160 sonderen angelegen sein, die immanenten, im Wesen des modernen Militarismus liegenden Tendenzen zur Aufhebung seiner selbst darzustellen, und er wies zum Schlüsse ausdriick- lich auf die Pflicht des klassenbewußten Proletariats hin, die Zermürbung und Zersetzung des Militarismus durch Mittel zu fördern, die selbstverständlich je nach den politi- schen Einrichtungen eines jeden Staates und der politischen Situation durchaus verschieden sein müssen. Die Konferenz nahm zweieinhalb Tage in Anspruch. Es wurde auf ihr eifrig und angestrengt gearbeitet, und es herrschte von Anfang bis zu Ende eine freudige, geistig an- geregte Stimmung und ein Ton herzlicher Brüderlichkeit. Die Delegierten der meisten Länder waren junge Arbeiter, die der Jugendbewegung angehören und in ihr tätig sind! Die Fülle von Tatkraft, Eifer, Begeisterung und Begabung, die auf der Konferenz zum Ausdruck kam, erweckt die besten Hoffnungen für die Fortschritte der Jugendorganisation. Sollen jedoch diese Fortschritte so rasche sein, wie der Drang innerhalb der heranwachsenden Arbeitergeneration selbst sie ermöglicht, so ist es unerläßlich, daß die Jugend- bewegung seitens des klassenbewußten Proletariats, seitens der Sozialdemokratie vor allein gefördert wird. Die Jugend- konferenz hat es ausgesprochen, daß sie dieser Hilfe bedarf; der Internationale Kongreß hat es den sozialistischen   Par- teien aller Länder zur Pflicht gemacht, die jungen Prole- tarier mit den Idealen des Sozialismus zu erfüllen und zwar mit ausdrücklicher Rücksichtnahme auf künftige Kon- flikte, die an das Klassenbewußtsein, die revolutionäre Ge- sinnung, den Opfermut und die Energie der proletarischen Massen die höchsten Anforderungen stellen werden. Wenn die sozialistischen   Parteien aller Länder den auf die Er- ziehung der Jugend bezüglichen Passus in der Stuttgarter  Resolution in lebendige Tat umsetzen, so werden bis zum nächsten Internationalen Kongreß gewiß mehr als IlXXKK) Jünglinge und junge Mädchen, von jener jugendlichen Be- geisterung erfüllt, die nichts ersetzen kann, das Kadettenkorps der Sozialdemokratie bilden. Henriette Roland-Holst  - Schularztberichte. Von Dr. Zadel. I. Vor zwei Jahren habe ich an dieser Stell«(1906, Nr. 19 bis 26) in einer Reihe von Artileln überSchulgesundheits- pflege" die hygienischen Anforderungen an die Schule und insbesondere die Notwendigkeit und die Aufgaben der Schul- ärzte besprochen. Zum erstenmal liegen nunmehr schulärzt- liche Berichte aus einer größeren Reihe von Mittel- und Großstädten über das Schuljahr 1906/0  « vor; an der Hand derselben will ich versuchen, meine Ausführungen aus dem Jahre 1906 zu ergänzen und über die Ergebnisse der schul- ärztlichen Tätigkeit zu berichten. Bei der Besprechung der Berichte aus Aachen  , Basel  , Bernburg  , Boxhagen-Rummels- bürg, Braunschweig  , Brünn  , Darmstadt  , Frankfurt   a. M., Königsberg   t. Pr., Magdeburg  , Mannheim  , München  , Nürn- berg, Offenbach   a. M. benutze ich hierbei die sorgfältige Darstellung von E.Bach in derMedizinischen Reform" 1907 Nr. 1 bis 29, für Berlin   die umfangreiche und über- sichtliche Arbeit von Hartmann; aus den übrigen Städten mit zum Teil erst im letzten Jahre eingeführten Schulärzten: Arnsberg  , Danzig  , Elmshorn  , Erfurt  , Jnsterburg, Iserlohn  , Leipzig  , Ludwigshafen  , München-Gladbach, Mülheim   a. Rh., Ratibor  , Stettin  , Wiesbaden   usw. liegen mir ausführliche Berichte nicht vor. Im allgemeinen sind die Berichte noch sehr ungleich, ent- sprechend der Verschiedenartigkeit der schulärztlichen Tätig- keit in den verschiedenen Städten, so daß Vergleiche zwischen den Ergebnissen dieser Tätigkeit nicht eben leicht gemacht werden und nur mit Vorsicht anzustellen sind. Man merkt, daß es sich um ein neues Arbeitsgebiet der Arzte handelt, wobei nicht nur die Beurteilung der Schulverhältnisse, des Gesundheitszustandes der Schulkinder usw. bei den ver- schiedenen Ärzten nach einem verschiedenen Maßstab geschieht, wie das ja in der Natur der Sache liegt, sondern auch die Methode der Untersuchungen und statistischen Aufnahmen noch keine einheitliche ist. Andererseits ist nicht zu ver- kennen, daß auch diese Verschiedenartigkeit in der Jnangriff- nähme der schulärztlichen Aufgaben ihren Vorzug hat, den Reiz des Individuellen, den Mangel eines Schemas auf- weist. Dem Arzt, der sich dieser neuen Tätigkeit mit be- sonderer Lust und Liebe unterzieht oder dessen Interesse sich besonders auf die eine oder andere der vtelen Spezialfragen richtet, welche in das große Gebiet der Schulgesundheits- pflege fallen und so enge Beziehungen zu den sozialen Zu- ständen haben, ist dadurch eher die Möglichkeit gegeben, Sonderuntersuchungen anzustellen und bemerkenswerte Aufschlüsse zu geben. Wir haben es eben mit einer durchaus neuen Institution zu tun, deren Arbeitsmethode noch keineswegs feststeht, die aber, das können wir jetzt schon mit Sicherheit sagen, eine außerordentlich fruchtbare und für die körperliche und geistige Fortentwicklung der Menschheit unentbehrliche zu werden verspricht. Schade nur, daß diese Einsicht so spät konimt, daß nicht mit der Einführung des allgemeinen Schulzwanges auch die Notwendigkeit erkannt wurde, die gesundheitliche Entwicklung der Schuljugend ärztlich zu überwachen. Schul- einrichtungen und Schulunterricht nach hygienischen Grund- sätzen zu gestalten und zu kontrollieren. Selbst die Fort- schritte der Naturwissenschaft im 19. Jahrhundert und die dadurch erst ermöglichte Entwicklung der modernen Hygiene, die mit Maß und Gewicht, mit Beobachtung und Experi- ment arbeitet, haben für sich allein nicht genügt, jene Er- kenntnis in die Tat umzusetzen. Es bedurfte der inodernen Arbeiterbewegung, der politischen Organisation und der Die Gleichheit wachsenden Beteiligung an der Gemeindeverwal- tung seitens der Arbeiterklasse, deren Kinder die Volksschulen füllen und ohne hausärztliche Überwachung, häufig selbst ohne genügende Aufsicht der Mütter aufwachsen, um endlich den Widerstand der Pädagogen, der Schuldepu- tationen und bürgerlichen Gemeindeverwaltungen gegen die so selbstverständliche und längst schon nötige Einrichtung der Schulärzte zu überwinden und auch heute noch ist er noch lange nicht überall bei uns in Deutschland   über­wunden. Vor etwa Jahresfrist zeigte mir der Vorsitzende der Ver- liner Schuldeputation ein Schreiben, welches der Magistrat aus Amerika   von einem deutschen   Verein erhalten hatte, worin in den begeistertsten Ausdrücken