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1. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 39.

Parlamentsberichte.

Deutscher   Reichstag  .

Dienstag, den 16. Februar 1892.

9. Jahrg.

verbündeten Regierungen die Frage in anderer Weise behandelt, mit den heutigen? Nein. Er hat sich wohl schon selbst gesagt, wogegen ich auch hier im Plenum auf das Allerschärfste Protest daß diese Auffassung hier nicht vertreten werden kann. Den erheben muß. Er hat gemeint, die bestehende Instruktion für Wachtposten mache ich keinen Vorwurf, daß sie schießen; die die Militärpoften sei nothwendig, weil man dieselben gerade vor Instruktion verpflichtet sie dazu, ja die Posten sehen fich der Ge­172. Sigung vom 15. Februar. 1 Uhr. der allerunterften Boltstlaffe schüßen müßte; man tönne fahr der Degradation aus, wenn fie im gegebenen Falle von ihrer Am Tische des Bundesrathes Graf v. Caprivi und zahl die Posten nicht schändlichen Angriffen derselben aus- Schußwaffe feinen Gebrauch machen. Aber diese Instruktion ist reiche Rommiffarien. gesett laffen. Aber wem in aller Welt ist es eingefallen, irgend- es gerade, die wir bekämpfen müssen. Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des wie zu verlangen, daß der Wachtposten wehrlos etwaigen An­Reichs- Haushaltsetats für 1892-93, und zwar des Militär- griffen ausgefeßt sei? Abg. Meyer- Berlin  : Eine Rugel, wenn sie ihr Ziel ver­Etats. Das heißt die Dinge so verschieben, daß fehlt, fällt nicht mehr platt zur Erde. Angesichts der rasanten man nicht mehr versteht, was weiß und was schwarz ist. Es Flugbahn und der großen Durchschlagskraft der Geschosse ist eine Beim ersten Titel der Ausgaben: Gehalt des Kriegsministers handelt sich hier nicht um den Schutz der Posten, sondern um Aenderung der Instruktion nothwendig. Redner bespricht die wird folgender Antrag Richter und Genossen berathen: Ein- den Schutz der wehrlosen Bürger gegen überschäumendes Tempe- drei Fälle, welche in letzter Zeit vorgekommen sind und jährig- Freiwillige, welchen über das vollendete 23. Lebensjahr rament oder sonstige Unbesonnenheiten der Wachtposten, es han- meint, daß in dem ersten Falle: bei der Invalidenfäule, hinaus von den Ersatzbehörden in Gemäßheit des§ 14 des delt sich um den Schuh der Bürgerschaft, von der das Militär der Unfall hätte vermieden werden können, wenn ſtatt Reichs- Militärgesetzes Aufschub für den Dienstantritt bewilligt lebt. Warum folgen wir nicht dem Beispiel Desterreichs, wo der eines Soldaten ein Schuhmann die Bewachung gehabt hätte. worden ist, sind nicht denjenigen Dienstpflichtigen gleich zu er- Gebrauch der Waffe seitens der Poften nur dann gestattet ist, In dem zweiten Falle, wo ein Transporteur auf einen Flücht achten, welche im Sinne des§ 4 des Kontrollgesetzes vom wenn sie angegriffen werden? In derartigen Fällen wird Nie- ling schoß, hätte der Transport im Wagen alles verhütet und im 15. Februar 1875 infolge eigenen Verschuldeus verspätet in den mand dem Posten verdenken, wenn er sich seiner Haut wehrt, dritten Falle, wo der Posten schoß, weil sich jemand ein kleines aktiven Dienst eingetreten sind." Demgemäß verstößt eine Ein- obwohl es dann auch noch nicht nothwendig wäre, polizeiliches Vergehen zu schulden kommen ließ, hätte das Ueber berufung solcher früheren Einjährig- Freiwilligen nach Ueber eine solche Waffe zu gebrauchen, wie sie das Militär fehen dieses Bergehens auch nichts weiter geschadet. schreitung des 32. Lebensjahres zu Landwehrübungen, wie solche jetzt hat. Zur Vertheidigung tönnte auch auch immer noch Abg. Richter vertheidigt darauf seinen oben mitgetheilten in