Internationaler Kongreß für Unfallverhiitnng undArbeitshygiene.Der erste internationale Kongreß für Unfallverhütung undArbeitshygiene wird vom 27. bis 31. Mai in Mailand zu-faniinen treten. Dieser Kongreß beschäftigt sich ausschließlich mit dertechnischen Seite der Frage, unter völliger Absschließung der recht-lichen Ivie der medizinischen. Unter den zur Verhandlung stehendenFragen seien erwähnt: Ueber Anbringung und Betrieb der Trans-Mission, über Ventilierung und Staubvertilgung in den Baum-Wollspinnereien, über Beseitigung der feuchten Dämpfe und Luft-Verbesserung, besonders in den Färbereien und den Räumen fürAbhaspelung der Seidenkokons und über Schutz gegen die Gefahrenhoher Spannung, die sich in den elektrischen Anlagen mit niedrigerSpannung einstellen kann. Ehrenpräsidenten des Kongresses sindder Minister N i t t i und der frühere Ministerpräsident L u z a t t i.Arme Invaliden.Vergeblich war das Bemühen unserer Partei, den armen Indaliden durch die neue Reichsversicherungsordnung eine höhere Rentezu sichern. ES war kein Geld dafür da, wenn man auch anerkennenmutzte, daß man mit der kargen Rente von 16 M. pro Monat keineFamilie in den teuren Zeiten ernähren kann. Die Aermstenmüssen eben weiter hungern und sehen, daß hilfreiche Leute fürsie den Bettelsack schwingen....Da lesen wir in der„Franks. Zeitung" einen Bittruf einesLandpfarrers mit folgendem Text:Bittruf...Wer hilft einem 61 Jahre alten Mann, der wegen seinerSchwerhörigkeit keine Arbeit finden kann und der bei seinerKurzsichtigkeit sich wöchentlich nur 1 M. durch Klöppeln verdienenkann? Er bezieht monatlich eine Rente von 11, 2S M. Augenblicklich ist er in der allergrößten Not. Es ist ihm eine Hypothekvon 606 M. pur Rückzahlung gekündigt worden. Er weiß nunin seiner völligen Mittellosigkeit nicht, wie er diese Summe auf-bringen soll. Dem Manne könnte geholfen werden, wenn einigevermögende Menschenfreunde sich seiner baldigst huldvollst an-nehmen würden. Gütigst ihm zugedachte Gaben nimmt entgegenP. Schneider, Pfarrer.Grumbach b. Jöhstadt i. Erzgebirge.Im Lande der„Sozialpolitik" erhält ein 61 Jahre alter Inda-lide ganze elf Mark und 25 Pf. Rente pro Monat ausgezahlt.Man schämt sich im 26. Jahrhundert nicht, die Invaliden derArbeit so zu entschädigen und spricht bei dieser, durch die Reichs-einkommensteuer auf den schmalen Verdienst der Arbeiter auf-gebrachten Hungerrente noch von„Invalidenrente", die den Aerm-sten ein„sorgenfreies" Leben sichern soll. Wie man für hungerndeVögel im Winter bettelt, so muß der Dorfpfarrer sich an„ver-mögende Menschen" wenden, und denen di« große Not des Schwer-hörigen und Halbblinden vorjammern. Sicher gehört der Schwitz-meister des Invaliden zu den„vermögenden" Menschen und zahltihm großmütig eine ganze Reichsmark pro Woche für seine Tätigkeit.den Rest seiner Arbeitskraft. Und der Hypothekengläubiger? Ge-hört er nicht auch zu den„vermögenden Menschen", die ihm ingrößter Not auch noch die Hypothek aufkündigte, weil sicher derarme Teufel die fälligen Zinsen von der Rente von elf Mark proMonat nicht zahlen konnte?Der Dorfpfarrer bettelt jetzt für den Armen milde Gaben.die auch hier und da eingehen werden. Ob er aber bei der letztenReichstagswahl für die Verbesserung der elenden Gesetzgebung aucheingetreten ist? Almosen drücken ja den Menschen noch mehr niederund gesetzliche Rechte könnten ihn erhöhen. DaS ist auch denLandpfarrern oft nicht angenehm. Daher wird weiter gebetteltfür die Armen, die in gesunden Tagen ihre Arbeitskraft demKapital zur Verfügung stellten und in Zeiten der Invaliditätbetteln müssen.Hinterbliebenenrente.Bekanntlich haben die bürgerlichen Parteien in Wort undSchrift bei den letzten Wahlen ihren„Anhängern", zu denenja auch die Arbeiter zählen sollen, Lobreden auf Lobreden aufdie neue Hinterbliebenenversicherung gehalten. Natürlich haltensich jetzt sehr viele Angehörige der Versicherten an diesen Wortlautder Flugblätter und verlangen von den Behörden auch ihr Recht.Sehr oft begegnet man der Auffassung, daß der Wortlaut des neuenGesetzes maßgebend sei, welcher ja bestimme, daß nach dem Todedes Versicherten dessen invalide Ehefrau und Kinder unter15 Jahren die Rente erhalten müssen. Unsere Parteiblätter undArbeitersekretariate können ein Lied davon singen, wie tief dieseAnschauung bereits Mirzel gefaßt hat. Man beachtet aber nichtdie für die Uebergangszeit so schlau geschaffenen Einführungs-bestimmungen zum Gesetz, welche das nachholen, was im Gesetzselbst ja gar nicht gesagt wurde. Und diese Einführungsbcstim-Mungcn haben unsere Gegner im Wahlkampf unterschlagen undso die öffentliche Meinung irreführen können. Beachten wir aberArtikel 7 I des Einführungsgesctzcs, so ist die Sache sofort anders.Dort heißt es doch:„Keinen Anspruch auf Fürsorge haben dieHinterbliebenen solcher Versicherten, welche am 1. Januar 1612bereits verstorben waren." Damit ist für alle im Jahre 1911 ge-wordenen Witwen und Waisen die Hoffnung auf die Rente genommen,wenn sie auch noch so bedürftig sind. Dann kommt die weitereSchicht von Hinterbliebenen solcher Versicherten, die bereits vordem 1. Januar 1912 Invalidenrente bezogen haben, aber erst nachdem 1. Januar 1912 verstorben sind. Diese glauben nun bestimmt,daß der Tod ihres Ernährers doch unter der Wirkung des neuenGesetzes erst eingetreten sei und daher der Anspruch auf Renteunbedingt vorhanden sei. Diese armen Leute sind noch schwererdavon zu überzeugen, daß der Gesetzgeber so wenig für die armenTeufel übrig hatte. Ihnen mutz man eben den weiteren Wortlautdes Artikels 7 1 des Einführungsgesetzes vorlesen, aus welchemsich ergibt:„Das Gleiche gilt für die Hinterbliebenen solcher Ver-sicherten, welche am genannten Tage(also 1. Januar 1912) imSinne des§ 5 Abs. 4 des Jnvalidengesetzes dauernd erwerbs-unfähig waren und dann verstorben sind, ohne inzwischen dieErwerbsfähigkeit wieder erlangt zu haben."Damit sind die Hinterbliebenen aller vor dem 1. Januar 1912bereits invalide gewordenen Arbeiter rechtlos, auch wenn der Toddes Versicherten erst im Jahre 1912 eingetreten ist. wenn di«Invaliden Dauerrente bezogen haben. Die Zahl ist eine sehrgroße und bis die letzten dieser Jnvalidenschar verstorben sind,hat das neue Gesetz wenig zu leisten, noch weniger als schon nachdem Buchstaben zu leisten wäre.Hnngerlöhne in der Scharzenkonfekti»«.Infolge der