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Gewerkschaftliches.

bandsleitung durchgesezt zu haben, daß die Arbeiter und Ar­beiterinnen angemessene Löhne bekommen und daß die Ele­mente ausgeschaltet werden, die, ohne selbst zu arbeiten, auf

Ausland.

Das Buch- und Steindruckgewerbe Defterreichs in der Kriegszeit.

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Regelung der Löhne für Militärbekleidung. Rosten der Arbeiter verdienen wollen. Als die Heeresverwaltung nach dem Ausbruch des Der Referent, deffen Ausführungen lebhaften Beifall tatastrophale Arbeitslosigkeit ein. Diese veranlagte den Reichs­Mit Beginn des Krieges fette auch in Oesterreich eine faft Arieges große Posten von Bekleidungs- und Ausrüstungs- fanden, hatte im Laufe feines Vortrages an einer Reihe von berein österreichischer Buchdruckereibesizer, mit dem Verband der gegenständen in Arbeit gab, glaubten verschiedene Unter- Einzelfällen gezeigt, daß für ein und dieselben Artikel sehr Buchdruder und Schriftgießer( Gehilfen) Oesterreichs ein leber­nehmer, jezt sei die Gelegenheit gekommen, glänzende Ge- verschiedene Arbeitslöhne gezahlt werden. Im Hinblick dar einkommen zu treffen, wonach Entlassungen möglichst vermieden schäfte auf Kosten der Arbeiter und Arbeiterinnen zu machen. auf wünschte ein Diskussionsredner zu erfahren, welche Preise werden und statt dessen lieber reduzierte Arbeitszeiten eintreten Dem Schneiderverband gingen aus den Reihen seiner Mit- denn die Militärverwaltung zahle. sollen. Ein ebensolches Abkommen wurde getroffen zwischen dem glieder zahlreiche Klagen zu, daß ihnen für Militärartikel Der Hauptmann vom Bekleidungsamt des Verein österreichischer Steindruckereibefizer und dem Defterreichi Löhne gezahlt werden, die als Hungerlöhne im wahren Sinne Gardekorps nahm hierauf das Wort und sagte: Die Be- schen Senefelderbund, der Gewerkschaftsorganisation für Litho­ graphen , Steindrucker und verwandten Berufe nebst Hilfsarbeitern des Wortes bezeichnet werden müssen. Infolgedessen hat sich strebungen, welche ihr Herr Vorsitzender hier vorgetragen hat, und Arbeiterinnen. Diese Vereinbarungen gelten natürlich nur die Berliner Ortsverwaltung des Schneiderverbandes mit unterstützen wir auf das wärmste. Wir wollen nicht, daß folange, als der Kriegszustand anhält. Treten wieder normale den zuständigen Militärbehörden in Verbindung gesezt, um Leute, die selber nicht arbeiten, sich an den von uns ver- Verhältnisse ein, so werden diese Ausnahmeverfügungen sofort festzustellen, ob die von ihnen gezahlten Preise nicht eine angebenen Arbeiten bereichern. Auch wir sind dafür, daß das Arbeitslosigteit in jo gewaltigem Maße zugenommen, daß sich die gemessene Entlohnung zulassen. Ueber das Ergebnis dieser außer Kraft gefest. Trotz dieser Vereinbarungen hat jedoch die Feststellungen sowie über die Verteilung der Arbeiten und Zwischenmeistersystem, das Schwizsystem, unbedingt beseitigt Arbeiterorganisationen gezwungen gesehen haben, ganz bedeutende die Regelung der Löhne erstattete Runze als Vorsitzender wird. Jeder Fall ungenügender Entlohnung, der uns bekannt Unterstüßungstürzungen vorzunehmen. Der Verband der