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joll folgendermaßen verlaufen:

6 Uhr Großes Weden, Morgentoilette.

7 Uhr Frühstück, Appell, Morgenandacht.

812 Uhr Freizeit.

9 Uhr Antreten zur Geländeübung und Empfang des zweiten nicht in der Lage sei, über diese Gründe näheres mitteilen zu wurde. Wird der Entwurf des Strafgesetzbuches vorgelegt in der Frühstücks.

12 Uhr Rückkehr ins Quartier.

soll das Ziel haben, den deutschen Jungen Erholung an Leib und Imandat in Höhe von fünf Mark ins Haus. Von den Restaura-| der in dem amtlichen Entwurf des neuen Strafgefehbuches unter Seele zu gewähren, alle Veranstaltungen sollen von diesem Gesichts- teuren Krull und Klönhammer wurde gegen das Strafmandat ge- Androhung der furchtbarsten Strafen ausgesprochene direkte Raub punkte arrangiert werden. Es scheint, daß man mehr Wert auf das richtliche Entscheidung beantragt. In der Hauptverhandlung vor des Koalitionsrechts Gesetz werde. In seiner neuesten Schrift über Seelenheil der Jungen legt, denn außer Hemden, Hosen Schmirgel - dem Schöffengericht betonte der Amtsanwalt, die Staatsanwalt- den politischen Massenstreit hebt Stautsty mit gewohnter Klarheit papier und anderen nüglichen Sachen sollen die seltsamen Ferien- schaft teile mit der Polizei den Standpunkt, daß das beschlagnahmte hervor, daß ein Massenstreit niemals gemacht oder von Führern folonisten ein Testament mitbringen. Die dreiwöchige Ferientour Maifeier- Plakat zur Kategorie der verbotenen Blakate gehöre und anbefohlen werden könne, sondern daß er von selbst aus den nicht den nach§ 9 des herangezogenen Preuß. Pressegesebes zuge. Massen entsteht, wenn Verhältnisse eintreten, die die ganze Masse, lassenen Aushang- Plakaten zugezählt werden könne. Auf die auch solche, die bisher als Indifferente, Gelbe, Christliche uns Frage des Vorsitzenden nach den Gründen des staatsanwaltlichen gegenüber gestanden haben, auf das Tiefste erregen. Giner solchen Standpunktes gab der Amtsanwalt die prächtige Antwort, daß er Situation sind wir vielleicht sehr viel näher, als bisher geglaubt können. Die Befundungen eines als Beuge anwesenden Kriminal- Form, in der ihn der 2. Vorsitzende dieser Kommission in furzen schußmannes brachten etwas Licht in die Sache und ließen er- Auszügen mitgeteilt hat und schickt sich die Majorität des Reichs­fennen, daß Polizei und Staatsanwaltschaft aus der Illustration tags an, ihn zu akzeptieren, dann ist sicherlich mit einem Schlage des Plakates( eines sog. Vordruck- Plakates, das im Kopfe u. a. eine die Stimmung da, die Kautsky am Schlusse seiner Schrift als Vor­fleine rote Fahne trug) den Schluß" gezogen hatten, daß diese bedingung des politischen Massenstreits betrachtet, denn dann steht das Plakat aus dem Rahmen eines gewöhnlichen Versammlungs- das Koalitionsrecht selbst auf dem Spiel. Dann wird jedem Ge­4 Uhr Abteilungsweise Licht, Luft- und Wasserbäder, Spiele, Platates hebe und daraufhin das beschlagnahmte Platat als ver- werkschaftler zum Bewußtsein gebracht, daß mit gewertschaft= Spaziergänge. lichen Mitteln allein der Kampf für die Befreiung des Proles tariats nicht geführt werden kann. Das, was die Gewerkschaften mit größter Anstrengung in jahrzehntelanger Arbeit errungen haben, will die Gesetzgebung ihnen dann mit einem Schlage rauben und ihnen den Ast absägen, auf dem sie sißen. Diese Tat­fache und die daraus sich ergebenden politischen Zusammen­hänge an der Hand der neuen strafrechtlichen Geseze bis in alle Einzelheiten immer und immer wieder flarzulegen, ist die nächste und dringendste Aufgabe der Zukunft.

