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Achtung, Kleber und Bauhandwerker! Allen gegenseitigen Gerüchten entgegen find sämtliche Bauten der Firma Bade u. Dangers, Tauenzienstr. 20, nach wie vor gesperrt. Die Bauhandwerker aller Branchen machen wir darauf aufmerksam, daß alle Kleber, welche zurzeit auf nachfolgenden Bauten arbeiten sollten, Arbeitswilligendienste verrichten und ersuchen wir, dieselben auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen.
Die gesperrten Bauten find folgende: Bau Schwarz, Moabit , Krefelderstraße, Ecke Effenerstraße; Bau Fiedler, Moabit , Bochumer straße, Ede Effenerstraße; Bau Holland, Nigdorf, Weserstr. 46; Bau Brode, N., Gleimstr. 31; Bau Laschke, O., Boyhagenerstr. 41/42; Bau Müller, Wilmersdorf , Pragerstr. 20; Bau Müller, Wilmersdorf , Spichernstr. 19; Bau Müller, Halensee , Johann Georgstr. 12; Bau Müller, Berlin W., Nürnbergerstraße, Ecke Tauenzienstraße; Bau Cornit u. Schilling, Schöneberg , Heilbronnerstr. 30 und Bau Grün u. Moniat, Schwäbischestraße, Ecke Starnbergerstraße.
aus
Stromer- Los.
Unter diefer Spizmarke berichtet das„ Bunzlauer Stadtblatt" dem in dortiger Gegent liegenden Bauerndorfe Looswit: „ Am Sonnabend wurde hier im Walde, vor Kälte halb erstarrt, ein Bettler aufgefunden. Da er in der letzten Zeit wiederholt im Freien genächtigt hat, hat er am Körper großen Schaden genommen. Er war in einem solch traurigen Zustande, daß er nicht gehen konnte. Der Bettler wurde ins Kreiskrankenhaus geschafft."
Gerichts- Zeitung.
noch von besonderem Vorteil für die Organisation sei, den Gewinn, der Meister auf dem Gebiete der Sozialpolitik hell erstrahlen läßt. 1 auf dem Gebiete der Lungenerkrankung erfahrener Gutachter zu ben jene Zeitung durch ihre Streifbrecherannoncen einheimst, auf Es waren 15 Malermeister und 12 Gehülfen( darunter 2 Únorganis einem anderen Ergebnisse gekommen näre, als der Schiedsgerichtsdiese Weise zu verdoppeln. fierte) geladen. Von vornherein wurde auf Verlangen der Re- arzt Dr. Moser, denn die widersprechende Auffassung der Gutachter Sodann gab der Delegierte DII rich den Jahresbericht von gierungsvertreter jede Diskussion über ein vollständiges Bleiweiß- muß selbst dem Laien auffallend erscheinen. Es ist bedauerlich, daß den Verhandlungen und Beschlüssen der Gewerkschafts- Verbot ausgeschieden. Die Beratung beschränkte sich bloß auf den die höchste Instanz, die in solchen Fragen Recht zu sprechen hat, auf Kommission. Bundesrats- Entwurf. Ueber§ 2, der das Anreiben von Bleiweiß einen so ungenügend geklärten Sachverhalt ihre Urteile stüßt; fast Zu Delegierten für die Gewerkschaftskommission wurden und von größeren Mengen anderer Bleifarben mit der Hand bei scheint es, als ob die leichtfertigen Anschuldigungen der BerufsDIlrich, Weber und Christensen gewählt. Hierauf folgte völligem Ausschluß der jugendlichen Arbeiter bis zu 18 Jahren ver- genossenschaften in einigen Senaten ein nur zu williges Ohr finden. der Bericht der im März vorigen Jahres eingesezten Beschwerde- bietet, entspann sich eine lebhafte Debatte. Die Meister erklärten es tommission, den Petruschka gab. Die Diskussion darüber für unerhört, daß statt des Lehrlings nun wohl gar der Meister und die Neuwahl der Kommission wurden vertagt. Der Vor- selber zum Anreiben den Läufer in die Hand nehmen solle; ein figende machte auf den großen Streit in Weißenfels solches Berbot würden sie niemals beachten( hört! hört!); die Geaufmerksam. hülfenvertreter forderten völligen Fortfall des Anreibens mit der Hand bei allen Bleifarben. Bei dem Verbot des Trockenschleifens von Bleianstrichen standen die Ansichten von Meistern und Gehülfen wieder in scharfem Widerspruch. Die Gehülfen forderten das Berbot auch für nicht fertige, frische Anstriche, weil auch hier starke Staubentwickelung eintrete, während die Meister das