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»ento gesprochen, höchstens dann, wenn man die Forderungen eines Fortschrittes auf nationalem Boden zurückweisen wollte mit dem Hinweis auf die Riickständigkeit des Arlleiterschutzes in anderen Staaten. Für den Grafen Posadowsky gehört dieser Ein wand zum stSildigen Repertoir seiner Reden bei Erörterung des Etats des ReichsaiutS des Innern. Kommt man dem«Chef unserer Sozialpolitik" dann mit dem Einwände,"Eatz andere Staaten, die Schweiz  . Oesterreich, Frankreich  , ja selbst Rußland  , von den austra lischen Staatswesen ganz zu schweigen, weitergehende Arbeiterschutz gesetze haben als das Deutsche Reich, dann hat der Stellvertreter des Reichskanzlers auch eine tvohlbekannte Rede bereit, daß in Deutschland   die Gesetze ausgeführt werden, in anderen Ländern aber bloß auf dem Papiere stehen. Wenn man aber die wenigen, bisher vorliegenden Fabrikinspektorenberichte für das Jahr 1S04 durchsieht, so findet man, daß das Kinderschutzgesetz nicht im mindesten durchgeführt wird, das gleiche gilt von den Bundesrats« veroronungen zum Schutze der Gastwirtsgehülfen, der Steinhauer, Zigarrenarbeiter, Müller und Bäcker. Somit kann da der deutsche Beamtenstaat vor den anderen Ländern nichts voraus haben. Doch kehren wir zur Frage des internationalen ArbeiterschutzeS zurück. Nach langem Dornröschenschlaf kommt die Anregung unseres Genossen Höchberg   wieder langsam zu neuem Leben. Am 15. April 1804 wurde der erste internationale Arbeiterschutzvertrag zwischen Italien  und Frankreich   abgeschlossen. Der Zweck desselben ist: 1. den beiderseitigen Staatsangehörigen, die im Ausland arbeiten, den Genuß ihrer Sparanlagen zu erleichtern und die Wohltat der sozialen Versicherungen zu sichern: 2. den Arbeitern die An- Wendung der bereits erlassenen Schutzinaßnahmen zu ihren Gunsten zu verbürgen und zum Fortschritt der Arbeiter- gesetzgebung beizutragen. Wenn auch der Inhalt des Ver- träges wenig bedeutungsvoll ist, so ist die Tatsache des Ab- schlusses nicht gleichgültig, denn damit trat das Problem inter« nationaler sozialpolitischer Abmachung zum erstenmal aus dem Ge- biete der Forderungen, Anregungen und Vorbereitungen in da? der Verwirklichung. Man versprach sich in Italien  , daß dem Vertrags­abschlüsse und der Schaffung des Arbeitsamtes bald tatsächliche Fort- schritte auf dem Gebiete des Schutzes der Frauen und Kinder lind der Hafenarbeiter folgen werden. An Vorarbeiten hierfür fehlt es nicht, doch sind dieselben bis zu einem Akt der Gesetzgebung noch nicht gediehen. Dem Drängen der parlamentarischen Körperschaften hat der schweizerische Bundesrat nachgegeben, indem er die meisten ivichtigen Industriestaaten zu einer zweiten Staatenkonfereuz einlud, die in der zweiten Malwoche dieses JahreS in Bern   tagen wird. Man wird an ihren Verlauf keine großen Hoffnungen knüpfen dürfen; litt die Berliner   Arbeiterschutzkonferenz an der zu großen Ausdehnung ihres Programms, so die zweite an der Engbrüstigkeit desselben: außer der Frage der Nachtarbeit der Frauen und der Gefahr einiger gewerblicher Vergiftungen soll nichts auf ihr erörtert werden. Nur dann könnte man der Tagung eine Bedeutung beimessen, wenn sie zu weiteren regelmäßigen Konferenzen und zu bindenden Staats- Verträgen den Anstoß geben würde. Allzugroße Hoffnungen auf ein Ergebnis dieser Art wird man an die Berner Aroeiterschutzkonferenz kaum knüpfen dürfen. » Wenn in den letzten Jahren die parlamentarische Tätigkeit auf dem Gebiete deS Arbeiterschutzes so ergebnislos war, so hängt dies einerseits mit der Verschärfung des KlnffenkampfeS, andererseits mit den politischen Verhältniffcn in verschiedenen Ländern zusammen. In Deutschland   wie in England hat die Frage der Zollgesetzgebung alle anderen Wünsche der Bevölkerung in den Hintergrund gedrängt. in Großbritannien   hat der Kampf um den Imperialismus, der Burenkrieg, die auswärtige Politik, die Pläne Chamberlains daS Interesse oer Mehrheit des Volkes fast vollständig in Anspruch ge- nommen. In Oesterreich   haben die nationalen Kämpfe, in Ungarn  die staatsrechtlichen Fragen die Parlamente lahm gelegt. In Holland   hat mit dem Amtsantritt des Ministers Küpper eine reaktionäre Aera eingesetzt, die von Arbeiterschutz nichts wissen will, obgleich die Klerikalen und protestantischen Orthodoxen, die dieses seltsame Kabinett stützen, früher ihre Arbeiterfreundlichkeit eifrig betonten. In der Schlveiz erklärte sich die Regierung zur Einführung deS gesetzlichen Zehnstundentages bereit, wenn daS Deutsche Reich   zum mindesten eine Verkürzung der Arbeitszeit der Fabrikarbeiterinnen einführe. Demnächst dürste daS schweizerische Volkan die Wahlurnen gerufen werden, um eine neue Bestimmung der Bundesverfassung zu beschließen, welche ermöglichen soll, ein Gewerbegesetz zu erlassen. Dann kann die Ausdehnung der Fabrikgesetzgebung auf kleinere Betriebe ins Auge gesaßt werden, was bisher, so z. B. in der Maschinenftickerei, durch Auslegungen des Fabrikgesetzes vereinzelt versucht wurde. WaS bisher der Bund unterlaffen mutzte, weil er durch die Verfaffung gehindert wurde, daS haben verschiedene Kantone für ihr Gebiet versucht: so gab sich im Jahre 1804 der Aargau  ein Arbeiterinnenschutzgesetz, das für alle Betriebe, die dem eidgenössischen Fabrikgesetze nicht unterliegen, auch für Wäschereien, Kaufmannsladen, Gastwirtschaften, die Dauer der Arbeitszeit auf elf Stunden an den ersten fünf Wochentagen und auf zehn Stunden am Sonnabend festsetzte und anordnete, daß die begrenzten Ueber> zu diesem Zweck immer ein Säckchen mit Kupfermünzen bei sich. Ein zweite? Söckchen mit Silbermünzen aber sollte nur gebraucht werden, wenn der König eigenhändig Almosen austeilte. Als der König  Geld zu geben befahl, warf der Leibjäger und ich Hände voll Kupfer- münze» weit weg vom König und vom Wagen. Die Masse der Bettler stürzte sich darüber her, balgte und prügelte sich darum.... Die Szene amüsierte den König und er verlangte selbst noch Geld, um eS eigenhändig unter da? Volk zu werfen. Bei seiner Kurzsichtigkeit warf er aber unglücklich und die Silbermünzen fielen teils dahin, wo die Gräfin Dönhoff stand, teils unter den Wagen und die Pferde. Der Anblick von Silber machte die geldgierige Masse rasend. Sie stürzte sich darüber her und bald ward die Gräfin Dönhoff um- gerannt und stürzte mit Geschrei zu Boden. Anderes Volk lag balgend unter oen Rädern und unter den Pferden!" Schließlich wird der König umringt und Prinz Kraft rühmt sich, wie er die Masse mit festen Faustschlägen auf' die Nase zurückgetrieben habe. Wie aber der Flügeladjutant, der sich gelegentlich der «verantwortliche Redakteur für das Gerippe des geistigen LebenS" Friedrich Wilhelms IV. nennt und die Stim- mungen der aufgeklärten Elemente bei Hofe widergibt, über die Ovationen des Volkes denkt, das geht aus Betrachtungen gelegentlich deS Einzugs Wilhelms I. nach seiner Königsberger Krönung in Berlin   im Oktober 1861 hervor. Die Gcwerke. die Spalier bildeten, werden wie folgt charakterisiert:Die Leute hatten in Vorausficht der ihrer harrenden Anstrengungen reichliche flüssige Stärkungsmittel in der Tasche, denen sie schon vor der Ankunft des Königs weidlich zugesprochen haben mußten, denn die meisten unter ihnen waren stark betrunken.... Sobald sich der König näherte, intonierte das betreffende Musikkorps Tusch und Nationalhymne mit mehr Gewalt als Harmonie. Da entstand also jenes Lied: Daß Stein erweichen usw. Davor mußten Menschen scheu werden, um wie viel leichter Pferde. Dann versuchte der Fahnenträger seine Fahne zu schwenken, aber er schwankte meist selber und dann fiel seine schwere Jahne gewöhnlich den Pferden"ZeZ Königs auf die Nase.... Wir beide, Strubberg und ich, zwangen mit Mühe unsere Pferde an die Gewerte heran und brüllten die nachfolgenden Fahnen- träger an, sie sollten die Fahnen nicht schwenken. Blassen Angesichts, mit übersichtigen Augen, schwankenden Oberkörpers und mit herunter- gezogenem Mundwinkel versicherte mich dann der Fahnenträger ge- wöhnlich:Ick were schon l" und nickte mir bedeutungsvoll zu. Wenn ich mich dann aber umsah, dann lag ooch gewiß die Fahne den Pferden deS Königs wieder auf der Nasel" Auf diese Weise geht die Schil- derung über diehurraschreiende Menge" und diebegeisterten Untertanen" weiter. Wenn demnächst wieder da» getreueVolk" Berlin  » Spalier bilden wird, so weiß ez wenigstens, wie die Ge» feierten über diese Veranstaltungen denken. stunden mit 28 Proz. des üblichen Stundenlohnes zu entschädigen sind. Im Kanton Basel-Stadt   liegt ein ähnlicher Gesetzentwurf seit einiger Zeit vor. Der Kanton Zürich   und verschiedene eid  - genössische Behörden haben ähnlich wie französische   Verwaltungen Verbote der Bleiweißverwendimg ausgesprochen. In Frankreich   trat am 1. April 1884 der Zehnstundeiitag in Kraft für alle Arbeiterinnen, jugendliche Arbeiter und für die Männer, die in den gleichen Räumen tätig sind wie die ausdrücklich geschützten Personen. Damit ist die in Deutschland   noch immer strittige Frage des Uebergauges zum gesetzlichen Zehiistunden- tage in Frankreich   erledigt. Eine Reihe sozialpolitischer Entwürfe harren in Frankreich   seit Jahr und Tag der parlamentarischen Erledigung, aber die ganze Arbeit der Abgeordneten wird von der Kircheupolitik absorbiert, so daß sich die französischen   Proletarier immer wieder von neuem in Geduld fassen müssen. Ebensowenig wie in Frankreich   fehlt es in anderen Staaten an Vorbereitungen und Entwürfen zu neuen Arbeiterschutzgesetzen, aber es läßt sich mcht absehen, wann die Entwürfe den Parlamenten vorgelegt und wann sie verabschiedet werden. Im Gegensatz zu Deuffchkand und der Schweiz   ist die Arbeiter schutzgesetzgebung in den Vereinigten Staaten   nicht Gegenstand