Nr. 14Die Gleichheit121der den Arbeitern schon so oft den Text gelesen hat und sichdeshalb in dauerndem Andenken befindet, gründlich herein-gefallen. Die Dienstmädchen in Nürnberg werden sich denFall merken, und unser Stellennachweis wird nie ein Mädchenfür Leute übrig haben, die in den Hausgehilfinnen keineMenschen, sondern nur Arbeitstiere und willenlose Sklavenerblicken. Die Aufgabe des Dienstbotenvereins wird es sein,Mißstände unbarmherzig zu kritisieren und die Mädchen aufzu-klären, damit sie sich dagegen verwahren, daß ihre Rechte undihre Menschenwürde so mit Füßen getreten werden.+Frauenstimmrccht.Einen Antrag auf Einführung deS allgemeinenFrauenwahlrechts zu dem österreichischen Reichsrathat die sozialdemokratische Fraktion eingebracht. Des weitereneinen anderen, welcher den Frauen volles, unbeschränktespolitisches Vereins- und Versammlungsrecht sichernsoll. Die österreichische Sozialdemokratie bekundet mit ihremVorstoß, daß sie die politische Emanzipation des weiblichenGeschlechtes nach ihrer grundsätzlichen und praktischen Be-deutung wertet. Die Wiener Genossinnen haben beschlossen, dieAnträge für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Ge-schlechts im Herbst durch eine große Kundgebung zu unterstützen.DaS Frauenstimmrecht und die belgische Sozial-demokratie. Der außerordentliche Parteikongreß der bel-gischen Sozialisten, der am 30. Juni getagt hat, beschäftigtesich auch mit der Frage des Frauenstimmrechts. GenossinTillmans referierte über die Frage. Ihre Ausführungengipfelten in den folgenden Vorschlägen: Durch intensiveAgitation im ganzen Lande müssen die Männer von derNotwendigkeit und Nützlichkeit des Frauenivahlrechts über-zeugt werden. Die belgische Arbeiterpartei hat Versamm-lungen zu veranstalten, in denen das Frauenwahlrecht be-handelt und die Aufklärung der Arbeiterinnen gefördertwird. Der Parteitag soll die Initiative zu einer Kampagneergreifen, welche auf die Erringung des aktiven und passivenFrauenwahlrechts zu den gewerblichen Schiedsgerichten, denIndustrie- und Arbeitsrat und den Gemeinderäten abzielt.Er soll des weiteren darüber entscheiden, wann eine kräftigeAgitation zugunsten des politischen Frauenwahlrechts ein-zusetzen habe. Über die Verhandlungen des Parteitags zuder Frage liegen uns zurzeit noch keine Berichte vor. Diebelgischen Genossinnen haben eine rege Tätigkeit entfaltet, umdie Beschäftigung der Partei mit ihr in regen Fluß zu bringen.Die Einführung des beschränkten politischen Frauen-Wahlrechts in Norwegen verleiht das Bürgerrecht un-gefähr 300000 von 550000 Frauen, die sich im wähl-berechtigten Alter befinden, das heißt das 25. Lebensjahrvollendet haben. Daß gegen eine Biertelmillion Proletarie-rinnen als Ärmste ohne Wahlrecht bleiben, hat unstreitig be-wirkt, daß auch konservative Abgeordnete für das beschränkteFrauenwahlrecht stimmten. Sie hofften durch dessen Ein-führung ihre Wählerzahl zum Schaden der sozialdemo-lratischen Partei zu stärken. Inwieweit sich diese Hoffnungenerfüllen, wird die Zukunft lehren. Da der Steuerzensusnicht sehr hoch ist, erhalten immerhin auch Proletarierinnendas Wahlrecht, und je mehr sie von der politischen Agitation,dem politischen Kampfe erfaßt werden, um so sicherer werdensie mit der Zeit die bürgerlichen Parteien als Feinde derArbeiterklasse erkennen und nur Sozialdemokraten zum Par-lament entsenden. Auch die Einführung des beschränktenFrauenwahlrechts muß daher für unsere Partei ein starkerAnsporn sein, ihre Agitation unter dem weiblichen Prole-tariat mit der höchsten Energie zu betreiben. Des weiterenfordert die Neuerung dazu heraus, mit aller Kraft denKampf für das allgemeine Frauenwahlrecht fortzusetzen.