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Die Gleichheit
persönliche Regiment im Umherziehen" mit seinen Launen, Blöglichkeiten, Gefahren, Provokationen ist wohl der Ausdruck von des Kaisers Eigenart, aber die Schuld und das Verbrechen der herrschenden Klassen, allen voran der Bourgeoisie. Ihr ureigenstes Geschöpf ist der notdürftig konstitutionell herausgeputzte Absolutismus, dessen konsequenter, überzeugter Vertreter Wilhelm II. iſt.
Indem die herrschenden Klassen das System duldeten, ja wollten und festigten, das wie ein Alp auf Deutschlands gesamter Entwicklung lastet, aber gleichzeitig die Massen der Habenichtse knebelt, haben sie das Jhrige dazu getan, um Wil helm II. als Monarchen zu dem zu machen, was er heute ist, und das zu ermöglichen, was er als solcher tut. Es gemahnt daher lebhaft an das Treiben der Wilden, welche bei einer Enttäuschung den Fetisch prügeln, den sie eben noch in brünftiger Verehrung anriefen, wenn die bürgerlichen Barteien und Klassen sich augenblicklich über die Persönlichkeit des Kaisers und das Regieren, wie er es versteht, mit Worten ereifern, deren Schärfe die Erinnerung an die efelerregenden Lobhude leien wachruft, mit denen sie gewöhnlich dem Herrscher nach friechen. Die Wut, die sich in Worten austobt, gilt bei Lichte betrachtet weit weniger dem regierenden Absolutismus als der Unvorsichtigkeit, mit der er sein gemeingefährliches Wesen enthüllt und breitesten Massen zum Bewußtsein gebracht hat.
Dieser Lage der Dinge entsprechend mußte sich die Aktion der bürgerlichen Parteien im Reichstag aus einem entschiedenen, ernsten Kampfe gegen den Absolutismus und für den Parlamentarismus, die Demokratie, in eine bedeutungs- und geschmack lose Komödie wandeln. Mit demütig gebogenem Knie, Ent schuldigungen stammelnd, wurde das persönliche Regiment etwas gestäupt, aber hinter die kritisierenden Worte trat feine Tat zu seiner Niederzwingung. Auch nicht ein bürgerlicher Abgeordneter konnte namens seiner Partei das Parlament aufrufen, im Interesse der eigenen Würde, ja seiner Existenzberechtigung die ihm verfügbare Macht gegen den Absolutismus zu setzen. Nicht einmal zu einem unzweideutigen Mißtrauensvotum gegen die Karikatur eines Politikers und Mannes im Kanzleramt vermochte sich die bürgerliche Majorität des Reichstags aufzuraffen. Und weltenfern lag ihr der Gedanke, den von der Sozialdemokratie gezeigten Weg zur Eroberung der parlamen tarischen Macht zu beschreiten: Verweigerung der Reichsfinanz reform, Verweigerung des Reichsbudgets, bis verfassungsgemäße Garantien gegen die persönliche Regiererei geschaffen seien. Der ,, radikalsten" der bürgerlichen Parteien blieb es aber wieder vorbehalten, wie so oft in letzter Zeit den Gipfel der Lächers lichkeit und Bedientenhaftigkeit vor der Reaktion zu erklimmen. Der Volksparteiler Haußmann schlug eine Adresse an den Kaiser vor, welche nur die Forderungen enthalten sollte, denen auch die Konservativen als Bürgschafter gegen das persönliche Regiment zustimmen würden. Mit anderen Worten: des Teufels Großmutter wurde angefleht, darüber zu entscheiden, um wieviel dem Teufel die Nägel zu stutzen feien!
Die
Die Veröffentlichung des Daily Telegraph " hat dem selbst herrlichen Regiment im Deutschen Reich und seiner Diplomatie nebst Bureaufratie eine beispiellose Blamage gebracht. Die Verhandlung im Reichstag hat ihr eine schimpfliche moralische und politische Niederlage des deutschen Parlamentarismus hin zugefügt. Der Reichstag stieß das gute Schwert zurück, das die Gunst der Umstände ihm bot, und klapperte mit dem blechernen Kinderfäbel. Dem Kampfe mich er aus und inszenierte ein Schauspiel.
An dem Proletariat und seiner Partei liegt es, den entbrannten Kampf im männlichen Selbstvertrauen anf die eigene Kraft auszufechten! Innerhalb des Parlaments und außerhalb des Parlaments! Bereit sein, das Proletariat durch Wort und Tat bereit machen, das fordert die Stunde. Nicht das Häuflein der Besitzenden, das werftätige Volf wirft das Los über Absolutismus und Parlamentarismus, und nicht im Reichstag, draußen im Lande wird es fallen. Dort, wo die ausbeutende Minderheit herrscht: Schauspiel. Da, wo die ausgebeuteten Massen arbeiten, ringen, streben: Kampf.
Der Arbeiterinnenschutz
Nr. 4
in der Kommission des Reichstags.
I.
g. h. Bekanntlich haben die verbündeten Regierungen Ende vorigen Jahres dem Reichstag einen Entwurf eines Gesetzes betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung" vorgelegt. Der Reichstag hat den Entwurf nach der ersten Lesung au eine besondere Kommission verwiesen. Bei der Beratung des Entwurfes in der Kommission zeigte es sich, daß die Vorschläge der Regierungen wieder einmal weit hinter den unbedingt notwendigen Verbesserungen zurückbleiben. Deshalb brachten die einzelnen Parteien, namentlich die Sozialdemokraten, eine lange Reihe von Verbesserungsanträgen ein. Die Folge davon war, daß die Beratungen in der Kommiffion fich lange hinzogen, und daß beim Beginn der Sommerferien des Reichstags erst ein kleiner Teil der Vorlage durchberaten war.
Um ihre Arbeit zu fördern, beschloß damals die Kommission auf den Antrag der Sozialdemokraten, daß sie im Herbst ihre Beratung acht Tage vor der ersten Plenarsizung des Reichstags wieder aufnehmen werde. So ist es auch geschehen. Und in dieser Zeit hat die Kommission den Teil der Vorlage durchberaten, der sich auf den besonderen Schutz der Arbeiterinnen bezieht. Die Kommission hat sich dann sofort an die zweite Lesung dieses Abschnittes gemacht und will darüber möglichst bald Bericht an das Plenum erstatten. Daher wird aller Wahrscheinlichkeit nach die Reform des gesetzlichen Schutzes für die Fabritarbeiterinnen noch in diesem Winter zum Abschluß tommen. Was wird uns diese Reform bringen?
Bisher fanden die Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung über die Beschränkung der Lohnverwirkung, über die Arbeitsordnungen und über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiterinnen nur auf" Fabriken" Anwendung. Die Regierungen haben vorgeschlagen, das Anwendungsgebiet jener Schutzbestimmungen dadurch bestimmter als bisher abzugrenzen, daß statt Fabriken gesagt wird:„ Betriebe, in denen in der Regel mindestens zehn Arbeiter beschäftigt werden." Die Sozialdemokraten beantragten, daß die Schutzbestimmungen für alle Betriebe mit mindestens fünf beschäftigten Arbeitern gelten sollen. Durch die Anderung wäre der gesetzliche Schutz auf die vielen Arbeiterinnen ausgedehnt worden, die in den Betrieben mit fünf bis zehn Arbeitern beschäftigt sind. Außerdem beantragten die Sozialdemokraten, daß bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeiter nicht nur die Arbeitsträfte berücksichtigt werden, die in dem Betrieb arbeiten, son dern auch die Arbeiter, die für den Betrieb tätig sind. Nehmen wir zum Beispiel eine Zigarrenfabrif, die zwölf Arbeiterinnen beschäftigt. Arbeiten alle zwölf Arbeiterinnen in der Fabrik, dann gelten für sie die Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung. Der Betriebsleiter kann sich jedoch von der Rücksicht auf die Arbeiterinnenschutzbestimmungen frei machen, indem er drei Arbeiterinnen als Heimarbeiterinnen in deren Wohnungen beschäftigt. Dann arbeiten diese Arbeiterinnen nicht mehr„ in" dem Betrieb; die Zahl der in ihm beschäftigten Arbeiterinnen ist auf neun gesunken, der Betrieb gilt nicht als ein solcher, der die Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung einzuhalten hat. Diese mögliche Umgehung der Arbeiterschutzgesetze müßte unbedingt verhindert werden. Das wäre durch die Annahme des Antrages der Sozialdemokraten erreicht worden. Trotzdem stimmte die bürgerliche Mehrheit ihn beidemal nieder. Auch in der zweiten Lesung gelang es den Sozialdemokraten nicht, mit ihrem Antrag durchzudringen. Es bleibt bei dem Vorschlag der Regierungen.
Die wichtigste Änderung, die uns die bevorstehende Reform bringen soll, ist die Herabsetzung der täglichen Marimalarbeitszeit für die Arbeiterinnen über 16 Jahre von elf auf zehn Stunden. Diese Anderung mußten die Regierungen deshalb vorschlagen, weil es einem großen Teil der Arbeiterinnen dank dem Drucke der gewerkschaftlichen Organisationen gelungen ist, ihre tägliche Arbeitszeit auf weniger als elf Stunden zu beschränken. Die Herabsetzung der gesetzlich zulässigen Arbeits