1/21 Uhr Mittagessen und Postausgabe.

1-8 Uhr Mittagspause und Freizeit.

3 Uhr Antreten zur Paroleausgabe.

32 Uhr Kaffee.

6 Uhr Rüdfehr aller Abteilungen ins Quartier.

63 Uhr Abendessen.

8 Uhr Abendandacht.

8-9 Uhr Stille Andacht.

9 Uhr Zur Ruhe begeben.

912 Uhr Augen und Mund zu.

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botenes tariert werden müsse. Dieser Auffassung trug der Amts. anwalt Rechnung, indem er die erneute Bestrafung der Ange­flagten in der Höhe des polizeilichen Mandates beantragte. Das Schöffengericht tam zu der Auffassung, daß die Illustration, auch die rote Fahne, lediglich zur Ausstattung des Platates gehöre und diesem keinen anderen Inhalt als einen Hinweis auf die Maifeier­Versammlungen gäbe. Es sprach beide Angeklagten kostenlos frei. Gründe eines Terrorurteils.

Ginundzwanzig Tage will man Krieg führen" und Feldgottes­dienst abhalten! Welchen vernünftigen Zweck diese groteste Soldaten­spielerei mit ihrem Drumherum hat, vermag niemand einzusehen. Das Oberlandesgericht Breslau verhandelte am Diens­Das Naturempfinden der Jungen wird dadurch sicherlich nicht ge- tag über die Revision des Genossen Frenkel- Görlig, stärkt. Deshalb können nur gedankenlose Eltern oder solche, bei Gauleiter des Deutschen Steinfegerverbandes. Die Be­denen der militärische Fanatismus über die elterlichen Pflichten gründung der Verwerfung der Revision spricht Bände. merkwürdige Vorstellungen geweckt hat, ihre Kinder einem derartigen Frenkel war wegen angeblicher Anstiftung zum Gewerbever­Treiben überantworten. Von der Arbeiterschaft nimmt man als gehen(§ 153 der R.-G.-O.) vom Schöffengericht Strehlen freige­selbstverständlich und ohne zu wissen, daß für die eigenartige Ferien- sprochen, dagegen von der Straffammer Brieg zu sechs Wochen fahrt 25 W. zu zahlen sind, an, daß sie nicht einen Jungen zu Gefängnis verurteilt. diesem Kriegspiel stellt. Wenn die Arbeiterjugend hinauswandert, dann tut sie es nur in der vollen Erkenntnis der engen Beziehungen des Menschen zur schönen Natur und labt und erquickt sich geistig und förperlich, erfrischt und träftigt sich für ihren Lebenstampf.

Genossenschaftliches.

Eine Arbeitergenossenschaft als Staatsschuldneriu. Der Hamburger Staat beabsichtigte, einen größeren Plaß am Hochbahnhof Mundsberg zu verkaufen. Die Finanzdeputation hatte bereits den Verkaufstermin angelegt, ein Stäufer hatte sich gefunden, mit dem im Vorwege ein Abkommen getroffen war, daß er den Plaz für Spekulationsbauten haben solle, falls bei der Versteigerung niemand mehr biete. Da griff die Bürgerschaft ein und ersuchte den Senat um Verhinderung des Verkaufs, damit eine Bebauung mit Etagenhäusern vermieden werde. Der Senat erklärte sich außer stande, dem Verlangen der Bürgerschaft nachzukommen. Der Verkauf fand daher statt. Aber Käufer des Plages wurde nicht der vorgemerkte Spekulant, sondern die Arbeitergenossenschaft Produktion, die einen höheren Preis bot. Sie wird auf dem Play, dessen natürliche Schönheit nach Möglichkeit gewahrt bleiben soll, ein großes genossen­schaftliches Warenhaus errichten. Da der Staufpreis, sirfa 700 000 Mart, vorläufig nur zum Teil zahlbar ist, wird die Produktion gleich zeitig Schuldnerin des Hamburger Staats, dem sie ungefähr eine halbe Million zu verzinsen haben wird.

