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Ein großer Aufwand sophistischer Gründe wird ins Feld geführt, um zu beweisen, daß die Frau dem Manne in jeder Hinsicht gleich sei oder sein sollte. Und doch verhindert dies die Emanzipirte" bei passender Gelegenheit nicht, gerade die sonst so vielbekämpfte geistige Schwäche vorzuschützen. Welche emanzipirte" Frau versäumt es z. B., wenn die Geschlechtsfrage par excellence zur Diskussion steht, den Mann als den Bösewicht hinzustellen, der das arme schuldlose Weib verführt, das zu diesem Zweck als ein blos passives Wesen, unfähig zu irgend einer selbstständigen Handlung vorgeführt wird?

Ganz im Einklang mit dem allgemeinen Geschrei kommt diese Auf­faffung auch schon in der neueren Gesetzgebung, soweit sie den Verkehr der Geschlechter behandelt, zum Ausdruck.

Es ist immer der Mann der Schurke, der das unglückliche Weib ver= führt, welches dabei gleich einem unschuldigen Kinde natürlich feinen eigenen Willen hat.

Wenn hervorgehoben wird, daß nicht alle Prostituirte solche Engel find, als welche gewisse sentimentale Journalisten sie hinzustellen belieben, so wird unwillig eingeworfen, daß die Männer sie zu dem gemacht, was sie sind; eine Behauptung, die wir als eine Flachheit oder eine Dummheit zu bezeichnen nicht anstehen. Kommt ein junger Mann in eine große Stadt, geräth in schlechte Gesellschaft, unterschlägt Gelder, furz ruinirt sich im Umgang mit schlechten Frauenzimmern dieser Sorte, wirft man dann etwa die Schuld auf das andere Geschlecht? Nicht im Geringsten, er hat die Schuld auf sich zu nehmen.

Es scheint also, daß die Frauenrechtler in einem Athem das Weib, wenn es ihnen in den Kram paßt, als moralisch unverantwortlich dem Manne gegenüber hinstellen möchten, d. h. also auf eine Stufe mit Kindern und Thieren, und dann wieder als gleichbefähigt, die verant­wortlichsten sozialen Funktionen zu verrichten.

Eine fomische Illustration zu dieser sonderbaren Thorheit wollen wir an der Hand Bebels selbst geben.

Man höre nur Folgendes: Die Kindesmörderin, die aus Verzweif­lung ihre Leibesfrucht getödtet hatte, ward in der Regel den grau­samsten Todesstrafen unterworfen, nach dem gewissenlosen Verführer trähte kein Hahn".( S. 27). Bebel spricht hier von der Strafe auf Kindesmord im Mittelalter. Also nicht zufrieden damit, die Grausamkeit der Todesstrafe überhaupt zu verdammen, würde er offenbar vorziehen, den Verführer, nur weil er ein Mann ist, für einen Mord zu bestrafen, den er, was sonst immer er auch gethan haben mag, nicht beging, während die Frau, welche die That vollbrachte, frei ausgehen soll. Wie in dem angegebenen Falle der Mann mit dem Morde in Verbindung gebracht werden kann, ist schwer einzuschen, man müßte denn ungefähr so argumentiren: Ohne des Vaters Beihilfe hätte das Kind nicht eristirt, ohne die Existenz des Kindes hätte es nicht ermordet werden können, also ist der Vater des Mordes schuldig. Das ist allerdings geistreich und fast eines irischen Richters werth, der die Zwangsgesetze auslegt, oder eines deutschen Staatsanwaltes, der irgend einen neuen Punkt im Sozialistengesez entdeckt.

Wir berühren diese Dinge nur, um die reizenden Widersprüche der Frauenrechtler zu zeigen, die darin gipfeln, der Fran dem Manne gegenüber jedes Recht zuzugestehen, sie selbst aber von aller Verant­wortlichkeit für ihre eigenen Handlungen freizusprechen.

