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Ausland.

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Beide legten Berufung ein, worauf eine zweite Verhandlung hätte, bereits abgesehen von allem anderen, ihre Anträge zurüc Aus London   wird uns mitgetheilt, daß zwischen dem Verein vor einer Danziger Straffammer stattfand. Der Hauptbelastungs- zuziehen? Es fehlte ihr bis heute jedwedes ärztliche Gutachten der Zigarrenarbeiter und den Unternehmern ernste Differenzen be- zeuge Brellenthien ist inzwischen wegen schwerer Miß über R. und somit auch die Grundlage zu jedem Verfahren gegen. stehen, die bereits in einem Falle fich zu einem Kouflift gestalteten. handlung zu einem Jahr Gefängniß verurtheilt denselben. Es wird gebeten, den Zuzug fernzuhalten. worden und befindet sich jetzt, da er geistesgestört sein soll, in einer Der Streik der Talesweber in Kolomea  ( Galizien  ) dauert Irrenanstalt. In der Berufungsverhandlung ließ der Bertheidiger vor Tekte Nachrichten und Depeschen. fort. Wie bereits gemeldet, führen jüdische Weber gegen ihre weg erst feststellen, daß die Wegnahme der Flugblätter, die auf Be jüdischen Ausbeuter diefen Kampf. Während die acht. Unternehmer, fehl des Polizeikommissars fe dler erfolgt ist, ungeseglich Bremen  , 22. November.  ( W. T. B.) Die Rettungsstation Cur­die die Fabrikation der Talestücher( jüdische Gebettücher) betreiben, war. Eine feine Rolle spielte vor Gericht der zweite Be- haven telegraphirt: Am 22. November von dem auf Scharhoern­unermeßliche Reichthümer erworben haben, bezahlen sie ihre Arbeiter amte, der bei der Verhaftung mitgewirkt hatte. Fensti, Riff gestrandeten deutschen   Dreimaster- Schuner Christoph Kasten", in der schmutzigsten Weise. Der Lohn der Weber beträgt 2 fl. 50 fr. Er wollte sich nicht mehr erinnern fönnen, weshalb er die Kapitän Utena, 6 Personen durch das Rettungsboot des zweiten und erreicht höchstens die Summe von 3 fl. wöchentlich. Die Unter- Leute verhaftet hatte. Mit aller Entschiedenheit bestritt er, mit dem Elbleuchtschiffes gerettet. stützung, die die Streifenden bisher aus Deutschland   erhalten haben, Säbel geschlagen zu haben. Als dann der Vorsitzende ihn dringend Köln  , 22. November.  ( B. H.  ) Der Kölnischen Zeitung  " wird aus ermuthigt sie, nochmals die Bitte an die deutschen   Arbeiter und die verwarnte und ihm bedeutete, er könne seine Aussage über diesen Sofia   gemeldet: Die Polizei beschlagnahmte eine massenhaft ver­jenigen, die mit ihrem Elend Mitgefühl empfinden, zu richten, sie Punkt verweigern, um sich nicht zu belasten, machte er von dem breitete, angeblich von einem revolutionären Geheim- Komitee ver­in ihrem Kampf zu unterstützen. Gelder sind zu richten an: Brettler, Recht der Zeugnißverweigerung Gebrauch. Durch eine faßte Broschüre gegen den Fürsten Ferdinand, in welcher die Ent­in ihrem Kampf zu unterſtüzen. Gelder sind zu richten an: Brettler, Reihe von Zeugen wurde bewiesen, daß die Verhaftung ohne jeden thronung des Fürsten   verlangt wird. Kolomea. Grund erfolgt war, daß unsere Genossen den Beamten willig gefolgt Stuttgart  , 22. November.  ( W. T. B.) Nach zweitägiger ge­Gerichts- Beifung. waren und dennoch in unerhörter Weise mißhandelt worden heimer Verhandlung verurtheilte heute Abend das Ehrengericht der seien. Genasse Mania gab zu, daß er den Polizisten württembergischen Anwaltskammer den Rechtsanwalt Gustav Pfizer  Der Schuhmann in der Animirkneipe. Der Schußmann Brellenthien einen Schuft genannt hatte, als dieser ihn miß- aus Ulm   wegen Verlegung seiner Berufspflicht, begangen durch seine Gustav elmde stand gestern unter der Auflage der schweren handelte. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Fabian, geißelte das Ver- Broschüre:" Die Rechtskraft des Verbrechens", durch welche sich zahl­Körperverlegung vor der 131. Abtheilung des Schöffengerichts. An halten der Beamten aufs schärfste, forderte Freisprechung seiner reiche Richter beleidigt fühlten, zu einem Verweis und einer Geld­einem Septembertage war der Angeklagte dienstfrei. Er unternahm selienten und die Uebernahme aller denselben erwachsenen Kosten strafe von 2500 M. in Zivilkleidung eine Bierreise. Sein Unstern führte ihn u. a. in auf die Staatskasse. Der Staatsanwalt beantragte nur gegen Mania die Restauration von Busch, Zimmerstr. 22, wo die Gäfte von zarter eine Geldstrafe von 5 Mark wegen Beleidigung. Das Gericht sprach die Verhandlung des sozialdemokratischen Anklage Antrages Wien  , 22. Novbr.( W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus beginnt Hand bedient werden. Was ihm hier begegnete, schilderte der An- Kolodezinski frei unter Uebernahme aller Soften auf die Staats- Da 33ynsti- Rosatiewicz wegen Verhängung des Auss geklagte in folgender Weise: Er sei der einzige Gast gewesen und des- tasse, Mania wurde wegen Beleidigung zu drei Mark Geldstrafe ver- nahmezustandes in Galizien  . Daszynski   schildert in drei­halb hätten sich beide Kellnerinnen zu ihm gesetzt. Als ihm auf Verurtheilt. langen ein Glas Bier gebracht worden sei, hätten die Kellnerinnen ihn gefragt, ob sie auch ein Glas Bier trinken dürften. Er habe nichts dagegen Dohrmann, Blietschau und Pleff aus Rigdorf hatten nach Schluß in Galizien  , behauptet, daß der Ausnahmezustand vorwiegend zur Unter­Nachklänge von der Reichstagswahl. Die Genossen Reischoch, stündiger Rede, auf grund statistischer Daten das Elend der Bauern gehabt. Ob es Porter sein dürfe?" Auch hierzu habe er seine der Kirche an einem Sonntag im Mai d. J. Flugblätter in brückung der sozialistischen   Propaganda in Galizien   benutzt worden sei Bustimmung gegeben. Auf Drängen der Kellnerinnen habe er ihnen den Dörfern Trebutsch und Sawall bei Beeskow   ber: und bringt die heftigsten Angriffe auf die Verwaltung und den Richterstand dann noch je eine Flasche Porter zum besten gegeben. Nun wollte theilt, indem sie in die einzelnen Gehöfte hineingingen und Galiziens   vor. Der Ministerpräsident Graf Thun tritt nur bezahlen und fortgehen. Die Kellnerinnen machten die Rechnung: dieselben dort abgaben. Als sie aus einem der Gehöfte heraus diesen Angriffen entgegen und weist die von Daszynski   vorgebrachten Vier Flaschen Porter à 1 M. und ein Glas Bier zu 30 Pf. mache tamen, traf sie der Gendarm und demumzirte fie. Sie erhielten ein Beschuldigungen zurück. Die zur Verhängung des Ausnahmezustandes insgesammt 4 M. 30 Pf. Dies sei dem Angeklagten zu theuer Strafmandat von je 15 M., weil sie die Oberpräsidial- Verordnung nothwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen seien vor­gewesen. Er erklärte, daß er für die Porter nimmermehr eine Mark zahlen würde. Dann müssen wir die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage verlegt hätten. handen gewesen. Es seien in der Zeit vom 23. Mai bis Ende Wirthin rufen."" Gut, rufen Sie die Wirthin!" Sie erschien denn Diese verbietet an auch bald auf der Bildfläche. Der Angeklagte wiederholte ihr gegen- lich bemerkbaren Arbeiten, sowie alle geräuschvollen Arbeiten und Räubereien vorgekommen. Die Bewegung richtete sich gegen die den Sonn- und Feiertagen alle öffent- Juli d. J. 150 Plünderungen und eine ungezählte Reihe von Diebstählen über seine Weigerung, zu zahlen. Dann muß ich meinen Wann in den Häusern und Betriebsstätten. Auf ihren Widerspruch sprach Juden. Diese