der letzten Zeit mehrfach vorgekommen ist, gegen die Be- bas Seitengewehr benut werden. Der Gebrauch der Antrag bezüglich der Einjährig- Freiwilligen. Ein Berschulden stimmung in§4 des Kontrollgesetzes vom 15. Februar 1875, Schußwaffe feitens der Posten ist ein Ausfluß des Militaris- des Einjährigen liege durchaus nicht vor, wenn er mit 3uftim­wonach solche Einberufungen nur ausnahmsweise auf Grund be- mus, ein Ausfluß derjenigen Stellung, die nun einmal das mung der Ersatzbehörde später in den Dienst tritt. An solche fonderer faiserlicher Verordnung gestattet sind. Militär in Deutschland   einnimmt. Die Soldaten werden durch Fälle hat man wohl nicht gedacht. Außerdem beantragt die Kommission: ihre Instruktion in eine so außerordentlich bevorzugte Ausnahme- Generalmajor v. Goßler: Die Verhandlungen bei den Bes Die verbündeten Regierungen zu ersuchen: dem Reichstage stellung hineingebracht, fie werden mit einer solchen Macht um- rathungen des Gesetzes gaben keinen Aufschluß über die gefeß­einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher diejenigen Fälle regelt fleidet, daß es erklärlich ist, wenn diese jungen Leute ihren An- lichen Bestimmungen. Es braucht sich ja nicht um ein strafbares und näher begrenzt, in denen die Zivilverwaltungen berechtigt sichten in einer derartigen Weise Ausdruck geben, wie wir sie Verschulden zu handeln, aber ein Verschulden ist es, wenn sie auf find, die dauernde Gestellung von militärischen Wachtposten zu wiederholt erlebt haben. Aber wir dürfen uns nicht auf den ihren Antrag später eintreten. Es kommen dabei nicht blos Eins polizeilichen Sicherheitszwecken zu verlangen; auf eine thunlichste Standpunkt der Regierung stellen; das Volk ist nicht des jährige in Betracht, sondern auch Dreijährige, die wegen Bollen­Einschränkung der Militärposten, insbesondere in verkehrsreichen Militärs wegen da, sondern umgekehrt, und wenn wir in die bung ihrer Ausbildung später eintreten. Die Militärverwaltung Gegenden hinzuwirken; eine den veränderten Verhältnissen ent- Hand eines jungen Soldaten die Möglichkeit legen, wenn ein will den Reichskanzler um eine authentische Interpretation der sprechende Revision der Bestimmungen über den Gebrauch der geringes Vergehen vorgekommen ist, den Schuldigen oder alle in Gesetzesbestimmungen bitten, so daß eine Nothwendigkeit, den Schießwaffen seitens der Militärposten herbeizuführen. der Nähe Befindlichen zu tödten oder schwer zu verwunden, so Antrag anzunehmen, nicht vorliegt. Abg. Richter( dfr.): Wir haben immer dahin gestrebt, daß tämen wir in der äußersten Konsequenz dazu, daß überhaupt nur Abg. Hinze spricht die Hoffnung aus, daß die Kriegss die Dienstzeit der Soldaten möglichst beschränkt wird, deshalb noch Soldaten vorhanden sind; ob aber der Militarismus verwaltung die frühere Auslegung des Gesetzes wieder an­wollen wir gewisse Arbeiten, welche von Soldaten verrichtet dann überhaupt noch bezahlt werden kann, ist eine wenden werde. werden, durch Zivilisten verrichten lassen und auch den über- andere Frage. Kurz, ich glaube, durch die Annahme Darauf wird der Antrag der Budgetkommission gegen die mäßigen Wachtdienst vermindern, namentlich da, wo er im der Resolution wäre die Regierung doch veranlaßt, der Stimmen der Deutschkonservativen und der Antrag Richter gegen Intereffe der Zivilbehörden verlangt wird. Die militärischen Frage ernstlich näher zu treten, in wie weit es möglich die Stimmen der Reichspartei und der Deutschkonservativen an­Wachtposten find dafür die ungeeignetsten, denn es fehlt ihnen ist, solche Vorkommnisse, die nicht gerade zu den Selten genommen.

an Lokal- und Personalkenntniß; es giebt auch andere Mittel, heiten gehören, zu erhindern. Die Regierung müßte eine In- Beim Kapitel Militär Justizverwaltung beans Rassen u. f. w. ficher zu stellen. Auch manche militärischen Bosten, struktion erlassen, durch welche die Möglichkeit, Menschenleben tragt die Budgetkommission: Die verbündeten Regierungen zu namentlich Ehrenposten, könnten vermindert werben, die noch aus zu gefährden, ausgeschlossen ist. Bei Erlaß der geltenden In- ersuchen: 1. die Militär- Strafprozeß Ordnung baldigst einer Beiten stammen, wo das Militär mehr Zeit hatte, als jetzt. ftruktion waren die Verhältnisse ganz andere, als heute; ab- Reform, namentlich in der Richtung einer größeren Deffentlich­Namentlich müßte auch die ganze veraltete Schießinstruktion ge- gefehen von dem geringeren Verkehr in den Straßen hatten auch feit des Verfahrens zu unterwerfen; 2. die Bestimmungen über ändert werden, besonders angesichts der Werbefferung der Waffen die Schußwaffen nicht die Wirkung der heutigen. Es kann auch das Beschwerderecht der Militärpersonen, namentlich in der und ihrer Wirkungen in die Ferne. Im Publikum fagt man an- jedem vorübergehenden Offizier pafsiren, abirrenden Kugeln zu Richtung einer Erleichterung dieses Beschwerberechts, einer Revision gesichts der Vorgänge in der letzten Zeit, daß es nicht eher beffer begegnen. So lange es aber nicht den eigenen Kreisen fühlbar zu unterziehen; 3. auf die Pflege religiösen Sinnes unter den werden würde, als bis einmal ein höherer Offizier oder gar ein wird, welche Mißstände die jetzige Instruktion mit sich führt, ist Angehörigen des Heeres, sowie im gesammten Boltsleben, ins­Bring angeschoffen wird. an eine Abhilfe nicht zu denken. Wir im Reichstage aber müffen besondere bei der Erziehung der Jugend thunlichst hinzuwirken. Generalmajor von Goßler: Innerhalb des preußischen Be- unter allen Umständen uns bemühen, die Angelegenheit so zu Außerdem beantragen die Abgg. Buhl und Richter, reiches werden für Kaffen und Gebäude, in denen werthvolle regeln, daß das Volk nicht schuh  - und wehrlos den Geschossen unterstützt von nationalliberalen und freisinnigen Abgeordneten, Gegenstände untergebracht find, 199 Wachtposten gestellt; für die der Soldaten preisgegeben ist. Sollte aber wirklich einmal das den Antrag der Budgetkommission durch folgenden zu ersetzen: Strafanstalten 22 Offiziere, 149 Unteroffiziere, 39 Spielleute und grenzenlose Unglück paffiren, daß ein solcher Mensch, der sich Im Interesse der größeren Sicherstellung einer angemessenen 1835 Mann. Eine erhebliche Beschränkung tann also bei diesen einer Verunreinigung der Straße schuldig macht, entläuft, so Behandlung der Soldaten durch ihre Vorgesehten erscheint es Poften nicht eintreten. Die Verminderung der Zahl der Ehren- nehme ich das lieber in den Kauf, als daß er oder ein Un- dringend erforderlich, die Bestimmungen über das Beschwerde­posten und der militärischen Posten ist eine Sache der Kommando- schuldiger vom Posten erschossen wird. recht der Militärpersonen einer Revision zu unterziehen und gewalt des Kaisers als obersten Kriegsherrn. Die verbündeten Abg. Richter: Die Absperrungen haben sich allerdings in insbesondere mißhandelte Soldaten zur Erhebung der Beschwerde Regierungen können darauf keinen Einfluß ausüben. Bezüglich der letzten Zeit sehr fühlbar gemacht und man fragt fich allgemein, zu verpflichten; bei der in Aussicht genommenen Reform der des Schießens der Posten besteht keine Instruktion, sondern eine warum jest solche Dinge zu Tage treten, die früher nicht üblich Militärgerichts- Verfassung und Militär- Strafprozeßordnung die gesetzliche Vorschrift. Die Posten stehen jeht nicht mehr, wie waren. Bezüglich der Wachposten wäre es interessant, die Biffer Grundfäße der Ständigkeit und Selbständigkeit der Gerichte, so­früher, mit geladenem Gewehr. Wenn dadurch, daß Jemand der militärischen Posten ebenfalls zu erfahren. Gewiß ist die wie der Deffentlichkeit und Mündlichkeit des durch Exzesse den Bosten zum Schießen zwingt, ein Dritter Aufstellung der Wachposten Sache der Kommandogewalt. Wir Hauptverfahrens, wie sie sich im Königreich Bayern bewährt berlegt wird, so könnte man vielleicht den Urheber der Exzesse tönnen keine Bestimmung darüber treffen, wo die einzelnen Posten haben, zur Geltung zu bringen. ftrenger bestrafen. aufgestellt werden sollen. Aber die Kommandogewalt findet doch Abg. Caffelmann( ntl.): Die Soldatenmißhandlungen, Abg. Singer( Soz.) bringt die Frage der Absperrung der ihre Schranken an der Zahl der vorhandenen Mannschaften, wie welche durch den Erlaß des Kommandirenden des sächsischen Straßen und Bläge durch Militär bei besonderen Veranlassungen überhaupt an den vorhandenen Mitteln, welche wir bewilligt Armeekorps bekannt geworden sind, zeugen von einer Grausamkeit zur Sprache. Erst in letzter Zeit wieder hat bei Ankunft des haben. Wenn das Militär allein auf der Welt wäre, dann und Rohheit bei Personen, denen man doch ein gewisses Standes­Rönigs von Württemberg   in Berlin   eine Absperrung von Straßen tönnten die Poften machen, was sie wollen, aber anders liegt die und Ehrgefühl zutrauen sollte, die man kaum erwarten fönnte. in folchem Umfange stattgefunden, daß der Verkehr in den be- Sache in den belebten Straßen einer Großstadt. Der Höhe der Alles menschliche ist beinahe abgestreift worden und besouders treffenden Gegenden vollständig ins Stocken gerieth. Derartige Anschauung, daß der Erzedent schärfer bestraft werden soll, fann bedenklich ist es, daß auch Offiziere sich solche Mißhandlungen Absperrungsmaßregeln werden wohl eigentlich nur deshalb ich nicht folgen; schließlich hängt das Verschulden davon ab, ob haben zu Schulden kommen lassen. Durch die Betonung ber gemacht, um dem einziehenden fremden Gast schon bei seiner der Posten mit geladenem Gewehr oder nicht, ob er mit oder religiösen Interessen wird auch nicht viel geholfen, noch weniger Antunft mit einem gewissen militärischen Apparat entgegen- ohne Munition Wache steht. Man sollte wirklich untersuchen, durch die Einführung konfeffioneller Unteroffizierschulen. Redner autreten. Wozu haben wir denn aber das Tempel ob nicht das Gesetz, welches unter ganz anderen Verhält- empfiehlt die Annahme des Antrages Buhl- Richter. Er hält es hofer Feld in Berlin  ? Das sollte man zu diesem Zweck be- nissen erlassen worden ist, einer Aenderung unterzogen werden nicht für bedenklich, den Soldaten eine Beschwerdeverpflichtung nugen, nicht aber soll man die Bürger der Stadt, welche die müßte. für den Fall von Mißhandlungen aufzuerlegen. Ebenso un­Lasten des Militarismus auf sich nehmen müssen, durch diese Abg. von Frege( dk.): Für die Resolution wäre es besser bedenklich sei die Einführung der Deffentlichkeit für das Militär­Absperrungen in ihren Geschäften stören. Die Rücksichtslosigkeit gewesen, wenn nur Herr Richter für dieselbe gesprochen hätte und Gerichtsverfahren. Man weigert sich, die Deffentlichkeit ein­der Absperrung bei Gelegenheit des Besuchs des Königs von nicht Herr Singer. Unter den Uebertreibungen des letzteren leidet zuführen. In Bayern   besteht diese Deffentlichkeit und im Württemberg   fennzeichnete sich am allerbesten dadurch, daß, nach der gute Kern der Sache. Sehr viele Militärposten stehen ver- bayrischen Landtage hat man fich für die Aufrechterhaltung derselben dem die Empfangsfeier vorüber war und das Publikum zurück- einzelt und müssen geschützt werden. Der zum Militär ein- ausgesprochen: in der zweiten Kammer einstimmig, alle Parteien: fluthen wollte, nur diejenigen durch die abgesperrten Linien gezogene einzige Sohn einer Wittwe ist mir eben so lieb als der- Liberale, Konservative und Zentrum( Hört!) haben dafür gestimmt. burchgelassen wurden, die durch eine Uniform sich für diese fenige, der sich betrunken hat und den Posten belästigt und an- In der ersten Kammer, der Reichsraths- Kammer, wurde der An­befondere Bevorzugung befähigt zeigten. Die Bürger mußten greift.( Buruf Bebels: Ist denn der Posten in Lebensgefahr?) trag gegen 8 Stimmen angenommen. Die Ablehnenden waren nachher noch stundenlang auf den Straßen verweilen, und erst, Bezüglich der Absperrungen hat man wirklich mit Kanonen nach aber nicht Gegner des Antrags, sondern meinten nur, er sei un­nachdem das Militär abmarschirt war, fonnten sie ihren An- Spaßen geschossen. Die Absperrungen sind doch ganz geringfügig nöthig, weil die bayrische Regierung doch schon wisse, was sie zu gelegenheiten nachgehen. Ich bewundere, daß es immer noch so gewesen.( Lebhafter Widerspruch links.) Nach der Erklärung des thun habe. Unter den Zustimmenden befanden sich Prinz Leo­viel Schauluftige und Nichtsthuer giebt. Um deren Schaulust Vertreters der Militärverwaltung darf man hoffen, daß den be- pold, der Kommandeur des ersten bayrischen Armeekorps und au befriedigen, darf die Behörde aber nicht Maßregeln ergreifen, rechtigten Beschwerden Abhilfe geschafft werde. Prinz Arnulf, der Kommandeur der ersten bayrischen Division welche die ruhigen, arbeitsamen Bürger in ihren Geschäften stören. Generalmajor von Gofler: Wir sind genöthigt worden,( Hört!) Das wird vielleicht die preußische Militärverwaltung Ich bitte die Militärverwaltung, Gorge zu tragen, daß der viele Posten, die bis jetzt ohne Munition gestanden haben, mit veranlassen, in dieser Beziehung anderer Meinung zu werden. Berkehr bei solchen Gelegenheiten nicht in derartiger Weise Munition zu versehen, denn es ist ein Wachtposten ermordet Keine andere Frage regt die öffentliche Meinung so auf, wie die gehindert und geschädigt wird, wie es thatsächlich der Fall worden; in Mainz   hat man einen Wachtposten durch den Helm vielleicht bevorstehende reichsgesehliche Regelung der Gerichtsbar ist. Der dritte Punkt der Resolution ist der weitaus wichtigste. geschossen, ohne daß der Thäter ermittelt werden konnte. feit unter Ausschluß der Deffentlichkeit.( Zustimmung links.) Ich kann nicht annehmen, daß der Reichstag   mit der Erklärung Abg. Singer: Mit dem, welcher, wie der Abg. v. Frege auf Es muß eine ständige, unabhängige Gerichtsbarkeit verlangt des Herrn v. Goßler zufrieden sein kann. Allerdings zeichnet dem Etandpunkt steht, von der Regierung sozusagen im Gnaden- werden; sie ist aber nicht vorhanden, wo die Gerichte von Fall sich diese Erklärung vortheilhaft aus vor derjenigen, mit der er wege zu erbitten, diesen Uebelſtänden ein Ende zu machen, kann zu Fall zusammengesetzt werden, wo jedes Erkenntniß der Be­sich in Bezug auf diese Frage in der Budgetkommiffion geäußert ich mich nicht verständigen. Der Reichstag   muß von seiner Bestätigung der militärischen Befehlshaber bedarf.( Zustimmung Der Zustand, der infolge der jeßigen Instruktion für die fugniß euergisch Gebrauch machen, auf die Abstellung dieser links.) Welche eigenthümliche Stellung hat der Auditeur: er ist Wachtposten sich in Berlin   entwickelt hat, ist unerträglich. Es mißstände, und solche sind es, zu bringen. Vielleicht würde auch Richter, Bertheidiger und Ankläger. In Bayern   giebt es ftän­anlassung dem ersten besten Posten die Möglichkeit gegeben wird, feiner Bekannten einer solchen verirrten Kugel begegnet. Wenn selbständig. Die Gerichte sind vollständig unabhängig und sie Menschen auf belebten Straßen der Stadt zu erschießen. Es gesagt wird, die Frage der Absperrung sei so unwesentlich, daß haben sich darin bewährt. Die Mündlichkeit des Ver­es sich nicht lohnt, darauf einzugehen, so ist das ein großer Frr- fahrens sollte sich eigentlich von selbst verstehen. Jedes ist nicht blos eine Verlegung ſchlimmsten Falle mit einer geringfügigen Haftstrafe geahndet Soldaten nicht von ihren Schußwaffen Gebrauch machen können. des Individuums, sondern auch ein Einbruch in Und wegen solcher Vergehen sollen Wachtposten be- Daß aber der Verkehr in außerordentlicher Weise gehindert wird, öffentliche Ordnung, deshalb muß die Deffentlichkeit wiffen, wie fähigt werden, das Todesurtheil über Mitbürger nicht blos zu weiß Jeder, der das mitgemacht hat. Wenn nicht einmal die ein solches Verbrechen gefühnt wird. Die Militärgerichte selbst verhängen, sondern auch gleichzeitig zu volstrecken? Dazu Postwagen durchkommen, den Anschluß zu den Eilzügen nicht haben ein Interesse an der Deffentlichkeit, weil sonst das tommt, daß diese Fälle find. mehr erreichen, dann fügt das dem Handel und der Industrie einen Bublikum die Urtheile nicht begreift. Eine Aufregung, wie sie in dem letzten Jahre eine erheblichen Schaden zu. Wollte doch die Regierung bei Berathung der fächsische Erlaß hervorgerufen hat, ist bei uns nicht denkbar. Anzahl solcher Fälle erlebt, auch in Wiesbaden   der Gewerbe- Ordnungs- Novelle Geschäfte am Sonntag offen lassen, Welche Aufregung rief es hervor, als die Nachricht verbreitet Gegend seitens eines Wacht damit eventuell ein Brief oder Telegramm beantwortet werden wurde, in Köln   sei ein Matinesoldat zum Tode verurtheilt wor­poſtens von der Schußwaffe Gebrauch gemacht. Die Thatsache, tönne. Hier wurde Rücksicht auf den Verkehr genommen, dort den, ohne daß von dem Prozeß irgend Jemand anders als die baß dabei vorübergehende Bassanten in Lebensgefahr gerathen, nicht. Ich verwahre mich dagegen, daß der Abg. v. Frege die betreffenden Dienststellen etwas erfahren hatten. Die Disziplin follte mit zwingender Nothwendigkeit die Militärverwaltung Ausführungen des Regierungsvertreters in der Kommission und wird nicht darunter leiden, wenn die Deffentlichkeit von be­bahin führen, die Instruktion für gachtposten in entsprechender hier im Hause als gleichbedeutend bezeichnet, und berufe mich sonders krassen Mißständen, aber auch von deren Aburtheilung Weise abzuändern oder dieselben in verfehrsreichen Straßen nicht dabei auf das Zeugniß der übrigen Kommissionsmitglieder. Renntniß erhält. Bayern   hat schon vor dem Erlaß der jetzigen mit scharfen Patronen auszurüsten. Der Regierungsvertreter hat Wenn es auch nicht ins Protokoll aufgenommen ist, so ist die Gerichtsordnung die Mündlichkeit und Deffentlichkeit des Ver­gemeint, ob man die Gache nicht berartig regeln tönnte, daß Sache damit nicht aus der Welt geschafft. Der Generalmajor fahrens gehabt, ein Beweis, daß die Manneszucht darunter nicht man die Schuldigen möglichst streng bestraft; aber demjenigen v. Goßler hat in der Kommission wörtlich gesagt: Man dürfe gelitten hat. Der Kaiser hat bei den legten Manövern in Unbetheiligten, der todtgeschossen ist, wird faum Genugthuung die Bosten nicht wehrlos den mörderischen Angriffen der untersten Bayern   der bayrischen Armee die höchste Anerkennung ausgesprochen. gegeben, wenn der Veranlasser seines Todes mit einer stärkeren Klassen aussetzen. Deuten diese Worte auch nur mit einem Der bayerische   Kriegsminister und der bayerische   Ministerpräsident darauf hin, daß sie gleichwerthig sind haben sich für die Deffentlichkeit des Verfahrens erklärt und

hat.

werden.

und

die