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Joánna gigant an R Soziales.

20070 Sringende Fälle im Sinne bon§ 122 der Reichsversiche- finden auf solche Arbeiten feine Anwendung, die in Notfällen oder rungsordnung und halte die Medizinal- Pratti- im öffentlichen Intereffe unverzüglich vorgenommen werden fanten sowie Studierende der Medizin, die müssen. Zu diesen Arbeiten gehören jetzt alle, die im Interesse § 122 Abs. 2 R.V.D. ist in Kraft gefekt. bereits zwei klinische Semester vollendet haben, für der Mobilmachung des Heeres notwendig und für die Beschleuni § 122 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung bestimmt, geeignet, als Hilfspersonen praktische Aerzte auch gung der Mobilmachung dienlich sind. Dazu rechnen nicht nur die daß die ärztliche Behandlung der Kassenmitglieder durch bei Behandlung von Krankenkassenmitgliedern zu ver- Arbeiten der Unternehmer, die von Militär- und Marinebehörden approbierte Aerzte, bei Zahnkrankheiten durch appro treten. Bundesregierungen und Kassenverbände seien als Mobilmachungslieferungen oder-leistungen vertragsmäßig oder bierte Zahnärzte zu leisten ist. Die ärztliche Behandlung telegraphisch benachrichtigt. freihändig aufgegeben sind. Es gehören dazu auch die Arbeiten, umfaßt Hilfeleistungen anderer Personen nur dann, wenn Männliche und weibliche praktische Aerzte, Medizinal- die von anderen Unternehmern für die Militär- oder Marineliefe der Arzt oder Zahnarzt sie anordnet, oder wenn in dringen Praktikanten und Kandidaten der Medizin, die mindestens ranten zur Erfüllung der Aufträge geleistet werden, die von der den Fällen fein approbierter Arzt oder Zahnarzt zu- zwei praktische klinische Semester vollendet haben und militär- Heeres oder Marineverwaltung stammen. Nach einer Verfügung gezogen werden kann. frei sind, werden deshalb aufgefordert, sich für Vertre an die Regierungspräsidenten und den Polizeipräsidenten in Ber­Nach Abja 2 kann die oberste Verwaltungen praktischer Aerzte, die zum Heere ein- lin find deshalb während des Krieges alle Sonntagsarbeiten zu­tungsbehörde bestimmen, wieweit auch sonst Hilfs- berufen sind, zur Verfügung zu halten. lässig, die für den Heeresbedarf und für die Lebensmittelversorgung des Heeres und der Bevölkerung zu leisten sind. Das Reichsamt personen innerhalb der staatlich anerkannten Befugnisse selb­ständige Hilfe leisten können. des Innern und die Landesbehörden sind übereingekommen, die Aufsichtsorgane in diesem Sinne anzuweisen. Bei Zweifeln sollen alle Arbeiten zunächst zugelassen werden und der Sachverhalt erst nachher geprüft werden.

Auf eine Anfrage des Leipziger Aerzteverbandes tele­graphierte der Staatssekretär des Innern, Dr. Delbrüd: er erachte die durch den Krieg verursachten Verhältnisse als

Schiller- Theater

Charlottenburg . Freitag, abends 8 Uhr: Prinz Friedrich von Homburg. Sonnabend, abends 8 Uhr: Prinz Friedrich von Homburg. Sonntag, abends 8 Uhr: Wilhelm Tell .

DOSE= THEATED

Große Frankfurter Str. 132. Auf der Gartenbühne, bei ungünstiger Witterung im Theater täglich: Das eiserne Kreuz. In Feindes Land. Die Wacht am Rhein. Ein Teil des Ertrages ist für das Note Kreuz bestimmt.

Reichshallen- Theater. Stettiner Sänger!

Gr. patriotisches Progr. Anfang 8 Uhr. Sonntags7, Uhr Für Militär­personen und deren Ange­hörigen völlig freier Zutritt zu d. Stettiner Sängern und Theater.

Todes- Anzeigen

Sozialdemokratischer Wahlverein f. d. 4. Berl. Reichstagswahlkreis. Köpenicker Viertel. Bezirk 196 I. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Genosse, der Leder­arbeiter

Karl Wolff

am

Lübbener Str. 3, gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Freitag, den 14. August, nach­mittags 2 Uhr, von der Halle des neuen Treptower Gemeinde­Friedhofes in Baumschulenweg , Stiefholzitraße, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 215/8 Der Vorstand.