der Bundesgesetzgebung, sondern der Einzelstaaten. An der Spitze marschiert der Staat Massachusetts  , der auch schon vor 86 Jahren das erste arbeitsstatistische Amt errichtet hatte, zuerst in gesetzlicher Weise das Einigungsverfahren bei Streiks geordnet hatte, vor allen anderen Frauen- und Kinderarbeit regelte und das Schwitzsystem gr 'etzlich zu bekämpfen suchte. Unter den Staaten, welche die Be chäftigung von Kindern beanfsichtigen, fehlen die früheren Sklaven staaten vollständig. In den übrigen Staaten wird die Arbeit von Kindern unter 12 oder 14 Jahren verboten und die Arbeitszeit der jugendlichen Personen bis zu 16 und 18 Jahren und der Frauen bis zu 21 Jahren begrenzt. Dem Streben der Einführung des Normal- arbeitstages stehen Bestimmungen der Bundesverfassung entgegen deren Aeuderung bisher unüberwindliche Schwierigkeiten entgegen- standen. Die Bundesverfassung garantiert die Vertragsfreiheit. Mit Berufung auf diese Bestimmung haben die obersten Gerichtshöfe des Landes eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit er- wachsener Personen als verfassungswidrig bezeichnet und damit den Gesetzen der fünf Staaten, welche den Nvriualarbeitstag eingeführt haben, die Rechtsgrundlage entzogen. Die stark ausgebildete Fabrikinspektion, zu deren Arbeireu auch Frauen und Arbeiter hinzugezogen weroen, hat hauptsächlich die Frauen arbeit, die Kinderarbeil und das Schmitzsystem zu beaufsichtigen. Die Arbeiterschutzgcsetzgebung beziehr sich auch auf kaufmännische Geschäfte und Bergbaii-llnternehmungen. Einzelne Bergbau treibende Staaten gestatten noch die Frauenarbeit selb't unter Tage. Die stark entwickelte Gesetzgebung über die Hausindustrie schlug ein indirektes Verfahren ein, indem sie von dem gesundheitlichen Schutz des Publikums ausging und durch die Bezeichnung der in Heim- und Familienarbeit hergestellten Gegenstände mit der MarhTenement made" das Publikum vor dem Ankauf der Waren abschrecken und so die Zahl der Heimarbeitsbetriebe einengen wollte. Soweit Arbeiterschutzgesetze vorliegen, sind sie unter dem Druck der Arbeiter- stimme ins Leben gerufen worden. Das gleiche gilt von den großen Fortschritten der Arbeitcrschutz- gesetzgebung in Australien  , mit denen u»S unsere Gegenfüßler be- schämt haben. Die australischen Arbeiterschutzgesetze sind hier schon oft besprochen worden. Wir wollen deshalb nur den westaustralischen Early Closing Act erwähnen, weil er so schon zum Vergleich mit dem deutschen   Neunuhr- Ladenschlußgesetze reizt. Derselbe bestimmt. daß mit Ausnahme bestimmter im Gesetze aufgezählter Gewerbe- betriebe(Apotheker, Gasthäuser. Blumenläden, Friseure. Tabakläden) alle Läden an einem Wochentage um 1 Uhr nachmittags, an einem anderen um 10 Uhr abends, sonst aber täglich um 6 Uhr abends zu schließen und nicht vor 8 Uhr früh zu öffnen sind. Kein oandlungsgehlllfe darf länger als eine halbe Stimde über die öperrstunde hinaus beschäftigt werden. Ein halber Wochentag ist jedem Handlungsgehülfen auch in den von diesem Gesetze ausgenommenen Betrieben der Gastwirte, Milch-, Obst Fleisch-, Brot-, Tabak-, Blumen- und Zeilungshändler, sowie der Friseure, die bis 6>/z Uhr, ausnahmsweise bis 10 Uhr abends, offen halten dürfen, wöchentlich freizugeben. Desgleichen ist ihnen eine einstündige Mittagspause, und wem: der Laden länger als bis 6'/, Uhr abends offen ist, auch eine einstündige Pause für das Abendbrot zu bewilligen. Frauen oder jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren dürfen im Laden nicht länger als höchstens S Stunden täglich oder 53 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. « Während die Gesetzgebung zur Verkürzung der Arbeitszeit wenig beigetragen hat und sich immer mehr darauf be- schränkt, den tatsächlich bereits erreichten Zustand gesetzlich zu fixieren, vermindert sich die Zahl der durchschnittlich zu leistenden Arbeitsstnnden in der Fabrikmdustrie sichtbar von Jahrfünft zu Jahrftinft. Zwei Tendenzen erzwingen die Verkürzung der täg­lichen Arbeitszeit. Ununterbrochen steigert sich die Jntensivität der menschlichen Arbeitskraft in der Maschinenindustrie ebenso wie in den Baugewerben, in der Tischlerei wie in der fabrikmäßigen Schuhmacherei. Die gesteigerte Jntensivität der Arbeit konsumiert Man kann ungefähr nach diesen Auffassungen von dem getreuen Volk vermuten, wie sich im Innern der Hoshirne der i l lo y a l e Untertan abspiegelt. Illoyal sind nur dieniedrigsten VolkSklaffen" Bei der Einweihung des Denkmals Thaers schloß sich dem Vorbei marsch der GewerkeGesindel" an. Diese Erscheinung im Jahre 1861 erinnert den Flügeladjutanten an die Märztage 1843:Manche rohe vom Trünke entstellte Verbrcchergesichter mit wüsten Haaren, manches zerlumpte Hemd, da» die offene Brust sehen ließ, erinnerten mich an die Barrikadenhelden von 1848, gegen die ich gekämpft hatte." So sieht der Hof die Märzhelden. Freilich der König Wilhelm I. weiß sich selbst unter diesem Gesindel Respekt zu verschaffen. Bei derselben Gelegenheit, bei der Prinz Kraft die Verbrechergesichter von 1848 zu erkennen glaubte, demonstriert das Volk gegen den unbeliebten Polizeipräsidenten von Zedlitz. Der König geht zu Fuß durch das Gewühl. Rufe:Fort mit der Polizei" klingen an sein Ohr. Mit ernsthafter Miene berichtete dann der Prinz, wie den, König die Geduld riß und er wie«in Pfeil auf die Rufenden zuschießend, er- Stimmt ausgerufen habe:Wer untersteht sich hier zu rufen! Du ast gerufen, fort mit Dir!", und der Sünder drückte sich schleunigst. Da crsichoff hinter dem König der Ruf:Nieder mit Zedlitz!" Der König drehte sich wie ein Blitz um. legte die Hand an den Degen und rief den. der gerufen hatte, an:«Ich steche Dich nieder, wenn Du noch einmal rufst! Hut ab! Wer hat noch den Hut auf dem Kopfe?" Dabei blitzten seine Augen, daß jeder fühlte, es war dem Könige bitterer Ernst. Im Nu waren alle Kopfbedeckungen herunter. Der König ging langsam an den Wagen und befahl Zedlitz, zu Pferde zu steigen. Vom Wagen aus gab er Zedlitz die Hand, besahl ihm fortzureiten und ließ den Wagen halten, bis er sah, daß Zedlitzn- belästigt aus der Menge fort war, die starr und erschreckt dastand." So bändigte Wilhelm l. nach der Phantasie seines Flügel- adjutanten dasGesindel" don 1843 im Jahre 1861. Er drohte mit einer Tat, die nach dem Strafgesetzbuch als Mord bezeichnet wird, die aber, da der König ja unverantwortlich ist, den Höflingen eine heroische Genialität scheint. Genau in derselben Weise wird aber nicht nur das Ge- sindel, sondern auch die Fortschrittspartei, die sich im Konflikt mit der Regierung und der Krone befand, behandelt,, Das ist eine teils dun-kle verbrecherische, teils komische und alberne Verschwörer� bände. Das preußische Abgeordnetenhaus, in dem diese Gesellschaft die Mehrheit besitzt, genießt naturgemäß keine größere Achtung bei Hofe. Am 18. Januar 1861 erlaubt sich Wilhelm l. die Fahnen noch nicht bewilligter Truppenteile zu weihen. Der Müiisterpräsideut hat verfassungsmäßige Bedenken und versucht beim General von Manteuffel die Fahnenweihe, wie Prinz Kraft sich ausdrückt, zu hintertreiben. Manteuffel antwortet ihm:Ich begreife gar nicht. was Euer Exzellenz wollen, Se. Majestät befehlen mir die An- aber in der gleichen Zeiteinheit viek mehr menschliche Arbeitskraft als dies vor 10. 20 oder 30 Jahren der Fall war. Dieser Verbrauch menschlicher Arbeitskraft würde die Leistungsfähigkeit der menschlichen Maschine in kurzem völlig erschöpfen und zu ständigem Wechsel des Arbeitspersonals führen, s» daß das Unternehmertum zur Herabsetzung der Arbeitszeit ge« nötigt wird, Bernhard in seinem Buche über die Akkord« arbeit und Stephan Bauer in seiner Untersuchung über die Eutwickelung zum Zehnstundentage haben darauf hingewiesen, daß die Entwickelimg einer intensiveren Betriebstechnik zur Verkürzung der Arbeitszeit zwinge. Der andere Faktor, der zur Verkürzung der Arbeitszeit geführt hat, ist die von Jahr zu Jahr mächtiger werdende gewerkschaftliche Organisation. All' die Hindernisse der Zusammen- fassung der Arbeiter zum Zwecke der Erringung besserer Lohn» und Arbeitsbedingungen werden aus dem Wege geräumt, aber immer neue entstehen, vor allem die Unternehmerverbände, die Kartelle, Trusts. Trotz aller Schlvierigkeiten wirkt die Aktion, oft schon der Bestand der Gewerkschaften arbeitszeitverkürzend. Aber die Erfolge dürfen nicht über die neuen Schwierigkeiten täuschen, an die gewerkschaftliche Tätigkeit stets von neuem stößt. Es war leichter, vom Zwölf- und Dreizehnstundentag zur Zeit des Eintrittes der Koalitionsfreiheit auf den Zehnstundentag die Dauer der täglichen Arbeitsleistung herabzu- drücken, als eS sein wird, weitere Verkürzungen zu erzielen bis zum Achtstundentag. Immer deutlicher lehrt das klare Urteil über alle in Betracht kommenden Momente, daß die Verkürzung der Arbeits- zeit durch den gewerkschaftlichen Kamps sehr gefördert werden kann, daß er aber allein nicht ausreicht. Ebenso lehrt eine kühle Ueber- legung, daß der politische Kampf um die Verkürzung der Arbeitszeit auf dem Boden deS Parlamentes in hohem Maße vorbereitet und gefördert werden kann durch die ununterbrochene, emsige Wirksamkeit der Gewerkschaften. So muß auch diese Maifeier für die Arbeiter aller Länder die ernste Mahnung in sich bergen, die politische wie die gewerkschaftliche Organisarion auszuweiten und auszubauen! Adolf Braun  . Zn des Maies schönen Tagen, Auf, frisch auf! und laßt uns jagen Durch den Wald und durchs Gefild. Ansere Jagd gilt nicht den Füchsen, Nicht den Äasen, Reh'n und Lüchsen, Frei sei heute jedes Wild. Auf, frisch auf! und laßt uns jagen Alles Jammern, alles Klagen, Alle Not und Qual und Last; Jagen laßt uns, was uns bücket, Was uns zwängt und drängt und drücket In den tiefsten Waldmorast! Jagt die reichen Äungerleider Llnd die Kasser und die Neider In den dicksten Dornenstrauch! In die Nesseln werft den Kadrer An den Baum hängt jeden Nadrer And die Herrn Zensoren auch. Heute muß die Jagd gelingen: Hört Ihr nicht das Vöglein singen Auf des Maies Blütenast? Wer die Freude will gewinnen, Muß zuvor den Kampf beginnen Mit des Lebens Leid und Last." Nos?m»nn v. faUcrslcben. ordnung einer militärischen Feierlichkit, da soll ich davon Abstand nehmen, weil in einem Hause auf dem Tönhoffplatz eine Anzahl Leute zusammensitzen, die Sie Landtag nennen und die diese Feier übelnehmen könnten. Ich weih gar nicht, was mich diese Leute an« gehen. Ich habe noch nie als General den Befehl erhalten, meine Instruktion von diesen Leuten zu empfangen!" Eine ungemein charakteristische Aeußerung denn sie lehrt, wie Hof und Militär über die Verfassung, und wäre eS selbst nur die reaktionäre preußisch« Verfassung, denken. WaS gehen diese Leute, nämlich die Volks- Vertreter, Krone und Armee an! Di» Schilderung der Audienz der Abgeordnetendeputalion. die unter Führung des Präsidenten Grabow   eine Adresse überreichte, wird wie«ine Possenszene dar» gestellt. Der König, aufrecht, stolz, verächtlich, mit Adlerblicken die Deputation musternd, diese und namentlich Herr Grabow  , unter den scharfen, durchdringenden Augen zusammenknickend, geängstigt, ver» legen, schwitzend, ohne zu wissen, WaS zu tun sei. Prinz Kraft er- zählt da z. B.:Unter vieler Angst und Qual vollendete Grabow sein Lesen und am Schluß war er so außer aller Fassung, daß er vergaß, die Adresse dem Könige zu übergeben und sich mit einem tiefen Bückling, die Adresse unter dem Arm, zurückzog." Diese läppische Schilderung ist gewiß nachträglich gefärbt, denn wie immer kleinlich und zaghaft die Fortschrittspartei in der Kon» 'liktszeit sich verhielt, die Sache war Wilhelm l. denn doch so ungemütlich, daß er damals, wie man weiß, draus und dran war, auf seine Krone zu verzichten. Aber immerhin ist die Darstellung wertvoll zur Kennzeichnung der dummen und anmaßenden Auf. assung, die die soziale Monarchie der Hohenzollern   selbst unter dem vielgcfeiertenliberalen" Wilhelm l. von einer BolkSvertretung hatte. Freilich der Monarch hat auch ein Recht, zu verlangen, daß da» Volk nur in der Sonne des Fürsten   zu existieren wage. Zwar liest man in den Erinnerungen kein Wort, daß bei Hofe ein Bewußtsein ür das Elend der unbemittelten Klassen vorhanden ist. Nicht das leiseste soziale Gefühl klingt durch den Anekdoten kram durch. Und die Absicht. Krieg zu erklären, d. h. Tausend« von Volksgenossen dem Tode zu opfern, wird mit einem Gleichmut in einem Satze auS- gesprochen, alS ob es sicki um den Ankauf einer Semmel bandelt. Dagegen rührt eS Wilhelm Zl.. den späteren Heldengreis, zu Tränen, wenn die Pfingsttage einmal verregnen:Der König hatte Tränen in den Augen, weil schlecht Wetter war. Die armen Leute, sagte er. die sich auf die Feiertage gefreut haben, dauern mich gar zu sehr!" Da» ist dann der Gipfel der Kraftanstrengungen der sozialen Monarchie!... BerantW.Reda Bau! Büttner, Berlin  . Jnserateverantw.(mitAuSnahmeder.NeueWett"'Bellage):Th. Glocke, Berlin  . Druck u. Verlag: Porworts Buchdr. u. VerlagSanst.Paul Singer&, Co., Berlin 3 W. Hierzu SBeilagen u.Unterhaltungsbl