—Aus der parlamentarischen Behandlung der Frauenioahl-rechtsfrage sei noch das Folgende nachgetragen. Die Sozial-demokraten hatten, wie bereits mitgeteilt, die Einführungdes allgemeinen Frauenwahlrechts beantragt. Für ibreForderung fielen jedoch nur 48 von 121 Stimmen. Ge-nosse Kundsen erklärte darauf im Namen seiner Partei,daß diese an ihrer Programmforderung des allgemeinenWahlrechtes festhalte. Dennoch würden die sozialdemokratischenAbgeordneten für das beschränkte Frauenwahlrecht stimmen.Zunächst weil der Zensus derart bestimmt sei, daß es nichtms remes Damenwahlrecht auftrete, sondern auch einerimmerhin nicht ganz geringen Zahl von Proletarierinnenx mme- Dann aber weil das beschränkte Wahlrechtbald das allgemeine Wahlrecht nach sich ziehen müsse. InWürdigung dieser Gründe sei auch die sozialdemokratischeStorthingsfraktion von sozialistischen Frauenorganisationenaufgefordert worden, für das beschränkte Wahlrecht zu stimmen,falls das allgemeine verworfen werde. Als entschiedener undlächerlicher Gegner des Frauenwahlrechtes überhaupt trat inder Debatte der Konservative Malm auf, der nämliche Ab-geordnete, der allein von den neun Mitgliedern des Ver-fasfungsausschusses grundsätzlich gegen die politische Gleich-berechtigung des weiblichen Geschlechtes gestimmt hatte.Seiner Meinung nach heißt es den Teufel mit Beelzebubaustreiben, wenn man das beschränkte Frauenwahlrecht alsPalliativ gegen den„Radikalismus" einführt, denn demZensusstimmrecht werde das allgemeine Wahlrecht auf demFuße folgen. Im übrigen zerrte er die alten verstaubtenLadenhüter des Spinns gegen das Frauenwahlrecht hervor.die aber gerade in Norwegen längst keinen Eindruck mehrmachen. Schließlich bekämpfte er die Vorlage— um ihrersprachlichen Mängel halber. Denen, welche„och immer aufdas Kredo von der geistigen Überlegenheit des Mannesschwören, hat der Redner ungewollt einen harten Nasen-stüber verabfolgt. Denn eine gottverlassenere geistige Unter-bürtigkeit wie er hätte auch die erste beste Durch schnittsfraunicht paradieren können.Unwissenheit oder Verlogenheit? In der„Zeitschriftfür Frauenstimmrecht" Nr. 7 klingt ein Artikel über die Ein-führung des beschränkten Frauenwahlrechts in Norwegen inder nachstehenden Verunglimpfung der Sozialdemokratie aus:„Die Sozialdemokratie ist in Norwegen wie in allen anderenLändern, wo das Frauenstimmrecht ernstlich in Frage kam,auf diesem Ohre plötzlich merkwürdig taub gewesen und be-obachtete eine sehr feindliche Haltung so lange, bis esgar nicht mehr anders ging und Gefahr vorlag, daß alleanderen Parteien sich demokratischer erwiesen als die Sozial-demokratie. Da, aber erst in allerletzter Stunde, besann siesich, daß„Frauenstimmrecht" ein Programmpunkt der inter-nationalen Sozialdemokratie ist, und daß sie anstandshalberfür dasselbe stimmen müsse. Dem Geiste nach dürfen wirdas Stimmrecht der Frauen in Norwegen so gut wie inallen Ländern, wo es bis heute verwirklicht ist, für eine Er-rungenschaft des guten„bürgerlichen" Fortschritts in An-spruch nehmen." Wir hängen diese Ausführungen tiefer.Sie charakterisieren sich durch die tatsächlichen Angaben, diewir fortlaufend über die Einführung des politischen Frauen-Wahlrechts in Norwegen gebracht haben, als gehässigerSchwindel, dafern sie nicht auf krasser Unkenntnis des Tat-sachenmaterials beruhen. Die sozialdemokratische Fraktiondes Storthings hat sich nie gegen das allgemeine Frauen-Wahlrecht gesträubt, umgekehrt, sie ist seine eifrigste Ver-fechterin gewesen, wie ihr entsprechender Antrag beweist.Wogegen sie sich mit Fug und Recht gewandt hat, das wardie Einführung eines Zensuswahlrechts, das wohl alle imWahlalter stehenden bürgerlichen Damen emanzipiert, aberrund eine Viertelmillion Proletarierinnen rechtlos läßt. Dasalles sind Tatsachen, die sogar in bürgerlichen Blättern zulesen waren. Die Herausgeberin der„Zeitschrift für Frauen-stimmrecht" muß ihre Leserinnen sehr niedrig einschätzen,daß sie ihnen die angenagelte Verdrehung der Tatsachen zubieten wagt. Aber die Herausgeberin heißt Anita Augspurg,das besagt alles.Frauenarbeit auf dem Gebiet der Industrie, des Handels-und Berkehrswesens.Frauenarbeit in den Vereinigten Staaten. Nachdem Bericht des Zensusbureaus,„Woman at Work in theUnited States"(Erwerbstätige Frauen in den VereinigtenStaaten) betitelt, gibt es in den Vereinigten Staaten 4833630Frauen und Mädchen, die zu ihrem eigenen oder ihrerFamilien Lebensunterhalt durch dauernde Lohnarbeit bei-steuern müssen. Das sind 21 Prozent der weiblichen Be-völkerung im Alter von über 16 Jahren. Unter diesen fastfünf Millionen arbeitenden Frauen sind aber jene nicht be-rücksichtigt, die ihre Einnahmen durch Kostgeben oder Logis-vermieten zu erhöhen suchen. Unter den überhaupt in Be-tracht gezogenen 303 Berufsarten ist die Frau in 293 ver-treten. Wir finden sie als Lotsen, als Eisenbahnbremserund Lokomotivführer, bei der Feuenvehr als Spritzenfrau,bei der Bahn als Signalwärter, bei der Transportindustrieals Droschkenkutscher, auf den Bauplätzen als Zimmererund auf den Hausdächern als Schieferdecker, ja die Maschinen-schlosser, Kesselmacher, Brunnenbohrer usw. können Frauenihre Kolleginnen nennen. Aber in der Hauptsache bleibtdie Frauenarbeit doch auf die sogenannten weiblichen Berufebeschränkt. Den 10 weiblichen Lokomotivführern zum Beispielstehen 338144 Schneiderinnen gegenüber, den 5 weiblichenLotsen 327 206 Lehrerinnen, den 7 Straßenbahnschaffnerinnen146929 Verwalterinnen von Hotels und Cafäs, den 43 weib-lichen Droschkenkutschern 231 458 Stickerinnen und solche, diesich mit Handarbeit in Fabriken ausschließlich ernähren. Rundein Viertel der fast fünf Millionen erwerbstätiger Frauensind immer noch Dienstmädchen. Von den erwerbstätigenFrauen sind 1 771 961 eingeborene Amerikanerinnen, 1 119621Negerinnen, 1090 744 waren in den Vereinigten Staatengeborene Kinder von Eltern, die selbst im Ausland geborenwurden. Die Einwanderer stellten 840011 Personen zurweiblichen Arbeiterschar. Die Befreiung der amerikanischenFrau von der schweren Arbeit, von der so oft geredet wird,beleuchtet der Bericht durch folgende Ziffern: es gab nichtweniger als 453 405 weibliche Farmarbeiter und 307 706Farmerinnen. Chagrin-New Jork.Weibliche Fabrikinspektoren.Die erste Fabrikinspektorin im Staate Minnesota(Vereinigte Staaten von Nordamerika) ist kürzlich angestelltworden. Das Amt der Fabrikinspektorin ist vom Staats-Parlament geschaffen worden, das damit einer Forderungnachkam, die immer dringlicher von den Frauen erhobenwurde. Da es in Minnesota 30000 inspektionspflichtigeArbeiterinnen gibt, ist die Tätigkeit einer einzigen Beamtinnatürlich nicht hinreichend, eine strikte Durchführung dergesetzlichen Schutzvorschristen sichern zu helfen. In den Vereinigten Staaten wie in Deutschland erachtet das herrschendeUnternehmertum, daß ein zu kleiner Stab von Fabrikinspek-lionsbeamten ein treffliches Mittel ist, zu Ehren seines Geld-sacks das Gesetz straflos brechen zu können.Landarbciterfrage.Mutterpflicht und Gesindeordnung. Die ArbeiterfrauK. aus Ziegelhöfen(Ostpreußen) hatte sich, als sie noch un-verheiratet war, bei dem Besitzer Krüger bis zum 1. Oktober1906 vermietet. Vor Ablauf der Dienstzeit wurde die K.von einem Kinde entbunden, worauf sie sich verheiratete.Dem Besitzer versprach sie, bis l. Oktober im Dienste zubleiben. Bald sah sie jedoch ein, dab sie mehr versprochenHatte, als sie halten konnte. Frau K. mußte den Säuglingviele Stunden allein zu Hause liegen lassen, da ihr Mannauch auf Arbeit war. So war das arme Wurm ohne jedeAbwartung und Pflege, bis die Mutter heimkehrte und nachihm sah. Als besondere Gunst wollte es der Besitzer ange-sehen wiffen, daß es der Frau gestattet war, in der Früh-stücks-, Mittags- und Vesperpause nach Hause zu eilen, umnach dem Kinde zu sehen. Als ob er die Einwilligung dazunicht schon aus rein menschlichem Empfinden heraus hättegeben müssen! Die Frau mußte sich natürlich in den knappbemessenen Pausen aufs äußerste abhetzen und litt daruntergesundheitlich sehr. Als sie es nicht mehr mit ansehenkonnte, wie ihr Kind durch die mangelnde Pflege langsamzugrunde ging, verließ sie noch vor Ablauf des Kontraktesden Dienst. Hierfür wurde sie nach der Gesindeordnungvom 24. April 1854 mit einem Strafmandat von 3 Mk. be-ehrt. Dagegen legte sie Berufung ein. Die Sache kam nunvor der Königsberger Strafkammer zur Verhandlung. DieBerufung wurde verworfen, weil die Frau„kein Recht hatte,den Dienst vorzeitig zu verlassen. Sie hätte für das Kindirgendwie sorgen müssen, indem sie es zum Beispiel ander-weitig in Pflege gab oder eine Pflegerin für das Kind annahm".Das ist wirklich blutiger Hohn auf die erbärmlich schlechteLage des ländlichen Proletariats oder grober Unverstand.Gern hätten wir gewußt, wieviel die Eheleute gemeinsamverdient haben. Doch so viel können wir den Herren vom Ge-richtshof sagen: wenn die Eltern eine andere Möglichkeit ge-habt hätten, für geeignete Pflege ihres Kindes zu sorgen,dann hätten sie nicht erst abgewartet, bis es fast zugrundegegangen war. Allerdings, ein Kindermädchen hätten sie sichnicht halten können.— Und angesichts solcher Tatsachenwagen es die Anhänger der gegenwärtigen Gesellschasts-ordnung auch noch, zu behaupten, die Sozialdemokratie wolledie Familie auflösen! Gesetzt den Fall, die Sozialdemokratiehegte wirklich diese Absicht, so würde sie doch in weitenVolksschichten nicht mehr viel zum Auflösen vorfinden. Dashat die heutige Gesellschaftsordnung schon gründlichst besorgt.Rudolf Weck.Frauenbewegung.Die radikalen bürgerliche« Frauenrechtlerin««»liberal, das ist ein Eingeständnis, welches Nummer 13 der„Frauenbewegung" endlich einmal offen ausspricht. Da die„liberale organisierte bürgerliche Frauenbewegung" in dembetreffenden Artikel ausdrücklich