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Nr. 222. ni mble
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Ericheint täglich.
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Vorwärts
Berliner Volksblaff.
31. Jahrg.
Die Infertions- Gebühr beträgt für die fechsgespaltene Solonel gelle oder deren Raum 60 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Bereins. imd Versammlungs- Anzeigen 30 Big. ,, Kleine Hnzeigen", das fettgedruckte Wort 20 Pfg.( zulässig 2 fettgedruckte Worte), jebes weitere Mort 10 Bfg. Stellengesuche und Schlafstellenan zeigen das erste Wort 10 Bfg., jedes weitere Wort 5 Bfg. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist bis 7 Uhr abends geöffnet.
Telegramm- Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".
Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt Morigplak, Nr. 1983.
Sonntag, den 16. August 1914.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt Morikplatz, Nr. 1984.
Der Landsturm aufgeboten.
Nachdem die Reservisten und Landwehrleute einberufen und den aktiven und Reserveformationen überwiesen worden find, ergeht jetzt auch der Aufruf an den Landsturm. Bisher war der Landsturm, von einigen Armeekorpsbezirken im Innern Deutschlands abgesehen, schon aufgerufen worden. Der Aufruf ist jetzt erneuert und auf das ganze Reich ausgedehnt.
Die Einberufung wurde durch folgende Meldung des Wolfffchen Telegraphenbureaus vorbereitet:
Berlin , 15. Auguft. Wie wir erfahren wird das in sämt lichen Greng - Korpsbezirken schon erfolgte Aufgebot des Landsturms demnächst auch auf die innerpreußischen Provinzen ausgedehnt werden. Hier war bis jetzt darauf verzichtet worden weil man die landsturmpflichtigen Leute solange wie möglich ihrer
bürgerlichen Berufstätigkeit erhalten wollte. Da indes das Aufgebot des Landsturms eine planmäßige, mit der allgemeinen Mobilmachung in untrennbarem Zusammenhang stehende Maßnahme ist, läßt sich ihre Beschränkung auf bestimmte Teile des Reichsgebiets nicht dauernd aufrechterhalten.
Kurz darauf folgten folgende amtliche Bekannt
machungen:
Berlin , 14. Auguft.( W. T. B.) Das Reichsgefehblatt ver öffentlicht folgende Berordnung betreffend den Aufruf des Landfturms:
Wie Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Railer, König
was folgt:
a) ehemalige Offiziere, Sanitätsoffiziere, Beterinäroffiziere und obere Militärbeamte des Heeres und der Marine sowie Zivilärzte, Ziviltierärzte und Zivilbeamte, die von dem Aufruf zwar nicht betroffen, aber zum freiwilligen Eintritt in ben Landsturm bereit sind;
Die wichtigsten
Bestimmungen über die Landftürmpflicht, die wir schon einigemal mitgeteilt, seien bei dieser Gelegenheit noch einmal wiederholt:
b) ehemalige Unteroffiziere des Friedensstandes des Heeres und der Marine, die von dem Aufruf zwar nicht betroffen, aber bereit sind, zum Dienst in Offizierstellen freiwillig einzutreten. Für ehemalige Unteroffiziere bes Friebensstandes des Heeres und der Marine gilt dies nur insoweit, als sie mindestens acht Landsturmpflichtigen bis zum 31. März desjenigen KalenderJahre aktiv gebient haben.
