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Schwerbert.

berm.

berm.

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Eugen Bostedter, Berni.- Georg Claus, berm. Nichtankommens des Materials einen wichtigen Grund" zur Entlaffung geschloffenen Dienstvertrag fristlos aufzuhebeft und war zur Zahlung Ludwig Derivaug, verm. Ernst Eicheltraut, tot. Friedrich im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches  , Handelsgesetzbuches des bollen Gehaltes bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungs Eichmeyer, tot. Vfeldw. Karl Fennrich, schwerverw. Hauptm. oder der Gewerbeordnung sein. frist zu verurteilen. Diese Ansicht beruht auf Heusch, tot. Rej. Karl Herbst, verw.- Gefr. Heinrich Kochers einer bölligen Verkennung grundlegender Begriffe unseres bürger­Wir möchten die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte drin berger, tot. Ref. Andreas Klumpp, verm. Res. Ernst Kremp, lichen Rechts, insbesondere der burch§ 203 28. G. B. festgelegten gend ersuchen, sich nicht durch die Tatsache des Krieges zu Oskar Langer, verw. Karl Müller IV, verw.- Wilhelm Oppermann, tot.- Johann Bawlad, tot. Ref. Auguft Roll, verm. Tatsache, daß der Arbeitgeber stets in Vorzug kommt, wenn er die irreführenden Auslegungen zuungunsten der Arbeiter und An­Friedrich Roht, tot. Tambour Friedrich Sittig, verw. ihm angebotene Leistung nicht annimmt. Vorzug liegt vor, auch gestellten verleiten zu laffen. Der Kriegsausbruch berechtigt Wilhelm Steffens  , leichtverw. Johannes Stroodt, leichtverw. wenn den Arbeitgeber( oder irgend einen anderen Gläubiger) feinerlei fo wenig wie ein Konkurs oder das Abbrennen des Fabrik­Karl Schöttger, beriv. Jakob Scherrer, verm. Karl Schulze, Verschulden trifft. Erfreulicherweise folgen die Gerichte der falschen grundstücs zur fristlosen Entlassung. Der Grundsatz des Heinrich Theiß, verw. Anton Ullrich  , verm. Josef Auslegung nicht völlig. So hat z. B. das Kaufmanns. 293 B.G.B. ist nach jahrhundertelangem Ringen um die Weinling, tot. Gerson Wolf, verw. Georg Zingraff, tot. gerit in rantfurt a. M. in einer Entscheidung, von Frage erreicht, ob zum Vertrag des Gläubigers ein Ver Jakob Zimmermann, verw. 8. Kompagnie. Res. Bernhard Abenard, schwerberw. Aloyfius einigen Ausnahmen abgesehen, verneint, daß der Ausbruch eines schulden gehört. Es ist aus fozialen Gründen diese Frage Krieges ein wichtiger Grund sei. Auch bei diesen vom Gericht berneint, und soziale Gründe und das Gesek gebieten, Georg Fritsch, verw. Johann Biallas, tot. Wilhelm Grzegosayt, tot. Franz Gieszendorf, tot. Nej. Karl fonstruierten Ausnahmen liegt ein wichtiger, zur Kündigung be- von dieser Errungenschaft auch nach dem Kriegsausbruch nicht Hoffmann, tot. Heinrich Krog, schwerverw. Rej. Alfred Lorenz  , rechtigender Grund nach der flaren Bestimmung des§ 293 des abzugeben. Ist es denn sozial, um einem zu helfen. Tausende zu schädigen? tot. Emil Lichtenthaler, schwerverm. Josef Bila, schwerverm. B. G. B. nicht vor. Die Entscheidung lautet: Tambour Karl Pohlig   aus Gehren  , verw. Ref. Emil Musketier Johann Schmiz, schwerverm. Schmidt II, tot. Echulze, schwerverw. Louis Worbes, schwervert. Grüning, schwervert. Maximilian Grilsmar, schwerberw. Mar Opit, schwerverw.

Anhalt, verw.

berm.

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Albert Albert

9. Kompagnie. Vfeldw. Emil Alefeld, verw.. Eugen Auberg II, Bronislaus Behmann, verm. Ernst Bürett, verm. Gustav Albert Dolz, tot.. Gustav Diebold, verw.- Unteroff. Karl Soberüd, tot.Wilhelm Hülsemann, tot. Wilhelm Hoffmann, Gefr. Heinrich Mez, verw. Nikolaus Miftler, verw. Ernst Rafflenbeul, verb. Ludwig Walzer, verw.

tot.

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10. Rompagnie. Hauptm. Werner Dierke, verw. Leutn. d. Res. Otto Weil II  , bert. Bfeldw. Alfons Beninde, verw. Hornist Eugen Dammbach, verw. Ref. Ernst Deun, verw. Serg. Paul Ebeling, verw.- Vfeldw. d. Ref. Joachim v. d. Golz, tot. Vfeldw. d. Res. Wilhelm Justus, verw. Karl Mundorf, Ref. Josef Schach, tot. Ref. Josef Schuller, berm.

berm.

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Hermann Thram, veriv. August Trinks. verw.

tot.

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11. Kompagnie. Friedrich Bentrup, verw.- Franz Brzezina, Unteroff. d. Res. Georg Becht, tot.

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Beter Cafter, verw.

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Gefr. Johann Matthias Horten, verw. Kreuh, verw. Gustav Johannes Wiens, verw.

Franz Durke, verw. Gustav Dönnüde, verw. Funken, verw. Stephan Hühner, verw. -Res. Ernst Königer, verw. Peter Rehlert, verm. Johann Schaefer, verw. Anton Wagner, verw.

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12. Kompagnie. Heinrich Abels, verw. Auguft Dreller, berto. Paul Permantier, berw. Johann Murawati, tot. Josef Pfadt, verw. Gefr. Franz Schwarzbich, verw. Res. Friedrich Karl Thumm, tot.

Maschinengewehrkompagnie.

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Leutn. Herbert Bon, verf.

Josef Blütenbender, verw. Ref. Karl Baumann II, verm. Wilhelm Gerken verw. Unteroff. Otto Keßler, tot. Kühler, tot. Walter Kamm, verw.

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Josef Eduard Ariese, verw. Gefr. Josef Mutschler, verw. Josef Perze, verm. Wilhelm Roß, verw. Ferdinand Siegmann, berm. Friedrich Weimann, verw. Infanterieregiment Nr. 146, Allenstein  .

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12. Rompagnie. Hans Vahl, tot.

Infanterieregiment Nr. 175, Schweb.

10. Rompagnie. Karl Walter, schwerberto,

schwerverm.

11. Rompagnie. Karl Reimes, tot.

Reinhold, tot.

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Max Wuste,

Dragonerregiment Nr. 13, Met.

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Oberst Karl Freiherr v. Broich, schwerverw. Beutn. d. Rej. Leutn. Gaston Donle, schwerberm. 2. Estabron. Wilhelm Hirschfeld, verm.

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3. Estabron. Unteroff. Hermann Mahn, schwerverw. Melzer, schwerverm.

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Beier Jepsen, tot.

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Richard Serg. Reinhold Kemna, schwerverw. Unteroff. August Kues, schwerverw. Johannes Jeßen  , schwerberw. Nikodemus Wienciersa, schwerverw. Ferdinand Kleuter, leichtvert.

Dragonerregiment Nr. 14, Colmar   i. Elf.

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Ginj. Unteroff.

5. Eskadron. Gustav Meier, schwerberm. Eugen Bertrandt, verm. Josef Birkhölzer, verm. Cin. Unteroff. Hermann Schüll, leichtberw. Gefr. Gustav Barded, fdywerberw.- Vfeldw. Hermann Appel, leichtverw.

Dragonerregiment Nr. 22, Mülhausen   i. E.

4. Estabron. Beutn. d. Res. Erb, tot.- Wolf, tot. Husarenregiment Nr. 5, Stolp  .

2. Estabron. Beutn. Jürgen Baarth, schwerbert. Jägerregiment zu Pferde Nr. 12, St. Avold  .

2. Estabron. Walter Behrendt  , tot.- Wilhelm Geißler, schwer­berwundet. Wilhelm Paries, schwerverm. und gefangen. Reinhold Kelling, verm.