Naßschleifen als schädlich für das zu streichende Holzwerkstück erklärten und es für So wie es da berichtet wird, scheint es, so traurig es auch ist, den schleunigen Schiffsanstrich in den Werkstätten der Reedereien doch ein ziemlich alltäglicher Fall. Er ist in Wahrheit jedoch viel als unanwendbar betrachteten. Die Vorschriften des§ 4 über die schlimmer. Wie uns berichtet wird, lebt der Unglückliche, ein Greis Arbeitskleidung wurden gegen den Einspruch der Meister von vielleicht mehr als 70 Jahren, dort schon jahrelang obdachlos, von den Regierungsvertretern ausdrücklich als eine Vorschrift für und niemand hat sich seiner angenommen. Wen die Schuld trifft die Arbeitgeber interpretiert. Die Bereitstellung eines Wajch- und an der traurigen Verwahrlosung des Hülflosen, fonnte unser GeAnkleideraums(§ 5) erschien den Meistern nicht bloß bei Privat- währsmann leider nicht in Erfahrung bringen, obwohl jedermann arbeiten, sondern selbst bei Neubauten als unaagängig, in der Gegend den Aermsten kennt. Offenbar liegt einer der auf während die Gehülfen über die Bestimmungen des Entwurfs hinaus dem Lande so häufigen Fälle von sträflicher Vernachlässigung der solche Räume bei Ausführung jeglicher größeren Malarbeit forderten.| Armenfürsorgepflicht vor. Auch Bürsten und Handtücher sträubten sich die Meister zu liefern; letztere würden als Farblappen verwendet, was die Gehülfen be= ftritten, sofern die Meister nur besondere Farblappen, wie gehörig, zur Verfügung stellen würden. Den Ausschluß bleiverdächtiger Ar- Schamlose Erpressungsversuche, die wieder auf homosexuellem beiter aus der Beschäftigung mit Bleifarben(§ 9) erklärte ein Ge- Gebiete Tagen, führten gestern den Steinfeger Franz Hering und Die Berliner Wach- und Schließ- Gesellschaft ersucht uns, mitzu- Verhältnissen, angesichts des Versagens der Versicherungsgesetzgebung Landgerichts I. Hering gehört zu jener Sorte von Blutsaugern, die hülfenvertreter zwar prinzipiell als richtig, aber unter den gegebenen den Zuschneider Willy Franz vor die dritte Straffammer des teilen, daß in ihrem Betriebe eine Differenz mit dem Personale bei Berufskrankheiten, als eine schwere Härte. Das Merkblatt wurde sich an Männer mit unnatürlichen Veranlagungen heranmachen und nicht vorgekommen sei. Das ist richtig. Unsere neuliche Notiz bezog sich auf Breslau , was infolge eines Versehens in derselben in der vorgelegten Form gutgeheißen. sie dann mit Erpressungsversuchen drangfalieren. Ein Mann aus nicht zum Ausdruck kam. der Provinz, der nach Berlin gekommen war, war dem ersten Angeklagten in der Friedrichstraße begegnet und ihn ins Garn gegangen. Er hatte mit ihm eine Droschke bestiegen und eine Fahet nach dem Tiergarten gemacht, unterwegs hatte Hering die Gelegenheit wahrgenommen, dem Herrn das Portemonnaie zu fehlen und damit zu verschwinden. Unglücklicherweise befanden sich in dem Bortemennaie auch Legitimationspapiere des Provinzialen und Hering überredete, nachdem er die nicht unbeträchtliche Geldsumme, die er erbeutet, aufgebraucht hatte, den zweiten Angeklagten, mit ihm zuEntfeßen des geängstigten Mannes erschienen sie eines Tages in dessen Wohnung und zogen nun die Erpresserschraube fleißig an. Sie erbeuteten auf den ersten Hieb 280 Mart und gaben das Versprechen ab, fernerhin Ruhe zu halten. Sie haben dies Versprechen aber nicht gehalten, sondern es folgten bald Briefe mit allerlei drohenden Hinweisen, so daß der Gequälte nunmehr die Hülfe der Polizei in Anspruch nahm, die die gefährlichen Burschen bald hinter Schloß und Riegel brachte. Der Gerichtshof verurteilte mit Rücksicht auf das schwere Unheil, das durch solch schamloses Treiben gemeingefährlicher Burschen über ganze Familien gebracht werden kann, den Angeklagten ering zu drei Jahren Zuchthaus, den Angeklagten Franz zu 12 Jahren Gefängnis und je drei Jahren Ehrverlust.
Deutfches Reich.
Husland.
Die Wiederaufnahme der Arbeit in den Glashütten von Charleroi ist wieder in Frage gestellt worden und zwar durch das Berhalten der unorganisierten Arbeiter, welche gestern in einer Versammung befchloffen, den Streit fortzusetzen.
Die Former und Gießer der Eisengießereien des SeineDepartements find in einer Bahl von 2500 in den Streit getreten. Sie fordern: Einführung der zehnstündigen Arbeitszeit, Festsetzung eines Lohnminimums von 7 Fr. und eine allgemeine Erhöhung des Lohnes um 50 Cent. pro Tag.
Die Arbeitgeber haben sich an die Gerichte gewandt, um von den Arbeitern Entschädigung zu verlangen, weil diese die Arbeit ohne Kündigung niedergelegt haben.
Soziales.
Unfallfolgen.
Schiedsgericht atteftiert hatte, Bergner leidet an beiderseitiger mit einem jungen Mann plaudernd und fofort Ioberte
Von den Berufsgenossenschaften wird in letzter Zeit vielfach die Die Lohnbewegung der Schneider in Köln hat zu einem Bu- lage erhoben, daß seitens der Verletzten alle möglichen Erkrankungen sammengehen der christlichen Organisation mit dem Verbande geführt. auf den Unfall zurückgeführt werden und daraus Ansprüche an die Der Tarif ist von beiden Organisationen gemeinschaftlich Berufsgenossenschaften hergeleitet. Diese Auffassung erscheint im gekündigt. Der neue Tarifentwurf wird von beiden Organisationen Hinblick auf eine ganze Reihe von Entscheidungen des Schiedsgerichts gemeinsam durchberaten und einer gemeinschaftlichen Versammlung und des Reichs- Versicherungsamtes durchaus unrichtig und entspringt vorgelegt werden. Dieses Zusammengehen der christlichen und der mehr dem Wunsche der Berufsgenossenschaften, berechtigte Ansprüche freien Organisation in einem Drte wie Köln , wo sich die Arbeiter der Verletzten abzulehnen, sowie überhaupt Unfallfolgen möglichst sammen einen Erpresserfeldzug gegen ihr Opfer zu beginnen. gum der verschiedenen Richtungen teilweise leider mit den schmutzigsten zu verneinen. Ein treffendes Beispiel nach dieser Richtung hin bietet Mitteln bekämpfen, ist eine der erfreulichsten Erscheinungen in der der Anspruch des Arbeiters Karl Bergner in Triptis gegen die Arbeiterbewegung. Auch die Stärke der Organisation hat in den Norddeutsche Holz- Berufsgenossenschaft. B. war Tezten Jahren Riesenfortschritte gemacht. Vor zwei Jahren, als der am 17. Januar 1902 dadurch verunglückt, daß er beim Hantieren mit jezige Tarif abgeschlossen wurde, waren in Köln nur etwa 200 schweren Holzstämmen fiel und sich die 8. und 9. Rippe an der linken Schneider organisiert; jezt sind es deren etwa 1000. Seite brach. B. befand sich zunächst fünf Wochen in ärztlicher Be handlung und konstatierte nach Abschluß der Heilbehandlung Dr. A., daß es sich bei dem Berlebten um eine ungentuberkulose handle, an der er schon seit dem Jahre 1900 laboriere. Unfallfolgen bestehen mithin nicht mehr. Der Verlekte ist dann vom 21. Mai bis 19. August 1902 in der Sophienheilstätte Berta behandelt und dann zu leichter Arbeit fähig entlassen. In dem Gutachten der Anstalt wird gesagt, B. hält sich für voll erwerbsunfähig, da er außer etwas leichterer häuslicher Arbeit nichts verdienen fönne wegen Schmerzen Wegen eines Revolveranschlages auf seine Geliebte hatte sich der in der linken Seite, die