Von der österreichischen Genossenschaftsbewegung. Der Warenabsatz der österreichischen Arbeiterfonfumbereine ist 1913 von 329 auf 324 Stronen pro Kopf gefallen. Der Zentral­verband umfaßt 500 Genossenschaften mit 300 934 Mitgliedern (+5000), die Barlofung stieg auf 97,8 Millionen Stronen(+42 000 Kronen), das Bruttoerträgnis war 14,34 Proz. des Umsatzes. Die Geschäftsanteile stiegen von 4,8 auf 5,2 Millionen Kronen, die angelegten Spargelder der Mitglieder von 9,4 auf 12,3 Millionen und das in schlimmer Krisenzeit. Die Entwicklung in Wien blieb etwas hinter der in der Provinz zurück, aber natürlich steht Wien

an erster Stelle.

Soziales.

Stillgeld in der Schweiz .

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Der Verband hat mit den Unternehmern einen festen Tarifver­trag, in dem sich die Ueternehmer u. a. auch verpflichten, nach Mög lichkeit nur organisierte Arbeiter zu beschäftigen. Der dem Unter­nehmerverbande ebenfalls angehörende Steinsetzmeister Herzberg in Strehlen stellte im Frühjahr 1913 zwei Arbeiter Binder, Bater und Sohn ein, in der irrtümlichen Annahme, daß beide organisiert find. Frenkel wandte sich nach etwa 4 Wochen an Herzberg und ersuchte diesen, die beiden Unorganisierten zum Beitritt zu bewe­gen. H. kam dem nach. Nach 14 Tagen verließen beide frei­willig die Arbeit, ohne daß ihnen im Arbeitsverhältnis Schwierig keiten entstanden wären. Beide traten bei einem anderen Arbeit geber in Stellung. Hier soll der Steinseher Burisch dem einen der beiden der andere war inzwischen in die Organisation ein­getreten..terrorisiert" haben, und zwar auf Grund eines von Frenkel an ihn gerichteten Briefes. Frentel bestritt ganz ent­schieden, einen solchen Brief geschrieben zu haben. Das Schöffen­gericht Strehlen konnte auch nicht feststellen, daß der Brief tat­fächlich geschrieben sei. Burisch ferner bekundete, ganz aus freien Stücken gehandelt zu haben, als er den Unorganisierten zum Bei tritt in den Verband aufforderte. Dennoch nahm die Straffammer an, Frenkel habe den Brief an B. geschrieben und verurteilte ihn. Das auf Grund solchen Beweismaterials" ergangene Urteil focht der Verurteilte im Revisionsverfahren an. Sein Verteidiger führte den Nachweis von der rechtlichen Unhaltbarkeit des Straf­fammer- Urteils. Der Staatsanwalt erkannte auch an, daß seine Ginwendungen nur ,, theoretisch zutreffen". Und doch wurde die Revi­sion nach dem Antrage des Anklägers verworfen, der betont hatte, es sei nötig, den Mißbrauch der Macht des Verbandes gegen Einzel­stehende zu brechen.

Theoretisch freigesprochen, praktisch verurteilt. Genau wie mit dem Koalitionsrecht theoretisch besteht es, praktisch läuft der Anwender des Koalitionsrechtes Gefahr.

Vortourf der Rechtsbeugung.

Beim Beginn der vierten Sibungsperiode des Leipziger Schwurgerichts richtete am Mittwoch der Vorsitzende, Landgerichts direktor Dr. Mahn, eine Ansprache an die Geschworenen, in der er auf einen Fehlspruch des vorgängigen Schwurgerichts gegen den Bäcker Schindler hinwies und bemerkte, daß Blätter aller Barteirichtungen mit Recht den Spruch als Fehlspruch bezeichnet hätten. Die zurechnungsfähigkeit des Angeklagten sei außer Zweifel gewesen und er habe auch eingestanden, daß er seine Frau Der Schweizer Bundesrat hat am Dienstag eine Vorlage töten wollte. Zu seinem eigenen und zum Erstaunen seines Ber­über die Unterstützung der Wöchnerinnen durch teidigers sei trotzdem der Angeklagte freigesprochen worden. Das Verabfolgung eines sogenannten Stillgeldes durch beraten. sei feine Rechtsprechung, sondern eine Rechtsbeugung gewesen. Nach Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Kranken- Die Geschworenen hätten ihre Pflicht verlegt und einen uner­versicherung fann einer Wöchnerin, die über die Dauer der hörten Fehlspruch gefällt. Die Geschworenen seien an das Gesetz Unterstützung hinaus während vier Wochen das Kind stillt, gebunden, sie dürften sich nicht über das Gefeß hinwegsehen. Und eine Entschädigung von 20 Fr. zuerkannt werden. Es wenn ein Angeklagter noch so sehr zu bedauern ist, so sind dazu erhob sich nun die Frage, ob das Stillgeld allen Wöchnerinnen, die mildernden Umstände da, von denen Gebrauch gemacht werben die einer anerkannten Kaffe angehören, oder nur solchen, die tann. Es sei zu hoffen, daß ein so unerhörter Fehlspruch in diesem bereits während neun Monaten die Mitgliedschaft besigen, Saale nicht wieder vorkomme. ausgerichtet werden solle. Der Bundesrat hat beschlossen, das Geld ohne Einschräntung an alle Wöchnerinnen der abfolgen zu lassen, die die erwähnten Bestimmungen des Gesezes erfüllen. ten Beſtim