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2. Eskadron. Jürgen Puls, schwerbert. Johannes Beder, tot. Eduard Schmidt, leichtverw. Heinrich Schlüter, schwerberw. Feldartillerieregiment Nr. 66, Lahr  .

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Albert Glatt, tot. 1. Batterie. Wachtm. Walter Trübe, tot, Leutn. d. Res. Wagner, schwerverw. Heinrich Kampe, tot. Rej. Ernst Scholer, leichtvert. Gottfried Baher, leichtverw. Adolf Goes, leichtverw. Bernhard Singler, leichtberw. Ludwig Schmiederer, leichtverm.

2. Batterie. Vfelbw. d. Ref. Heinrich Stilling, schwervert. Abolf Flud, schwerberm. Ernst Friedrich   Funfgela, schwerverw. 3. Batterie. Johann Schroth  , schwerveri. Unteroff. d. Res. Rarl Rottle, leichtverm.

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Verluste durch Krankheit. Kaiserliche Feldpost.

Armee  - Oberinfpettor Hahn, tot.

Ist der Krieg ein Entlassungsgrund?

" P

Weber für das gewerbliche, noch für das ländliche Arbeits­berhältnis, noch für das des Handlungsgehilfen kann der Ausbruch des Krieges und der damit verbundene wirtschaftliche Rüdgang als ein wichtiger Grund" im Sinne des§ 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder§ 70 bes Handelsgesetzbuches erachtet werden, der zur Entlassung ohne Kündigung berechtigt. Es ist das völlig zweifelsfrei, zumal nicht einmal ein Konkursausbruch ein wichtiger Grund ist, ber zur Entlaffung berechtigt. Dennoch haben mehrere leider auch die Arbeiterrechts- Beilage bes Kor Beitungen respondenzblattes" den irrigen Standpunkt eingenommen, es tönne der Stillstand eines Geschäftes, das Aussehenmüssen wegen

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W

Aus der Partei.

Die Bildungsausschüsse während des Krieges.

Das faufmännische Dienstverhältnis tann von jedem Teil ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden, wenn ein wichtiger Grund" vorliegt(§ 70 H.G.B.). Es fragt sich im gegenwärtigen falle, ob der Ausbruch des Krieges und der damit verbundene wirtschaftliche Rückgang des Geschäfts einen Wie alle organisatorischen Einrichtungen der Arbeiterschaft solchen wichtigen Grund darstellt. Dies kann und wird meist da während des Krieges aufrechterhalten werden müffen, so haben zutreffen, wo ein einziger Geschäftsinhaber zur Fahne einberufen auch die Bildungsausschüsse die ernste Pflicht, die erst in den und ausreichende Vertretung nicht vorhanden ist. Das Gleiche

fann zutreffen, wenn die Geschäftsfortführung dadurch unmöglich letzten Jahren mit vieler Mühe geschaffenen Grundlagen und An­wird, daß die Betriebsmittel nicht mehr zur Verfügung stehen fänge der planmäßigen Bildungsarbeit zu sichern. Wo Lücken in ( Aushebung sämtlicher Pferde eines Fuhrgeschäfte und dergleichen). den Bildungsausschüssen durch Einberufung von Mitgliedern ente In allen übrigen Fällen aber ist im allgemeinen das Vorliegen des standen sind, müssen sie geschlossen werden, sei es durch Hinzuwahl wichtigen Grundes zu verneinen. Es widerspricht neuer Mitglieder, sei es durch Neufonstituierung der übriggebliebe dem Rechtsbewußtsein aller gerecht und billig Denkenden, dem nen Mitglieder, besonders durch Wahl eines Vorsitzenden, sofern Eintritt wirtschaftlicher Nöte einen so weitreichenden außerordent der bisherige Vorsitzende zu den Einberufenen gehört. lichen Einfluß auf bestehende Vertragsverhältnisse, insbesondere

