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fahrung machen, daß der Zentner Heu auf 10-12 M. und noch höher schon auf der Wiese zu stehen kommt. Diese Großgrundbesizer kennen das Wort Nothlage" nur dem Namen nach; sie haben jedenfalls noch nicht erfahren, wie betrübend es ist, wenn der Bauer in seinen Viehstall geht und sein Vieh darben sehen muß." Daß die Kleinbauern in der Pfalz  , wo Bureaukratie, Großgrundbesitzer und Schlotbarone von jeher zusammengehalten haben wie Pech und Schwefel, von den Nothstandsberathungen nicht viel Nutzen haben würden, konnten sie, schreibt Dr. Sigl im Bayer. Vaterland", übrigens vou vornherein wissen, da es bei der Hochwasser- Hilfsaktion des Staates im Früh­jahr 1883 auch nicht viel anders gegangen war.-

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urtheilten Schuldigen ausgesprochen werden; fie muß immer schriften für das begehrte Verbot aafzubringen und damit das ausgesprochen werden, wenn der Verurtheilte bei dem Antriebe Verbot thatsächlich zu erreichen. Im Kantonsrath( Landtag) zum 3meifampfe feine Autorität gemißbraucht hat. Die auf fand sich sodann eine große Mehrheit für das Verbot. Der Welt­grund der Artikel 423 bis 432 verurtheilten Schuldigen wer- fongreß wurde dann anstandslos in Chur  ( Graubünden  ) ab­den, falls sie sich neue Vergebungen derselben Art zu schulden gehalten und erlangte teine große Bedeutung.immi fommen lassen, zum höchsten Straffage verurtheilt, und diese Seitdem sind 12 Jahre vergangen im einzelnen Menschen­Strafen tönnen auf das Doppelte erhöht werden. Die bedingte leben eine ganz bedeutende Zeitdauer, in der Geschichte der Verurtheilung ist auch auf militärische Angeschuldigte anwend Völker aber eine verschwindend furze Spanne Zeit- und heute bar. In den durch die Artikel 426 bis 430 vorgesehenen rührt sich kein Mensch gegen die Abhaltung des internationalen Fällen darf die Bedingtheit der Verurtheilung nicht aus Sozialistenkongresses. Diese Wandlung der Anschauungen gesprochen werden." und Gesinnungen ist ganz bedeutsam. Die einflußreichen Klassen Es bleibt abzuwarten, ob die Deputirtenkammer das sind ja heute so wenig sozialistisch wie damals, aber sie haben Gesetz annehmen wird. Jedenfalls zeugt das Vorgehen die Sozialdemokratie besser würdigen, sie als eine neue Macht des Senats, der in seiner Mehrheit ultramontan ist, von die im Vergleich zu 1881 ein sehr günstiges Symptom ist, unter zu beurtheilen und achten gelernt. Und darum die Toleranz Desterreich. Am nächsten Montag wird, nach dem einem sittlichen Ernst, der unseren deutschen   Gesetzgebern dem der internationale Sozialistentongreß in Zürich   zuſammen­Prager Abendblatt", in Budapest   die österreichisch die Angehörigen der Bourgeoisie zum Zweifampf zwingt, die in Bern   blind wüthende Reaktion der Radikalen". zu wünschen wäre. In Deutschland  , wo der Kastengeist tritt und das auch nicht im Mindesten beeinträchtigt wird durch ungarische Bollfonferenz in Sachen des Handels- wo die Heeresverwaltung die nicht Satisfaktion" Gebenden vertrages mit Rußland   zusammentreten!- Das Kongreßleben beginnt bereits Sonnabend Abends mit aus dem Offiziersstande ausstößt, wo Richter, Staats- der Konferenz der deutschen   Sozialisten und deutschen   Arbeiter­Der englische Grubenarbeiter Streik. Wolff's anwälte, Landräthe fich schießen oder beim Schießen sekun- vereine in der Schweiz  , in der Liebknecht und Bebel Vorträge Telegraphen- Bureau meldet aus London   unterm 5. August: diren, ist der Frevel gegen das den Zweikampf verbietende halten werden. Am Sonntag Morgens 7 Uhr beginnen in ver­Die Zahl der feiernden Grubenarbeiter in Strafgesetz heiliges Gesetz der Bürgerkaste. schiedenen Lokalen die meisten der internationalen Gewerkschafts­Wales beläuft sich auf 30 000. Die Stimmung unter ihnen tongresse, denen sich am Sonntag Nachmittag der Feftzug als ist jedoch nicht ganz einmüthig. In Lancashire   werden im öffentliche Einleitung des internationalen Sozialistenkongresses Laufe der nächsten Woche mehrere Fabriken gänzlich oder theil­anschließen wird. weise geschlossen werden. Polizeiliches, Gerichtliches 2c.

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Vom italienischen Panama  . Die Anklageschrift in dem Prozesse gegen die Banca Romana beziffert die Ueber­schreitung des Notenumlaufs auf 60 784 792 Lire und das Bom selben Tage meldet das Depeschenbureau Herold: durch fiktive Kontoforrent- Gintragungen gedeckt erscheinende Die Unterhandlungen, die zwischen den Delegirten der Kassendefizit auf 28 596 106 Lire. In der Anklageschrift einrichtungen  (§ 131 des Str.-G.-B.) war Genosse Wurm Wegen Verächtlich machung von Staats. Bergiverksbesitzer und den Vertretern der Arbeiter gepflogen wird hervorgehoben, die Vertheidigung der Angeklagten ent- von der Staatsanwaltschaft zu Göttingen   angeklagt, weil er in werden, nehmen einen sehr günstigen Verlauf, und man giebt spreche nicht der Wahrheit, die Aussagen Tanlongo's und Nr. 1 der Rundschau" geschrieben hatte, die Arbeiter müßten nunmehr der Hoffnung Raum, daß der Streit bald beendet Lazzaroni's ständen in schroffem Widerspruche. Jeder wälze zahlen und zahlen, damit sie die Altersrente im 70. Lebensjahre sein werde." Da die Bergleute von Staffordshire nun auch aus- heime Korrespondenz zwischen Tanlongo und dessen Sohn, Provinz Hannover   verbreitet wurde, veranlaßte die Staats­die Verantwortlichkeit auf den anderen; es sei eine ge- erhalten, wenn sie nämlich bis dahin nicht gestorben sind. Die Nr. 1 der Rundschau", welche im Januar 5. J. in der ganzen stehen, streifen jezt etwa 350 000 Bergleute. Doch be- in welcher sie sich über das Vertheidigungssystem verstän- anwaltschaft zu Göttingen  , gegen den Verleger der Rund­deutet diese Zahl noch nicht den Höhepunkt. Die Bewegung digen wollten, beschlagnahmt worden. Nach eingehender schau", Genossen Meister, gegen zwei Genossen in Göttingen  hat, so schreibt die Vossische Beitung", in den Beleuchtung der einzelnen Anklagepunkte wird in dem als Verbreiter, gegen die Drucker der Rundschau", Märcker legten Tagen auch nach Süd- Wales   hinübergegriffen und Anklage- Aft betont, daß versucht worden sei, 41 Millionen und Augustin, und gegen den verantwortlichen Redakteur in Nord- Wales   bereits zahlreiche Ziegeleien, Eisen- und Banknoten mit doppelter Serie behufs Verschleierung des Wurm Anklage zu erheben. erheben. Das Gericht hielt Stahlfabriken und Terrakottawerke vor die Gefahr voll- Kassendefizits zu fälschen. Die großen Diebe aber gehen die Anklage gegen Wurm aufrecht; gegen Wurm aufrecht; am Donnerstag, den ständigen Kohlenmangels gestellt. Ein Vermittlungsvorschlag, frei aus, nur etwelchen subalternen Opfern geht es an den 3. d. M., fand gegen ihn vor der Straffammer in Göttingen  demgemäß die Grubenbefizer die Kündigungen zurückziehen Kragen. die Verhandlung statt. Die Staatsanwaltschaft behauptete, daß sollten, wogegen sich die Arbeiter zu verpflichten hätten, Wurm das Invaliditäts- und Altersversicherungsgeseh verächtlich feine Lohnerhöhung zu verlangen, bevor nicht die Kohlen­preise die Höhe von 1891 erreicht haben würden, scheint Finanzministers von Witte stattgefundene Sigung der werbe.. habe gehässige Kritik" an diesem Gefeß, wie über­Rußland. Eine am 4. August unter dem Vorsitze des gemacht habe, indem er verschwieg, daß der Arbeiter durch seine Beitragszahlungen auch das Anrecht auf Invaliditätsrente er­bei den Bergleuten bessere Aufnahme zu finden, als bei den Vertreter des Finanzministeriums, der Reichsbank und der haupt in Nr. 1 der Rundschau" an verschiedenen Staats­Grubenherren. Eine in London   unter Pickards Vorsitz ab- Privatbanken hat, wie die Volts Zeitung" meldet, be- einrichtungen geübt. Der Staatsanwalt beantragte 1 Monat gehaltene Versammlung von Arbeitervertretern beschloß, in schlossen: Die Privatbanken leisten Vorschüsse auf Ge- Gefängniß. Burm wies diese Behauptungen des Staatsanwalts einer am 22. August abzuhaltenden Versammlung jenen treide zum Zinsfuße von 5/2 bis 7 pct., während sie zurück und der Rechtsanwalt Lenzberg- Hannover legte in Vorschlag in Erwägung zu ziehen. Die Sekretäre des Ver- von der Reichsbank Darlehne zu 32 pet. erhalten. Alle glänzender Vertheidigung die juristische Ünhaltbarkeit der An­bandes der Grubenbesißer hingegen verhalten sich ab- Ausgaben, die Assekuranz ausgenommen, werden von den flage dar. Der Gerichtshof schloß sich den Ausführungen des lehnend, weil die Arbeiter den Vorschlag dahin auslegen, Privatbanken getragen.- Vertheidigers an und sprach Wurm frei, die Kosten des daß mit der Kündigung auch die Lohnherabsehung zurüd Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. genommen werden solle. Bis zur Stunde scheinen sich die Grubenbefizer als die stärkere Partei zu fühlen, doch sezen die Arbeiterführer große Hoffnungen auf das Ausland, dessen Arbeiterschaft fie weniger durch Geldmittel als durch Ver­hinderung einer Kohlenausfuhr nach England unterstützen soll. Heute liegt in dieser Hinsicht folgende der Bossischen Zeitung" aus London   zugegangene Drahtmeldung vor:

Der in Paris   tagende internationale Kohlengrubenarbeiter Ausschuß beschloß anläßlich des Ausstandes in England ein­stimmig, die Kohlenausfuhr nach England mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern.-

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Parteinachrichten.

Uns wird geschrieben: In dem Strafprozeß wider die Genossen Wig, Hansen, und Gillier hat auch die Frage, ob der Verkauf einer Schrift an die Theilnehmer eines Vereinsfestes als eine öffentliche Verbreitung anzusehen ist, Erörterung ge­funden.

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Der frühere Redakteur der Sonntags- Zeitung", Martin, stand am 2. August vor dem Landgericht Halberstadt  , um sich wegen Beleidigung eines der Söhne des Fürsten Pleß zu ver antworten. Die Beleidigung sollte durch ein Feuilleton( Das Urbild des rothen Teufels. Eine Sylvestervision.) begangen sein. Martin machte in der Verhandlung geltend, daß er nicht der Verfasser des Artikels und daß letzterer ohne sein Wissen und Willen in das Blatt gelangt sei, was von dem Redakteur Berg  , welcher als Beuge geladen war, auch bestätigt wurde. Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißstrafe von neun Die Dichtung Bilder aus der großen Revolution" war nur Monaten. Der Gerichtshof fah jedoch von einem derartig hohen den Theilnehmern an dem Feste des Metallarbeiter- Verbandes Strafmaß ab, weil er annahm, daß nur eine Fahrlässigkeit vor­verkauft worden. Gleichwohl erachtete der Gerichtshof die Ver- liege. Das Strafmaß lautete auf 300 M. Geldstrafe event. auf breitung für eine öffentliche, einmal, weil die Einladung zu dem je 5 M. ein Tag Gefängniß. Feste im Vorwärts" fich nicht ausschließlich an die Ver einsmitglieder wandte, sodann insbesondere deshalb, weil Billets und Broschüren auch an Nichtmitglieder verkauft wurden.

Der Kampf gegen das englische Oberhaus beginnt schärfere Formen anzunehmen. In der Unterhaussihung vom 4. August beantragte der Radikale Storey, daß jede zweimal vom Unterhause angenommene Vorlage trotz der Ab­stimmung des Oberhauses Gesetzes kraft erlangen solle, wenn sie vom Unterhause ein drittes Mal angenommen sei. Das Es dürfte wohl zu erwägen sein, ob es nicht angebracht f Unterhaus stelle das Volk dar, während das Oberhaus nur wäre, für die Zukunft eine Form zu finden, die es den Be eine politische Partei vertrete. Der Antrag Storey wurde hörden unmöglich macht, jedes Vereinsfest als öffentlich zu be­durch den Deputirten Snape unterstüßt, von dem Deputirten Darling bekämpft. Da das Haus beschlußunfähig war, wurde die Sigung vertagt. Wenn die Homerule Borlage in das Oberhaus tommt, wird der Zusammenstoß zwischen den zwei Körperschaften wohl nicht ausbleiben.-

zeichnen.

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apslide2-0929iff Soziale Lebersicht.

Parteigenossen!

Am Sonntag, den 27. d. Mts., von Morgens 8 Uhr an, findet im Müggelschlößchen( Friedrichshagen  ) die diesjährige Laffallefeier für den 4. Berliner   Reichstags- Wahlkreis statt, und ersuchen wir alle Parteigenossen und Genoffinnen, sich an dieser Feier recht zahlreich zu betheiligen. Billets à 20 Pf. intl. Ueber­fahrt find in allen mit Plakaten belegten Handlungen und bei den Bertrauensleuten des 4. Wahlkreises zu haben. Das Komitee.

In Mannheim   geht es der Sozialdemokratie nächstens wirklich ernsthaft an den Kragen. Wie die Neue Bad. Landes­zeitung" berichtet, bat am Donnerstag die Gründung eines Ver­bandes der nichtsozialdemokratischen Arbeiter vereine stattgefunden. Die dem Verband bis jetzt angehörigen Das belgische Zweikampf- Gesetz, über das wir Arbeitervereine( 11 an der Bahl) haben sich zur Aufgabe gestellt, die sozialdemokratischen Umsturzlehren, unbeschadet ihrer sonstigen schon jüngst berichteten, hat der Senat, der offenbar politischen oder religiösen Richtung, mit allen zu Gebote stehenden bie fittlichen Gebote, die unsere chriftlich- teutsche Welt leiten, Mitteln gemeinsam zu befämpfen und im Verein mit den am berger Genoffen haben in einer öffentlichen Boltsversammlung An die Genoffen und Genoffinen! Die Friedrichs= schnöde mißachtet, wie die Boff. 8tg." meldet, in folgender Plaße bestehenden Vereinigungen der Arbeiterschaft anzustreben. befchloffen, die diesjährige Lassalle- Feier auf dem flachen Lande ab­Gestalt angenommen: Wenn nun die Baffermännerei nicht auch für die Zukunft Artikel 423: Die Herausforderung zum Zweikampfe wird gefestigt dastehen wird, dann ja dann werden wohl die bis jetzt zuhalten. Auf Grund dieses Beschlusses veranstalten wir die Feier mit Gefängnißstrafe von ein bis drei Monaten und einer staatserhaltenden Arbeiter schließlich selber schuld daran sein, die in Kallberge Rüdersdorf im Lokale zum Deutschen  Geldstrafe von 200 bis 500 Fr. bestraft. Artikel 424: Mit sich auf die Dauer für zu gut halten, nationalliberale Butreiber of und ersuchen sämmtliche Genossen und Genossinnen der denselben Strafen werden diejenigen belegt, die öffentlich eine dienste zu verrichten. Dugende Male hat man nationalliberaler- umliegenden Ortschaften, sich recht zahlreich zu betheiligen, um Per, on herabgesezt oder beschimpit haben, weil sie einen Bwei- feits schon die indifferenten Arbeiter zu bestimmen versucht, sich der Feier einen imposanten Eindruck zu verleihen. Das Uebrige kampf verweigert hat. Artikel 425: Derjenige, der durch ins eigene Fleisch zu schneiden, und dugende Male baben diese wird rechtzeitig durch Inserate bekannt gemacht. Das Romitee. irgend eine Beschimpfung zu einer Herausforderung den Anlaß Versuche an dem erwachenden Klaffenbewußtsein der Arbeiter gegeben hat, wird mit 2 bis 6 Monaten Gefängniß und mit elend Schiffbruch gelitten. So wird's auch hier gehen. 200 bis 1000 Fr. Geldstrafe bestraft. Artikel 426: Derjenige, der in einem Zweikampfe seine Waffen gegen seinen Gegner. gebraucht hat, ohne daß aus dem Kampfe Todtschlag oder Verwundung hervorgegangen ist, wird mit 2 bis 6 Monaten der seine Waffen Gründung einer Bibliothek die etwa entbehrt werden nach Artitel 423 bestraft. Artikel 427: Derjenige, der fönnen, abzulassen. Etwaige Sendungen wolle man an den Lächelns fönnen wir uns jedoch nicht erwehren, wenn der Reichsbote" einem Zweikampfe seinen Gegner verwundet verwundet hat, unterzeichneten Schriftführer gelangen lassen. Schwiebus. in seines Herzens Wehmuth gleich einem gestraften Schüler darauf wird mit 4 Monaten bis 1 Jahr Gefängniß und mit 600 bis E. Engler, Schriftseger. 1500 Fr. Geldstrafe bestruft. Artikel 428: Haben die Ver­hinweist, daß er schon viel früher brav gewesen, als derjenige,

Gift und Galle speit der Reichsbote", weil wir ihm und seinen augenverdrehenden Hintermännern in unserer gestrigen Der Arbeiter- Bildungsverein in Schwiebus, dessen Notiz über die Misère in den Verpflegungsstationen nach Recht Rührigkeit es größtentheils zu danken ist, daß bei der lezten und Pflicht ein bischen auf die Finger geklopft haben. Es lohnt Reichstagswahl   2000 sozialdemokratische Stimmen abgegeben sich nicht, auf das wüthende Gefeife des Blattes, das auf tiefempiun­zur Denen Schmerz läßt, weitläufig

Gefängniß und 400 bis 1000 Frants Geldstrafe bestraft. wurden, richtet an die Parteigenossen das Ersuchen, ihm ben, daß die mit Bedacht ausgetheilten Hiebe gesessen haben. Eines

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legungen eine Krankheit oder persönliche Arbeitsunfähigkeit Aus der Schweiz   wird uns geschrieben: Die Arbeiter- chreit der 21 jährige Reichs bofe", das wohl der Arbeiter ver­hervorgerufen, so wird der Schuldige mit sechs Monaten bis organisationen in der Stadt Zürich   und dem Kanton Zürich   treten, ehe es eine Sozialdemokratie und einen Vorwärts" gab!" zwei Jahren Gefängniß und mit 1000 bis 2000 Fr. Anzahl zur Eröffnung des er

bestraft. Art. 429: Die Gefängnißstrafe beträgt ein eldstrafe sowie den benachbarten Kantonen rüsten sich, um in möglichst unter sothanen Umständen ist es in der That ärgerlich, daß der

drei Jahre und die Geldstrafe 2000 bis 3000 Fr., wenn die Kongresses am Sonntag, den 6. Auguft, in Zürich   aufzumarschiren und in den sozialdemokratischen Höllenschlund hineinspaziert ist. aus dem Zweikampfe entstandenen Verlegungen entweder eine und einen riesigen Festzug zu bilden, der von den ca. 400 Dele: Aber das ist ja eben zur Beit das Unglück, denen, die fleißig anscheinend unheilbare Krankheit oder eine dauernde persönliche girten angeführt werden wird. Die Berner Genossen, imposant das Hetzen" üben, das heißt, die Arbeiter über ihr Glend auf­Arbeitsunfähigkeit oder den Verlust des unbedingten Gebrauches wie immer, suchten einen Extrazug von der Direktion der Zentral- tlären und ihnen den Weg zur Abhilfe zeigen, denen müssen nun eines Organes oder eine schwere Berſtümmelung verursacht bahn zu erhalten, das Gesuch wurde aber, offenbar unter dem einmal alle Dinge zum besten dienen. haben. Artikel 430: Derjenige, der in einem Zweikampfe seinen Einflusse der Berner Sozialistenheze, abgelehnt. Das wird die

Gegner getödtet hat, wird mit zwei Jahren bis fünf Jahren organisirte Arbeiterschaft Berns freilich nicht hindern, ebenso Auf die Verhältnisse der kaufmännischen Angestellten Gefängniß und mit 4000 bis 10 000 Fr. Geldstrafe bestraft. zahlreich wie ursprünglich geplant, zum Troß aber gegen das wirft eine Entscheidung des Reichsgerichts ein grelles Licht, die Artikel 431: Diejenigen, die auf irgend eine Weise zum Zwei- tapitalistische Paschathum womöglich noch zahlreicher in Zürich   jetzt in den Juristischen Blättern" veröffentlicht wird. Die In­tampfe angetrieben haben, erhalten dieselben Strafen wie die zu erscheinen. Die Winterthurer   Arbeiter erhielten von der haber einer Schirmfabrit hatten gegen ihren früheren langjährigen Urheber. Hat der Zweikampf nicht stattgefunden, so ziehen sie Direktion der Nordostbahn den Extrazug bewilligt, und sie werden Prokuristen eine Klage angestrengt, die in letter Instanz zu fich zwei Monate bis ein Jahr Gefängniß und 200 bis 1000 Fr. mit eigener Mufit, tostümirten Gewerkschaftsgruppen und Fahnen ungunsten der Kläger   entschieden wurde. Dem Beklagten war Geldstrafe zu. Artikel 482: In den von den Artikeln 427, sowie Gewerks- Emblemen im Züricher   Festzuge marschiren. An die Schirmproduktion und der Betrieb en gros für eigene oder 428, 429, 480 vorgesehenen Fällen werden die Zeugen mit zwei dessen Spize sollen Kindergruppen sowie die Mitglieder und fremde Rechnung in dem mit den Prinzipalen geschlossenen Monaten bis ein Jahr Gefängniß und mit 200 bis 1000 Fr. Delegirten der Arbeiterinnen- Vereine gestellt werden. Vertrag zeitlebens und für jeden Ort verboten worden. Geldstrafe bestraft. In dem durch Artikel 426 vor Am Ziele des Umzuges, am Rantonsschulplay, wird Arbeiter Als der Prokurist nach seinem Austritt aus dem Geschäft gesehenen Falle erhalten die Zeugen ein bis drei Monate Ge- Sekretär Greulich die Ansprachen eröffnen, dem Burns aus gegen die erwähnten Bestimmungen verstoßen haben sollte, wurde fängniß und 200 bis 500 Fr. Geldstrafe. Artikel 433: Jn den London  , Vaillant aus Paris  , Bebel aus Berlin  , Turati von der Firma eine Klage gegen ihn angestrengt. Das Reichs­trafe, 483: 3n hen aus und werben aus Berlin  , Turati gericht hat in egter nog bie slage abgewieſen. 213 ent­durch die Artikel 426, 427, 428, 429, 430 vorgesehenen Fällen aus Mailand   und andere folgen werden. tönnen die Schuldigen außerdem auf ein Jahr zur Entziehung Am Vorabend des Kongresses drängt die Erinnerung an scheidend wurde in der Urtheilsbegründung betrachtet, daß dem des Rechts verurtheilt werden 1. öffentliche Aemter, Amts- den 1881 nach Zürich   einberufenen Weltfongreß einen Vergleich Beklagten   ein nicht entziehbares Recht zustehe, seinen Lebenslauf verrichtungen und Beschäftigungen zu befleiden und zu ver- förmlich auf. Damals inszenirten die Liberalen" und Konser nach Art und Branche selbst zu bestimmen, nud ihm kein Ge­richten, 2. der Stimmabgabe und der Wählbarkeit. Diese vativen, turz alle Kategorien der einen reaktionären Maffe" werbebetrieb überall und dauernd verschlossen werden dürfte, Entziehung tann auch in denselben Fällen gegen den auf grund eine demagogische Agitation, um Zürich   vor der drohenden namentlich der, in welchem er nach fast zwanzigjähriger Thätig des Artikels 481 wegen Aufreizung zum Zweikampfe ver. Schmach" zu bewahren; man brachte es fertig, 80 000 Unterteit die beste Aussicht gehabt habe, fein Fortkommen zu finden.

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