Nr. 6 Die Gleichheit 33 Beschwerdeführerinnen genannt werden." Gewiß, aber der Bericht der Dresdener   Beamtin kann der württembergischen zeigen, wie das Verschweigen des Namens die Arbeiterinnen nicht davor schützt, daß der Unternehmer mit brutaler Maß­regelung vorgeht. Sobald in seinem Betriebe eine ihm un bequeme Revision erfolgt, wird erdie Schuldige" schon zu packen wissen. Gegen solche Vergewaltigung schützen sich die Arbeiterinnen eben nur in derselben Weise, wie sich die Arbeiter schützen, indem sie sich organisieren und der Macht des Aus- beutertums die Macht der Organisation der Arbeit entgegen­stellen. Dies vorausgesetzt, trifft der Vorschlag der Assi­stentin das Richtige. Sie schreibt:Nach den bis jetzt gemachten Erfahrungen sind diejenigen Vertrauenspersonen, welche selbst in Fabriken, also beruflich tätig sind, die rührig­sten. Der Grund ist wohl darin zu suchen, daß solche in steter Fühlung mit den Arbeiterinnen sind, und die letzteren wiederum zu einer Person ihresgleichen das meiste Vertrauen besitzen, auch nicht nötig haben, Zeit und Mühe auf die Aussuchung der Vertrauenspersonen zu verwenden. Ein erfolgreiches Wirken der weiblichen Vertrauenspersonen wäre wohl nur dann zu erwarten, wenn in jedem größeren Betriebe mit Wissen des Arbeitgebers eine Arbeiterin in obengenanntem Sinne aufgestellt wäre, welche, mit den ein­schlägigen gesetzlichen Bestimmungen vertraut, die Arbeite­rinnen auf ihre Rechte sowohl als auf ihre Pflichten dem Arbeitgeber gegenüber aufmerksam machen würde. Daß der Gedanke nicht so unausführbar ist, wie er vielleicht auf den ersten Blick erscheint, beweist die Tatsache, daß eine solche rührige Vertrauensperson ihre Funktion als solche tatsächlich mit Wissen ihres Arbeitgebers, der sie als gute Arbeiterin schätzt, ausübt. Selbstverständlich dürfte der Ar­beitgeber auf die Wahl der Vertrauensperson nicht den ge­ringsten Einfluß ausüben." Die Beamtin beklagt sich, daß ihre Sprechstunde von keiner einzigen Arbeiterin besucht wurde. Das mag wohl zum guten Teil daran liegen, daß die Arbeiterinnen es vor­ziehen, ihre Beschwerden durch die Vertrauensperson zu übermitteln. Zum Teil mag aber auch Unkenntnis vor­liegen; es gibt leider noch viel zu viel Arbeiterinnen und Arbeiter, die von der Gewerbeaufsicht und ihren Funktionen keine richtige Vorstellung haben und die Adresse der Beamten nicht kennen. Letzterem Übel ließe sich sehr leicht abhelfen. Die Gewerbeinspektion möge Plakate herstellen lassen, auf denen die Adresse des Gewerbeaufsichtsbeamten, der Be­amtin und der Vertrauensperson des Bezirks nebst Sprech­stunde angegeben ist, mit einer kurzen Erläuterung der Aufgaben der Gewerbeaufsicht und Hinweis auf das Recht der Arbeiter, ihre Beschwerden bei der Inspektion vorzu­bringen. Diese Plakate müßten in allen revisions- pflichtigen Betrieben zum Aushang gebracht wer­den, genau so wie bieder Unfallberufsgenossenschaften, und zwar auf Anordnung der Ge Werbeinspektion. Viel Schwierigkeiten bietet die Kontrolle der Kinder­arbeit, da mit dem Zeugnis der Kinder nicht viel anzu­fangen ist, und die Unternehmer sich mit allerlei Ausreden aus der Schlinge zu ziehen wissen. Frau Grünau schreibt: Die Kontrolle über die Beschäftigung schulpflichtiger Kinder in Fabriken, namentlich in Strickereien ist, sofern die Kinder nicht auf der Tat ertappt werden, immer eine sehr schwierige, da die Aufsichtspersonen in den einzelnen Betrieben nur zu gerne mit der Ausrede