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Die Gleichheit

Die Tuskarores- Indianer haben, obgleich sie Christen sind, für Jede Gens eine besondere Reihe auf dem Friedhof, so daß zwar die Mutter, aber nicht der Vater in derselben Reihe wie die Kinder begraben wird.

Bei den Jrofesen wurde zum Sachem( Friedensvorsteher) nie der Sohn des vorigen gewählt, da der Sohn nach dem dort herrschenden Mutterrecht einer anderen Gens angehört. Dagegen wurde oft der Bruder oder Sajwestersohn als Nachfolger gewählt. Das gleiche stellt Friedenthal in Afrika   bei den Tuareg feft: Das Kind richtet sich nach der Mutter. Die Häuptlings­würde erbt nicht der Sohn, sondern der Sohn der Schwester.

Bei der Yaos in Deutsch- Ostafrika   ist der Sohn der ältesten Echwester der Nachfolger des Oheims( Prof. Wenle).

Auf den Mariannen- Inseln heiratete die Bevölkerung auf Küns digung. Gehen die Gatten nach 2-3jährigem Bund ausein­enber, so folgen die Kinder der Mutter"( Ungewitter).

Einen Beweis, daß auch früher in Schottland Mutterrecht herrschte, erkennt Engels in der Tatsache der weiblichen Er­folge in den Königlichen Familien der, Piften.

Auch bei den alten Germanen herrschte das Mutterrecht. So erwähnt Tacitus   als besondere Merkwürdigkeit, daß der Mutterbruder seinen Neffen wie seinen eigenen Sohn ansieht. Ja, einige halten das Blutband zwischen mütterlichem Oheim und Reffen noch heiliger und enger als das zwischen Vater und Sohn. To daß, wenn Geiseln gefordert werden, der Schwestersohn für eine größere Garantie gilt als der eigene Sohn dessen, den man binden will".

Ebenso ist die den Römern fast unbegreifliche Achtung der alten Deutschen   vor dem weiblichen Geschlecht ein Rest des eben ab­sterbenden Mutterrechts"( Engels). Jungfrauen aus edler Fa­milie galten für die bindendsten Geifeln bei Verträgen mit den Teutschen.

Mutterrecht.

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für die

Echließlich besteht das Wutterrecht ja noch heute unehelichen Kinder. Aber auch sonst haben sich Reste des Mutterrechts in Deutsch  land erhalten. So schrieb ich im Herbst 1918 aus einem Feld­lazarett in Frankreich   für einen Verwundeten an dessen Bruder. Es fiel mir auf, daß die Brüder verschiedene Namen trugen. Wie ich durch Fragen feststellte, waren es trotzdem leibliche und feine Stiefbrüder. Durch weitere Fragen erfuhr ich, daß in der Heimat des Verwundeten( Melle  , Provinz Hannover  ) in Fällen, to ein Bauerngut auf die Tochter vererbt wird, deren Kinder zuweilen den Namen der Mutter annehmen, und nur der zweite Sohn den Namen des Vaters trägt.

So hieß er nach seinem Vater, während sein älterer und jün gerer Bruder, sowie seine drei Schwestern den Namen der Mutter batten. In einer anderen Familie, in der ebenfalls der älteste Cohn nach der Mutter, der zweite nach dem Vater hieß, war der älteste Sohn im Krieg gefallen. Nun ist das Unglüd doppelt

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groß, weil nicht nur der Sohn, sondern auch der Träger des Namens dahingegangen ist.

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wie Jedenfalls kann nicht oft genug betont werden, daß es Engels sagt ,, eine der absurdesten, aus der Aufklärung des 18. Jahrhunderts überkommenen Vorstellungen ist, das Weib şei im Anfang der Gesellschaft Etlavin des Mannes gewesen". Man muß sich vielmehr vollkommen klar darüber sein, daß die ,, aus schließliche Anerkennung einer leiblichen Mutter, bei Unmöglich feit, einen leiblichen Bater mit Gewißheit zu kennen, hohe Ach­tung der Weiber, das heißt der Mütter, bedeutet". 06

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außer den rechtlichen Folgen der Umsturz des Mutter­rechts noch andere nach sich gezogen hat, z. B. wie bei vielen Tieren der Mann früher das schönere" Geschlecht gewesen ist, darüber kann man heute nur Vermutungen anstellen. Genau so wie man heute schwer voraussehen kann, welche mannigfachen Folgen und Wirkungen die kommende Gleichstellung von Mann und Frau haben wird. Nur eines darf man mit ziemlicher Eicher­heit vorausfagen: Die Beseitigung der Männerherrschaft wird uns in rechtlicher wie sittlicher Beziehung zu gesünderen Ver­Kurt Heilbut. hältnissen führen, als wir sie heute haben.

Die landwirtschaftlichen Hausfrauen­vereine und die Arbeiterfrauen

In immer stärkerem Maße stellt sich in heutiger Zeit die Not­wendigkeit heraus, auf dem Lande Hausfrauenorganisationen ins Leben zu rufen. Wenn es auch schon seit langem Hausfrauen­bereine gibt, so sind diese doch fast ausschließlich Gründungen der Gutsbefizerfrauen, an denen die proletarischen Frauen feinen Anteil haben. Die jetzigen wirtschaftlichen Verhältnisse machen es jedoch gerade den Arbeiterfrauen zur Pflicht, ihr Interesse diesen Organisationen zuzuwenden. Es soll daher an dieser Stelle für alle diejenigen, die über Zwed und Ziel der landwirtschaftlichen Hausfrauenvereine noch nicht oder vielleicht falsch unterrichtet sind, einiges über Hausfrauenvereine im allgemeinen gesagt werden. Die ländlichen Hausfrauenorganisationen sollen einen Zu fammenschluß aller Hausfrauen von Stadt und Land bewirken, um die zwischen Stadt und Land bestehenden Gegensäße und Mißverständnisse auszugleichen. Es sollen durch sie vereinfachte Absatz- und Einkaufsmöglichkeiten geschaffen werden. Es genügt aber nicht allein, daß man die landwirtschaftlichen Erzeugnisse in städtischen Verkaufsstellen an die Verbraucher abgibt, es ist auch notwendig, auf eine Hebung und vermehrte Erzeugung selbst hinzuwirken. Dies hätte im Rahmen der Organisation derart zu geschehen, daß durch Vorträge und furze Lehrturse in alien einschlägigen Gebieten, in Feld- und Gartenbau, Geflügel- und Kleintierzucht, Imferei usw. die Kenntnisse der Frauen erweitert werden. Gewiß würden es sehr viele Frauen mit Freuden be­grüßen, wenn ihnen die Möglichkeit geboten würde, sich unter

Zielweisende Gedanken

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