Buchdrucker hat die Auszahlung Der Ortsverwaltung am Dienstag Bericht in einer öffent- wird, wird nachgeprüft. Im Frieden lassen wir sehr viel in der zentralisierten Reise-, Kranken- und Arbeitslosenunterstützung lichen Versamlung der auf Militärarbeit Beschäftigten. An unseren eigenen Werkstätten arbeiten und zahlen gute Löhne. eingestellt. Den Verbandsgruppen wird jedoch empfohlen, je nach der Versammlung nahm auch ein Hauptmann vom Be Ein kleinerer Teil wird in Strafanstalten angefertigt. Die ihren Mitteln außerordentliche Hilfsbedürftigenunterstübungen kleidungsamt des Gardekorps teil. Drillich- und Köpersachen werden an den Verein Frauenhilfe auszuzahlen. Die zentralisierte Invaliden-, Waisen- und Be Runze führte eine Reihe von Beispielen an, aus denen vergeben, der im Frieden 200 bis 300, jegt etwa 700 Arbeite- gräbnistoſtenunterstützungen sollen vorläufig noch weitergezahlt fich ergibt, daß zweifellos eine Anzahl von Unternehmern sich rinnen beschäftigt. Außerdem geben wir im Frieden unsere oder Pension im Mindestbetrage von 400 Stronen jährlich beziehen, werden. Invaliden, die von anderen Institutionen Unterstüßung die Notlage der Arbeiter und Arbeiterinnen zunuze gemacht Arbeiten nur an solche Meister, von denen wir wissen, daß erhalten nur die Hälfte der Unterstüßung. Auf Grund dieser und Löhne gezahlt haben, die in gar keinem Verhältnis zu fie nur einige Gehilfen beschäftigen. Die Arbeiten werden Beschlüsse der Zentralleitung hat die niederösterreichische Verbands­den Preisen stehen, welche die Militärbekleidungsämter ge­währen. Einer dieser Unternehmer, dessen Arbeiterinnen auch immer nur in fleineren Bosten vergeben, so daß eine gruppe folgendes beschlossen: Die Arbeitslosenunter­sich über die niedrigen Löhne beklagten, fagte, er habe bom Weitergabe an Zwischenmeister ausgeschlossen ist. Jetzt sind stübung wird mit 2 Str. pro Tag( bisher 2,50 Kr.) an die be­zugsberechtigten Mitglieder gezahlt. Die Nichtbezugsberechtigten Bekleidungsamt Mitteilung bekommen, daß es genüge, wenn ia die Ansprüche an das Bekleidungsamt ungeheuer groß und erhalten von Fall zu Fall außerordentliche Unterstübungen. Arbeiterinnen wöchentlich 10 m. verdienen und wenn er 12 M. man muß die Arbeiten nehmen, wo man sie herkriegt. Daß Krantenunterstübung in bisheriger Höhe von 2 kr. pro zahle, dann sei er hochanständig. Diese Behauptung ist un- fich da hin und wieder ein Zwischenmeister eingeschlichen hat, Tag erhalten nur solche Mitglieder, die keinen Anspruch an eine wahr. Ich habe mich sagte Sunze überzeugt, daß die war nicht zu vermeiden. Aber wenn wir das erfahren, greifen Zwangsfrankenkasse haben. Der österreichische Senefelderbund hat seine Bekleidungsämter nicht die Absicht haben, die Löhne zu wir sofort ein. In unseren Verträgen verlangen wir, daß die Unterstützungen wie folgt eingeschränkt: Reise- und Umzugsunter drücken. Sie schreiben den Arbeitgebern, denen fie Arbeiten ortsüblichen Arbeitslöhne gezahlt werden. Die Preise sind stübung wird nicht mehr gezahlt. Die Arbeitslosenunterſtüßung übertragen, vor, daß diese den von ihnen Beschäftigten die so festgesetzt, daß diese Löhne in jedem Falle gezahlt werden von 24 Str. auf 14 bzw. 10 Str. pro Woche reduziert; bie Hilfs wurde bei den Lithographen, Steindrudern und Berufsgenossen ortsüblichen Löhne zahlen. Darunter sind nicht etwa die für können. So verfahren wir auch während des Krieges. Für arbeiter und-arbeiterinnen erhalten 0,75, 0,90 bzw. 1,12 Kr. pro die Krankenversicherung festgesetten ortsüblichen Löhne zu verstehen, sondern die Löhne, welche in der betreffenden alle Arbeiten, die in der Kriegszeit angefertigt werden, zahlen Tag je nach der Dauer ihrer Mitgliedschaft. Die Krantenunter­Branche üblich find. Es wird auch vom Bekleidungsamt nach- wir 20 Proz. mehr als im Frieden. stüßung wurde für Mitglieder der 1. Klasse von 16 Sr. auf 8 Ar. geprüft, ob wirklich die ortsüblichen Löhne gezahlt werden. Der Redner verlas die einzelnen Säße des Tarifs, welche pro Woche herabgefeßt, die Mitglieder der 2. Klasse erhalten pro Um das festzustellen, ist es notwendig, daß die Arbeiter und das Bekleidungsamt den Arbeitgebern zahlt. Die Verlesung finden, erhalten feine Unterstüßung. Die Invalidenunterstüßung Tag 40 Seller. Kranke, die sich in öffentlichen Heilanstalten be Arbeiterinnen, welche glauben zu niedrig entlohnt zu werden, wurde von fortgesetten Ausrufen der Ueber wird bei allen denen eingestellt, die Pensionen haben oder einen die Einzelfälle unter genauer Angabe der Verbandsleitung raschung begleitet und in der nachfolgenden Dis- Erwerb betreiben. Alle Erwerbs- und Mittellosen werden weiter mitteilen, die dann das weitere veranlassen wird. Damit in fuffion zeigte sich, daß die Arbeitslöhne in allen angeführten unterſtüßt. Die Frauen und Kinder der zum Militär eingerüdten allen Beschwerdefällen eine gerechte Lohnregelung erfolgt, Mitglieder erhalten teine Unterstüßung. Diese sollen sich mit hat die Verbandsleitung den Vorsitzenden des Gewerbe- Fällen sehr weit hinter den Tariffäßen zurüd- bem vpn Staat und Gemeinde gewährten Unterstützungsbeitrag gerichts, Herrn Magistratsrat v. Schulz, gebeten, er möge blieben, ja oft taum die Hälfte derfelben er- burchhelfen, der für die Familien der zur Kriegsbienstleistung Ein­die ihm von der Verbandsleitung benannten Firmen, welche reichten. Mit stürmischem Beifall nahm die Versammlung berufenen gezahlt wird. An alle Mitglieder, die sich noch in Arbeit befinden wenn auch gekürzt wird appelliert, daß sie den niedrige Löhne zahlen, nach dem Gewerbegericht laden und die Ausführungen des Hauptmanns auf. bollen Beitrag weiterzahlen sollen, um mit dazu beizutragen, den Oberkommandierenden in den Marken ersuchen, daß er Kunze dankte demselben für die freundliche Auskunft, Not und Glend der arbeitslosen Mitglieder zu lindern. einen Vertreter der Kommandantur zu diesen Verhandlungen aus der hervorgehe, daß die Behörden mit den Arbeitern zu Ferner müsse auch danach gestrebt werden, daß noch Mittel entsende, wo dann die Höhe der Löhne, welche den Arbeitern sammengehen in dem Bestreben, die unehrlichen Elemente vorhanden sind, wenn die Krieger zurückkehren und sich an ihren zu zahlen sind, festgestellt werden solle. auszuschalten und der ehrlichen Arbeit auskömmliche Löhne Verband um Hilfe wenden. zu gewähren.

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Deutsches Reich .

Aus Industrie und Handel.

Kohlenversorgung der Kriegsmarine.

Als sich herausstellte, daß Militärarbeiten in großen Mengen anzufertigen sind, ist der Verbandsleitung aus Mit­gliederkreisen der Vorschlag gemacht worden, der Verband solle selbst die Arbeiten vom Bekleidungsamt übernehmen und von feinen Mitgliedern anfertigen lassen. Doch gegen diesen Vor­Arbeitslosigkeit in der Binnenschiffahrt! schlag sprechen mancherlei Bedenken. Wenn der Verband ihn Auch in der Binnenschiffahrt auf der Elbe, Saale umb Babel ausführen wollte, müßte er entweder Arbeitsräume mieten ist durch die Verfügung der Elbstrombauverwaltung, wonach die Be­oder die Sachen in Heimarbeit vergeben, wobei sich die Ausmannungsvorschriften reduziert wurden, starte Arbeitslosigkeit hervor führung im einzelnen teurer stellt als in großen Werkstätten, gerufen worden. Der Verband müßte auch kaufmännisches Personal zur Lei­tung des Betriebes anstellen. Es ist nicht zweckmäßig, für Diese Arbeiten eine neue Organisation zu schaffen, denn die Firmen der Bekleidungsindustrie sind die für diesen Zwed geeignete Organisation. Ihre Betriebsräume stehen leer, ihr faufmännisches Verbande nur erwünscht sein, wenn die Unternehmer die Ar. Verfügung überflüffig geworden und ihr Fortbestehen schädigt die für ihre Versorgung mit Kohle nicht gering. Nach dem Reichs­

beiten von den Behörden erhalten und Garantien gegeben

Die Berwaltung des Elbftromgebietes hat, als die Verfügung bet ausbruch des Krieges erlassen wurde, im guten Glauben ge­handelt; nachdem sich nun aber die Lage geklärt hat und in den größten Schifferorten des Elbe -, Saale - und Habelgebietes Schiffs mannschaften in genügender Anzahl vorhanden sind, scheint uns die

Mannschaften.

Infolge des Krieges wird der Kohlenberbrauch der Kriegs. marine eine außerordentliche Steigerung erfahren, da in dieser Beit sämtliche Kriegsschiffe Tag und Nacht feebereit liegen dürften. Außerdem werden bekanntlich zu Kriegszeiten zahlreiche Handels­schiffe der Marine zur Verfügung gestellt, um als Begleitschiffe oder Hilfsschiffe( wie der vor Las Palmas gesunkene, als Hilfs­treuzer verwandte Dampfer des Norddeutschen Bloyd Kaiser Wil­helm der Große") zu dienen. Dadurch wird der Rüdgang des Brenn­stoffbedarfs bei der Handelsmarine zu einem nicht unerheblichen Teil wieder ausgeglichen werden.

Schon in Friedenszeiten ist die Aufwendung der Kriegsmarine lionen Mart beziffert. Im Jahre 1911 betrug er erst 18,7 Mil­haushaltetat wurde der Gesamtverbrauch für 1914 auf 27,228 Mil­lionen Mart. Von 1911 bis 1914 beträgt also die Ausgaben­steigerung fast 46 Pros. Von dem Gesamtverbrauch entfielen rund

Die Drganisation der Schiffsmannschaften hat an die Elbftrom­werden, daß die Arbeiter und Arbeiterinnen ausreichende bauberwaltung eine Eingabe betr. Aufhebung der Verfügung ge­Löhne erhalten und die Unternehmer sich mit den Geschäfts- richtet, und awar für die Stromgebiete Elbe, Saale und Havel . Es spesen begnügen. Auf diese Weise werden nicht nur die Ar- fteht au erwarten, daß die Stromverwaltung den Wünschen der 80 Bros. auf im Inland verwandte Schiffe. beiter, sondern auch die kaufmännischen Angestellten vor Ar- arbeitslosen Schiffsmannschaften nachkommt, denn man darf wohl beitslosigkeit geschützt. Der Verband hat die Militärbehörden annehmen, daß auch die Schiffahrtsbehörden teine Maßnahmen auf­erfucht, die Unternehmer zu verpflichten, daß sie die erforder- recht erhalten, welche die Arbeitslosigkeit der Schiffsmannschaften zur lichen Arbeitskräfte nur durch den Arbeitsnachweis einstellen. Folge hat. Die Zwischenmeister sollen bei diesen Arbeiten völlig ausge­

schaltet werden. Durch diese Vereinbarungen glaubt die Ver­

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tohle hauptsächlich aus dem Ruhrrevier. Im Jahre 1912 lieferte Die Kriegsmarine bezieht den Brennstoff in Form von Roh­das Rheinisch- Westfälische Kohlensyndikat rund 958 000 Tonnen Kohle im Werte von 18 Millionen Mart. Der Gesamtverbrauch ftellte fich in jenem Jahre auf 20 Millionen Mart.

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