bei der Hand sind: ,Die Kinder haben gerade geliefert und haben wieder etwas aufgetrennt.' Von den Kindern selbst ist in den wenigsten Fällen eine Antwort zu bekommen, da sie rasch erschrecken und in der Regel zwischen Assistentin und ihrer Aufseherin stehend vol­lends alles verkehrt angeben." Es ist dies ein Beweis mehr, wie notivendig es ist, die Schule und die Arbeiter­schaft zur Kontrolle der Kinderarbeit heranzuziehen. Frau Grünau tritt energisch für die Verkürzung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen ein. Sie schreibt: Daß elf Stunden täglicher Arbeitszeit für die Arbeiterin zu viel ist, wird bekräftigt durch die Aus­sage mancher Arbeitgeber, daß die elfte Stunde des Arbeitstages nicht auch den elften Teil der Tages­produktion bringe, ein Beweis für den Nachlaß der Frische und Energie und für die'Anstrengung, mit welcher in der elften Stunde gearbeitet werden muß. Daher wohl auch die immer mehr auftretende Abneigung der Arbeitgeber sowohl als der Arbeiterinnen, llberzeit zu arbeiten, selbst da, wo zehnstündige Arbeitszeit eingeführt ist. Zehn Stunden intensiven Arbeitens Tag für Tag in der Woche, bei der jetzigen technischen Vollkominenheit unserer Arbeitsmaschinen, welche die größte Aufmerksamkeit erfordern, genügt, um die Kraft einer weiblichen Person aufzubrauchen." Die Beamtin macht auch auf ein Vorkommnis aufmerk­sam, das sicher nicht vereinzelt dasteht, sondern in sehr vielen Saisonbettieben vorkommt. Tie Leimfabriken sind nur von Mitte März bis Mitte Oktober in Bettieb. Da nun die Auszahlung der Wochnerinnenunterstützung be­dingt ist durch eine innerhalb des letzten Jahres vom Tage der Entbindung ab gerechneten mindestens sechs Monate dauernden Angehörigkeit zu dieser Kasse, so erhalten diese Saisonarbeiterinnen keine Unterstützung. So ist eine der Arbeiterinnen bereits das fünftemal zur Zeit des Saison­betriebs niedergekommen, ohne einen Pfennig Unterstützung erhalten zu haben, und eine andere, welche zehn Saisons hindurch Kassel  njtgtixd war, hatte endlich bei dem im Jahr 1903 bevorstehenden sechsten Wochenbett Aussicht, in Besitz der Unterstützung zu kommen. Der Arbeitgeber meldet selbst­redend mit Schluß des Saisonbettiebes seine Arbeiterinnen bei der Krankenkasse ab, und diese selbst versichern sich in der verdienstlosen Zeit aus leicht begreiflichen Gründen nicht weiter; so kommen sie um ihre Beiträge und ihre Unterstützung Interessante Mitteilungen machte die Beamtin über die gesundheitschädlichen Nachteile mancher Arbeiten. Frau Grünau hatte vor Jahren darauf gedrungen, daß Arbeite­rinnen nicht mehr als Weber verwendet werden, da die Arbeit viel zu anstrengend und schädlich für den weiblichen Organismus sei. Dem wurde, wie sie mitteilt, von fach­männischer Seite, nicht von einem Arbeitgeber, widersprochen, und jetzt berichtet sie, daß nach neuerdings gemachten gründ­lichen Erhebungen bei sämtlichen in Fabriken beschäftigten Stuhlweberinnen sich nichts Ungünstiges ergäbe. Einige Arbeiterinnen sagten, sie seien acht, zehn und vierzehn Jahre bei dieser Arbeit, ohne jemals Beschwerden empfunden zu haben. Eine verheiratete Arbeiterin sagte der Jnspek- torin, daß sie bei zwei Schwangerschaften bis kurz vor der Entbindung an dem Webstuhl gearbeitet habe ohne nach­teilige Folgen. Ihre beiden Kinder seien am Leben. Ein Köjähriger Weber, welcher seit seinem 13. Lebensjahre diese Arbeit verrichtete, meint, anfangs habe sein Magen sehr dar­unter zu leiden gehabt,er brach ab", aber in einigen Wochen sei dieses Gefühl wieder vorübergegangen. Es wird doch die Aufgabe weiterer Untersuchungen unter Zuziehung von Ärzten sein, festzustellen, ob nicht doch durch diese für Frauen sicherlich ungesunde Beschäftigung Miß­stände hervorgerufen werden. Neuerdings werden ja Arzte zur württembcrgischen Gewerbeaufsicht hinzugezogen. Die Aussagen der Arbeiterinnen sind stets unter dem Gesichtspunkt zu betrachten, daß sie, aus Furcht, ihr Brot zu verlieren, die Qualen und Beschwerden verschweigen, unter denen sie zu leiden haben. Sehr arge Mißstände wurden in Anklcideräumen und bei den Waschvorrichtnngen von der Beamtin festgestellt. Welcher Behandlung die Arbeiterinnen ausgesetzt sind, zeigt folgende Mitteilung:In einer großen Trikotfabrik diente der Ankleidcraum zugleich als Eßraum, er war so eng, daß die Arbeiterinnen auf Tische und Bänke sich stellen mußten, um Platz zum Umkleiden zu bekommen. In diesem Räume, der, wie schon gesagt, auch als Eßraum diente, muhten sie sich frisieren. Ein Auskämmen der Haare nach beendetem Tage­werk ist wegen der bei der Bearbeitung des Trikotgewebes sich lösenden Wollfasern notwendig. Den Arbeiterinnen war es zu unappetitlich, sich im Speiseraum zu kämmen, sie taten es daher im Arbeitsraum. Darauf ließ der Arbeit­geber von der Direktrice sämtliche Kämme der Arbeite­rinnen einfordern und im Kesselhaus verbrennen.Für einen besseren Ankleideraum sorgte er aber nicht! Die Beamtin widmete ihre Aufmerksamkeit auch der Konttolle der Aborte, die ja leider dringend notwendig ist. In zwei Stellen fand sie Aborte ohne Sitzbretter, sie ver­langte, daß solche angebracht würden. Der Oberamts­arzt des Bezirks(!) erkärte darauf, daß Aborte ohne Sitz­bretter zweckentsprechender und besser reinzuhalten wären. Der Oberamtsarzt sollte sich doch nicht darum kümmern, ob dem Unternehmer Mehrausgaben durch öftere Reinigung der Aborte erwachsen, sondern als Arzt seine Aufmerksam­keit darauf richten, ob nicht ein Abort ohne Sitzbrett für die Arbeiterin Gefahr bietet, in die Grube hineinzustürzen. Die Gewerbeaufsichtsbeamten haben ganz recht, wenn sie, wie Frau Grünau mitteilt, darauf bestehen, daß Sitzbretter angebracht werden. Der ganze Bericht der Assistenttn zeigt, daß sie sich ihrem Beruf mit großem Eifer widmet und ihrer Aufgabe auch gewachsen ist. Sie wird sich dadurch das Vertrauen der Arbeiterinnen erwerben und mit Hilfe der von diesen gewählten Verttauenspersonen eine immer ersprießlichere Tätigkeit entfalten können. Frauenrechtlerische Zweideutigkeit bei der Arbeiterinnenorganisation. Die radikalen Frauenrechtlerinnen bemühen sich seit Jahren, unter Aufwand von viel schönen, rührseligen Phrasen, ihren schwachen Anhang in bürgerlichen Kreisen durch Gefolgschaft aus dem Proletariat zu stärken. Wieder und wieder ver­suchen sie es, sich den Arbeiterinnen und Gewerkschaften als wohlwollende, einsichtige Gönnerinnen in empfehlende Er­innerung zu bringen. Wie steht es aber mit ihrem Wirken. den Arbeiterinnen einen starken gewerkschaftlichen Schutz gegen die kapitalistische Ausbeutung zu sichern? Es zeichnet sich durch seine Schwächlichkeit und vor allem durch seine Zweideutigkeit aus. Wer den Arbeiterinnen tatsächlich auf dem Wege der ge­werkschaftlichen Selbsthilfe bessere Arbeits- und Existenz­bedingungen erringen will, der muß unumwunden das Wesen der kapitalistischen   Ausbeutung anerkennen, den unüberbrück­baren Klassengegensatz