Nr. 14 Die Gleichheit 121 der den Arbeitern schon so oft den Text gelesen hat und sich deshalb in dauerndem Andenken befindet, gründlich herein- gefallen. Die Dienstmädchen in Nürnberg   werden sich den Fall merken, und unser Stellennachweis wird nie ein Mädchen für Leute übrig haben, die in den Hausgehilfinnen keine Menschen, sondern nur Arbeitstiere und willenlose Sklaven erblicken. Die Aufgabe des Dienstbotenvereins wird es sein, Mißstände unbarmherzig zu kritisieren und die Mädchen aufzu- klären, damit sie sich dagegen verwahren, daß ihre Rechte und ihre Menschenwürde so mit Füßen getreten werden.+ Frauenstimmrccht. Einen Antrag auf Einführung deS allgemeinen Frauenwahlrechts zu dem österreichischen Reichsrat hat die sozialdemokratische Fraktion eingebracht. Des weiteren einen anderen, welcher den Frauen volles, unbeschränktes politisches Vereins- und Versammlungsrecht sichern soll. Die österreichische Sozialdemokratie bekundet mit ihrem Vorstoß, daß sie die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechtes nach ihrer grundsätzlichen und praktischen Be- deutung wertet. Die Wiener   Genossinnen haben beschlossen, die Anträge für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Ge- schlechts im Herbst durch eine große Kundgebung zu unterstützen. DaS Frauenstimmrecht und die belgische Sozial- demokratie. Der außerordentliche Parteikongreß der bel- gischen Sozialisten, der am 30. Juni getagt hat, beschäftigte sich auch mit der Frage des Frauenstimmrechts. Genossin Tillmans referierte über die Frage. Ihre Ausführungen gipfelten in den folgenden Vorschlägen: Durch intensive Agitation im ganzen Lande müssen die Männer von der Notwendigkeit und Nützlichkeit des Frauenivahlrechts über- zeugt werden. Die belgische Arbeiterpartei hat Versamm- lungen zu veranstalten, in denen das Frauenwahlrecht be- handelt und die Aufklärung der Arbeiterinnen gefördert wird. Der Parteitag soll die Initiative zu einer Kampagne ergreifen, welche auf die Erringung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts zu den gewerblichen Schiedsgerichten, den Industrie- und Arbeitsrat und den Gemeinderäten abzielt. Er soll des weiteren darüber entscheiden, wann eine kräftige Agitation zugunsten des politischen Frauenwahlrechts ein- zusetzen habe. Über die Verhandlungen des Parteitags zu der Frage liegen uns zurzeit noch keine Berichte vor. Die belgischen Genossinnen haben eine rege Tätigkeit entfaltet, um die Beschäftigung der Partei mit ihr in regen Fluß zu bringen. Die Einführung des beschränkten politischen Frauen- Wahlrechts in Norwegen   verleiht das Bürgerrecht un- gefähr 300000 von 550000 Frauen, die sich im wähl- berechtigten Alter befinden, das heißt das 25. Lebensjahr vollendet haben. Daß gegen eine Biertelmillion Proletarie- rinnen als Ärmste ohne Wahlrecht bleiben, hat unstreitig be- wirkt, daß auch konservative Abgeordnete für das beschränkte Frauenwahlrecht stimmten. Sie hofften durch dessen Ein- führung ihre Wählerzahl zum Schaden der sozialdemo- lratischen Partei zu stärken. Inwieweit sich diese Hoffnungen erfüllen, wird die Zukunft lehren. Da der Steuerzensus nicht sehr hoch ist, erhalten immerhin auch Proletarierinnen das Wahlrecht, und je mehr sie von der politischen Agitation, dem politischen Kampfe erfaßt werden, um so sicherer werden sie mit der Zeit die bürgerlichen Parteien als Feinde der Arbeiterklasse erkennen und nur Sozialdemokraten zum