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And dem Krankenhause Moabit   liegen wiederum recht günstige Nachrichten vor. Polizeibericht. Am 12. b. M., Nachmittags, wurde gegen- daß er sich für den Verein förmlich aufgeopfert habe. Edon Gingeliefert wurde im Laufe der über dem Grundstück Hallesches Ufer 35 ein Arbeiter durch einen 6 Monate vor dem Brande habe er den Aufsichtsrath gebeten, ihn Letzten 24 Stunden nur eine Person als choleraverdächtig; ent- beladenen Kohlenwagen überfahren und am Fuße so schwer ver- von der Kassenführung zu entbinden, da er von seinen anderen laſſen wurden in dieser Zeit aus Moabit   6 Personen, darunter leht, daß er nach der Charitee gebracht werden mußte. In der Geschäften vollauf in Anspruch genommen sei. Er ſei jederzeit zwei Korrigenden des Rummelsburger   Arbeitshauses, sowie die an Invalidenstraße, vor dem Hamburger Bahnhof  , wurde ein Kellner in der Lage gewesen, abzurechnen. Wenn er vielleicht nicht gan Cholera nostras erfrankt gewesene Wäsche- Arbeiterin Frida mit Verletzungen am Knie und im Gesicht aufgefunden und nach ordnungsmäßig verfahren sei, so sei er dabei doch von dem Ge Grünapfel, welche sich auffallend schnell erholt hat. Der Bestand der Universitätsklinik gebracht. im Krankenhause Moabit   beträgt 29 Personen. Er ist angeblich überfahren danken geleitet gewesen, die Intereffen des Vereins wahrzunehmen. worden. An der Ecke der Burg- und Königstraße gerieth eine- Die Beweisaufnahme war eine sehr umfangreiche. Staats Frau unter die Räder einer Droschke und erlitt so bedeutende anwalt Großpietsch gewann daraus die Ueberzeugung, daß der Berlegungen am Rücken, daß ihre Ueberführung nach der Charitee Angeklagte in allen Punkten als überführt zu erachten fei. erforderlich wurde. In der Kammfabrik von Blühdorn, Kraut- bat die Geschworenen, alle Fragen zum Nachtheile des An ftraße 4/5, wurde Abends der Arbeiter Preuß von einer im geklagten zu bejahen und demselben auch mildernde Umstände zu Gange befindlichen Transmissionswelle erfaßt, mehrmals gegen verfagent. die Decke geschleudert und so schwer verlegt, daß der Tod sofort eintrat.- Am 13. d. M., Morgens, wurde auf den Geleisen am Bahnhof Zentral- Viehhof die Zeiche eines unbekannten, etwa 35- jährigen Mannes aufgefunden, der anscheinend in der Nacht durch einen Zug überfahren ist. Am 12. b. M. und in der darauffolgenden Nacht fanden vier Brände statt.

Gegen die falschen Konkursmaffen- Ausverkäufe scheinen die Behörden nunmehr endlich vorgehen zu wollen. Die Polizei­verwaltung einer Nachbarstadt erläßt folgende Bekanntmachung: Wiederholt hat in den hiesigen Lokalblättern eine Annonce des Inhalts gestanden, daß die zur Konkursmasse von Schlesinger u. Sohn gehörigen Schuhwaaren zu Tagpreisen ausverkauft werden. Das Publikum wird darauf aufmerksam gemacht, daß es hierbei auf eine Täuschung abgesehen ist und es sich um den Ausverkauf eines Kontursmassenlagers nicht mehr handelt, da der frühere Verwalter bereits vor 5 Wochen das Geschäft der in Konkurs gerathenen Firma Schlesinger u. Sohn täuflich erworben hat und dasselbe nunmehr auf eigene Rechnung weiter betreibt."

Unfug mit Feuermeldern wird jeht wieder fast jede Nacht verübt. Auch jetzt ist es der Norden der Stadt, in dem die Un­holde, die die nöthige Nachtruhe der Feuerwehr in so frevelhafter Weise stören, ihr Wesen treiben.

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Gerichts- Beitung.

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Der Wahrspruch der Geschworenen lautete auf Schuldig der Untreue und Unterschlagung unter Ausschluß von mildernden Umständen, auf Nichtschuldig der Brandstiftung. strafe von einem Jahre und 200 M. Geldstrafe eventuell Der Staatsanwalt beantragte darauf eine Gefängniß noch 40 Tage Gefängniß.

Das Urtheil lautete auf acht Monate Gefängniß, wovon vier Monate durch die erlittene Untersuchungshaft ab gerechnet wurden,

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Ueber die Frage, wie in Mietheverträgen die Frist bei der Kündigungstlaufel brei Monate vor Ablauf des Vertrages zu berechnen ist, scheinen die Gerichte selbst noch sehr ver Gefallene Größen. Kommersienrath Wolff, der die ihm Das Aufhissen einer rothen Jahue als grober Unfug. fchiedener Meinung zu sein. Die 14. Ziviltammer des Lands auferlegte 10jährige Gefängnißstrafe bekanntlich in Plögensee Der Tischlergeselle Robert Fenner hat von der Stadt- gerichts I hatte fürzlich angenommen, daß ein am 1. Oftober verbüßt, befindet sich dort auf der Lazareth- Station in trefilosem behörde vor dem Landsberger Thore Kartoffelland gepachtet und, auf 1 Jahr geschloffener Wietsvertrag nicht schon mit dem b Zustande. Er ist törperlich so herabgekommen, daß er die Strafe wie die übrigen Pächter, eine Baube auf demselben angebracht. lauf des nächsten 30. September, sondern erst mit dein Ende de sicherlich nicht überstehen wird. Die Frage, ob durch die weitere Unter den Bächtern ist es üblich, ihre Anwesenheit auf dem 1. Oftober nächsten Jahres zu Ende geht. Diese Ansicht ist jet Saft nicht wieder gutzumachende Gefahr für Leben und Gesund- Pachtland durch Aufhiffung einer Fahne auf ihren Lauben zu von der 14. Zivilkammer in anderer Zusammensetzung nicht au heit des Jnhaftirten vorhanden ist, dürfte schon in nächster Beit erkennen zu geben. Bis Mitte Juni cr. besaß Fenner zu diesem recht erhalten worden. In dem von dem Bl. f. Rechtspfi." ver die Gefängnißärzte beschäftigen und zweifellos dann bejaht wer Sweck eine Fahne mit den deutschen Farben. Da diefelbe aber öffentlichten Erkenntniffe heißt es u. A. Es fann gar nicht den, in welchem Falle die Haftentlassung erfolgen würde. fast vollständig zerfest war, ergänzte er sie durch eine blutrothe zweifelhaft sein, daß im Miethsvertrag, dessen Beginn& 8. Der Bankier Maaß aus Charlottenburg   verbüßt die ihm auf Fahne, in welcher die Worte Einigkeit macht start" auf den 1. Januar festgesetzt ist und der vereinbarter Maßen et erlegte sechsjährige Gefängnißstrafe in Einzelhaft, und zwar in in weißer Schrift eingestickt waren. Am Abend des 28. Auguft Jahr dauern soll, mit dem Ablauf des 31. Dezember sein Ende einem der Gefängnißflügel, in welchem die Gefangenen in Einzel- dieses Jahres kam ein Schuhmann nach der Laubenstadt erreicht hat. Denn nimmt man sein Ende erst mit dem nächſen zellen beschäftigt werden und wohnen, aber während der Frei- vor dem Landsberger   Thor, und er fah, wie der Tischler  - 1. Januar an, so ist die thatsächliche Dauer des Vertrages nich stunden gemeinschaftlich bezw. stationsweise gehen und sich auch geselle Wilhelm Bier, ein Freund des Fenner, die fragliche Jahr, fondern 1 Jahr und 1 Tag. Ganz ebenso liegt mit den Mitgefangenen