zwischen Kapitalisten und Proletariern; der muß sich entschieden auf den Boden des Klassenkampfes stellen. Von der Einsicht in die Natur des Wirtschaftslebens und die Bedingungen der kapitalistisch ausgebeuteten Frauen­arbeit geleitet, muß er die Notwendigkeit begreifen, möglichst alle Berufsangehörigen, ohne Unterschied des Geschlechtes, in einer einheitlichen, kampftüchttgen Organisation zusammen­zuschließen. Er kann daher seiner Tätigkeit nur ein Ziel stecken: die Arbeiterinnen den freien Gewerkschaften zu­zuführen, welche allein den aufgezeigten Bedingungen ent­sprechen. Unsere radikalen Frauenrechtlerinnen aber sind weit davon entfernt, ihrem arbeiterinnenfreundlichen Wirken dieses eine, konsequent verfolgte Ziel zu setzen. Sie knixen zwar gelegentlich mit einem frommen Augenaufschlag vor den freien Gewerkschaften, aber wie der Teufel vor dem Weihwasser hüten sie sich davor, die Arbeiterinnen aus­schließlich und mit allem Nachdruck auf den Anschluß an dieselben zu verweisen. Sie widmen ihre Kräfte allen mög­lichen gewerkschaftlichen Richtungen, die von den gegensätz- lichsten Anschauungen getragen sind. Dadurch tun sie das Ihrige dazu, die unheilvolle Zersplitterung innerhalb der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter und Arbeiterinnen aufrecht zu halten, ja mehr noch, sie zu stärken und zu steigern. Niemand kann zween Herren dienen, es sei denn, daß seine Dienste für beide gleich wertlos und verräterisch werden. Es ist entweder unbewußte Selbsttäuschung oder bewußter Betrug über die Folgen des Handelns, wenn man mit der rechten Hand seine Unterstützung an die Hirsch- Dunckerschen Harmonieapostel verteilt, mit der linken aber an die freien Gewerkschaften, die auf dem Boden des Klassen­kampfes stehen. Solcher Zweideutigkeit aber machen sich die radikalen Frauenrechtlerinnen schuldig. Auf dem zweiten Verbandstag der fortschrittlichen Frauen- vereine, der vom 3. bis 7. Oktober 1991 in Berlin   stattfand, feierte Else Lüders   die freien Gewerkschaften als die einzigen wirtschaftlichen Arbeitervereinigungen, die sich tatkräftig den gewerkschaftlichen Zusammenschluß der Arbeiterinnen an­gelegen sein lassen. Mit unvergleichlicher Unlogik und Inkonsequenz ohrfeigte sie aber gleich darauf ihre eigenen Ausführungen, denn sie befürwortete eine Resolution, die nicht bloß den belobten Gewerkschaften, sondern allen Or­ganisationen überhaupt ftauenrechtlerische Unterstützung ver­hieß. Tatsächlich werden vor allem Organisationen gefördert, welche sich zur Harmonie zwischen Kapital und Arbeit be­kennen. Es sei daran erinnert, daß die Frauenrechtlerinnen das Hauptfeld ihrer gewerkschaftlichen Betätigung unter den Handlungsgehilfinnen haben. Aber nicht der freien Gewerk­schaft der Proletarier des Handelsgewerbes, dem Zentral­verband für Handelsangestellte, gliedern sie die Handlungs­gehilfinnen an. Sie haben für diese bekanntlich ihre eigene Organisation, die, von den Kaufherren begönnert und ge­fördert, einen ausgeprägt harmonieduseligen Charakter trägt. DieZentralstelle für Arbeiterinnenorganisation des Ver­bandes fortschrittlicher Frauenvereine" gibt seit Februar 1904 dieDeutsche Arbeiterinnen-Zeitung" heraus. Das farblose Blättchen hat bis heute in den verschwommensten allge­meinen Ausdrücken von der Notwendigkeit der gewerkschaft­lichen Organisierung der Arbeiterinnen gesprochen. Nie hat es die Frage gestellt und klipp und klar beantwortet, welcher Organisation die Arbeiterinnen sich anschließen müssen. Und doch ist die Antwort auf diese Frage das Entscheidende. Den Arbeiterinnen wird das Ziel gewiesen,als Frauen Schulter an Schulter zu stehen, um Unsittlichkeit und Trunksucht zu besiegen",große Arbeiterinnenverbände zu bilden, welche das Recht der Frau erkämpfen." Fast an letzter Stelle werden sie zum Zusammenschluß aufgefordert, um höheren Lohn kürzere Arbeitszeit usw. zu erringen. Kein Sterbenswörtchen davon, daß der Zusammenschluß in den Gewerkschaften stattfinden muß, und daß die Organisation nur im Kampfe gegen das Unternehmertum bessere Arbeitsbedingungen er­ringen kann.(Arbeiterinnen, vereinigt euch! Nr. 4, Mai 1904.") Kein Wunder das! Liegt doch dieDeutsche Ar­beiterinnen-Zeitung" demGewerkvereinsboten" bei, einem offiziellen Organ der Hirsch-Dunckerei, das fast in jeder Nummer mit wütendem Gekläff über die freien Gewerk­schaften herfällt, ganz besonders über den freien Metall­arbeiterverband. Das kürzlich veröffentliche Arbeitsprogramm derZentral­stelle für Arbeiterinnenorganisation" ist seinerseits für die frauenrechtlerische Zweideutigkeit äußerst charakteristisch. Es empfiehlt den Frauenrechtlerinnen für ihre gewerkschaftliche Tätigkeit unter anderem folgendes:Sie gründen einen Ar­beiterinnenverein oder weibliche Sektionen in den Männer­vereinen. Sondergruppen von Arbeiterinnen der gleichen Branche sind stets anzustteben. Wo solche noch nicht zu er­reichen sind, sind allgemeine Arbeiterinnenvereine zu gründen." (Die Frauenbewegung", Nr. S, 1. März 190S.) Seit langen Jahren haben sich die Gewerkschaften unter großen Opfern dafür gemüht, die Arbeiterinnen mit ihren Berufsgenossen gemeinsam zu organisieren. In eingehendster, wohlbegründeter Weise sind die Vorteile der gemeinsamen Organisation nach­gewiesen worden. Beweiskräftig genug hat die Entwicklung der englischen   Nur-Frauengewerkschaften die Schwäche solcher Organisationen aufgezeigt. Die Frauenrechtlerinnen sollten in dieser Beziehung wenigstens nicht vergessen, was auf ihrem eigenen internationalen Kongreß 189K eine Delegierte englischer Nur-Frauengewerkschaften, Miß Routledge  , ausge­führt hat. Trotz allem wollen sie das verderbliche Werk der Zersplitterung der organisierten Arbeiterinnen und damit der Schwächung ihrer Kraft fortsetzen. Welcher Mißbrauch der Losung:Arbeiterinnen, vereinigt euch!" Die frauenrechtlerische Zweideutigkeit hat zwei starke Wurzeln. Die Damen können aus ihrer bürgerlichen Klassen- Haut nicht heraus, sie erstreben daher nicht die Überwindung der kapitalistischen   Weltordnung durch das Proletariat, sondern die Aussöhnung der feindlichen Klassen, sie möchten den sozialen Frieden und nicht den proletarischen Befreiungskampf. Sie wollen innerhalb der gewerkschaftlichen Bewegung nicht bloß mitarbeiten, sondern vor allem führen. Sie haben noch immer nicht die treffliche Abfertigung begriffen und beherzigt, welche ihnen Legien auf dem letzten Gewerkschaftskongreß zu Stuttgart   zu Teil werden ließ. Sie läßt sich kurz und scharf dahin zusammenfassen, daß die Frauenrechtlerinnen ihren ernsten Willen, für die Organisierung der Arbeiterinnen zu wirken und ihre Sympathie für die Gewerkschaften durch Taten statt durch Worte beweisen müssen. Die Gewerk­schaften lehnen bourgeoise Ratschläge von außen her ab, sie lassen dagegen jede treue, fleißige Mitarbeit gelten, die inner­halb ihres Rahmens und auf dem Boden ihrer grundsätz­lichen Auffassung erfolgt.