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ben öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegen einander aufgereizt worden seien. Die Verhandlung begann um 9 Uhr unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Mautisch. Die Anklage vertritt Ober­staatsanwalt Boehme Verteidiger find die Rechtsanwälte Hübler und Dr. Drucker. Vor Eintritt in die Beweisauf­nahme beantragte Verteidiger Hübler: als Sachverständige zu laden 1. Geh. Regierungsrat Professor Dr. Adolf Wagner- Berlin  , 2. Professor Dr. Delbrück- Berlin  , 3. den Nationalökonomen Professor Dr. Diehl- Königsberg. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bestehe unter den unter Anklage gestellten Artikeln eine Fortsetzung und ein Zusammenhang. Die Staatsanwaltschaft folgere das aus der Anwendung der gleichen Ausdrücke Klassenkampf"," Revolution" und so weiter. Es wird nun seitens des Angeklagten behauptet... Vors.( unterbr.): Uns liegt noch gar keine Behauptung des An­geklagten vor und die Artikel kennen wir ja noch gar nicht. Vert. Ich glaube, damit der Abkürzung der Verhandlung dienen zu können. Vors. Erst aber wollen wir die Artikel lesen und

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Sen Angeklagten hören.

Bernehmung des Angeklagten. Angeklagter Heinig: Die Anklage geht von der Vor­aussetzung aus, daß in den Artikeln, die für eine Verschärfung des Wahlrechtstampfes eintreten, zum Aufruhr aufgefordert werde. Sie geht davon aus, daß wir mit der russischen Revolution sympathisieren und uns mit ihr solidarisch erklären. Ich kann aber nicht zugeben, daß daraus hervorgehen sollte, daß wir bei unserem Wahlrechts­kampf dieselben Mittel anwenden wollen, wie das russische Bolt. Wenn wir uns mit dem russischen Volke solidarisch erklären, so ist damit noch nicht gesagt, daß wir dieselben Mittel anwenden wollen. Die ganze bürgerliche Preffe bis auf einige fonservative Blätter und die ganze bürgerliche Intelligenz haben der russischen Revolution ihre Sympathie bewiesen. Die Sozialdemo tratie hat stets die Anwendung von Gewalt zurüdgewiesen; die Sozialdemokratie ist in jeder Weise eine Partei der Geseblichkeit. Sie verschmäht prinzipiell jedes Mittel, das gegen das Gesetz verstößt, und verschmäht jeden Gewalt akt. In den Schriften von Marr und Engels ist das tlar aus gesprochen. E3 findet sich nicht eine Stelle, die zu Gewalt aften auffordert; im Gegenteil, es ist ausgesprochen, daß die Sozialdemokratie gewaltsame Mittel zurückweist. Meine Herren! Ich habe keine Veranlassung, hier öffentlich im Gerichtssaal die Prinzipien der Sozial.  demokratie zu verleugnen. Das wäre eine er bärmliche Feigheit; aber es ist Tatsache: die Sozial­demokratie denkt nicht daran, Gewalt anzuwenden. Die bis­herigen Revolutionen waren bürgerlicher Natur, und auch in Rußland   hat die Arbeiterschaft, so weit die Sozialdemokratie in Betracht kommt, nur das ökonomische Kampfmittel Die Wahlrechtsbewegung hat seit der Wahlrechtsänderung nie aufgehört. Die Wahlrechtsdemonstrationen haben sich in eipzig ganz friedlich abgespielt, und auch in Dresden   wäre es ohne das Vorgehen der Polizei auch nicht so weit gekommen. Nach= gewiesen aber ist, daß es nicht Sozialdemokraten waren, welche dort Ausschreitungen begangen haben, dazu ist die Sozialdemokratie viel zu gut diszipliniert. Daß die Sozialdemokratie nicht daran denkt, Gewalt anzuwenden, zeigt ihr Verhalten gegenüber den Versammlungsverboten. Trotzdem hier alte vber briefte Rechte aufgehoben wurden, hat die Sozialdemokratie sich gefügt. Wir haben uns gesagt, daß wir gegen die Geseze und gegen Die Gewalt nichts machen können. Die Sozialdemokratie respektiert die Geseze und hält auf Disziplin. Auf eine Anfrage des Vor­fizenden erklärt der Angeklagte, die Verantwortung für alle Artikel, die er bis auf eine Annonce sämtlich gelesen habe, als verant­wortlicher Redakteur zu übernehmen.