auch beim Siben und beim Liegen auftreten. Die Berufsgenossenschaft lehnte deshalb den Anspruch des Verletzten Arbeiter Gotthold Minsch gestern vor der 9. Straffanimer zu ver ab, der nun vom 7. Oftober 1902 ab die Invalidenrente erhielt. antworten. Er hatte die jetzige Aufwärterin Margarete Kühn als Auch in dem von der Versicherungsanstalt eingeholten Gutachten eines halbes Sind fennen gelernt; bas leichtfertig veranlagte Mädchen Dr. R. wird von einem Lungenleiden gesprochen, das als Ursache der hatte dem Angeklagten während der fünfjährigen Bekanntschaft ver Es fam oft zu EifersuchtsGrwerbsunfähigkeit erachtet wird. Mit dem Anspruch auf Unfall. fchiedentlich den Laufpaß gegeben. rente wurde der Verlegte, nachdem Dr. Moser in Weimar dem szenen. Eines Nachmittags sah der Angeklagte die Kühn bor der Tür stehen wieder bei ihm die Eifersucht auf. Lungentuberkulose, die nichts mit dem Unfall zu tun hat, abgewiesen. Vom Reichs- Versicherungsamt, vor dem die Sache am 29. März 1904 Sie er fagt, famen ihm die Selbstmordgebanten; er lief nach zur Verhandlung anstand, war ein Gutachten von Herrn Professor Hause, stedte einen mit sechs Patronen geladenen Revolver zu fich Stiging eingefordert, in dem dieser Gutachter auch eine Lungen- und begab sich zunächst in mehrere Schanklokale und dann nach der erkrankung feststellt und benterft, Batient lagt über Pressen und Fidicinstr. 8, wo die Kühn wohnte. Als ihm auf dem Hof bezw. Schmerzen auf der linken Seite; es sei aber nichts wahrzunehmen, dem Flur das Mädchen begegnete, schrie er sie an: Da bist Du ja, was als Unfallfolgen angesprochen werden könnte. In der Ver. Du Falsche, Du sollst einen Dentzettel kriegen!" Unmittelbar darauf zweiflung über seinen Zustand beging der Verlegte Selbstmord; frachte ein Schuß. Der Angeklagte hatte den Revolver aber nicht einige Tage darauf bestätigte das Reichs- Versicherungsamt den ab auf die Kühn abgefeuert, der Schuß ging vielmehr seitwärts in die " Das Nürnberger Arbeiterfekretariat hat bahnbrechend gewirkt, weisenden Bescheid der Berufsgenossenschaft. Die Hinterbliebenen Wand. Das Mädchen schrie um Hülfe und lief auf den Sof; der nicht nur in Deutschland , sondern auch im Auslande. Deutschland beantragten durch das Arbeiterfekretariat zu Gera die Wiederauf- Angeklagte lief ihr nach und feuerte noch fünf Schüsse auf ste hat zurzeit 58 Arbeiterfekretariate, bei deren Entstehen in den meisten nahme des Verfahrens und beanspruchten auch die Hinterbliebenen ab, von denen einer die Stirn streifte, ein zweiter den Arm verlegte Fällen das Nürnberger Institut Geburtshilfe geleistet hat. Das Rente, da der Verlegte durch Selbstmord geendet hatte und dieser und ein dritter in ihre rechte Lunge drang. Zum Glüd konnte die Kühn im Krankenhause völlig wiederZentral- Arbeiterfekretariat wurde noch nicht benügt, da unsere Ste- Selbstmord nur erklärt werden konnte durch die überaus gedrückte furse so bearbeitet sind, daß eine persönliche Vertretung vor dem geistige Stimmung, die durch die Erkrankung eingetreten war. Dem hergestellt werden. Der Angeklagte entkam, da er sich zwei Männer, Reichs- Versicherungsamt nicht notwendig ist. Anders als die Gründer Wiederaufnahmeverfahren mußte in der mündlichen Verhandlung, die