Sonntag, 18. Jänner 1920.
Die Leistungen der Invaliditäts- und Alters
versicherung der Arbeitnehmer.
Mit 1. Jänner 1929 twat die Gesetzesnovelle vom 8. November 1928, Slg. 184, in inffamfeit. Durch sie wird das Gesey vom 9. Oftober 1924, Sig. 221, betreffend die Versicherung der Arbeit nehmer für den Fall der Krankheit, der Invalidi tät und des Alters abgeändert und ergänzt. Bor
Geite 5.2
allem wird die Wartezeit, welche für die Leistungen der Verjährung und der sonstigen Friften später gemacht, daß nur bie Zeit vont 1. Juli 1926 an ranfengeld voll erschöpfen, daher gegen die vor
aus der Invaliditäts- und Altersversicherung festgesetzt ist, von 150 auf 100 Beitragswochen herab gesetzt, und zwar so, daß schon ab 1. Jäunter 1929 Renten aus der Juvaliditäts- und Altersverfiche Tung anfallen, während bisher nur die Abferti gungen an die Hinterbliebenen verstorbener Ber ficherter guerfannt werden fommen.
folgen.
Schließlich jetzt die Suerkennung jeder Leiftung den Eintritt des Versicherungsfalles voraus.
ber Rentensteuer. Sämtliche Anfuchen, die überreich: werden, sowie alle Belege, welche den Ansuchen beigeschlossen wer den, sind nicht nur stempel, sondern auch gebührenfrei. Es dürfen daher die Matrifenämter( Vfarrämter,
hört.
Wir bringen heute als besondere Bei- sicherung, bei den privilegierten Dienstgebern, die was insbesondere dann der Krankenversicherungs- Zu welchem Arste der Rentenverber im Falle der Tage für unsere Leser eine Information Militärdienstzeit usw. später.) anstalt die notwendigen Erhebungen erleichtert, Abweisung zu gehen und was er alles gut unterneh über die neuen Bestimmungen betreffend Eine weitere ebenso wichtige Voraussetzung wenn der Arbeitnehmer bei verschiedenen Stran men hat, damit ihm die gesetzlich zustehende Rente die Alters. und Invaliditätsversicherung ist, daß der Versicherungsfall innerhalb der Schuh- lenversicherungsanstalten zur Versicherung ange auch wirklich zuerkannt werde, wird später in den Den ersten Teil haben wir bereits ct 1. frist von 18 Monaten( nach der Novelle, bisher melder war. Aus diesem Grunde ist es auch im Fortiehungen, die auch über die Rechtsmittel han. Jänner veröffentlicht, drucken aber diese ein Jahr) nach Austritt aus der versicherungs- Interesse einer schnellen Erledigung eines schrift Feln, gebracht werden. Ausführungen nochmals ab damit unsere pflichtigen Beschäftigung( der freiwilligen Berlichen Ansuchens gelegen, daß die Dienstgeber, be Für gewöhnlich wird der Jivalidität eine StrandLeser die ganzen bezüglichen Bestimmungen ficherung) eintritt, bezw. daß die erworbenen Anwelchen der Versicherte in Arbeit stand, und die heit vorausgehen, auf Grund der dem Arbeitnehmer Geifammen haben. D. Red. wartschaften durch Zahlung der Anerkennungs- Dauer des Arbeitsverhältnisses angeführt werden. der Anspruch auf Kronfengald, ärztliche Behandlung gebühr gewahrt und infolgedessen noch nicht ver- Sicdurch wird die Versicherungsanstalt instand ge- und Medikamente zusteht. Da nach dem Geseze vor fährt jind. Nachdem die Schutzfrist für die nächste fest, nicht nur den Versicherungsverlauf zu er der Erschöpfung des Anspruches auf das KrankenSeit fast durchwegs alle erworbenen Anwartschaf- heben, sondern auch zu kontrollieren, ob der Ar- geld die Invaliditätsrente seitens der Zentralsozial ten deckt, die Anerkennungsgebühr erst nach Ab- beitgeber seinem Arbeitnehmer zur Versicherung versicherungsanstalt nicht flüssig geutacht wird, bas lauf der Schuhfrift fällig wird und erst dann die angentelbet hat. was für den Versicherten von Krankengeld überdies in fast allen Fällen höher it als die Rente, ist es im Interesse der Versicher Verjährung eintritt, wird die Behandlung der großer Wichtigkeit ist. der Ausdrücklich wird hicbei jedoch aufmerkiam ten gelegen, daß sie zuerst den Anspruch auf das in Betrach: fommt, denn erst mit diesem Tage ist seitige Einstellung desselben die Alage beim Schiedsdas Gesetz über die Invaliditäts- und Altersver- gerichte der Krankenversicherungsanstalt überreichen. Es werden nämlich die Krankenversicherungsanstal sicherung in Kraft getreten. ten. deren finanzieller Stand in den legten Jahren Der Bersicherungsfall. Stempel und Gebührenfreiheit der sehr unterfreulich ist, da ihre Ausgaben für die Ver Versicherungsfall ist dasjenige Ereignis oder Ansuchen, Belege und Amtshandlun- icherungsleistungen oft höher sind, als die Ginmahderjenige Zustand, der in der Person der Bergen, Befreiung der Leistungen von men on Bramien, vielfach versuchen, ihre alten und Unseren Lesern, welche die Verhandlungen sicherten oft auch des Gesuchstellers eintreten muß, arbeitsunfähig erfrankien Mitglieder in den Stand anläßlich der Novellierung verfolgt haben, sind die damit der Anspruch auf die Leistung gegeben ist, der Rentner der Zentralfozialversicherungsanstalt su unzureichenden Beträge, welche vor allem in den vorausgeset:, daß die übrigen Vorbedingungen überführen, aut sich die Zahlung des Krankengeldes ersten Jahren der Versicherung an Renten ander Versicherung( siehe oben) erfüllt find. Bei der zu ersparen. Aus diesem Grunde wird schon hier auffallen werden, hinreichend bekannt. Die in den Besprechung der einzelnen Leistungen wird der merksam gemacht, daß es sich empfiehlt, don Annächsten Jahren resultierenden Leistungen der Vor Versicherungsfall jeweils näher beschrieben wer spruch auf die Invaliditätsrente evit app vor Absicherung haben durchaus nicht den Charakter einer den. Hier sei zum Verständnis des Begriffes vor. Bezirksbehörden), bei welchen der Gesuchſteller lauf der Strankeminterſtügungsbauer geltend zu Versorgung für die invaliden und alten Ar- ausgeschickt, daß er bei der Invaliditätsrente die sich Auszüge aus den Matriken beschaft: sowie die machen, wodurch dem Rentenverber kein Nachteil er beiter, für ihre Witwen und Waisen. Vis dem eingetretene Invalidität ist. bei der Altersrente Bezirksgerichte, bei welchen er sich die Beglaubigung wachsen kann, well in die 18- monatige Schutzfrist einigermaßen so sein wird, bedarf es einer fän- bie Erreichung des 65. Lebensjahres und die Tat- von Abschriften von Originaturkunden( Geburt, die Zeit des Strautengeldbezuges nicht eingerechnet geren Dauer der Versicherung, welche die Höhe be- iache, daß der Rentenwerber entweder teine ver- Tauf, Trauschein gerichtliche Beschlüsse über die Ehe und die Invaliditätsrente von dem Tage an quereinflußt, sowie der weiteren Wilderung ihrer for- sicherungspflichtigen Arbeiten leister oder durch die scheidung, Trennung über die Adoption von in fann: wird, mit welchem der Strankengeldbezug aufmalen Bestimmungen, die mehr den Schutz des Ver- Leistung solcher Arbeiten sich nicht mehr als die bern ele.) besorgt, weder die Beibringung von Stem ficherungsträgers als den der Versicherung be- Hälfte des Lohnes eines gesunden Arbeiters ver peln noch die Entrichtung einer Gebühr in bar ver- Der Bezug der Invaliditätsrente beginnt mit sweden, sowie schließlich ihres materiellen Aus- dient. Bei der Winwen( Winver-) rente die eingelangen. Die Formulare über die Auszüge aus den dem Tage der eingetretenen Invalidität, viht jedoch, baues. Die Vertreter der Versicherungsnehmer in tretene Witwen( Witwver- schaft und die Invali Matriken sind bei den Krankenversicherungsanstalten wie chon gefagt, für die Zeit des Bezuges des dranden maßgebenden Körperschaften haben es nie unterdität( Witweninvaliditätsrente und Winverrente), und ihren Zahlstellen anzufordern, welche fie unent fengeldes Da die Wartezeit durch die Novelle muu lassen und werden auch in Zukunft alle ihre Sträfte bei der Nente der Winwe die für zwei oder für geltlich ausfolgen Die Leistungen der Invaliditäts- fite die Fälle auf 100 Beitragswochen herabgefekt für eine Verbesserung der Versicherung einfegen. mehrere Kinder des Versicherten forgt, ist er sie und Altersversicherung unterliegen nicht der Neu- ist, somi: nur dann der Anspruch auf die Rente geAllerdings ist es hiezu notwendig, daß sich die Ver- Witwenschaft und die Tatsache der Sorge für we- tensteuer. geben ist, wenn der Versicherungsfall, also hier die ficherungsnehmer und ihre Angehörigen nicht in nigstens zwei Stinder, bei der Waisenrente der Tod Inbalidität, nach den 31. Dezember 1928 eingetreten die Reihen solcher Parteien stellen und deren Kan- des versicherten Elternteils, bei dent Ausstat ift, lann keine Rente vor dem 1. Jänner 1929 atte didaten wählen, denen die Versicherung der Arbeitungsbeitrag die Eheschließung, bei der Abferti Für die Zuerkennung einer Invaliditätsrente fallen( mit Ausnahme der Fälle, wo der Versicheter ein bloßes notwendiges Uebel ist. dessen Auf- gung der Hinterbliebenen der Tod des Versicher- st neben der Erfüllung der allgemeinen Voraus- rung nach dem Gesetze über die Invaliditäts- und wand soviel als nur möglich reftringiert werten usw., also ein bloßes Ereignis( bei der Abf- ſetzungen, die oben furz behandelt wur Altersversicherung eine Versicherung nach dem Pen den muß. tigung und dem Ausstattungsbeitrag) oder ein Zu der, der Einivit der Invalidität Bedin jionsversicherungsgeseße, nach dem Gesetze über bie Um nun unsere Leser mit den Bestimmungen stand, der durch cht Ereignis( bei der Invalidi - sung. Dioſe iſt der Versicherungsfall. Sie ſetzt Versicherung bei den Vergwerkabritberlaben etc. vordes Gesetzes und vor allem seiner praktischen täts- und Waisenrente) oder durch mehrere Greig voraus, daß der Mentenworber wegen Krankheit oder ausging, für die das Deckungsfapital iberiesen auf, erlischt der nicht vofäßlich herbeigeführt wurden, durch eine fe auch in solchen Fällen zweifelhaft, in denen der Ren. nen Sträften. Fähigkeien, seiner Ausbildung und feitenverber. tvelder svar 100 Beitragswochen ver nom bisherigen Berufe angemessene Arbeit nicht ein- jichert war, in die Invalidität die Folge einer Versicherung erworben haben, zu sichern, hält es Geltendmachung der Ansprüche. mal ein Drittel dessen zu verdienen vermag. Serankheit die der Versicherte schon vor dem die Redaktion für angezeigt, in den nächsten Wochen eine Folge von Erläuterungen der wichtigsten Die Ansprüche auf die Leistungen können nur was ein förperlich und geistig gesunder Arbeitnehmer 1. Jan. 1929 Strankengeld bezog, das Krankengeldi S. Bestimmungen des Gesetzes, der notwendigen Be- durch die berechtigte Person oder ihren gefeßlichen derselben Art mit ähnlicher Ausbildung in derselben 1929 erschöpft. Nach unserem Dafürhalten font griffe der Versicherung sowie Instruktionen, welche Vertreter geltend gemacht werden. Ein Minder Gegend gewöhnlich verdient. Nach dieser Definition solange keine Rede von Invalidität sein, als der An die Leistungen der Invaliditäts- und Altersver- jähriger der das 17. Lebensjahr erreicht hat, kann ist die Invalidität nicht bloß ein Zustand, der duvaj spruch auf Krankengeld gegeben ist, weshalb in isl. sicherung betreffen und in gemeinverständlicher die Ansprüche jedoch bereits felbft geltend machen förperliche oder geistige Gebrechen den Arbeitnehmer chen Fällen die Javalidität mit den Tage des AahForm das Wesen der einzelnen Leistungen, die An Stelle des gesetzlichen Vertreters von Minder- außerstand setzt, sich ein Driteit des Loynes eines gehörens des Strankengeldbezuges eingetreten erscheint, Voraussetzungen ihrer Znerkennung, den Vorgangjährigen fönnen die Ansprüche auch von den Orfunden Arbeiters zu verdienen, sondern bei der Be- daher der Anspruch auf die Reute gegeben ist. Wir erwarten übrigens, daß die Zentralsosialbei der Geltendmachung derselben, die nowen- ganisationen der Jugendfürsorge geltend gemach urteilung ist die Ausbildung und die bisherige Tä tigkeit und der Verdienst des Rentenwerbers zu beversicherungsanstalt in folchen Fällen, bei denen es digen Belege, die Rechtsmittel gegen Abweisungen usw. behandeln. Die Redaktion hofft hiedurch Der gesetzliche Vertreter, der den Anspruch rücksichtigen, mit aneren Worten, die Invalidität ist zweifelhaft ist, ob die Invalidität vor oder nach einem weiteren Streise von Interessenten zu die auf eine Leistung geltend macht muß dem An- fein durch den Arzt allein festzustellender Begriff. dem 31. Dezember 1928 eingetreten ist, wo daher nen und empfiehlt die Wiedergabe dieser Verössuchen den amtlichen Nachweis darüber beibrin sondern erforder: auch Rücksichtnahme auf die per der ganze Anspruch in Frage gestellt sein kann, die fentlichungen in allen Parteiblättern und Wirteigen, daß er zum gejeslichen Vertreter bestellt fatichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Arbeit. Bestimmung des Gesetzes liberal handhab: und sich lungen von Organisationen denen die Interessen wurde. Dies kommt fast ausschließlich für die Vernehmers der die Invaliditätsrente anstrebt. Siebei von dem Grundlage leiten läßt:„ in dubio miting". werden sich of: sehr schwierig zu beurteilende Fälle treter der Kinder unter 17 Jahren in Betracht, der Arbeiter am Herzen liegen. Läßt sich der Tag des Eintrittes der Invalidifür welche ihr Vormund die Ansprüche geltend craoben. Der Arbeitnehmer wird nach dem ärztlichen tät nicht ermitteln, dann beginnt sie Rente mit dem machen muß. der das Bestellungsbefret dent An Gutachten, das sich die Zentralfozialversicherungsan Tage der Ueberreichung des Gesuches. fuchen beizuschließen haben wird. Eine Jugend- stalt oder in deren Auftrag die Krankenversicherungsfürsorgeorganisation braucht keine Bestätigung oder anstalt einholen wird, invalid fein d. h. infolge förVollmacht beizuschließen. perlicher oder geistiger Gebrechen sich nich: das Drit iel des Lohnes des gesunden Arbeiters verdienen fönnen, tatsächlich aber wird der Kontenwerber in einer Arbeit stehen und sich mehr als dieses zu läſſige Drittel" verdienen. Die Ursache hiefür fann sein. daß ein solcher Arbeitnehmer gezwungen ist. trog seiner Gebrechen zu arbeiten, er wird sich in cinem solchen Falle abnormal anstrengen, wobei ihm oft seine Arbeitskollegen aushelfen werden, oder daß
Die Invaliditätsrenten.
Handhabung vertraut zu machen und ihnen so mersrente) ge- anderer förperlicher oder geistiger Gebrechen, die wurde). Diese Bestimmtung macht einen Anspruch
vielen Fällen wenigstens die geringfügigen An
spritche, die sie sich durch die Mitgliedschaft in der Anspruch auf die Leistung.
Die Leistungen der Invaliditätsund Altersversicherung. Die Leistungen der Invaliditäts- und Altersversicherung, welche die Zentralfozialversicherungsanstalt zu gewähren hat, sind laufende Renten, die monatlich ausgezahlt werden, und zwar:
werden.
Wurde der Anspruch auf eine Leistung gel. tend gemacht und stirbt die anspruchsberechtigte Person vor der Zuerkennung, dann geht die zuInvaliditäts- und Altersronten, Witwen-| erkannte einmalige Leiſtung bezw. die bis zum und Winverrenten sowie Waisenrenten, und ein Todestage fälligen Naten der Nente auf die Erben malige Leistungen, nämlich Ausstattungsbeiträge der anspruchsberechtigten Person über. und Abfertigungen. Außerdem kann die Zentralsozialversicherungsanstalt auch Heilfürsorge währen, über die später gesprochen werden wird.
ge=
Die Invaliditätsrente fett fich zufammen aus dem Grundbetrage, der für alle Stassen nach der Novelle mit K 550.-( bisher K 500.---) bemessen ist, und aus Steigerungsbeträgen. Diese werden für die Zeit vom 1. Juli 1926 bis 31. Dezember 1928 mit einem Fünftel der bezahlten Versicherungsöel Beitragswoche, für welche der Versicherungsbeitrag träge bemessen, betragen somit für jede versicherte bezahlt wurde, in der Klasse A 086, 1.14, 1.42 Die Anmeldung der Anfprüche. und 1.76 K und für die Zeit ab 1. Jänner 1929 Die Ansprüche auf die Leistungen sind bei der der Arbeitnehmer das Glück hat, einen Arbeitgeber feste Beträge, und zwar in der Klasse Wa 0.60. 26 0.85, 1.15, 1.40, D1.75 K, ebenfalls für Die allgemeinen Boraussetzungen zuständigen Krankenversicherungsanstalt geltend gefunden zu haben, der seine langjährige Dienſtlei- jede versicherte Woche, für welche die Beiträge besu machen. Zuständig ist in allen Fällen derjenige flung belohnend, ihm trotz der verminderten Arbeits. für die zuerkennung der Leistungen. Strantenversicherungsanstalt, bei welcher der Werfähigkeit einen Lohn zahlt, der das Drittel über. zahlt wurden. Die Summe aus dem Grundbetrage machen. Zuständig ist in allen Fällen derjenige Die wichtigste Voraussetzung für die Zuer- ficherte suleßt versichert war, alfo nicht bei der steigt. In beiden Fällen wird der Rentenweber und den Steigerungsbeträgen bildet die reine Rente, fennung jämtlicher Leistungen, mit Ausnahme Krankenversicherungsanstal: des jeweiligen Wohn nach dem Gesetze invalid sein, den Anspruch auf die die sich für jedes sind, das im Falle des Todes tes der Wartezeit. Dieie betrug nach dem ursprüngstalt, bei welcher zufest vor Geltendmachung des zulässige Dittief verdient. Auf solche Fälle wird die eines Teiles der Abfertigungen, ist die Zurüdlegung ortes, sondern bei der Krankenversicherungsan- Rente bejizen, obwohl er tatsächlich mehr als das Reniners Anspruch auf die Waisenrente hätte, für das der Reniner sorgt, um die Erziehungszuschüsse lichen Gefeße 150 Beitragswochen Die Novelle Anspruches auf die Leistung der Arbeitgeber den Praxis fehr oft stoßen und es wird Aufgabe der hat die Wartezeit auf 100 Beitragswochen herab Arbeitnehmer zur Versicherung angemeldet hatte invaliden Arbeiter sein, durch Velege darzutun, daß gesetzt, falls der Versicherungsfall( die Invalidi - Dies ist wichtig für alle fjene Fälle, in welchen wie die Höhe des tatsächlichen Berdienſtes durch Umtäte Witwenschaft, usw., siehe unten) nach dem dies bei Bauarbeitern oder Saisonarbeitern oft der stände herbeigeführt wurde, wie hier angeführt, der 31. Dezember 1928 eintritt. Es muß somit jeder Fall ist, die letzte Versicherungsaustal: in einem Arbeiter im Sinne des Gejezzes invalid ist und den der aus der Versicherung eine Nente oder den Aus- anderen Bezirke. liegt. ais der Wohnort des Ver- Anspruch auf die Rente befißt. stattungsbeitrag erlangen will, mindestens 100 sicherten, bezw. des Gesuchstellers. Die Zentralfozialversicherungsanstalt oder die zuWochen versichert gewesen sein Als Beitrags- Der Anspruch auf die Leistung kann mündlich ständige Strankenversicherungsanstalt wird den Renwochen gelten für die Wartezeit diejenigen, für oder schriftlich geltend gemacht werden; ist die tenwerber einer änjilichen Untersuchung unterziehen welche die Beiträge fällig wurden, die Bezahlung letzte, d. i. die zuständige Strankenversicherungs- laffen, die der von der Versicherungsanstalt gewählte Dem Ansuchen um die Invaliditätsrente sind der Beiträge für diese Wochen der Wartezeit ist bei anstalt leicht zu erreichen, dann empfiehlt es sich, Vertrauensarzt vornehmen wird. Es ist daher über- seitens des Rentenverbers folgende Belege beizuder Pflichtversicherung nicht erforderlich( geringe den Anspruch mündlich geltend zu machen, damit flüffig und würde den Neutenwerbern unnötige schließen: Auszug aus der Geburts( Tauf) matrit; has Ausnahmen); 13 Wochen in der Wartezeit müssen der Anspruchwerber dem Beamten der Kranken- Kosten verursachen, wenn sie sich von einem von ihnen er Kinder unter 17 Jahren, für die er sorgt, dann in der Pflichtversicherung zurückgelegt sein. Die versicherungsanstalt, der das Ansuchen entgegen gewählten Prgte untersuchen ließen und sein Gut- hat er auch die Auszüge aus der Geburtsmatrik Zeit der freiwilligen Versicherung wird mit der nimmt, über alle jene Umstände Aufschluß gesen achten dem Mentenan archen beilegen würden. Ein dieser Sinder sowie die Bestätigung des Gemeinbe Hälfte gerechnet, wobei die Beiträge bezahlt fin kann, die für die Behandlung des Gefuches die solches Gutachten von einem Arzte den der Renten- amtes, daß er für diese Kinder forgt, vorzulegen, mrüssen.( Ueber die verschiedenen Ausnahmen. Die notwendigen Erhebungen usw., von Wichtigkeit werber selbst aufsucht, wird sich erst dann empfehlen weitere Belege sind nicht erforderlich. freiwillige Versicherung, die Zeit der Mitglied- sind. Diese Umstände sind vor allem die Zeit, einzuholen und vorzulegen wenn die Zentralfozial- Der Anspruch fan, toie bereits früher allgemein schaft bei einem anderen Träger der Sozialver während welcher der Versicherte versichert war, versicherungsanstalt das Ansuchen abgewiesen hat. erwähnt, mitndlich oder schriftlich geltend gemacht
erhöht, die pro stind je 10 Prozent( ohne Einschrán erhöht, die pro stind je 10 Prozent( ohne Einschrän fung auf die Zahl ber Stinder) beträgt. Bur Inbejährlich gleichzeitig mit der Reute ausgezahlt( sn den Erziehungszuschüssen wird ein Staatsbeitrag
nicht gewährt).
Die Auszahlung ber Rente, einschließlich ber Erziehungszuschüsse und des Staatsbeitrages erfolgt dies gilt für alle Renten monatlich vorhinein.