unterhalten dürfen. Maaß wird als rothe Fahne auf dessen Laube aufhißte. Durch Nachfragen er natürlich, wenn ein Miethsvertrag am 1. April auf ein Jahr Die Ausdrucksweise vom 1. April 1891 bi meist solchen Gefangenen zutheil wird, die wegen Ungeschicklich- war. In der Annahme, daß mit dieser Aushissung eine fozial- 1. April 1892 also auf ein Jahr, die unzweideutig ergiebt teit zu nichts anderem zu gebrauchen sind. demokratische Demonstration beabsichtigt war, Tonfiszirte der Be- daß nur ein einjähriger Zeitraum gemeint sein sollte, beruht au Zum Morde auf dem Spandauer Berg lönnen wir Bier und Fenner durch amtsrichterliches Strafmandat wegen rechtliche Bedeutung des vertragsmäßig Vereinbarten nicht zu e amte die rothe Fahne und veranlaßte durch seine Anzeige, daß einer weitverbreiteten sprachlichen ungenauigkeit, die aber die jeht mittheilen, daß der Berhaftete der 32 Jahre alte Böttcher groben Unfugs zu je 30 m. event. je 10 Tagen Haft verurtheilt schüttern vermag. It aber der Bertrag am 1. April 1892 tere Bruno Schulz   ist, der vor kurzem aus der Fehrbellinerstr. 18 wurden. Hiergegen legten beide Einspruch ein, und so gelangte abgelaufen, so ist auch die dem Beklagten am 1. Januar 18 nach dem Hause Weinbergsweg 11b verzogen ist. Schulz ist ver- diese Fahnengeschichte zur Kenntniß der 181. Abtheilung des Bergugegangene Kündigung verspätet, da sie 3 Monate vor Abla heirathet mit einer Tochter des in demselben Hause als Bize- liner Schöffengerichts. Feiner wurde mangels Beweises frei- des Bertrages zu erfolgen hatte." wirth angestellten Damenschneiders Heinrich Schulz, der auch zu gefprochen, Bier hingegen wegen groben Unfuge zu 10 M. event. gleich sein Onkel ist. Die sechsjährige Ehe ist bisher finderlos 2 Tagen Haft verurtheilt. Es wurde angenommen, daß mit der Zur Verhandlung in der Straffache gegen ten Rech geblieben. In dem Hauſe Weinbergsweg 11b wird Schulz das Ausbissung eine politische Demonstration beabsichtigt war, welche anwalt Dr. Stein, der sich bekanntlich schon seit mehrere beste Zeugniß ausgestellt; er wird als ein Mann geschildert, der ihrerseits geeignet ist, Beunruhigung hervorzurufen- und das Monaten in Untersuchungshaft befindet, ist auf Sonnabend, de mit peinlicher Gewissenhaftigkeit seinen Wochenverdienft von Vaterland ist gerettet. 25 M. an seine Ehefrau abgeliefert hat. Eine in seiner Wohnung 15. d. M. der Termin vor dem Schwurgericht am hiesigen Band vorgenommene Haussuchung hat Anhaltspunkte zu seiner Ueber- In der Straffache gegen den Spekulanten Hugo Löwh führung nicht ergeben. Trotz dieser für den Verhafteten günstigen ist gegen das Urtheil der 4. Strastammer sowohl vom Staats­Ergebnisse sollen die Beweismittel, die die Behörde anwalt, als auch von feiten der Vertheidigung das Rechtsmittel gegen ihn zusammenträgt, schwer belastende sein. Es ist der Revision eingelegt worden. nämlich festgestellt worden, daß Schulz, der, wie schon

mann

gericht I angesetzt worden.

Soziale Leberlicht.

bett

bie

mitgetheilt, Dirnen gewohnheitsmäßig beraubt haben soll, Der Prozeß Heinze will, trotzdem die Revision der beiden diese stets vor der That in eine hier nicht näher zu be Angeklagten vom Reichsgericht verworfen wurde, noch immer schreibende Lage gebracht hat. Die Leiche der Lowinsta ließ bei nicht zur Ruhe kommen. Dem Bernehmen nach hat Frau Die Hamburger Generalfommission der Gewerkschafte ihrer Auffindung darauf schließen, daß mit ihr vor der Blut Heinze, welche noch immer im hiesigen Untersuchungsgefängnisse Deutschlands   theilt mit, daß infolge der Cholera und der du that in gleicher Weise verfahren worden ist. Zur Entlastung weilt, neuerdings ihrem Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Coß dieselbe entstandenen Desinfektionswuth das Flugblatt für des Festgenommenen versuchen sowohl die Angehörigen, die an eine Schuld nicht glauben, als auch Schulz selbst einen Alibi Braun stattgehabten Vorkommnissen eine Sachdarstellung ge- tommission ersucht um Angabe von weiteren Adressen für von den bei der Ermordung des Nächtwächtersönlichen Provinzen noch nicht versandt worden ist. Die General beweis zu erbringen, indem sie behaupten, der legtere habe sich geben, welche von den bisherigen Ermittelungen wesentlich ab- Bftlichen Provinzen. Die Zahl der bisher eingegangenen geng im Kreise von Verwandten an dem fraglichen Abend in dem weicht. Da Frau Heinze bestimmte Namen von Personen nennt, noch lange nicht, der Verbreitung des Flugblattes einen genügen Schantlokale von R. in Berlin   aufgehalten. Dieser Beweis ist welche angeblich die That verübt haben sollen, fo werden sich den Erfolg zu sichern. bis jetzt als mißlungen zu betrachten, Schulz ist derjenige von weitere Grhebungen nach dieser Richtung hin taum umgehen den beiden gesuchten Personen, der in der Bekanntmachung des laffen. Ob diese neueren Behauptungen bei näherer Prüfung Die Müller Breslan's haben nunmehr ihr Gesch, Staatsanwalts Lademann als mit einer auffallend furzen, breit bestehen oder gar Veranlassung zu einem Antrage auf Wieder Abschaffung der 24stündigen Sonntagsarbe gedrückten Nase versehen bezeichnet wurde. Schulz, der fort aufnahme des Verfahrens geben werden, wird die Zukunft beim Polizeipräsidium eingereicht. Es wird in demselben dara et gefeht leugnet, ist gestern Nachmittag un 5/2 Uhr von Charlehren. hingewiefen, daß der§ 105 der Gewerbe- Ordnung, wonach lottenburg durch zwei Begleiter dem Untersuchungsgefängniß in beiten, welche nach der Natur des Gewerbebetriebes einen Moabit   zugeführt worden. Er faß ungefeffelt in einer Droschke, mit auf Das Schwurgericht des Landgerichts I.   hatte sich gestern schub oder eine Unterbrechung nicht gestatten, von den Arbeiter zeigte äußerlich nicht das geringste Zeichen von Aufregung und Anziehungskraft auf die Bauhandwerker ausüble. Aus der Unter- wühlen Breslau's keine Unwendung finden könne, weil der gab auch in dem Bureau über seine persönlichen Verhältnifle fuchungshaft wurde der ehemalige Borsigende der Vereins der trieb durch das Stehen der Mühlen des Sonntags nachweisli Bon einem weiteren Berichterstatter wird uns noch ge der vorsäblichen Brandstiftung beschuldigt war. Die Bevölkerung der Stadt und des Landes an den sechs Wer Bauhandwerker, Heinrich Schellenberger vorgeführt, welcher feinen Schaden erleide und weil der Bedarf an Mehl für schrieben: Zur Ueberführung des verhafteten Böttchers Bruno Schuls Bureaus des Vereins befanden sich nebst den Wohnräumen des vollständig gebedt werde. Angeklagten im Hause Weinmeisterstr  . 9. Die Arbeitsräume be- Sonntagsruhe erwachsende materielle Verlust sei gering Der den Mühlenbesitzern aus ift inzwischen weiteres Belastungsmaterial zusammengetragen standen aus zwei aneinanderstoßenden Zimmern. In dem größeren, zufchlagen gegen den Verlust an Leben und Gesundheit der du Der muthmaßliche Mörder der Lowinska hat die welches zur Abfertigung des Publitums diente, befanden die übermäßig lange Arbeitszeit hinfiechenden Arbeiter. 2 in seinem Vorgehen gegen die Opfer eine von ebenso großer an denen das Personal arbeitete. Das Nebenzimmer biente allergesellen geben sich der bestimmten Hoffnung hin, daß

ruhig und deutlich Auskunft.

worden.

sich hinter dem das Bimmer theilenden Ladentisch vier Bulte,

dem Angeklagten als Arbeitsraum. Seine Hauptbeschäftigung befie fich hierin nicht getäuscht. Das Nebenzimmer diente Behörde ihre Wünsche berücksichtigen werde. stand in der redaktionellen Leitung der vom Vereine heraus­gegebenen Fachzeitung, außerdem lag die Kassenführung in seinen Händen. In letterer Beziehung soll der Angeklagte schwere Un­stiftung gegriffen haben. In der Nacht zum 27. Mai, gegen regelmäßigkeiten begangen und um diese zu verdecken, zur Brand­gerufen. Es brannte in dem des Vereins.

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Hoffentlich habe Bentral

Ein Gewerkschaftskartell, unter dem Namen fommission", ist auch in Dresden   errichtet worden.

Gesellschaftsklasse. Hierauf hatte der Böttcher Schulz feinen Plan 3 Uhr, wurde die Feuerwehr nach dem Hause Weinmeifterstraße 9 männliche Arbeiter 2,50 M., erivachfene weibliche 1,50., fugen

Rohheit wie Ueberlegung zeugende Gigenart zu Tage, so daß wir aus diesem Grunde den etwas schlüpfrigen Boden nicht völlig umgehen können, um überhaupt ein verständliches Bild zu liefern. Das ganze Sittendrama, das sich bei der Gerichtsverhandlung zum Theil wohl hinter verschlossenen Thüren entrollen wird, zählt zu den handelnden Personen nur Angehörige einer gewiffen Ortsübliche Tagelöhne. Dresden  ( Stadt): erwachfe gebaut und, wie der Erfolg gelehrt hat, auch richtig gerechnet. Er zog die Frauenspersonen dadurch an sich, daß er ihnen bei wurde Das Feuer wurde größeren Arbeitszimmer liche männliche Arbeiter 1,50 2. jugendliche weibliche 1- der nach Schluß seiner Arbeitszeit wie durch Zufall gemachten fallend war es, daß sich in dem Simmer vier Brand leicht gelöscht. Auf Kinder von 12 bis 14 Jahren 30 Big. Bekanntschaft gleich Geldgefchente machte und sie dadurch will tellen befanden, die untereinander in gar feinem Zusammen Die Branergehilfen   Stuttgarts beschloffen in ihrer leb fährig machte, ihm nach entlegenen Stellen zu folgen. Satte er hange standen. Eins der Pulte war vollständig verbrannt, die Generalversammlung den Anschluß an den deuts so seinen Zweck erreicht und war er vor Ueberraschung sicher übrigen waren nur angefohlt. An verschiedenen Stellen lagen Brauer, in welcher eine Filiale des Verbandes errichtet Brauerverband.- In einer Bersammlung der   Main dann warf er die Maske ab, forderte nicht blos das gegebene Geld zurück, sondern nahm sondern nahm mit Gewalt die größere Haufen von Zeitungspapier, ba biefelben aber fest tam zur Sprache, daß die in den Brauereien schlafenden fammengepreßt waren, so hatte das Feuer die Ballen nur an burschen morgens 4 Uhr mit dem Rufe gewedt werden: ganze Baarschaft. Bei etwaigen Weigerungen gelangte er ben Ecken verkohlt. Sowohl die Feuerwehr wie die Polizei ge burch Würgeversuche am Salſe zum Ziel. Wenn von allen langten sofort zu der Ansicht, daß hier böswillige Brandstiftung mit   Gott!" Wer fünf Minuten später nicht auf den Beinen worden ist, so findet dies in der Thatsache seine Erklärung, daß vorlag. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Menge Belastungs Arbeitszeit der   Mainzer Brauergehilfen sei 14-16stündig; Dirnen gegen fie begangene strafbare Handlungen höchst selten Angeklagte der Thäter war. Während alle übrigen Geschäfts. Ueberstunden und Sonntagsarbeit werde tein Pfennig vergit

material zusammengetragen, welches dafür sprach, daß der

den Behörden zu unterbreiten pflegen, weil sie einerseits die Rachbücher unversehrt geblieben waren, erklärte der Angeklagte sucht der Thäter fürchten, andererseits aber auch die Strafbehörden auf Befragen, daß das Kaffenbuch, das einzige Buch, auf ihr eigenes Treiben aufmerksam machen. Hiernach dürfte auf Befragen, daß das Kassenbuch, auch die Zahl der Opfer eine weit größere sein, als durch die welches vom Angeklagten geführt wurde und wodurch Aufschluß fiber die Kassenverhältnisse gewonnen werden fonnte polizeilichen Nachforschungen festgestellt worden ist. In einem ständig verbrannt war. Am Tage vor dem Brande hatte der Falle hat Schulz seinem Vorhaben dadurch Nachdruck verlieben, Angeklagte eine Revision seitens des Aufsichtsraths zu gewärtigen, daß er am Kirchhofe in   Westend sein Opfer durch einen Faust die Kommission erschien auch, mußte fich aber unverrichteter Sache schlag niederstreckte.

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Versammlungen.

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Lowinska verübte That muß auf ähnliche Anfänge zurückgeführt Schellenberger soll sich trotz seines auskömmlichen Gehalts von der Nacht vom Mittwoch zum Donnerstag in den Konkordiafil Die große öffentliche Nachtversammlung, welche für Die gegen die unverehelichte Franziska wieder entfernen, da der Angeflagte eine Sandpartie machte. bei Omnibus und Pferdebahn- Angestellten werden; denn die Leiche zeigte am Halfe gleichfalls Spuren ftatt: 4000 M. fortwährend in Geldverlegenheiten befunden haben. Er abgehalten wurde, hatte sich eines Besuches von ca. 8000

gehabter Würgversuche. Ob hiernach dem Berhafteten die Absicht

werden.

zu dem sie bestimmt waren, verwendet haben.

des Mordes, der Vorfah und Ueberlegung zur Tödtung inne soll Gelder, die von den Mitgliedern eingezahlt wurden, für sich, sonen zu erfreuen. Reichstags- Abgeordneter Bebel sprach b wohnte, erscheint zweifelhaft. Das Taschentuch scheint er der und andere Summen, die ihm anvertraut wurden, nicht zu dem zwecke, das Thema: Die großen   Berliner Vertebr Lowinska lediglich aus dem Grunde in den Mund gestopft zu lautete daher auch auf Unterschlagung und Untreue. Der An- daß die Verkehrsverhältnisse sich zwar derartig entwickelt bab Die Auflage Anstalten und deren Arbeiter." Derselbe hob hero haben, um fie am Schreien zu verhindern. Die Stiche in den gefchuldigte bestritt sämmtliche Strafthaten und vertheidigte fich daß au nächtlicher Stunde noch eine große Anzahl von Arbeit Unterleib dürften erst nach dem Tode geführt worden sein, um mit großer Gewandtheit. Nachdem er am Abende des 26. Mai beschäftigt werden müffen; Pflicht der Verkehrsgesellschaften den falschen Glauben zu erwecken, daß ein Luftmord vorliege. nach Hause gekommen fei, habe er sich noch in sein Bureau es aber, den Bediensteten dafür zu anderer Zeit Gelegenheit Straßensperrungen. Der Polizeipräsident macht bekannt, begeben, um etwas zu arbeiten. Er habe dabei eine Zampe geben, sich um ihre Familien und ihre sozialen Verhältnisse Idaß die Friedrich- Wilhelmstraße, von der Hausgrenze Nr. 11/12 gebrannt und eine Bigarre geraucht. Nach etwa einer halben fümmern zu fönnen. Hauptsächlich fet es Pflicht des Staal bis zur Herkulesbrücke, und die Corneliusstraße, von der Haus. Stunde sei er nebst seiner Familie durch den Rauch aufgeweckt bier einzugreifen. Doch ber Staat habe seine Aufgabe grenze Nr. 2/3 bis zur Friedrich- Wilhelmstraße, behufs Um worden, bald darauf sei auch die Feuerwehr ge- dieser Richtung hin noch nicht erkannt. Seitens der sozialdem pflasterung bis auf weiteres für Fuhrwerke und Reiter gesperrt tommen. Eine Erflärung, wie der Brand entstanden' fei, tratischen Fraktion im Reichstage sei für die Angestellten beziehungsweise Mühlendamm und der Einfahrt zum Mühlen oder der Zigarre unvorsichtig umgegangen sein, wovon ihm aber wöchentlich eine freie Zeit von 86 Stunden gefordert word weg, behuss Ausführung der Anrampung vom Montag, den nichts bewußt sei. Die Thatsache, daß überall auf dem Boden Leider sei dies nicht durchzuführen gewesen. Da die 17. d. M., ab bis auf weiteres für Fuhrwerte und Reiter ge- Papier umbergelegen, fönne gegen ihn nicht sprechen, denn er fammlung die Schaffung einer Organisation bezweckte, wies sperrt. Weiter wird die Wallnertheaterstraße, von der Raupach habe, wie viele Redakteure, die Angewohnheit, alle Beitungen ner sogleich darauf hin, daß es erste Aufgabe der Organisatio ftraße bis zur Markusstraße, und die Feldstraße, von der Garten nach der Benuhung, sowie alle Briefumschläge und werthlose sei, die weiteste Deffentlichkeit zu intereffiren. Die Direktion firaße bis zur Acferstraße, behuss Umpflasterung bis auf weiteres Schriftftüde einfach auf den Fußboden zu werfen. In betreff der ihrerseits hätten das größte Jntereffe daran, über die inter ihm aur Laft gelegten Ünehrlichkeiten behauptete der Angeklagte, Verhältnisse nichts in die Oeffentlichkeit gelangen au Ta

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Ebenso wird die Poststraße, zwischen Moltenmarkt fönne er nicht angeben, er müsse denn mit der Lampe   Berkehrsgewerbe mindestens ein freier Sonntag im Monat a

für Fuhrwerke und Reiter gesperrt.

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