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zur Zeit vielleicht fein Magistratsmitglied sich in Nebenstellung befindet, kann mich nicht verhindern, ag zu geben, diese Frage prinzipiell zur Entscheidung ne weitere Debatte findet nicht statt; der Antrag Jacobi Nach Erledigung einiger weiterer Borlagen ohne allge­meineres Interesse schließt die Sigung gegen 78/4 Uhr. Nächste öffentliche Sigung nach dem 1. September.

angenommen.

Tokales.

19

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erkannte.

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ß aber die Frage rein vom prinzipiellen Beruhigung des Publikums demselben vorgeführt. Er hielt sich| Disziplinar- Untersuchungsfache gegen den Amtsgerichtssekretär R. leuchtet werden. Diese Beamten sollen sich nach noch ca. 1 Stunde im Lokal bei einem Glase Bier auf und er vom Amtsgericht II war der Landgerichtsrath Dr. Friedberg ang nicht in Stellungen befinden, welche ihrer flärte, daß ihm nichts geschehen sei. Ein Sicherheitsnet ließ als Untersuchungskommissar vom Kammergerichts Bräsidenten der Stadtverwaltung nicht entsprechen. Der Staat fich auf der Bühne bei der winzigen Höhe garnicht anbringen." bestellt worden und hatte als solcher auch den Angeklagten zu anntlich von seinen Beamten dasselbe. Auch der Abends 84 Uhr fam 28. d3. Mts. ist auf Bahnhof Güterglück   zugefallen war. Er hatte sich für seine Mühewaltung eine Pro­Das fönigliche Eisenbahn- Betriebsamt macht bekannt: pernehmen. Dieser war Generalbevollmächtigter der Schmidt­bekannt: fchen Erben, welchen eine Erbschaftsmasse von ca. 600 000 M. infolge falscher Weichenstellung ein 3 Wagen starter Rangirzug vision bedungen, welche vom Vormundschaftsrichter auf 78 000 m. mit Wagen vorn in den in Abfahrt begriffenen Güterzug berechnet wird. Der Vormundschaftsrichter hatte Grund, dem 7 Güterwagen wurden start beschädigt. Reisende von dem Angeklagte aber soll nun nach der Behauptung der An­464 feitwärts hineingefahren. Personen sind nicht verletzt, Angetlagten die Einsicht in die Atten zu verweigern, der unfallstelle umsteigen und erhielten 57 beziehungsweise 84 Mi- dem er einen Revers ausgestellt, zu feinem Biele zu gelangen. Personenzuge 284 und von dem Schnellzuge 55 mußten an der Milage versucht haben, mit Hilfe des Amtsgerichts- Sekretärs R., nuten Verspätung. Die Hauptgleise waren 10%/ 2 beziehungsweise Der Angeklagte hat dies bestritten und in dem Disziplinar 11/2 Stunden gesperrt. verfahren gegen R. am 1. März auch beschworen, daß er den­Der dem Gewitter am Donnerstag vorangehende selben nicht ersucht habe, ihm die Einsicht in die Atten zu ver­Sturm brachte ein Segelboot auf dem Müggelsee zum Rentern, schaffen. Bei zwei folgenden Vernehmungen hat er analoge auf welchem fich drei des Segelns fundige, im gefeßten Alter Aussagen auf diesen geleisteten Eid genommen. Der Angeklagte befindliche Männer befanden, von denen zwei ertrunken sind, bestritt, die Unwahrheit gesagt zu haben, seinen und den Be während es dem Dritten gelang, sich zu retten. Ein Tischler hauptungen des R. ftand aber eine gegentheilige Aussage eines Ein Muster- Guädiger Herr ist der Kammergerichtsrath meister M., ein Restaurateursohn und der in Friedrichshagen   Kanzleibeamten gegenüber. Der Staatsanwalt beantragte nach Ubles, früher Staatsanwalt in Frankfurt   a. M., ein viel allgemein bekannte Holzfournituren Händler Kurpeit waren die den Ergebnissen der Beweisaufnahme das Schuldig im Sinne der facher Millionär, der die Villa Thiergartenstraße 3a gegen Infassen des Bootes. Der Restaurateur Schn. war der Ge- Anklage. Rechtsanwalt Ballien dagegen erachtete die Frei 17 000 M. Miethe allein mit seiner Familie bewohnt. Er hat rettete. Die Leiche des Tischlermeisters M. wurde bald ge- fprechung für geboten, da greifbare Beweise gegen denselben nicht einen Portier, der mit seiner Frau zusammen das mehr als fürst funden; dieselbe wurde sofort nach der Leichenhalle des Kirch vorlägen; jedenfalls müsse der§ 157 St.-G.-B. gegen den An­liche Gehalt von 50 m. pro Monat bezieht. Für das Geld fann hofs gebracht. Die Leiche des ertrunkenen Kurpeit war jedoch geklagten Play greifen, da die Angabe der Wahrheit gegen ihn man schon etwas verlangen. Der Portier ist zugleich Gärtner, bis heute früh noch nicht gefunden worden. R. lebte in guten felbst eine Verfolgung wegen eines Bergehens nach sich ziehen Tafeldiener u. f. w. Jede Stunde seiner Thätigkeit ist ihm genau Verhältnissen und hinterläßt eine Wittwe mit vier Kindern. fonnte. In legterem Sinne, d. h. unter Bubilligung des vorgeschrieben. Wir lassen hier nur einen Stundenzettel für den Montag folgen: Eine Blutthat ist in Friedrichsberg, Scharrnweber. Schuzes des§ 157 gaben die Geschworenen ihren Schuldigspruch 6-7: Läden öffnen und lüften. Hund auf den Hofstraße 41, verübt worden. Dort war eine Näherin aus Berlin   ab, worauf der Gerichtshof auf ein Jahr Gefängniß 6-7: Läden öffnen und lüften. Hund auf den Hof bei ihrer Tante, der Frau Montag, zum Besuch und schlief mit lassen und tämmen, Zentralheizung und Defen, der Stieftochter Anna in einem Bett zusammen. In der letzten Schwere Körperverlegung mit tödtlichem Ausgange Kleider und Schuhe der Herren pußen. Straße segen. Nacht stand sie plöglich auf, holte aus der Küche ein Beil und wurde dem 20jährigen Arbeiter Reinhold Stiele zur Laft 7-1/ 48: Frühstück. 1/ 48-1/ 410: Das Wohnzimmer des Herrn Uhles gründlich bearbeitete damit die Tante und deren Stieftochter. Während gelegt, welcher gestern dem Schwurgericht des Landgerichte II die Tante, schwer verlegt, einem Krankenhause zugeführt vorgeführt wurde. Am Abende des 12. Juli v. J. begab der werden mußte, wurde die Stieftochter Herrin der Wüthenden Angeklagte sich mit einem jüngeren Bruder und einem Bekannten und veranlaßte deren Festnahme. Bei der Vernehmung durch zu einer Nachtpartie" nach der Wuhlhaide. Sie trafen hier den Amtsvorsteher Roeder machte die Thäterin den Eindruck mit einer aus 4 Röpfen bestehenden Gesellschaft zusammen, zu auch der einer nicht zurechnungsfähigen blödsinnigen Person. Sie ist der der Gelbgießergeselle Roch gehörte. Auf Berliner   Kriminalpolizei zugeführt, wo die Verhandlungen noch beiden Seiten fielen erst höhnische, dann drohende Be­will merkungen. Der Angeklagte nicht abgeschlossen sind. einem Angriff zuvorgekommen fein, als feinen Revolver aus der Im Waschkübel verbrannt. Ein entsetzlicher Unglüdsfall Tasche zog und gegen Koch   abfeuerte. Derselbe brach, in den hat sich am Mittwoch in der Familie des an der Friedrichs- Oberschenkel getroffen, zusammen, der Thäter lief davon. Roch felder Chaussee wohnenden Kassenboten N. ereignet. Frau N., ist zwei Tage später infolge einer Blutvergiftung, die nach dem welche seit einigen Tagen in der Küche mit dem Waschen der Gutachten der Sachverständigen zweifellos auf die Verwundung Wäsche beschäftigt ist, hatte am oben genannten Tage auf einige zurückzuführen ist, gestorben. Die Geschworenen traten den Aus­1 Minuten die Küche verlassen, um bei einer ihr gegenüber- führungen der Vertheidigung, daß der Angeklagte in Nothwehr wohnenden Nachbarin Bestellung zu machen, während welcher 8-10: Läden schließen, je nach der Jahreszeit. Zeit sie ihr zweieinhalbjähriges Töchterchen allein und ohne Auf So ist für jeden Tag jede Stunde ausgefüllt; die für den sicht in der Küche zurückgelassen hatte. Kaum hatte Frau N. Montag nicht ausgefüute Beit scheint für besondere Dienst aber den Rücken gefehrt, da vernahm sie aus ihrer Küche ein vorrichtungen noch vorbehalten zu sein, denn an den anderen markerschütterndes Geschrei, und als sie herbeieilte, bot sich ihr Tagen ist auch diese Zeit ausgefüllt mit Flurfensterputzen, Hunde ein entfeglicher Anblick dar; in dem mit Stedendheißem waschen, Teppichtlopfen, Silberzeugpuyen u. f. w. Auch der Wasser angefüllten Waschkübel lag mit dem Oberkörper ihr Kind. Sonntag macht teine Ausnahme, nur ist die Stunde von 11-12 Schnell entschlossen zog nun Frau N. ihren Liebling aus dem für die Kirche bestimmt. Am Mittwoch ist dem Portier ein Bober heraus und befreite ihn aus seiner verzweifelten Lage. freier Nachmittag von 3 Uhr ab gewährt, an dem er ausgehen Wie sich aber bei näherer Besichtigung herausstellte, hatte das tann. Beim Serviren hat der Portier selbstverständlich sehr Kind durch das siedendheiße Waffer entsetzliche Brandwunden fein auszusehen und weiße Handschuhe zu tragen, die er sich am ganzen Körper erlitten, so daß es auf Anordnung des her­selbst anschaffen muß. beigeholten Bezirksarztes schleunigst nach dem Krankenhause ge­schafft werden mußte, in dem es in der Donnerstag- Nacht unter gräßlichen Qualen verstorben ist.

putzen.

1/ 410-3/ 410: Edgar's Zimmer pußen.

3/ 410-1/ 211: Hof und Garten säubern und sprengen.

1/ 211-1/ 212: Gßzimmer pugen.

1/ 212-12: Mittag.

12-1/ 21:

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1/ 21-1: Decken( Tisch).

1-2: Serviren.

2-3: Abferviren und wegräumen.

3-5:

5-16: Raffee.

26-6: Decken.

6-7: Serviren.

7-8: Abferviren und wegräumen.

Die Noblesse der Gesinnung des Herrn Kammergerichtsraths übt selbstverständlich auch seine Rückwirkung auf die Bediensteten, und so tommt es, daß auch im Thiergarten- Viertel die Stimmen­zahl der Sozialdemokratie teine geringe ist.

Herr Gerichtsvollzieher Malinowski sendet uns folgend e Berichtigung":

Erhängt in seinem Arbeitszimmer aufgefunden wurde heute Morgen der Lederwaarenfabrikant 2. St. in der Budkower straße. Die Ursache des Selbstmordes ist noch unbekannt.

er

nur

gehandelt, nicht bei, sondern bejahten die Schuldfragen im Sinne des Staatsanwalts. Nur wegen der Jugend des Angeklagten nahm der Gerichtshof Abstand auf eine Buchthausstrafe zu er fennen, das Urtheil lautete auf 4 Jahre Gefängniß.

Der

der

Die Barbiere und Friseure von Lichtenberg  - Friedrichs­berg wurden vor einiger Zeit in nicht geringe Aufregung da durch verseßt, daß die Orts- Polizeibehörde ihnen sämmtlich Straf­mandate zugehen ließ, weil sie am Sonntag während des Gottes­dienstes ihr Gewerbe ausgeübt hätten. Die Polizeibehörde er blickte hierin einen Verstoß gegen die Regierungs- Präsidial­verordnung vom 26. Mai 1838, insbesondere den§ 6 derselben, wonach während des Gottesdienstes alle öffentlichen oder den Gottes­dienst störende Gewerbebetriebe ruhen müssen. Die Betheiligten trugen fämmtlich auf mündliche Verhandlung an; das Amtsgericht II hielt aber die Strafen aufrecht, indem es den Einwand, daß die Verordnung vom Jahre 1838 durch die neueren Vorschriften der Gewerbe- Ordnung über die Sonntagsruhe beseitigt sei, verwarf. Hiergegen legte Rechtsanwalt Dr. Schoeps als Vertreter der Auf grund des§ 11 des Preßgefeges ersuche ich hiermit Marktpretse in Berlin   am 28. Juni, nach Ermitte- sämmtlichen Angeklagten die Berufung ein und führte vor der ergebenft zufolge Ihres Inserats vom 27. Juni cr. folgende Er- lungen des Polizeipräsidiums. Weizen per 100 Rg. guter von Straffammer aus, daß der Einwand gegen den Bestand der tlärung aufzunehmen: 16,50-16,20 m., mittlerer von 16,10-15,80 m., geringer von Verordnung von 1838 zwar nicht zutreffe, die Angellagten aber Es ist nicht wahr, daß ich den von Herrn Spangenberg be- 15,70-15,40 M. Roggen per 100 Kg. guter von 14,90-14,70 m., gleichwohl freigesprochen werden müßten, weil die thatsächlichen mittlerer von 14,60-14,50 M., geringerer von 14,40-14,20 m. Voraussetzungen der Berordnung nicht vorlägen. ſtellten und gekauften Sarg auf dem Transport nach seiner Gerste per 100 Rg. gute von 17,00-16,00 m, mittlere von erste Richter habe ganz übersehen, daß zur Ergänzung Wohnung gepfändet habe. Dieser Sarg wurde von mir in der 15,90-15,00 m., geringe von 14,90-14,00 m. Safer per 100 Kg. und Erläuterung Der Berordnung Don 1838 am Werkstatt des Schuldners gepfändet und bei der Pfändung dem eine weitere Verordnung ergangen sei, Schuldner gleichzeitig eröffnet, daß auf Antrag des Gläubigers guter von 18,20-17,70 M., mittlerer von 17,60-17,20 m, 2. Juni 1840 die Pfandstücke sofort nach der Pfandkammer geschafft werden geringer von 17,10-16,70 m. Stroh, Richte per 100 Kg. von in welcher ausdrücklich hervorgehoben werde, daß die ältere Ver­follen, falls Schuldner die Forderung nicht bezahlt. 6,50-5,80 M. Heu per 100 Kilogr. von 9,50-6,00 m. Erbsen, gelbe ordnung nicht den Gewerbebetrieb ohne Unterschied während des Hierauf erklärte der Schuldner, daß er diesen Sarg bereits zum Kochen per 100 Rg. von 40,00-24,00 m. Speisebohnen, weiße Gottesdienstes verbiete, sondern nur solchen, welcher öffentlich verkauft habe und ihn heute noch, ganz gleich auf welche Art per 100 kg. von 50,00-20,00 M. Linsen per 100 kg. von 80,00 betrieben werde und nach Beschaffenheit und Gegend zur Störung und Weise, fortschaffen werde. bis 30,00 m. Kartoffeln per 100 Rg. von 8,00-5,00 M. Rind- des Gottesdienstes geeignet sei." Dies treffe für das Gewerbe Schuldner ist darauf bedeutet worden, daß er sich resp. der fleisch von der Reule per 1 Kg. von 1,60-1,20 M. Bauchfleisch der Barbiere und Friseure in keiner Weise zu. Im Gegen Käufer init seiner Intervention an das Gericht zu wenden habe. per 1 Rg. von 1,30-0,90 M. Schweinefleisch per 1 Kg. von theil vollziehe sich die Ansübung desselben so geräuschlos Dieses ungeachtet bestellte Schuldner einen seiner Arbeiter 1,60-1,10 m. Kalbfleisch per 1 Kg. von 1,60-0,90 m. Hammel- wie möglich, auch sei es ein eigenthümlicher Zustand, daß mit einem Wagen, nahm mit diesem Arbeiter den Garg auf, fleisch per 1 Kg. von 1,40-0,90. Butter per 1 Kg. von 2,80 nirgend sonst in den Vororten der Gewerbebetrieb ſtellte ihn auf den vor der Thür des Geschäftslotals stehenden 1 Kg.: Karpfen von 2,00-1,00 m. Hale von 2,80-1,20 m. werde, obwohl dort überall dieselbe Verordnung gelte. Das Be bis 1,80 m. Gier per 60 Stück von 4,00-2,00 m. Fische per Barbiere und Friseure während des Gottesdienstes gestört Wagen und versuchte damit, trozdem ich ihn auf seine strafbare Bander von 2,40-1,20 m. Sechte von 2,00-1,00 M. Barsche rufungsgericht schloß sich diesen Ausführungen an und erkannte Handlung aufmerksam gemacht habe, fortzufahren. Bu gleicher Zeit erschien ein Schuhmann, welcher auf meine Don 1,60-0,80 m. Schleie von 2,40-1,00 M. Bleie von 1,40 unter Aufhebung des ersten Urtheils auf Freisprechung sämmt­licher Angeklagten. Veranlassung den Schuldner mit seinem Gehilfen von dem bis 0,60 m. Krebse per 60 Stück von 12,00-2,00 m. Wagen fortwies und ich mit meinen Leuten den Wagen nebst Polizeibericht. Am 27. d. Mts. Abends fiel eine Handels. Gewerbegericht. Sigung vom 28. Juni, Rammer II. Die Sarg weiter nach meiner Pfandkammer geschafft habe. frau in der Markthalle VIII, Andreasstr. 56, von ihrem Geschäfts- Inhaber der Putzfedernfabrik von Joel und Tobias flagten gegen Also bis zu dieser Zeit habe ich von einer Frau Spangen- wagen und brach beide Arme. Am 28. d. Mts. Morgens die Butzfederarbeiterin Siggelfow, von der sie Rückkehr in bas berg, noch von dem Lokomotivführer Herrn Spangenberg nichts sprang ein Mädchen von der Lutherbrücke in die Spree, wurde Arbeitsverhältniß verlangten. Herr Tobias als Vertreter der erfahren, infolge dessen konnte ich auch den Leidtragenden den jedoch noch lebend aus dem Wasser gezogen und nach dem Firma machte geltend, daß laut Kontrakt Fräulein Siggelfow bezahlten Sarg wegen der Schuld des Lieferanten nicht weg- Krankenhause Moabit   gebracht. Auf dem Boden des Männer- verpflichtet gewesen wäre, bis zum 31. Dezember 1893 in seiner genommen haben; denn ich habe während der Zeit der Zwangs Siechenhauses in der Fröbelstraße wurde Mittags ein Kellner er- Fabrit thätig zu fein; fie fei aber ohne feine Zustimmung fort­vollstreckung weder in der Wohnung des Leibtragenden noch hängt vorgefunden.- Nachmittags fiel ein Dachdecker von einem geblieben. Der Kontraft wurde seiner Zeit mit den Arbeiterinnen sonst irgendwo mit diesem verhandelt. an dem Seitenflügel des Hauses Schönhauser Allee 147 gefchloffen, um deren event. Uebertritt zur Konkurrenz vorläufig Demnach dürfte bisher nicht unerhört sein, daß dem Leid- angebrachten Hängegerüft etwa 12 Meter tief auf den Hof hinab zu verhindern. Die Beklagte war der Meinung, mit der Auf­tragenden der bezahlte Sarg wegen der Schuld des Lieferanten und erlitt eine bedeutende Gehirnerschütterung. Er wurde gabe ihrer Thätigkeit bei Joel und Tobias keine Unrechtmäßigkeit weggenommen wird, sobald sich dieser in Räumen des Schuldners nach der Charitee gebracht. In der Kleinen Präsidentenstraße begangen zu haben. Sie berief sich auf eine Aeußerung, welche befindet und für den letzteren und seine Familie entbehrlich ist. ging Abends das Pferd eines Kremsers durch, lief die Burgstraße Tobias gethan haben soll, als er fich für ein ihm Da dieser Sarg für den Schnldner und seine Familie entbehrlich entlang und bog in die Neue Friedrichstraße ein, wo der Kremser von seinen Arbeiterinnen gewidmetes Geburtstagsgeschenk war, fo fonnte er auch nicht als Heiligkeit des Eigenthums be- mit einer Droschte zusammenstieß. Hierbei wurden der Führer bedankte. Und zwar soll er nach ihrer Aussage geäußert haben, trachtet werden, wie in Ihrem Inserat" Vorwärts" benannt ist. der letzteren und ein Fahrgast auf den Damm geschleudert. Der wer von den Angestellten denke, wo anders mehr zu verdienen Malinowski, Gerichtsvollzieher, Kutscher   erlitt außer einer Quetschung des Schienbeins einen wie bei ihm, der möge es ihm fagen, er werde ihn vom Kontrakt Bruch des Vorderarmes und mußte nach dem Krankenhause am entbinden. Zobias bestritt, so geredet zu haben, sich auf die Urban gebracht werden; der Fahrgast trug eine Verstauchung des Aussage von drei Zeuginnen, feiner Direttrice und zwei Ar­Handgelenks davon. Am 29. d. M. Morgens wurde ein Satt- beiterinnen, stüßend. Diese wollten blos gehört haben, daß der ler in seiner Wohnung in der Buckowerstraße erhängt vor- Kläger   alle die, welche sich in seinem Geschäft nicht wohl gefunden. Im Laufe des Tages fanden drei Brände statt. fühlten", aufgefordert hat, sich an ihn zu wenden. Auf Be fragen der Beklagten  , weshalb sie von Tobias fort wollte, antwortete fie, trotzdem sie schon vier Jahre im Geschäft Der Hippodrom des Herrn Cook ist verkracht. Einen desselben gewesen sei, habe sie doch nur 83 m. Gehalt gründlichen Rehraus hat gestern dort der Gerichtsvollzieher für den Monat bekommen. Um durchzukommen", hätte Gutjahr im Auftrage des Pferdehändlers Richter vorgenommen. sie bis in die Nacht hinein noch zu Hause arbeiten Er pfändete 70 Pferde, einen. Esel und einen Bären und brachte die Thiere im Laufe des Tages nach dem Lehrter Viehhofe. Die National Theater. Mittwoch, den 28. Juni, fand im müffen. Eine der Zeuginnen des Klägers bekommt nach ihrer National Theater. Mittwoch, den 28. Juni, fand im Angabe für den Monat bei zwölfjähriger Thätigkeit in der Erregung der Künstler, die feit etwa vier Wochen von dem National Theater die Aufführung des Shakespeare  'schen Schau: Fabrik 54 M. Gehalt. Sie sei aber, meinte fie, oft frant ge­Direktor Coot   kein Gehalt empfangen haben, war sehr groß, fpiels" Das Wintermärchen  " unter Mitwirkung der königlichen wesen, einmal ein Jahr lang, sonst würde sie vielleicht mehr a und Ausschreitungen waren unausbleiblich gewesen, wenn sich Sofschauspielerin Frl. Julia Bebre statt. Das Haus war troz verdienen tönnen" wie jezt und dementsprechend auch mehr o Cook inmitten seiner Gesellschaft gezeigt hätte. Im Ganzen find der Schwüle des Tages so leidlich besetzt. Was die Aufführung Schalt bekommen". Das Urtheil des Gerichts lauteteub etwa 80 Berfonen Beamte und Künstler des Hippodroms betrifft, waren es in erster Linie der Gaft Hermione und dahin, daß Herrn Tobias darüber der Eid zuzuschieben is geschädigt worden, darunter besonders die Herren Lacaille, Lumée Herr Weffelsky als Rönig Leontes, welche ihrer Darstellung ein fei, daß er gemäß seiner Aussage die von der Bellagten be und Lee. Der letztere dürfte infolge des Geldausfalles mit seiner fünstlerisches Gepräge aufzudrücken verstanden und reichen Beifall hauptete Aeußerung nicht gethan habe. Leistet er den Gid, Familie obdachlos werden. Die gepfändeten Pferde werden schon an den jeweiligen Aftschlüssen ernteten. Außerdem verdienen ge- dann ist lettere verurtheilt, ihr Arbeitsverhältniß in der Fabrit am Sonnabend unter den Hammer tommen. Die gestrigen Be- nannt zu werden die jugendlichen Darsteller des Florize! und von Joel und Tobias bis zum 31. Dezember fortzusehen; leiſtet Ir. sucher des Zirkus tonn ten nur durch Konzert unterhalten werden, die niedliche Schäferin Dorkas. Mit vorzüglichem Humor er ihn nicht, dann gilt der in Frage stehende Kontrakt als auf L

Neue Königstraße 18." Die Angelegenheit gewinnt durch die Erklärung des Herrn Malinowski tein freundlicheres Aussehen. Ueber den Begriff des Unerhörten" wollen wir mit dem Gerichtsvollzieher nicht streiten; wir glauben gern, daß ihm vieles, weil es legal ist, ganz natür­lich erscheint, während es uns trotzdem unerhört vorkommt.

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da die gewöhnliche Vorstellung unmöglich geworden war.

Betreffs des Absturzes vom Trapez im Feldschlöß chen" am legten Sonnabend, über welchen wir in Nr. 148 d. B. eine furze Notiz brachten, ersucht uns der artistische Direktor des Feldschlößchen" folgendes zu berichtigen:

Der genannte Künstler arbeitete in einer Höhe von kaum

W

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Theater.

stellte Herr Hummel den Gauner Antrolytus dar.

Gerichts- Beitung.

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ed

It.

gehoben. Zu dem Gerichtsbericht über den Anarchistenprozeßen. erhalten wir folgende Buschrift: In dem Bericht vom 28. b. Mt3.: Ein Anarchistenprozeßirte lefe ich, daß ich in der Volksversammlung, die am 11. Mo­vember v. J. als Kundgebung für die als nunmehr unschuldig

4 Metern und fiel nicht in den Ries, sondern auf den Boden Unter der Anklage des wiederholten wissentlichen hingerichteten Chicagoer   Anarchisten galt, gesagt haben soll, der Bühne nieder, wobei er sich einige Hautabschürfungen an der Meineides stand gestern der Kaufmann Ifidor Abraham- daß ich der Propaganda der That zustimme, Hand zuzog. F. erholte sich sehr schnell und wurde von mir zur fohn vor dem Schwurgericht am Landgericht I. In einer und aus diesem Grunde au 4 Monaten verurtheilt worden bin.

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