Par- lament entsenden. Auch die Einführung des beschränkten Frauenwahlrechts muß daher für unsere Partei ein starker Ansporn sein, ihre Agitation unter dem weiblichen Prole- tariat mit der höchsten Energie zu betreiben. Des weiteren fordert die Neuerung dazu heraus, mit aller Kraft den Kampf für das allgemeine Frauenwahlrecht fortzusetzen. Aus der parlamentarischen Behandlung der Frauenioahl- rechtsfrage sei noch das Folgende nachgetragen. Die Sozial- demokraten hatten, wie bereits mitgeteilt, die Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts beantragt. Für ibre Forderung fielen jedoch nur 48 von 121 Stimmen. Ge- nosse Kundsen erklärte darauf im Namen seiner Partei, daß diese an ihrer Programmforderung des allgemeinen Wahlrechtes festhalte. Dennoch würden die sozialdemokratischen Abgeordneten für das beschränkte Frauenwahlrecht stimmen. Zunächst weil der Zensus derart bestimmt sei, daß es nicht ms remes Damenwahlrecht auftrete, sondern auch einer immerhin nicht ganz geringen Zahl von Proletarierinnen x mme- Dann aber weil das beschränkte Wahlrecht bald das allgemeine Wahlrecht nach sich ziehen müsse. In Würdigung dieser Gründe sei auch die sozialdemokratische Storthingsfraktion von sozialistischen   Frauenorganisationen aufgefordert worden, für das beschränkte Wahlrecht zu stimmen, falls das allgemeine verworfen werde. Als entschiedener und lächerlicher Gegner des Frauenwahlrechtes überhaupt trat in der Debatte der Konservative Malm auf, der nämliche Ab- geordnete, der allein von den neun Mitgliedern des Ver- fasfungsausschusses grundsätzlich gegen die politische Gleich- berechtigung des weiblichen Geschlechtes gestimmt hatte. Seiner Meinung nach heißt es den Teufel mit Beelzebub austreiben, wenn man das beschränkte Frauenwahlrecht als Palliativ gegen denRadikalismus" einführt, denn dem Zensusstimmrecht werde das allgemeine Wahlrecht auf dem Fuße folgen. Im übrigen zerrte er die alten verstaubten Ladenhüter des Spinns gegen das Frauenwahlrecht hervor. die aber gerade in Norwegen   längst keinen Eindruck mehr machen. Schließlich bekämpfte er die Vorlage um ihrer sprachlichen Mängel halber. Denen, welcheoch immer auf das Kredo von der geistigen Überlegenheit des Mannes schwören, hat der Redner ungewollt einen harten Nasen- stüber verabfolgt. Denn eine gottverlassenere geistige Unter- bürtigkeit wie er hätte auch die erste beste Durch schnittsfrau nicht paradieren können. Unwissenheit oder Verlogenheit? In derZeitschrift für Frauenstimmrecht" Nr. 7 klingt ein Artikel über die Ein- führung des beschränkten Frauenwahlrechts in Norwegen   in der nachstehenden Verunglimpfung der Sozialdemokratie aus: Die Sozialdemokratie ist in Norwegen   wie in allen anderen Ländern, wo das Frauenstimmrecht ernstlich in Frage kam, auf diesem Ohre plötzlich merkwürdig taub gewesen und be- obachtete eine sehr feindliche Haltung so lange, bis es gar nicht mehr anders ging und Gefahr vorlag, daß alle anderen Parteien sich demokratischer erwiesen als die Sozial- demokratie. Da, aber erst in allerletzter Stunde, besann sie sich, daßFrauenstimmrecht" ein Programmpunkt der inter- nationalen Sozialdemokratie ist, und daß sie anstandshalber für dasselbe stimmen müsse. Dem Geiste nach dürfen wir das Stimmrecht der Frauen in Norwegen   so gut wie in allen Ländern, wo es bis heute verwirklicht ist, für eine Er- rungenschaft des gutenbürgerlichen" Fortschritts in An- spruch nehmen." Wir hängen diese Ausführungen tiefer. Sie charakterisieren sich durch die tatsächlichen Angaben, die wir fortlaufend über die Einführung des politischen Frauen- Wahlrechts in Norwegen   gebracht haben, als gehässiger Schwindel, dafern sie nicht auf krasser Unkenntnis des Tat- sachenmaterials beruhen. Die sozialdemokratische Fraktion des Storthings hat sich nie gegen das allgemeine Frauen- Wahlrecht gesträubt, umgekehrt, sie ist seine eifrigste Ver- fechterin gewesen, wie ihr entsprechender Antrag beweist. Wogegen sie sich mit Fug und Recht gewandt hat, das war die Einführung eines Zensuswahlrechts, das wohl alle im Wahlalter stehenden bürgerlichen Damen emanzipiert, aber rund eine Viertelmillion Proletarierinnen rechtlos läßt. Das alles sind Tatsachen, die sogar in bürgerlichen Blättern zu lesen waren. Die Herausgeberin derZeitschrift für Frauen- stimmrecht" muß ihre Leserinnen sehr niedrig einschätzen, daß sie ihnen die angenagelte Verdrehung der Tatsachen zu bieten wagt. Aber die Herausgeberin heißt Anita Augspurg  , das besagt alles. Frauenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels- und Berkehrswesens. Frauenarbeit in den Vereinigten Staaten  . Nach dem Bericht des Zensusbureaus,Woman at Work in the United States  "(Erwerbstätige Frauen in den Vereinigten Staaten  ) betitelt, gibt es in den Vereinigten Staaten 4833630 Frauen und Mädchen, die zu ihrem eigenen oder ihrer Familien Lebensunterhalt durch dauernde Lohnarbeit bei- steuern müssen. Das sind 21 Prozent der weiblichen Be- völkerung im Alter von über 16 Jahren. Unter diesen fast fünf Millionen arbeitenden Frauen sind aber jene nicht be- rücksichtigt, die ihre Einnahmen durch Kostgeben oder Logis- vermieten zu erhöhen suchen. Unter den überhaupt in Be- tracht gezogenen 303 Berufsarten ist die Frau in 293 ver- treten. Wir finden sie als Lotsen, als Eisenbahnbremser und Lokomotivführer, bei der Feuenvehr als Spritzenfrau, bei der Bahn als Signalwärter, bei der Transportindustrie als Droschkenkutscher, auf den Bauplätzen als Zimmerer und auf den Hausdächern als Schieferdecker, ja die Maschinen- schlosser, Kesselmacher  , Brunnenbohrer usw. können Frauen ihre Kolleginnen nennen. Aber in der Hauptsache bleibt die Frauenarbeit doch auf die sogenannten weiblichen Berufe beschränkt. Den 10 weiblichen Lokomotivführern zum Beispiel stehen 338144 Schneiderinnen gegenüber, den 5 weiblichen Lotsen 327 206 Lehrerinnen, den 7 Straßenbahnschaffnerinnen 146929 Verwalterinnen von Hotels und Cafäs, den 43 weib- lichen Droschkenkutschern 231 458 Stickerinnen und solche, die sich mit Handarbeit in Fabriken ausschließlich ernähren. Rund ein Viertel der fast fünf Millionen erwerbstätiger Frauen sind immer noch Dienstmädchen. Von den erwerbstätigen Frauen sind 1 771 961 eingeborene Amerikanerinnen, 1 119621 Negerinnen, 1090 744 waren in den Vereinigten Staaten  geborene Kinder von Eltern, die selbst im Ausland geboren wurden. Die Einwanderer stellten 840011 Personen zur weiblichen Arbeiterschar. Die Befreiung der amerikanischen  Frau von der schweren Arbeit, von der so oft geredet wird, beleuchtet der Bericht durch folgende Ziffern: es gab nicht weniger als 453 405 weibliche Farmarbeiter und 307 706 Farmerinnen. Chagrin-New Jork. Weibliche Fabrikinspektoren. Die erste Fabrikinspektorin im Staate Minnesota  (Vereinigte Staaten   von Nordamerika  ) ist kürzlich angestellt worden. Das Amt der Fabrikinspektorin