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Gerichts- Beitung.
war
mn wegen Buchers und Erpressung vor eingangs bezeichnetem Soziales. Polizeiliches, Gerichtliches 2c. Der Parteigenosse Schulze, früherer verantwortlicher Gerichtshofe zu verantworten. Es ist eine Anzahl Offiziere, sowie Arankenversicherung. Der Reichstanzler hat der Zentral Redakteur der Sächsischen Arbeiter Beitung", hat am andere hiesige Sportsleute als Zeugen geladen. Die Bertheidigung Kranten und Sterbekasse der Tabakarbeiter Deutschlands 8. November das Gefängniß Hoheneck verlassen, er feit des Angeklagten führt Rechtsanwalt Pfeiffer. 17. Mai 1897, also fast 1/2 Jahr, wegen Preßvergehen Eine verwickelte Rechtsfrage war in einem Strafprozesse zu( E. H.) in Hamburg , der Zentral- Kranken- und Sterbekasse der zubringen mußte. Wegen eines Leitartikels, worin eine lösen, welcher gestern vor der 4. Straffammer am Landgericht II Maler und verwandten Berufsgenossen Deutschlands ( E. H.) in Majestätsbeleidigung gefunden worden war, hatte ihm das zur Verhandlung gelangte. Die Zigarrenmacher Paul albe, Hamburg und der Krankenkasse für Deutsche Gärtner( E. H.) in Dresdener Landgericht 9 Monate und wegen Beleidigung des Friedrich Me dow, May Ewert und Wilhelm Frost in Bernau Hamburg von neuem die Bescheinigung ertheilt, daß sie, vorbehaltsächsischen Kriegsministeriums, die gefunden wurde in einer Stritit waren vom dortigen Schöffengericht zu je einer Woche Ge- lich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des§ 75 des der Zustände im Arsenal, 10 Monate Gefängniß zuerkannt, welche fängniß verurtheilt worden, weil sie gemeinschaftlich die Zigarren- Krankenversicherungs- Gesetzes genügen. Strafen dann durch Zusammenlegung auf 1 Jahr 25 Wochen re- macher Döring und Mertens durch Ehrberlegung im Sinne Waisenkinder als Ausbeutungsobjekte für ostpreußische duzirt wurden. Nun ist die lange Leidenszeit vorüber. Möge es der§§ 152 und 153 der Gewerbe- Ordnung zu bewegen versucht Grundbesizer. Unter diesem Stichwort schreibt die in Frankdem Parteigenossen Schulze vergönnt sein, sich von den Nachwehen haben sollten, sich an einem Streik zu betheiligen. Der erste furt a. M. erscheinende„ Volksstimme": des Aufenthalts im Kerker bald und vollständig zu erholen. Nichter hatte folgenden Thatbestand für erwiesen erachtet: Wie uns mitgetheilt wird, hat die hiesige Armen Der Parteigenosse Joos, Redakteur des„ Volksblatts" in lleber die Tschuschte'sche Bigarrenfabrik in Bernau Gotha, hat das Gefängniß nach Verbüßung einer zweimonatigen wegen der furz vor dem 1. Wai erfolgten Entlassung des verwaltung mit ostpreußischen Anstalten Verträge abgeschlossen, Freiheitsstrafe verlassen und am Montag seine Redaktionsthätigkeit Falbe die Sperre verhängt worden. Falbe hatte fünf Jahre in der wonach sie arme Doppelwaisen gegen billige Vergütung dorthin dann zu landwirthschaftlichen schickt, wo die Kinder wieder aufgenommen. Fabrik gearbeitet und war ohne Angabe eines Grundes entlassen Dienstleistungen für die Grundbefizer benutzt werden. Auf worden, es mußte aber angenommen werden, daß dies wegen seiner diese Weise hofft die Armenverwaltung ein schönes Stück Geld zu politischen Gesinnung geschehen sei. Es wurde eine Kommission ge- sparen. Selbstverständlich ist in den Verträgen ausbedungen, daß wählt, zu welcher auch die Angeklagten Ewert und Frost gehörten. Der Nachtwächter Frost in Weißensee. Wir berichteten im Von dieser wurde an den Verband der Tabatarbeiter Deutschlands die Kinder gut behandelt und gepflegt werden. Ob's gehalten wird, Kontrolle auszuüben und es ist eine Rücksichtslosigkeit ohnegleichen, März 1898 über einen Vorfall, der sich in Neu- Weißensee in der berichtet, welcher den Fall im„ Labafarbeiter" veröffentlichte und ist eine andere Frage; jedenfalls ist es sehr schwer, die nöthige Nacht zum 13. März abgespielt hatte und bei welchem ein Arbeiter darum bat, Zuzug fernzuhalten. Hierbei wurde auch bekannt gegeben, daß man arme, unschuldige Waisenkinder nach Ostpreußen transportirt Wenn man die Kinder durchaus los Göhlich infolge der Behandlung durch einen Nachtwächter daß trotz der verhängten Sperre die Zigarrenmacher Mertens und und sie dort ausbeuten läßt. eine schwere Kopfberlegung mit Gehirnerschütterung Döring die Arbeit in der T.'schen Fabrit aufgenommen hätten. Unterdavon getragen hatte. Dieser Vorfall war dieser Tage Gegenstand schrieben war die betreffende Bekanntmachung mit„ Die Streit- ſein will, dann könnte man sie ja schließlich auch in den Taunus man wenigstens eine leichtere Kontrolle über die Kinder. Alljährlich einer Anklage, die vor dem königlichen Amtsgericht II hier gegen fonmission". Mit Falbe zusammen hatten noch zwei andere Kollegen schicken und sie mit Filetſtrickerei 2c. beschäftigen lassen, dann hätte Göhlich verhandelt wurde. G. hatte nämlich ein Strafmandat auf freiwillig die Arbeit niedergelegt. Froſt ſollte damn den von wird in den Zeitungen Klage darüber geführt, wie die armen Kinder eine Mark wegen Ruhestörung erhalten und bezahlt. Er hatte aber Oranienburg zugereisten Mertens auf dem Bahnhofe in Empfang in einzelnen Theilen Norddeutschlands während ihrer Schulferien zu seinerseits den Beamten wegen Körperverlegung angezeigt und mun erst genommen und diesem die ungerechtfertigte Entlassung des Falbe landwirthschaftlichen Dienstleistungen vermiethet werden. hatte der Beamte ihn noch nachträglich des Widerstandes und that mitgetheilt haben. Im Anschluß daran soll er versucht haben, den landwirthschaftlichen Dienstleistungen vermiethet werden. die sich den Anschein giebt, lichen Angriffs bezichtigt, worauf Anflage nicht gegen den Wächter, Mertens zu bewegen, nicht in die T.'sche Fabrit einzutreten, sondern hier unterstützt eine Stadtverwaltung noch ein solches System, nach Oranienburg zurückzukehren, zu welchem Zwecke er ihm Reise auf der Höhe der Zeit stehende soziale Kommunalpolitik zu sondern gegen Göhlich erhoben worden war. Der Angeklagte machte in der Hauptverhandlung folgende An- geld anbot. Mertens lehnte ab, weil in Oranienburg keine Arbeit, treiben! Auf der einen Seite sucht man an armen Waisenkindern zu gaben: Er sei betrunken heim gekommen, habe gejungen, und er aber Familienvater sei und er Arbeit nehmen müsse, wo er solche sparen, und auf der anderen Seite wird das Geld millionenweise in der Wächter habe ihn deshalb aufgeschrieben. Dabei habe finde. Alle vier Angeklagten sollen ferner die Arbeiter der T.'schen loftspieligen Straßendurchbrüchen, städtischen Prozessen, Pruntessen den Fabrik beobachtet, Mertens und Döring belästigt,„ Streitbrecher" ge- und Festen zum Fenster hinausgeworfen. Wächter in das Buch er gesehen, ob Namen richtig schriebe. Der Wächter habe ihn darauf angefahren: nannt und geäußert haben:„ Wir werden Euch" zwar nichts thun, und gesten zum Fenster hinausgeworfen. Wahrlich, es ist hohe Wenn Sie mir ins Buch sehen, haue ich Ihnen eine aber hinter uns stehen andere, die Euch einmal ordentlich ver- Beit, daß ein paar Männer in das Stadtparlament kommen, die mit Das von der„ Volksstinime" geschilderte Verfahren der Frankrunter!" Göhlich wollte darauf nur erwidert haben:" Das blauen werden!" Die Angeklagten wie auch der Staatsanwalt dieser plutokratischen Wirthschaft ein Ende machen." werden Sie doch nicht thun," und will sofort von dem Wächter eine legten Berufung ein. Letzterem war die zuerkannte Strafe viel Ohrfcige erhalten haben, dergestalt, daß er hinfiel. Er zu gering. Die erneute Verhandlung vor der Straffammer furter Armenverwaltung ist um so schärfer zu mißbilligen, als dieser habe sich aufgerafft, habe darauf einen zweiten Schlag er- ergab, daß einzig und allein Mcdow den Döring einen„ Streif- Behörde nicht unbekannt sein kann, daß die Kinder durch die Be
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halten, nach dem er sofort die Besinnung verloren habe. für den Angeklagten dar. Er behauptet, daß dieser ihn, als er den Der Wächter Frost stellte die Sache etwas weniger harmlos Namen notirte, verhöhnt habe, er werde mal sehen, ob der Wächter schreiben könne. Dabei habe G. ihn am Kragen gefaßt. Nun habe er ihn für einen Arrestanten erklärt und erst, als G. ihn weiter gestoßen und am Kragen gezerrt habe, habe er ihm einen Stoß gegeben. G. sei dabei hingefallen und habe sich nicht wieder erhoben. Man habe ihn für einen Simulanten gehalten. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Heine, richtete an den Zengen die Frage, ob er den Göhlich vielleicht, als dieser noch am Boden gelegen habe, geschlagen und mit dem Kopf habe auf die Erde fallen lassen. Der Zeuge Frost wollte diese Frage erst nicht beant worten, verneinte sie alsdann aber. Nummehr beantragte der Staatsanwalt, solche Fragen, die in keinem Zusammenhange mit der dem G. zur Last gelegten Strafthat stünden, als unzulässig abzulehnen. Rechtsanwalt eine erwiderte, daß er solche Fragen wohl für erheblich halten müsse, denn für die Glaubwürdigkeit des Bengen Frost tommie es sicher in betracht, ob dessen Angabe, daß er fich bei der Behandlung des G. feiner strafbaren Mißhandlung schuldig gemacht habe, wahr sei oder nicht. Das Gericht bejchloß aber nach dem Antrage des Staatsanwalts.
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eine Stadtverwaltung,
Und
eine
Bedauern
brecher" genannt und dieser auch allein die oben erwähnte Drohung schäftigung auf oftpreußischen Gütern auch des für ihren Bildungsfurter Volksschule im Vergleich mit den trostlosen zwei Wochen Gefängniß und Freisprechung der übrigen Angeklagten, hul verhältnissen des Ostens doch wohl gewährt. ausgesprochen hatte. Der Staatsanwalt beantragte gegen diesen gang so wichtigen Vortheils verlustig gehen, den die Frankweil eine gemeinschaftliche Handlung nicht erwiesen sei. Dabei führte Kapital und Arbeit. Der Gemeinderath des Dresdener Vorder öffentliche Ankläger weiter aus, es sei nach der GewerbeOrdnung dem Arbeitgeber wie dem Arbeitnehmer gestattet, durch orts Löbtau hatte sich mit zwei Gesuchen um SteuerEntlassung oder Arbeitsniederlegung sich bessere Arbeitsbedingungen er laß zu beschäftigen, die von Arbeitern der Siemenszu verschaffen. Der Fabrikant T. Habe von diesem Rechte Gebrauchschen Glasfabrik eingereicht waren. In dem von der„ Westendgemacht und wenn Medow die Arbeitswilligen durch Ehrverletzung Beitung" veröffentlichten amtlichen Protokoll ist über die Verhandlung von der Arbeit abhalten wollte, sei er den Strafbestimmungen der folgendes verzeichnet: Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Weiter wurde vorschlagsgemäß beschlossen, zwei SteuererlaßGewerbe Ordnung verfallen. Freudenthal, wies darauf hin, daß es sich in dem vorliegenden Gesuche behufs weiterer Erörterungen zurückzulegen und über den Sachalle feineswegs um Erlangung besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen stand der Angelegenheit mit der Glasfabrik Anfrage zu halten. handelte, sondern nur um einen Streit wegen ungerechter Maß- Während der Behandlung des letzteren Punktes kamen die trauregelung. Dies sei nicht strafbar und daher müsse auch Medow rigen Zustände in den Wohnungen und das wirtheines großen Theiles der freigesprochen werden.-Staatsanwalt Chrzescinst; Es werden fchaftliche Elend die Lohn- und Arbeitsverhältnisse des Arbeitgebers verschlechtert und in der Glasfabrik beschäftigten und in deren die des Arbeitnehmers verbessert, wenn es dem Arbeiter gelingt, Wohnhäusern wohnhaften Arbeiter des eingehenden durch einen Streit wegen Maßregelung den Arbeitgeber zu zwingen, zur Sprache und besonders wurde einhellig das entlassene Arbeiter wieder einzustellen. Gerade der Streik um die darüber zum Ausdruck gebracht, daß infolge dieser durchaus unMaßregelung giebt Anlaß zu den schwersten Stämpfen auf dem Ge- günstigen Verhältnisse sich niemand in der Einwohnerbiete der Arbeiterbewegung. Vertheidiger: Die Auffassung haft finden mag, der für den betreffenden Der Zeuge Echomburg bestätigte, daß der Angeklagte den Wächter des Staatsanwalts ist irrig. Der Streik hatte mit der Erringung Armenbezirk das Amt eines Armenpflegers über angefaßt, und daß der Wächter sodann den Angetlagten jo heftig besserer Lohn- und Arbeitsbedingungen nichts zu thun.- Der Gerichts- nehmen will." Die Siemens'sche Glasfabrik, deren Verwaltung, wie die Sächf. von sich gestoßen hätte, daß dieser mit dem Kopf auf die hof zog sich zur Berathung zurück, trat aber bald wieder ein und nahm Bordschwelle fiel. Echläge oder Stöße von feiten des Angeklagten die Verhandlung wieder auf. Es wurde durch Befragen der Zeugen Arbeiter- Zeitung " mittheilt, ständiger Gast auf dem Ges hatte der Benge nicht gesehen. Der Beuge Seeger hörte zunächst festgestellt, daß Mertens und Döring das Inserat, in welchem sie wer begericht ist, gehört der Aktiengesellschaft für Glasindustrie, den Wortwechsel zwischen dem Wächter und dem Angeklagten, sah als diejenigen genannt wurden, welche tros der Sperre die Arbeit vorm. Friedrich Siemens in Dresden , die bei einem Aktienkapital ihren Meister tennen gelernt von 9 Millionen Mark im Jahre 1897 einen Reingewinn von aber nicht, daß der Angeklagte den Wächter schlug. Er jah, wie der aufgenommen hätten, durch Die Angeklagten führten dagegen an, daß das 1471 608 m. abwarf und ihren Aftionären 14 pCt. Divis Wächter den Angeklagien am Genick hatte und ihn dann von sich hatten. stieß, so daß er hinfiel. Andere Zeugen waren erst dazugekommen, Injerat garnicht von ihnen herrühre, sondern vom Hauptvorstande dende zahlte. Vorsitzender des Aufsichtsraths ist der Fabrikbesizer, als der Angeklagte bereits bewußtlos am Boden lag. des Verbandes erlassen worden sei. Es sei auch eine irrthümliche 3ivilingenieur, Ritter pp. Friedrich Siemens in Dresden ; Auffassung, daß sie eine Streiffommission gebildet hätten. Die der Vorstand besteht aus drei Direktoren der Gesellschaft. Es handelt sich um eine Gesellschaft von Weltruf. Sie besigt Tabatarbeiter in Bremen hätten vier Mann ausgewählt mit der Bestimmung, über alle gewerblichen und Arbeitsverhältnisse an den Fabriken in Dresden und dessen Vororten Löbtau und Döhlen und Die Wahl sei auf sie gefallen. Weiter in Neuſattl in Böhmen , weiter unterhält sie in den größeren Städten Hauptvorstand zu berichten. hätten sie nichts zu thun und weiter hätten sie auch nichts gethan. Deutschlands und des Auslandes insgesammt über 100 Niederlagen. Das Inserat jei von dem Berliner Vertrauensmann, Tabakfabrikanten Ihre Fabriken zählen in der Glasindustrie zu den Riesen betrieben. Der Vertheidiger beantragte Freisprechung und führte Dech and verfaßt. Der Vorsitzende macht die Angeklagten darauf Die Stehrfeite dieses glänzenden Bildes zeigt das Protokoll des Und die Mitglieder der Siemens'schen aus, das ganze Verhalten des Frost lasse die größten Bedenten in aufmerksam, daß das Jujerat auch als Verrufserklärung aufgefaßt Löbtauer Gemeinderaths. feiner Glaubwürdigkeit begründet erscheinen. Daß Frost den An- werden könne. Bertheidiger: Es fann auch von einer Berrufs Attiengesellschaft zählen selbstverständlich zu den festen Stützen der geflagten zunächst nur wegen ruhestörenden Lärms angezeigt habe, erklärung durch die Angeklagten nicht die Rede sein. Die Angeklagten bürgerlichen Gesellschaftsordnung. Die Todtengräber dieser und mit der Behauptung eines thätlichen Angriffs erst haben dasselbe weder verfaßt noch veröffentlicht. Es sollte auch Gesellschaftsordnung sollten sie sich nennen! nach der gegen ihn gerichteten Anzeige herausgekommen durch das Injerat nicht auf die Arbeiter Mertens und Döring einsei, beweise, daß der Wächter selbst an einen ernsthaften Angriff des gewirkt werden, die Arbeit nicht aufzunehmen, denn dieselben Angeklagten zunächst nicht geglaubt habe, denn es entspräche nicht arbeiteten bereits. Die Angeklagten haben auch nichts dazu gethan, daß der Gepflogenheit der Beamten, bei wirklichen Angriffen eine Anzeige das Mertens und Döring in dem Inserat erwähnt wurden und zu unterlassen. F. habe jetzt ein begründetes Interesse daran, den Kenntniß davon erhielten. Jene haben erst zufällig durch den Meister Angeklagten als den Alleinschuldigen hinzustellen, um sich vor der davon erfahren. Der Gerichtshof beschloß und verkündete, die Urtheils
Der Bertheidiger beantragte die Vernehmung einer Reihe anderer Zeugen, die befunden sollten, daß der Wächter zuerst schon den Angetlagten zu Boden geschlagen hätte, noch ehe dieser ihm zu nahe getreten wäre. Das Gericht lehute aber weitere Beweisaufnahme ab. Der Staatsanwalt beantragte vier Monate Gefängniß gegen Göhlich..
Bestrafung wegen der schweren Körperverlegung, die er dem An- verkündung bis zum Freitag auszusehen. getlagten sei es absichtlich, sei es fahrlässig zugefügt habe, zu schützen.
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Das Gericht schloß sich zwar diesen Ausführungen nicht an es fah in dem Anfassen am Rockfragen, das Schomburg bekundet hafte, einen„ thätlichen Angriff" gegen den Beamten, verurtheilte den Angeklagten jedoch nur zu 10 M. Geldstrafe.
Gewerkschaftliches.
Lehte Nachrichten und Depeschen.
Bückeburg , 9. Novbr.( W. T. B.) Amtliches Wahlresultat.) Bei Schaumburg- Lippe wurden insgetammt 5993 Stimmen abgegeben. Davon erhielt Dr. Müller( Vp.) 2584, Strosser( f.) 2336, Reichenbach( Soz.) 591 und Böckler( Reform- P.) 475 Stinmien. Es ist somit Stichwahl zwischen Müller und Strosser erforderlich.
der Reichstags Ersatzwahl am 5. d. M. im Wahlkreise Fürstenthum
Wien, 9. November. Wie die„ Wiener Abendpost" meldet, find ,, Schutz den Arbeitswilligen!" Schon wieder ti vom in den Staatsvoranschlag pro 1899 für Errichtung einer czechischen Ein Spielerprozek, in dem Offiziere verwickelt find, wird Landgericht zu Dresden wegen Streifvergehen eine auffällig hohe technischen Hochschule in Mähren als erste Rate 100 000 Gulden einGefängnißstraße ausgeworfen worden. Der 27 Jahre alte Maurer gestellt worden. fich in diesen Tagen abermals vor der Straftammer zu Hannover Feilenberger aus Großenhain , der sich am dortigen Streit betheiligte, Paris, 9. November. ( W. T. B.) Das„ Echo de Paris" meldet abspielen. Die Hauptverhandlung ist auf heute, Donnerstag an und als Mitglied des Komitees eine führende Rolle spielte, wurde wegen aus Toulon , das gesammte Mittelmeergeschwader erhielt gestern gefezt; auf der Anklagebank hat der Agent Adolf Löwenstein zu Bedrohung, Störperverlegung und versuchter Nöthigung zu 7 Monaten Befehl, fich zur Abfahrt bereit zu halten. Der Oberkommandant erscheinen. Dieser war Stammgaft auf allen Remplägen und vers Gefängniß verurtheilt. F. sell einen Arbeitswilligen" einen des Geschwaders, Admiral Fournier, wurde nach Paris berufen. kehrte auch in dem Hotel, in dem eine Anzahl Offiziere des Laniejungen" geschimpft und ihn, als beide in Wortwechsel kamen, Paris , 9. November. ( W. T. B.) Der auf dünnem Papier tgl. Militär- Reitinstituts zu Mittag speisten, Löwenstein wußte, daß darauf an die Wand geworfen" haben. In einem zweiten Falle gefchriebene Brief Esterhazy's trägt ein früheres Datum als das fich an das Mittagsmahl gewöhnlich ein jeu anschloß, an dem er hat er nach der Anklage einen weiter arbeitenden Kollegen Zump" Bordereau. oftmals theilzunehmen pflegte. Ganz besonders bildete er aber sowohl bei genannt und ihm zugerufen, wenn Du heute den Spielen im Hotel, als auch in den Privatwohnungen, insbesondere Hause gehst, bekommst Du solche Hiebe, daß Du morgen nicht aber auf der Rennbahn den rettenden Engel". Er hatte stets eine wieder arbeiten kannst." Der Angeklagte bestritt diese Angaben und offene Hand", wenn es sich darum handelte, einem Offizier, der stellte die Sache viel harmloser dar. Drei Belastungszeugen, durch„ Unglück im Spiel" in Berlegenheit gerathen war, mit einigen darunter die Bedrohten und Beleidigten, bestätigten aber die Tausendmarkscheinen unter die Arme zu greifen. Für diese Menschenfreundlichkeit" berechnete sich Löwenstein nicht Eisenbahnarbeiter Streik in Hessen . In Waldmichelbach von den sehr hohe Wucherzinsen, er ließ sich auch stets haben die dortigen Arbeiter am Tunnelban wegen Lohndifferenzen int Offizieren Ehrenscheine ausstellen, denen sich jungen dieselben außerdem zur Zahlung hoher Belohnungen für die Arbeit niedergelegt. Sie fordern für 12stündige Arbeitszeit einen Löwen Minimallohn von 5 M. das nur auf
11112
Anklage.
