• Untersuchungsgrundsatz

    Untersuchungsmaxime / Ermittlungsgrundsatz / Amtsermittlungsgrundsatz / Amtsermittlung / Instruktionsmaxime
    Der Untersuchungsgrundsatz im Strafverfahren verpflichtet Staatsanwaltschaft (§ 160 Abs. 2 StPO) und Gericht (§§ 155, 244 Abs. 2, 264 Abs. 2 StPO) von Amts wegen zur Erforschung und Aufklärung des Sachverhalts.