Der Reichskanzler. von Bethmann Hollweg.
machungen durch folgende Kundgebung: Eine wesentliche Einschränkung erfahren diese Bekannt machungen durch folgende Kundgebung:
Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen bom vollendeten 17. bis zum bollendeten 45. 2ebensjahre, welche weder dem Heere noch der Marine angehören. Zum Landsturm ersten Aufgebots gehören die jahres, in welchem sie ihr 39. Lebensjahr vollenden, zum LandSturm zweiten Aufgebots die Landsturmpflichtigen von diesem Beitpunkt an bis zum vollendeten 45. Lebensjahre. Diejenigen, die ihre Dienstpflicht in der Landwehr zweiten Aufgebots abgeleistet haben, treten vom 39. Lebensjahre an ohne weiteres zum Landsturm zweiten Aufgebots über. Der Landsturm hat die Pflicht, im Kriegsfalle an der Verteidigung des Vaterlandes teilzunehmen; er fann in Fällen außerordentlichen Bedarfs zur Ergänzung des Heeres und der
Berlin , 15. Auguft.( W. T. B.) Auf Grund des heute auch für die inner- Marine berangezogen werden. Der Aufruf des des Landsturms haben preußischen Provinzen erfolgten Aufgebots
zunächst nur die ausgebildeten Landsturmpflichtigen
von Breußen usw., verordnen auf Grund des Artikels 11, 8 25 mit ihrer Einstellung zu rechnen. des Gesezes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888( Reichs- Gefesblatt Seite 11) im Namen des Reichs, Auch diese aber werden nur in der erforderlichen Zahl für die planmäßig zur Aufftellung vorgesehenen vorgesehenen Formationen einberufen werden.
§ 1.'
Bom Aufruf find nicht betroffen die wegen förperlicher und
ginnend, soweit die militärischen Interessen dies gestatten. Die
Landsturms erfolgt nach Jahresklassen, mit den jüngsten beAuflösung des Landsturms wird vom Kaiser angeordnet.
Die Kriegsereignisse.
Vom westlichen Kriegsschauplah. Die Einnahme von Lüttich .
Die„ Vossische Zeitung" bringt eine Schilderung von der Ueber gabe der Stadt Büttich, wie sie der dortige Mitarbeiter der Amsterdamer Zeitung Telegraaf" seinem Blatte geschickt hat. Wir entnehmen der Schilderung folgende Stellen:
Sämtliche Angehörigen des Landsturms ersten Aufgebots, bie ihm überwiesen oder zu ihm aus der Erfahreserve übergetreten find, werden hiermit aufgerufen. Bezüglich aller anderen Landsturmgeistiger Gebrechen als dauernd untauglich zum Dienst im Heere Pflichtigen handelt es sich zunächst lediglich Starke Explosionen verkündeten Donnerstag, den 6. August, mittags um 1 Uhr, daß die Maasbrücke in die Luft gesprengt wurde. um eine vorbereitende Maßnahme, indem und als ich mich auf den Weg zum Maastai machte, um diesem Schauspiel beizuwohnen, sausten die deutschen Granaten bereits über troffen wurde, aus dem sogleich dichter Qualm und züngelnde
ober in der Marine Ausgemusterten.
Die Aufgerufenen haben fich sofort unter Borzeigung etwaiger die in Frage kommenden Persönlichkeiten festgestellt werden und ihre Eintragung in die Liften erfolgt.
Militärpapiere bei der Ortsbehörde ihres Aufenthaltsorts zur Landsturmrolle anzumelden.
82.
Sämtliche Jahresklassen des Landsturms zweiten Aufgebots, die aus der Landwehr oder Seewehr zweiten Aufgebots zum Land- Etwaige Gesuche um Befreiung von der fturm übergefreten find, werden zum aktiven Dienst aufgerufen. Einstellung sind bei den Bezirkskommandos Reber den Zeitpunkt der Gestellung ergeht besonderer Befehl.
8 3.
Diese Berordnung findet auf die Königlich Bayerischen Ge. bietsteile keine Anwendung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigebrudtem Raiserlichen Infiegel.
Bom Reichsfangler werden zu dieser Verordnung noch folgende Spezialbestimmungen bekanntgegeben: Berlin , 15. Auguft.( W. T. B.) Bekanntmachung betreffend den Aufruf des Landsturms:
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung, betreffend den Aufruf des Landsturms vom 15. August 1914( Reichs- Gesezblatt Seite 371), wird nachfolgendes zur Kenntnis gebracht:
1. Die nach der Allerhöchsten Verordnung aufgerufenen Landsturmpflichtigen, die sich im Ausland aufhalten, haben die Verpflichtung zur alsbalbigen Rückkehr nach dem Inland, sofern fie nicht auf Grund des§ 100, Ziffer 3 und 4 der deutschen Wehrordnung ausdrücklich hiervon befreit worden sind. Weitere Befreiungen find unzulässig.
anzubringen; die über sie entscheidende Behörde ist das betreffende stellvertretende Generalfommando.
Für den
die Stadt hin. In der Rue Madelaine sah ich, wie ein Haus ge
Flammen emporschlugen. Auch trug man bereits fieben Verwun
bebe vorbei, die Opfer einer Granaterplosion.
Die Aufregung in der Stadt nahm zu. Fortwährend tauchten
Gerüchte auf, daß französische und englische Truppen zum Entsatz beranzögen. Um so größer war jedesmal die Enttäuschung, wenn sich ein Gerücht als haltlos erwies. Ernstere Folgen hatte das Gerücht, daß das Stadtkommando unter dem General Leuren mit den Deutschen in Unterhandlung getreten sei, und daß diese ange broht hätten, um 11 Uhr abends mit dem Bombardement zu be ginnen. Diese aufregende Meldung hatte eine wahre Massenflucht im Gefolge, wovon ich selbst in meinem Hotel in der Rue de Huillemins Zeuge war..... Doch blieb auch in der mit großer Angst erwarteten elften Stunde alles ruhig. Wohl wurde an verschiedenen Stellen der Stadt Alarm geschlagen, und hier und da fiel auch ein bereinzelter Kanonenschuß, aber das gefürchtete Bombardement
blieb aus.
Inzwischen scheinen die Verhandlungen zu einem guten Ende geführt zu haben. Es dürfte ein kompromiß zwischen dem Militärtommando und den bürgerlichen Behörden zustande gekommen sein; denn es wurde bekannt, daß einerseits der Bürgermeister Kleyser seine schöne Stadt vor Kriegsverwüstung bewahren wollte, to ä h- rend sich anderseits General Leman unter feiner Bedingung dazu verstehen wollte, die Forts aufzugeben.
bayerischen Landsturm macht das bayerische Kriegsministerium folgendes bekannt: München, 15. Auguft.( W. T. B.) Das königlich bayerische Kriegsministerium gibt zu dem Landsturmaufruf des Reichsheeres folgende Erläuterung: Dieser Aufruf, der nun auch bald für Bayern ergehen wird, bedeutet nicht, daß die ungedienten Landsturmpflichtigen nun alsbald zur Fahne einzurüden hätten. Er hat zunächst nur die Bedeutung, daß die Landsturmpflichtigen sich zur Landsturmrolle anzumelden haben. Die Einberufung wird erst nach Bedarf, mit den jüngeren Jahresklassen beginnend, vollzogen. Die Be völkerung wird daher darauf aufmerksam gemacht, daß es feineswegs notwendig ist aus Anlaß des Aufrufs des Landsturmes sofort seine Stellung zu fündigen oder seinen Beruf aufzugeben. Bei dem großen Vorrat an Kriegsfreiwilligen, die sich der Heeresverwaltung gestellt Heute( Freitag) morgen wedt man mich, nach kurzem, ruhehaben, ist vielmehr zu erwarten, daß insbesondere die älteren Jahres- losem Schlaf, mit der Nachricht: Die Deutschen ziehen an der Zitalassen des Landsturmes, wenn überhaupt, so erst spät zur Einberufung delle vorbei über Bottem und Rocourt in Lüttich ein. Und so war