Die

die mit gefeßlicher Frift oder fürzer fündbaren, zu geben, wo doch Bildungsausschüsse sollen ferner versuchen, auch jetzt auf den ver im gegenteiligen Falle, nämlich bei wirtschaftlicher Hochkonjunktur schiedenen Gebieten ihrer Tätigkeit eine bescheidene Wirksamkeit irgendwelcher rechtlicher Einfluß auf die Gestaltung des Arbeits- zu entfalten, wobei sie jedoch volle Rücksicht auf die durch den verhältnisses ebensowenig gegeben ist. In Uebereinstimmung mit Krieg veränderten Verhältnisse nehmen müssen. Besondere An dieser Rechtsauffaffung geben darum auch die in§ 72 H.G.B. weisungen lassen sich dafür nicht geben, da die Art der Betätigung angeführten Beispiele wichtiger Gründe teinerlei Anhalt zu einer in jeder Beziehung und in jedem einzelnen Falle von den örtlichen entsprechenden Ausdehnung auf den Kriegsfall. Unterstützend

kommt noch hinzu, daß das bestehende Recht sogar im Falle des Verhältnissen abhängig ist. Auf briefliche Anfrage ist der Zentral­Konkurses dem Prinzipal nur das Recht der gesetzlichen Kündi bildungsausschuß gern zu Ratschlägen in Einzelfällen bereit. Zu gung gibt, nicht aber das Recht der frivolften Aufhebung beachten ist überall noch mehr als in Friedenszeiten, daß etwaige des Dienstvertrages, auch in dem Falle nicht, wenn der Veranstaltungen belehrender oder unterhaltender Art im vollen Gin Konkurs unverschuldet ist. Es kann darum in den durch den verständnis mit den örtlichen Instanzen der Arbeiterbewegung ge Krieg zum Schlechten veränderten wirtschaftlichen Verhältniffen troffen werden müssen. Eodann dürfen die Veranstaltungen teine nur dann ein Grund zur fofortigen Entlaffung Dienftverpflichteter Gelbausgaben verursachen; sie müssen sich auf freiwillige und uns gegeben sein, wenn eine völlige Geschäftseinstellung entgeltliche Mitarbeit gründen. Der Charakter aller Veranstal herbeigeführt werden mußte. Das war im vorliegenden Fall

nach der eigenen Darstellung der Beklagten nicht gegeben. Die tungen muß ebenfalls auf die Kriegslage Rücksicht nehmen, ihr Firma beſteht weiter, fie hat nur die Fabrikation vorübergehend Bwed soll sein, die moralische Widerstandskraft des einzelnen und eingestellt. Ihren Kontorbetrieb hat sie noch aufrecht erhalten, es der Gesamtheit gegen die vielen erschütternden und niederbrüden­ist auch noch ein Inhaber völlig und ein zweiter beschränkt tätig. den Ereignisse des Krieges zu stärken. Die Firma batte also nicht das Recht, den mit dem Kläger ab­

Sozialdemokratischer Wahlverein

f. d. 6. Berl. Reichstagswahlkreis

Am Sonnabend, den 22. d. M., verstarb unser Genoffe

Emil Hornig

Müllerstr. 150.

Die Beerdigung findet am Dienstag, den 25. August, nach mittags 3% Uhr, von der Leichen­balle des städtischen Friedhofes, Müllerstraße, Ede Seestraße, aus ftatt.

Nach langem Leiden verstarb Sonnabend, mittags 12 Uhr, unser Mitglieb, der Gastivirt

Rudolf Spranger

Wolliner Str. 64

im 68. Lebensjahr.

Die Beerdiging findet Dienstag nachmittag 4 Uhr von der Leichen­balle der Bionsgemeinde, Nord­end, aus ftatt.

Chre ihrem Andenken! Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Deutscher   Metallarheiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin, Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Maschinen­arbeiter

Emil Hornig

Müllerstr. 150

am 22. b. Mts. an Lungenleiden geftorben ift.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Dienstag, den 25. Auguft, nach mittags. 3 Uhr, auf dem städti fchen Friedhofe, pon der Halle bes St. Philippus Apostel Fried­hofes in der Müller, Ede See straße aus statt.