Um den blinden Fanatismus dieser guten Leute recht deutlich zu machen, brauchen wir nur den gewöhnlichen Klatsch über die Prostitution und deren Regulirung zu betrachten. Sollen die Frauen der ärztlichen Untersuchung unterworfen sein, sagt man, so müssen auch die Männer dem unterworfen werden; will man die Frau verhindern, den Mann auf der Straße anzusprechen, warum nicht auch dem Manne verbieten, die Frau anzureden u. s. w. u. j. w. Nun wird aber hier wohlweislich der Unterschied in den beiden Fällen verschwiegen, nämlich daß die Frau aus der Prostitution ein Geschäft macht, während der Mann den ge= schlechtlichen Verkehr nur zur Befriedigung eines natürlichen Bedürf­niffes sucht.

Den Frauenanbetern zufolge ist natürlich der Mann, der sich in einen solchen Verkehr einläßt, nur ein elender Wicht; die Frau hingegen mit ihrer vornehmen" und edlen" Natur ist selbstverständlich hoch erhaben über solche niedrigen Beweggründe. Der Antheil der Frau bei diesem Handel ist ein äußerst achtenswerther nämlich ein geschäftlicher; nicht Guer niedriges Gelüfte, einen thierischen Trieb zu befriedigen, son­dern Geld, blankes, baares Geld.

Was aber die Verbreitung ansteckender Strankheiten anbetrifft, so bleibt es Thatsache, daß der geschlechtliche Verkehr als Geschäft betrieben, auf einer ganz anderen Grundlage beruht, als wenn er gelegentlich zur Stillung einer Leidenschaft dient. Und ein anderer Punkt, der beständig übersehen wird, ist, daß naturgemäß eine Frau in furzer Zeit ein Dugend Männer anstecken kann, was beim Manne schon durch die physische Unmöglichkeit ausgeschlossen ist.

Die Verschweigung solcher Thatsachen beweist die Verlegenheit, mit der die Frauenrechtler sich an jeden Strohhalm anklammern und den leisesten Schein der Ungleichheit, wenn er zum Nachtheil der Frau be­steht, für sich auszubeuten versuchen. Es ist hier nicht der Ort, die Wirk­samkeit der bestehenden, oder die Möglichkeit einer anderen Regulirung der Prostitution zu erörtern. Es ist uns nur darum zu thun, die Un­gereimtheit der Einwände zu zeigen, die auf ihrer angeblichen Unge­rechtigkeit fußen. Der Frauenvergötterer möchte eher Strankheit und Leiden herrschen sehen, als daß Frauen, welche dieses Gewerbe treiben, einer ärztlichen Untersuchung ausgesetzt sein sollen. Und warum? Ist eine ärztliche Untersuchung eine so peinliche Sache? Nein! Aber es ist eine Blasphemie gegen seine Gößen das weibliche Prinzip; es ist eine Hnwürdigkeit" für die vom Himmel gefallene Gottheit, sich dem profanen Auge eines Arztes bloszustellen; lieber soll sie Krankheiten von einem Pol zum anderen verbreiten! Dieser Aberglaube würde lächerlich sein, wären seine Folgen nicht so ernsthafter Natur.

Und was dann, wenn die Ungleichheit zufällig auf die andere Seite trifft? Was sagen unsere Frauenrechtler zu der Thatsache, daß ein Mann entehrenden Strafen unterworfen ist, von denen die Frau nur wegen ihres Geschlechtes befreit ist? Was sagen sie dazu, daß nach englischem und amerikanischem Recht eine Frau ihren Gatten gefeßlich plündern und austaufen kann, wohingegen er ihren kostbaren Verdienst nicht antasten darf? Was, wenn Frauen ihre Ehemänner wegen eines angeblichen Ueberfalles vor Gericht schleppen und fie monatelang ein­stecken lassen können? Was zu der jezt in England üblichen Praxis, jedesmal, wenn eine Frau ermordet aufgefunden wird, irgend einen unglücklichen Mann, der in irgend einer Beziehung zu ihr gestanden haben soll, herauszugreifen, ihm einen Kriminalprozeß anzuhängen, weil er irgendwo in ihrer Nachbarschaft die Nacht vorher gesehen wurde, und ihn wie es im vergangenen Jahr thatsächlich geschehen ist lediglich auf diesen Umstand hin zu hängen, während eine Frau freige­sprochen wurde, die nachgewiesenermaßen ihre beiden Männer vergiftet hatte, um die Lebensversicherungsgelder einzustecken? Was sagt man zu der Leichtigkeit, mit der es einer Frau möglich ist, einen Mann durch eine unbewiesene Aussage gerichtlich zu ruiniren, oder zu der vollständigen Straflosigkeit, mit der sie falsche Anschuldigungen gegen ihn schleudern, ihn verleumden darf? Was zu dem Amendement zur englischen Kriminalgefeggebung, wonach ein Mädchen von 16 Jahren einen jungen Burschen verführen und ihn auf ihre Anzeige hin zu 5 Jahren Gefängniß verurtheilen lassen kann u. s. w. u. s. w.?