überaus teuren Zeiten, in denen wir uns befinden,ist heute mehr denn je im Haushalt des Arbeiters wie d� unterenBeamten die Frau gezwungen, durch Erwerbsarbeit für die Lebens-Haltung der Familie mit Sorge zu tragen. Dadurch entsteht einllcoerangebot von Arbeitskrästen vornehmlich in der Konfektion,welches von manchen Unternehmern in geradezu gemeingefährlicherWeise ausgenutzt wird.In einer Klage vor dem Gewerbegericht konnte diese Tatsach,wieder einmal konstatiert werden. Die Schürzennäherin G. klagteacaen den Zwischenmeister Schröder auf Zahlung von 3,75 Mk. fürein Dutzend Schürzen zu 2.25 Mk. und ein Dutzend zu 1,50 Mk.Der Beklagte hatte die Zahlung des Lohnes verweigert, da nachseiner Meinung die Arbeit sehr mangelhaft sei. Das Gericht unterVorsitz des Magistratsrats Dr. Leo verurteilte jedoch den Beklagten�ur Zahlung der vollen Lohnsumme, nachdem selbst ein sachverstän-biger Arbeitgeberbeisitzer erklärt hatte, daß für diesen Lohn dieArbeit gut genug gemacht sei.In wieviel stausend Fällen mögen sich Wohl Frauen ihrenKörper an der Nähmaschine ruinieren, um vielleicht noch 1,59 Mk.pro Tag zu verdienen? Diese Hungerlöhne, wie man sie bezeichnenmuß, sind aber nur ein Ausfluß' derstHeimarbeit, wo infolge Fehlenseiner einflußreichen gewerkschaftlichen Organisation die Arbeite-rinnen machtlos dem Ausbeutertum gegenüberstehen. Erst eine Be-setigung der Heimarbeit mit allen ihren schädlichen Begleitcrschei-nungen kann auch für die Konfektionsarbeiterinnen eine Besserungihrer wirtschaftlichen Lage herbeiführen.SmcKts- Zeitung*50 000 Mark erschwindelt.Auf die schwere Beschuldigung, eine alleinstehende Dame zurHergabe von zirka 50 000 M. in betrügerischer Weise veranlaßt zuhaben, hatte sich gestern der Gutsbesitzer Kurt Grigall aus Lubianenbei Bereut vor der 2. Straflammer des Landgerichts II unterVorsitz des Landgerichtsdirekwrs Zimmermann zu verantworten.Der Angeklagte, der das Gut Lubianen seinerzeit von der Ansiede-lungskommission erworben hat, lebt in dritter Ehe, die noch nichtgeschieden ist. Von seiner ersten Ehefrau ist er geschieden, diezweite Eheftau ist verstorben, jetzt ist er seit dem 5. September 1908mit seiner dritten Frau verheiratet. Das Verhältnis mit derletzteren ist kein günstiges, es verschlechterte sich dermaßen, daß dieEhescheidung in Aussicht genommen und schon einmal ein Antragauf Einsetzung eines Sühnetermins gestellt worden war. Der An-trag ist später wieder zurückgenommen worden. Im Jahre 1911lernte der 31 Jahre alte Angeklagte in einer Gesellschaft ein Fräu-lein von F. aus Naumburg kennen. Obgleich diese ganz alleinstehende Dame schon älter als er selbst ist, interessierte er sich fürsie und es kam zu wiederholten gemeinsamen Spaziergängen hierin Berlin, wo das Fräulein Aufenthalt in einer Pension genommenhatte. In den Gesprächen erfuhr er, daß die Dame ein Guthabenvon etwa 50 000 M., welches ihr ganzes Vermögen darstellte, bei derSeehandlung zu stehen habe. Er behauptet, die ernste Absichtgehabt zu haben, das Fräulein zu heiraten, sobald seine dritteEhe geschieden sein würde; sie dagegen versichert, daß eS einesSlbends nach einem gemeinsamen Souper im..Rheingold" zu einerförmlichen Verlobung— freilich ohne Ringwechsel und ohneKartenversendung— gekommen sei und der Angeklagte ihr ver-schwiegen habe, daß er noch nicht geschieden sei. Jedenfalls hat sichdie Zeugin als verlobte Braut betrachtet und behauptet auch, daßsie beide verabredet hätten, sich zu Pfingsten zu heiraten. Alsdann der Angeklagt« eine ihm gekündigte Hypothek in Höhe von33 000 M. auszuzahlen hatte, wandte er sich an Frl. v. F. mit derBitte, ihrerseits die Hypothek zu übernehmen, und er hatte mitdieser Bitte auch Ersolg. Frl. v. F. ließt ihm durch die Seehandlung33 000 M. auszahlen und diese Summe hypothekarisch für sich ein-tragen. Nach einiger Zeit ließ sie ihm von ihrem Guthabenwiederum 10 000 M. überweisen und diese Summe, die der Ang«klagte zum Umbau seines Hauses brauchte, gleichfalls hypothekarischeintragen. Im September 1911 fand wieder ein Zusammentreffenin Berlin statt, wobei es zu Auseinandersetzungen über die nochimmer verzögerte Heirat kam. Bei dieser Gelegenheit soll derAngeklagte dem Frl. v. F. ein Schriftstück vorgezeigt haben, auswelchem diese entnehmen sollte, daß seine Ehe geschieden sei undder Verheiratung nichts im Wege stehe. Die Zeugin hat ihm dannnoch einmal 4000 M. und dann weitere 1500 M. gegen Schuldscheingewährt, d. h. ihm fast ihr ganzes Vermögen hingegeben. Als dieHochzeit immer weiter hinausgeschoben wurde, bekam die Damedoch Angst, sie vertraute sich einem befreundeten Referendar an,und dieser inachte ihr auf Grund der von ihm angestellten Nach-forschungen die Mitteilung, daß der Angeklagte noch mit seinerFrau gemütlich zusammenlebe. Diese Mitteilung wurde dann vonder Schwester der Frau bestätigt, die inzwischen die Sache erfahrenhatte und nach der Pension des Frl. v. F. kam, wo sie gleichfallsbekundete, daß der Angeklagte noch verheiratet sei und mit seinerFrau zusammenlebe. Frl. v. F. hob dann im Januar das Verlöbnisauf. Sie bekundete gestern vor Gericht, daß sie dem Angeklagtendie große Summe nur im Vertrauen auf sein Versprechen baldigerHeirat gegeben habe und dies nickst getan haben würde, wenn siegewußt hätte, daß er noch verheiratet war. Sie fühlt sich dadurchgeschädigt, daß das Gelb, welches sie hypothekarisch habe eintragenlassen, bei dem Minderwert des Gutes und der sonstigen Belastungdesselben äußerst gefährdet sei. Nach der Taxe des Kreistaxawrsist dies auch wirklich der Fall. Dieser Taxe gegenüber hatte Rechts-anwalt Bahn als Gutachter drei sachverständige Männer aus derdortigen Gegend gestellt, wonach das Gut einen viel höheren Werthaben soll.— Der Angeklagte bestritt, sich förmlich mit Frl. v. F.verlobt zu haben; er will ihr nur seinen ernsten Willen zu erkennengegeben haben, sie zu heiraten, sobald er von seiner Frau, mit derer unmöglich zusammenleben könne, geschieden sein würde.Nach einer mehrstündigen umfangreichen Beweisaufnahme kamdas Gericht zu einer Verurteilung des Angeklagten. Das Urteillautete auf 9 Menate Gefängnis unter Anrechnung von 2 Monatender erlittenen Untersuchungshaft. Der Angeklagte wurde auf An-trag seines Verteidigers aus der Haft entlassen.Alkoholfolgen.Mit der Verhandlung einer Anklage wegen räukicrischer Er-Pressung begann gestern das Schwurgericht des Landgerichts I unterVorsitz des Landgerichtsdirektors Delkcskamp eine neue Tagung.Aus d�r Untersuchungshaft wurde der 20jährige Arbeiter FriedrichJintemann vorgeführt.— Der Angeklagte war, nachdem er einigeZeit mit einem Wanderzirkus als Pferdepfleger herumgezogenwar, Ende Dezember v. I. nach Berlin gekommen, um sich hier eineneue Stellung zu suchen. Er nächtigte in dem Asyl für Obdachloseund lebte über eine Woche lediglich von der Suppe und dem StückBrot, welches morgens in dem Asyl zur Verteilung gelangt. Nachder Behauptung des Angeklagten habe er am 8. Januar mit einemManne, der ihm eine Stelle- verschaffen wollte, mehrere Schank-wirtschaften aufgesucht und dort Bier und Schnaps getrunken. Derungewohnte Alkoholgenutz habe ihn dann zu der Tat verleitet.—Der Angeklagte sprach auf der Straße den 9jährigen Schüler Rad-ziejewsky, der für seine Eltern eine Besorgung ausführen sollte,an und beauftragte ihn, einen Brief wegzutragen, wofür er 50 Pf.erhalten sollte. Er folgte dann dem Knaben in das Haus hinein.Auf der Treppe drückte er dem Kinde unter der Drohung:„Gib olle»her. oder ich schieße" mit beiden Händen die Kehle zu. Der völligeingeschüchterte Knabe mußte dann alles, ivaS er bei sich trug, dar-unter eine Mark, einen Taschenspiegel und— ein Spiel Kartendem Angeklagten aushändigen. Vor Gericht bat Rechtsanwalt PaulBredereck, dem bisher unbescholtenen Angeklagten, der offenbarunter dem Einflüsse des Alkohols gestanden habe, die milderndenUmstände nicht zu versagen, um ihn wenigstens noch vor dem Zucht-hause zu bewahren.— Das Urteil lautete unter Zubilligung mil-dernder Umstände auf 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis unter An-rechnung von 3 Monaten der Unterfuchung�aft.Hus aller Meie.Cm Rurcndampfer in SeenotAm Sonntagabend ist der neue englische Passagier-d a m p f e r„Titanic", der am Mittwoch von Southamptonaus seine erste Fahrt nach New A o r k angetreten hatte, an derKüste von Neufundland mit einem Eisberg zusammen-g e st o ß e n. Der Dampfer begann bald nach dem Zusammenstoßzu sinken. Die ersten Meldungen, daß das Schiff versunken sei undein Teil der Passagiere dabei das Leben verloren habe, haben sichglücklicherweise nicht bestätigf, da die wasserdichten Schotten das.Eindringen des Wassers in den Hinteren Schiffsraum verhinderten.In dem Augenblicke der Kollision entstand eine große Panikunker den Passagieren, die sich fast samtlich bereiks in ihren Kabinenbefanden. Alles stürzte auf Deck, und erst nach längerer Zeit ge-lang es dem Kapitän und den Offizieren, die Passagiere zu be-ruhigen, die im Laufe der Nacht in Rettungsbooten untergebrachtwurden.' Durch drahtlose Telegramme wurden mehrere Dampferherbeigerufen, die die Passagiere an Bord nahmen. Der Dampfer„Virginia" nahm das verunglückte Schiff, dessen Vorderteil mitWasser gefüllt ist, in Schlepptau und dampft mit ihm in langsamerFahrt nach Halifax.Auf der„Titanic", dem größten Schrff der Welt, bc-fanden sich viele bekannte Persönlichkeiten, darunter Colonel I. I.Astor, Präsident der Grand-Trunk-Eisenbahn, und Jsmay.�Präsi-dent der White-Star-Linie, die Gräfin Rothes, ferner der Schrift-steller Stead, die Bankiers Guggenheim, Widener und Straus, imganzen etwa 1380 Reisende, ungerechnet diejenigen, die inCherbourg an Bord gegangen waren. Die Mannschaft desDampfers beträgt etwa 900 Personen.Einsturzkatastrophe in einer Kirche.Jn Harrington in New Jersey hat sich, wie dem„B. T." aus New Jork gekabelt wird, am Montag eine großeEinsturzkatastrophe ereignet. Die katholische Gemeinde derStadt feierte die Grundsteinlegung einer neuen Kirche. Diehalbvollendete Kirche war bis auf den letzten Platz gefüllt.Plötzlich brach der Fußboden ein. DreihundertPersonen wurden unter den Trümmern begraben.Bis jetzt wurden zwei Tote und mehrere Sterbendegeborgen. F ü n fzi g w ei t e r e P e r s o n e n sind schwerverletzt. Es befinden sich noch mindestens 230 Personenunter den Trümmern. Der Einbruch des Fußbodens brachtegroße, an den Wänden der Kirche aufgestapelte Massen vonHolz ins Rutschen, das auf die Menschen in der Kirche herab-stürzte, und die durch den Boden Hindurchgebrochenen untersich begrub. Es entstand eine furchtbare Panik. Das Unglücktrat unmittelbar nach einer Prozession von 13 Priestern umdie neuerbaute Kirche ein. als gerade ein Priester mit derPredigt begonnen hatte. Die Kirche gleicht einemSchlachtfeld. Den Verwundeten wird auf dem Platz vorder Kirche die erste Hilfe zu teil.Schreckensfahrt eines KugelballonS.Der Ballon St. Gotthardt des schweizerischen Aeroklubs,der am Sonntagmorgen mit vier Passagieren in Zürichaufgestiegen war, wollte in der Nähe von C o s s o n a h(KantonWaadt) landen, wurde dabei heftig auf den Boden gestoßen unddrei Mann der Besatzung, darunter der Führer, sowie zwölfSandsäcke fielen heraus. Der so entlastete Ballon erhob sichmit dem vierten Passagier sehr schnell bis zu 5000 Meter Höhe.Der letzte Insasse, ein Herr namens Jenny aus dem KantonGlaruS, machte feine erste Ballonfahrt und ist in der Führungganz unerfahren. Der Ballon überflog den Genfer See insehr großer Höhe in der Richtung nach Aix leS BainS und ver-schwand. Schließlich landete der Ballon ohne jede Schwierigkeitenin der Nähe von A n n e c y in Savoyen. Die drei aus dem Ballongestürzten Herren wurden ziemlich erheblich verletzt.Der gröstte Wolkenkratzer.Die ungeheuere Steigerung der Bodenpreise in den„vornehmen�Bezirken New Aorks reizt die Bauspekulanten an, den Wolken-kratzern immer höhere Dimensionen zu geben. Gegenwärtig wirdein Riesenbau ausgeführt, der eine Höhe von 255 Meter in51 Stockwerlen erhalten soll. Das Haus wird 1600 Zimmerenthalten, von denen jedes für 200 Mark pro Monat vermietetwerden soll. Es wird also einen Mietsertrag von 384 000 Mar!pro Jahr abwerfen. Die Baukosten werden 32 MillionenMark betragen._Der Mitarbeiter.Wir lesen im„Neuen Pester Journal': Durch welche Zufällig-keit oft die Presse in den Verdacht kommt, böswillig zu sein, ja so-gar direkte Beleidigungen und Ehrenkränkungen zu begehen, beweistder folgende Fall, der sich in Szatmar zugetragen hat. An dasGericht dieser Stadt gelangte vor einigen Tagen eine Ehren-beleidigungSklage. Ein junger Ehemann hätte den Prozeß ein-geleitet und den Akten ein Exemplar eines in der Provinzerscheinenden Wochenblattes beigelegt. In der betreffendenNummer war eine Heiratsanzeige angestrichen, undmit der hatte es folgende Bewandtnis. Der Aufgeberder Anzeige war der junge Ehemann selbst. Als die An-zeige erschien, strengte er gegen den Redakteur derZeitung einen Ehrenbeleidigungsprozeß an. Die HeiratS-anzeige stand nämlich auf der vorletzten Seite in der folgendenForm im Blatt:„Jlonka R. und Valentin B. zeigen ihre Ver-mählung an. Mitarbeiter Karl B." Der letzte Satz stand einsZeile ttefer, jedoch gerade unter der Anzeige. Der Name desständigen Mitarbeiters des Blattes, Karl B., war. wie man sichdenken kann, durch Zufall, nämlich infolge fehlerhaften„Umbrechens'der Zeitungsspalte, in die Heiratsanzeige gelangt. Aber der jungeEhemann ist seitdem— wie er ja auch in seiner Anzeige ausführt— der Gegenstand spötttscher Bemerkungen und allgemeinen Ge-lächters, so daß er sich kaum auf die Straße traut. Seine Klage-schrift schließt mit den Worten:„Ich bitte, den verantwortlichenRedakteur um so strenger zu bestrafen, als er nicht nur mich be«leidigt, sondern auch meine Frau kompromittiert hat.'Kleine Notizen.Mutter Erde rumort. In ganz Oberschlesien wurde amSonntagnachmittag eine ziemlich starke Erdö-icschütterungwahrgenommen, bei der die Gegenstände in den Zimmern insSchwanken gerieten.In einen Kanal gefahren. In Arzweiler(Lothringen) stürztein der vergangenen Nacht ein Wagen des Hotelbesitzers B o u r mitdem Kutscher und vier Insassen in den Kanal.Der Kutscher und zwei Insassen ertranken, diebeiden anderen konnten gerettet werden.Folgen pfäffischcr Verhetzung. Vor einigen Tagen gaben wireiner Meldung Raum, wonach einer Bauerngutsbesitzcrin inKr u m m ö l s(Schlesien) bald nach Uebersendung eines Drohbriefes,in dem sie als evangelischer Hund beschimpft wurde, ihrBesitztum niederbrannte. Wie wir aus einem uns zugesandtenZeitungsausschnitte ersehen, ist die von uns gebrachte Meldung inso-fern unrichtig, als das Anwesen der Frau bereits vor dem Droh.briefe niederbrannte. Den von uns wiedergegebenen beschimpfendenBrief führt die Empfängerin aus persönliche Feindschaftzurück, die mit der Konfession nichts zu tun habe.England in„Gefahr". In Glasgow wurde am Montag demRichter ein Mann vorgeführt, der sich Karl« r m g a a r dGreaveS nennt und aus Au st a l i e n zu stammen behauptet. Inseinem Besitze sind S ch r, f t st u ck e gefunden worden, die für dieSicherheit des Staates gefährlich sind. Der An-geklagte, der englisch mit deutschem Akzent spricht, leugnet jedeSchuld.Mord und Selbstmord. In vergangener Nacht hat der inChemnitz.Hilbersdorf wohnhafte Steinmetz SeifertseiWii 13iahr,gen Sohn erdrosselt und sich dann selbst e r-h a n g t. Seifert, ein 38 jähriger Mann, war Witwer und nochgestern abend mit dem Knaben in einem Restaurant gewesen. Irgendem Grund zu der emsetzlichen Tat ist nicht bekannt.S"1 Schneesturm erfroren. Während eines Schneesturmespnd am Sonnabend ,n der Nähe von B r z e z a n y e in Galuiendre, Bauern und ein Gymnasialschüler erfroren.Verantwortlicher Redakteur: Aweet Wach». Berlin. Für de» Inseratenteil verantw.: TH.Glocke. Berlin. Druck u. Verlag: Vorwärt» Buchdruckerei».Verlagsanstalt Paul Singer».Co., Berlins