in Gegensatz zu der Frauen-bewegung anderer Richtungen gebracht wird, so ist jedemißverständliche Auffassung und vernebelnde Deutung aus-geschlossen. Was wir von Anfang an behauptet haben, wasaber die Damen stets mit viel„sittlichem" Pathos bestritten:nun ist es von ihrem führenden Organ bestättgt worden.Es gibt keine einheitliche, ungeteilte Frauenbewegung, undder radikale Flügel der Frauenrechtelei schwebt nicht demGeist Gottes gleich über den stürmischen Wassern der Klassen-und Parteikämpfe, fondern ist eine bürgerlich-liberale Or-ganisation. Und an dieses eine Eingeständnis schließt sichein anderes. Nämlich, daß„vorläufig von einem Zusammen-gehen der Anhänger dieser starren Dogmen(gemeint sinddie katholische und die sozialdemokratische Frauenbewegung.Die Red.) mit der liberalen organisierten bürgerlichen Frauen-bewegung nicht die Rede sein kann". Natürlich wird dieseFeststellung mit dem schmachtenden Wunsche garniert, daß„gelegentliches Zusammenarbeiten und Zusammengehenimmer erstrebenswert sei und bei höher veranlagten undnicht ganz in Unfehlbarkeitsdünkel erstickten Persönlichkeitengelingen wird". Wobei die Damen mit der Bescheidenheit,die sie so ungemein ziert, sich ganz richtig als die höher ver-anlagtei, Persönlichkeiten einschätzen, die unfehlbarst darüberzu entscheiden haben, was Dogma und was Unfehlbarkeits-dünkel ist. übrigens entbehrt die Versicherung, daß dieradikale Frauenbewegung als„unentwegte" liberale Bewe-'gung in stolzer Einsamkeit ihre Pfädlein fürbaß ziehen wolle,nicht eines komischen Beigeschmacks. Für den, der die Ge-schichte der radikalen Frauenrechtelei kennt und ihre oft rechttäppischen Versuche, sich an die Genossinnen und die Parteiheranzudrängeln, erinnert sie allzusehr an den Fuchs, der dieTrauben sauer fand, weil er sie nicht erreichen konnte.Eine Reverenz bürgerlicher Frauenrechtelei vor demrussischen Absolutismus. Eine Deputation des„Inter-nationalen Frauenbundes" hat sich am 18. Juni im Haagvon dem Regiffeur der Friedenskomödie der klassenstaatlichenRegierungen, die sich im Wetttüsten überbieten— Pardonvon dem Präsidenten der Friedenskonferenz empfangen lassen.So weit, so gut. Die Audienz würde nicht mehr bedeuten alseine der üblichen Illusionen, welche den Frauenrechtlerinnenderartige Wallfahrten vor allerhöchste, höchste oder wenigstensoffizielle Persönlichkeiten als große politische Taten erscheinenläßt. Aber der Präsident der Friedenskonferenz heißt Nelidowund ist seines Zeichens offizieller Vertreter und Diener desZaren, ist eines der intrigantesten Werkzeuge des verbrechen-beladenen russischen Absolutismus. Und unter den Dele-gierten der frauenrechtlerischen Organisatton befand sichFrau Stritt, Vorsitzende des„Bundes deutscher Frauen-vereine", die nämliche Frau Stritt, die in dieser ihrer Eigen-chaft auf der letzten Generalversammlung des Bundes warmeine Sympathieerklärung für die russischen Freiheitskämpfe-rinnen befürwortet hatte. Heute die russischen Freiheits-kämpferinnen feiern, morgen aber eine Reverenz dem Lakaiendes Schergenregiments erweisen, das mit dem Blute von Zehn-taufenden Helden und Märtyrer besudelt, das von MillionenUnglücklicher verflucht, gerichtet ist: das gelingt offenbar nurder dogmenreinen Seele einer„höher veranlagten" Persön-lichkeit.„Die Überzeugung ist des Mannes Ehre", sollte sienicht auch die der Frau sein?