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Hoverbeck'schen Antrages, betreffend den Beschluß des Ober- Tribunals. Referenten sind die Abgg. von Fordenbeck und Aßmann. Dieselben empfehlen be­fanntlich die Annahme des Antrages.

Es sind dazu mehrere Anträge gestellt. Abg. Wagener( Neustettin  ) beantragt: Uebergang zur einfachen Tagesordnung.

werden wird.

( Inzwischen ist der Minister  - Präsident Graf Bis­marck und die Minister v. Sel chow und Graf Eulen burg eingetreten.)

Ueber die geschäftliche Behandlung des Wagener schen Antrages auf einfache Tagesordnung erhebt sich eine turze Debatte, welche den Abg. Wagener veran­laßt, den Antrag vorläufig zurückzuziehen, um zu nächst den Bericht des Referenten zu hören.

Minister Präsident: Ich berufe mich auf den Wortlaut der Verfassung. Der Justiz- Minister hat das Wort verlangt, er muß gehört werden.

Präsident. Wenn der Herr Justiz Minister das Wort verlangt, ehe er den Correferenten gehört bat, so werde ich es ihm geben. Will der Herr Justiz- Minister

das

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Von anderer Seite will man dagegen bestimmt wissen, daß der Preußische Premier im Laufe der Gesandten Grafen Karolyi gerichtet habe, in der vergangenen Woche eine Note an den österreichischen an die faiserliche Regierung Forderungen gestellt das Wort, so ertheile ich es ibm. werden, welche ihr die Frage nahe legen, ob nicht Abg. Graf Bet busy- Hud: eine motivirte Tages- Justiz- Minister Graf zur Lippe: Es war mir mo. ein offener Bruch mit Preußen vorzuziehen sei. ordnung, in der Erwägung, daß der in dem Antrage mentan entgangen, daß der Herr Correferent noch das Daß ein derartiger Bruch zwischen Habsburg   und v. Hoverbeck beregte Beschluß des Obertribunals weder Wort erhalten muß. Ich muß aber dabei stehen bleiben Hohenzollern von den weittragendsten Folgen auch in feinem Wortlaute, noch in seiner Begründung akten- daß mir jeder Zeit das Wort gebührt. in der inneren Politit der preußischen Regierung mäßig bekannt ist, daß eben so wenig bisher Thatsachen Präsident. Ich habe geglaubt nach der Geschäfts- sein müßte, wird Jedem einleuchten. Denn ein bekannt sind, welche aus demselben hervorgegangen sind, Ordnung verfahren zu müssen. Der Herr Conferent daß es demnach jeder Zeit an jeder sichern Unterlage hat das Wort. Militärpromenade gegen Dänemark  , ohne Zu­dem Schlusse der Debatte. zur Beurtheilung der Frage gebricht, ob und in wie mir dasselbe nach hierauf Aba. Aßmann: Ich erbitte rieg gegen Deſterreich läßt sich nicht, wie eine weit durch den beregten Beschluß die der Landesvertre Justiz- Minister: Wenn es in der Absicht der ſtimmung der Volksvertretung führen. Uebrigens tung durch§. 84 der Verfassung gewährleistete Redefrei Antragsteller gelegen hätte, den Beschluß des Königlichen dürfte man sich hier schwerlich zu einer so ernsten, heit gefährdet worden ist oder gefährdet werden könnte. Obertribunals vom 29. v. M. mit derjenigen Achtung verhängnißvollen Wendung, sondern weit lieber Endlich ist noch ein Amendement des Abg. Momm zum Gegenstand einer Diskussion zu machen, welche die zu einem System- und Ministerwechsel entschließen, sen eingebracht, welches bei der Abstimmung erwähnt Aussprüche des höchsten Gerichtshofes unter allen Um als zu einem Kabinetsfriege, in welchem Deutsche  ständen erbeischen, dann würde meiner Meinung nach gegen Deutsche   fämpfen sollten. Man kennt die der Antrag nicht eher in das Haus