Rege Beteiligung wird erwartet.

Nachruf.

Den Kollegen ferner zur Nach richt, daß unser Mitglied, der Metallarbeiter

Emil Gutschow Hermsdorf

am 21. b. Mis. an Hersleiden geftorben ist.

Ehre seinem Andenken! 124/4 Die Ortsverwaltung.

Militär

Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß meine inniggeliebte Frau

Friederike Nitschke

am 21. b. Mis. verstorben ist.

Die Einäscherung findet heute

Der Zentralbildungsausschus.

Deutscher Holzarbeiter- Verband

Dienstag, den 25. Auguft, nad Achtung!

mittags 4 Uhr, im Krematorium 114A Baumschulenweg statt.

Der trauernde Gatte E. Nitschke, Neukölln.

Danksagung.

Allen Freunden, Bekannten und

Verwaltung Berlin  .

Korbmacher  . Achtung!

Donnerstag, den 27. Auguft 1914, abends 8 Uhr, im Gewerkschaftshanse, Engelufer 15, Saal 1:

Branchen- Versammlung

Tagesordnung:

Kollegen, welche meinem unvergeß- 1. Die Bedeutung der Gewerkschaften in der gegenwärtigen lichen Manne die legte Ehre erwiesen Beit. Referent: Berbandsvorsitzender Kollege Leipart. 2. Branden haben, insbesondere dem Holzarbeiter angelegenheiten.

verband, dem Wahlverein und dem 91/18

Männerchor, fowie auch dem Genoffen Burbs für die troftreichen Worte, erdurch meinen herzlichsten Dant Bme. Wilhelmine Arndt

114

Neukölln.

Billige Unterkunftsgelegenheit,

auch für solche männliche Bersonen, die einer Gemerfichaft nicht ange­hören, bietet die Herberge des Ge werkschaftshauses, Engelufer 15. Der Preis der Betten beträgt 45, 55, 65 Pf. in Zimmern mit 11, 6 und 4 Betten, 80 f. in folchen mit 2 Betten. Einzelzimmer toften 1,50 Mart. Für den Aufenthalt am Tage fteht ein Restaurant mit billigen Preisen und ein Lesesaal zur Ver­fügung.

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Die Ortsverwaltung.

Deutscher   Metallarbeiter- Verband.

Verwaltungsstelle Berlin  . N 54, Linienstr. 83-85.

Telephon: Amt Norden 1987, 1289, 9714, 185. Bureau geöffnet von 9-1 Uhr und von 4-7 Uhr. Mittwoch, den 26. Auguft, abends 8%, Uhr:

Mitglieder- Versammlung

der Gold- und Silberarbeiter und verwandten Berufsgenossen im ,, Dresdener Garten", Dresdener Straße 45. Tagesordnung:

1. Vortrag des Genoffen Wissell:

Der Einfluß des Krieges auf den Arbeitsvertrag."

2. Berbands- und Branchenangelegenheiten.

124/3

Mitgliedsbuch legitimiert.

Bünktliches und zahlreiches Erscheinen wird erwartet.

Die Ortsverwaltung

a.Berufsgenossen Deutschlands  .

Verband der Steinsetzer, Pflasterer"

Filiale Berlin  .

Verbandskollegen! Um die wegen des Krieges getroffenen Maßnahmen und Beschlüsse zur Durchführung bringen zu können, ist es erforderlich, daß sich alle arbeitslosen Mitglieder am Mittwoch, den 26. Auguft cr., abends zwischen 7-9 1hr, in

ihrer Zahlstelle zur Kontrolle melden.

NB. Ale Anfragen resp. Gesuche um Unterstübung sind unter Bel

fügung der Verbandspapiere an den Borstand einzureichen. 175/14

jeder Art sind bei uns in großen Mengen vorrätig!

Der Vorstand.

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Berantwortlicher Redakteur: Aifrey Wielepp, Neuföln. Für den Inseratentell verantw.: Th. Glode, Berlin  , Drud u. Berlag: Borwärts Buchbruderei u Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW.