Nr. 27

Für unsere Mütter und Hausfrauen

zeigen, haben sie ihre Ursache in einem Leiden, das mit dem Zahndurchbruch nichts zu tun hat und vom Arzte behan­delt werden muß, je früher, um so besser.

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Notizen.

Die neugestalteten Neuten in der Invalidenversicherung. Zur Reichsversicherungsordnung ist das erste Abänderungsgesetz ergangen. In der Hauptsache seht es die Altersgrenze für den Bezug der Altersrente auf das 65. Lebens­jahr herab. Das ist ein kleiner Fortschritt, der allerdings da­durch sehr eingeschränkt wird, daß es bei den seitherigen Bestim mungen über die Wartezeit für diese Renten blieb. Wer die Altersrente haben will, muß nachweisen, daß er 40 Beitrags­wochen in jedem Jahre geleistet hat, seit die Invalidenversicherung für seinen Berufszweig in Straft getreten ist. Da der übergroßze Hauptteil der Arbeiterschaft mit dem Inkrafttreten des Invalidi­täts- und Altersversicherungsgesetzes am 1. Januar 1891 versiche­rungspflichtig wurde, müssen jene Personen, die im Jahre 1916 das 65. Lebensjahr vollenden, je nach dem Geburtstag 1000 bis 1040 Beitragswochen( oder anrechnungsfähige Krankheitszeiten) nachweisen. Können sie das nicht, so müssen sie so lange weiter­steuern, und zwar für jede Woche nur einen Beitrag, bis die Bei­tragszahl erreicht ist. Die Rente beginnt dann erst mit dem Nach­weis der Wartezeit. Wurden seither schon viele Leute erheblich älter als 70 Jahre, als sie endlich die Altersrente erhielten, so wird es in Zukunft ebenso häufig vorkommen, daß sie älter als 65 Jahre werden, ehe sie in den Genuß ihres Rechtes treten.

Das Abänderungsgesez enthält sodann noch folgende Neue­rungen, die besonders für die Frauen von Wichtigkeit sind. Hat der Empfänger einer Invalidenrente Kinder unter 15 Jahren, so erhöht sich die Invalidenrente für jedes dieser Kinder um ein Zehntel. Das war allerdings schon bisher so, doch bestand die Beschränkung, daß diese Zuschüsse zusammen nicht mehr betragen durften als die Hälfte der Invalidenrente. Diese Begrenzung ist gefallen; auch wenn mehr als 5 Kinder vorhanden sind, muß für jedes der Zuschuß bezahlt werden. Die Neuerung hat unbegrenzte rückwirkende Kraft, so daß alle laufen­den Invalidenrenten auf Antrag in der jetzt vorgeschriebenen Weise neu festgesetzt werden sollen.

Eine kleine Erhöhung haben die Waisenrenten erfahren. Der Zuschuß des Reiches für jede Waisenrente beträgt 25 Mt. pro Jahr. Der Zuschuß der Versicherungsanstalt betrug seither für eine Waise drei Zwanzigstel, für jede weitere Waise ein Vier­zigstel des Grundbetrags und der Steigerungsfäße der Invaliden­rente, die der Ernährer zur Zeit seines Todes bezog oder bei In­validität bezogen hätte. Jetzt ist einheitlich dieser Zuschuß für jede Waise auf drei 3wanzigstel festgesetzt worden. Die tatsächliche Er­höhung ist freilich nur eine geringe. Betrug nach der letzten amt­lichen Statistik der Durchschnitt der Rente für eine Waise 32,68 Mt. im Jahre, so wird er nunmehr etwa 35 Mt. ausmachen. Auf­gehoben wurde die seitherige Beschränkung, daß die Hinterblie= benenrenten einer Familie zusammen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten dürfen.

Mit diesen Erweiterungen ist eine Erhöhung der Waisen= aussteuer eingetreten. Diese beträgt nach den unverändert ge= bliebenen Bestimmungen in§ 1296 der Reichsversicherungsord­nung den achtfachen Monatsbetrag der Waisenrente. Seither stellte sich die durchschnittliche Höhe einer Waisenaussteuer auf 22,41 Mt., fünftig wird sie etwa 25 Mt. ausmachen. Die Waisen­aussteuer ist zu zahlen, wenn eine Waise( gleichviel ob männlich oder weiblich) das 15. Lebensjahr überschreitet und somit die Rente wegfällt. Vorausseßung für die Gewährung der Waisen­aussteuer ist, daß die Witwe beim Tode ihres Mannes oder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres des Kindes selbst so viel Bei= träge zur Invalidenversicherung geleistet hat, daß sie für ihren Teil den Anspruch auf Invalidenrente besitzt.

Alle die neuen Leistungen haben erst vom 1. Januar 1916 an in Wirkung zu treten. Wer also jett 69 Jahre alt ist, bekommt die Altersrente gleichwohl erst vom 1. Januar des laufenden Jahres an nachgezahlt. Ebenso ist es mit den Kinderzuschüssen und der Erhöhung der Waisenrenten. Bei letzteren kommt noch benachtei­ligend hinzu, daß überhaupt alle Renten unberührt bleiben, die am 31. Dezember 1915 schon rechtskräftig festgesetzt waren. Einer Nachprüfung werden nur jene Waisenrenten unterzogen, für die im Jahre 1916 und später eine Entscheidung" getroffen worden ist oder wird. Tritt also bei einem Waisenstamm" bei einer früher festgesetzten Rente nach dem 1. Januar 1916 eine Änderung

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durch Ausscheiden einer Waise ein( weil sie vielleicht das 15. Le­bensjahr überschreitet), so muß bei der Neufestsetzung der Renten nach den neuen Bestimmungen verfahren werden. Die Prüfung und Neufestsetzung aller laufenden Waisenrenten ist abgelehnt worden mit der Begründung, daß hierdurch zu viel Verwaltungs­fosten auflaufen würden, die mit den zu gewährenden Mehr­leistungen in feinem Verhältnis stünden. Diese Außerung eines Regierungsvertreters in der Reichstagskommission fennzeichnet den Wert der Ausgestaltung" der Hinterbliebenenrenten. Es muß nach wie vor insbesondere auch Aufgabe der proletarischen Frauen sein, auf eine wirkliche Verbesserung der Hinterbliebenenbezüge zu bringen. F. Kl.

Heimarbeit für das Note Kreuz. Der Landesverein Baden des Roten Kreuzes leitet seit 1. Januar 1916 durch seine Unter­stüßungsabteilung die Verteilung der Näharbeit auf das ganze Land. Als Beispiel sei angeführt, daß das Rote Kreuz Offen= burg seit einem Jahre ununterbrochen jede Woche Heimarbeit ausgibt und zurzeit damit 80 Frauen beschäftigt. Darunter be= finden sich viele ungeübte Näherinnen, deren Anlernung oft mit vielen Schwierigkeiten verbunden ist. Der volle Betrag der Näh­löhne wird den Frauen ausbezahlt; es entstehen außer den Ver­sandtkosten keine Geschäftsauslagen, weil die Austeilung und Ver­rechnung von den Frauen des Roten Kreuzes ehrenamtlich ver­richtet wird. Außer der Näharbeit werden große Striderei­aufträge ausgeführt. Während des Winters konnte an jedem Samstag Wolle( für Socken) nach Gewicht ausgegeben werden, 240 Frauen kommen für das Stricken in Betracht. Bei der Ablieferung der Arbeit sind zur Kontrolle und Lohnauszahlung sechs Personen freiwillig tätig. Der Auftraggeber bringt einen Pfennig für jedes Gramm Gewichtsverlust dem Roten Kreuz in Anrechnung. Es wur­den bis 1. April 1916 in Offenburg   für Heimarbeit 26 105 Mt. ausbezahlt; angefertigt wurden 42 882 Wäschestücke: Hemden, Unterhosen, Socken, Leibbinden, Handschuhe, Pulswärmer, Arm­binden usw. Davon waren von den Karlsruher   Arbeitgebern ( Kriegsbekleidungsamt Karlsruhe, Landesverein vom Roten Kreuz und Badischer Frauenverein  ) 25884 Stüde   bestellt, wofür bezahlt wurden 19455 M 1. Für das Rote Kreuz Offenburg wurden ge= arbeitet 16998 Stüde  , wofür 6650 Mt. Arbeitslöhne bezahlt wurden. mg.

Für die Hausfrau.

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Erprobte Rezepte für Marmelade ohne Zucker. 1. 2 Pfund Apfel, 1 Pfund Brombeeren. Die Apfel werden gewaschen, unge­schält in Stücke geschnitten und mit etwas Wasser weich gekocht und durch ein Sieb getrieben. Die Brombeeren werden nur kurz und ziemlich trocken gekocht. Dann werden Apfel und Brombeeren zu­sammen so lange gekocht, bis die Marmelade dick genug ist. Wenn man etwas davon auf dünnes weißes Papier gibt, darf es nicht auf die andere Seite durchnässen. Wenn die Marmelade noch warm ist, rührt man auf je 2 Pfund Marmelade eine Tablette benzoe­saures Natron darunter. Dies darf jedoch nie mitgekocht werden. Nach demselben Rezept kann man folgende Mischungen einkochen: 2. 2 Pfund Zwetschgen, 1 Pfund Birnen, ½ Pfund Apfel. 3. 3 Pfund pfel, 1 Pfund Pflaumen, der Saft einer ganzen Zitrone und etwas abgeriebene Schale.

4. 4 Pfund Kürbis, 4 ganze Zitronen( wie oben).

5. 2 Pfund Birnen oder Apfel, 1/8 Liter Holundersaft. Zum Strecken der Marmelade sind Mohrrüben geeignet. Sie werden geputzt, in Stücke geschnitten, durch die Kartoffelreibe ge= geben und für sich allein gar und ziemlich trocken gekocht.

Erst beim Gebrauch werden die Marmeladen mit Süßstoff gesüßt.

Feuilleton

Die Sieger.

Bon Marim Gorki.

Ein blauer, ruhiger See, tief umrahmt von Bergen, die ewiger Schnee deckt. Ein dunkler Saum von Gärten schmiegt sich reich ge= faltet bis ans Wasser hinab. Weiße Häuschen, die aus Zucker ge= gossen zu sein scheinen, blicken vom Ufer in das Wasser hinunter. Ringsum gleicht alles dem friedlichen Traum eines Kindes.

Es ist ganz früh am Morgen. Von den Berghängen steigt ein sanfter Blumengeruch empor. Eben ist die Sonne aufgegangen. Auf den Blättern der Bäume, auf den Halmen der Gräser glänzen noch Tautropfen. Wie ein großes Band zieht sich die Landstraße durch