Vors. Sie sind aber nicht der Verfasser? Angefl.: Nein.

Vorf. Und die Verfasser werden nicht genannt? Angefl.: Nein.

Vorf.: Wie groß ist die Auflage der Leipziger Volkszeitung  "? Angefl.: 40 000.

Es werden dann die 25 Artikel verlesen; dieselben datieren aus Der Zeit vom 4. Dezember vorigen Jahres bis zum 11. Januar dieses Jahres. Auf Fragen über den Sinn einzelner Wendungen, wie auf der ganzen Linie muß die Schlacht entbrennen" legt Angeklagter aus dem Zusammenhang des Artikels dar, daß es sich nur um einen rein geistigen Kampf handelt. In einem Artikel wird die Theorie des Klassenkampfes behandelt und diefer als zurzeit notwendiges Mittel bezeichnet. Der Angeklagte erklärt, daß dieser Artikel von dem Professor der Mathematik an der Universität Leyden, Bannekoek, herrührt. Vert. R.-A. Hübler: Der Verfasser Bannekoek hat mir einen Brief geschrieben, worin er sich als niederländischer Beamter und Observator der Universitätssternwarte in Leyden   bezeichnet und auch ersucht, ihn als Verfasser anzugeben.

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Ver­

Nach den Plaidoyers der Verteidiger, über die wir morgen berichten werden, wurde der Prozeß auf Montag um 9 Uhr bertagt. Es soll dann dem Angeklagten das Schlußwort erteilt und das Urteil

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Vert. R.-A. Hübler: Nunmehr beantrage auch ich die Ver- Der Schwerpunkt liegt in der Strafzumessung. Hierbei kommt lefung einer Reihe von Artikeln. In einem Teil dieser Artikel wird die Person des Angeklagten in Betracht. Er hat zwar die Artikel ganz glatt ausgesprochen, daß die Leipziger   Volts- nicht selbst geschrieben, war aber auch kein blindes Werkzeug; er ist zeitung" von Gewalttätigteiten jeder Art direkt ein intelligenter bewährter, alter Genoffe" und fein Sigredakteur. a brät. Bweitens wird sich zeigen, daß die Leipziger   Volts- Die Beleidigung ist berübt mit einer beispiellosen Dreiftigkeit, geitung" ihre Kritik der Dresdener   Vorgänge unter ausdrücklicher ist gerichtet gegen eine Volksvertretung, gegen eine Bezugnahme auf bürgerliche Blätter geübt hat. Daraus wird her- sammlung angefehener bewährter, von ihren Streifen gewählter vorgehen, daß die Leipziger Volkszeitung  " gegen andere Klassen Männer, die nur den einen Fehler haben, daß sie anderer politischer nicht aufreizen wollte. Ansicht sind als die Leipziger Volkszeitung  ". Sie sind durch un­Die Artikel werden verlesen. glaublich rohe Beschimpfung verunglimpft worden. Es ist eine alte Einer dieser Artikel, welcher die Bemühungen des Dresdener   Klage, daß Beleidigungen zu gelinde bestraft werden.. Sit Oberbürgermeisters Dr. Beutler die Straßendemonstrationen am werden hoch greifen müssen, wenn Sie den goldenen Sonntag im Interesse der kleinen Geschäftsleute zu ver- Angegriffenen eine gebührende Sühne Sühne geben wollen! hindern, bespricht, schließt mit den Worten:" Die Polizei Die Aufreizung hätte unabsehbare Folgen für die Besißenden wie zurück und die Kundgebungen der Arbeiter wer- für die verführten Besitzlosen haben können. Der Hauptverschärfungs­den in aller Ordnung verlaufen." Angel. grund liegt darin, daß diese Aufreizungen sehr nahe grenzen an Dieser Artikel zeigt klipp und klar, daß die Sozialdemokratie mit Aufforderung zum Hochverrat. Ich erwarte deshalb und der Anwendung von Gewalt nichts zu tun hat und daß immer nur beantrage eine schwere Gefängnisstrafe, denn nur eine die Anwendung ökonomischer Mittel im Auge behalten wurde. folche vermag zu bewirken, daß der Leipziger Volkszeitung  " ihr Hetz­Verteidiger Rechtsanw. Hübler wiederholt seinen Antrag auf Ver- und Schimpfhandwerk gelegt wird. nehmung der Professoren Wagner, Delbrück   und Diehl, Sie follen darüber vernommen werden, daß in der sozialistischen  Literatur wie Journalistik sich ein bestimmter Sprachgebrauch heraus­gebildet habe und Worte wie Klassentampf, Klassengegensatz und gesprochen werden. revolutionäre Tattik nicht im Sinne von Gewaltanwendung fozialistische Bewegung berufsmäßig Darüber könnten die Herren, welche die zu verstehen seien. fennen, Auskunft geben. Die Verteidigung schlage diese Herren vor, Der oben geschilderte Verlauf des Prozesses zeigt die Charakteristik zweifellos fei. Er wolle auch den Schluß aus dem Gutachten ziehen, Artikel, derentwegen nicht A..flage erhoben ist im Plaidoyer deren Neutralität des Tendenzprozesses in bösester Form. Zur Anklage gestellt werden daß Arbeiter, welche die Anwendung dieser Worte täglich hören oder beantragt der Vertreter der Anklagebehörde aber, falls nicht wegen lefen, darunter auch nicht die Aufforderung zur Anwendung physischer aller vermeintlichen Frevel sofort geurteilt werden könne, die der Gewalt verstehen könnten. Artikel enthalte, solle der Artikel wieder zurückgestellt werden: die Verteidiger Rechtsanw. Dr. Druder: Gegenüber der Anklage, wirtung des Artikels auf den politischen Gegner welche sich auf die Verhandlungen des Jenenser Parteitages stüßt, ist ja durch die Verlesung erreicht. Die Begründung weil die Artikel darüber bezwecken follen, den Aufruhr von Rußland   der Anklage erweist klar, daß nicht eine Tat des Angeklagten, nach Deutschland   zu verpflanzen, wird die Vernehmung der Herren sondern seine Tendenz und seine Gesinnung zur Ver auch darüber nötig sein, daß das, was der Angeklagte antwortung gezogen werden sollen. Das heißt zur Klaſſenjuſtiz über die Ziele der Sozialdemokratie gesagt auffordern, die dadurch nicht verdeckt wird, daß erklärt wird, bat, den Tatsachen entspricht und das Biel nicht auf die Gesinnung, nicht auf die Tendenz des Angeklagten der Sozialdemokratie nicht darauf gerichtet brauche man aufmerksam zu machen, während man darauf hinweist. ist, eine Umwälzung durch gewaltfame Mittel Die persönlichen Herunterreißungen der politischen Tendenz der herbeizuführen, sondern durch die weitere naturgemäße Ent- Volkszeitung", das Hineinziehen von Dingen, die nicht Gegenstand widelung der Gesellschaft diese umzugestalten. der Anklage waren, die gehäuften Schmähungen, in denen sich der Aufforderung flar: verurteilt, und verurteilt hoch, weil der Anflagevertreter gegen die Verfasser der Artikel erging, zeigen die Angeklagte Sozialdemokrat ist und Leipzig   dank der aufklärenden Arbeit der Leipziger Volkszeitung  " sozialdemokratisch vertreten ist. Derselbe Oberstaatsanwalt Böhme erzellierte vor jezt Aufruf des internationalen Komitees zum 22. Januar und ein leider verstorbenen Genossen Albert Schmidt als Ankläger. Unter den zur Anklage gestellten Artikeln befindet sich z. B. der fast genau vierzehn Jahren in Burgstädt   gegen den inzwischen Inferat der Buchhandlung Vorwärts, in dem die von dieser heraus- Er unterfing fich damals, gegen den noch nie vorbestraften An­gegebene Silvesternummer angezeigt wird. geflagten die Behauptung aufzustellen, er sei ein gewohnheits­anwalt Böhme: Das war der Monsterprozeß, den die Leipziger   Angeklagten Es erhält das Wort zur Vertretung der Anklage Oberstaats- mäßiger oder gewerbsmäßiger Verleumder". Ihm wurde bom und dessen Verteidiger, da das Gericht Volksztg." in Aussicht gestellt hatte. Es war nichts als ein gewöhn nicht Schuß bot, erwidert, im Saale befinde sich nur einer, licher Strafprozeß wegen ganz gewöhnlicher Verstöße gegen der den Beruf oder das Gewerbe betreibe, zu schmähen und das Strafgefeß. Der Angeklagte trägt die Verantwortung. zu beleidigen, das fei er selber. Späterhin wurde der damalige Angeflagte ist ein alter erfahrener Redakteur, das Ueberfliegen eines Jm Prozeß selbst erkannte das durch die politische Gegnerschaft Er sagt, daß er die Artikel flüchtig gelesen habe. Der Staatsanwalt wegen des Ausdrucks amtlich reftifiziert. Artikels genügt, um den Inhalt zu kennen, und das wird noch er- gegen Schmidt und durch die staatsanwaltlichen Ungeſetzlichkeiten leichtert durch die schönen Stic marten. ist, daß der Angeklagte diefe Artikel nicht verfaßt hat. Es sind auf Glaubhaft dagegen über alle Schranken vernünftiger Rechtsauslegung gehobene Gericht 15 Monate Gefängnis. Das Reichsgericht hob mehrere gewesen. Einen hat er ja genannt, aber es ist zufällig ein das Urteil auf: Albert Schmidt blieb von jeder Ausländer. Wer die andern sind, wissen wir nicht, das können wir nur Strafe verschont. vermuten. Es ist nicht einer geweſen, vielleicht Schüler des An­Die Schmähungen und Beleidigungen, deren Aufstellung nach geklagten. Aber sie stehen nicht unter Anklage. Aber man kann sagen, die dem oben mitgeteilten Prozeßbericht der Staatsanwalt in dem politischen Redakteure der Leipziger Volkszeitung  " find feine Freunde Prozeß Heinig   für gut befand, fönnen schon wegen ihrer Maß­der Verantwortlichkeit, sonst würden sie hierher kommen und gefagt losigkeit einen ähnlichen Effekt nicht haben. Darauf kann auch die Ab= haben: Ja, wir haben es geschrieben, wir finden nichts darin und lehnung des Antrages hindeuten, unparteiische, den Sozial tragen die Verantwortung! Allein die politischen Redakteure der demokraten feindliche Sachverständige über das Unhaltbare der Leipziger Volkszeitung  " lieben nicht die Verantwortung. Möglicher Anklageauslegung anzuhören. Auf die politische Seite des Pro­weise ist ihnen ihre Persönlichkeit zu lieb und sie halten zesses werden wir nach Fällung des Urteils zurückommen. die Vorsicht für den besseren Teil der Tapferkeit. dem Erscheinen der Anflage in Ausdrücken wie Kraut und haben sich nicht gezeigt, wohl aber haben fie nach Rüben"," böhmische Wälder"," Komik" usw. geschrieben. Der An­geflagte ist, wie wir gefehen haben, intelligent, ihm tonnte fein Zweifel darüber aufsteigen, daß der Artikel Beleidigungen Er enthielt. ja auch von Beleidigungen der Minister und aller möglichen Personen. Es ist ja nicht gesagt, daß das Gericht schon heute glaubt, eine Verurteilung wegen Be­leidigung eintreten lassen zu können. Dann beantrage ich aber die ganze Nummer 290 der Leipziger Volkszeitung  " aus­zuscheiden, auch von dem Gesichtspunkte des§ 130, der bei diesem Artikel etwas zurücktritt, damit später nicht der alte juristische Grundfaz: ne bis in idem( zweintal darf nicht wegen derselben Sache bestraft werden) eingewendet werden wende mich zu dem zweiten Delift der Aufreizung zum laffenhaß.

denn über das, was die Sachverständigen aussagen sollen, find wir Oberstaatsanwalt Böhme: Ich bitte den Antrag abzulehnen, wohl in der Lage, uns selbst ein Urteil zu bilden. Vernehmung der Sachverständigen a b. Das Gericht lehnt den Antrag der Verteidigung auf

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Oeffentliche Bibliothek und Lesehalle zu unentgeltlicher Be­nutzung für jedermann, SW., Alexandrinenſtr. 26. Geöffnet täglich von 5-10 Uhr abends, an Sonn- und Feiertagen von 9-1 und 3-6 Uhr. und Richtung aus.

In den Lesesälen liegen zurzeit 515 Beitungen und Zeitschriften jeder Art

Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 11. Februar, vormittags 8 Uhr, im Rathause, Saal 109, Eingang Jüdenstraße: Bersammlung. Freireligiöse Borlesung. Um 10% Uhr vormittags in der Schulaula, Stleine Frankfurterstr. 6: Vortrag des Herrn Adolf Stern  : Das Tragische in Kunst und Leben". Gäste, Damen und Herren, sehr willkommen. Montag, den 12. Februar, abends 8%, Uhr, pünktlich, im großen Saale von B. Franke, Sebastianstr 39: Beschließende Bersammlung. Wichtige Tages­Ich ordnung. Weiße Quittung legitimiert.

Allgemeine Kranken und Sterbekaffe der Metallarbeiter. (&. H. 29. Hamburg.) Filiale Berlin   5. Mitgliederversammlung am Sonnabend, den 10. d. M., abends 8%, Uhr, bei Platt, Dragonerstr. 15.

Verein der Lehrlinge und jugendlichen Arbeiter Berlins  und Umgegend. Sonntag, den 11. Februar, nachmittags 2 Uhr: Fort­fegung der Generalversammlung in den Arminhallen, Kommandanten­straße 20. Tagesordnung: 1. Wahlen, a) Redaktion, b) Bildungskommission, c) Bibliothekskommission. 2. Verschiedenes. Mitgliedsbuch legitimiert.

