Einzelbild herunterladen
 

Nr. 178.

Abonnements- Bedingungen: Abonnements. Preis pranumerando: Vierteljährl 3,30 Mt., monatl. 1,10 M wöchentlich 28 Big. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Pfg. Sonntags. nummer mit illustrierter Sonntags Beilage Die Neue Welt" 10 Pig. Post­Abonnement: 1,10 Mark pro Monat Eingetragen in die Post- Zeitungs­Preisliste. Unter Areuzband für Deutschland   und Desterreich Ungarn  2,50 Mart, für das übrige Ausland 4 Mark pro Monat. Bostabonnements nehmen an: Belgien  , Dänemart, Holland  , Italien  , Luxemburg  , Portugal  , Rumänien  , Schweden   und die Schweiz  .

Ericheint täglich.

Vorwärts

Berliner Volksblatt.

31. Jahrg.

Die Infertions- Gebühr beträgt für die sechsgespaltene Kolonel zeile oder deren Raum 60 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins­und Versammlungs- Anzeigen 30 Bfg. ,, Kleine Hnzeigen", das fettgedruckte Wort 20 Big.( zulässig 2 fettgedrudte Borte), jedes weitere Wort 10 Pfg. Stellengesuche und Schlafstellenan zeigen das erste Wort 10 Big., jedes weitere Wort 5 Bfg. Worte über 15 Buch staben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet.

Telegramm Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands  .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morigplak, Nr. 1983.

Freitag, den 3. Juli 1914.

härn Se, des is Sie vaßt, kann gehen! Nun wohl!

Nee, härn ja die reene

Revolution!

-

Sorgt nicht für den kommenden Morgen, denn der tommende Tag wird für das Seine sorgen; es ist genug, wenn ein jeder Tag seine eigene gerichtliche Bernehmung habe. So ungefähr könnte die Genossin Zuremburg jekt ihre Tagesarbeit einteilen: nulla dies sine linea, fein Tag ohne Anklage! Aber die bisher letzte ist die bisher

schönste.

Auf der letzten Verbandsgeneralversammlung von Groß­Berlin wurde bekanntlich eine von der Genossin Luxemburg  gestellte und begründete Resolution fast einstimmig ange­nommen, die sich mit dem Massenstreik beschäftigte und die folgenden Wortlaut hatte:

wird.

physische Gewalt und durch kein Gesez gezwungen werden fönnen: arbeiten. Heißt es nicht alle Nasenlang: wem's nicht paßt, kann gehen! Nun wohl! In Zeiten des Massenstreiks paßt es den Arbeitern nicht, und sie machen von der ihnen alle Tage gnädigst gewährten Freiheit Gebrauch und gehen. Kann es etwas Friedlicheres geben? Aber just das aus­gesucht Friedliche des Massenstreifs, sein gesetzlicher Charakter macht ihn der herrschenden Bureaukratie unverträglich. Die Gesetzmäßigkeit tötet uns, ruft sie mit Odilon Barrot   aus, und so macht sie mit Gewalt den friedlichen Streif zu einem gewaltsamen Verbrechen. Und man beachte die melodrama­tische Steigerung: von dem Kontraktbruch geht es aus, um über die bedrohten Arbeitswilligen hinweg bei der Revolution im Heugabelsinn zu enden. Gut ausgesonnen, Pater Lamor­main! Der dicke Oertel wird schmunzeln und selbst der Zanuschauer wird sagen: Dat sind beinah noch feinere Juristen als ide!

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morikplatz, Nr. 1984. Hauseingängen fortzuweisen und nötigenfalls zu entfernen.

Als Belästigung ist auch anzusehen, wenn solche Personen wider ihren ausgesprochenen oder erkennbaren Willen auf öffentlichen Straßen oder Plähen ange= sprochen oder augenfällig begleitet werden.

§ 5. Müssen Streifposten wegen derartiger Belästigungen fortgewiesen werden, oder ist durch Streikposten eine unmittelbare Störung der öffentlichen Ordnung zu erwarten, so kann die Polizeibehörde nach Lage des Falles die Aus­stellung von Streifposten vorübergehend oder für die Dauer der betreffenden Streitigkeit ganz verbieten.

§ 6. In allen Fällen, in denen wegen Verlegung der öffent­lichen Ordnung und damit zusammenhängender Zuwiderhandlung mit Strafe einzuschreiten ist, hat die Polizeibehörde das nötige Beweismaterial auch dann, wenn es sich nicht um Haftsachen handelt, so rasch und gründlich als möglich zu sammeln und an die zuständige Behörde gelangen zu lassen.

jei das Gegen den Buttfamererlaß wandte sich auch der Zentrums­führer Windthorst scharf. Welche Stellung wird jetzt das Zentrum einnehmen? Klingt die Verordnung nicht auch wie ein Sohn auf den vom Reichstag, auch vom Zentrum verlangten strafrechtlichen Schutz des Koalitionsrechts?

Die sächsische Verordnung gegen diese Berordnung erlaſſen ist, ein Beweis mehr für die immer

Streikpostenstehen.

Die Arbeiterklasse wird mit der sächsischen Verordnung gegen die Anwendung des Koalitionsrechts fertig werden, wie sie mit dem Buttkamererlaß fertig geworden ist. Für sie ist die Tatsache, daß schärfere Zuspigung der Gegensäße. Die Verordnung wird also nur die eine Wirkung haben, daß sie die Bereitschaft der Arbeiterklasse stärkt, mit allen Kräften diese Gesellschaftsordnung zu bekämpfen und für die Vergesellschaftung der Produktionsmittel unablässig zu agitieren. Die Verordnung bereitet die Arbeiter darauf vor, zur Anwendung der stärksten Abwehrmittel gegen Unrecht zu gegebener Zeit bereit zu sein.

Aber wie denn nun? Will man gegen alle 500 oder 600 Niedlich, echt sächsisch- freundlich ist die Beteuerung strengster Vertrauensleute strafrechtlich vorgehen, die in jener Verbands- Unparteilichkeit"! Sie macht sich so nett, zumal alle nachfolgenden generalversammlung von Groß- Berlin der Massenstreif- Re- Vorschriften sich durchweg nur gegen Arbeiter, insbesondere gegen Die Erklärung des preußischen Polizeiministers am 18. Mai folution zugestimmt und sich dadurch mit der Genossin Luxem- Streifpoften, feine gegen Unternehmer, schwarze Listen oder An­im Abgeordnetenhaus, wie der ganze bisherige Verlauf des Wahl­rechtstampfes hat flar bewiesen, daß einzig und allein der höchste burg solidarisch erklärt haben? Nein, das will man nicht, werben von Zuhältern, Verbrechern und dergleichen als Arbeits­Drud des Massenwillens, daß nur der Massenstreik dem gleichen und gerade das machen wir der Justiz zum Vorwurf. Man willigenbermittler wendet. Die Rechtsumgültigkeit der§§ 4 und 5, die mit dem gefeßlich Wahlrecht in Preußen die Bahn zu brechen vermag. Jetzt hat mag von der preußischen Justiz sagen was man will, man die zweite Etappe der Wahlrechtsbewegung begonnen, die in muß zugeben, sie hat manchmal die hübschesten Einfälle, aber gewährleisteten Koalitionsrecht unvereinbar sind, haben wir schon Berlin   wie in ganz Preußen mit steigender Wucht weitergeführt sie denkt sie nicht zu Ende. Den Massenstreik, für den die früher dargelegt. Die Verordnung wird sicherlich von der Arbeiter­werden muß. Die Verbandsgeneralversammlung fordert die Ge- Partei nun schon seit fast 10 Jahren eintritt, als ein Verlasse direft als Verhöhnung ihres Menschenrechts, des Koalitions­nossen und. Genofsinnen von Groß- Berlin auf, mit allen Kräften brechen hinzustellen, ist sicherlich hübsch gedacht, aber noch rechts, empfunden. Sie ist eine Nachbildung des bekannten Butt­in Werkstätten, Zahlabenden, in allen Zusammenkünften dafür hübscher wäre es doch, wenn man zum Guten nun auch noch kamerschen Streiterlasses vom 11. April 1886, den sie aus dem zu agitieren, daß der Wille und die Bereitschaft der Massen zur den Glanz und den Schimmer fügen und alle unter Anklage Breußisch- Junterlichen ins Sächsisch- Bureaukratische übersetzt. In höchsten Machtentfaltung in Preußen sobald wie möglich zur Tat stellen wollte, die einer Massenstreikresolution zugestimmt robuster Weise verteidigte Puttkamer   seinen in der sozialistengesetz­Diese Resolution wurde von der vielhundertköpfigen Ver- fich plötzlich auf die ihr sonst sehr fernstehende Theologie und Stück Umsturz, hinter jedem Streif lauere die Hydra der Revo­haben. Aber just hier versagt die Justiz. Hier besinnt sie lichen Zeit gegebenen Erlaß mit den Worten: jeder Streit sei cin Sammlung, wie gesagt, angenommen. Nun war merkwürdiger- greift die Lehre von der stellvertretenden Genugtuung oder lution. Seine Verordnung ging, genau wie die sächsische, darauf weise die Landeszeitung für beide Mecklenburg schon vor genugtuenden Stellvertretung heraus und sagt: Roja allein hinaus, den Feiernden das Betreten der Nähe der Arbeitsstellen fängerer Zeit in der Lage, zuverlässig zu melden, daß gegen foll verfolgt, sie allein unter Anklage gestellt werden. Erst usw. zu verbieten und sie von dort zu entfernen, da sie durch Rosa Luxemburg  , die Urheberin der Aufforderung zum mit dieser Leistung gewinnt man die richtige Distanz zur alle Mittel der Ueberredung" versuchten, vom Streifbruch abzu Massenstreik in der letzten Verbandssitung, der sozialdemo- neuesten Anklage gegen die Genoffin Luxemburg  . Die Scharf halten. Minder offen spricht die sächsische Verordnung davon, daß fratischen Wahlvereine Groß- Berlins, von der Staatsanwalt- macher schmunzeln. Im Geiste sehen sie schon den Zusammen- die Polizei dafür sorgen solle, daß die Streifenden nur beobachten" schaft das Verfahren wegen Aufreizung zum Klaffenhaß ein- bruch der niedergehezten Frau. Sie werden sich täuschen. dürften, ohne zu belästigen". Als Belästigung aber geleitet worden sei." Wir, wiesen damals auf das Seltsame Herr v. Falkenhayn hat sich's auch so schön gedacht, und Ansprechen zu erachten. hin, daß, falls die Meldung richtig sei, offiziöse Zeitungen jetzt sitt er da und muß in der Frankfurter Zeitung  " lesen, früher von der Einleitung eines Verfahrens Kenntnis be- daß zum Regieren mehr gehört als eine starke Hand und daß fämen als die Angeklagte selber, und fügten, Optimisten, die er eine größere Ungeschicklichkeit als seine Anklage gegen die wir sind, hinzu: Genossin Luxemburg   gar nicht begehen konnte. Herr Auch halten wir es selbst in der jetzigen Verfolgungsära für v. Falkenhayn könnte noch Kollegen bekommen. unmöglich, daß Genoffin Lucemburg wegen ihrer Rede in der Generalversammlung angeklagt werden könnte. Wir wollen des­halb ruhig abwarten, ob sich die Nachricht bestätigt und nicht viel­mehr bloß eine Aufhebung zu einer neuen Anklage darstellt. Aber: das Unmögliche, hier ward's Ereignis! Gestern wurde Genossin Luxemburg   in der Tat gerichtlich vernommen und ihr erklärt, daß sie wegen ihrer Rede und ihrer Resolution did a eine formelle Anklage aus§ 110 des Strafgesetzbuchs zu ge- Bor einigen Wochen teilten wir mit, daß die sächsische Regie­wärtigen habe. Das ist, nebenbei gesagt, der gleiche Para- rung eine Verordnung gegen Streikpostenstehen entworfen hat und graph, der in Frankfurt   zur Verurteilung der Genosjin demnächst publizieren werde. Die sächsischen offiziösen Blätter be­Luremburg zu einem Jahre Gefängnis geführt hatte. Nun stritten dieje Mitteilung. Jetzt ist die Verordnung genau in dem sieht der Paragraph 110 Strafen gegen den vor, der öffentlich von uns mitgeteilten Wortlaut im Gesez- und Verordnungsblatt zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verord- für das Königreich Sachsen" publiziert. nungen auffordert. Wo aber steckt im Massenstreik Ungehor- Dies Dokument sächsischen Polizeigeistes drucken wir nachstehend samt gegen Geseze oder rechtsgültige Verordnungen? Ein wörtlich ab: Massenstreik, der nicht künstlich gemacht werden kann, sondern der sich aus einer aufs. höchste gespannten Situation von selber ergibt, mag eine gewaltige soziale Erschütterung sein- aber Ungehorsam gegen Geseze oder Verordnungen? Die Genossin Luxemburg  , in der bei der Vernehmung ähnliche Sweifel aufstiegen, wurde jedoch aufs bündigste eines Besseren belehrt. Denn zum ersten sei ein Massenstreit nur möglich unter Kontraktbruch! Sapperment, das hätten wir beinahe vergessen! Daran muß ja die ganze Geschichte scheitern! Soziale Revolution, na ja! Aber soziale Revolution unter Kontraktbruch, nein, das geht nicht, das wird einfach ver­boten. Und wenn hundertmal der Massenstreit mit Kontraft­bruch nicht das geringste zu tun hat. 3u zweit: in den Störungen des ökonomischen Lebens, die mit einem Massen­streif unmittelbar verknüpft sind, sei ein gewaltsames Vor­gehen der Streikenden gegen die Arbeitswilligen sicher zu er­warten; Schuß der Arbeitswilligen aber sei die heiligste Pflicht des Staates. Zu dritt und letzt: während eines Massenstreiks seien Zusammenstöße mit der öffentlichen Ge­walt schier unvermeidbar; es käme zu Straßenaufläufen, 3u­fammenrottungen, aufrührerische, Rufe wie: Haut ihn! oder Vive la France! würden ausgestoßen. Oberst Reuter mit seinem Pandurenfeller taucht wieder auf an der Spike von Infanterie, Kavallerie, Artillerie, Luftschifferabteilungen, es wird geschossen, und nicht bloß in die Beine. Sturzum: Massenstreit führt zu Zusammenstößen mit dem Militär, wer also zum Massenstreit auffordert, der macht sich des Ver­brechens schuldig, zum gewaltsamen Kampf gegen die öffent­liche Gewalt aufzufordern.

Man weiß nicht, was man sagen soll zu diesen juristischen Bauchverrenkungen. Ueberwiegt das Groteske oder das Burleske? Der Massenstreif ist seinem ganzen Wesen nach ein ausgesprochen friedliches Mittel. Er besteht nicht im Bombenschmeißen, nicht im Barrikadenbauen, überhaupt nicht in der Störung der öffentlichen Ordnung, sondern lediglich darin, daß die Massen das nicht tun, wozu fie durch keine

"

Berordnung,

das Verhalten der Polizeibehörden bei gewerb­lichen Streitigkeiten( Streits, Aussperrungen) betreffend.

Die Schüsse von Sarajewo  .

Die Schüsse von Sarajewo   haben einen ganzen Schwarm bon f. f. Polizisten und Spizeln nach der Hauptstadt Bosniens  gelockt, und eifrig wird geschnüffelt, verhört und verhaftet, Da Meinungsverschiedenheiten und Zweifel über die Befug- um die großserbische Verschwörung nachzuweisen, als deren nisse und Obliegenheiten der Polizeibehörden bei gewerblichen Opfer angeblich der Erzherzog samt seiner Gattin gefallen ist. Streitigkeiten, insbesondere bei Streiks und Aus- Dann gibt's einen Prozeß, die Attentäter werden gehängt sperrungen, entstanden find, sieht sich das Ministerium des und das Land bekommt die eiserne Hand der Wiener Macht­Innern veranlaßt, hierüber folgendes zu bestimmen:

§ 1. Die Polizeibehörden haben sich in solche Streitigkeiten haber zu koſten. Sogar die auswärtige Politik der selbst nicht einzumischen, sondern nur mit strengster Unpar- Monarchie soll einen Rud nach der Richtung der Serben" teilichkeit darauf zu sehen, daß die öffentliche Ordnung nicht feindschaft hin bekommen, und die schwarzgelben Schmocks, gestört wird, insbesondere niemand an Leben und Gesundheit be- denen die Brosamen bon den Tischen der der Herren einträchtigt wird, Eigentumsbeschädigungen und andere strafbare Stürgth und Berchtold zugeworfen werden, denunzieren Sandlungen verhindert werden und die Freiheit und Sicherheit schon jetzt die Belgrader   Regierung, die solche Mittel" an des öffentlichen Verkehrs, insbesondere nach und von wende, der sittlichen Entrüstung" des zivilisierten Europa  ". der Arbeitsstelle in jeder Hinsicht geschützt wird.

§ 2. Gegen Ausschreitungen, welche die öffentliche Ordnung Darauf wäre zu erividern, einmal, daß die Mitwisserschaft stören oder gefährden, mögen sie im übrigen von Streifenden oder von serbischen Regierungsfreisen um die wahnsinnigen Schüsse Ausgesperrten oder auch von Unternehmern oder Arbeitswilligen des überreizten Gymnasiasten bislang nur eine haltlose Ver ausgehen, ist mit Ruhe und Zurückhaltung vorzugehen, aber auch mutung und auch sehr unwahrscheinlich ist, dann aber, daß mit derjenigen Energie und Nachdrücklichkeit, die der Meuchelmord gewiß eine tückische und vergiftete Waffe durch die Umstände geboten sind, um keinen Zweifel darüber auf- darstellt, daß aber die systematische Fälschung und der tommen zu lassen, daß die Staatsgewalt den Willen planmäßige Diebstahl von Akten und Briefen auch etwas un­und die Macht hat, die Ordnung aufrecht zuerhalten und Ge- endlich schmußiges und schäbiges ist, welch vormärzlicher jegesverlegungen zu verhindern.

§ 3. Die Ausstellungen von sogenannten Gemeinheiten die österreichische Regierung in dem Prozeß Streitposten auf öffentlichen Wegen, Straßen, Pläßen und des serbischen Gesandten in Wien   gegen den Historifer Dr. Wasserstraßen ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie den freien Friedjung überführt wurde. Verkehr nicht beeinträchtigen, insbesondere sich darauf beschränken, Bleiben aber Verfolgungen, Hinrichtungen und eine Politik die Arbeitsverhältnisse zu beobachten, ohne hierbei Personen der starken Hand die einzige Folge der Schüsse von Sarajewo  , zu belästigen. um so schlimmer für Desterreich- Ungarn  , denn dann geht der § 4. Sofern Streitposten oder andere Personen in Be  - unglückselige Nationalitätenstaat noch schwereren Erschütterungen tätigung eines Interesses ant Ausgange einer gewerblichen Streis entgegen, als es die Ermordung eines Thronfolgers ist: die tigkeit die öffentliche Ordnung oder Sicherheit, die Bequemlichkeit oder Ruhe auf den öffentlichen Wegen, Straßen, Pläßen oder südslawische Frage schreit nach ihrer Lösung, Wasserstraßen stören, insbesondere Arbeitswillige oder und wird sie nicht mit Wien   gelöst, so andere Personen belästigen oder in bedrohlicher über Wien   hinsveg oder gegen Wien   gelöst werden! Beise auftreten, sind sie von dieser Stelle des Der buntscheckige Habsburger   Kaiserstaat hatte einst für Berkehrsraumes cinigließlich Einfahrten und Europa   eine große historische Aufgabe zu erfüllen: nämlich

ntuß fie