sich ihm in den Weg stellten, durch Drohung mit dem Revolver, Er lief nach dem fich die Wirksamkeit des Sekretariats dachten, hat es sich entwickelt. to die Ansprüche der Hinterbliebenen durch den Arbeitersekretär der nicht mehr geladen war, vom Leibe hielt. Es sollte vorwiegend sein: eine Zentralstelle für Auszahlung der Robert Schmidt vertreten wurden, stattgegeben werden, da das Urteil Grunewald und von da nach Potsdam und hat unterwegs den ReReise- Unterstügung, ein Zentral- Arbeitsnachweis, es sollte ftati- des Reichs- Versicherungsamtes zu einer Zeit gefällt war, als der bolver in den Wannsee geworfen. Am nächsten Tag bat er in Bots. dam einen Polizeibeamten um seine Festnahme, da er auf seine itische Erhebungen aller Art pflegen usw., aber schon bald stellte sich läger bereits tot war und die Erben die Ansprüche nicht angetreten Braut geschossen habe. Das Mädchen hatte man nach dem Vorfall heraus, daß die Auskunftserteilung die meiste Zeit in Anspruch nahm. hatten. Nach dem Tode des Verletzten stellte sich nun bei einer Sektion zunächst in eine Privatwohnung und alsdann in das KrankenSo wird es auch bleiben. Die Arbeiterfekretariate werden Rechtsschutz- Einrichtungen und bilden den Uebergang zur unentgeltlichen der Leiche die überraschende Tatsache heraus, daß der Verstorbene haus am Urban transportiert, wo es fünf Wochen behandelt wurde. Die Kugel in der Lunge mußte durch eine Rechtshülfe für jedermann. Ihre Bedeutung und ihr Nuken läßt nie an ungentuberkulose gelitten hat. Der Arzt, fich nicht in Ziffern ausdrücken. Nicht zu unterschätzen ist ihr Einfluß der die Sektion borgenommen hatte, überwies die Lunge des Ver- Operation entfernt werden. Glücklicherweise hat die Verlegte nach auf die Entwidelung der Sozialreform. Die Jahresberichte werden storbenen dem pathologischen Institut in Leipzig und hier wurde von dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Peltasohn dauernden von der Partei- und Gewerkschaftspresse, von bürgerlichen Sozial. Profeffor Marecheur bestätigt, daß Spuren einer Lungenerkrankung Schaden an ihrer Gesundheit nicht zu befürchten. Der Staatspolitikern und von unseren Vertretern in den Parlamenten als nicht vorhanden sind. Dagegen hatte der Arzt, der die Sektion bor - anwalt hielt mehrere selbständige Handlungen für vorliegend und Material benützt. Diesem Zwecke sollen die Jahresberichte immer genommen hatte, festgestellt, daß die linke Lunge mit dem Rippenfell beantragte acht Jahre Gefängnis. Der Gerichtshof erkannte mehr angepaßt werden. Die Sekretariate würden in diefer Richtung berwachsen war. Daraus erklärte sich einwandfrei die ganze Grauf fünf Jahre Gefängnis, da der Angeklagte schon noch mehr leisten, wenn sie immer zu gleicher Zeit ihre Aufmert frankung und die lebhaft geäußerten Schmerzen des Verstorbenen in mehrfach tegen Körperverlegung vorbestraft war. der Brustseite. Der Gutachter betonte, daß nach diesem Sektions- Fortgesette Kautionsschwindeleien wurden dem Agenten Hugo famkeit in der Hauptsache auf eine bestimmte Frage fonzentrieren würden, z. B. in dem einen Jahre auf die Unfallversicherung, in befund gar kein Zweifel bestehe, daß die Verwachsung der Lehmann zur Last gelegt, der gestern wegen Betruges vor der dem anderen auf die Krankenversicherung, das Dienstbotenelend usw. unge mit dem Bruftfell auf den Unfall zurüd- 3. Straflammer des Landgerichts I zur Berantwortung gezogen Dazu bedürfte es aber der Verständigung und gegenseitigen Aus- uführen ist. Dennoch lehnte das Schiedsgericht in Weimar den sprache unter den deutschen Arbeiterfekretariaten. Die Entwidelung Anspruch der Hinterbliebenen ab und stützte sich dabei wiederum auf der Sekretariate ist keineswegs abgeschlossen, sie müssen sich stets den das Gutachten des Herrn Dr. Moser, der, ohne daß er die Sektion Bedürfnissen der Arbeiter anpassen, wenn sie sich auch fürderhin deren Bruſtfell sei keine Folge des Unfalls, dazu war der Unfall au leicht, mit vorgenommen hatte, erklärte, die Verwachung der Lunge mit dem Unterstützung sichern wollen." die Verwachſung viel zu ausgedehnt, als daß fie und ihre Folgen seinerzeit vom Arzt hätten übersehen werden können.
Die Tätigkeit der Arbeitersekretariate. Am Dienstag fand in Nürnberg die Generalversammlung des Arbeitersekretariats statt, der die Getretäre den Bericht über das zehnte Geschäftsjahr erstatteten. Bei dieser Gelegenheit machte der Sekretär Genoffe Segit einige beachtenswerte allgemeine Bes merkungen über das wirken und die Bedeutung der Arbeiter sekretariate. Er sagte:
Breisausschreiben zur Bekämpfung der Bleigefahr. Im Auftrage der Internationalen Bereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz erläßt das Internationale Arbeitsamt in Basel ein Preisausschreiben. Danach sollen zuerkannt werden: 1. Ein Preis von 5000 M. für die beste Schrift über die Beseitigung der Bleigefahren bei der Förderung und Aufbereitung von Bleierzen und bleihaltigen Erzen. 2. Ein Preis von 10 000 M. für die beste Schrift über die Beseitigung der Bleigefahren in Bleihütten. 3. Zwei Preise, und zwar: ein erster Preis von 2500 M., ein aweiter Preis von 1500 M. für die besten Schriften über die Beseitigung der Bleigefahren bei der chemischen Verwendung von Blei in Bleifarbenwerfen, Affumulatorenfabriken und dergl. 4. Vier Preise, und zwar: ein erster Preis von 1500 M., ein awweiter Preis von 1000 m., zwei dritte Preise von je 750 M. für die besten Schriften über die Vermeidung der Bleigefahr im Gewerbe der Anstreicher, Maler, Ladierer und dergl.
Auf dieses Gutachten nun und den weiteren Einwand, daß der Antrag auf Wiederaufnahme nicht begründet sei, stützte sich das Schiedsgericht in seinem abweisenden Urteil. Demgegenüber mag noch darauf hingewiesen werden, daß der Verstorbene, wie durch Bescheinigung der Arbeitgeberin festgestellt wurde, zwei Jahre vor dem Unfall unausgesett ohne Beschwerden seine Arbeit verrichtet hatte. Die Bekundung des Dr. Moser war um so unverständlicher, als aus den Atten ersichtlich war, daß tatsächlich die Aerzte bei den vielfachen Untersuchungen die Verwachung der Lunge mit dem Rippenfell nicht festgestellt hatten. Es lag also nichts näher, als daß sich die ärztlichen Gutachter bisher in der Beurteilung des Falles geirrt hatten und zum mindesten vom Reichs- Versicherungsamt, wo die Sache abermals zur Verhandlung stand, verlangt werden konnte, daß zur Klärung des Sachverhalts ein anderer Gutachter gehört wird, und nicht Männer, die an der falschen Diagnose beteiligt waren.
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wurde. Der Angeklagte war früher Eigentümer des Grundſtude Tilsiterstr. 22, auf welchem er eine Zuderwarenfabrik betrieb. Geit geraumer Zeit befand er sich in ungünstiger Vermögenslage; sein auf einen unbedeutenden Handbetrieb zurüd. Obwohl er für Angestellte Haus wurde subhastiert und seine Fabritation ging nach und nach teine genügende Beschäftigung hatte, fuchte er fortgesetzt durch Zeitungsannoncen Reisende, Kassierer und Kutscher gegen Kaution. Den Reflektanten stellte er dann sehr günstige Bedingungen. Die Hauptsache war aber die, daß die Angestellten einen Vertrag unterzeichnen mußten, wonach die Kaution dem Angeklagten verfallen sein sollte, wenn fie gegen die Interessen des Geschäfts handelten oder ohne Junehaltung der Kündigungsfrist ihre Tätigteit aufgäben. Dieser Fall trat fast immer sehr bald ein, denn die Reisenden, die angestellt wurden, fahen bald ein, daß ihnen bezüglich der Möglichkeit, Geschäfte zu machen, ganz falsche Angaben gemacht worden waren. Sie verließen ihren Dienst und konnten ihre Staution nicht wiederDer Angeklagte ließ sich dieserhalb vielfach verbekommen. flagen. Innerhalb furzer Zeit schiebten gegen ihn allein bor dem Gewerbegericht allein 75 Prozesse von Angestellten, während er andererseits gegen seine Angestellten Strafanzeigen wegen Diebstahls und Unterschlagung erstattete. kommendenfalls wußte er sich gegen den Vorwurf der Unterschlagung dadurch zu sichern, daß er im Falle des Einschreitens von Behörden entweder größere Summen bei sich hatte und vorties oder Bahlungen an den gerade in Rebe stehenden Gläubiger zu den Aften nachwies; er pflegte fich auch durch Aufstellung von Gegenrechnungen zu schüßen. Der Angeklagte bestritt jede Es erübrigt sich, an einem solchen Urteile irgend welche Kritik betrügerijche Absicht, der Gerichtshof sah diese aber für erwiesen an und zu üben. Es ist damit nur bewiesen, wie wenig die Berufsgenossen- berurteilte den Angeklagten zu 1 Jahre Gefängnis. Auf die fchaften Grund haben zur Klage, daß sie mit unbegründeten und un- von den Rechtsanwälten Dr. Schwindt und Arndt eingelegte berechtigten Ansprüchen behelligt werden. Das Reichs- Bersicherungs- Revision hob das Reichsgericht das Urteil auf und so mußte bie amt teilt leider in vielen Fällen die Auffassung der Berufsgenossen- Straffache vor der 3. Straffammer noch einmal in einer umfang Ueber eine Berhandlung im Reichsamt des Innern betreffend die schaften und, wie der vorliegende Fall zeigt, lehnt es sogar sehr be- reichen Beweisaufnahme erörtert werden. Das Ergebnis war aber Schutzvorschriften gegen Bleigefahren im Maler und Anstreicher- gründete Anträge auf Ausdehnung der Beweismittel ab. Jm bor mals die Verurteilung des Angeklagten zu einem Jahre Ge gewerbe erhält die Soziale Bragis" einen Bericht, der den Ruhm liegenden Falle fonnte es wohl keinem Zweifel unterliegen, daß ein' fängnis.
5. Vier Preise, und zwar: ein erster Preis von 1500 M., ein awweiter Preis von 1000 M., zwei britte Breise von je 750 M. für die besten Schriften über die Beseitgung der Bleigefahr in Gewerben, in denen Blei und Bleifabrikate in großem Maße zum Verbrauch ge langen, wie in Schriftgießereien und Buchdrudereien.
Alle Zuschriften find an das Internationale Arbeitsamt in Basel zu richten.
Arbeiterschuh und Unternehmer.
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Diesem so nahe liegenden, innerlich begründeten Antrage hat leider das Reichs- Versicherungsamt nicht stattgegeben, sondern entschieden, daß der Anspruch der interbliebenen nich begründet ist, wenn auch dem Wiederaufnahmeverfahren stattgegeben werden mußte.
Berantw. Redakteur: Baul Büttner, Berlin . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin S
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