gebracht worden Gefahr, die in einem solchen Experimente liegt und sein, als bis der Beschluß des höchsten Gerichtshofes hütet sich. Vielleicht aber wäre und wir glauben vorliegt. In diesem Augenblicke sind weder die Worte des Beschlusses, noch die Motivirung den Antragstellern gerade ein solches Experiment ein Glück oder mir bekannt, auch wird es nicht wundern, wenn für die deutsche Nation, die dadurch endlich aus man die Diskussion wie sie sich jetzt ohne Grenzen ent- ihrem Schlummer aufgerüttet würde. Blut und wirrt, einen Kampf im Finstern nennen wird. Von mir Eisen" darüber kommt man nicht hinans, auf werden Sie nicht verlangen, daß ich mich an einem dem Wege zur Freiheit und Einheit Deutschlands  . Berichterstatter Abg. v. Fordenbeck: Die von dem solchen Kampfe betheilige,( Heiterkeit.) Ich werde mich [ Aus den Elbherzogthümern,] aus Abg. v. Hoverbed beantragte Resolution will nur einen darauf beschränken, einige Bemerkungen zu dem Antrage Kiel  , wird gemeldet, daß die Landesregierung die verfassungswidrigen Eingriff in die Rechte des Hauses der Herren Referenten zu machen. Die Staatsanwälte Eingabe wegen Einberufung der Stände nunmehr zurückweisen und eine Pflicht des Hauses erfüllen, welche sind den Anweisungen des Justiz- Ministers unterworfen wir uns und dem Lande gegenüber zu erfüllen haben. und Sie werden auf diese Beamten wegen ihrer Pflicht zurückgesandt habe, die Ueberreichung derselben an Die Thatsache, daß der beregte Beschluß des Ober- Tri- erfüllung feinen Tabel werfen können, Sie müssen Ihre den Statthalter ablehnend. bunals ergangen ist, ist wahr. Er wird berichtet von Angriffe gegen meine richten( oh! oh!) und ich nehme[ Der Romanschriftsteller Graf Adal­allen öffentlichen Blättern, von den officiösen Organen keinen Anstand zu erklären, daß ich das mir zustehende bert Baudissin] hat in einem offenen Briefe selbst. Die Thatsache ist wahr, weil dem Juſtizminister Recht, Entscheidungen des höchsten Gerichtshofes herbei au den Präsidenten Grabow   gleichfalls die Per­in der vorigen Plenar Sitzung Gelegenheit geboten zuführen, mir nicht verkümmern lassen werde,( Bravo fonal- Union der Elbherzogthümer mit Preußen als wurde, ste öffentlich zu dementiren. Dies ist nicht ge rechts) und in dem vorliegenden Falle davon Gebrauch fchehen. Die Mitglieder des Hauses dürfen diese noto gemacht habe.( Sehr richtig rechts.) Es wäre ein un- die neueſte und beste Lösung der Schleswig- Hol­rische und gewaltige Thatsache nicht ignoriren.( 3uftim- erhörter Eingriff in die Competenz der Gerichte, wenn ſteinischen Frage bezeichnet. Die Schlesw.- Holst. mung.) In der Verfassung ist die Bedeutung des Art. das Haus seine eigenen Beschlüsse den Gesetzen des 3tg." hält die Politik des Grafen Bismard seit 84 sonnenklar. Derselbe umfaßt die ganze Thätigkeit Landes substituiven wollte. Der Antrag ist geeignet, jener Wendung für noch ungefährlicher als bisher." bes Abgeordneten in zwei Dingen, im Abstimmen und zur Gewaltthätigkeit gegen die Anordnungen der Gerichte im Aussprechen von Meinungen. Meine Meinung bleibt anzureizen und die Verantwortlichkeit dafür muß ich den meine Meinung, auch wenn sie objectiv gegen das Antragstellern überlassen.( Ja wohl!) Ich nehme aber Strafgesetz verstößt. Ob ich sage: der Minister, der keinen Anstand zu erklären, wie die Staatsregierung in mir gegenüberfügt, ist ein Hochverräther, oder ob der Lage ist, solchen Widersetzlichkeiten entgegen zu treten. ich sage: ich meine, daß der Minister, der mir( Sensation.) Auch die Verfassung ist der Auslegung gegenüber fit, ein Hochverräther ist, ist doch vollständig unterworfen, der höchste Gerichtshof bat diefelbe nach gleichgültig.