ist vom Staats- Parlament geschaffen worden, das damit einer Forderung nachkam, die immer dringlicher von den Frauen erhoben wurde. Da es in Minnesota   30000 inspektionspflichtige Arbeiterinnen gibt, ist die Tätigkeit einer einzigen Beamtin natürlich nicht hinreichend, eine strikte Durchführung der gesetzlichen Schutzvorschristen sichern zu helfen. In den Ver­einigten Staaten wie in Deutschland   erachtet das herrschende Unternehmertum, daß ein zu kleiner Stab von Fabrikinspek- lionsbeamten ein treffliches Mittel ist, zu Ehren seines Geld- sacks das Gesetz straflos brechen zu können. Landarbciterfrage. Mutterpflicht und Gesindeordnung. Die Arbeiterfrau K. aus Ziegelhöfen(Ostpreußen  ) hatte sich, als sie noch un- verheiratet war, bei dem Besitzer Krüger bis zum 1. Oktober 1906 vermietet. Vor Ablauf der Dienstzeit wurde die K. von einem Kinde entbunden, worauf sie sich verheiratete. Dem Besitzer versprach sie, bis l. Oktober im Dienste zu bleiben. Bald sah sie jedoch ein, dab sie mehr versprochen Hatte, als sie halten konnte. Frau K. mußte den Säugling viele Stunden allein zu Hause liegen lassen, da ihr Mann auch auf Arbeit war. So war das arme Wurm ohne jede Abwartung und Pflege, bis die Mutter heimkehrte und nach ihm sah. Als besondere Gunst wollte es der Besitzer ange- sehen wiffen, daß es der Frau gestattet war, in der Früh- stücks-, Mittags- und Vesperpause nach Hause zu eilen, um nach dem Kinde zu sehen. Als ob er die Einwilligung dazu nicht schon aus rein menschlichem Empfinden heraus hätte geben müssen! Die Frau mußte sich natürlich in den knapp bemessenen Pausen aufs äußerste abhetzen und litt darunter gesundheitlich sehr. Als sie es nicht mehr mit ansehen konnte, wie ihr Kind durch die mangelnde Pflege langsam zugrunde ging, verließ sie noch vor Ablauf des Kontraktes den Dienst. Hierfür wurde sie nach der Gesindeordnung vom 24. April 1854 mit einem Strafmandat von 3 Mk. be- ehrt. Dagegen legte sie Berufung ein. Die Sache kam nun vor der Königsberger Strafkammer zur Verhandlung. Die Berufung wurde verworfen, weil die Fraukein Recht hatte, den Dienst vorzeitig zu verlassen. Sie hätte für das Kind irgendwie sorgen müssen, indem sie es zum Beispiel ander- weitig in Pflege gab oder eine Pflegerin für das Kind annahm". Das ist wirklich blutiger Hohn auf die erbärmlich schlechte Lage des ländlichen Proletariats oder grober Unverstand. Gern hätten wir gewußt, wieviel die Eheleute gemeinsam verdient haben. Doch so viel können wir den Herren vom Ge- richtshof sagen: wenn die Eltern eine andere Möglichkeit ge- habt hätten, für geeignete Pflege ihres Kindes zu sorgen, dann hätten sie nicht erst abgewartet, bis es fast zugrunde gegangen war. Allerdings, ein Kindermädchen hätten sie sich nicht halten können. Und angesichts solcher Tatsachen wagen es die Anhänger der gegenwärtigen Gesellschasts- ordnung auch noch, zu behaupten, die Sozialdemokratie wolle die Familie auflösen! Gesetzt den Fall, die Sozialdemokratie hegte wirklich diese Absicht, so würde sie doch in weiten Volksschichten nicht mehr viel zum Auflösen vorfinden. Das hat die heutige Gesellschaftsordnung schon gründlichst besorgt. Rudolf Weck. Frauenbewegung. Die radikalen bürgerliche« Frauenrechtlerin««» liberal, das ist ein Eingeständnis, welches Nummer 13 der Frauenbewegung  " endlich einmal offen ausspricht. Da die liberale organisierte bürgerliche Frauenbewegung" in dem betreffenden Artikel ausdrücklich in Gegensatz zu der Frauen- bewegung anderer Richtungen gebracht wird, so ist jede mißverständliche Auffassung und vernebelnde Deutung aus- geschlossen. Was wir von Anfang an behauptet haben, was aber die Damen stets mit vielsittlichem" Pathos bestritten: nun ist es von ihrem führenden Organ bestättgt worden. Es gibt keine einheitliche, ungeteilte Frauenbewegung, und der radikale Flügel der Frauenrechtelei schwebt nicht dem Geist Gottes gleich über den stürmischen Wassern der Klassen- und Parteikämpfe, fondern ist eine bürgerlich-liberale Or- ganisation. Und an dieses eine Eingeständnis schließt sich ein anderes. Nämlich, daßvorläufig von einem Zusammen- gehen der Anhänger dieser starren Dogmen(gemeint sind die katholische und die sozialdemokratische Frauenbewegung. Die Red.) mit der liberalen organisierten bürgerlichen Frauen- bewegung nicht die Rede sein kann". Natürlich wird diese Feststellung mit dem schmachtenden Wunsche garniert, daß gelegentliches Zusammenarbeiten und Zusammengehen immer erstrebenswert sei und bei höher veranlagten und nicht ganz in Unfehlbarkeitsdünkel erstickten Persönlichkeiten gelingen wird". Wobei die Damen mit der Bescheidenheit, die sie so ungemein ziert, sich ganz richtig als die höher ver- anlagtei, Persönlichkeiten einschätzen, die unfehlbarst darüber zu entscheiden haben, was Dogma und was Unfehlbarkeits- dünkel ist. übrigens entbehrt die Versicherung, daß die radikale Frauenbewegung alsunentwegte" liberale Bewe-' gung in stolzer Einsamkeit ihre Pfädlein fürbaß ziehen wolle, nicht eines komischen Beigeschmacks. Für den, der die Ge- schichte der radikalen Frauenrechtelei kennt und ihre oft recht täppischen Versuche, sich an die Genossinnen und die Partei heranzudrängeln, erinnert sie allzusehr an den Fuchs, der die Trauben sauer fand, weil er sie nicht erreichen konnte. Eine Reverenz bürgerlicher Frauenrechtelei vor dem russischen Absolutismus  . Eine Deputation desInter- nationalen Frauenbundes" hat sich am 18. Juni im Haag von dem Regiffeur der Friedenskomödie der klassenstaatlichen Regierungen, die sich im Wetttüsten überbieten Pardon von dem Präsidenten der Friedenskonferenz empfangen lassen. So weit, so gut. Die Audienz würde nicht mehr bedeuten als eine der üblichen Illusionen, welche den Frauenrechtlerinnen derartige Wallfahrten vor allerhöchste, höchste oder wenigstens offizielle Persönlichkeiten als große politische Taten erscheinen läßt. Aber der Präsident der Friedenskonferenz heißt Nelidow und ist seines Zeichens offizieller Vertreter und Diener des Zaren, ist eines der intrigantesten Werkzeuge des verbrechen- beladenen russischen Absolutismus  . Und unter den Dele- gierten der frauenrechtlerischen Organisatton befand sich Frau Stritt, Vorsitzende desBundes deutscher Frauen- vereine", die nämliche Frau Stritt, die in dieser ihrer Eigen- chaft auf der letzten Generalversammlung des Bundes warm eine Sympathieerklärung für die russischen Freiheitskämpfe- rinnen befürwortet hatte. Heute die russischen Freiheits- kämpferinnen feiern, morgen aber eine Reverenz dem Lakaien des Schergenregiments erweisen, das mit dem Blute von Zehn- taufenden Helden und Märtyrer besudelt, das von Millionen Unglücklicher verflucht, gerichtet ist: das gelingt offenbar nur der dogmenreinen Seele einerhöher veranlagten" Persön- lichkeit.Die Überzeugung ist des Mannes Ehre", sollte sie nicht auch die der Frau sein?