der Berliner   Stadt- Verwaltung der Dank der ganzen Menschheit für die Ein- führung der Schulärzte votiert wurde, weil nunmehr und durch deren Tätigkeit(wie der Verein aus dem Bericht über die Tätigkeit der Berliner   Schulärzte ersehe) der verderb- lichen gewerblichen Arbeit der Schulkinder ein Ende gemacht werde. Der Berliner Magistrat kain gewiß unverdient zu diesemDank der kommenden Generation", hatte er sich doch lange genug gegen die immer wiederkehrende Forderung der sozialdemotratischen Fraktion mit Händen und Füßen ge- sträubt. Etwas Richtiges ist sicherlich aber in dieser Be- gründung: eine von den vielen indirekten(mittelbaren) Wir- kungen der schulärztlichen Überwachung wird die Beseiti- gnng der gewerblichen Beschäftigung von Schulkindern in jungen Jahren sein. Im letzten Ber  - liner Bericht leitet wiederum der Schularzt Or. Hahn die Aufmerksamkeit auf die darüber in seinem Bezirk gemachten Erfahrungen und teilt als Ergebnis seiner Nachfragen unter anderem mit: Einzelne Kinder sind in schädlichen Betrieben tätig(ein 13 jähriger Knabe der 288. Gemeindeschule in einer Darm- schleimerei, ein anderer füllt Petroleum auf Flaschen in einem chemischen Laboratorium), einzelne sind Laufburschen in Gastwirtschaften usw. Hier und da sind direkt kranke Kinder erwerbstätig(ein 12 jähriger Knabe, an Herzfehler leidend,liefert" täglich von 2 bis 7 Uhr). Zahlreiche Kinder machen ihre Botengänge schon am frühen Morgen von 6 Uhr ab; bei diesen Nagen die Lehrer besonders über Schläfrigkeit beim Unterricht. Viele Kinder sind über die Maximalzeit des Kinderschutzgesetzes tätig." Wie die fortgesetzten Erhebungen und Mitteilungen des verdienten Rixdorfer Lehrers Agahd den Anstoß zu der ge- setzlichen Beschränkung der Beschäftigung von Schulkindern gegeben haben, so muß es fortan Aufgabe der schulärztlichen Kontrolle sein, durch fortlaufende Enqueten und Veröffent- lichungen der Ergebnisse, durch Berichte an die Direktoren und Schuldeputationen, eventuell unter Inanspruchnahme der Gewerbeaufsichtsbeamten Abhilfe zu schaffen, wofern nicht eindringliche Vorstellungen bei den Eltern zum Ziele führen. Überhaupt muß die Verbindung zwischen Eltern und Schularzt eine so enge sein, daß dieselben im Arzte den natürlichen Berater in allen gesundheitlichen Fragen sehen und auch die häusliche Behandlung des Schulkindes der beständigen Aufsicht durch den Schularzt unterliegt nicht zum wenigsten zum Schutze des Kindes vor unvernünftigen und rohen Eltern. Der Ber  - liner Bericht enthält darüber Einzelheiten, welche eine recht eindringliche Lehre enthalten. In zwei Fällen wurden durch schulärztliche Untersuchung die Spuren von Mißhandlung durch die Eltern festgestellt und auf Grund des Gutachtens die Fürsorgeerziehung eingeleitet. Ein zwölfjähriges Mädchen wurde dem Schularzt wegen Schwäche und Nervosität zu- geführt; es stellt« sich heraus, daß es dem geisteskranken Vater jede Nacht bis 12 Uhr dieselbe Geschichte vorlesen mußte; es wurde Abhilfe geschaffen. Nach einer in einer Knabenschule des Nordens vorgenommenen kleineren Er- Hebung nahmen täglich oder wiederholt in der Woche zu sich 21 Prozent bayerisch Bier, 2 Prozent Schnaps, 2,1 Prozent Wein; bei diesen Kindern wurde eine ungünstige Einwirkung auf den Kräftezustand festgestellt. Bei einer Umfrage über die Häufigkeit des Alkoholgenusses bei Schul- lindern in der 198. Gemeindeschule fand sich ein Mädchen- das täglich mehrmals bei den Mahlzeiten Bier bekam; als der Biergenuß weggelassen wurde, besserten sich nach Angabe des Rektors die Schulleistungen des nicht mehr so stumpfen, sondern reger gewordenen Mädchens in auffallender Weise. Der Schularzt Or. Bernhard stellte bei«661 Berliner  Kindern von S bis 14 Jahren Erhebungen über die Schlafzeit an und ermittelte folgendes: Aus der Tabelle ergibt sich, daß die Schlafzeit für alle Altersklassen ganz erheblich hinter der als notwendig fest- gestellten zurückbleibt insbesondere in den Jahren der beginnenden Geschlechtsreife, wo ausreichender Schlaf von so großer gesundheitlicher Bedeutung ist. Der Fehlbetrag an dem hygienischen Soll beträgt gerade in dieser Zeit bis zu 1'/. Stunden. Nr. 19 Die Ursache der zu kurzen Schlafzeit liegt einerseits in den sozialen Verhältnissen(Wohnungsverhältnisse, spätes Nachhausekommen der Eltern von der Arbeit usw.). anderer- seits in der leidigen Gewohnheit, die Kinder ohne Grund bis in die späte Nacht aufbleiben zu lassen oder sie gar zu Vergnügungen mitzunehmen, welche sich oft bis zum Morgen ausdehnen. Nach einem Bericht gehen 10 Prozent der Schulkinder erst nach 10 Uhr abends zu Bette. Bei dem nun einmal in den Verhältnissen der Großstadt, insbesondere des Wohnungselendes begründeten und wohl schwer zu be- seitigenden späten Schlafengehen ist der Schulbeginn im Sommer um 7 Uhr und im Winter um 3 Uhr als zu früh. besonders für die jüngeren Kinder, anzusehen. Vielfach stehen die Mütter nicht zeitig genug auf, um die Kinder zu be- sorgen, oftmals sind sie noch nicht zurück, wenn sie am frühen Morgen tätig sind lZeitung- und Backwarenaustragen). Die Folge davon ist, daß 10 bis 20 Prozent der Kinder, ohne warmes Frühstück genossen zu haben, in die Schule kommen. Bezeichnend ist, daß die höchsten Zahlen stets am Montag ermittelt wurden. Armut war in den seltensten Fällen die Ursache, meist Nachlässigkeit und schlechte Disposition." Der Wahrheit dieser Ausführungen wird sich auch die Berliner   Schuldeputation auf die Dauer nicht verschließen und nicht umhin können, den Schulbeginn um eine Stunde zu verschieben. Selbst wenn die Eltern zu einer richttgen Erkenntnis und Würdigung des Schlafbedürfniffes ihres Kindes gelangen, ist diese Verschiebung nötig. Burg er- stein sagt darüber in seiner Schulhygiene:Mit dem Ein- tritt der Schulreife ist der kindliche Geist normal schon so rege, daß gesunde Sechsjährige auch im Winter vor 8 Uhr abends nicht leicht einschlafen; im Sommer wird dies noch weniger der Fall sein. Da man es aus guten Gründen ver- meiden wird, das Kind vor der Zeit, da sich das Schlaf- bedürfnis einstellt, zu Bette zu bringen, und 11 Stunden Schlaf in jenem Alter als naturgemäß gefordert werden, so wird der Schlaf normal bis 7 Uhr dauern. Nun soll das Kind morgens ausgiebig, womöglich am ganzen Körper kühl abgewaschen werden; es soll schon selbst anfangen, sich zu bekleiden, seine Zähne zu putzen; es soll, ohne zu hasten, frühstücken, die fonsttgen natürlichen Bedürfnisse sollen be- friedigt, der Schulweg ohne Hast