Abend nach
Der Kaffationshof wird heute ausschließlich Cavaignac verhören. Paris , 9. Novbr.( W. T. B.) Wie gerüchtweise verlautet, be Ichloß der Kassationshof, falls die Aussagen der früheren Kriegsminister Widersprüche aufweisen, eine Kommission ins Kriegsministerium zu entsenden, um die Aussagen Freyeinet's entgegen zunehmen.
Paris , 9. Nov.( W. T. B.) Die in der heutigen Sigung der Dentschrift weist die von den Spaniern gegen die Preisgebung der Friedenstonunission von den amerikanischen Delegirten übergebene Philippinen angeführten Gründe zurück, ohne einen Gegenvorschlag aufzustellen. Aus derselben geht hervor, daß die Amerikaner die Abtretung der Philippinen fordern, welche Spanien verweigert. Paris , 9. November. ( W. T. B.) Der Disziplinarrath ber Advokatenfammer wies die von Judat gegen Labori eingebrachte Klage zurüd.
die Bemühungen" Löwenstein's verpflichten mußten. stein beschränkte seine Thätigkeit aber nicht Der Streit der Holzarbeiter bei M. Offenbacher und Winkler Militär, er war auch Fabrikanten, Rentiers sowie sonstigen u. Kütt in Fürth ist in einer Bersanunlung für beendet erklärt Sicherung der tubanischen Schuld wie bisher ablehnen und die Sportsleuten, die dem Spiel fröhnten und dabei bom worden. Den Streifenden wurde freigestellt, ob sie die Arbeit wieder Unglück verfolgt wurden" ein„ Retter in der Noth". Wenn aufnehmen wollen.
Ausland.
Rom , 9. November. ( W. T. B.) Als italienische Delegirte zu der bevorstehenden Konferenz zur Abwehr des Anarchismus find bestimmt: Minister des Aeußeren Canevaro, Senator Canonico und Präfett Sornanimoretti.
nun ein Wechsel am Verfalltage nicht pünktlich eingelöst wurde, dann Die Metallschläger in Fürth beabsichtigen in eine Bewegung drohte Löwenstein den jungen Offizieren, ihren Vorgesetzten Anzeige einzutreten, um die 60 stündige Arbeitszeit und gleichheitliche Lohn machen zu wollen. Als der Sefondelieutenant v. H. vom 4. Kürassier- zahlung in allen Werkstätten durchzusehen. regiment einsah, daß er ruinirt sei, da er seinen Berpflichtungen Sämmtliche Steinhauer und Schleifer haben in Speyer die nicht nachkommen mehr fonnte, machte fo er feinem Arbeit eingestellt. Kommandeur, dem Chef des Militär- Neitinstituts, General lieutenant v. Willich , Meldung. Der junge Lieutenant wurde fehr bald zu seinem Regiment zurückgeschickt und soll bereits Die italienischen Eisenbahner, die über die stärkste Organiseinen Abschied erhalten haben. Gegen Löwenstein erstattete dagegen fation Italiens verfügen, find infolge der Mailänder Unruhen An Echalir Bascha ist ein Ultimatum gerichtet worden, demzufolge General- Lieutenant von Willich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. militarifirt, d. h. der Militärdisziplin unterstellt worden. Sie lajien am 15. November alle türkischen Offiziere, Soldaten und Gendarmen Letzterer soll das Treiben des Löwenstein schon lange verdächtig sich jedoch nicht einschüchtern und haben soeben ein neues Fachblatt ohne Ausnahme, ebenso die vor Suda liegenden Kriegsschiffe die borgekommen sein. Den Bemühungen des Polizei Inspektors Il Treno"(" Der Zug") gegründet, das von dem Parlaments- Jusel verlassen haben müssen. Das gesammte türkische Kriegsa Homrighausen soll es gelungen sein, das Treiben des Löwenstein mitglied und Leiter der Eisenbahner- Organisation, No fri, heraus- material verbleibt unter dem Schuße der Admirale; die türkische Flagge wird eingezogen. vollständig aufzudecken. Löwenstein wurde verhaftet und hat sich gegeben wird.
Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin Trud und Verlag von Max Bading in Berlin .
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