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gbeantragte gegen Dr v. Hasenkamp wegen gende Betrachtungen( deren aftonderlichkeit wären die Consequenzen des Königsberger Gerichtsspruchs!
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Falle für keineswegs geboten. Der Staatsanwalts-| legt wird, hervorgehe. Hierher gehören denn auch fol-| zu mehrmonatlicher Gefängnißstrafe verurtheilt, 4 Monate Gefängniß und gegen Hartung sich mit dem Thema, das sie hat, fehr wohl Es ist kein frivoler Scherz, wenn ich sage, daß ein sol50 Thlr. Geldstrafe, event. 1 Monat Gefängniß und verträgt) eines Berliner Correspondenten der Elberf. ches Urtheil dazu geeignet ist, internationale Verwicke Entziehung der Konzession zum Gewerbebetriebe. Der Zeitung." Er schreibt: Wie, frage ich, verträgt sich lungen von nicht zu unterschätzender Bedeutung heraufStaatsanwalt hob den großen Mangel an Anstand in das Urtheil des Königsberger Stadtgerichts mit dem zubeschwören, und den Lord Loftus, bevollmächtigten Gedieser Zeitung mit Bezug auf die Richtersprüche, wo- Fundamentalsatz alles Preußischen Rechtes, mit der durch sandten der Königin Victoria, zu Schritten zu veranlas durch die Autorität der Justizbehörden untergraben werde, Art. 4 der Verfaffung gewährleisteten Gleich beit aller sen, welche das Ansehen unseres Gerichts dem Ausland hervor, die Tendenz des Blattes sei bis noch vor Preußen vor dem Gesetz? Hasencamp und Schulz gegenüber schwerlich fördern werden." turzer Zeit eine destructive" gewesen. Hr. Hartung haben dasselbe gethan, was alle Redacteure aller Preußi- * München, 19. Febr.[ Preßfreiheit.] wies schlagend nach, daß er hier bem§. 35 des P.-G. schen Blätter zu thun für ihre Pflicht hielten. Sie ha- Im liberalen Musterstaate " Bayern ist das Mivollständig genügt babe, ja, daß er gerade in diesem ben ein wichtiges politisches Ereigniß objectiv mitge Falle mehr gethan hätte, als wozu er verpflichtet ge- theilt. uisterium bestens bemüht, die Freiheit der Presse Sind sie schuldig, so trifft alle Preußischen wesen, denn er habe nicht nur den Dr. v. Hasenkamp, Redacteure die Mitschuld an dem den Königsber- möglichst aufrechtzuerhalten und zu erweitern. Da= sondern auch die Herren Wimmel und Wentzel im gern zur Last gelegten Vergehen, so giebt es in mit stimmt vollkommen die Nachricht, daß die hieWolff'ichen. Telegraph. Bureau als Herausgeber und Breußen feinen noch so lovalen Redakteur, nicht einmal sige Polizeidirection das Colportiren der Zeitungen Verfasser genannt. Die Vertheidiger Engelmann und der Redakteur der , , Kreuzzeitung", der sich nicht an der ganz verbieten will, überein. In Bayern hat nämReimer beantragen Freisprechung. Der Gerichtshof Verletzung der dem König schuldigen Ehrfurcht betheiligt lich die Polizei eines jeden Ortes das Recht und spricht Hartung frei und verurtheilt Schulz zu 2, Hasen hätte. Das ist die erſte Consequenz jenes Richterspruchs, die Befugniß, das Colportiren zu erlauben und zu kamp zu 3 Monate Gefängniß, erkennt auch auf Ver- die keine ſophiſtiſche Klügelei rückgängig machen kann. verbieten, ja sie kann dem einen Blatt diese Ernichtung der confiscirten Exemplare ac." Einem Be- Aber damit nicht genug! Wenn Hafencamp und Schulz laubniß geben und sie einem anderen vorenthalten. richte der K. H. 3." über diesen Prozeß entnehmen wir sich an dem gedachten Vergehen betheiligt haben noch, daß der Rechtsanwalt Engelmann, als Vertheidiger hat es begangen, wer ist der Schuldige, da diese doch Nun friſten viele kleine, mit der Regierung meist des Hrn. Schulz, hervorbob, wie in der ganzen Preußi- nur Mitschuldige sind, wer hat nach den Auffassungen in Opposition