fommen. Es wäre daher auch unangebracht, Landsturmpflichtigen es. An diesem Morgen befand sich die Maasbrücke, soweit sie nicht Die zurückkehrenden Landsturmpflichtigen ersten Aufgebots bei dem Suchen von Stellungen Schwierigkeiten in den Weg zu legen. gesprengt war, bereits durch deutsche Infanteristen in ihrer neuen haben sich bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ihres Uniform besetzt. Die Unkenntnis der Tatsache, daß die Deutschen Wohnfites und in Ermangelung eines Wohnsizes bei dem- Im Anschluß an die Landsturmaufrufe wird amtlich noch jetzt solche Uniform tragen, hatte das Gerücht aufkommen lassen, jenigen Zivilvorfizenden zur Landfturmrolle anzumelden, deffen folgendes daß die Deutschen sich als Engländer verkleidet hätten. Bezirk sie bei der Rückkehr nach Deutschland zuerst erreichen. Die Auf den Pläßen und in den Hauptstraßen der Stadt, überall zurückkehrenden Landsturmpflichtigen zweiten Aufgebots haben deutsche Truppen, doch wird die Stadt noch durch belgische Gendarmen sich beim Bezirkskommando ihres Wohnsitzes und in Ermangeund Polizeibeamte bewacht. Das scheint in den Kapitulationsbedin lung eines Wohnsizes bei demjenigen Bezirkskommando zu Berlin, 15. Auguft.( W. T. B.) Die Einberufung gungen vereinbart worden zu sein. Das belgische Heer zieht sich melden, deffen Bezirk fie bei der Rückkehr nach Deutschland zuerst der Reserve, der Landwehr und des Landsturmes kann Ursache auf die Forts zurüd. werden, daß Uniformen auftreten, die der Be- Bei Vivegnis wurde ich zum erstenmål beim Passieren einer 2. Die vom Aufruf betroffenen ehemaligen Offiziere, Sani- völkerung weniger bekannt sind. Aeltere Männer Brücke in deutscher Sprache angerufen und vor einen deutschen tätsoffiziere, Beterinäroffiziere und oberen Militärbeamten des werden des Königs Rock anlegen. Es kaun der Verdacht auf- Leutnant geführt, der mir folgendes miteilte: Beim Durchmarsch Heeres und der Marine haben sich innerhalb 48 Stunden nach treten, daß die Uniform unberechtigt oder zu staatsfeindlichen durch Bisé hatte der Bürgermeister zu friedlicher Haltung gemahnt, Bekanntmachung des Aufrufs mündlich oder schriftlich unter Zwecken getragen wird. Es darf aber nicht vorkommen, daß deffenungeachtet hatten die Bürger hinter den Fensterläden hervorBorlegung vorhandener Militärpapiere bei fommando zu melden, in deffen Bezirk sie ihren Aufenthalt ehrenhafte Männer verdächtigt und belästigt werden, und daß geschoffen, wobei ein Major getötet wurde, darauf seien sämtliche der Dienst, in dem sie stehen, dadurch leidet. Bürger von Visé getötet worden. Das bestätigte, was ich bereits in Lüttich darüber gehört hatte. Schweigende, aber darum nicht Deshalb wird ernent darauf hingewiesen, daß jeder Ver- minder beredte Zeugen des Kriegselends waren die Leichen dreier dacht der Polizei mitzuteilen ist, das Publikum foll belgischer Bauern, die an den Bäumen am Wege aufgeknüpft waren. sich jedoch jeden Eingriffs enthalten, Ruhe und Be- Sie hatten den deutschen Hauptmann v. Bölzen getötet und auf sonnenheit bewahren und nur dann eingreifen, wenn Gefahr droht.| Krankenträger geschoffen,"
berühren.
haben.
Befindet sich der Aufenthaltsort im Ausland, so haben sie fich unverzüglich bei dem Bezirkskommando zu melden, dessen Bezirk sie bei der Rüdkehr nach Deutschland zuerst erreichen. In gleicher Weise melden sich:
zur Aufklärung der Bevölkerung
bekanntgegeben: