbretter zweckentsprechender und besser reinzuhalten wären.Der Oberamtsarzt sollte sich doch nicht darum kümmern,ob dem Unternehmer Mehrausgaben durch öftere Reinigungder Aborte erwachsen, sondern als Arzt seine Aufmerksamkeit darauf richten, ob nicht ein Abort ohne Sitzbrett fürdie Arbeiterin Gefahr bietet, in die Grube hineinzustürzen.Die Gewerbeaufsichtsbeamten haben ganz recht, wenn sie,wie Frau Grünau mitteilt, darauf bestehen, daß Sitzbretterangebracht werden.Der ganze Bericht der Assistenttn zeigt, daß sie sichihrem Beruf mit großem Eifer widmet und ihrer Aufgabeauch gewachsen ist. Sie wird sich dadurch das Vertrauender Arbeiterinnen erwerben und mit Hilfe der von diesengewählten Verttauenspersonen eine immer ersprießlichereTätigkeit entfalten können.Frauenrechtlerische Zweideutigkeit bei derArbeiterinnenorganisation.Die radikalen Frauenrechtlerinnen bemühen sich seit Jahren,unter Aufwand von viel schönen, rührseligen Phrasen, ihrenschwachen Anhang in bürgerlichen Kreisen durch Gefolgschaftaus dem Proletariat zu stärken. Wieder und wieder versuchen sie es, sich den Arbeiterinnen und Gewerkschaften alswohlwollende, einsichtige Gönnerinnen in empfehlende Erinnerung zu bringen. Wie steht es aber mit ihrem Wirken.den Arbeiterinnen einen starken gewerkschaftlichen Schutzgegen die kapitalistische Ausbeutung zu sichern? Es zeichnetsich durch seine Schwächlichkeit und vor allem durch seineZweideutigkeit aus.Wer den Arbeiterinnen tatsächlich auf dem Wege der gewerkschaftlichen Selbsthilfe bessere Arbeits- und Existenzbedingungen erringen will, der muß unumwunden das Wesender kapitalistischen Ausbeutung anerkennen, den unüberbrückbaren Klassengegensatz zwischen Kapitalisten und Proletariern;der muß sich entschieden auf den Boden des Klassenkampfesstellen. Von der Einsicht in die Natur des Wirtschaftslebensund die Bedingungen der kapitalistisch ausgebeuteten Frauenarbeit geleitet, muß er die Notwendigkeit begreifen, möglichstalle Berufsangehörigen, ohne Unterschied des Geschlechtes,in einer einheitlichen, kampftüchttgen Organisation zusammenzuschließen. Er kann daher seiner Tätigkeit nur ein Zielstecken: die Arbeiterinnen den freien Gewerkschaften zuzuführen, welche allein den aufgezeigten Bedingungen entsprechen. Unsere radikalen Frauenrechtlerinnen aber sindweit davon entfernt, ihrem arbeiterinnenfreundlichen Wirkendieses eine, konsequent verfolgte Ziel zu setzen. Sie knixenzwar gelegentlich mit einem frommen Augenaufschlag vorden freien Gewerkschaften, aber wie der Teufel vor demWeihwasser hüten sie sich davor, die Arbeiterinnen ausschließlich und mit allem Nachdruck auf den Anschluß andieselben zu verweisen. Sie widmen ihre Kräfte allen möglichen gewerkschaftlichen Richtungen, die von den gegensätz-lichsten Anschauungen getragen sind. Dadurch tun sie dasIhrige dazu, die unheilvolle Zersplitterung innerhalb dergewerkschaftlich organisierten Arbeiter und Arbeiterinnenaufrecht zu halten, ja mehr noch, sie zu stärken und zusteigern. Niemand kann zween Herren dienen, es sei denn,daß seine Dienste für beide gleich wertlos und verräterischwerden. Es ist entweder unbewußte Selbsttäuschung oderbewußter Betrug über die Folgen des Handelns, wenn manmit der rechten Hand seine Unterstützung an die Hirsch-Dunckerschen Harmonieapostel verteilt, mit der linken aberan die freien Gewerkschaften, die auf dem Boden des Klassenkampfes stehen. Solcher Zweideutigkeit aber machen sich dieradikalen Frauenrechtlerinnen schuldig.Auf dem zweiten Verbandstag der fortschrittlichen Frauen-vereine, der vom 3. bis 7. Oktober 1991 in Berlin stattfand,feierte Else Lüders die freien Gewerkschaften als die einzigenwirtschaftlichen Arbeitervereinigungen, die sich tatkräftig dengewerkschaftlichen Zusammenschluß der Arbeiterinnen angelegen sein lassen. Mit unvergleichlicher Unlogik undInkonsequenz ohrfeigte sie aber gleich darauf ihre eigenenAusführungen, denn sie befürwortete eine Resolution, dienicht bloß den belobten Gewerkschaften, sondern allen Organisationen überhaupt ftauenrechtlerische Unterstützung verhieß. Tatsächlich werden vor allem Organisationen gefördert,welche sich zur Harmonie zwischen Kapital und Arbeit bekennen. Es sei daran erinnert, daß die