zurückgelegt werden. Es ist nicht nur in hygienischer Rücksicht von erziehlicher Be- deutung, daß das Kind frühzestig daran gewöhnt werde, die genannten Verrichtungen morgens ordentlich zu voll- ziehen. Von diesem Gesichtspunkt allein kann ein Unter- richtsbeginn um 8 Uhr früh im mitteleuropäischen Klima, speziell im Winter, durchaus nicht gutgeheißen werden. In dieser Erkenntnis hat schon die württembergische Verfügung von 1870 für jüngere oder entfernter wohnende Schüler auf dem Lande 9 Uhr im Winter und 8 Uhr im Sommer für den Schulbeginn bestimmt. Das französische   Reglement setzt den Schulbeginn auf 9 Uhr morgens fest. Freilich, auch hierin darf man nicht schematisieren, sondern je nach dem lokalen Bedürfnis Spielraum lassen. Es gibt Arbeiterdistrikte auch in Großstädten, wo die Eltern fast ausschließlich so zeitig niorgens ihrem ärmlichen Erwerb nachgehen müssen, daß es für die Kinder eine Wohltat ist, das Schulhaus früh betreten zu können; wo solche Verhältnisse vorherrschen, mag auch der Unterricht zeitiger beginnen. So gestattet das österreichische Volksschulgesetz an Fabrikschulen den Unterrichtsbeginn um 7 Uhr morgens. Wo nur ein nennenswerter Bruchteil der Bevölkerung in den angedeuteten Verhältnissen lebt, sollten für diese Kinder passende Räume, nach Bedarf beleuchtet, beheizt und beaufsichtigt, entsprechend früh bereit gehalten werden. Unter solchen Umständen wird auch die Ab- speisung in der Schule eine Einrichtung von besonders hohem Werte." Dr. Bernhard berichtet weiter über die Schlaf- Verhältnisse der Kinder. Nur« bis 40 Prozent schlafen allein in einem Bette, alle übrigen zusammen mit anderen, S Prozent sogar mit mehr als einer Person in einem Bette. In der 8. Klaffe der 84. Gemeindeschule schliefen von 65 Kindern 1« mit 2, 1 mit 3 Personen in demselben Bette. ebenso in der 8. Gemeindeschule ein Kind mit 3 Ge- schwistern. Dr. Philippsohn berichtet über 200 Kinder. Von ihnen schliefen 80 40 Prozent in einem Bette allein, 120 60 Prozent mit 1 bis 4 Personen zusammen, und zwar: 6 Knaben von S bis 13 Jahren mit der Mutter, 2 Mädchen von 6 bis 13 Jahren mit dem Vater, 11 Knaben mit ihrer Schwester und umgekehrt, 17 Mädchen mit den Müttern, 8 Knaben mit dem Vater, 29 Mädchen mit Schwester«, 35 Knaben mit Brüdern, 2 Kinder mit den Großmüttern, 1 Kind mit drei Brüdern und einer Schwester. Es wird dazu bemerkt:Die Gefahr der Übertragung ansteckender Krankheiten(Krätze, Kopfläuse, Masern, Schar- lach, Diphtherie usw.) besteht sonach für diese Kinder in hohem Grade, insbesondere aber wird man dabei die un- geheure Verbreitung der Tuberkulose begreiflich finden. Aber nicht allein nach der gesundheitlichen Seite hin bedeutet das Zusammenschlafen von Eltern und Kindern, respettive von Brüdern und Schwestern eine hohe Gefährdung, auch in moralischer Beziehung müssen solche Kinder schwere Schädigung erfahren. Sind sie doch oft genug Zeugen der intimsten Vorgänge, die schon frühzeittg die Sinnlichkeit in ihnen zu erregen vermögen." Auch sonst tritt dem aufmerksamen Schularzt die soziale Misere der seiner Fürsorge anvertrauten Kinder eindringlich genug vor die Augen. Der Arzt des ersten Berliner   Schul- kreises stellte zum Beispiel fest, daß 12 Prozent der Kinder