seien aber völlig gleichberechtigte Bürger des Staates " Holen Sie Ihren Mann!" Wie die Kellnerin dem An- sie das Schöffengericht zu Beeskow   frei. Das Gericht war der und es sei Pflicht des Staates, jeden Bürger des Staates, ganz geflagten erzählt hatte, hatte der Wirth sich in sein Privatgemach Meinung, das Flugblattvertheilen sei eine Arbeit", auch eine öffentlich gleich, ob er Jude oder Christ sei, oder welcher Nationalität er an­begeben, um einen Vormittagsrausch auszuschlafen. Er befand sich bemerkbare, aber es ließe sich nicht nachweisen, daß die Ange- gehöre, zu schützen. Er hoffe, es werde in verhältnißmäßig kurzer denn auch nicht in der besten Laune, als er gestört wurde. Was? flagten zu Eriverbszwecken gearbeitet, und die bezügliche Verordnung Beit möglich sein, auch den letzten Rest der galizischen Bezirke vom Sie wollen nicht bezahlen? Sie müffen aber die bestellten Getränke beziehe sich nur auf solche Arbeiten. Gleichgiltig sei, daß die An Ausnahmezustand zu befreien.( Lebhafter Beifall.) bezahlen!" Als der Angeklagte auf seiner Weigerung beharrte, geklagten nach Beendigung des Gottesdienstes vertheilt hätten, denn fuchtelte der Wirth ihm mit der Hand unter der Rase herum bie von der Polizeibehörde festgesezte Kirch zeit sei noch nicht zu Nach der Rede des Ministerpräsidenten wird die Debatte ab­und nahm ihm dann den Hut vom Kopf, den er hinter das Büiffet Ende gewesen. Gegen dies Urtheil legte der Staatsanwalt Berufung gebrochen und die nächste Sigung auf Donnerstag anberaumt. warf. Sodann versezte der Wirth dem Gast einen Stoß, daß dieser ein. Er meinte, die Verordnung beziehe sich auch auf Arbeiten, die nicht Budapest  , 22. November.  ( W. T. B.) Infolge der Demonstrationen auf einen Stuhl fant und seinen Spazierstod fallen ließ. Er hob zu Erwerbszweden geleistet würden, auch sei es unzweifelhaft", daß die am Polytechnikum hat der Rettor die Vorlesungen bis auf weiteres den Stock wieder auf und als er bemerkte, daß der Wirth Miene Angeklagten eine Entschädigung von dem Zentral- Wahlfomitee er- sistirt. Auch an der Universität fanden Demonstrationen statt; die machte, ihn ernsthaft anzugreifen, fam er ihm zuvor und versetzte halten, also einen Erwerb gesucht und gefunden hätten. Einen Be- Studenten warfen nach der Polizei auch dort mit Steinen und ihm einen wuchtigen Schlag über den Kopf. Der Getroffene weis hierfür trat er indessen nicht an. Auch erheische das öffentliche Kohlenstücken; die Polizei mußte in den Hof des Gebäudes taumelte, heftig blutend, zurück und flüchtete hinter das Büffet. Von Intereffe eine Bestrafung der Angeklagten, da diese durch ihr dringen und die Studenten auseinanderjagen. Sowohl am hier aus begann der Wirth ein förmliches Bombardement gegen dreistes" Handeln ein öffentliches Aergerniß erregt hätten. Die Polytechnikum als auch an der Universität wurden mehrere den Angeklagten, wobei er gefüllte Seltersflaschen als Wurfgeschosse Straffammer in Frankfurt   a. D., vor der die Berufung gestern ver- Personen verwundet und zahlreiche Verhaftungen vorgenommen. benußte. Zum Glück wußte der Angeklagte durch geschickte Störpers handelt wurde, verwarf indessen die Berufung des Staats- Nach Schluß der Vorlesungen versammelten sich die Studenten wendungen den Angriffen zu entgehen, aber es jah wüst aus in anwalts, indem sie den Gründen des Schöffengerichte folgte. Lokal, als der inzwischen herbeigerufene Schußmann erschien. Die Ein eigenartiger Fall von Beamtenbeleidigung. auf dem Museumsring, begrüßten die oppositionellen Ab= Schilderung des Angeklagten deckte sich genau mit den Zeugen unter dieser Stichmarke in der Sonntag- Nummer gebrachten Gerichts- fäuberte mit großer Anstrengung die Straße, wobei es zu heftigen Ein eigenartiger Fall von Beamtenbeleidigung. In dem geordneten mit Beifall und fangen das Kossuthlied. Die Polizei aussagen der beiden Kellnerinnen, der Zenge Buch gab dagegen bericht lagt der Druckfehlerteufel den Wertheidiger Rechtsanwalt Dr. Szenen kam. cine abweichende Darstellung von den Vorgängen. Der Staats­Nach 4 Uhr nachmittags rotteten sich etwa 100 Stu anwalt erkannte an, daß der Angeklagte sich im Zustande der Noth- sei, sich zu vergewissern, daß der Beamte ein Billet habe. Es muß forderung der Polizei, sich zu zerstreuen, unbeachtet. Die Polizei um Herzfeld sagen, daß es Pflicht des Angeklagten Schröder gewesen denten an der Ecke der Alexandergasse zusammen und ließen die Auf­wehr befunden habe, durch das Schlagen mit dem dicken Stock habe er sich aber einer Ueberschreitung der Nothwehr schuldig gemacht. natürlich heißen, es sei nicht die Pflicht des Angeflagten ge- ingelte die Studenten und brachte sie in das Polizeigebäude. Er beantrage gegen ihn eine Geldstrafe von 50 M. oder 5 Tage wesen u. 1. 1v. Gegen 5 Uhr versammelten sich an 250 Studenten in dem Poly­Gefängniß. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Schwindt, trat mit Wie uns mitgetheilt wird, hat der Vertheidiger des weiteren technikum und begannen, von den Fenstern aus Steine gegen die Entschiedenheit für völlige Freisprechung des Angeklagten ein. Sei plädirt 1. daß es überhaupt keine Beleidigung sei, jemanden, der Polizei zu schleudern. Letztere drang in die Säle ein, überwältigte derselbe wirklich zu weit gegangen, jo habe er doch sicher in Be- aus irgendwelchen Gründen behaupte, er branche fein Billet, aufzu- die Demonstranten, ließ dieselben aber frei, nachdem sie sich auf füürzung, Furcht oder Schrecken gehandelt und sei deshalb straffrei. ber betreffende ein Beamter, ob er in Zivil oder in Uniform sei, Studenten wurden als Mädelsführer verhaftet. Um 5/2 Uhr herrschte fordern, sich ein Billet zu lösen oder den Garten zu verlassen. Ob Ehrenwort verpflichtet hatten, sich ruhig zu verhalten. Nur vier Der Gerichtshof schloß sich diesen Ausführungen an und erkannte auf sei vollständig gleichgiltig. 2. Daß Schröder den Oberwachtmeister in den Straßen Ruhe. Freisprechung. Gesetzwidrige Handlung eines Amtsvorstehers. sehr wohl kannte, dieser aber kein Recht habe, ob in Zivil Budapest, 22. November.  ( W. T. B.) Der Abg. Ludwig Hollo Recht, fich dort aufzuhalten, weil er sich durch einen Bassus in der Rede des Ministers beleidigt aufzuhalten, ohne sich bor  Bollstedt   zu 20 M. Geldstrafe verurtheilt. Nath war während der mit seiner Aufforderung an ihn, ein Billet zu lösen oder den Garten Graf Stefan Keglevich. her ein Billet 811 löjen. Daß daher der Angeklagte fühlte. Die Zeugen des Ministers find Graf Stefan Tisza und Stichwahl zur Kontrolle der Wahlhandlung nach Groß- Bollstedt ge- zu verlassen, vollständig im Recht geweien, jedenfalls aber bei dieser dort aber vom Wahlvorstand, trotz ausreichender

holen."

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Vom

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Schöffengericht zu Nortorf   war der Kieler Genosse Sath wegen auch kein oder in Uniform, das Frühkonzert zu überwachen", also( Unabhängigkeitspartei) ließ den Minister des Innern Perczel, fordern,

Beleidigung des Wahlvorstandes bei der Reichstagswahl in Groß­

tommen,

Legitimation und Berufung auf das Wahlgesetz aus dem bigejereichenber Rechtsauffaffung subjetiv rechtmäßig und als Romiteemitglied auch Lokal verwiesen, und als er nicht freiwillig gleich ging, gewaltsam pflichtmäßig gehandelt habe.

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Ein Aufruf des Rettors am schwarzen Brette der Universität warnt die Studenten, die Straßenskandale fortzusezen, da sie sonst die schweren Folgen sich zuzuschreiben hätten. Eventuell sollen die 3m Universitäts   Lefeverein fanden heute Abend große Demon Vorlesungen bestimmt, ja jogar die Universität geschlossen werden. ſtrationen statt; die Polizei leerte die Lokalitäten und sperrte die­felben. Zwei Personen wurden verhaftet.

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auf die Straße geworfen. Dabei hatte der Genosse Berlegungen Konzert zu überwachen nicht besiche und ihr der Eintritt nur gestattet Die Straffammer entschied auch, daß ein Recht der Polizei, ein an Händen und Gesicht davongetragen. Als er sich, nachdem er sich fei, wenn sie thatsächliche Unterlage für den Verdacht habe, daß von Blut und Schmuz gereinigt, wieder ins Wahllokal begab, um dort strafbare Handlungen vorgehen, wie z. B. daß ein polizeilich feine verloren gegangenen Papiere wieder zu erhalten, hatte der Genf  , 22. November.  ( B. H.) Luccheni   hat auf Zureden seines nicht angemeldetes Tanzvergnügen statifinde. Aber auch dann könne Wahlvorsteher, der gleichzeitig Amtsvorsteher in Groß- Vollstedt   ist, fie nicht wintürlich eine beliebige Zahl Beamter in Zivil entfenden, Bertheidigers den Rekurs gegen seine Verurtheilung zurückgezogen. zum zweiten Male ihm das Lokal verboten, was den Genossen zu insbesondere, wenn schon einer wie hier in Uniform anwesend sei. Er wurde in der letzten Nacht unter starker Gendarmerie- Eskorte vom den Worten da kann man sehen, was es für ruppige Menschen Die Freisprechung des Angeklagten erfolgte aus diesen Erwägungen Untersuchungsgefängniß in das Gefängniß Epêche gebracht. Luccheni  giebt", veranlaßte. Der Genosse wurde verhaftet und erst anderen Tages freigelaffen. Seine Anzeige und weil angenommen wurde, daß der Angeklagte recht- und pflicht- ist im Gegensas zu früher jezt physisch ganz gebrochen. gegen Paris  , 22. November.  ( B. H.  ) Der Kommandant Forzinetti, den Amts- und Wahlvorsteher bei der Staatsanwaltschaft in Stiel, gemäß zu handeln glaubte. der mit der Dreyfus- Angelegenheit eng verbunden war, ist als wegen Freiheitsberaubung und Körperverlegung Nobleffe. Dem Schuldiener Kampe war seine Stellung vom hat bis heute noch keine Erledigung gefunden, wohl aber erhielt er Berliner Magistrat gekündigt worden, nachdem er durch einen Unfall, Finanzminister des Fürstenthums Monaco berufen worden. felbst eine Anklage wegen Beleidigung durch das Wort ruppig", die den er im Dienste des Magistrats erlitten hatte, Der Sozialist Levrau'd stellt den Antrag, den Kongregationen Paris  , 22. November.  ( W. T. B.) Deputirtenkammer. dann zu dem oben mitgetheilten Ürtheil gegen ihn führte. Die förperlich geschädigt worden war. Kampe wurde als Bureau- und Ordensgeistlichen die Unterrichtsthätigkeit zu untersagen, und hiergegen eingelegte Berufung stand nun heute vor dem Kieler   Land- Hilfsdiener bei der Armenverwaltung beschäftigt. Als Schuldiener verlangt für seinen Antrag die Dringlichkeit.( Lebhafte Proteftrufe gericht zur Verhandlung. war er Beamter und genoß als solcher das Steuerprivilegium. Das Gericht erklärte, daß der Wahlvorsteher fein Recht gehabt Neuerdings zog ihn jedoch der Magistrat nach seinem ganzen Ein- auf der Rechten.) Mehrere Redner, besonders Cassagnac bes den Antrag als einen Ans habe, den Angeklagten aus dem Wahllokal zu weisen, auch die kommen zur Steuer heran. Stampe flagte darauf gegen den zeichnen in heftigen Reden Forderung der Legitimationspapiere nicht berechtigt gewesen sei. Magistrat und verlangte, daß nach wie vor unr die Hälfte seines aus, es sei dringend nothwendig, Maßregeln zu treffen, aber das griff auf die Freiheit. Der Sozialist Millerand   führt Der Amtsvorsteher habe in nicht zu billigender Weise gehandelt. Diensteinkommens versteuert werde. Der Bezirksausschuß erkannte aus, es sei dringend nothwendig, Maßregeln zu treffen, aber das Das Gericht nimmt jedoch an, daß der Angeklagte das Schimpfwort auch demgemäß; das Ober- Verwaltungsgericht hob aber einzige Mittel, die Gefahr abzuwenden, sei die Trennung der Kirche ruppig" in der Absicht, den Wahlvorstand zu beleidigen, gebraucht die Entscheidung wieder auf und wies Kampe mit seiner Klage ab. geprüften Lehrer fürchteten weder die Konkurrenz noch die Freiheit von Staat. Der Ministerpräsident Dupuy erklärt, die staatlich habe. Unter Berücksichtigung der Umstände wird jedoch das Schöffen- Es führte aus: Unzweifelhaft sei Stläger früher Beamter gewesen. geprüften Lehrer fürchteten weder die Konkurrenz noch die Freiheit des Unterrichts. Er glaube nicht an die Wirksamkeit des Vor­gerichtsurtheil aufgehoben und der Angeklagte zu der geringsten Durch die Kündigung seiner Stellung als Schuldiener und durch Strafe von 3 M. Geldstrafe verurtheilt. Die Kosten sind zur Hälfte die Aufgabe dieser Stellung habe er indessen die Beamtenqualität fchlages, die Kirche vom Staate zu trennen, die Lösung der Frage von der Staatskasse zu tragen. verloren. Und als Bureau Hilfsdiener sei er nicht Beamter. liege in dem Gesez über die Assoziationen. Die Regierung werde demnächst eine Vorlage über diesen Gegenstand im Hause ein­Die Justiz gegen unsern Genossen hat nun prompt zwei Jn- Brandstiftungsprozeß Radtke. Die vor dem Schwurgerichte bringen. Die Dringlichkeit wird mit 303 gegen 149 Stimmen ab­stanzen durchlaufen; wann nun wohl der Amtsvorsteher am Landgericht I sich abspielende Verhandlung gegen den Sarg gelehnt. Ebenso wird die Dringlichkeit eines hierauf eingebrachten auf der Angeklagtenbank sigen wird? fabrikanten Radtke und Genossen ist am Montag Abend noch nicht Antrages abgelehnt, in welchem den staatlich geprüften Lehrern ein Einen Nachklang von der Reichstagswahl bildete eine zu Ende gegangen. Landgerichtsrath Opis machte die Ge- Unterrichtsmonopol zugesprochen werden sollte. Gerichtsverhandlung, die dieser Tage in Danzig   stattfand. Am schworenen darauf aufmerksam, daß es unmöglich sein werde, die zweiten Pfingsttag verbreiteten in dem westpreußischen Städtchen Verhandlung noch am Montag zu beendigen und schlug vor, sie Br.- Stargardt einige Genossen Flugblätter. Zwei von ihnen, auf Dienstag früh zu vertagen, die Geschworenen baten aber in zu je sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Kolodczinski und Mania, wurden von einem Polizei- ihrem Interesse, die Sache zu Ende zu bringen, selbst wenn sie bis London  , 22. November. Das Reuter'sche Bureau" meldet Beamten aufgefordert, ein Flugblatt zu zeigen. Als der Auf- zur späten Nachtzeit dauern sollte. Nunmehr zog sich der Gerichts- aus Tanger  : Nach Berichten aus Marratasch beabsichtigt die forderung von Kolodezinski nachgekommen wurde, ergriff der hof gegen 7 Uhr zur Berathung zurüd, um die Schuldfragen zu marottanische Regierung, an die Mächte zu appelliren, damit Franta Beamte alle in einer inneren Tasche des Rodes stedenden Flugblätter formuliren. Da den Geschworenen 31 Schuldfragen vorzulegen sind, reich verhindert werde, Uebergriffe gegen marokkanisches Gebiet zu und riß dieselben heraus, wobei Tasche und Rockfutter Schaden so verzögerte sich das Niederschreiben derselben bis nach 9 Uhr. Die begehen. allein über Titten. Als der so behandelte Genosse protestirte, wurde ihm zu- Verlesung der Schuldfragen nahm eine halbe London  , 22. November. Das Neuter'sche Bureau" meldet aus geschrien, die Blätter seien konfiszirt und er selbst wurde verhaftet. Stunde in Anspruch. Der Vorsitzende wiederholte nunmehr Washington, das Kabinet hege keinen Zweifel darüber, daß der Ein hinzukommender zweiter Beamter wurde angewiesen, den ruhig den Ausdruck seiner Ueberzeugung, daß es ganz unmöglich sei, die Friedensvertrag mit Spanien   binnen wenigen Tagen in Paris  dabeistehenden Mania zum Rathhaus zu bringen. Die Verhaftung Sache noch an diesem Abend zu Ende zu bringen und vertagte daher werde abgeschlossen werden. erregte natürlich Aufsehen. Als einer der Augenzeugen eine Be- die weitere Verhandlung auf Dienstag Nachmittag 4 Uhr. Die mertung machte, zogen die Beamten den Säbel Wahl der späten Stunde war nothwendig, weil der Vorsitzende bis und schlugen in der brutalsten Weise auf die Verhafteten dahin anderweitig dienstlich beschäftigt ist. Ob das Urtheil heute ein, so daß Mania zu Boden stürzte. Auch einer der schon gefällt wird, erscheint fraglich. dabeistehenden Männer erhielt einen Stoß. Unter Iautem Zur Angelegenheit Rothenburg   wird berichtet: Der Fall Schreien, Schlagen und Stoßen der Beamten wurden unfere Ge- Rothenburg   ist für unser heutiges Gerichtswesen und Irrenwesen deutend. Eine Brücke wurde von den Fluthen fortgerissen. nossen   in die Haf: abgeführt. Bald darauf bekamen sie eine Anflage, insofern typisch, als er zeigt, wie eine so wichtige Angelegenheit Rom  , 22. November.  ( W. T. B.) Deputirtenkammer. Auf Ana Kolodezinsti wegen Widerstand's gegen die Staatsgewalt, jahrelang schweben kann, ohne Erledigung zu finden. Der auf den frage der Deputirten Socci und Gattorno, ob die Regierung bei Ana Mania wegen des gleichen Vergehens, außerdem wegen des Ver- 15. d. M. angesezt gewesene Termin in der Entmündigungs- nahme der Einladung Rußlands   zur Abrüstungskonferenz, Vorbehalte fuchs der Gefangenenbefreiung und der öffentlichen Beamtenbeleidigung. angelegenheit des Herm Referendars Rothenburg mußte ebenso im Namen des Völkerrechts bezüglich der natürlichen Grenzen Vor dem Schöffengericht zu Pr- Stargardt machte dann der vertagt werden, weil R. den Richter als in der Sache befangen ab- Staliens gemacht habe, erklärte Minister Canevaro, die Regierung Polizeibeamte Brellenthien so belastende Aussagen, daß lehnen konnte. Ein anderer Sachverständiger ist wie bereits er- habe der hochherzigen Initiative des Kaisers von Rußland   zu ansere Genossen verurtheilt wurden. St. erhielt einen wähnt freiwillig von jeder Begutachtung zurüdgetreten. Ob gestimmt und dabei die bekannten Erklärungen abgegeben. Jest Monat Gefängniß, Mania einen Monat und eine Woche. unter diesen Umständen die Staatsanwaltschaft nicht besser gethan werde das Programm der Konferenz abgewartet. Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin   Drud und Verlag von Mag Bading in Berlin  . Hierzu 2 Bellagen n. Unterhaltungsblatt.

Charleroi  , 22. November.  ( B. H.  ) Die Sozialisten, die vor einigen Monaten die belgische Nationalflagge verbrannten, wurden

Rom  , 22. November.  ( W. T. B.) Die Stadt Catanzaro  ( Provinz Calabrien  ) ist infolge von Ueberschwemmungen, welche durch Ana schwellen der Flüsse verursacht wurden, von jedem Verkehr nach auss wärts abgeschlossen. In ganz Calabrien   ist der Verkehr untera brochen. Der durch das Hochwasser angerichtete Schaden ist bea