( Sehr richtig.) Die Bestimmung des Art. bestem Gewissen ausgelegt. Die Deklaration der Ver­84 der Verfassung ist sonnentlar und war es bis zum fassung ist der einzige Weg, auf den sich der Gesetzgeber 29. Januar 1866. Er wurde auch bis dahin von der stellen könne, ein jeder andere Weg ist ein fchiefer. richterlichen Gewalt anerkannt. Unterm 11. Mai 1853 ( So weit bis Mittags 11/2 Ubr.) erging an den Präsidenten dieses Hauses ein Schreiben -[ Zur Elbherzogthümerfrage und ( nach dem gegen den Kriegsminister erlassenen Ordnungs- Habsburg- Hohenzollern'schen Allianz] v. Wühler, Graf zur Lippe, v. Selchow und Graf Eu- wird der Nh. Ztz." aus Wien  , vom 5. Febr. lenburg, worin( der Redner verliest dasselbe) unter geschrieben: Anderm gesagt ist, daß selbst auch etwa un gesetzliche Weber in hiesigen Regierungskreisen noch in diplo Aeußerungen der Abgeordneten nur nach der Geschäfts- matischen Regionen nimmt man das von Hrn. v. Bis Ordnung zur Rechenschaft gezogen werden können.( Hört! marck angedeutete Project einer Personalunion Preußens hört!) Ich enthalte mich jeder Reflection, ich laffe mit Schleswig- Holstein   ernstlich auf. Jedenfalls können die Thatsachen sprechen über die Charakterfestigkeit Sie das Gerücht von einer Circulardepesche der preu der Minister, welche diesem Hause dies feierlich schreiben Bischen Regierung an ihre diplomatischen Agenten im und zwei Jahre nachher den Staatsanwalt zur Verfol- Auslande, welches die Modalitäten des Projectes ent [ Die Nordd. Allg. 3tg."] leitartikelt gung der Abgeordneten anweisen.( Hört, hört.) Der halten soll, als unbegründet annehmen. Freiherr von über die Entwickelung der parlamentarischen Rede­Redner erörtert demnächst die früheren Beschlüsse des Werther, der hiesige preußische Gesandte, würde wohl freiheit in England und schließt den Artikel wie Ober Tribunals in dem Aldenhovenschen Falle, in einem, der Erste gewesen sein, der sich im Besitze dieser Circular­den Abgeordneten Simson betreffenden Falle und consta depesche befunden haben müßte und, wie ich zuverlässig tirt daraus, daß die Bestimmung des Artikel 84 der erfahre, in der preußischen Gesandtschaft ist kein diplo Verfassung bisher als sonnenklar gegolten habe. Er ent- matisches Actenstück dieser Art eingegangen. Man nimmt wickelt darauf die Geschichte des Artikels und beruft sich hier an, daß Hr. v. Bismarck   in der lauenburger De­auf Diejenigen, die bei der Berathung der Verfassung batte in der ihn charakterisirenden Weise eine plausible mitgewirkt haben. In dem Beschlusse des Ober- Tribu- Position zur Bekämpfung der gegnerischen Gründe an­nals siebt eine kleine Parthei ihre höchsten Erwartungen nehmen wollte, ohne daß irgend eine Basis für seinen übertroffen. Ich frage: wohin sind wir gekommen? wo­bin ist dieses Land gekommen? Zwölf Jahre hat die Ver­faffung eriftirt, was ist jetzt aus derselben geworden? ( hört, hört.) Es ist ein Zerrbild der Verfassung, welches man dem preußischen Volke jetzt zu bieten wagt. Unser Kampf ist kein hoffnungsloser; ein System, welches bei schweren Zeiten dem Lande nur immer mehr Geld und Menschen abfordert, jede Freiheit unterdrückt, das muß zerbrechen und möge es dann nichts anders begraben, als sich selbst.( Lebhaftes Bravo).

