- VariantenErtragssteuer
- DefinitionBei der Ertragsteuer geht es um den Gegensatz Ertrag - Substanz, bei der Realsteuer um den Gegensatz Objekt - Person. Zu den Ertragsteuern zählen die Einkommensteuer, die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.
Datenquelle: GND
Freiheit 3 (21.8.1920) 342
Wiegmann, Elsa ; Seidel, Richard ; Stein, Alexander ; Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands ; Unabhängige Sozialdemokratische Partei DeutschlandsBerlin : [Verlag nicht ermittelbar], [1918-1922]