Historische Presse der deutschen SozialdemokratieVorwärts : Berliner VolksblattVorwärts. 1891-1933Schlüsselgewalt <Recht>
Thema

  • Schlüsselgewalt <Recht>

    Als Schlüsselgewalt bezeichnet man eine Verpflichtungsermächtigung, die jeden Ehegatten berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen.