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Nr. 165.

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Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands  .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Moritzplatz  , Nr. 1983.

Mittwoch, den 2. Juli 1913.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morikplatz, Nr. 1984.

Die Steuerpflicht der Fürften. eergewalt des Reiches nicht unterlägen: das Reich ist etwas verlangte noch vor wenigen Tagen die Ablehnung der Neichs­

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Und selbst der nationalliberale Herr Schiffer erklärte in der als Retter der Vorlage aufspielen wollen, sich zu den Konservativen Budgetkommission gegenüber den Ausführungen der Staats- geschlagen hätten. Wenigstens hat die" Post" bis in die letzten Tage sekretäre, daß die Fürsten   kraft ihrer Landessouveränität der hinein sich gegen das Steuerkompromiß erklärt und Freiherr   v. Bedlis Neues und Selbständiges, das seine eigenen Rechtsgrund- vermögenszuwachssteuer. lagen schafft. Was für das Landesrecht staatsrechtlich gilt, Die Presse   nimmt natürlich zu der Wehr- und Dedungs­Der Reichstag   ist vertagt. Der Reichskanzler widmete kann auf das Reichsrecht nicht ohne weiteres übertragen vorlage ausführlich Stellung. Die Deutsche Tagesztg." feiner Bewilligung der größten Heeres- und Steuervermeh- werden. schreibt: rung, die jemals ein Reichstag bewilligt hat, in feierlicher Aber abgesehen davon, daß die Fürsten   in ihrem Lande Schlußrede die Worte: Lassen Sie mich die Ueberzeugung tatsächlich nicht steuerfrei sind, daß in Baden, Bayern  , aussprechen, daß ein großes Werk getan ist. Die großen Württemberg   und den anderen Bundesstaaten ohne Ausnahme und schweren Opfer, die die Staaten und die einzelnen gesetzliche Einzelbestimmungen bestehen, welche die Landes­bringen, werden getragen für die höchsten Güter der fürsten auch direkten Steuern unterwerfen, ist das selbst in Nation." Preußen der Fall. Der König von Preußen unterliegt der fommunalen Realsteuer. Ausgenommen sind nur die könig­lichen Schlösser von der Gemeindegrundsteuer. Wäre es aber auch anders, so ist es ein unbestrittener Grundsatz des deut­ schen   Staatsrechts, daß die landesrechtliche Herrscherstellung der Steuersouveränität des Reichs unterworfen ist.

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Die letzte Tagung hat aber eine fast noch bedenklichere Ent­wickelung gezeigt. Die Mehrheit des Reichstages ist nicht ohne Erfolg bemüht gewesen, die Grenze zwischen den Rechten der Regierung und des Reichstages zugunsten des letzteren zu ver schieben. Der Reichstag   hat dem Reichskanzler ein formelles Mißtrauensvotum ausgesprochen und dadurch den ersten Schritt zur parlamentarischen Regierung getan. Der Reichstag   hat zuletzt den Verbündeten Regierungen in der Frage des Besizsteuergesetzes seinen Willen auf­gezwungen, obwohl das von der Mehrheit des Reichs­tages Borgeschlagene furz vorher von der Regierung als unannehmbar bezeichnet wurde. Die Regelung des Besitzsteuer­gesezes bedeutet tatsächlich und unbestreitbar eine Macht= erweiterung des Reiches und des Reichstages gegenüber den Bundesstaaten. Sie bedeutet ferner eine überaus bedenkliche und gefährliche finanzielle Schwächung der Einzelstaaten. Der Bundesrat hat nicht die erforderliche Wider standskraft bewiesen, die Parteien des Reichstages sind mit Ausnahme der rechtsstehenden fühl und leichtherzig über diese Bedenken hinweggegangen. Wer diese und noch andere ähnliche Erscheinungen unbefangen betrachtet, der wird zugeben müssen, daß das Reich sich auf einer abschüssigen Bahn befindet. Ein parlamentarisch regiertes Deutsches Reich   ist völlig unmöglich, und die allmähliche Schwächung der Stellung und der Rechte der Einzelstaaten ist eine Gefährdung des Reichsgedankens und der Reichsaufunft."

Etwa eine halbe Stunde vorher, in derselben Sigung des Reichstags, als es sich darum handelte, die vom Reichstag be­schlossene Bestimmung aufrechtzuerhalten, daß die Bundes­fürsten von ihrem Vermögenszuwachs nach den Bestimmungen des Besitzsteuergesetes steuerpflichtig sind, erklärte derselbe Reichskanzler kurz und nüchtern, im Interesse des 3u- ,, Nach Artikel 78 der Reichsverfassung," sagt Laband   in standekommens des Gesezes bitte er dringend, diese seinem Deutschen Reichs- Staatsrecht, ist die Willens- und Bestimmung abzulehnen. Er erklärte also namens der Rechtssphäre des Reichs von der der Einzelstaaten unab­Fürsten, daß sie es ablehnen, von dem jedesmaligen Ver- hängig. Dem Reich ist die Befugnis gegeben, durch Reichs­mögenszuwachs ihrer gewaltigen Vermögen für die höchsten gefeß seine Befugnis schrankenlos auszudehnen. Güter der Nation" irgend etwas beizutragen, und daß sie, Es ist eine unabweisbare Konsequenz aus Artikel 78, daß falls der Reichstag   dies beschließen sollte, das große Werk die gesamte Rechtssphäre der Einzelstaaten für die Sicherheit des Reiches, für den Frieden und wenn es zur Disposition des verfassungsmäßig er­fein muß für die fiegreiche Abwehr" durch den Bundesrat zum flärten Willens des Reiches steht. Durch diesen Scheitern bringen werden! Den übrigen Deutschen Saß aber ist die Souveränität, das ausschließliche Selbst­aber, welche, da die Fürsten   kraft Reichsgefeges ebenfalls von bestimmungsrecht, der Einzelstaaten verneint und die Souve der Wehrpflicht befreit sind, auch die Blutopfer dar- ränität des Reiches anerkannt." Auf demselben Standpunkt bringen, sagte der Reichskanzler, der Vertrauensmann der steht der preußische Kronsyndikus, Professor Zorn. Fürsten  , daß sie für die höchsten Güter der Nation große und Aehnlich, wenn auch weniger scharf, schreibt die Kreuz­Im Zusammenhang hiermit steht der im Artikel 2 derzeitung", die sich außerdem Hoffnung macht, daß auch die schwere Opfer bringen. Und so wird es durch den Blätter- Reichsverfassung ausgesprochene Grundsay, daß die städtischen Kapitalisten in den Konservativen von jetzt an die besseren wald rauschen, den konservativen und fortschrittlichen und ganz Reichsgeseze den Landesgesezen vorgehen. Schüßer ihres Portemonnaies sehen werden als in den besonders den der Nationalliberalen und des Zentrums. Denn Dies ist die Negation der Souveränität der Liberalen. Die fleritale Germania  " bedauert, nicht sagen zu Diese Parteien haben durch ihren jämmerlichen Umfall, durch Einzelstaaten, die Anerkennung einer über fönnen: Ende gut, alles gut. Sie hatte gewünscht, daß die Wehr­ihre von Aufsichtsrats- und Stellenpolitik diftierte Haltung ihnen stehenden sie rechtlich verpflichtenden und Dedungsvorlage auch von derselben Majorität, d. h. also vom die historische Gelegenheit des Reichstags, den Steuerabsolu- Serrschermacht. tismus der Fürsten   zu brechen, preisgegeben. Die Finanzgewalt des Reiches Artikel 4 Nr. 2 der schwarz- blauen Block bewilligt worden wäre. Die Absplitterung der Artikel 4 Nr. 2 der Reichsverfassung ergreift deshalb mit souveräner Macht- onservativen scheint also dem Zentrum näher zu gehen, als es bis­fülle a Ile Personen und Güter innerhalb des Reichsgebiets; her schien. auch diejenigen, die nach Landesstaatsrecht dem Besteuerungs- tischen Gedanken" des Wehrbeitrags als die Vermögenszuwachssteuer Die liberale Presse, die zeitweise sowohl den roman recht der betreffenden Einzelstaaten nicht unterworfen sind. energisch bekämpfte, ist jetzt ziemlich zufrieden. Einer völligen Ver­Hoheitsrechte der Bundesfürsten kennt die Reichsverfassung brehung aber macht sich die Bossische Beitung" in einem überhaupt nicht, sondern nur Hoheitsrechte( Reservatrechte) hurrapatriotischen Artikel schuldig, wenn sie schreibt: einzelner Staaten, die nur mit deren Zustimmung aufgehoben werden können.

Niemand hat mehr Interesse an dem Bestand und der Vermehrung des stehenden Heeres in seiner heutigen Gestalt als die Kriegsherren". Niemand ist mehr als sie zur Er­haltung seiner Stellung, seiner Macht und seines Vermögens abhängig von dem Funktionieren dieses ihres scharfen In­struments", welches, wenn es befohlen wird, auf Vater und Mutter schießen soll. Aber so ist es durch die Jahrhunderte gegangen. Blut- und Gutsteuer der Völker für den Militaris­mus find als die höchsten Güter der Nation gepriesen und durch sie ist der Absolutismus aufrechterhalten worden. Wenn es der Sozialdemokratie durch ihre zähe Arbeit von Jahr zehnten dies eine Mal endiich gelungen ist, die Besizlosen vor der neuen Gutsteuer zu schüßen und sie größtenteils den Be­fizenden aufzuerlegen, so ist es um so bezeichnender, daß das Bürgertum in seinem geschichtlichen Kampf gegen die Steuer­freiheit der Fürsten der Entscheidungsschlacht in dem Augen­blid ausgewichen ist, wo ihm der Sieg sicher war! Die Junker stellten sich konsequent auf die Seite der Fürsten  , als ihr eigenes Portemonnaie dem Reichstag des worfen sind. allgemeinen Wahlrechts ausgeliefert werden sollte. Wie sie Die Sozialdemokratie muß sich auch hier als die Hüterin ihr eigenes Portemonnaie durch staatsrechtliche Ausführungen der Gesetzlichkeit zeigen, sie muß die Mächte niederzwingen, über die Souveränität der Bundesstaaten zu schüßen suchten, die dem Walten des Rechts entgegenstehen!

Die Bundesfürsten sind den Reichssteuergesetzen ebenso unterworfen, wie allen übrigen Reichsgefeßen, von denen sie nicht ausdrücklich befreit sind. Wäre es anders, so hätte auch die Reichsverfassung für sie keine bindende Kraft. Dann wäre der Oldenburgiche Beutnant mit den zehn Mann, der den. Reichstag   auf Befehl des Kaisers auseinanderjagen soll, eine verfassungsmäßige Einrichtung. Wie ein solches Vorgehen aber die Berreißung der Verfassung bedeutete und staatsrecht­lich unmöglich ist, so ist es ein staatsrechtliches Unding, daß die Fürsten der Reichsvermögenszuwachssteuer nicht unter­

Zum Reichstagsschluß.

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,, Wie fleinlich, wie findlich ist nicht der Vortvurf, die Regie­rung habe sich, indem sie sich auf den Boden der Kompromiß­vorschläge stellte, ins Fahrwasser der Sozialdemokratie begeben! Alle diese Vorschläge sind nicht von der Sozialdemokratie, sondern von den bürgerlichen Parteien ausgegangen. Daß aber die Sozialdemokratie ihnen schließlich beistimmte, sollte man nicht als ein verhängnisvolles Unheil, sondern als einen erfreulichen Er folg betrachten. Oder hat es nichts auf sich, daß eine Partei, die nun einmal über mehr als 4 Millionen Wähler und über 110 Abgeordnete verfügt, in dem Wehrbeitrag eine Milliarde be­willigt und in der Vermögenszuwachssteuer jährlich 100 Millionen alles ausgesprochenermaßen zu Wehrzwecken? Und ist es nichts, daß sie in keinem Stadium der Verhandlungen auch nur den Versuch zur Obstruktion gemacht hat? Daß sie den Steuern zugestimmt hat, um Schlimmerem vorzubeugen, ist richtig, mindert aber nicht die Tragweite des Beschlusses, ungeheure Summen zur Durchführung eines Gesetzes zu bewilligen, dessen Zustande­kommen die Sozialdemokratie ihren Ueberlieferungen gemäß zu hintertreiben bemüht war."

Der unanständige Versuch, der sozialdemokratischen Fraktion gerade die entgegengesezten Motive unterzuschieben, die ihre Haltung wirklich bestimmt haben, muß an der klaren Sprache der

so berief sich ihr Wortführer Graf von Westarp für die Steuer­freiheit der Fürsten   im Reich auf deren Souveränität nach dem Staatsrecht Preußens vor der französischen   Revolution, das bestimmit: Alle Rechte und Pflichten des Staats gegen feine Bürger und Schußverwandten vereinigen sich in dem Oberhaupte desselben." Es ist das das Staatsrecht" des Aus dem Nachweis über die namentliche Abstimmung zum Erklärung scheiteru, die die Fraktion abgegeben hat. Die Fraktion Sonnenkönigs Ludwig XIV  , der Staat bin ich", ins Vermögenszuwachssteuergesetz geht hervor, daß dafür hat für die Besitzsteuern gekämpft und schließlich dafür gestimmt Breußische übersetzt. Aber das Bürgertum, das 1848 in gestimmt haben: 105 Sozialdemokraten, 61 Bentrümler, um schlechtere Steuern zu verhüten. Die Sozialdemokratie bleib die preußische Verfassung den Saß hineingezwungen hat, 48 Nationalliberale, 39 Fortschrittler, die gesamte Reichspartei, fast aber deswegen in Zukunft ebenso wie bisher die Todfeindin Standesvorrechte finden nicht statt", 1913 als Reichsrecht den alle Antisemiten und Mitglieder der Wirtschaftlichen Vereinigung und des Militarismus und unterscheidet sich auch dadurch von Fürsten   das Standesvorrecht der Steuerfreiheit Gesez werden zwei Konservative. Die beiden Konservativen, die entgegen ihrer den militärfromm gewordenen Fortschrittlern wie Feuer und Wasser. ließ, ist einer jener geschichtlichen Momente, die es erklären, ganzen Fraktion für die Vermögenszuwachssteuer stimmten, sind die Und wäre die Obstruktion nur ein taugliches Mittel gewesen, die daß das Deutsche Reich   politisch nicht vorwärts kommt und Abgeordneten Rehbel und v. Beit. b. Weit ist Landrat und Fraktion wäre sicher vor der Anwendung nicht zurüdgeschredt. daß immer wieder trop aller Niederlagen die alten Vorrechte Rittergutsbefizer, Nehbel ist ostpreußischer Rittergutsbesitzer und Diese restlose Unterwerfung der Fortschrittler unter das Kom­und Herrschaftsverhältnisse bestehen bleiben. So lange der Hauptmann der Reſerve. Für das Gesetz stimmten auch die mando des Wehrvereins und seines Generals Keim wird auch von Maulliberalismus der Nationalliberalen im Reichstag   den feiner Partei angehörenden Abgeordneten Graf Bosadowsky und Hehl der bürgerlich- demokratischen Presse scharf kritisiert. So meint die Ausschlag gibt, gibt es in Deutschland   keinen politischen Fort  - zu Herrnsheim  . Gegen das Gesetz haben gestimmt: 42 Konser Berl. Voltszeitung": schritt! bative, 15 Polen  , die Welfen, einige Mitglieder der Wirtschaftlichen  Wäre die Steuerfreiheit der Fürsten   eine Rechtsfrage Vereinigung, einige Elsässer und Graf Oppersdorff  , der früher zum und nicht eine Macht frage, so könnte es nicht dem geringsten Bentrum gehörte. Der Stimme enthalten haben sich 21 Bentrums­Bweifel unterliegen, daß die Fürsten steuerpflichtig sind. abgeordnete, zumeist Vertreter der feudalen Richtung. Die übrigen Die Regierung hütete sich, vor der Oeffentlichkeit des Abgeordneten, die sich der Stimme enthalten haben, gehören ber­Reichstags ihren in der Budgetkommission vorgetragenen schiedenen Parteien an. Rechtsstandpunkt zur Begründung der Steuerfreiheit der

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Der Militarismus hat über den Libe ralismus gesiegt. Glatt gefiegt. Da hilft kein Drehen, kein Deuteln. Der Liberalismus hat, folgsam gegen die Wünsche des Militarismus, dem deutschen   Volke neue, ungeheure Lasten aufgebürdet. Abgesehen von dem einmaligen Jubiläumsopfer" im Betrage von einer Milliarde wird das deutsche Volt jezt auch alljährlich eine Milliarde für den Militarismus zu opfern haben. Allen diesen schweren Mängeln und Schäden( des Militarismus) hat die bürgerliche Opposition mit nichts anderem zu begegnen getußt als mit papiernen Resolutionen, mit frommen Wünschen, die als Mafulatur ein ruhmloses Begräbnis finden werden. Das ist das Ende!

Die Stritit aber, die unsere Fraktion an den schweren Schäden

Die Post" wirft die Frage auf, ob das Vermögenszuwachs Fürsten   zu wiederholen. Denn sie hat mit demselben keinen steuergefeß auch ohne die Sozialdemokraten eine Mehrheit erlangt einzigen Staatsrechtslehrer auf ihrer hätte, und sie bejaht diese Frage unter Berufung auf das Votum Seite. Von dem konservativen Arndt, dem nationallibe- der Reichsparteiler. Nun ist allerdings richtig, daß die 105 Sozial­ralen Raband bis zu dem fortschrittlichen Anschütz lehren sie demokraten, zu den 63 Gegnern der Vorlage gerechnet, erſt alle, daß eine Steuerfreiheit der Fürsten   im Reich nicht be- 168 Stimmen geben, während auf der Seite der Zustimmenden fteht. Der Zentrumsanhänger Professor von Seidel, der einem noch 175 übrig bleiben. Aber so fann natürlich nicht gerechnet des Militarismus geübt hat, findet ihre Anerkennung in dem Wut weitgehenden Bartikularismus huldigt, spricht dieselbe An- werden. Hätten die Sozialdemokraten beschlossen, gegen die Vor- geschrei, das die gesamte reaktionäre Presse erhebt. Es beweist, wie ficht aus. Und so haben sich auch in der Budgetkommission lage zu stimmen und diese ihre Stellungnahme wäre bekannt ge- wirksam diese Anklagen gewesen sind. Das Ergebnis dieser Tagung Die Zentrumsabgeordneten Gröber und Erzberger   mit Ent- worden, dann dürfte sich auch in den anderen Parteien das Bild nunmehr agitatorisch und propagandistisch zu ver fchiedenheit gegen den Standpunkt der Regierung gewandt verschoben haben, sei es, daß das Zentrum noch mehr Diffidenten werten, muß die Hauptaufgabe unserer nächsten Tätigkeit und fich für die Steuerpflicht der Fürsten   ausgesprochen. I aufzuweisen gehabt hätte oder daß die Reichsparteiler, die sich jetzt bilden.