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Nu'ch zu Seit Anfragen'an diese NachweisSureaus können die obenerwähnten Postkartenformulare benutzt werden, wo- bei die Ortsangabe entsprechend zu ändern wäre. So würde z. B. bei einer Anfrage über einen Heeresangehörigen der Königlich Sächsischen Armeekorps, die an das Nachweis- bureau des Königlich Sächsischen Kriegsministeriums zu richten wäre, auf dem Postkartenformular der Vordruck Berlin   NW. 7 Dorotheenstr. 48 inDresden  " zu ändern sein. Tie Portofreiheit wird dadurch nicht beeinträchtigt. Lebensmittelzüge für Großftäüte. Berlin  , 6. August.  (Amtlich.) Vom siebenten Mobil- machungstage(8. August) einschließlich ab stehen zur Ver- sorgung von großen Städten mit Lebensmitteln sich täglich zu gleicher Zeit wiederholende Züge im Militärfahrplan zur Verfügung. Die Zugverbindungen werden durch die Linien- kommandanturen in der Presse veröffentlicht und an den Bahnhöfen angeschlagen. Interessenten haben sich um Aus- kunft und wegen Bereitstellung von Wagenmaterial an die Handels- und Landwirtschaftskammern zu wenden. Senthtgimg wegen üer ßliegergefahr. Berlin  , 6. August.  (Amtlich.) Es ist bekannt, daß feind- liche Flieger in Luftfahrzeugen innerhalb der deutschen   Grenzen gesehen worden sind. Die Bevölkerung kann beruhigt darüber sein, daß unsere eigenen Luftfahrzeuge in derselben energischen Art ihre Pflicht tun werden. Es ist aber dringend geboten, in gleicher Weise wie über alle Truppenbewegungen so auch über unsere Luftflotte strengstes Stillschweigen zu beobachten. Aus diesem Grunde verlautet auch in der Oeffentlichkeit nichts über die Tätigkeit unserer Zeppeline und Flugzeuge. Berlin  , 6. Augnst. Es ist fast ausgeschloffen, daß ftemde Luftschiffe oder Flieger Berlin   erreichen werden. Ein« Be- unruhigung der Bevölkerung, wenn Luftfahrzeuge gesichtet werden, ist daher ganz unbegründet. Zahlreiche deutsche   Flieger, auch deutsche  Luftschiffe, werden dagegen auch in der nächsten Zeit die Provinz Brandenburg   und selbst die Bororte von Berlin  überstiegen. Es fiud Uebungsstüge, die jetzt naturgemäß besonders häufig gemacht werden. Durch unvorsichtiges Benehmen, uamentlich wildes DraufloSschirßen kann daS allergrößte Unglück geschehen. Unsere braven Flieger sind, wenn nicht von alle« Seiten Ruhe und Besonnenheit bewahrt wird, den schwersten Gefahren ausgesetzt. ES ist daher unter allen Umständen jedeS Schießen auf Luftfahrzeuge zu unterlassen. /lbgeblafene Dutomobiljagü. Berlin  » 6. August.(Amtlich.) Die Jagd auf angebliche feind- liche Geldautomobile ist einzustellen, sie gefährdet dir Durch- ftihrung des notwendigen KraftwagenverkehrS für unsere Heeres- leitung._ politische Uebersicht. Oeffnung der Grenzen. Not kennt kein Gebot", sagte der Reichskanzler am Dienstag, als er vor den versammelten Vertretern des Volkes die internationale Lage darlegte. Und wirklich: hat doch die Not des Krieges selbst ein Gebot der deutschen   Agrarier, zu brechen gewußt, daS jahrzehntelang unerschütterlich schien. Die deutschen   Grenzen sind über Nacht ge<- öffnet worden weit geöffnet einer zollfreien Einfuhr der wichtigsten Nahrungsmittel und zahlreicher anderer Produkte. Wohl klingt es wie eine Ironie in dieser Zeit: Die Grenzen sind geöffnet worden. Welche Grenzen denn? An der Ostgrenze Heinde, an der Westgrenze Feinde, die nördliche Wasserkante in steter Gefahr, von einer übermächtigen Flotte blockiert zu werden. Allenfalls die Hoffnung, daß über Italien  , Holland  , Dänemark   eine beschränkte Anfuhr möglich wird.... Auch das soll nicht übersehen werden: Die Grenz- öffnung, die jetzt beschlossen wurde, soll nur eine vorläufige sein, eineNotöffnung" für die Dauer des Krieges. Trotz- dem, das Prinzip der offenen Grenzen wird doch einmal wieder anerkannt, und daS bedeutet einen Schlag ins Gesicht der vielen Phrasen, die zur Rechtfertigung der Wucherzölle und Grenzsperren erdacht, gesprochen und ge- schrieben wurden. Die Zölle werden gründlicher beseitigt, als man sich daS je hätte träumen lassen. Zollfrei sollen fortan eingeführt werden: Roggen, Weizen und Spelz, Ger   st e, Hafer, Buchwerzen, Hirse, Mais, Reis, Speisebohnen, Erbsen, Linsen. Futter«<Pfe»de» usw.) Bohnen. Lupmen Wicken, Kartoffeln, frisch. Futterrüben. Möhren. Wanerruheu und sonstig« Feldrüben, getrocknet. Zuckerrüben, Grün- sutter, Heu, auch getrockneter Klee, und anderweit nicht genannte getrocknet« KuttergewSchse; Stroh und Spreu, auch Schüben: HäckeAng(Häcksel). Rotkohl. Weihkohl. Wirsingkohl, frisch. Küchen- gewüchie.«inschließltch der als solch» dienenden Feldrübe«, unreife Dpelsebohnen und unreife Erbsen, getrocknet: Speise- bohnen und Erbsen(reife und unreife), gebacken ober sonst emfach zubereitet; Kartoffeln, zerkleinert(ausgenommen Graupen und Grieh au« solchen), gedarrt, gebacken oder sonst einfach zubereitet, Pferd«. Maulesel, Maultier«, Rindvieh, Schafe, Schweine. Federvieh(Gänse. Hühner aller Art und sonstiges� Federvieh), Fleisch, ausschliehlich de« Schweinespeck«. und genießbare Eingeweide von Vieh(ausgenommen Federvieh), frisch auch gefroren, einfach zubereitet und zum feineren Tafel- genuh zubereitet. Schweinespeck. Fleischextrakt und Fleischbrüh. tafeln: Suppentafeln: flüssig« und eingedickte Fleischbrühe: »leischpepton, Würste aus Fleisch von Bteh, Federvieh oder Bild, gesalzene Heringe, unzerteilt, Fische, einfach zubereitet, Schmalz und schmalzartige Fette(Schmalz von Schweinen und Gänsen, Rmdsmarl. Oleomargarine und andere schmalzartige Fette), Schweine- und Gäusesett. roh(uneingeschmolzen, unauSgepreht), mit Ausnahme des Schweinespecks und der Flomen(Fliesen, Liesen); ferner Grieben zum Genuß, Talg von Rindern und Schafen» roh oder geschuiolzen; auch Preßtalg, B u t t e r, frisch, gesalzen oder ein- geschmolzen(Butterschmalz), Käse, Eier von Federvieh und Federwild. Mehl, Graupen. Grieß und Grütze aus Getreide; auch Reisgrieß. sonstige Müllereierzeugnisse. Palmöl. Palmkernöl. Kokosnußöl und anderer pflanzlicher Talg, gewöhnliches Backwerk whne Zusatz von Eiern. Fett, Gewürzen. Zucker oder dergleichen). Margarine. Margarinekäse. Kunstsp-isefett, Milch, eingedickt 5'rupm.lch). auch mit Zusatz von Zucker, Nahrung«. und Genußmittel anderweit nicht genannt, frisch getrocknet oder zubereitet. Nahrung«- und Genußmittel aller Art mit Ausnahme der Getränke) in luftdicht verschlossenen Behält- "'',1°w°it fi« nicht an sich unter höhere Zollsätze fallen, Erdöl  ?°�um>. Misiger natürlicher Bergteer(Erdteer). Braunkohlen. Schieferöl. Oel   aus Teer der Boghead- oder oder gereinigt'' fonf<ifle°"derweit nicht genannte Mineralöle, roh kl �undesrat hat dazu ausdrücklich auch noch an- geordnet, dag gewisse Paragraphen des Fleischbeschau- gefetz eS aufgehoben werden, Me geeignet waren, die Vieh- und Fleischeinfuhr zu erschweren oder gar unmöglich machen und deshalb oft erörtert und kritisiert worden sind. ES heißt in der Veröffentlichung des Bundesrats u. a. Der Absatz 1 des§ 12 de« Gesetzes betreffend die Schlacht- Vieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1930 wird außer Kraft gesetzt. Die Untersuchung des in das Zollinland eingehenden Fleisches in luftdicht verschlossenen Büchsen und ähnlichen Gefäßen, von Würsten und sonstigen Gemengen au« zerkleinertem Fleische hat sich auf die Feststellung einer äußeren guten Be- schaffenheit zu beschränken. Die Untersuchung ist bei der Einfuhr vorzunehmen. Der Zuführung zu den UntersuchungS- stellen bedarf es nicht Die Ziffer 1 in Abs. 2 a. a. O. wird dahin abgeändert, daß es der Miteinfuhr der Organe, soweit sie durch Gesetz oder durch Beschluß de« Bundesrat» angeordnet ist, und des natürlichen Zusammenhanges dieser Organe mit dem Tierkörper nicht bedarf; ferner, daß der Tierkörper bei Rindern, ausschließlich der Kälber, auch in Viertel zerlegt sein kann. Soweit nach den vorstehenden, die Einfuhr erleichternden Be- stimmungen eine Untersuchung de? frifchenFleifcheS nicht in dem Umfange möglich ist, wie sie in den Ausführung«- bestimmungen v zum Fleischbeschaugesetz vorgeschrieben ist, hat sie nach den allgemein gültigen Grundsätzen der wissenschaftlichen Fleischbeschau zu erfolgen. Frisches Fleisch, da« danach in gesundheitlicher Beziehung zu Be- denken Anlaß gibt, ist. soweit es nicht nach Z 13 I der AuS- führungsbestimmungen v in unschädlicher Weise zu beseitigen ist, von der Einfuhr zurückzuweisen. DaS geht noch über die Forderungen hinaus, die von der Sozialdemokratie im Kampf gegen die Fleischnot so und so oft gestellt wurden. Man darf wohl daS Vorgehen des Bundes- rats als eine Bestätigung dessen auffassen, was von der Sozialdemokratie immer und immer wieder behauptet wurde, daß für die Aufrechterhaltung jener Bestimmungen die Interessen die Agrarier maßgebend waren. Es geht auch ohne die hohen Zölle und die Einfuhr- beschränkungen das ist die Lehre, die man aus all dem ab- nehmen kann. In jedem Falle wird die Folge des jetzigen Notgesetzes hoffentlich sein, daß die alten Zollmauern überhaupt nicht mehr aufgerichtet werden. AuS dem Elsast. DieRheinisch-Westfälische Zeitung' weiß aus dem Elsaß   zu berichten, daß dort jetzt«mit Eifenklauen zugepackt' würde. Der Abbä Collin", schreibt sie in dem ihr eigenen Stil,und etwa 39 der welschen Hauptfchreier sind ver» haftet. Wetterlä, der Fuchs, hatte Wind bekommen, und war rechtzeitig verduftet. Die HetzblätterNouvelltst' und. Lorram" sind gezwungen worden, ihr Erscheinen einzustellen; die sranzösrsche Presse in Elsaß-Lothringen   ist vernichtet; diese Presse, welche uns mit Beschimpfungen und Prozessen verfolgt, und gegen die wir jahrelang ohne Erfolg ankämpfen mußten, weil uns die Reichsregierung und der Graf Wedel im Stiche ließ.' Man wird sich fragen müssen, ob dergleichen dem Interesse der augenblicklichen Situation dient, zumal wenn daran Glossen ge- knüpft werden wie diese: Die neue Regierung hat aulaewedelt, das Heer schwefelt aus. Und mit welcher Schadenfteude mögen wohl sie Offiziere in Zabern   jetzt da» wunderbare Gefühl haben, daß s i e die Herren der Lage sind, daß die Tage de» hervorragenden Bürgermeisters Knöpfler der lomischen Geschichte angehören, und daß zum zweiten Male kein Straßenjunge und betrunkener Rowdi wagen wird, sie zu beschimpfen: e? würde dann wohl mit einer Einsperrung in dxn Panpurenkeller sein Bewenden Nicht mehr haben.'.,. Da» Essener Scharfmacherblatt trägt die Verantwortung, wenn dies« seine Art von Stellungnahme alte Wunden aufreiht und zu unerquickliche« Erörterungen führt. Justizministerielle Anordnungen. Aus Anlaß des Krieges hat der preußische Justizminister eine Reihe von Verfügungen getroffen. Der Inhalt der Verfügungen, die allgemein inleresfieren. geht dahin: Strafaufschub und Strafunterbrechungen sollen möglichst bewilligt werden, um Verurteilten den Eintritt in das Heer zu ermöglichen. Auch soll den Familien, deren Ernährer zu den Fahnen einberufen find, möglichstes Entgegenkommen gewährt werden. Bei Einziehung von Kosten soll Personen gegenüber, die infolge be» Kriege» in eine bedrängt» Lage gekommen find, und Familien, deren Ernährer zu den Fahnen«inberufen find, Stundung gewährt werden. Anträgen Gefangener auf Strafveurlauvung zur Ver- richtung von Erntearbeiten soll entsprochen werden. Eine Verfügung endlich verlangt, daß die Gerichte auch an Sonn« und Feiertagen den GcrichtSeingesessenen bei der Be- sorgung ihrer RechtSangelegenheiten im weitesten Maße sich zur Ver- sügung stellen._ Unterstützung der Familien eingezogener StaatSarbeiter. Wie amtlich gemeldet wird, sollen den zurückgebliebenen An- gehörigen der zum He«re»dienst«inberufenen Arbeiter, die in reiche- und preußischen Staatsbetrieben ständig beschäftigt waren, folgend« Unterstützungen gewährt werden: a) der Ehefrau je nach Bedarf bis zu 25 Proz. de» Lohns, d) jedem Kinde unter 15 Jahren je nach Bedarf bis zu 6 Proz. des Lohns, im ganzen für alle höchsten« die Hälfte de« Lohn«. Die Bezüge im einzelnen sollen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Höbe des Lohnes vemesseq werden._ Die Hilfsaktionen der Kommunen. Zugunsten einer Hilfsaktion für die Familien der in» Feld ge- zogenen Krieger haben die nichtlrteg»pfltchtigen städtischen Lehrer Nürnberg  « auf 33 Prozent, die Oberbürgermeister von Nürn- berg und Fürth   auf die Hälfte ihrer Gehälter verzichtet. Regelung der kleinen Mieten. Der Gouverneur von Königsberg  . Generalleutnant v. Pappritz  , hat auf Grund de»§ 9b de« Gesetze» über den Belagerungszustand bestimmt, daß in Königsberg   i. Pr. eine Kündigung bon kleinen Wohnungen bis zur Größe von einer Küche und zwei Wohnräumen feiten« de» Vermieter» ohne Zustimmung de» Mieter» verboten ist, und daß für die Zahlung der Mieten von Wohnungen bis zu einer Größe von einer Küche und zwei Wohnräumen ein Moratorium, da« heißt eine Stundung, vorläufig bis zum 1. Oktober d. I. eintritt. Dies bedeutet aber nur einen Aufschub, nicht einen Erlaß der Zahlung der Miete für diese Zeit. Der Gouverneur erwartet von den Ver» mietern,daß sie nicht etwa versuchen, die Mieter durch ungerecht- fertigte Belästigungen zum Freigeben der Wohnungen zu ver- anlassen', da er sonst gezwungen wäre, mit scharfen Maßregeln gegen sie vorzugehen. Andererseits erwartet er von den Mietern, daß sie, soweit es ihre Mittel irgend erlauben, ihrer Bertragspflicht nachkommen und insonderheit sich den allgemein gültigen HauS- regeln fügen. Wir haben gestem schon darauf hingewiesen, daß allgemein auch ohne Eingriff de» Kommandos eine Klage auf Zahlung der Miete. Aufhebung deS Vertrages und dergleichen erfolglos ist, weil die Prozesse, bei denen ein- Partei zu den Einberufenen gehört. während de» Kriege» ruhen. Auch eine Klage gegen die Ehestau allem dürste vom Gericht auszusetzen sei«. KrlegSgefastgeue als Sanft arSettev. Kammergerichtsrat Dr. Wolff sucht in fterDeuischevl Tageszeitung"(vom S. August) nachzuweisen, daß die Haager Konvention vom 18. Oktober 1997 die zwangsweise Verwendung kriegsgefangener fremder Soldaten zu allerhand Arbeiten gestattet. Jene Haager Konvention ist von 44 Staaten, unter denen sich auch Deutschland  , Frankreich  , Rußland   und England befinden, be- schlössen. Der Artikel VI, der von derOrdnung der Gesetze und Ge-c bräuche de» Landkrieges" handelt, lautet: Der Staat ist befugt, die Kriegsgefangenen mit Ausnahme der Offiziere nach ihrem Dienstgrad uno nach ihren Fähigkeiten als Arbeiter zu verwenden. Diese Arbeiten dürfen nicht über- mäßig sein und in keiner Beziehung zu den KriegSunjer- nehmungen stehen. Den Kriegsgefangenen kann gestattet werde«, Arbeiten für öffentliche Verwaltungen oder für Privatpersonen oder für ihre eigene Rechnung auszuführen. Arbeiten für den Staat werben nach den Sätzen bezahlt, die für Militärpersonen des eigenen Heere? bei Ausführung der gleichen Arbeiten gelten, oder, falls solche Sätze nicht bestehen» nach einem Satze, wie er den geleisteten Arbeiten entspricht. Werden die Arbeiten für Rechnung anderer öffentlicher Ver« waltungen oder für Privatpersonen ausgeführt, so werden die Bedingungen im Einverständnisse mit der Militärbehörde fest» gestellt. Der Verdienst der Kriegsgefangenen soll zur Befferung ihrer Lage verwendet und der Ueberschuß nach Abzug der Unter- haltungskosten ihnen bei der Freilassung ausgezahlt werden." Dr. Wolff bemerkt hierzu: Hiernach kann auf die Kriegsgefangenen von de« Staat, in dessen Gewalt sie sich befinden, ein unmittelbarer Zwang zur Arbeit für den Staat, für die Gemeinden und für Privatpersonen auS- geübt werden. Denn der Absatz 2, der dem Staat gestattet, die Ge- fangenen eine Arbeit selbst wählen zu lassen, legt ihm auf, die Arbeiten nach seinem Ermessen zu fordern und zu erzwingen. Nicht bloß die ausgleichende Gerechtigkeit, die den Ersatz der un» entzogenen Arbeitskräfte fordert, sondern auch die Haager Kon- vention gestattet hiernach, die Kriegsgefangenen,für deren Unter- Haltung" nach Artikel 7die Regierung zu sorgen hat, in deren Ge- walt sie sich befinden", in der flir die Landwirtschaft erforderlichen Weise zu verwenden."_ Pfui Teufel: Das tragische Schicksal unseres unvergeßlichen Jean JaureS  wird von der jetzt als Wochenblättchen erscheinendenStaatsbürger- zeihtng" folgendermaßen begeifert: Die Sozialdemokratie, die jahrzehntelang den volttischen Mord verherrlichte(I). hat Pech. Au» der Tyrannenbekämpfcrin ist sie für viele selbst eine Tyrannin geworden und lernt nun dt- Gefahren des Tyrannentums kosten. Im vorigen Jahre mußte der Sozialistenführer Schumeier in Wien   daran glauben. Jetzt ist Jaurss in Paris   von einem französischen   Patrioten er- schössen worden. JaureS   hatte, trotzdem er katholisch war, da» Aeuhere eines dunkelblonden russischen Ju» den, was gewisse Rückschlüsse erlaubt. Eine Persönlichkeit wie dt« von Jean JauriS steht zu hoch, al» daß so niedrige Angriffe eines Lebiu» oder eines ihm gleichgestnnte» Hetzer» und Berherrlicher» des Zarismus fein Andenken treffen könnten, Letzte Nachrichten. Eine öringenöe Mahnung der Heeres- leitung an öie Bevölkerung. Die deutsche Heeresleitung erläßt nachstehende Mahnung an die Bevölkerung: ES wird noch einmal nachdrücklichst darauf hingewiesen, daß daS ins Unvernünftige ausgeartete Auf, h a l t e n d« r K r a f t w a g e n auf den Landstraßen v n h e, dingt aufhören muß. Unsere Grenzen sind jetzt abge- sperrt, und es ist nicht anzunehmen, daß noch fremde Arast-i wagen herein- oder herauskommen. Die Maßnahmen, welche die Ortspolizei und a» viele« Stellen auch die Bevölkerung selbst zum Aufhalten und Er- mittel« feindlicher Spione getroffen haben, sind gewiß sehr gut gemeint, aber sie dürfen nicht über daS Ziel hinausschießen und dazu führen, daß selbst Offi- ziere und Kuriere aufgehalten werden, welche Nachrichten oder Befehle befördern, von deren rechtzeitiger Ankunft viel für das große Ganze abhängt. Bor allem müssen die von den Militärbehörden gestempelten und beglaubigten Ausweise beachtet und ihre Inhaber ungehindert durchgelaffeq werden. Finanzielle Mastnahmen Rußlands  . Petersburg,<5. August.  (W. T. B.) Meldung der Peters- burger Telegraphen-Agentur über Kopenhagen  . Die Um- wechslung der Kreditbilletts in Gold   ist für die Dauer des Krieges auf Beschluß des Ministerrats eingestellt worden. Die Staatsbank ist ermächtigt, außer der bereits genehmigten Emission von Kreditbifletts solche bis zu einer Milliarde zweihundert Millionen Rubel zu emittieren und kurz be­fristete Bons der Staatsrentei in dem durch den Krieg be- dingten Umfang zu diskontieren, falls die in ihren Rech- mrngen stehenden Krimsummen erschöpft sind. Beschlagnahmte Schiffe. Paris  , S. August. iUeber Kopenhagen  .) Im Schwarzen Meep ist ein österreichischer Dampfer beschlagnahmt worden. London  , 3. August.  (Ueber Kopenhagen.) Wie Lloyd? au» Live  » pool gemeldet wird, wurde dort der dänische Dampfer ,,JenS Bang", der gestern aus Stettin   fiir Manchester   bestimmt in Merseh eintraf, von den Behörden angehalten. Militär ergriff von dem Dampfer Be, fitz. DaS Schiff liegt in Mersey vor Anker, Von Wachtposten erschossen. DerFrankfurter Zeitung  " werden folgende Fäll* gemeldet: Dresden  , 6. August. Bei Großenhain   wurde gestern de« Gardelandwehrleutnant Georg v. Tümpling, der mit seinem Auto, mobil auf Anruf eines Postens nicht hielt, von diesem instruMonSe gemäß vom Automobil hcruntergeschossen. Er ist tot, der Chauffeur verletzt. Bingerbrück  , K. August. Auf der Brücke, die den Ort mit dem Bahnhof verbindet, wurde hier ein unbekannter etwa 3S jähri« ger Mann von einem Posten angehalten. Als der Unbekannt« die Flucht ergreif«» wollte, wurde er von dem Posten erschossen. Er soll eine große Geldsumme bei sich geführt haben. ES handelt siA um einen Ausländer. München  , 6. August. Ein Chauffeur, der auf den Anruf »int« Militärpostens nicht hielt, wurde erschossen,