Frauenrechtlerinnendas Hauptfeld ihrer gewerkschaftlichen Betätigung unter denHandlungsgehilfinnen haben. Aber nicht der freien Gewerkschaft der Proletarier des Handelsgewerbes, dem Zentralverband für Handelsangestellte, gliedern sie die Handlungsgehilfinnen an. Sie haben für diese bekanntlich ihre eigeneOrganisation, die, von den Kaufherren begönnert und gefördert, einen ausgeprägt harmonieduseligen Charakter trägt.Die„Zentralstelle für Arbeiterinnenorganisation des Verbandes fortschrittlicher Frauenvereine" gibt seit Februar 1904die„Deutsche Arbeiterinnen-Zeitung" heraus. Das farbloseBlättchen hat bis heute in den verschwommensten allgemeinen Ausdrücken von der Notwendigkeit der gewerkschaftlichen Organisierung der Arbeiterinnen gesprochen. Nie hates die Frage gestellt und klipp und klar beantwortet, welcherOrganisation die Arbeiterinnen sich anschließen müssen. Unddoch ist die Antwort auf diese Frage das Entscheidende. DenArbeiterinnen wird das Ziel gewiesen,„als Frauen Schulteran Schulter zu stehen, um Unsittlichkeit und Trunksucht zubesiegen",„große Arbeiterinnenverbände zu bilden, welche dasRecht der Frau erkämpfen." Fast an letzter Stelle werdensie zum Zusammenschluß aufgefordert, um höheren Lohnkürzere Arbeitszeit usw. zu erringen. Kein Sterbenswörtchendavon, daß der Zusammenschluß in den Gewerkschaftenstattfinden muß, und daß die Organisation nur im Kampfegegen das Unternehmertum bessere Arbeitsbedingungen erringen kann.(„Arbeiterinnen, vereinigt euch! Nr. 4, Mai1904.") Kein Wunder das! Liegt doch die„Deutsche Arbeiterinnen-Zeitung" dem„Gewerkvereinsboten" bei, einemoffiziellen Organ der Hirsch-Dunckerei, das fast in jederNummer mit wütendem Gekläff über die freien Gewerkschaften herfällt, ganz besonders über den freien Metallarbeiterverband.Das kürzlich veröffentliche Arbeitsprogramm der„Zentralstelle für Arbeiterinnenorganisation" ist seinerseits für diefrauenrechtlerische Zweideutigkeit äußerst charakteristisch. Esempfiehlt den Frauenrechtlerinnen für ihre gewerkschaftlicheTätigkeit unter anderem folgendes:„Sie gründen einen Arbeiterinnenverein oder weibliche Sektionen in den Männervereinen. Sondergruppen von Arbeiterinnen der gleichenBranche sind stets anzustteben. Wo solche noch nicht zu erreichen sind, sind allgemeine Arbeiterinnenvereine zu gründen."(„Die Frauenbewegung", Nr. S, 1. März 190S.) Seit langenJahren haben sich die Gewerkschaften unter großen Opferndafür gemüht, die Arbeiterinnen mit ihren Berufsgenossengemeinsam zu organisieren. In eingehendster, wohlbegründeterWeise sind die Vorteile der gemeinsamen Organisation nachgewiesen worden. Beweiskräftig genug hat die Entwicklungder englischen Nur-Frauengewerkschaften die Schwäche solcherOrganisationen aufgezeigt. Die Frauenrechtlerinnen solltenin dieser Beziehung wenigstens nicht vergessen, was aufihrem eigenen internationalen Kongreß 189K eine Delegierteenglischer Nur-Frauengewerkschaften, Miß Routledge, ausgeführt hat. Trotz allem wollen sie das verderbliche Werk derZersplitterung der organisierten Arbeiterinnen und damitder Schwächung ihrer Kraft fortsetzen. Welcher Mißbrauchder Losung:„Arbeiterinnen, vereinigt euch!"Die frauenrechtlerische Zweideutigkeit hat zwei starkeWurzeln. Die Damen können aus ihrer bürgerlichen Klassen-Haut nicht heraus, sie erstreben daher nicht die Überwindungder kapitalistischen Weltordnung durch das Proletariat,sondern die Aussöhnung der feindlichen Klassen, sie möchten densozialen Frieden und nicht den proletarischen Befreiungskampf.Sie wollen innerhalb der gewerkschaftlichen Bewegung nichtbloß mitarbeiten, sondern vor allem führen. Sie haben nochimmer nicht die treffliche Abfertigung begriffen und beherzigt,welche ihnen Legien auf dem letzten Gewerkschaftskongreßzu Stuttgart zu Teil werden ließ. Sie läßt sich kurz undscharf dahin zusammenfassen, daß die Frauenrechtlerinnenihren ernsten Willen, für die Organisierung der Arbeiterinnenzu wirken und ihre Sympathie für die Gewerkschaften durchTaten statt durch Worte beweisen müssen. Die Gewerkschaften lehnen bourgeoise Ratschläge von außen her ab, sielassen dagegen jede treue, fleißige Mitarbeit gelten, die innerhalb ihres Rahmens und auf dem Boden ihrer grundsätzlichen Auffassung erfolgt.