stehende hiesige Blätter ihr farges, schen Monarchie Königsberg der einzige Ort ist, wo die des Königsberger Gerichtshofes die Ehrfurcht gegen Se. ihnen durch häufige Confiscationen oft verkümmer= ftrafrechtliche Verfolgung wegen dieser Depesche eingeleitet Majestät den König verletzt? Niemand anders als der tes Leben nur durch Colportiren, und es könnte wurde, während dieselbe die Zeitungen aller Farben sei- Berfaſſer des Rundschreiben vom 14. September, kein also sehr wohl so kommen, daß ein darauf bezügner Zeit gebracht haben. Derselbe trat auch mit der Geringerer als der Vorsteher des Foreign Office, Earl licher Wunsch von der Polizei in Scene gesezt und Behauptung hervor, es wären in Berlin eingehende Er- John Russell, zur Zeit Ihrer Britischen Majestät die Erlaubniß zum Colportiren vollständig eingewägungen darüber gepflogen worden, ob nicht der Ver- Premierminister. Denn§ 4 des Strafgesetzbuches lautet: öffentlichung dergleichen politischer Kundgebungen, wie Wegen der im Auslande begangenen Verbrechen und zogen würde. Als, so erzählt das , , Frankfurter fie das politische Aktenstück des Lord Ruffel enthält, Vergehen findet in Preußen in der Regel keine Verfol- Journal", vor mehr als zwei Jahren dem weitest Hindernisse in den Weg zu legen seien, worauf man je- gung und Bestrafung statt. Jedoch kann in Preußen verbreiteten Bla confervativen Liberalen Neueſten Nachdoch entschieden mit Nein geantwortet habe. Zum Be- nach Preußischen Strafgesetzen verfolgt und bestraft wer- richten", in der Münchner Abendweise dafür berief sich der Herr Vertheidiger auf das den: 1) ein Ausländer, welcher im Auslande gegen zeitung" ein Gegenblatt gegründet wurde, das die Zeugniß des Bolizeipräsidenten v. Bernuth in Berlin, Preußen eine in diesem Strafgesetzbuche als eine hoch- Aufgabe hatte, gegen das erstere zu Feld zu ziehen Des dortigen Ober- Staatsanwalts Adelung und des Geh. verrätherische oder als eine Majestätsbeleidigung bezeich, und es wo möglich) todt zu machen, gab die Polizei Reg. Naths Hahn. Von diesen Erwägungen war sein nete Handlung, oder ein Münzverbrechen begangen hat." zum ersten Male die Erlaubniß, daß das neue Client unterrichtet, führte Herr Engelmann weiter aus, Earl John Russel erfüllt- immer nach den Anschauun Blatt und nach und nach auch die anderen hier erund es erhellt daraus, daß derselbe bei der Veröffentli- gen des F Königsberger Gerichtshofes alle zu seiner chung der inkriminirten Depesche nicht die allerentfern Verfolgung und Bestrafung erforderlichen Bedingungen. Scheinenden Zeitungen colportirt würden, vorerst teste Ahnung gehabt hat, er könne damit die Strafgesetze Er ist Ausländer, er hat im Auslande gegen Preußen natürlich in der Absicht, den„ N. Nachr." möglichverstoßen, es also an dem kriminalrechtlichen dolus bei eine Handlung begangen, die in Königsberg als Ma- sten Schaden zu thun. Die Münchner Abendztg." ihm fehlt, bei ihm, der stets durch die Presse das Gou jestätsbeleidigung aufgefaßt ist; der Ausländer ist Russell, aber ist bald eines frühen Todes verblichen, die vernement vertrat, feine Zuneigung für den König an das Ausland ist London, die als Majestätsbeleidigung Erlaubniß zum Colportiren dauerte fort und wird den Tag gelegt hat und durch ihn ausgezeichnet worden bezeichnete Handlung ist sein Rundschreiben an die Agen- also, wie wir hören, demnächst wieder aufgehoben ist. Das Gericht entschied sich für die Anträge der ten Ihrer Majestät über die Gasteiner Convention. Mit werden. Das ist der Kreislauf der Dinge. Staatsanwaltschaft. Die zuletzt in Bezug genommenen hin liegt es dem Königsberger Staatsanwalt sehr nahe, Erörterungen, die angeblich in Berlin betreffs der Russell' gegen Earl Russell einzuschreiten auf Grund des§. 