Als der Vorsitzende einen Artikel mit der Ueberschrift Witte in Sachsen  " zur Verlesung bringen will, erhebt der An­geklagte hiergegen Widerspruch, da der Artikel nicht in Die Staatsanwaltschaft nimmt hier eine fortgefeßte ber Antlageschrift enthalten, sondern erst nachträglich Handlung an. Die Leipziger Volkszeitung  " hat heute und früher in den Eröffnungsbeschluß aufgenommen worden sei. Vors.: in der Aufhezung und Aufiiegelung der Arbeiter unter gröbster Das ist richtig. Der Artikel soll außer der Aufreizung auch Entstellung der Wahrheit sehr viel geleistet. Ich will nicht auf den eine Beleidigung der Zweiten Kammer enthalten, die deshalb aus Parteitag in Jena   zurückommen. Die Leipziger Volks­§ 185 St. G. B. Strafantrag gestellt hat. Der Beschluß des Land- zeitung" ist scharf und schärfer geworden. Sie hat tags ist Ihnen auch bekannt geworden, auch ist der Eröffnungs die Grenzen des Erlaubten überschritten, als die russische beschluß schon 8 Tage in ihren Händen. Angel. Ja wohl. Revolution anscheinend zum Sieg zu führen schien. In dieser Zeit Vert. Dr. Druder: Die Verteidigung hält das hier ein- erschienen die Dezembernummern der Leipziger Volkszeitung  ". geschlagene Verfahren für prozessual unzulässig Die Revolution war der Leipziger Volkszeitung  " in den Kopf ge- Emil Hirsch und eine Beschränkung der Verteidigung für stiegen und aus dieser Stimmung heraus entstand die Aufforderung, ein dreimal donnerudes Hoch zum borliegend. Oberstaatsanwalt Boehme: Das Verfahren es genau so zu machen, russisch zu reden" und" russisch zu handeln". Biegenfeste! ist nach der Strafprozeßordnung zulässig. Die Eröffnungskammer Dieselbe Auffassung wie bei der Anflagebehörde, ist ja im eigenen hat eine fortgesette Handlung in der Handlung der Leipziger   Lager der Leipziger Volkszeitung  " ausgesprochen worden. Ich will Boltszeitung" im Monat Dezember angenommen, und dieser Artikel das nicht näher ausführen, der Angeklagte weiß es wohl so gut wie

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Unserem lieben Klubgenossen

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Diskutierklub ,, Große Schnauze".

Arbeiter- Raucher- Bund Berlins   und Umgegend.

Todes- Anzeige.

Bur Nachricht, daß unser Bundes­Mitglied

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vom Rauch Klub Havanna I" verstorben ist.

ſteht mitten drin. Der Angeklagte iſt auf dieſe Anklage längst vor- ich. Gegen bieſe Artikel ist der bekannte Breslauer bereitet, im Landtag hat man darüber verhandelt und die Leipziger Artikel rein gar nichts oder wenigstens lange Volkszeitung" hat dazu ausführlich Stellung genommen und ge- nicht so schlimm. Es fann unmöglich eine direktere Auf­schrieben: Wir sehen der Anklage mit aller Wurschtigkeit entgegen. forderung zum Aufruhr geben. Ich habe es nicht nötig, die Außerdem find die Beleidigungen so knüppeldid", daß gar kein Tendenz der Leipziger Boltszeitung", die Gesinnung ihrer Zweifel möglich ist. Anget I.: Jch widerspreche der Führer anzuführen. Die Artifel sprechen für sich. Die Sprache Auffassung des Staatsanwalts. Vert. Dr. der Leipziger Volkszeitung  " ist revolutionär durch und durch. Es Druder: Nach§ 199 der Strafprozeßordnung beißt, russisch reden und russisch handeln. Da ist teine Max Schwabe ist das hier eingeschlagene Verfahren unzu Spur von bildlichem oder geistigem Kampf. Manchmal find lässig. Es handelt sich hier um ein Preßdelift, das genaue Sub- die Aufforderungen zu Gewalttätigkeiten direkt ausgesprochen, manch stanziierung verlangt. Es ist rechtlich unzulässig, eine ganze Monats- mal nur zwischen den Zeilen zu lesen und manchmal wird auch ab­periode einer einzelnen Zeitung ohne genaue Substanzierung der gewiegelt. Ich denke es mir so, daß der betreffende Re­einzelnen inkriminierten Artikel unter Anklage zu stellen. Sowohl batteur oder Schreiber immer das Strafgefeg mein Kollege Hübler wie ich erklären, daß wir für diesen Artikel buch neben sich hat, um sich auf der schmalen Kante des keine Verteidigung führen werden. gefeßlich Bulässigen zu halten. Oberstaatsanwalt Boehme: Ich will nur noch sagen, daß es Er fragt sich immer: Was kann ich tun, ohne mich strafbar zu nur von Vorteil für den Angeklagten ist, wenn die Sache gleich jetzt machen? Da wird denn auch einmal gegen Gewaltmittel gesprochen. mit verhandelt wird. Ich meine aber, das ist zur eigenen Sicherung, damit man ein Loch hat, herauszukommen und zu sagen: Das ist unser Sprach­gebrauch und und wir haben ja selbst von Gewalt abgeraten. Es ist nicht nötig, daß die Artikel Gewalttätigkeiten bewirkt haben; teiten gemacht wird, und das ist der Leipziger  