rufe), unterzeichnet von v. Bismarck  , v. Bodelschwingh,

neuen Plan vorhanden ist. Wie mir von Eingeweihten des hiesigen Ministeriums der auswärtigen Angelegen beiten mitgetheilt wird, befindet sich in dem vielen Staub, den die preußischen Offiziösen aufwirbeln, nichts andres Greifbares, als das eindringlich wiederholte Verlangen Preußens, den Prinzen Friedrich aus Kiel   zu entfernen und die bestimmte Hoffnung, daß Oesterreich der Agita tion ſeiner Anhänger um die Einberufung der holſtei­nischen Stände ein Ende machen möge. Im letzteren Buukte ist die biesige Haus, Hof und Staatskanzlei dem preußischen Wunsche nachgekommen und die holstei Der Justizminister erhebt sich. nische Landesregierung hat, wie Sie ohne Zweifel wissen Bräsident Grabow: Die Debatte ist noch nicht erwerben, die Petition der holsteinischen Ständemitglieder öffnet; es muß zunächst erst der Herr Correferent das zurückgewiesen. Mehr ist bis hente nicht geschehen. Sollte Herr von Bismark indeffen sein Project für die Perso nalunion diplomatisch accentuiren, so hält man sich hier überzeugt, daß anfänglich nur ein passiver Widerstand geleistet wird, aber von dem Momente ab, wo etwa eine Conferenz Seitens Preußens vorgeschlagen werden dürfte, wird Desterreich in Bundesaction treten. So verlautet hier über den Gegenplan Desterreichs.

Wort erhalten.

Minister- Präsident Graf Bismard: Ich lege dage gen Verwahrung ein. Nach der Verfassung muß der Mi­nister zu jeder Zeit zum Worte verstattet werden. Präsident: Zu dem vollständigen Bericht, den wir erst haben müssen, gehört auch, daß der Correferent ge­hört werden muß.

-[ Der erste kriminal- Senat des Ober­tribunals,] unter dem Präsidium des Herrn von Schlieckmann, hielt am Mittwoch seine gewöhn= liche Sißung. Dieselbe mußte jedoch gegen Mittag abgebrochen werden, weil plöglich, unter dem Vor­sitz des Präsidenten Jähnigen, eine Plenar­Sißung der beiden Kriminal- Senate zusammenbe­rufen war. In derselben handelte es sich, wie man hört, wiederum um die Twesten- Frenzel'sche Angelegenheit und bringt man dieselbe mit der heute in Abgeordnetenhause bevorstehenden Beras thung des Hoverbeck'schen Antrages in Verbindung, da der zu dieser Berathung speciell eingeladene Justizminister doch irgend eine Auskunft wird ertheilen müssen. Beiläufig bemerkt, hat bei der früheren Sitzung, in welcher der bekannte Beschluß gefaßt wurde, nicht Herr v. Schliedmann wie auswärtige Zeitungen berichteten-, sondern Herr Jähnigen präsidirt.

folgt:

Eine starke Schranke gegen den zügellosen Gebrauch der Redefreiheit besteht darin, daß die Opposition von heute stets die Möglichkeit vor Augen hat, vielleicht morgen auf der Ministerbank zu fizzen und daher nicht einen Ton darf einreißen lassen, der ihr selbst unerträglich sein würde, und eine noch stärkere darin, daß die Mitglieder Gentlemen sind. Diesen letztern Artikel der englischen Verfassung würden wir, ie eber je lieber, überall einzu­führen rathen; vielleicht fände sich dann auch der vorletzte. Sehr treffend wird ihr in dieser Hinsicht von der Berliner   Reform" erwidert:

Was den erstern Glaubensartikel betrifft, so empfehlen auch wir, denselben, ,, Gentlemen  " aber angeht, so er­was den zweiten, wie geht lieber überall einzuführen"; ,, Nordd. Allg. 3tg." daran, daß eine innern wir die Herausforderung zum Duell in England, um mit einem bekannten Worte Lothar Bucher's   aus der Session von 1849 zu reden, als reif für Bedlam" betrachtet werden würde.

[ Die Einleitung einer Untersuchung gegen Grabow   betreffend] hört man jetzt, daß jenes Gerücht unbegründet gewesen sein soll.

[ Den Redacteur May betreffend] berichtet die Schlesw.- Holst. 3tg.", daß das Ma­gistratsgericht Herrn May mittheilte, das Gericht zu Perleberg   habe auf Grund von sechs Juli­

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