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Ist dies vielleicht die vielgerühmte Gleichheit?! Was zeigt das Alles anders als das Bestreben der emanzipirten" Frau und ihrer Ritter", das weibliche Geschlecht zur rücksichtslosen Herrin über des Mannes Ehre, Freiheit und Wohlfahrt zu erheben?

Alle ihre Gesegesvorschläge laufen darauf hinaus. Die Frauen find gegenwärtig eine privilegirte Staste, und die Anhänger des Frauenkultus fuchen diese Privilegien zu verewigen. Und von ihrem Standpunkt aus mit Recht. Sie fühlen ohne Zweifel, daß die Frau organisch unfähig ist, sich auf gleicher Höhe mit dem Manne zu erhalten; daß es nur durch eine sorgfältig ausgearbeitete Maschinerie besonderer Borrechte möglich ist, sie vor dem Zurückfiufen in ihre natürliche Unterordnung zu bewahren. Wie schon bemerkt, haben sie Recht in diesem Gefühl; sie getrauen sich nicht, die Frau in gleiche Linie mit dem Manne zu stellen, sie wollen einfach eine unkontrolirbare Gewalt in ihre Hände legen. Als ein kleines Beispiel dieser Art sehen wir uns noch einmal das erwähnte Amendement zur englischen Kriminaljustiz etwas näher an. Die Urheber dieses Gesezes möchten die gerichtliche Verfolgung wegen Verführung" von allen Sicherheitsmaßregeln befrelen, indem schon der Beweis genügen soll, daß das verführte" Mädchen unter 16 Jahre alt

war. Die Konsequenz davon wäre, daß eine gut konservirte Frau von 36 Jahren einen Mann nur in eine Liaison" mit ihr zu verwickeln brauchte, um ihn dann, unter dem Vorwande noch keine 16 Jahre, alt zu sein, zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurtheilen zu lassen, falls es thm nicht gelingt, den Gegenbeweis zu erbringen.

Es wird von gewissen Frauenanbetern vorgeschlagen, für unzüchtige Angriffe auf Frauen die Prügelstrafe einzuführen; die Mißhandlung von Kindern durch Stiefmütter und die Erpressungsversuche von Pro­stituirten unter Androhung öffentlicher Blosstellung, von denen wir in neuerer Zeit so viel lesen, sind natürlich Dinge, welche keiner besonderen Gesezgebung bedürfen. Sturz, Alles weist darauf hin, daß das einzige Ziel der modernen Frauenrechtler die Unterdrückung des Mannes durch die Frau ist.

Ist es Angesichts solcher Zustände zu verwundern, wenn sich Männer finden, die die Frau hart behandeln, oder daß sie, wenn sie einmal die Oberhand behalten, dies als einen billigen Ausgleich betrachten? Wenn man eine Menschenklasse zu einer privilegirten erhebt, so entrückt man fle im gleichem Maße der Sphäre der gewöhnlichen Menschheit. Nichts ist geeigneter, den Mann im Verkehr mit Frauen zu demoralisiren, als gerade diese einseitige Anbetung und die Sucht, ihnen eine unbegrenzte Macht zuzusprechen.( Schluß folgt.)

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Sozialpolitische Rundschau.

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London  , 27. März 1889.

Aus den Debatten über das Treiben der Polizei in den Belagerungsgebieten wollen wir eine Episode herausgreifen, die auch in unserem Blatt gewürdigt zu werden verdient.

Sie betrifft das Verhalten des Herrn von Hergenhahn, Er= Polizeipräsidenten von Frankfurt am Main   und jetzt Mitglied der national- liberalen" Fraktion im preußischen Abgeordneten­hause.

Aus der Amtsthätigkeit dieses Herrn brachte Genosse Sabor in seiner Rede folgenden Fall zur Sprache( wir zitiren den amtlichen Bericht):

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Ich sagte: auch der Haß diktirt diese Maßregeln, die ja in der That an drakonischer" Härte nichts zu wünschen übrig lassen. Warum wählt man mit Vorliebe die Feiertage zur Ausweisung? Warum hat man uns in Frankfurt   zum ersten Weihnachtsfeiertage die Ausweisung auf den Tisch gelegt? Warum hat man in Stettin   die Leute genöthigt, am ersten Ostertage in die Fremde hinauszuwandern? Ist das alles nicht ein Ausfluß des Hasses? Warum ist man so grausam, wenn es sich für einen Ausgewiesenen um die Erlaubniß handelt, zu seiner franken Mutter, zu seinem franken Kinde auf wenige Tage zurückzu­kehren? Nicht überall verfährt man so, meine Herren, ich weiß es. Ich übergehe eine Reihe von Fällen. Erst heute sind mir wieder Briefe zugestellt worden mit dem Ersuchen, solche Dinge hier mitzutheilen. Ich erwähne jedoch nur einen Fall, der durch die Zeitungen vor einiger Zeit ohnedies bekannt geworden ist; er betrifft den Herrn Heinrich Bitter   aus Frankfurt am Main  . Ein Kind des Mannes war früher schon schwer erkrankt, er kam um die Erlaubniß ein, seine Familie besuchen zu dürfen. Die Frau ist durch die Wirthschaft sehr in Anspruch genommen, sie konnte das Kind gar nicht pflegen; es sind blutarme Leute. Die Erlaubniß wurde verweigert; das Kind starb. Einige Zeit darauf erkrankten demselben Manne zwei Kinder an der Diphtheritis. Bitter kam diesmal nicht um die Genehmigung zum furzen Aufenthalt in Frankfurt   ein, er war sicher, daß der Polizei­präsident von Hergenhahn der nationalliberale Polizei­präsident, meine Herren ihn wieder abweisen würde. Deshalb reiste er ohne Erlaubniß nach Frankfurt  , wurde sofort auf dem Bahnhof er= kannt und verhaftet. Er blieb in Untersuchungshaft, ich glaube, vier­zehn Tage. Dann wurde er vor das Gericht gestellt. Das Gericht nahm mildernde Umstände an und verurtheilte den Mann mit Rücksicht auf die Verhältnisse zu einer geringen Strafe, die es durch die kurze Untersuchungshaft als verbüßt ansah. Ja, wir haben zum Glück in Frankfurt   noch einige menschlich fühlende Richter. Die Kinder des Mannes waren inzwischen gestorben. Ich habe Ihnen schon gesagt: die Erlaubniß war dem Manne von dem nationalliberalen Herrn von Hergenhahn verweigert, von demselben Herrn, der jetzt die Ehre hat, sich in Berlin   als Landtagsabgeordneter aufzuhalten, und dieser selbe Herr, der einem Vater unter den angegebenen Um­ständen eine solche Erlaubniß nicht ertheilt, hat es gewagt, in seiner Wahlrede zu erklären, sein Leben sei den Armen gewid= met! Meine Herren, ist das nicht eine politische Heuchelei, wie sie nicht ärger sein fann?"

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Für diese in feiner Weise die Grenzen einer zulässigen Kritik über­schreitenden Worte, hielt es Tags darauf der Präsident des Reichstags für passend, Sabor noch nachträglich zur Ordnung" zu rufen. Herr von Levezzow konstatirte", daß er es für unzulässig halte", die Rednertribüne und die Immunität( Straflosigkeit) der Abgeordneten, zur Beschimpfung von Behörden, Beamten oder Personen außerhalb dieses Hauses zu benüßen. Und die Herren von der Rechten klatschten begeistert bravo!

Auch das ist wieder politische Heuchelet, denn die Herren geniren sich ihrerseits gar nicht, Personen außerhalb des Reichstags von der Tribüne desselben herab zu beschimpfen", und zwar nicht, wie es Sabor gethan, auf Grund von feststehenden Thatsachen, sondern auf bloße Interstellungen hin oder besser durch unbewiesene infamirende Unterstellungen. Da fällt es aber Herrn von Levezzow gar nicht ein, den Tugendwächter zu spielen. Parlamentarische Aus­schreitungen" kann nur die Opposition begehen, wo die in Betracht tommt, ist ein scharfes Wort, auf das die Kritik nicht verzichten darf, bereits eine Ausschreitung". Für die Rauf- und Schimpfbolde der Mamelukenparteien liegt die Sache natürlich ganz anders, ihnen ist überhaupt keine Schranke gezogen, weder innerhalb noch außerhalb des Neichstages, da ist es also ganz selbstverständlich, daß Ausschreitungen für sie ein Ding der Unmöglichkeit sind. Das ganze politische Leben in Deutschland   steckt eben tief im Jesuitismus- so tief wie in feinem andern Lande der Welt. 105 Um nun auf den von Hergenhahn, zurückzukommen, so gibt es für sein Verfahren gegen den Arbeiter Bitter nur ein Wort: infam.

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- ,, Republik und Großherzog". Bisher hatte es immer geheißen: entweder Verlängerung des Sozialistengesezes o der Ueberführung des­selben in das öffentliche Recht, das heißt Verschärfung des Strafgesetz= buchs derart, daß es die Aechtung der gegnerischen Parteien ermöglicht und juristisch organisirt. Jest lautet die Losung schon anders: Bet= behaltung des Sozialistengesetzes und Verschärfung und Er­gänzung durch das gemeine Recht. Der Feldzug gegen die Berliner Volkszeitung" hat gezeigt, daß der Polizei das Sozialisten­gesetz nicht mehr genügt; und es foll demgemäß ergänzt werden. Daß nicht unter das Sozialistengeset fallen kann, wenn anders das Geſetz die Volkszeitung" fein sozialdemokratisches Blatt ist, also das Gesetz der Willkür sogar gebeugt und ein ehrloser Wortbruch begangen wird, das begreift die Polizei, läßt sich aber dadurch nicht geniren. Allein sie hält es doch für besser, sich die Sache bequemer zu machen; und so geht man denn damit um, 1) das Sozialisten­gesetz mit einigen Erweiterungen zu versehen und 2) das gemeine mehr nöthig haben, sich über irgend einen politischen oder sonstigen Necht" dergestalt auszubauen", daß die heutigen Gewalthaber nicht Gegner zu ärgern. Jedenfalls stehen im Reichstag sehr interessante Debatten bevor.

Nachschrift. Seitdem das Vorstehende geschrieben, hat das ver= besserte Aechtungsgesetz das Licht der Welt erblickt. Es entspricht so sehr allen Erwartungen, die man unter der Aera Wilhelms des 3weiten an die Rückkehr zum gemeinen Recht" zu stellen berechtigt war, daß sogar die Kölnische Zeitung  " für opportun hält, Bedenken" gegen solchen Ausbau der Gesetzgebung" laut werden zu lassen. Das mag für heute zur Kennzeichnung genügen, mehr in nächster Nummer.

Man schreibt uns: Die preußische Spikelarmee entwickelt gegenwärtig eine fabelhafte Thätigkeit, um Material" für die Verschärfungen"( gleichviel ob des Sozialistengesetzes oder des gemeinen Rechts) zu sammeln, die ohne Zweifel geplant werden. In der Schweiz   treibt das Gesindel sich haufenweise herum, und möchte jetzt gar zu gern aus der Zürichberg- Affaire" Kapital schlagen.*) Das geht nun unglücklicherweise nicht, weil die Betheiligten, falls überhaupt irgend etwas Strafbares" von ihnen geplant war, mit der deutschen Sozialdemokratie und den deutschen Sozialdemokraten nichts zu thun gehabt haben.

Da nun hier nichts zu fischen ist, wird etwas anderes gesucht werden müssen; und wenn gar nichts zu finden ist, so muß schließlich etwas gemacht werden.

Die Agenten des Herrn Krüger find darauf aus, Attentate zu machen und haben zu diesem Zwecke Verhandlungen mit Personen angeknüpft, die ihnen geeignet erscheinen. In die Atten­tate soll einige Abwechslung gebracht werden. Gin findiger Lockspiel hat eine Schrift aus dem Jahre 1848 aufgegabelt, welche ihm Ideen" in dieser Richtung eingegeben hat.

Doch

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wir wollen hier nicht in weitere Einzelheiten eingehen. Die Debatten über das neue Sozialistengese werden vermuthlich schon in 14 Tagen beginnen, und dann ist es Zeit, den Spizeln und Spizelpatronen aufs Leder zu steigen.

Thatsache ist, daß die hohen und höchsten Herrschaften bereits in der schönsten Attentats- Atmosphäre leben; der junge alte Fris hat fast so viele Schußengel, wie sein russischer Kollege und Bismarck   läßt sich in seiner Wohnung und im Reichstag von einer doppelten Leibwache be­wachen. Es gehört das zur Attentats- Wauwau- Komödie. Einem un­verbürgten Gerücht zufolge trägt jeder der Schußengel, die den eisen­stirnigen Hasenfuß zu beschirmen haben, auf seiner Blechmarke die In­schrift:

Wir fürchten Gott  , sonst nichts auf der Welt." Sollte es gelingen, ein paar gute, glaubwürdige Attentate zu Stande zu bringen, so würde auch gleichzeitig die richtige Temperatur für Neu= wahlen geschaffen sein. Daß aus jeder Mücke ein Elephant wird, dafür sorgt die Reptilienpresse.

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Jedenfalls wird die Frage der Auflösung des Reichstags neuerdings zwischen den herrschenden Verschwörern aufs Eifrigste be­sprochen der Wahlapparat ist bereits fertig, und es werden riesige Anstrengungen gemacht werden, um die deutschen Philister wieder ins Bockshorn zu jagen und den Kartellbrüdern ins Nez zu treiben. Daß ohne die kräftigsten Mittel an keinen Wahlsieg zu denken ist, wissen die Herren Kartellbrüder so gut wie wir. Die soeben vorgenommene Nach­Wahl in Celle   war das achte Memento mori  . Jede Nachwahl zeigt eine größere Abnahme der Kartellſtimmen. Es müssen also außer= ordentliche Maßregeln getroffen werden, um die Massen der Wähler in die erforderliche Angststimmung zu bringen. Wir haben das freilich schon hundertmal gesagt. Es kann aber nicht zu oft, nicht oft ge= nug gesagt werden. Es ist auf eine kolossale Beschwindelung ab­gesehen. Und die Wähler müssen bei jeder Gelegenheit erinnert werden, daß das deutsche Reich gegenwärtig von einer Verbrecher- und Schwind­Terbande regiert wird, die nur durch Verbrechen und Schwin­del sich am Nuder erhalten kann, und vor keinem Verbrechen und Schwindel zurückbebt.

Sie wird Alles aufbieten, um in den nächsten Wahlen zu siegen, und zu diesem Zweck ist jedes Mittel ihnen Recht. Nachrichten, welche ge­eignet sind, das Volk in Angst und Schrecken zu sehen, werden ver= breitet, die Kniffe der letzten Wahlkampagnen weit in den Schatten gestellt werden. Attentate, Kriegsgefahr, Schrecknisse aller Art werden aufmarschieren bloß als Wahlpopanze. Glaubt das Volk den Lügnern und Betrügern, dann ist es auf fünf Jahre verloren; läßt es sich nicht belügen und betrügen, dann sind die Verbrecher und Schwindler verloren. Das darf keinen Moment ver­gessen werden.

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Es scheint fast als ob gewisse Polizeiseelen wirklich Angst haben, die Tage des Schandgesezes seien gezählt, und nun noch die lezte Zeit dazu benutzen wollen, ihren Paschagelüften freien Lauf zu lassen. Man höre nur, welches Schandstück polizeilicher Willkür der Hüter der Ordnung in der Republik  " Hamburg  , der berüchtigte Senator Hachmann, dieser Tage wieder verübt hat. Vor etlichen Wochen waren in Hamburg   einige Tischlergehilfen, Mit­glieder des Tischlerverbandes, wegen eines geringfügigen Vergehens gegen den§ 153 der Gewerbeordnung gebührend verdonnert worden. Nachdem sie ihre Strafe abgebüßt hatten, stellte Herr Hachmann plötzlich an den Vorsitzenden des Verbandes, Slomke, das Ansinnen, diese Mitglieder aus dem Verein auszuschließen! Das war denn doch eine zu unverschämte Zumuthung, und so wagte denn Slomke den Gin­wand, daß mir dem Verein selbst das Recht zustehe, Mitglieder auszu­schließen, und das auch nur dann, wenn sich dieselben einer groben wissentlichen Schädigung der Vereinsinteressen oder einer ehrlosen Hand­lung schuldig gemacht haben. Mit Gründen kam er aber bei dem Wächter der guten Sitten schlecht an wie ein vasender Stier brüllte der Senator der freien" Stadt ihn an, so daß Slomke, der keine Lust ver­spürte, sich wie einen Hund behandeln zu lassen, einfach sich umdrehte und die Thür von Außen zumachte.

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Er sollte aber dem Willen des Pascha sich nicht ungestraft widersetzt haben. So erhielt er denn einige Tage nach dem Gespräch den Au s- weisungsukas zugeschickt. Slomke hat sich in   Hamburg feines politischen Vergehens schuldig gemacht, überhaupt keinerlei politische Thätigkeit entfaltet, sondern lediglich auf gewerkschaftliche ut Gebiet gewirkt. Seine Ausweisung ist daher nichts, als ein infamer Racheaft eines frechen Polizeihäuptlings, der das Bedürfniß fühlt, seine Macht zu zeigen. Der Streich ist um so schuftiger, als Slomke gerade im Begriff stand, sich zu etabliren und bereits eine Reihe von Geldausgaben zu diesem Zweck gemacht hatte. Das ist nun verloren oder richtiger ihm gestohlen.

Die Hamburger Arbeiterschaft bekundete ihre Entrüstung über diese neueste Hachmaniade durch eine großartige Demonstration zu Ehren Slomke's. Eine kolossale Menschenmenge, die selbst von den Gegnern auf über 5000 Söpfe geschägt wird, gab ihm am Abend seiner Ab­reise am Bahnhof das Geleit.

Das ist freilich noch keine Sühne für den Schurkenstreich, aber ein Avis an Herrn Hachmann, daß er ihm nicht vergessen werden wird.

Vom ,, Geist der Zeit". Ju Kiel ist ein Student, der für die Gründung eines Freidenker- Vereins wirkte, vor das Uni= versitäts- Gericht geladen und ihm dort eröffnet worden, daß er eine gegen den Staat gerichtete Religion unter­stüße. Außerdem ward ihm vorgehalten, daß er das Oberhaupt der  Kieler Sozialdemokratie sei. Das Lettere bestritt er entschieden, und wir gehen deshalb auch darauf nicht weiter ein. Daß der Sozialis­mus in den Kasernen so muß man ja jetzt wohl sagen der Wissen­schaft ärger verpönt ist, wie der Protestantismus bei den Glaubens­fanatikern in Tirol, dafür haben wir schon verschiedene Beispiele zu verzeichnen gehabt, aber daß auch das Freidenkerthum bei den gestrengen Böpfen in Acht und Bann gethan wird, das ist in der That neu. Neu, aber zeitgemäß. Ehedem mochten wenigstens die Universitäten Stätten des freien Gedankens sein, seitdem aber das ,, junge Sünder alte Betschwestern" in junge Sünder- iunge Betschwestern sich verwandelt hat, da genügt auch deff Hochschulen die politische Versimpelung nicht mehr, es muß die religiöse hinzutreten. Und gibt es etwas Staatsgefährlicheres als freies Denken? Gang ge= wiß nicht. Der heutige Staat kann nur bestehen, wenn seine Angehörigen gedankenlos in den Tag hineinleben, er verdankt seine Existenz der Ge= Sankenlosigkeit.

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*) So berichtet die Züricher Post" untern 22. März: Man theilt uns mit, daß zwei   Berliner Polizisten, ein Herr von Kracht und ein Herr Schmid zur Zeit auf einem Reischen durch die   Schweiz begriffen sind, und zwar behufs Werbungen für die Truppe der Nicht= gentlemen. In   Genf waren sie bereits, vielleicht sind sie eben jetzt in   Zürich, um Geschäftsverbindungen anzuknüpfen. Ein Biedermann wird sich schon finden, der ihnen etwelche Wegleitung ertheilt und auch die gewünschten Zeitungsnummern besorgt." Und für ein gutes Trinkgeld durch Ausstreuung von frech erlogenen Gruselnachrichten " Stimmung" macht. Wozu hat   Zürich seinen Stadtbuben?