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Der Angeklagte widerspricht. Vors.: Der Gerichtshof wird Beschluß fassen. Nach längerer Beratung beschließt das Gericht, den Artikel Witte in Sachsen  " zu berlesen. Der Artikel behandelt die Interpellation des sozialdemokratischen Landtags es genügt, wenn Stimmung zu Gewaltätig­abgeordneten Goldstein über das Verhalten der Dresdener   Polizei bei den Straßendemonstrationen. Die zweite sächsische Kammer wird darin kritisiert. Angefl. Heinig: Ich werde auf den Inhalt des Artikels nicht eingehen, da ich von bornherein gegen seine Vorlesung protestiert habe.

Volkszeitung", die die Arbeiter ohnehin schon verbittert hatte, glänzend gelungen. Es ist das die allbekannte Fraktur" der Leipziger Volkszeitung  ", auf die sie selbst so stolz ist. Die Leipziger Boltszeitung" fennt ihre Leser und ihr Leserpublikum, das sich sehr oft in die beabsichtigte Stimmung hineinbringen läßt. Absicht war, die Besitz­Nach Berlesung der meisten zur Anklage gestellten Artikel macht losen gegen die Besitzenden aufzuheßen und die Befißenden in Furcht der Vorsitzende darauf aufmerksam, daß am Schlusse des Er- und Schrecken zu versetzen. Das erstere ist denn auch gelungen. öffnungsbeschlusses die Worte zu Gewalttätigkeiten" fehlen; es Ich beantrage, den Angeklagten zu berurteilen muß heißen: zu Gewalttätigkeiten öffentlich aufgereizt habe". 1. wegen öffentlicher Beleidigung der zweiten Das Gericht beschließt, noch weitere nicht unter Anflage gefächsischen Ständetammer; 2. wegen Aufreizung stellte Artifel zu verlesen.

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zu Gewalttätigkeiten.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, nachmittags 2, Uhr, der Halle des Rigdorfer Kirchhofes am Mariendorfer Weg aus statt. 287/13

Don

Der Vorstand.

Deutscher Metallarbeiter- Verband

Verwaltungsstelle Berlin. Nachruf.

Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Former Paul Gast  

verstorben ist.

Ehre seinem Audenken! Die Ortsverwaltung.

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Als Vermählte empfehlen sich Wilhelm Ebel

Paula Ebel verwitwete Weinast, geb. Blumenthal. Hagenauerstr. 12. Wienerstr. 6.

1212

Stukkateure.

Am Dienstag, den 6. d. M., berſtarb unser Sollege

Josef Thiel

im 19. Lebensjahre an der Pro­letarierkrankheit.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute bormittag 10 Uhr auf dem Bentral- Friedhofe in Friedrichs­ felde   flaft.

Zahlreiche Teilnahme erwartet Die Ortsverwaltung Berlin  . des Zentralverbandes der Stukkateure 173/1 Deutschlands.

Am Mittwoch, den 7. Februar, vormittags 11 Uhr, starb unser lieber Sohn

Max Ruhnke

im Alter von 20 Jahren an der Zuckerkrankheit.

Die Beerdigung findet am Montag, den 12. Februar, nach­mittags 1 Uhr, von der Leichen­halle des Zentral- Friedhofes in Friedrichsfelde   aus statt. Für die trauernden Hinter­bliebenen 1222

Familie Babst.