Deutscher Transportarbeiter- Verband.

Bezirksverwaltung Groß- Berlin

Den Mitgliedern zur Nach­richt, daß unser Kollege, der Hausbiener

Hellmuth Döring

von der Firma Borchert, Neue Königftr. 19, am 10. Auguft im Alter von 36 Jahren verstorben ist. Ehre seinem Andenken!

am

Die Beerdigung findet Freitag, den 14. August, nach­mittags 4 Uhr, von der Leichen­halle des Bentral Friedhofes, Friedrichsfelde , aus statt.

Um rege Beteiligung wird ersucht.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Chauffeur

Paul Uckel

am 12. August im Alter von 38 Jahren verstorben ist.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonnabend, den 15. August, nach: mittags 2 Uhr, von der Leichen­halle des Städtischen Friedhofes, Seestraße, Ede Müllerstraße, aus statt.

Nachruf.

Den Mitgliedern ferner zur Nachricht, daß unser Kollege, der Eisenindustriearbeiter

August Matthes

aus Oberschöneweide am 9. August im Alter von 44 Jahren ver­storben ist.

Ehre seinem Andenken! 67/17 Die Bezirksverwaltung.

Am Dienstag verstarb nach furzem Leiden mein lieber Vater, der Gastwirt

Ernst Wittchow

in Wittenau .

Johannes Wittchow.

Sozialdemokratischer Wahlverein Tempelhof .

Den Parteigenoffen zur Nach richt, daß unser Genosse, der Arbeiter

Otto Herrmann

Werderstr. 10, im Alter von 31 Jahren verstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute nachmittags 52 Uhr von der Leichenhalle des Gemeinde- Fried­hofes in der Germaniastraße aus ſtatt. Der Vorstand.

Zentralverband der Steinarbeiter Deutschlands .

Zahlstelle Berlin .

Am 12. August starb unser Kollege, der Sandsteinmet

Gustav Schmidt

37 Jahre alt, an der Berufs­trankheit.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Sonnabend, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Neu­töllner Friedhofs am Marien­dorfer Weg aus statt.

Zahlreiche Beteiligung erwartet 172/11 Die Ortsverwaltung.

Deutscher Holzarbeiterverband. Zahlstelle Berlin .

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Drechsler

Emil Richter

Waldstr. 7, im Alter von 44 Jahren gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Freitag, den 14. Auguft, nach mittags 42 Uhr, von der Halle des Johannis Kirchhofes, in Plögensee, aus statt. 90/11

Die Ortsverwaltung.

Am 12. August verschied nach schweren Leiden mein geliebter Mann

Karl Meike im 50. Lebensjahre.

Die trauernde Witwe Pauline Meike, Manteuffelstr. 35.

Die Einäscherung findet am Sonnabend, 15. August, nachm. 3 Uhr, im Krematorium Baum­fchulenweg statt. 110

Danksagung.

Allen Verwandten, Bekannten und Kollegen, besonders den Sängern der Typographia für den ergreifenden Gesang unseren herzlichsten Dank.

P. Aßmann,

Kinder und Schwestern. 1142

Danksagung.

Da es uns nicht möglich ist, jedem einzelnen unseren Dant auszusprechen für die Beweise herzlicher Teilnahme bei der Einäscherung meines lieben Mannes, unjeres guten Vaters, Schwieger- und Großvaters

August Kowalczyk

fagen wir hiermit allen Verwandten und Bekannten, insbesondere dem Herrn Waldeck Manasse für die troft­reichen Worte, fowie dem sozialdemo fratischen Wahlverein des VI. Berliner Reichstagswahlkreises, dem Verband der freien Gast- und Schankwirte, den Kollegen von dem Deutschen Transportarbeiter Verband, Kartenklub Wedding I und den werten Gästen unseren tiefgefühlten Dant. Bwe. Auguste Kowalczyk, nebst Kindern.

29046

Krankenkasse

der

dem

Personen- Lohnfuhrwerks­Junung zu Berlin . Bekanntmachung.

Die vom Versicherungsamt der Stadt Berlin gemäß§ 347 der Reichs­versicherungsordnung borgeschriebene Strantenordnung ist seitens der Auf­fichtsbehörde genehmigt und tritt mit dem 5. August 1914 in Kraft. Gremplare dieser Krankenordnung können nach Drudlegung im Rassenlofal int Empfang genommen werden. Berlin , den 5. August 1914.

Der Vorstand. 276/20 Wilhelm Arnds, Borsigender.

Sonntagsarbeit während des Krieges.

Die Schußbestimmungen der Gewerbeordnung über die Be­schäftigung von gewerblichen Arbeitern an Sonn- und Festtagen

Orts- Krankenkasse der Mechaniker, Optiker

und verwandten Gewerbe zu Berlin . Durch Reichsgesetz vom 4. August d. J. Reichsgefegblatt Nr. 35, Jahr­gang 1914 sind mit Gültigkeit vom 4. August 1914 ab folgende Vor­schriften zwecks Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen erlassen worden:

I. a) für die Dauer des gegen wärtigen Krieges werden bei sämtlichen Dris-, Land-, Be triebs- und Innungsfranken­faffen die Leistungen auf die Regelleistungen und die Bei träge auf 42 vom Hundert des Grundlohnes festgesezt. Laufende Leistungen bleiben unberührt.

b) an Wochenbeiträgen sind zu erheben:

in Stufe

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"

"

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"

"

"

"

I

0,33 M. 0,63 0,96

"

"

1,26

H

1,59

1,89

"

Der Vorstand.

"

J. A.: Max Gutsche, Vorsitzender,

Krankenkasse

der

Allgemeine Orts- Krankenkasse Stadtbez. Köpenick .

für den

Bekanntmachung.

Verband der Sattler u. Portefeuiller

Ortsverwaltung Berlin .

Montag, den 17. August, abends 8%, Uhr, in den Arminhallen", Kommandantenstr. 58/59:

Auf Grund des Gefeßes betreffend Außerordentliche General- Veriammlung.

Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen vom 4. August 1914 werden die Beiträge bei sämtlichen Drts-, Land-, Betriebs- und Innings: frankenkassen für die Dauer des Strieges auf vom Hundert des Grundlohns festgelegt.

Die Beiträge betragen daber bei unserer Staffe vom 10. Auguft cr., ab: für Stufe a wöchentlich 0,18 m.

1

0,24

"

"

0,42

"

0,65

"

"

0,96

"

1,20

"

1,50

"

12346

"

"

"

5

"

"

Für neue Erkrankungsfälle wird

die Unterſtügung auf die Regel­leistungen herabgesetzt. 276/18

Die Vorschriften der Reichsversiche rungsordnung über hausgewerb liche Krankenversicherung sind vor­läufig außer Kraft gesetzt.

Köpenid, den 11. August 1914.

A. Rohrbek, F. Murken, stellv. Vorsitzender.

Schriftführer.

Tagesordnung:

Die jetzige Situation in unserem Gewerbe und die Vorschläge der Hauptverwaltung zur Erhaltung der weiteren Organisations­tätigkeit.

1205

Kolleginnen! Kollegen! Außergewöhnliche Zeiten erfordern außer­gewöhnliche Maßnahmen. Dringend notwendig ist es darum, daß alle unsere Kollegen und Kolleginnen diese Versammlung besuchen, da sehr wichtige Beschlüsse gefaßt werden müssen. 157/ 5* Die Ortsverwaltung.

Der gewaltige Krieg,

der jezt ausgebrochen ist, wedt das Interesse für alle Striege der Neuzeit. Diese werden

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Innung zu Berlin .

Bekanntmachung.

Durch Reichsgesetz vom 4. August dieses Jahres, Reichsgesebbl. 33. Jahr gang 1914, find mit Sültigkeit vom 4. August 1914 ab die Beiträge unferer Stranfenfaffe bon. 3,8 Proz auf 4,5 Proz. erhöht worden. Die Er­höhung tritt mit dem 4. August 1914 in Kraft.

Es werden nut Regelleistungen gewährt. Die Mehrleistungen fallen fort.

Diesbezügliche Bekanntmachungen werden den Arbeitgebern und Arbeits nehmern nach Drudlegung im Kassen­lofal ausgehändigt. Berlin , den 11. August 1914. Der Vorstand. Wilhelm Arnde, Borsigender.

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Verantw, Redakt.: Alfred Wielepp, Neukölln. Inseratenteil verantw. Th. Glode, Berlin . Drudu. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 1 Beilage u. Unterhaltungsbl.