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Die alte Geschichte die infame Bourgeoismoral. In der Gerichtszeitung der Frankfurter Zeitung  " vom 13. August stoßen wir auf folgende Notiz: iz dut

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d. Offenburg  , 10. Auguft. Vor der Straffammer des hiesigen Landgerichtes wurde fürzlich ein fugendliches Mädchen Just. Fischer von Waldulm bei Achern   wegen Kindsmords verurtheilt. Das Mädchen wurde im vorigen Sommer, erst 16 Jahre alt, Mutter eines Kindes, dessen Vater ihr Arbeitgeber ist. Sie tödtete das neugeborene Wesen und begrub es bei den Schweineställen. Der Gerichtshof erkannte auf die milde Strafe von 7 Monaten Gefängniß."

Die Strafe ist in der That sehr" mild". Ein halbes sind, von einem gewissenlosen Patron gemißbraucht, der seine wirthschaftliche Macht stellung und soziale Autorität ihr gegenüber zur Befriedigung seiner thierischen Gelüste ausnußt, erhält für ein Verbrechen, für das thatsächlich nicht sie, sondern ihr Verführer verantwortlich ist, itur sieben Monate wahrscheinlich auch zugleich der An­Gefängniß. Und der Verführer stifter des Mordes was geschieht mit ihm? Der Bericht sagt nichts der gute Ruf des Ehren­von ihm, nennt nicht einmal seinen Namen und thatsächlich fann er, selbst wenn mannes könnte darunter leiden das Mädchen zur Zeit der Verführung noch unter 16 Jahre alt war, nur auf Antrag der Eltern oder des Vormundes der Verführten zur Verantwortung gezogen werden. Das deutsche Strafgesetzbuch hat keinen Paragraphen, der in dieser Hinsicht den Mißbrauch der wirthschaft­lichen Machtstellung ahndet, seine aufgeflärten Verfasser verdammten zwar das ehrliche Recht der ersten Nacht" des Mittelalters, aber dem brutalen Recht der ersten Nacht, wie es heute, im schreienden Gegensatz zu der offiziellen Moral, vom Ausbeuter der Proletarierin gegenüber praf­tizirt wird, einen Riegel vorzuschieben, verbot ihnen ihre Achtung vor der " Freiheit des Arbeitsvertrages." Warum ging die Justine Fischer nicht aus dem Dienst, wenn ihr die Zumuthungen des Arbeitgebers" nicht gefielen Sie war ja frei. Frei? Oia  , theoretisch so frei wie irgend eine wohlerzogene höhere Tochter. Wie frei" sie dagegen thatsächlich war, das weiß jeder, der da eine Idee davon hat, welche Macht gerade auf dem Lande der Ausbeuter- Arbeitgeber" über seine Arbeiter ausübt. Uebrigens bildet die obige Notiz auch einen sprechenden Kommentar zu der Moral auf dem Lande", von der die Reaktionäre aller Schat­tirungen zu fabeln nicht müde werden.tid diphenis

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Der Reisekaiser ist wieder in vollster Arbeit. Er scheint das Bürger'sche: Die Todten reiten schnell" so variiren zu wollen: Die Mits dent Todten reisen schnell! Nun, wenn sie nur a b reisen. Reisen hat er aber Pech wie mit dem Reden, und zwar nach zwei Richtungen hin nach Außen und nach Innen. Als er vor fünf Vierteljahren nach Petersburg   fuhr vor dem kaum erfalteten Leichnam des Vaters entfliehend da dachte er durch seinen Staiser­titel und seine paar Nußschaalen von Kriegsschiffen die Gunst des Väterchens" im Sturm zu erobern, und eroberte sich nur einen Fußtritt. si ubi pilved fo adrien

Nicht besseres Glück hatte er mit der famosen Romfahrt, bei welcher er, wirksam unterstützt von dem stotternden Erztölpel Herbert Bismarcksohn, es erreichte, daß er zwischen dem Papst und dem König von Italien höchst unsanft auf die Erde zu fizen tam und überall an= stieß: bei Papst, bei König und namentlich auch beim italienischen Volk. Die ernsthafte Opposition der Italiener gegen den Dreibund" und die Crispi'sche Lataienpolitik datirt von der mißlungenen Romfahrt des Reisekaisers. Und an dieses doppelte Fiasko schließt sich das neueste, welches er aus England heimgebracht, würdig an. Er wollte die stolze Britannia für seinen Kriegsbund genannt Friedensbund nach der jezt landesüblichen Wortfälschungsmanier gewinnen und präsentirte ihr mit dem befriedigten Stolz eines Knaben, der eine Schachtel voll Spielzeug austramt seine Nußschalen von Kriegsschiffen, radotirte gleich einem Gardelieutenant von den vielen Soldaten, die er zu Haus in seinen Schachteln Berzeihung, in seinen Stajernen habe, und ver mied die Riesenstadt London   mit der ängstlichen Sorgfalt eines Schul­jungen, dem eine Tracht Prügel angekündigt worden ist. Jufolge dieser vorsichtigen Haltung entging er auch einer Huldigung à la Haynau und konnte gefunden Leibs heimkommen, ein hübsches Körbchen am Arm und gefolgt von den schlechten Wizen John Bulls über die kaiser­lichen Nußschalen von deutschen   Kriegsschiffen und die wunderbare Borussen- Naivetät, welche fich einbilden konnte, England würde den plump dargebotenen Friedenstöter verschlucken und in den Käfig der Bismarck  'schen Kriegspolitik hüpfen.

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

Und jetzt ist er nach Straßburg  , wo er sich an den famosen Reiseplan erinnern kann, den er im vorigen Mai ausgeheckt hatte und der so widerfinnig war, daß die Regierungspresse ihn hernach für einen schlechten Wis oder eine Zeitungsente ausgeben mußte.

Weit wichtiger als dieses, mehr dem Gebiet der auswärtigen Politik engehörige General Fiasko des taiserlichen Reisefiebers ist dessen Wir­fung auf die breitesten Schichten des deutschen   Volkes. Wie manchem unserer Leser, bekannt sein wird, enthält die Verfassung mehrerer Staaten die Bedingung, daß der Landesfürst das Land nicht verlassen darf. Das ist eine sehr fluge Bestimmung, denn wenn der Landesherr, deffen Unentbehrlichkeit den Unterthanen" gepredigt wird, aus dem Lande herausgeht, so wird das Gegentheil seiner Unent­behrlichkeit handgreiflich bewiefen, daß kein Sophismus darüber hinweg­kommen kann. Gerade in Preußen Deutschland   ist aber die Unentbehrlichkeit des Monarchen so eindringlich gepredigt worden, daß der praktische Beweis des Gegentheils doppelt eindringlich sein muß. Und nun nehme man zu den Reisen ins Ausland das viele Herum= relsen im Inland wird da nicht dem dünimsten Spießbürger die Frage auf die Zunge gelegt: Wann regiert denn der Mann eigentlich? Ich bin doch auch gereist, und weiß, daß man auf der Reise nicht arbeiten kann." Die Antwort auf diese bedenkliche Frage tann nur lauten: Entweder wird garnicht regiert, oder das Regieren wird von Anderen besorgt." Siiton Und beide Alternative sind für die Monarchie verhängnißvoll. Wird garnicht regiert, so brauchen wir auch keine Regierung und der Monarch ist überflüssig.

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Wird von Andern als dem Monarchen regiert, dann ist dieser erst recht überflüssig.

Hunderttausende in Deutschland   beschäftigen sich gegenwärtig mit dieser Frage und kommen zu solchen Schlußfolgerungen.

So haben die Reifen des Neisekaisers zweifellos eine erzieherische Wirkung", mit der wir ebenso zufrieden sein können, wie mit den er­zieherischen Wirkungen des Sozialistengesetes.

Noch eine erzieherische Wirkung". Auf dem Delegirten tag der rheinisch westphälischen Bergarbeiter, der legten Sonntag in Dorstfeld stattfand und auf dem die Gründung eines großen Bergarbeiter- Unterstützungsverbandes beschlossen wurde, ist ein Antrag, die Anwesenheit des deutschen   Kaisers in Münster  zu benutzen, um ihm noch einmal die Verhältnisse der Bergarbeiter darzulegen, abgelehnt worden. Man sieht, die Bergarbeiter haben erfannt, was des Kaisers Sympathie werth ist. 19

annois

Deutsche   Schandwirthschaft. In 3 widau( Sachsen  ) streifen die Maurer. Einer der Streifenden Paul Haacke, verbreitet ein Fingblatt, in welchem über den Stand des Streifes einfach Bericht erstattet und mitgetheilt wird, daß man diese Form der Aufklärung ( durch das Flugblatt) habe wählen müssen, weil die Polizei jede Ver­sammlung verboten, und weil das einzige Tageblatt der Stadt die Aufnahme jedes Referats verweigert hatte. Die Polizei suchte das Flugblatt abzufangen, was jedoch nißlang; da es, tróß genauester Lupen­prüfung, feinen Anhalt für staatsanwaltliches Einschreiten bot, so verfiel der Zwickauer Oberpolizist Urban auf den Gedanken, Ha a cke ein Strafmandat für 50 Mark zuzusenden, wegen groben Unfug&", verübt durch Verbreitung unwahrer, zur Beunruhigung des Publikums geeigneter Nachrichten".

Haacke hat appellirt. Nußen wird's wohl nichts. Man sieht aber, daß der Unfug des Unfugparagraphen noch immer florirt.

Deutsche   Justiz. Man schreibt ins: optig shoo Wenn es möglich wäre, die deutsche Instiz noch tiefer; als es schon der Fall ist, in der Achtung aller rechtliebenden Menschen sinken zu machen, dann würde diese Wirkung durch die Nebeneinanderstellung zweier Prozesse, die wir in einer der letzten Nummern der Berliner Volkszeitung" finden, herbeigeführt werden. Betrachten wir die beiden

Prozesse: In Kottbus   steht der Berliner   Zigarrenmacher starvölkerungsklassen gefährdende Umsturz bestrebung zu erblicken, Witte vor der Ferienkammer des Landgerichts, angeklagt, bei dem Begräbniß eines Freundes, des Zigarrenmacher Berthold Mark graf, am 10. Juni ds. Js. die gottesdienstliche Handlung" gestört zu haben. Die Störung bestand darin, daß Wißte, nachdem der Geist­liche seinen Spuck getrieben der in feiner Weise unterbrochen ward

einen Kranz mit rother Schleife auf den Sarg legte, mit den Worten: Dem Todten zur Ehre, den Ueberlebenden zur Nacheiferung!", und sich dann nebst einigen Freunden ruhig entfernte. Daß Wizke sich durchaus anständig und gesittet benommen, das mußte der Pfaffe selbst zugeben, der als Denunziant und Hauptbe= ,, Aber, meinte der Biedermann, er, der Lastungszeuge fungirte. Pfaffe sei durch die Handlung Wiske's in feinen pfäffischen Gefühlen verletzt worden. Der Gerichtshof, dem ganz besonders viel daran lag, die übrigens freudig bekannte sozialdemokratische Ge­finnung Wigte's festzustellen, kam auf Grund dieser sozialdemokratischen ie, b. h. demonſtrativ- ruheſtörerische Absicht Gesinnung, welche die böse, bewiesen habe, zu der Verurtheilung Wife's. Und zwar mußte die sozialdemokratische Gesinnung mit einer Strafe von 3 Monaten geahndet werden.

Drei Monate Gefängniß für einen Aft der Pietät!! Und diese Richter errötheten nicht, und der Pfaffe, der in seinem politischen Denunzianteneifer das Bubenstück in Szene gesetzt hatte, ging vergnügt nach Haus. Die Religion von der Liebe" hatte einen neuen Triumph zu verzeichnen, und die deutsche Justiz hatte ihrem Ruhmes­tranz ein neues Blaft eingefügt.

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Die Berliner Volkszeitung", der ein Bericht mit der Bitte, den Prozeß zu besprechen, zugegangen war, schrieb dazu: Im Begriff, am gefällten Urtheile einige Worte der Kritik zu widmen, sehen wir aus der neuesten Nummer des" Boten aus dem Riesengebirge  ", daß wir uns diese Mühe sparen können. Es genügt zur erschöpfenden Kenntniß gewisser Zustände, wenn wir aus dem genannten Blatte folgenden Be= richt über eine vor dem hirschberger Landgerichte stattgehabte Verhand­lung mittheilen:

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Schon seit längerer Zeit hatten die Mägde des Dominiums Seiten­dorf bei Ketschdorf die üble Erfahrung gemacht, daß das Quantum des an sie berabfolgten Deputatmehls durchaus nicht mit dem verein­barten übereinzustimmen schien; auch schien die Qualität schlechter zu sein. Die Mägde waren vom Schleußer engagirt worden und hatten sie nach dem Vertrag u. A. auch alle 14 Tage fünf Pfund Weizenmehl II. Sorte zu erhalten. Kurz entschlossen, begab sich am 22. März die Dienst­magd Schönbach mit ihremi Mehl zum Krämer und ließ sich dasselbe nachwiegen. Da stellte sich nun allerdings heraus, daß es nicht 5 Pfund, sondern nur 4/10 Pfund waren. Zwei Mägde begaben sich nun zur Mehl­ausgeberin, derselben Vorwürfe darüber machend. Diese bestritt den Mädchen die Forderung von 5 Pfund II. Sorte, seit Jahren hätte sie laut Anweisung nur III. Sorte gegeben; da es verschiedenen Mädchen aber lieber war, insgesammt 4 Pfund II. Sorte. Die Mehlausgeberin beschwerte sich nun beim Dominiumbesiger, Herrn Ritterguts­befizer und Lieutenant Tieße, und dieser begab sich nach der Gesindestube, um diese phänomenale Art eines Dienstboten, sich sein Recht zu suchen", ernstlich zu rügen. Auf die Frage, wer sich habe das Mehl nachwiegen lassen, antwortete die Schönbach: Ich, Herr Lieutenant!" Mit den klassischen Worten: Nun, so laß Dir nur auch einmal die Ohrfeigen nachwiegen!" überreichte er ihr drei von dieser Sorte, deren Qualität so ergiebig war, daß das Mädchen an den Ofen stürzte. Auf diese jezt erfolgende Antwort des Mädchens, daß sie diese nicht nachwiegen könne, aber daß sie ihn verklagen werde, erfolgte eine weitere Ladung von der leicht und doch schwer­wiegenden Waare. Die Geschlagene begab sich nun zum Amtsvorsteher, der ihr aus der Gesindeordnung nachwies, daß ein solches Gebahren eines Dienstherrn durchaus nicht statthaft sei und sie auf Grund dessen jederzeit den Dienst verlassen könne. Mit diesem Bescheid zurückkehrend, wurde sie von ihrem Dienstherrn abgewiesen. Nunmehr stellte der Amtsvorsteher dem Mädchen kraft seines Amites ein Entlassungsattest aus. Als Herr Lieutenant Tieße dies Schreiben gelesen, meinte er zu dem Mädchen: Ehe ich Dich entlaffe, werde ich Dich erst noch einmal tüchtig hauen!" und folgte diesen Worten sogleich eine Ohrfeige, darauf nahm Herr Lieutenant Tieße seinen Spazierstock und fchlug so auf das Mädchen ein, daß der Stoc zersplitterte. Aus diesem ungleichen Stampfe, bei dem Herr Lieutenant Tiege Sieger blieb, trug das Mädchen mehrfache Verlegungen hervor die sie längere Zeit arbeitsunfähig machten. Trotz aller dieser Vorgänge, versagte der Dienstherr dem Mädchen das Entlassungs­zeugniß, indem er sich nur in den Grenzen der Gesindeordnung bewegt haben will. Bei der Beweisaufnahme wurde zeug eidlich festgestellt, daß das Mädchen beim Eintritt ihres Herrn in die Gesindestube auf­gestanden und nicht fizengeblieben sei, wie Herr Tieze meinte. Weiter wurde eidlich festgestellt, daß die Mädchen 5 Pfund II. Sorte zu fordern hatten. Herr Lieutenant Tieze gibt zu, daß er sich auf der Anweisung, die er dem Schleußer gegeben, möglicherweise verschrieben habe. Der Gerichtshof konnte sich nicht zur Auffassung des Angeklagten und der Vertheidigung, welche Herr Justizrath Wiester vertrat, befennen, daß Herr Tieze bei der Züchtigung lediglich in seinem Rechte als Dienst­herr gehandelt. Der Staatsanwalt beantragte 100 Mart Geldstrafe, der Gerichtshof entschied sich für 150 Mart Geld= strafe ev. 15 Tage Gefängniß. Der bei der Mißhandlung gebrauchte Stock wurde tonfiszirt.""

Diese beiden Gerichtsverhandlungen oder auch nur die beiden gericht­lichen Urtheile neben einander gestellt, enthalten eine Schilderung deutscher  Kultur, welche der grimmigste ,, Reichsfeind" durch den giftigsten Hohn" unmöglich noch verschärfen könnte."

So die Volkszeitung".

Auch wir halten jedes Wort der Kritik für überflüssig. Nur das sei bemerkt, daß die Verurtheilung Witte's noch bei Weitem nicht das ärgfte Bubenstück ist, welches die deutsche Justiz auf dem Gewissen hat. Der deutsche Richterstand ist in seiner Allgemeinheit so bodenlos tief gefunken, daß wenn einmal ausnahmsweise einem politischen Gegner gegenüber das Recht nicht brutal nnd fervil vergewaltigt wird, dies mit ungläubigem Erstaunen aufgenommen wird. Gine solche Ausnahme bildete z. B. das neuliche Erkenntniß des Leipziger Landgerichts in dem Prozeß, welcher gegen die Redaktion des Wähler" wegen unerlaubten Geldsammelns( für die Opfer perschiedener Prozesse) auf Grund des berüchtigten Bettelparagraphen angestrengt worden war. Der Gerichts­hof fand, daß die vorfündfluthliche Armenordnung mit ihren Bettel­Baragraphen auf eine derartige Sammlung, die in keinem Falle eine Bettelei im Sinne des Gesetzes sei, nicht angewandt werden könne. Und dementsprechend wurde der Angeklagte, der schwerlich auf solche Gerech= tigkeit vorbereitet war, freigesprochen. Die Motive des Gerichts in diesem Falle stimmen mit den einfachsten Geboten des gesunden Menschenverstandes überein, und unter normalen Verhältnissen würde Niemand begreifen können, wie jemals eine andere Auffassung unter ernsthaften Menschen hat obwalten können. Und doch hat sie viele Jahre lang obgewaltet, und viele Dußende von Verur­theilungen find die Folge gewesen. Heute ist es kaum zu begreifen, wie ein deutscher   Gerichtshof das Selbstverständliche hat thun können. Zu den Zeiten der römischen Verbrecher- Kaiser- erzählt Tacitus  staunte das römische Volk, wenn nicht jeder Tag ein neues Ver­brechen brachte." 18 Wir in Deutschland   sind mit Hilfe der bismard'schen Reichsherrlichkeit glücklich ebensoweit gekommen.

dlodesobit

Stellt alle in den Schatten. Wir ertheilten in voriger Nummer den genialen Berliner   Polizeilieutenant, der in den Worten Bedenken Sie meine Herren, daß wir alle nackt zur Welt kamen," einen Auflösungsgrund erblickte, die Palme der Staatsretter­Weisheit. Zu unserem großen Leidwesen müssen wir heut dem Herrn den Ehrenpreis entziehen, er hat in einem Kollegen, der in einen Orte, be­namt 3ichiedge, im Stönigreich Sachsen sein Licht leuchten läßt, seinen Meister gefunden, der ihn noch um drei hier muß es wohl heißen Ohren längen? schlug. Dieser große Mann hat am 11. August eine Metallarbeiter- Versammlung aufgelöst, als der Redner die be­deutungsschweren Worte aussprach:" Der Herr Dr. Adler in Wien  ..."

Genosse Adler ist unzweifelhaft eine sehr staatsgefährliche Persön= fichkeit, noch im Entschlafen schnappte der nun sanftselige Wiener   Ausnahmegerichtshof nach ihm aber um schon in der Nemmung seines Namens eine sozialdemokratische( 2c., die Eintracht der Be­

dazu muß man wirklich Ordnungshüter im 3schiedge sein, das da liegt im Lande Sachsen  , wo die hellen" Gesezhüter wachsen. Wir schlagen übrigens vor, einen Preis zu stiften für denjenigen Polizisten, der den schlauesten aller Auflösungsgründe zu Tage fördert. Der Wettbewerb ist ein riesiger, die Anstrengungen, wie Figura zeigt, bewunderungswerth, da kann man schon etwas Rechtes bieten. Wie wär's mit einem goldenen Helm, Façon Midas  ?

Eine gute Illustration zu den Ausführungen Plechanows auf dem Internationalen Kongreß der Vereinigten Sozialisten, die wir unter Rußland   zum Abdruck bringen, liefert die Statistik der Fabrikarbeit in Rußland   und Königreich Polen", unter welchem Titel das Handels- und Industrieministerium in Peters­ burg   vor Kurzem einige Berichte russischer Fabrik- Jn= spettoren veröffentlichte. Wir entnehmen einer, in der Züricher  ,, Arbeiterstimme" veröffentlichten Artikelserie über dieses Thema fol= gende interessante Zahlen:

Im Jahre 1887 besaß das ganze russische   Reich, sammt Königreich Polen, Sibirien  , Kaukasus   und im Allgemeinen 21,247 Fabrifetablisse­ments mit 789,322 Arbeitern. Die jährliche Produktion betrug 1,120,250,000 Rubel.)

Diese Zahlen zerfallen auf einzelne Stronländer folgendermaßen: ihr Produktions- Die Zahl der Arbeiter

Das europäische Rußland Das Königreich Polen Die Distrifte des Kaukasus Sibirien   und Turkestan  

Die Zahl der Fabriken 16,675

bomis 2,888 .1,000

Darunter entfallen auf die: Garn( Tertil-) Industrie Metall- Industrie

1,204

werth

910,472,000

164,495,000

28,332,000

16,953,000

656,932

105,498

16,771

10,121

3096 Fabriken mit 419,448 Arbeitern 1377 113,300 " Was das Geschlecht der in den Fabriken beschäftigten Arbeiter anbetrifft, so waren in der Gesammtzahl von 789,322 Arbeitern 577,834, oder 73,2%, erwachsene Männer; 184,144, gleich 23,3%, Frauen, zusammen 761,978, d. h. 96,5%; 19,023 minderjährige Kena­ben( 2,4%) und 8,311( 1,1%) Mädchen, zusammen 27,344, d. b. 3,5%. Der größte Antheil der Frauenarbeit tommt auf die Garnfabriten ( 36,8% der Gesammtzahl der in diesen Fabriken beschäftigten) und auf die chemischen Fabriken( 25%), der geringste auf die Metallfabriken ( 2,5%). Minderjährige Arbeiter wurden am meisten in Glashütten, Schleifmühlen 2c.( 16,7%), in chemischen( 5,1%), am wenigsten in den Lebensmittelfabriken( 1,6%) und Thierverarbeitungsfabriken( 1,8%) beschäftigt.

Bemerkenswerth ist, daß trotzdem die Industrie des eigentlichen Ruß­ land   durch hohe Schutzölle gegen die Konkurrenz der Industrie Polens  geschützt" ist, die Letztere doch ungleich schneller sich entwickelt, als die Erstere. So betrug z. B. die Zahl der Spindeln und Werk­stätten in der Baumwollspinnerei- Industrie: Im Jahre 1886 Zunahme in Rußland   Zunahme in Polen  Spindeln 2,579,643 Werkstätten 50,180

Im Jahre 1887

Spindeln

3,407,184 132% Werkstättens 73,944 144%

216,640

4,417

505,622 239% 10,572 239%

Diese verhältnißmäßig schnellere Entwickelung der Industrie in Polen  vollzieht sich, trotzdem die Arbeitslöhne in Polen   höher, die Arbeitszeit, obwohl sehr ausgedehnt, doch fürzer ist als in Rußland  . Doch darüber ein anderes Mal. Für heute mögen die obigen Zahlen genügen.

Ein staatsgefährliches Inferat. Die Nummer 90 des in Offenburg   erscheinenden Südwestdeutschen Volksblattes" ist auf Grund des Schandgesetzes ver boten worden. Warum? Wegen eines Inserates. Die Militärbehörde hatte es nach berühmten Mustern für passend erachtet, den Soldaten den Besuch einer Anzahl von Wirth­schaften zu verbieten, in denen Sozialdemokraten verkehren. Das fanden nun eine Anzahl Sozialdemokraten nicht passend und sie wandten sich in einem Inserat in dem genannten Blatt an die Einwohner Offen­burgs mit dem Ersuchen, durch zeitweiligen Besuch gerade dieser Wirth­schaften zu zeigen, daß sie mit der ungerechten Schädigung der betreffen­den Wirthe nicht einverstanden sind.

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War das schon, wenn nicht Umsturz, so doch Untergrabung" der be= stehenden Staats- und Gesellschafts- Ordnung, so ließen sich die bösen Einsender daran noch nicht genügen. Man höre nur, in welcher Weise sie den öffentlichen Frieden und insbesondere die Eintracht unter den verschiedenen Gesellschaftsklassen" weiter bedrohten:

,, Besonders aber die Arbeiter und Gesinnungsgenossen der Sozial­demokratie werden es für ihre Pflicht halten, in solchen Wirth­schaften einzukehren, deren Eigenthümer nur deshalb verfolgt werden, weil sie so anständig sind, dem Geseze gemäß jedem ordentlichen Gaste das Gastrecht zu gewähren. Die Sozialdemokraten, welche in quartierung erhalten, haben die Pflicht, die Soldaten darüber aufzuklären, warum diese Wirthschaften ihnen verboten werden. Es wird sich über die lange Zeit der Einquartirung öfters Gelegenheit bieten, die Soldaten mit den Prinzipien der Sozialdemo= tratie bekannt zu machen, ihnen interessante Artikel und aufklärende Abhandlungen vorzulesen, um diesen jungen Leuten zu zeigen, wie gerecht und wohlmeinend die Anschauungen der Sozialdemokraten sind. Man zeige ihnen aus der Geschichte, daß alle Bestrebungen zum Wohle der leidenden Menschheit jeweils anfangs unter der Gewalt zu leiden hatten und daß viel Unrecht geschehen ist, bis man das Gute erkannte.

So werdet ihr Sozialdemokraten, die ihr die Einquartierten nicht in die gemaßregelten Wirthschaften führen dürft, euer Bier von dort nach Hause holen lassen und unter belehrenden Gesprächen und Vorlesungen viel Nüglicheres für die Zukunft leisten, als wenn ihr mit eueren Sol­daten in der Kneipe gesessen wäret."

Unerhört, nicht wahr! Und unterschrieben war das Ding noch recht höhnisch: Mehrere sozialdemokratische Quartiergeber." Selbstverständlich mußte die Aufforderung zu nun zur Ausübung gesetzlich gewährleisteter Rechte schleunigst verboten werden.

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19:00

Max Dortu  . Die Jahrestage der standrechtlichen Erschießungen in Baden   sind wieder da, und bei dieser Gelegenheit war in einigen Blättern auch von dem jugendlichen Held May Dortu die Nede. In Bezug auf ihn ging der Berliner   Volksztg." folgender Brief zu: " In Ihrem Artifel Vierzig Jahre" erwähnen Sie als erstes Opfer der Standgerichte May Dortu. Dem Einsender dieses, der May Dortu persönlich gekannt hat, ist es noch sehr wohl erinnerlich, welche unge­heuere Erregung die Erschießung desselben in der sonst so loyalen Stadt Potsdam   hervorrief. Vielleicht ist folgende kleine, aber wahre Er zählung zur Kennzeichnung der damaligen Zustände interessant genug, fie Ihren Lesern mitzutheilen. Der Vater Dortu's  , Justizrath in Pots­ dam  , war Besizer einer Villa am Ufer der Havel  ; sein nächster Nacj bar war der Zuckerfiedereibefizer Jakobs. Am dritten Pfingstfeiertage 1848 wütete in und um Potsdam   ein furchtbares Hagelwetter mit Sturm. Dret Söhne des Jakobs, die, troß Warnung, vor Ausbruch des Unwetters ein Boot bestiegen hatten, fenterten mit demselben. Mag Dortu  , dem faft sicheren Tode troßend, bestieg sein Boot, und es ge= lang ihm, einen der Verunglückten zu retten; die beiden Anderen er tranfen. Als der Vater Dortu's   die Verurtheilung seines Sohnes und einzigen Kindes erfuhr, suchte er Jakobs auf, der als erster In­dustrieller Potsdams mit dem Könige verschiedentlich in Berührung gekommen und selbstverständlich sehr gut gesinnt war, und bat ihn dringend, vom Könige das Leben seines Sohnes zu erflehen. Jakobs lehnte jede Ginmischung mit den Worten ab: Fordern Sie die Hälfte meines Vermögens, es steht zu Ihrer Verfügung, aber der Ungnade des Königs kann ich mich nicht aussetzen." May Dortu wurde era schoffen, Jakobs aber trotz seiner guten Gesinnung erst nach dem Tode des Königs in den Adelstand erhoben." Uebrigens war man da= mals der Meinung, daß eine Begnadigung Dortu's nicht zu erreichen gewesen wäre; die Schmach des tollen Jahres" mußte abgewaschen werden, und welcher Stoff wäre dazu geeigneter gewesen, als das Blut der Schwärmer für Deutschlands   Einheit und Freiheit!"

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Dies der Brief. Wir fönnen aus eigener, der aller besten Quelle entstammende Stenntniß mitzutheilen, daß der ebenso boshafte wie ver= logene Friedrich Wilhelm IV.   dem Vater Dortus auf dessen kniefällige Bitten die Begnadigung des Sohnes versprochen hatte, die