jogar chen Sprachlehre und dem politischen Sprachgebrauch onen etwas besser zu Haus ist, als der gemeine Hurrah schreiende Plebs, Nun wurden die Herren belehrt, daß fie eine sehr große Dummheit im Sinne tam hätten. Wenn sie auf ihrem Vorsaz verharrten, würden sie blos be= e im wirken, daß Hr. Windthorst seine Resolution etwas schärfer formulirte des erlauchten Rathgebers hern, und sie selber ihre, oder SEINE
ezten Gedanken vor der Zeit ausplauderten. Sie sollten nur hübsch zu= onäre it immen dann habe man das angenehme Schauspiel vollständiger ezen, oder doch annähernder Einstimmigkeit. Vor den Worten Höhe der Windthorst'schen Resolution brauche man sich nicht zu fürchten.„ Wir Man Deutsche fürchten Gott, sonst nichts auf Erden." Am wenigsten haben teten wir Furcht vor einer Lüge, und sei sie faustdick, und noch dicker. Stimmt uth- für den Windthorst'schen Antrag: er will Vernichtung des SklavenDurch handels das wollen wir auch; er will keine Eroberungen und wir die wirk topf- wollen sie; allein er will wirksame Maßregeln, und Broß- samen Maßregeln werden uns so weit führen, wie wir wollen. Birne Dixit! stens
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Und das Kartellvolk stimmte für den Windthorst'schen Antrag. Ob hten Windthorst davon erbaut war? Wohl kaum, denn er mußte den Braten folge ja riechen. Und wer schließlich der Betrogene ist in diesem Lugons- und Trugspiel? Das steht fest, Windthorst wird nicht der Einzige an sein. Und ist er mit seiner famosen Resolution hereingefallen, so eifen wird der Eisenstirn mit seiner Interpretation noch ärger hineinmen fallen. Mit dem„ dunkelen Kontinent" ist nicht zu spaßen, und das das Bismarck'sche Reich vermag weder die Armeen noch die Flotten zusamfür menzubringen, deren es bedürfte, um drüben auch nur einen AchtungsAn- Erfolg zu haben. Die Engländer fönnen ein Liedchen davon singen. eiter und so wird der Betrüger wieder einmal der Betrogene sein. find, Freilich, zunächst hat der deutsche Michel die Kosten zu tische zahlen.
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Selbst Groß- Der todte Friedrich läßt dem lebenden Eisenstirn noch immer keine das Ruhe. Der Geist des glücklich ins Jenseits beförderten nicht reaktionären ieler Hohenzollers kehrt immer in den Kreis Derer zurück, die sich seiner ichen auf immer entledigt zu haben glaubten, sie mögen thun, was sie wollen der Geist läßt sich nicht verscheuchen. Und an Todten läßt sich leider kein Meuchelmord begehen wie an Lebenden, sonst wäre der Geist Friedrichs allerdings längst aus der Welt geschafft. Denn an meuchlerischen Attentaten auf ihn hat es nicht gefehlt. Seit der berüchtigten Immediat- Eingabe, in der unser Friß" von seinen getreuen Vasallen als Landesverräther hingestellt ward, haben diese meuchlerischen Versuche nicht aufgehört. Nach unzähligen fleineren Attentaten ist jetzt wieder einmal eins int größeren Stile gefolgt ein englischer Diplomat( Morier) wird von den Reptilblättern als Derjenige ge= nannt, welcher den Vermittler bei dem Landesverrath gemacht hat, und was für ein Landesverrath! An Bazaine in Mez die Geheimnisse der deutschen Heeresleitung verrathen! Natürlich hat Unser Friz das nicht mit Absicht gethan oder thun lassen. Der Himmel be= Naivetät. hüte! Nein, er hat es ohne Absicht gethan, aus. Landesverräther aus Dummheit das ist das neueste Tell- Geschoß, welches aus der hohlen Gasse" des Reptilienfonds auf den Geist des todten Friedrich abgeschnellt worden ist, der todt seinen Feinden und Meuchlern weit gefährlicher ist, als er es lebend gewesen. Und der Anlaß des jüngsten Attentats? Der Gefffen Prozeß. Ewig kann man die Voruntersuchung doch nicht dauern lassen. Es muß ein Ende gemacht werden. Ja wäre Gefften allein, ohne Freunde und Beschüßer, ein einfacher Privatmann, so würde kein Hahn darnach frähen, wenn die Sache auf die lange und längste Bank geschoben würde. Allein Gefften hat Freunde und Beschützer, und neben ihm steht der fatale Geist des todten Friedrich. Dieser ver= wünschte Geist muß um jeden Preis gebannt werden, und da er sich an Geffen flammert und dieser sich an ihn, so muß man den Gefffen anf irgend eine Weise los werden, sintemalen man des Geist es nicht Herr werden kann. Aber wie den Gefffen los werden? Das Reichsge= gericht ist zu jedem Handlangerdienste bereit. Allein heren kann es nicht. Es hat die Anklage auf Hochverrath beschlossen. Es hat die Haftentlaffung Gefften's troß angebotener Verpfändung seines ganzen Bermögens abgelehnt. Mein Liebchen, was willst Du mehr? Doch ja, Liebchen Bismarck will mehr. Gefffen muß verurtheilt wer= den. Und da ist der Hafen. Einen Unschuldigen verurtheilen, das ist an sich eine Kleinigkeit das haben die Eskobars des Reichsgerichts schon Duzende Mal fertig gebracht und werden es noch Dußende von Malen fertig bringen. Aber einen Unschuldigen verurtheilen, weil er einen todten deutschen Kaiser, dessen Leichnam noch kaum talt geworden, verherrlicht hat, ihn verurtheilen, weil er einem beutschen Staiser mehr Ehre erwiesen hat, als dem deutschen Kan z= ler das ist eine harte Nuß, die selbst den geübten Zähnen der Justizmörder des Leipziger Reichsgerichts zu hart zum Knacken sein dürfte. Einstweilen sind sie an der Arbeit fie probiren schweißtriefend die Straft ihrer Kinnbacken. Und der" geniale" Urheber des Prozesses unterstüßt ihre Anstrengungen, indem er den todten Kaiser mit toth bewirft. Gut gewühlt, Maulwurf! rufen wir ihm zu.
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Der neueste Leipziger Sozialistenprozeß ist ganz pro= grammmäßig verlaufen. Der Herr Staatsanwalt Hänschel ation hat unter frommem Augenverdrehen und unter Betheuerung des tiefsten essen Mitleids mit den armen Verführten", den Richtern die Opfer zur Abfchlachtung vorgeführt und die Richter haben pflichtschuldig die Abschlachunft, tung vorgenommen. Die Polizisten schworen, und die Richter bildeten fich die Ueberzeugung", daß die Angeklagten schuldig seien. Es waren Sozialdemokraten und das genügte. Von 13 Ange= Hagten wurde nur ein Einziger freigesprochen und die übrigen 12 in Strafen von 4 bis 10 Monaten Gefängniß verurtheilt( 9 zu 4, 1 zu 5, 1 zu 6 und 1 zu 10 Monaten)- in Summa 57 Monaten Gefäng= hiß, was immerhin eine ganz respektable Leistung ist.
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Die Leipziger Zeitung", bas amtliche Organ des„ praktischen Christenthums und der sächsischen Regierung, ist ganz außer sich vor Vergnügen über den so wohl gelungenen Prozeß. In ihrer Nummer vom borigen Montag( 17. d.) schreibt sie unter dem Titel„ Sozialdemokra= tisches" wie folgt:
In dem Rechenschaftsbericht über die Handhabung des Sozialistengesezes, welcher im November d. J. dem Reichstage nach dessen Zujammentritt vorgelegt worden ist, äußerte sich die f. sächs. Regierung dahin:„ Die vielfach verzweigte, besonders auch durch eine mannigfache Vereinsgliederung bemerkbare Organisation der Partei zeigt sich übrigens so planmäßig, einheitlich und zielbewußt, daß die Annahme, daß auch in Leipzig , wie in allen größeren Zentren, eine ge= regelte Parteileitung bestehe, mehr und mehr Bestätigung findet." Die hier aufgestellte Annahme hat überraschend schnell vollen Be= weis durch den am 15. d. M. vor der IV. Straffammer des Landgerichts zu Leipzig verhandelten Prozeß gegen 13 Mitglieder der sozialdemokratischen Partei aus Leipzig und Umgebung, wegen Theiluahme an einer geheimen Verbindung, empfangen, welcher mit der Verurtheilung von zwölf der Angeklagten zu Gefängnißstrafen von vier bis zehn Monaten end gte. Es ist durch diese Verhandlung Klargestellt worden, daß die nächste Umgebung Leipzigs in fieben, Leipzig selbst in vier oder fünf Agitationsbezirke eingetheilt ist, deren jeder einen Vertreter hat, den er zur Bezirksversammlung", wie die offizielle Bezeichnung für die Periodisch zusammentretende, natürlich streng geheim gehaltene Vereini gung der sämmtlichen Vertreter dieser Bezirke lautet, entjeudete. Der Ausgang und d'e Ergebnisse dieses Prozesses werden den Siegesjubel, der seit dem freisprechenden Urtheile im Münchener Prozesse im sozialdemokratischen Lager herrscht, etwas herabſtimmen. Ist doch dieser jüngste Prozeß besonders auch um beswillen eine zeitgemäße Antwort auf die frechen und gerade anläßlich des Münchener Prozesses wieder mit besonderem Nachdrucke aufgestellten Behauptungen des Parteiorgans der sozialdemokratischen Partei, des" Sozialdemokrat", daß alle seither erfolgten Verurtheilungen von Sozialdemokraten wegen Geheimbündelei nur durch meineidige Aussagen von Polizeispiteln und Polizeibeamten zu Stande gekommen, weil das Beweismaterial im vorliegenden Prozesse nicht auf Zeugenaussagen sich aufbaute, sondern in allem Wesentlichen, von den eigenen Angaben der Angeflagten abgesehen, in urkundlichem, von den Angeklagten selbst herrührendem Materiale vorlag. So konnte die Anklage vor Allem neben der erwähnten Tagesordnung und einem Antrage der Bezirksversammlung zwei Pläne der Stadt Leipzig und Um
gegend mit den eingezeichneten und bez. mit Zifferbezeichnungen versehenen Agitationsbezirken vorlegen, die im Besize zweier der Angeklagten vorgefunden worden waren. Als besonders charakteristisch für diesen Prozeß verdient aber der Umstand hervorgehoben zu werden, daß, wäh= rend ja bekanntlich sowohl im Münchener als in dem kurz darauf in Düsseldorf verhandelten Geheimbundsprozesse die Reichstagsabgeordneten Bebel und Singer, von den dortigen Angeklagten als 3eugen dafür, daß keine geheime Organisation innerhalb der sozialdemokratischen Partei bestehe, aufgerufen, vor Gericht erschienen und bekundeten, daß ihnen von solcher Organisation nichts bekannt sei, diese oder andere Zeugen aus der Fraktion vor dem Leipziger Gericht nicht aufgerufen worden sind. Nicht als ob den hie= figen Angeklagten die Münchener und Düsseldorfer Vorgänge nicht be= fannt gewesen wären; es wurde im Gegentheile vou dem Einen oder Anderen der Leipziger Angeklagten fogar auf das Münchener Zeugniß jener Abgeordneten hingewiesen: Aber dem hier vorliegenden BeweisMateriale gegenüber hatte man einfach nicht gewagt, auf jene Zeugnisse zurückzukommen; denn weder nach dem jezigen Stande der par= lamentarischen Arbeiten noch nach der Lage des Aufenthalts jener beiden Abgeordneten bestand irgend welches Hinderniß, auch hier ihr Zeugniß aufzurufen. Im Uebrigen dürfte, da durch den Leipziger Prozeß doch wohl auch die genannten beiden Abgeordneten Kenntniß von dem thatsächlichen Bestehen von geheimen Organisationen innerhalb der sozialdemokratischen Partei erlangen werden, der Leipziger Prozeß die weitere Folge haben, daß auch in späteren Prozessen wegen Geheimbündelei gegen Angehörige der sozialdemokratischen Partei das Zeugniß der beiden Reichstagsabgeordneten nicht mehr zu ver= werthen sein wird."
Dies die Erpektoration des praktisch- christlichen Offiziosus. Die auf Singer und Bebel bezüglichen, nach Denunziation duftenden Tiraden nageln wir einfach an den Pranger und wollen zur Information des Lesers bemerken, daß Singer und Bebel in München ihr Zeugniß dahin abgaben, daß ihres Wissens feine über ganz Deutsch land und die ganze Partei sich erstreckende Geheimorganisation bestehe, was die Anklage behauptet hatte. Beide erklärten ausdrücklich, ob cine Lokal organisation in München bestehe, das wüßten sie nicht. Und wenn sie nach Leipzig zitirt gewesen wären, hätten sie vermuthlich mit Bezug auf Leipzig die gleiche Aussage ge= macht.
Was nun die Freude des Leipziger Zeitungs- und Polizei- Christen betrifft, daß in Leipzig kein Fürst gewesen sei, so müssen wir dem guten Mann leider die Freude verderben. Auch Leipzig hat seinen Fürst, er heißt Grüneberger, und steht mit dem Münchener Ordnungshelden ungefähr auf gleicher moralischer Höhe. Also die Leipziger arbeitet Polizei hat vor der Münchener gar nichts voraus, sie mit ebenso schmutzigen Werkzeugen.( Näheres über den edlen Grüneberger an anderer Stelle.)
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Aber in Leipzig ist der Geheimbund erwiesen!" triumphirt die edle Leipziger Zeitungsfeele.
Gemach. Gesetzt den Fall, aber nicht zugegeben, in Leipzig habe wirklich ein Geheimbund" existirt und die Verurtheilten seien Mitglieder desselben gewesen, so bleibt der Leipziger Prozeß immer doch eine Schande für die deutsche Justiz, weil das angebliche Vergehen der Verurtheilten nur das Produkt eines in= famen Gefeßes ist. Seine der Handlungen, die ihnen zur Last gelegt wurden, war an sich strafbar, die„ Strafbarkeit" bestand blos darin, daß sie diese Handlungen ohne polizeiliche Erlaubniß ausübten, und da die Polizei ihre Erlaubniß unter feinen Umständen gegeben hätte, so mußte sie entweder auf diese Erlaubniß oder auf diese Handlungen verzichten. Die po= litische Bethätigung zum Verbrechen zu stempeln, ist niederträchtig; und wenn ein infames Gesetz dies gethan hat, dann ist es die verfluchte Schuldigkeit eines Richters, der Ehre im Leibe hat, daß er zum Mindesten das niederste Strafmaß des Gesezes verhängt. Das haben die Richter an vielen Orten gethan. Die Leipziger Richter sind weit über dieses Maaß hinausgegangen.
So brandmarken wir denn nicht bloß den Leipziger Prozeß, sondern auch das Leipziger Erkenntniß.
Y. Ueberall haben die Genoffen es mit Freuden begrüßt, daß durch den Entschluß der deutschen Reichstagsfraktion, für nächstes Jahr von dem Plan eines internationalen Kongresses in der Schweiz abzustehen, die Kongreßfrage geflärt, jeder Ungewißheit ein Ende gemacht, jeder Polemik von vornherein der Boden entzogen ist. An den französischen Genossen liegt es mum zunächst, die nöthigen Vorbereitungen zu treffen und die Einladungen rechtzeitig ergehen zu lassen. Seitens der deutschen Genossen sind ihnen, wie wir hören, alle Adressen zur Verfügung gestellt und wird selbstverständlich jeder mögliche Vorschub geleistet. Desgleichen haben die Schweizer Freunde in zuvorkommendster Weise ihre Dienste angeboten, namentlich für die Korrespondenz in fremden Sprachen, für Uebersetzungen u. s. w., wozu die Schweizer bei ihrer internationalen Vielsprachigkeit ja ganz besonders geeignet sind. Vielleicht wird sich eine fleine Konferenz zur Regelung des Erforderlichen nöthig machen. Der Internationale Arbeiterfongreß des Jahres 1889, schreibt man uns noch, muß ein internationales Arbeiterparlament werden, in welchem das Proletariat der ganzen Welt würdig ver= treten ist.
Ob dieses Weltparlament der Arbeiter jedoch im Stande sein wird, die praktische Aufgabe zu lösen, welche der zu St. Gallen beschlossene Kongreß erledigen sollte, das kann zweifelhaft erscheinen. Die fozialdemokratische Reichstagsfraktion, die mit der Ausführung des St. Gallener Beschlusses betraut war, hat deshalb auch, wie wir hören, den Gedanken, die Frage der internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung einem in die Schweiz zu berufenden Arbeiter kongreß zu unterbreiten, keineswegs aufgegeben. Dieser Kongreß ist vorläufig nur zu Gunsten des Pariser Kongresses auf ein Jahr ver= schoben.
O- n. Wie flink die Parlamentarier arbeiten, wenn es sich um Proletarier- Interessen handelt. Im Jahre 1881 wurde in der französischen Kammer ein Geseßentwurf eingebracht und im Januar 1882 angenommen, der die Abschaffung der Arbeitsbücher aussprach. Im November 1883, d. h. beinahe zwei Jahre später, gelangte das Projekt im Senat zur Diskussion, wanderte, da diese hohe Störperschaft vor einer so umstürzlerischen Maßregel begreiflicherweise zurückschreckte, an die Kammer zurück, um erst dort nach weiteren drei Jahren im Oktober 1886 auf's Neue zur Berathung gestellt zu wer= den. Wieder ruhte es zwei Jahre. Im November 1888 endlich hechelte es der Senat zum zweiten Male durch, redlich bemüht, eine möglichst reaktionäre Fassung für dasselbe herauszuflügeln. Damit aber nicht genug: das Projekt wandert nun zum dritten Male in die Kammer, damit diese wenigstens das fakultative"( als ob es für den Arbeiter dem Brodherrn gegenüber ein fakultativ gäbe!) Arbeitsbuch be= willige. Die Rundreise kann nun wieder von vorn angehen. Und das Beste dabei ist noch, daß bereits seit 1848 ein Gesetz besteht, welches das Arbeitsbuch für unzulässig erklärt.
Und da gibt es noch immer Leute, die nicht einsehen wollen, daß der Parlamentarismus im Allgemeinen und das Zweikammersystem im Besonderen eine herrliche. Zwickmühle ist.
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-O- n. Nach einer Zusammenstellung der Moskauer Nach= richten" betrug die Zahl der nach Sibirien Verbannten in Rußland in den Jahren: 1827-46
1867-76
1870-77
1880-86
159,755
151,585
114,370
120,000
Zusammen also: 545,710.
Von dieser Gesammtzahl wurden auf administrativem Wege verschickt: 1827-46 51%
1867-76
1870-77
1880-86
78,500
63,442
64,531.
Die auf administrativem Wege Verbannten sind bekanntlich fast ausnahmslos politische Verbrecher."
Diese Zahlen bedürfen im Allgemeinen wohl keines Kommentars; besonders hervorgehoben zu werden verdient jedoch die Thatsache, daß der vom Spießbürgerthum Westeuropas als edel und liberal verhimmelte Alexander II. sich weit besser auf die Deportation verstand als der despotische Nikolaus. Die Zahlen lassen aber nicht nur auf eine wachsende wahnsinnige Neaktion seitens des Zarismus schließen, sondern auch auf eine entsprechende Bewegung des Widerstandes, der Revolution, die sich durch keine Verfolgung zurückschrecken läßt. Sie sind gleichzeitig ein Gradmesser für die Bestrebungen der Reaktion wie ein Beweis für das„ Und sie bewegt sich doch!" des russischen nationalen Lebens.
Ein Genosse schreibt uns:
" Daß Bismarck seit vielen Jahren bestrebt ist, sich den Hohen zollern als unentbehrlich zu erweisen, ist eine allgemein bekannte Thatsache, daß aber neuerdings das liberale Bürgerthum da= für eintritt, dem verlotterten Sproß des Schnapsbrenners und Doktor der Theologie als zukünftigen Reichskanzler zu empfehlen, dürfte nicht überall bekannt sein. Vor uns liegt ein Prospekt eines Berliner Verlegers( Otto Troißsch, Teltowerstraße 47/48) als Beilage des Wahlzettels für den deutschen Buchhandel, worin derselbe anzeigt, daß das Pendant( Lichtdruck) zu Kaiser Wilhelm und sein Stanzler" erschienen sei, nämlich: Kaiser Wilhelm II. und GrafHerbert Bismarc." Betrachten wir uns das beigedruckte kliché, so sehen wir links im Bilde den jungen Alten Friz", nachlässig am Schreibtisch lehnend, während rechts in Dragoneruniform Don Juan- Herbert steht, in der linken Hand ein Aftenheft haltend, während die rechte nachlässig mit dem Klemmer spielt. Dieser Lichtdruck ist nach dem Gemälde von D. Dannenberg angefertiget, und zeigt so recht das Kriechen der hündischen Bourgeoisie vor dem„ aufgehenden Stern" der Dynastie Bismard- Tyras."
So unser Korrespondent, der auch den Prospekt mitgeschickt hat.
Ob in dem„ Aktenheft", das der geistreiche Herbert in der Hand hat, das Manuskript der Rede" steckt, welche er in der„ denkwürdigen" Reichstagssihung des 14. Dezember so genial ablas bis auf die übersprungenen Zeilen, die jedoch vermittelst eines unbiblischen Wunders in den stenographischen Bericht gelangt sind, das läßt sich aus dem vor uns liegenden Probedruck nicht mit voller Genauigkeit ersehen. Bemerkt jei nur noch, daß der famose Hochstapler O'Danne, auch einer der„ Edelſten" der Nation", der jetzt auf dem Wege in's Zuchthaus ist, einer der Vertrauten unseres Herbert war, und neben den gewöhnlichen Militärspionendiensten, die er in Frankreich zu leisten hatte, auch mit der edlen Aufgabe betraut war, Material gegen den Sohn des Heldengreises, unsern Friz", den seitherigen programm= widrigen Drei- Monatsfaiser, zu sammeln. Das Material für die jüngste „ Schweinerei" die Leser werden den durch Allerhöchsten Mund ge= heiligten Ausdruck verzeihen nämlich der Landesverrath des zweiten Hohenzollernkaisers mit Bazaine, ist von dem Ho ch stapler O'Danne geliefert worden und zwar auf ausdrückliche Bestel Iung. Wie jagte doch der Alte Friz" nach der Schlacht von Zornsdorf?
Und mit solchem Gesindel muß man sich herum= schlagen!"
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- Wieder ein- Gentleman.„ In Leipzig ," so schreibt man uns, hat die Polizei in letzter Zeit zweimal Gelegenheit gehabt, größere Fänge" zu machen. Den ersten bei Gelegenheit des März Flugblattes, den zweiten vor dem Kaisereinzug in Leipzig zu Connewiß, allwo 12 Genossen auf der Straße arretirt wurden, weil sie eine geheime Versammlung abgehalten haben sollen. Es steht bei beiden Fällen außer Zweifel, daß Denunziation stattgefunden hatte. Schon im März richtete sich der Verdacht der verrätherischen Angabe auf einen früheren Genossen, doch war die Sache immerhin noch zweifelhaft. Jezt richtet sich wieder der ganze Verdacht auf diese Persönlichkeit, und was ganz besonders belastend er= scheint: der„ Genosse" war ant kritischen Abend in Connewiß und sah die Genoffen, grüßte sie und sagte ihnen nicht, daß an einer Ecke Ge= heim polizisten standen, die er gesehen hatte. An seiner Wohnung gingen die Genossen vorbei, er kennt einige und hat es der Polizei gemeldet.
Polizeidiener Förstenberg gab in der Gerichtsverhandlung an: ,, Mir ist ein Brief zugegangen, worin mir angezeigt wurde, daß eine geheime Versammlung in Connewiß stattfinden solle. Ich( Förstenberg) glaubte es aber nicht; später erhielt ich noch einen Brief mit demselben Inhalt, darauf ging ich hin und fand, daß es wahr war, und verhaftete die Leute."
Diese Angabe ist falsch. Förstenberg hat den Brief wahrscheinlich selbst geschrieben, um den Verdacht von dem Angeber abzulenken, seine Erzählung widerspricht den Thatsachen. Wie wir wissen, fam Förstenberg furz vor der Verhaftung mit noch einem Kollegen auf die Polizeiwache am Zeizer Thor gestürzt und verlangte zwei Revolver, band diese um, eilte fort und nahm die Verhaftung vor. Wenn er lange Zeit zuvor durch einen Brief davon in Kenntniß gesezt worden wäre, so wäre er nicht kopflos und aufgeregt in jene Polizeiwache gestürzt. Und nun halte man dagegen das Verhalten des„ Genossen", der an jenem Abend in Connewig war, die Genossen sah, die Polizisten sah, die er kennt, den Genossen aber nichts davon jagte.
Dieser Schweiger, welcher dringend verdächtig ist, die Sache der Polizei gegenüber nicht verschwiegen zu haben, heißt
Bernhard Grüneberger und ist von Beruf Schriftsetzer. Er war lange Zeit außer Arbeit und führte trotzdem ein gutes Leben. Kurz nach den Verhaftungen aus Anlaß des Märzflugblattes besaß er ungewöhnlich viel Geld.
Sein Signalement ist: Blane Augen; Blick unstet, kann einem offen in die Augen sehen. Kopfhaar blond, vorn Ansatz zu einer Glaze. Bart hell, Schrurrbart dünn, mehr Kinn- als Backenbart. Größe mittel. Will einnehmend erscheinen, stößt aber mehr ab.
Alle Verdachtsmomente weisen auf ihn, deshalb ist es Pflicht aller Genossen, diesen Menschen zu meiden. Näheres folgt.
NB. Grüneberg wurde seinerzeit in dem berüchtigten Aufruhr= Prozeß von Gohlis freigesprochen, was damals bereits Vielen sonderbar erschien. Später wurde er wegen 3e ch prellerei arretirt. Letzteres bekimdet eine von jenen Eigenschaften, welche gewöhnlich ein Mensch befizen muß, um Anstellung als Nicht- Gentleman zu finden." Dies die Zuschrift, wie wir sie erhalten haben. Wir können nur hinzufügen, daß der Inhalt auch durch anderweite Mittheilungen be= stätigt wird, und daß die Opfer des Streiches an der Schuld Grüneberger's nicht zweifeln. Uebrigens sei bei dieser Gelegenheit bemerkt, daß die Leipziger Genossen schon vor fast einem Jahre vor Grüneberger gewarnt worden waren, nachdem die authentische Nachricht eingelaufen war, daß die Leipziger Polizei der Ber= liner Zentralleitung gemeldet hatte, sie habe in Leipzig einen Vertrauensmann", welcher auch das Vertrauen der Sozialdemokraten habe und über alle Vorkommnisse im sozialistischen Lager Bericht erstatte.
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Sozialistengesetzliche Logik. In der oben veröffentlichten Notiz der Leipziger Zeitung" über den Leipziger Geheimbundsprozeß kommt u. A. der Passus vor, daß die Annahme der Denkschrift", in Leipzig bestünden geheime Organisationen, durch den fraglichen Prozeß thre Bestätigung und damit was nicht direkt ge= fagt aber angedeutet wird die Verlängerung des Belagerungszustandes ihre Rechtfertigung gefunden habe. Bei der sonderbaren Logik, die den Dingen eine rück wirkende Beweiskraft gibt und die Richtigkeit einer bestimmten Annahme durch spätere Greignisse beweisen will, wollen wir uns nicht aufhalten. Sie steht auf einer Höhe mit der genialen Leiſtung jenes Polizisten, der einen Unschuldigen des Diebstahls beschuldigt hatte und seines Irrthums überführt, faltblütig erklärte:„ Ich habe doch recht gehabt, denn am folgenden Tag ist Einer erwischt worden, der wirklich gestohlen hat."
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Wir wollen der Leipziger Zeitung" blos Eins bemerken: Wenn Geheimbundsprozesse wie die jetzt in Deutschland epidemisch graffirenden die Nothwendigkeit des Sozialistengesetzes und des kleinen Belagerwas die Leipzigerin doch sagen will ungszustandes rechtfertigen, dann muß das Sozialistengeset sammtdem, leinen" ewig bestehen. Diese Prozesse sind nämlich eine naturnoth=