75 : Stuttgart, 19. Februar.[ Ex ungue schen Note gepflogen worden seien, werden in der ,, Königsb.„ Wer durch Wort, Schrift, Druck, Zeichen, bildliche oder leonem.*) Württembergischer Hofklatsch.] Neuen 3tg" anders und, wie uns dünkt, wahrscheinlicher, andere Darstellung die Ehrfurch gegen den König ver- Auch wir haben jetzt die berühmte Broschüre„ Ach so dargestellt: Die Regierung selbst habe sich dafür ent- letzt, wird mit Gefängniß von zwei Monaten bis zu wie dumm geht es in Bayern zu!" gelesen und schieden, daß der diplomatische Charakter solcher Schrift fünf Jahren bestraft. Auch kann gegen denselben zugleich freuen uns, das Dunkel, welches bis jetzt des Verstücke, abgesehen von dem Inhalt, deren Verfolgung nicht auf zeitige Untersagung der Ausübung der bürgerlichen fassers Namen verhüllt hat, aufhellen zu können. wünschenswerth mache, was durch Vernehmung des Vor- Ehrenrechte erfannt werden. Der College des Grafen standes des Preßbureaus zu konstatiren sei und auch aus Bismarck, der Leiter des Auswärtigen Amtes von Großder Veröffentlichung der Depesche nach ihrem ganzen britannien, wegen einer diplomatischen Kundgebung vor Inhalt in der„ Norddeutschen Allg. 3tg." welche vorge- das Königsberger Gericht gestellt, und in contumaciam
Heinrich Schäffer und die Leipziger
Illustrirte Beitung."
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*) An der Klaue erkennt man den Löwen.
Die Red.
schon oft nicht ganz sauber erschienen, hat dießmal seine Illustrirte Zeitung" sagt, der König von Württemberg reichen Gaben an einen so Unwürdigen verschleudert, daß habe, das Talent des jungen Künstlers erkennend, sein es uns leicht fällt, bas Berbächtige bieſer Wohlthätigkeit Streben unterstützt und ihm die künstlerische Ausaufzudecken. Zuerst also zu der von der„ Leipziger bildung ermöglicht. Der König von Württemberg hat Illustrirten" abgebildeten Gruppe, dieselbe ist die nicht das künstlerische Talent Heinrich Schäffers Gruppirung abgerechnet, welche, wie wir sicher wissen, unterstützt, sondern dessen erprobte Fertigkeit im luna Stuttgart, 19. Februar. der rühmlichst bekannte Stuttgarter Maler v. Gegen Tapezieren bezahlt. Als nämlich ein vom Maler Wenn ein obscures Winkelblatt schmutzige Reklame bauer dem Schäffer angegeben hat eine mittelmäßige v. Gegenbauer verfertigtes Plafondgemälde im weißen macht, so kann man dieß mit geziemender Verachtung Schülerarbeit, wie alle Werke Schäffers überhaupt, und Saale des königlichen Residenzschlosses befestigt werden ignoriren, wenn aber ein Journal von der Bedeutung ganz besonders die Büsten von Uhland und Rückert, sollte, fand sich in ganz Stuttgart Niemand, der diese der„ Leipziger Illustrirten Zeitung", dem unver- welche die Leipzigerin so gern als vortreffliche ver- Arbeit zuwege bringen konnte, als Heinrich Schäffer. schämtesten Schwindel auf dem Gebiete der Kunst hülf zollen möchte. Zwar wurde Schäffer seiner Zeit die Um feine Ansprüche für diese Dienstleitung befragt, bat reiche Hand bietet, wie sie dieſes in ihrer 1178. Nummer zweifelhafte Ebre zu Theil, zum Meister des freien deut- er den König von Württemberg, er möge ihm den Besuch gethan, so ist es Pflicht jedes ehrenhafter Organs der schen Hochſtifts ernannt zu werden, und zwar gerade der Stuttgarter Kunstschule ermöglichen, was dieser sofort Bresse, solche journalistische Spizbitberei zu brandmarken. wegen seiner Uhlandsbüfte, die unter allen seinen Arbeiten bewilligte. In jener Nummer( pag. 68.) findet sich nämlich ein er die allerschlechteste ist. Wer dieß weiß, wird jetzt bebärmlicher Holzschnitt, unter welchem mit fetter Schrift greifen, wie die Frankfurter Laterne vor Zeifen einmal geschrieben steht: Venus und Adonis. Modellirt das freie deutsche Hochstift dadurch verhöhnen konnte, daß von Heinrich Schäffer. Daneben steht ein Artikel, es diesem vorwarf, es werde bald jeden an einer in dem zuerst der Adonismythus in einer Weise breit Straßenecke stehenden Backträger zum Meister ernennen. getreten wird, den man der Schülerin eines Mädchen- Was will der Correspondent der Leipzigerin mit den pensionats vielleicht verzeihen kann; wenn aber ein Jour Worten sagen, der Wunsch des verstorbenen Königs von nal, wie die ,, Leipziger Illustrirte Zeitung", die ihres Württemberg babe jene Gruppe ins Leben(!!) ge Preises wegen bloß von den Gebildeten und Besitzenden" rufen(!)( dagegen war der alte Pygmalion doch noch gelesen werden kann, die also ristiren muß, auch dann ein Stümper!)? Bon dem Unſinn dieser Phraſe wollen und wann einem unterrichteten Menschen in die Hände wir absehen; wenn Schuljungen Kunstkritiken in die zu fallen, diese Perle der Mythen" in solch ober- leipziger Illustrirte" schreiben dürfen, kann man nichts flächlicher Fassung bietet, so ist dieß aber wieder einer anderes erwarten; aber die Perfidie in dieser Phrase von den alltäglichen Beweisen der berufsmäßigen Un müssen wir beleuchten. Die" Illustrirte Zeitung" will wissenheit der Zeitungsschreiber. Allein ihre schlechten damit ihren Lesern glaubhaft machen, der König von Holzschnitte, ihre verwässerten Artikel wollten wir der Württemberg habe diese Gruppe bei Schäffer bestellt. bequemen Sünderin aus Leipzig gerne verzeihen, wenn Denn was kann man unter dem Wunsch, den ein König es sich zum Schluß nicht um den berüchtigten Meister einem von ihm unterstützten Schüller gegenüber aus des freien deutschen Hochstifts in Frankfurt, um den Bild- spricht, anders verstehen? Nun hat aber der König von hauer Heinrich Schäffer aus Trier handeln würde; dieser Württenberg diese Gruppe weber bestellt noch an Bettelbube der Reklame hat also doch wieder eine Hand gekauft. Die„ Leipziger Jüustrirte Zeitung" sucht also gefunden, die ihm ein Almosen hingeworfen. Aber der ihre Leser zu belügen. Kunstcorrespondent der Leipzigerin, dessen Finger uns Erlogen ist es zweitens, wenn die Leipziger mit sehr hohen Summen fortwährend unterstüßte, lohnte
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Daß aber dieser Heinrich Schäffer sich wirklich einiges Renommé erringen konnte, hat seinen Grund darin, daß diesem Menschen kein Mittel zu gemein, zu schmutzig und zu thener war, um seinen Zweck zu erreichen. Dies flingt etwas stark, werden unsere Leser sagen, aber wir werden ihnen jetzt Wort für Wort mit den untrüglichsten Be weisen belegen. Zuerst wurde der junge Kunstschüler von dem ehrwürdigen, jetzt verstorbenen, Bildhauer v. Heideloff aufs Liebreichste unterstützt. Zum Dank dafür, daß ihn dieſer bedeutende Künstler nicht allein bei ſeinen fünftlerischen Bestrebungen, die freilich stets sehr mäßig waren, unterstützte, sondern sogar in sein Haus und an seinen Tisch aufnahm, entzweite er durch schaamlose Intriguen seinen Lehrer mit dessen Schwester, und mißhandelte seinen greisen Wohlthäter thätlich, was er auch bei deffen Schwester versuchte, die ihn, nachdem er sie von ihrem Bruder getrennt, in ihrem Hause aufnahm. Auf die anderen Schlechtigkeiten, die er gegen seinen Wohlthäter v. Heideloff beging, wollen wir hier nicht eingehen, weil unser Raum zu beschränkt ist, und weil dieselben theilweise zu schmutziger Natur sind. Einem andern Wohlthäter, dem bekannten Photographen Brandseph, der ihn
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