Einzelbild herunterladen
 
Internationaler Kongreß für Unfallverhiitnng und Arbeitshygiene. Der erste internationale Kongreß für Unfallverhütung und Arbeitshygiene wird vom 27. bis 31. Mai in Mailand   zu- faniinen treten. Dieser Kongreß beschäftigt sich ausschließlich mit der technischen Seite der Frage, unter völliger Absschließung der recht- lichen Ivie der medizinischen. Unter den zur Verhandlung stehenden Fragen seien erwähnt: Ueber Anbringung und Betrieb der Trans- Mission, über Ventilierung und Staubvertilgung in den Baum- Wollspinnereien, über Beseitigung der feuchten Dämpfe und Luft- Verbesserung, besonders in den Färbereien und den Räumen für Abhaspelung der Seidenkokons und über Schutz gegen die Gefahren hoher Spannung, die sich in den elektrischen Anlagen mit niedriger Spannung einstellen kann. Ehrenpräsidenten des Kongresses sind der Minister N i t t i und der frühere Ministerpräsident L u z a t t i. Arme Invaliden. Vergeblich war das Bemühen unserer Partei, den armen Inda liden durch die neue Reichsversicherungsordnung eine höhere Rente zu sichern. ES war kein Geld dafür da, wenn man auch anerkennen mutzte, daß man mit der kargen Rente von 16 M. pro Monat keine Familie in den teuren Zeiten ernähren kann. Die Aermsten müssen eben weiter hungern und sehen, daß hilfreiche Leute für sie den Bettelsack schwingen.... Da lesen wir in derFranks. Zeitung" einen Bittruf eines Landpfarrers mit folgendem Text: Bittruf. ..Wer hilft einem 61 Jahre alten Mann, der wegen seiner Schwerhörigkeit keine Arbeit finden kann und der bei seiner Kurzsichtigkeit sich wöchentlich nur 1 M. durch Klöppeln verdienen kann? Er bezieht monatlich eine Rente von 11, 2S M. Augen­blicklich ist er in der allergrößten Not. Es ist ihm eine Hypothek von 606 M. pur Rückzahlung gekündigt worden. Er weiß nun in seiner völligen Mittellosigkeit nicht, wie er diese Summe auf- bringen soll. Dem Manne könnte geholfen werden, wenn einige vermögende Menschenfreunde sich seiner baldigst huldvollst an- nehmen würden. Gütigst ihm zugedachte Gaben nimmt entgegen P. Schneider, Pfarrer. Grumbach b. Jöhstadt   i. Erzgebirge  . Im Lande derSozialpolitik" erhält ein 61 Jahre alter Inda- lide ganze elf Mark und 25 Pf. Rente pro Monat ausgezahlt. Man schämt sich im 26. Jahrhundert nicht, die Invaliden der Arbeit so zu entschädigen und spricht bei dieser, durch die Reichs- einkommensteuer auf den schmalen Verdienst der Arbeiter auf- gebrachten Hungerrente noch vonInvalidenrente", die den Aerm- sten einsorgenfreies" Leben sichern soll. Wie man für hungernde Vögel im Winter bettelt, so muß der Dorfpfarrer sich anver- mögende Menschen" wenden, und denen di« große Not des Schwer- hörigen und Halbblinden vorjammern. Sicher gehört der Schwitz- meister des Invaliden zu denvermögenden" Menschen und zahlt ihm großmütig eine ganze Reichsmark pro Woche für seine Tätigkeit. den Rest seiner Arbeitskraft. Und der Hypothekengläubiger? Ge- hört er nicht auch zu denvermögenden Menschen", die ihm in größter Not auch noch die Hypothek aufkündigte, weil sicher der arme Teufel die fälligen Zinsen von der Rente von elf Mark pro Monat nicht zahlen konnte? Der Dorfpfarrer bettelt jetzt für den Armen milde Gaben. die auch hier und da eingehen werden. Ob er aber bei der letzten Reichstagswahl für die Verbesserung der elenden Gesetzgebung auch eingetreten ist? Almosen drücken ja den Menschen noch mehr nieder und gesetzliche Rechte könnten ihn erhöhen. DaS ist auch den Landpfarrern oft nicht angenehm. Daher wird weiter gebettelt für die Armen, die in gesunden Tagen ihre Arbeitskraft dem Kapital zur Verfügung stellten und in Zeiten der Invalidität betteln müssen. Hinterbliebenenrente. Bekanntlich haben die bürgerlichen Parteien in Wort und Schrift bei den letzten Wahlen ihrenAnhängern", zu denen ja auch die Arbeiter zählen sollen, Lobreden auf Lobreden auf die neue Hinterbliebenenversicherung gehalten. Natürlich halten sich jetzt sehr viele Angehörige der Versicherten an diesen Wortlaut der Flugblätter und verlangen von den Behörden auch ihr Recht. Sehr oft begegnet man der Auffassung, daß der Wortlaut des neuen Gesetzes maßgebend sei, welcher ja bestimme, daß nach dem Tode des Versicherten dessen invalide Ehefrau und Kinder unter 15 Jahren die Rente erhalten müssen. Unsere Parteiblätter und Arbeitersekretariate können ein Lied davon singen, wie tief diese Anschauung bereits Mirzel gefaßt hat. Man beachtet aber nicht die für die Uebergangszeit so schlau geschaffenen Einführungs- bestimmungen zum Gesetz, welche das nachholen, was im Gesetz selbst ja gar nicht gesagt wurde. Und diese Einführungsbcstim- Mungcn haben unsere Gegner im Wahlkampf unterschlagen und so die öffentliche Meinung irreführen können. Beachten wir aber Artikel 7 I des Einführungsgesctzcs, so ist die Sache sofort anders. Dort heißt es doch:Keinen Anspruch auf Fürsorge haben die Hinterbliebenen solcher Versicherten, welche am 1. Januar 1612 bereits verstorben waren." Damit ist für alle im Jahre 1911 ge- wordenen Witwen und Waisen die Hoffnung auf die Rente genommen, wenn sie auch noch so bedürftig sind. Dann kommt die weitere Schicht von Hinterbliebenen solcher Versicherten, die bereits vor dem 1. Januar 1912 Invalidenrente bezogen haben, aber erst nach dem 1. Januar 1912 verstorben sind. Diese glauben nun bestimmt, daß der Tod ihres Ernährers doch unter der Wirkung des neuen Gesetzes erst eingetreten sei und daher der Anspruch auf Rente unbedingt vorhanden sei. Diese armen Leute sind noch schwerer davon zu überzeugen, daß der Gesetzgeber so wenig für die armen Teufel übrig hatte. Ihnen mutz man eben den weiteren Wortlaut des Artikels 7 1 des Einführungsgesetzes vorlesen, aus welchem sich ergibt:Das Gleiche gilt für die Hinterbliebenen solcher Ver- sicherten, welche am genannten Tage(also 1. Januar 1912) im Sinne des§ 5 Abs. 4 des Jnvalidengesetzes dauernd erwerbs- unfähig waren und dann verstorben sind, ohne inzwischen die Erwerbsfähigkeit wieder erlangt zu haben." Damit sind die Hinterbliebenen aller vor dem 1. Januar 1912 bereits invalide gewordenen Arbeiter rechtlos, auch wenn der Tod des Versicherten erst im Jahre 1912 eingetreten ist. wenn di« Invaliden Dauerrente bezogen haben. Die Zahl ist eine sehr große und bis die letzten dieser Jnvalidenschar verstorben sind, hat das neue Gesetz wenig zu leisten, noch weniger als schon nach dem Buchstaben zu leisten wäre. Hnngerlöhne in der Scharzenkonfekti»«. Infolge der überaus teuren Zeiten, in denen wir uns befinden, ist heute mehr denn je im Haushalt des Arbeiters wie d� unteren Beamten die Frau gezwungen, durch Erwerbsarbeit für die Lebens- Haltung der Familie mit Sorge zu tragen. Dadurch entsteht ein llcoerangebot von Arbeitskrästen vornehmlich in der Konfektion, welches von manchen Unternehmern in geradezu gemeingefährlicher Weise ausgenutzt wird. In einer Klage vor dem Gewerbegericht konnte diese Tatsach, wieder einmal konstatiert werden. Die Schürzennäherin G. klagte acaen den Zwischenmeister Schröder auf Zahlung von 3,75 Mk. für ein Dutzend Schürzen zu 2.25 Mk. und ein Dutzend zu 1,50 Mk. Der Beklagte hatte die Zahlung des Lohnes verweigert, da nach seiner Meinung die Arbeit sehr mangelhaft sei. Das Gericht unter Vorsitz des Magistratsrats Dr. Leo verurteilte jedoch den Beklagten  �ur Zahlung der vollen Lohnsumme, nachdem selbst ein sachverstän- biger Arbeitgeberbeisitzer erklärt hatte, daß für diesen Lohn die Arbeit gut genug gemacht sei. In wieviel stausend Fällen mögen sich Wohl Frauen ihren Körper an der Nähmaschine ruinieren, um vielleicht noch 1,59 Mk. pro Tag zu verdienen? Diese Hungerlöhne, wie man sie bezeichnen muß, sind aber nur ein Ausfluß' derstHeimarbeit, wo infolge Fehlens einer einflußreichen gewerkschaftlichen Organisation die Arbeite- rinnen machtlos dem Ausbeutertum gegenüberstehen. Erst eine Be- setigung der Heimarbeit mit allen ihren schädlichen Begleitcrschei- nungen kann auch für die Konfektionsarbeiterinnen eine Besserung ihrer wirtschaftlichen Lage herbeiführen. SmcKts- Zeitung* 50 000 Mark erschwindelt. Auf die schwere Beschuldigung, eine alleinstehende Dame zur Hergabe von zirka 50 000 M. in betrügerischer Weise veranlaßt zu haben, hatte sich gestern der Gutsbesitzer Kurt Grigall aus Lubianen bei Bereut vor der 2. Straflammer des Landgerichts II unter Vorsitz des Landgerichtsdirekwrs Zimmermann zu verantworten. Der Angeklagte, der das Gut Lubianen seinerzeit von der Ansiede- lungskommission erworben hat, lebt in dritter Ehe, die noch nicht geschieden ist. Von seiner ersten Ehefrau ist er geschieden, die zweite Eheftau ist verstorben, jetzt ist er seit dem 5. September 1908 mit seiner dritten Frau verheiratet. Das Verhältnis mit der letzteren ist kein günstiges, es verschlechterte sich dermaßen, daß die Ehescheidung in Aussicht genommen und schon einmal ein Antrag auf Einsetzung eines Sühnetermins gestellt worden war. Der An- trag ist später wieder zurückgenommen worden. Im Jahre 1911 lernte der 31 Jahre alte Angeklagte in einer Gesellschaft ein Fräu- lein von F. aus Naumburg   kennen. Obgleich diese ganz allein stehende Dame schon älter als er selbst ist, interessierte er sich für sie und es kam zu wiederholten gemeinsamen Spaziergängen hier in Berlin  , wo das Fräulein Aufenthalt in einer Pension genommen hatte. In den Gesprächen erfuhr er, daß die Dame ein Guthaben von etwa 50 000 M., welches ihr ganzes Vermögen darstellte, bei der Seehandlung zu stehen habe. Er behauptet, die ernste Absicht gehabt zu haben, das Fräulein zu heiraten, sobald seine dritte Ehe geschieden sein würde; sie dagegen versichert, daß eS eines Slbends nach einem gemeinsamen Souper im..Rheingold" zu einer förmlichen Verlobung freilich ohne Ringwechsel und ohne Kartenversendung gekommen sei und der Angeklagte ihr ver- schwiegen habe, daß er noch nicht geschieden sei. Jedenfalls hat sich die Zeugin als verlobte Braut betrachtet und behauptet auch, daß sie beide verabredet hätten, sich zu Pfingsten zu heiraten. Als dann der Angeklagt« eine ihm gekündigte Hypothek in Höhe von 33 000 M. auszuzahlen hatte, wandte er sich an Frl. v. F. mit der Bitte, ihrerseits die Hypothek zu übernehmen, und er hatte mit dieser Bitte auch Ersolg. Frl. v. F. ließt ihm durch die Seehandlung 33 000 M. auszahlen und diese Summe hypothekarisch für sich ein- tragen. Nach einiger Zeit ließ sie ihm von ihrem Guthaben wiederum 10 000 M. überweisen und diese Summe, die der Ang« klagte zum Umbau seines Hauses brauchte, gleichfalls hypothekarisch eintragen. Im September 1911 fand wieder ein Zusammentreffen in Berlin   statt, wobei es zu Auseinandersetzungen über die noch immer verzögerte Heirat kam. Bei dieser Gelegenheit soll der Angeklagte dem Frl. v. F. ein Schriftstück vorgezeigt haben, aus welchem diese entnehmen sollte, daß seine Ehe geschieden sei und der Verheiratung nichts im Wege stehe. Die Zeugin hat ihm dann noch einmal 4000 M. und dann weitere 1500 M. gegen Schuldschein gewährt, d. h. ihm fast ihr ganzes Vermögen hingegeben. Als die Hochzeit immer weiter hinausgeschoben wurde, bekam die Dame doch Angst, sie vertraute sich einem befreundeten Referendar an, und dieser inachte ihr auf Grund der von ihm angestellten Nach- forschungen die Mitteilung, daß der Angeklagte noch mit seiner Frau gemütlich zusammenlebe. Diese Mitteilung wurde dann von der Schwester der Frau bestätigt, die inzwischen die Sache erfahren hatte und nach der Pension des Frl. v. F. kam, wo sie gleichfalls bekundete, daß der Angeklagte noch verheiratet sei und mit seiner Frau zusammenlebe. Frl. v. F. hob dann im Januar das Verlöbnis auf. Sie bekundete gestern vor Gericht, daß sie dem Angeklagten die große Summe nur im Vertrauen auf sein Versprechen baldiger Heirat gegeben habe und dies nickst getan haben würde, wenn sie gewußt hätte, daß er noch verheiratet war. Sie fühlt sich dadurch geschädigt, daß das Gelb, welches sie hypothekarisch habe eintragen lassen, bei dem Minderwert des Gutes und der sonstigen Belastung desselben äußerst gefährdet sei. Nach der Taxe des Kreistaxawrs ist dies auch wirklich der Fall. Dieser Taxe gegenüber hatte Rechts- anwalt Bahn als Gutachter drei sachverständige Männer aus der dortigen Gegend gestellt, wonach das Gut einen viel höheren Wert haben soll. Der Angeklagte bestritt, sich förmlich mit Frl. v. F. verlobt zu haben; er will ihr nur seinen ernsten Willen zu erkennen gegeben haben, sie zu heiraten, sobald er von seiner Frau, mit der er unmöglich zusammenleben könne, geschieden sein würde. Nach einer mehrstündigen umfangreichen Beweisaufnahme kam das Gericht zu einer Verurteilung des Angeklagten. Das Urteil lautete auf 9 Menate Gefängnis unter Anrechnung von 2 Monaten der erlittenen Untersuchungshaft. Der Angeklagte wurde auf An- trag seines Verteidigers aus der Haft entlassen. Alkoholfolgen. Mit der Verhandlung einer Anklage wegen räukicrischer Er- Pressung begann gestern das Schwurgericht des Landgerichts I   unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Delkcskamp eine neue Tagung. Aus d�r Untersuchungshaft wurde der 20jährige Arbeiter Friedrich Jintemann vorgeführt. Der Angeklagte war, nachdem er einige Zeit mit einem Wanderzirkus als Pferdepfleger herumgezogen war, Ende Dezember v. I. nach Berlin   gekommen, um sich hier eine neue Stellung zu suchen. Er nächtigte in dem Asyl für Obdachlose und lebte über eine Woche lediglich von der Suppe und dem Stück Brot, welches morgens in dem Asyl zur Verteilung gelangt. Nach der Behauptung des Angeklagten habe er am 8. Januar mit einem Manne, der ihm eine Stelle- verschaffen wollte, mehrere Schank- wirtschaften aufgesucht und dort Bier und Schnaps getrunken. Der ungewohnte Alkoholgenutz habe ihn dann zu der Tat verleitet. Der Angeklagte sprach auf der Straße den 9jährigen Schüler Rad- ziejewsky, der für seine Eltern eine Besorgung ausführen sollte, an und beauftragte ihn, einen Brief wegzutragen, wofür er 50 Pf. erhalten sollte. Er folgte dann dem Knaben in das Haus hinein. Auf der Treppe drückte er dem Kinde unter der Drohung:Gib olle» her. oder ich schieße" mit beiden Händen die Kehle zu. Der völlig eingeschüchterte Knabe mußte dann alles, ivaS er bei sich trug, dar- unter eine Mark, einen Taschenspiegel und ein Spiel Karten dem Angeklagten aushändigen. Vor Gericht bat Rechtsanwalt Paul Bredereck  , dem bisher unbescholtenen Angeklagten, der offenbar unter dem Einflüsse des Alkohols gestanden habe, die mildernden Umstände nicht zu versagen, um ihn wenigstens noch vor dem Zucht- hause zu bewahren. Das Urteil lautete unter Zubilligung mil- dernder Umstände auf 1 Jahr und 6 Monate Gefängnis unter An- rechnung von 3 Monaten der Unterfuchung�aft. Hus aller Meie. Cm Rurcndampfer in Seenot  Am Sonntagabend ist der neue englische   Passagier- d a m p f e rTitanic  ", der am Mittwoch von Southampton  aus seine erste Fahrt nach New A o r k angetreten hatte, an der Küste von Neufundland   mit einem Eisberg zusammen- g e st o ß e n. Der Dampfer begann bald nach dem Zusammenstoß zu sinken. Die ersten Meldungen, daß das Schiff versunken sei und ein Teil der Passagiere dabei das Leben verloren habe, haben sich glücklicherweise nicht bestätigf, da die wasserdichten Schotten das. Eindringen des Wassers in den Hinteren Schiffsraum verhinderten. In dem Augenblicke der Kollision entstand eine große Panik unker den Passagieren, die sich fast samtlich bereiks in ihren Kabinen befanden. Alles stürzte auf Deck, und erst nach längerer Zeit ge- lang es dem Kapitän und den Offizieren, die Passagiere zu be- ruhigen, die im Laufe der Nacht in Rettungsbooten untergebracht wurden.' Durch drahtlose Telegramme wurden mehrere Dampfer herbeigerufen, die die Passagiere an Bord nahmen. Der Dampfer Virginia  " nahm das verunglückte Schiff, dessen Vorderteil mit Wasser gefüllt ist, in Schlepptau und dampft mit ihm in langsamer Fahrt nach Halifax  . Auf derTitanic  ", dem größten Schrff der Welt, bc- fanden sich viele bekannte Persönlichkeiten, darunter Colonel I. I. Astor, Präsident der Grand-Trunk-Eisenbahn, und Jsmay.�Präsi- dent der White-Star-Linie, die Gräfin Rothes, ferner der Schrift- steller Stead, die Bankiers Guggenheim, Widener und Straus, im ganzen etwa 1380 Reisende, ungerechnet diejenigen, die in Cherbourg   an Bord gegangen waren. Die Mannschaft des Dampfers beträgt etwa 900 Personen. Einsturzkatastrophe in einer Kirche. Jn Harrington in New Jersey   hat sich, wie dem B. T." aus New Jork gekabelt wird, am Montag eine große Einsturzkatastrophe ereignet. Die katholische Gemeinde der Stadt feierte die Grundsteinlegung einer neuen Kirche. Die halbvollendete Kirche war bis auf den letzten Platz gefüllt. Plötzlich brach der Fußboden ein. Dreihundert Personen wurden unter den Trümmern begraben. Bis jetzt wurden zwei Tote und mehrere Sterbende geborgen. F ü n fzi g w ei t e r e P e r s o n e n sind schwer verletzt. Es befinden sich noch mindestens 230 Personen unter den Trümmern. Der Einbruch des Fußbodens brachte große, an den Wänden der Kirche aufgestapelte Massen von Holz ins Rutschen, das auf die Menschen in der Kirche herab- stürzte, und die durch den Boden Hindurchgebrochenen unter sich begrub. Es entstand eine furchtbare Panik. Das Unglück trat unmittelbar nach einer Prozession von 13 Priestern um die neuerbaute Kirche ein. als gerade ein Priester mit der Predigt begonnen hatte. Die Kirche gleicht einem Schlachtfeld. Den Verwundeten wird auf dem Platz vor der Kirche die erste Hilfe zu teil. Schreckensfahrt eines KugelballonS. Der Ballon St. Gotthardt des schweizerischen Aeroklubs, der am Sonntagmorgen mit vier Passagieren in Zürich  aufgestiegen war, wollte in der Nähe von C o s s o n a h(Kanton Waadt  ) landen, wurde dabei heftig auf den Boden gestoßen und drei Mann der Besatzung, darunter der Führer, sowie zwölf Sandsäcke fielen heraus. Der so entlastete Ballon erhob sich mit dem vierten Passagier sehr schnell bis zu 5000 Meter Höhe. Der letzte Insasse, ein Herr namens Jenny aus dem Kanton GlaruS  , machte feine erste Ballonfahrt und ist in der Führung ganz unerfahren. Der Ballon überflog den Genfer See   in sehr großer Höhe in der Richtung nach Aix leS BainS und ver- schwand. Schließlich landete der Ballon ohne jede Schwierigkeiten in der Nähe von A n n e c y in Savoyen  . Die drei aus dem Ballon gestürzten Herren wurden ziemlich erheblich verletzt. Der gröstte Wolkenkratzer. Die ungeheuere Steigerung der Bodenpreise in denvornehmen� Bezirken New Aorks reizt die Bauspekulanten an, den Wolken- kratzern immer höhere Dimensionen zu geben. Gegenwärtig wird ein Riesenbau ausgeführt, der eine Höhe von 255 Meter in 51 Stockwerlen erhalten soll. Das Haus wird 1600 Zimmer enthalten, von denen jedes für 200 Mark pro Monat vermietet werden soll. Es wird also einen Mietsertrag von 384 000 Mar! pro Jahr abwerfen. Die Baukosten werden 32 Millionen Mark betragen._ Der Mitarbeiter. Wir lesen imNeuen Pester Journal': Durch welche Zufällig- keit oft die Presse in den Verdacht kommt, böswillig zu sein, ja so- gar direkte Beleidigungen und Ehrenkränkungen zu begehen, beweist der folgende Fall, der sich in Szatmar   zugetragen hat. An das Gericht dieser Stadt gelangte vor einigen Tagen eine Ehren- beleidigungSklage. Ein junger Ehemann hätte den Prozeß ein- geleitet und den Akten ein Exemplar eines in der Provinz erscheinenden Wochenblattes beigelegt. In der betreffenden Nummer war eine Heiratsanzeige angestrichen, und mit der hatte es folgende Bewandtnis. Der Aufgeber der Anzeige war der junge Ehemann selbst. Als die An- zeige erschien, strengte er gegen den Redakteur der Zeitung einen Ehrenbeleidigungsprozeß an. Die HeiratS- anzeige stand nämlich auf der vorletzten Seite in der folgenden Form im Blatt:Jlonka R. und Valentin B. zeigen ihre Ver- mählung an. Mitarbeiter Karl B." Der letzte Satz stand eins Zeile ttefer, jedoch gerade unter der Anzeige. Der Name des ständigen Mitarbeiters des Blattes, Karl B., war. wie man sich denken kann, durch Zufall, nämlich infolge fehlerhaftenUmbrechens' der Zeitungsspalte, in die Heiratsanzeige gelangt. Aber der junge Ehemann ist seitdem wie er ja auch in seiner Anzeige ausführt der Gegenstand spötttscher Bemerkungen und allgemeinen Ge- lächters, so daß er sich kaum auf die Straße traut. Seine Klage- schrift schließt mit den Worten:Ich bitte, den verantwortlichen Redakteur um so strenger zu bestrafen, als er nicht nur mich be« leidigt, sondern auch meine Frau kompromittiert hat.' Kleine Notizen. Mutter Erde rumort. In ganz Oberschlesien   wurde am Sonntagnachmittag eine ziemlich starke Erdö-icschütterung wahrgenommen, bei der die Gegenstände in den Zimmern ins Schwanken gerieten. In einen Kanal gefahren. In Arzweiler(Lothringen  ) stürzte in der vergangenen Nacht ein Wagen des Hotelbesitzers B o u r mit dem Kutscher und vier Insassen in den Kanal. Der Kutscher und zwei Insassen ertranken, die beiden anderen konnten gerettet werden. Folgen pfäffischcr Verhetzung. Vor einigen Tagen gaben wir einer Meldung Raum, wonach einer Bauerngutsbesitzcrin in Kr u m m ö l s(Schlesien  ) bald nach Uebersendung eines Drohbriefes, in dem sie als evangelischer Hund beschimpft wurde, ihr Besitztum niederbrannte. Wie wir aus einem uns zugesandten Zeitungsausschnitte ersehen, ist die von uns gebrachte Meldung inso- fern unrichtig, als das Anwesen der Frau bereits vor dem Droh. briefe niederbrannte. Den von uns wiedergegebenen beschimpfenden Brief führt die Empfängerin aus persönliche Feindschaft zurück, die mit der Konfession nichts zu tun habe. England inGefahr". In Glasgow   wurde am Montag dem Richter ein Mann vorgeführt, der sich Karl« r m g a a r d GreaveS nennt und aus Au st a l i e n zu stammen behauptet. In seinem Besitze sind S ch r, f t st u ck e gefunden worden, die für die Sicherheit des Staates gefährlich sind. Der An- geklagte, der englisch mit deutschem Akzent spricht, leugnet jede Schuld. Mord und Selbstmord. In vergangener Nacht hat der in Chemnitz.Hilbersdorf   wohnhafte Steinmetz Seifert seiWii 13iahr,gen Sohn erdrosselt und sich dann selbst e r- h a n g t. Seifert, ein 38 jähriger Mann, war Witwer und noch gestern abend mit dem Knaben in einem Restaurant gewesen. Irgend em Grund zu der emsetzlichen Tat ist nicht bekannt. S"1 Schneesturm erfroren. Während eines Schneesturmes pnd am Sonnabend ,n der Nähe von B r z e z a n y e in Galuien dre, Bauern und ein Gymnasialschüler erfroren. Verantwortlicher Redakteur: Aweet Wach». Berlin  . Für de» Inseratenteil verantw.: TH.Glocke. Berlin  . Druck u. Verlag: Vorwärt» Buchdruckerei».Verlagsanstalt Paul Singer».Co., Berlins