Ein besonderes Berdienst hat sich der Verlag Richard 21.1 pinsti, Leipzig  , erworben durch Herausgabe einer Reihe von proletarischen Kasperlstücken. Es sind fleine Büchlein, die Freund Kaspert für die Arbeiterfinder reklamieren. Da ist ein Stick: " Rasperl als Lehrbub", das uns unseren Freund zeigt, wie er die edle Kunst eines Fußbefiejdungstünstlers" erlernen will. Der Meister ist aber ein Lehrlingsschinder. Kasperi ternt nichts, weil er nur Hausarbeit machen muß. Darüber formt es zu gar ulfigen Auseinandersegungen, bis Kaspert schließlich in den Sad haut. Ein anderes Stück stellt uns Kasperi als Nachtwächter" vor. Coll sprudelnden Humors rechnet er dabei mit einem Fabrikanten und einem König ab. Ein drittes Spiel Kasperl in Afrika  " führt in den schwarzen Erdteil und ein andermal lernen wir unseren Kasperl in einer Auseinandersetzung mit einem Polizisten tennen. Das alles ist ohne aufdringliche Tendenz in echter Kasperlmanier gestaltet. Rasperl ist Genosse geworden. Er ist dorthin zurückgekehrt, von wo er tam, ist wieder beim Volt, bei den Schaffenden und ihren Kindern. Fig.

Der Jugendliche in der Sozialpolitik.

Die Geschichte der modernen Sozialpolitif hat mit der Be­treuung der Jugendlichen ihren Ausgang genommen. Preußen war Der erste deutsche Staat, der, um 1840 herum, fich zum ersten Male der sozialen Lage der Jugendlichen angenommen hat. In Preußen, besonders in den rheinisch- westfälischen Bezirken, war die Industriali­flerung zuerst in die Höhe geschossen. Er trat gleich mit der ganzen Wucht barbarischer Mißstände auf, geboren aus seinem unsolidari­Ichen, ausbeuterischen System. So scheute sich der Frühkapitalismus auch nicht, Kinder und Jugendliche in die Form der Fabritarbeit zu ziehen. Und die Fabritarbeit wirkte derart verheerend auf Jugendliche und Kinder, daß selbst der föniglich- preußische Staat barauf aufmerksam geworden ist. Er versuchte wenigstens die gröb­ften Spiken der fapitalistischen Jugend- und Kinderausbeutung zu beseitigen. Aber nicht aus Liebe zur Jugend, fondern auf Druck der Militärbehörden. Den Militärbehörden war nämlich aufgefallen, baß ein dauernder Rückgang der Refruten und ihre Qualität infolge ber rücksichtslosen Jugendlichenausbeutung eintrat. Um den Soldaten nachwuchs nicht zu gefährden, bequemte fich die preußische Regie­rung schließlich zum Eingreifen. Man erließ das Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriten vom 9. März 1839; es ist der erste Akt der modernen sozialpolitischen Gesetzgebung in Deutschland  .

Stand der fozialpolitischen Gefeßgebung, die den Jugendlichen e greift, ist vollkommen ungenügend, zumal die nach dem Kriege er folgte Rationalisierung und Umstellung der Betriebe auch bie Jugend­lichen nicht verschont hat. Es ist daher doppelt notwendig, daß be von den Jugendverbänden und von den Gewerkschaften erhobenen sozialpolitischen Forderungen im Interesse der heranwachsenden Generation und somit der ganzen Gesellschaft und Volkswirtschaft ihrer Verwirklichung entgegengehen. Lorenz Popp.

Aus der Bewegung

Kommunalwahlen und Jugend.