Gerichtszeitung.

ver­

Fehlspruch war. Unser Leipziger Bruderorgan bezeichnete ihn Es mag sein, daß der Freispruch des Bäckers Schindler ein als solchen. Biegt aber eine Rechtsbeugung bor ? Ein Beamter, der vorsäßlich zugunsten oder zum Nachteile einer Person einer Beugung des Rechts sich schuldig macht, wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bedroht. Wie bald würde der Kadi angerufen werden, wenn ein Laie einen Berufsrichter, der zu Unrecht freigesprochen oder verurteilt hat, der Rechtsbeugung zeiht! Ist doch der Staats­

Den Stiefbruder in der Notwehr erwürgt. Den Abschluß einer häßlichen Familienszene bildete eine anwalt so oft mit Beleidigungsflagen schon bei der Hand, wenn Anklage wegen störperberlegung mit tödlichem ungerechte Urteile als Klaffemurteile bezeichnet werden. Wird Ausgange, welche gestern das Schwurgericht des wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung gegen den sächsischen Landgerichts II beschäftigte. Angeklagt war der aus der Schwurgerichtsvorsitzenden eingeschritten werden? Untersuchungshaft vorgeführte Installateur Hermann Jungfer.

Landratsobstruktion.

Aus aller Welt.

Die besorgten Kolonialschwärmer.

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6000 M. Hat Herr Wörmann dem Professorenrat in Hamburg zur Verfügung gestellt als Preis für die beste Bearbeitung der Frage: Durch welche praktischen Maßnahmen ist in unseren Kolonien cine Steigerung der Geburtenhäufigkeit und Herab­se bung der Kindersterblichkeit bei der eingeborenen farbigen Bevölkerung des wirtschaftlich wertvollsten Aktivums unserer Kolonien zu erreichen? Zerüd­fichtigt sollen auch werden die religiösen, ethnographischen und wirt­schaftlichen Verhältnisse, soweit diese von Einfluß auf Geburten­zahl und Säuglingssterblichkeit bei den Eingeborenen unserer Kolo­nien sind. Außerdem sollen praktische Vorschläge zur Steigerung der Geburtenhäufigkeit und Verhinderung der Kindersterblichkeit Und schließlich braucht die Arbeit nicht die ge­samten deutschen Kolonien zu umfassen, es genügt auch, wenn einzelne Schutzgebiete herausgegriffen werden.

gemacht werden.

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Es ist nicht zu zweifeln, daß die Preisaufgabe, die der Pro­fefforenvat an das schivarze Brett der Universität anschlagen ließ, gelöst wird. Vielleicht melden sich einige Herren zur Lösung dieser Aufgabe, die bereits praktische" Erfahrungen in den Kolo­nien erworben haben. So könnte Herr Trotha, der Herero­befämpfer, zweifellos nachweisen, wie der Dezimierung der Farbi­

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gen entgegengearbeitet werden kann. Vielleicht auch Prosper bon Arenberg u. a. m. Ferner dürften auch die Herren ujelegporteure fachkundige Leute sein, und schließlich diejenigen, die in den Kolonien zur Verbreitung der Syphilis beitragen. Interessant aber ist es, daß die farbige Bevölkerung durch den Professorenrat in Hamburg zum wirtschaftlich wertvo IT­jten Aktivu m" unserer Kolonien avanziert, während doch aus der bisherigen Behandlung der Farbigen zu schließen war, daß man sie auszurotten willens fei. Hoffentlich bleibt die Lösung der Preisaufgabe der Deffentlichkeit nicht verschlossen.-

Brandkatastrophe in Leipzig.

in Leipzig - Schönefeld tam am Mittwoch ein Brand aus, Im Laboratorium der Farbenfabrik von Berger u. Wirth der mit riesiger Geschwindigkeit um sich griff und bald das ganze Gebäude in ein Flammenmeer hüllte. An den Benzin- und Spiritusbehältern fand das Feuer reichliche Nahrung. Erst in später Abendstunde gelang es, den Brand auf seinen Herd zu be­schränken. Die Laboratoriumsarbeiter Dörnberg, Krause und Gspenheim wurden durch Brandwunden schwer ver­est; die beiden lettgenannten Arbeiter dürften kaum mit dem

Leben davonkommen.

Unwetter in Siebenbürgen .

Ginem furchtbaren Unwetter ist am Mittwoch eine ganze Ort­schaft in Siebenbürgen zum Opfer gefallen. Durch einen voltenburchartigen Regen wurde die große Ortschaft Also Ratos fast vollständig vernichtet. Die meisten Häuser sind von den gewaltigen Regenmassen unbewohnbar geworden, so daß die an den Feldfrüchten und Stulturen ist enorm. Bevölkerung ohne Obdach ist. Viel Vich ist umgekommen, da die ganze Ortschaft unter Wasser steht. Der angerichtete Schaden

Man kennt seine Pappenheimer.

Barijer Zivilgericht wies der Anwalt der Beklagten darauf hin, Bei einem Prozeß der amerikanischen Zollbehörde vor dem daß die amerikanische Zollbehörde bei dem Parijer Generalfonsulat ein Ueberwachungsbureau unterhalte, welches einen förmlichen Spionagedienst eingerichtet habe, um die dortigen Ein­

äufe amerikanischer Staatsbürger zu fontrol­geführten Waren auch wirklich nach ihrem richtige Werte deklariert werden.

Tieren und auf diese Weise festzustellen, ob die von ihnen ein­

Kleine Notizen.

In der Generalversammlung des Kriegervereins in Heydekrug Der Angeklagte hatte im Februar d. Js. seine in Zoffen lebenden Eltern besucht und war hier mit seinem 29jährigen Stief-( Oftpr.) wurde der Landrat Dr. Peters zum Vorsitzenden nicht da bi au erstickte in der Giebelstube der Steinseher kablik. Folgenschwerer Brand. Beim Brande eines Wohnhauses in bruder, dem Arbeiter Paul Rozdeutscher zusammengetroffen. wiedergerwählt. Er gab jetzt seinem Untergebenen, einem Kreis- Seine Schwiegermutter berbrannte. Dieser, ein trunksüchtiger und gewalttätiger Mensch hatte sich am assistenten die Anweisung, bei den weiteren Wahlen Obstruktion Hauseinsturz. Ein in Reparatur befindliches Gebäude in Abend des 22. Februar wieder einmal betrunken und war, nachdem zu treiben. So sagte er zu ihm: Lassen Sie sich er schon am Tage vorher feine Mutter geohrfeigt hatte, seinem feste wählen. Dann lehnen Sie ab, und wenn es bis morgen id, fellst tumen Vater zu Leibe gegangen. Als dies der viel schwächlichere und stets fräntliche Angeflagte jah, stürzte er sich auf den Angetrunkenen mittag dauert. Sie können dann meinetwegen brei Tage feiern." und padte ihn am Halse. Die Empörung über die brutale Be- Die Obstruktion setzte auch ein; hauptsächlich waren es Beamte des handlung feines alten Vaters verlieh dem schwächlichen Menschen Landratsamtes, die sie betrieben. Es wurde deshalb bis brei Uhr Riefenträfte und als er seinen Stiefbruder endlich losliek, jant morgens gewählt. Der Kommandeur des Kriegervereins, Amts. dieser tot zu Boden. Er war erwürgt worden. richter Bleit, hielt schließlich dem einen Beamten des Landrats­

Der Be

Rechtsanwalt Max Chodziesner machte vor Gericht geltend, amtes vor, er hätte eine Opposition getrieben, wie sie im Parla­daß hier ein Schulfall von Notwehr vorliege, da der Angeklagte ment von derjenigen Partei getrieben werde, die sie als aus­ebiglich einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich oder gebiente Solbaten nicht wählen könnten. Sein Verhalten lasse einen anderen" abgewehrt habe. Nach ganz kurzer Beratung einen eventuellen Ausschluß gerechtfertigt erscheinen. berneinten auch die Geschworenen die Schuldfrage und der Ange- amte fühlte sich beleidigt und verklagte den Amtsrichter wegen tlagte wurde demgemäß freigesprochen. Beleidigung. Dieser wurde jedoch freigesprochen. Das Gericht stellte fest, daß Obstruktion getrieben worden wäre.

Jagd auf ein Maifeierplakat.

Versammlungen.

land immer wunderlichere Blüten. Am Mittwoch hatte sich Die Nadelstichpolitik gegen die Arbeiter treibt in Deutsch­das Schöffengericht zu Hannover mit der von der Anklagebehörde aufgeworfenen Frage zu befaffen, ob Mai-| feierversammlungsplakate mit Beschlag zu belegen feien, weil bittet uns, im Anschluß an unseren Bericht in der gestrigen fie- illustriert sind.

haltes des spanischen Königspaares als Wohnung dienen sollte, iſt Santander, das dem königlichen Gefolge während des Aufent­eingestürzt. 3wei Personen wurden getötet und vier verlegt.

Spiel und Sport.

Radfahrer.

Arbeiter.Radfahrer- Bund, Solidarität". Mitgliedschaft Berlin .. Tourenplan zum Sonntag, den 5. Juli.

( Palme). Alle Starts: Bülowstraße 58. 1. Abt. Früh 5 Uhr: Gussow( Schuft). Nachm. 1 Uhr: Schmödwit 2. Abt. Sonnabend 7 1hr abends: Trebbin , Ludenwalde, Hoher Golm, Baruth , Zoffen. 5. Juli, nachm. 12%, lhr: Neu- Dabendorf, Walds und Seeschloß. Start: Fontane - Promenade.

3. Abt. Früh 4, Uhr: Diensdorf am Scharmüßelsee. Früh 7 Uhr: Seeblid, Bergluch( Badetour). Nachmittags: Stralau( Schonert), Bezirks­fest. Billetts am Start. Start 1 Uhr: Lausiker Platz 12.

4. Abt. Sonnabendabend 10%, Uhr: Nacht- und Abkochtour Pätsee. 5. Juli, früh 5 und 12 Uhr: Badefour Krossinsee. Start: Stüftriner Platz. 5. Abt. Früh 6 Uhr: Badetour Werlfee( Seeblic). Nachmittags 1 Uhr: Straße.

Stralau( Schonert), Bezirksfest. Willetts am Start: Weberwiese, Memeler

Der Kampf um das Roalitionsrecht. Genosse Heinemann Nummer des Vorwärts" über feine Ausführungen in der Ver­Am 1. Mai d. J. waren in Hannover in Restaurants usw, zahl jammlung des 4. Streifes zu beröffentlichen, daß er am Schluß 8 Uhr und mittags 12 Uhr: Badetour Bandliksee( Bum Seekrug). 6. Abt. Sonnabendabend 12 Uhr: Nachttour Dderberg. 5. Juli, früh reiche Maifeier- Blatate von der Polizei beschlagnahmt und ent- folgendes dargelegt hat: Mit vollem Recht habe man auf dem Start: Oberberger Str. 28. fernt worden. Sinterher flatterte jedem Aushangstelleninhaber Gewerkschaftsfongres in München hervorgehoben, daß kein ge- 7. Abt. Früh 6 Uhr: Lante, Liepnissee. Mittags 12 Uhr: Gorinsce ein sich auf§ 9 des Gesetzes vom 12. Mai 1851 ftüßendes Straf- fehliches Mittel unbenußt bleiben dürfe, um zu verhindern, daß( Sportshaus). Start: Schulstr. 29.