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Die am 17. November stattfindenden Neuwahlen zu den Ge­meindevertretungen, Kreis- und Provinziallandtagen sind für die Jugend von großem Interesse. Die Gemeinden werden immer mehr zum Mittelpunkt der sozialen und fulturellen öffentlichen Wohl­fahrt. Ausbau der Jugendwohlfahrtseinrichtungen, der Berufs­beratung, der Unterstüßung arbeits- und berufsloser Jugendlicher, des Berufsschulwesens, Förderung der Jugendpflegearbeit, Einrich­tung von Jugendheimen und Sportanlagen, Bau von Ledigenheimen und Wohnungen, alle diese die Jugendlichen besonders interessieren­den Fragen werden in hohem Maße beeinflußt von der Zusammen­fegung der Kommunalvertretungen. Wenn die Jugend daran mit­arbeiten will, daß die deutsche Republit eine soziale Republik   wird, in der sich auch der Aermste wohlfühlen tann Arbeit leisten im ureigensten Interesse, dann muß sie sich beim und sie muß diese bevorstehenden Wahlkampf genau die Parteien und ihre Programme für die Politik in den Kommunen ansehen. Und dann wird sie bet ernster, unvoreingenommener Prüfung finden, daß die Partei der Jugend auch bei den Kommunalwahlen nur die Sozialdemokratie ist, deren aufbauende und emfige Kleinarbeit in allen Stadt- und Landgemeinden, in allen Kreis- und Provinzialfandtagen in der Vergangenheit außerordentliche Leistungen für alle schaffenden Schichten und besonders auch für die Jugend vollbracht hat, und die auch in der Zukunft im gleichen Sinne weiterarbeiten wird wenn ihr das Bolt durch sozialdemokratische Stimmabgabe weiterhin die Möglichkeit dazu gibt. Die Jugend muß dazu ihr Möglichstes Volk

beitragen.

57 neue Arbeiterjugendgruppen.

Dieses erste Schuhgeseh beschränkte vor allem die Arbeitszeit Daß die Jugend zum Sozialismus und zur Arbeiterbewegung der Jugendlichen unter 16 Jahren auf zehn Stunden täglich, jah steht, beweisen die herrlichen Tage der internationalen sozialistischen anderthalb Stunden Bause vor, verbot die Nacht- und Sonntags- Jugend beim zweiten internationalen sozialistischen   Jugendtreffen in arbeit und ordnete die Führung von Verzeichnissen jugendlicher Ar­beiter an. Das Gefeß erstreckte fich auf alle Bergwerke, Fabriken, Notwendigkeit überzeugt wird, sich zu organisieren, beweisen die Das Gesetz erstreckte sich auf alle Bergwerke, Fabriken, Wien  . Daß sie besonders in Deutschland   mehr und mehr von der Boch und Hüttenwerke. Die einmal festgelegte Schuhgrenze von 16 Jahren ist dann bis heute bestehen geblieben. Und zwar hat ständigen Neugründungen von Ortsgruppen der Sozialistischen Ar­man sich damals auf das 16. Lebensjahr festgelegt, well nach der beiterjugend im ganzen Reich. Allein in der kurzen Zeit vom Meinung des Staatsministers in Deutschland   die Vollendung des 1. Juni bis Anfang August war es möglich, in 57 Orten Jugend. 16. Lebensjahres die Periode bilde, in der das allgemeine förperliche gruppen ins Leben zu rufen. Durch Zusammenwirten aller am Wachstum hinlänglich vorgeschritten sei, um größere förperliche An- Borwärtsschreiten der Arbeiterbewegung intereffierten Kreise wird ftrengungen auszuhalten. Die Polizei betam die Aufsicht über die es gelingen, in immer mehr Orten die schaffende Jugend unter roten Durchführung des Gesetzes. Später, 1853, wurden die Bestimmun Fahnen zusammenzuschließen und zu schulen für ihre großen und gen in bezug auf Pausen, Beginn und Ende der Arbeitszeit etwas schweren Zukunftsaufgaben. strenger gefaßt und das Arbeitsbuch wurde eingeführt.

Der preußische Gesetzeszustand ist dann im Jahre 1869 in die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes   übernommen worden. In den anderen deutschen   Staaten, wie Bayern   usw. hatte es bis bahin überhaupt feine oder nur ganz geringfügige Schutzbestimmun gen über die Jugendlichen gegeben. Die Gewerbeordnung, die durch die Novelle von 1878 erweitert worden ist, brachte auch einige Ver­befferungen für die Jugendlichen. Erstens einmal wurde das Ges feß auf einen weiteren Kreis von Betrieben( Motorbetriebe, Bau­höfe, Werften) ausgedehnt und die Schußvorschriften im allgemeinen verschärft. Schließlich erweiterte das Arbeitsschutzgesek vom Jahre 1891 abermals die Gewerbeordnung. In dieser Novelle werden eingehend die Einzelheiten des Jugendschußes geregelt. In mancher Hinsicht wurde auch das Schuhalter erweitert und weitere Berufs gruppen in den Schuh mit einbezogen. Das neugefaßte Handels­gefehbuch fab nun ebenfalls eine Sonderschutzbestimmung für die Handlingslehrlinge vor.

1908 wurde die Gewerbeordnung erneut durch eine Novelle er­mettert, die auch wieder einige Verbesserungen für die Jugendlichen brachte. So wurde der Schup für Jugendliche, die bis dahin mur die Jugendlichen in Fabriken genossen, auch auf die Jugendlichen in Betrieben ausgedehnt, die mindestens regelmäßig zehn Arbeiter be­schäftigen. Der durch die Gesetzgebung von 1908 geschaffene Rechts­zustand ist auch noch bis heute zum größten Teil maßgebend. Der Weltkrieg jedoch brachte eine Einschränkung der Schutzbestimmungen. Diese Einschränkungen famen in der Praxis, hauptsächlich in der Rüftungsindustrie, einer völligen Aufhebung der Schußbestimmun gen gleich. Sofort nach Kriegsende wurden durch den Aufruf des Rates der Boltsbeauftragten vom 12. November 1918 die Beschrän­fungen wieder aufgehoben.

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Rundschau

DOD

Jugendheimfrage- eine Lebensfrage der Jugendarbeit. Eine wesentliche Aufgabe tommunaler Jugendpflege ist die Sorge für ausreichende Jugendheime, die der Jugendpflege Schulentlaffener dienen. Nach einer Erhebung des Städtetages gibt es in Städten mit mehr als

200 000 Einwohnern 126 Heime mit 679 Räumen, 100-200 000 Einwohnern 22 Heime mit 167 Räumen, 50-100 000 Einwohnern 31 Heime mit 185 Räumen. Lehrlinge, deren Eltern außerhalb der Stadt wohnen und deren Lehrherren feine Unterkunft und Verpflegung gewähren, finden gegen geringe Gebühr in Lehrlingsheimen eine Wohnung. Es be­stehen solche Heime in

Berlin  München  Dresden  .

Nürnberg  

3 Heime mit 105 Räumen, 1 Heim mit 18 Räumen, 2 Heime mit 21 Räumen, 1 Heim mit 35 Räumen.

In den allermeisten Gemeinden herrscht eine große Jugend­heimnot. Alle Jugendarbeit wird aber über ten Haufen geworfen. wenn für Veranstaltungen keine oder ungenügende Räume zur Ber jügung stehen.

Aehnlich wie durch Bereitstellung öffentlicher Mittel ein gut aus­gebautes Jugendherbergsnek errichtet und die Wanderbewegung der Jugend aktiv gefördert worden ist, muß auch durch umfassende Be­reitstellung von öffentlichen Mitteln für Jugendheimneubauten und ausbauten die allgemeine Arbeit an der Jugend und für die Jugend gefördert werden. Die Schwierigkeiten, die dieser Forderung im Wege stehen, sind wegen der Finanzmot der Gemeinden nicht ge­ring. Trozčem: Die Jugend ist die Zukunft, und für die Zukunft

In dem Tempo, in dem sich dann in der Nachkriegszeit die fozialpolitische Gesetzgebung entwickelt hat, hat man die Jugendlichen fast vollkommen übersehen, vor allem was die Regelung ihrer Ar­beitsverhältnisse anbelangt. Auf dem Gebiete der Jugendwohlfahrts pilege find allerdings Fortschritte zu verzeichnen. Der gegenwärtige 1 zu sorgen, lohnt sich immer.