Eisenbahnunfall. Von einem Wagen der elektrischen Staats-| Ausbruch des Krieges unter dem Einfluß der allgemeinen De-| beiträge nicht so erheblich, wie wohl mancher angenommen haben bahn überfahren und getötet wurde am gestrigen Freitag der pression mit ihren Aufträgen zurückgehalten. Infolgedessen mußten wird. OTC 46 Jahre alte Schachtmeister Wilhelm Krüger, Tempelhof wohnhaft die Sargtischlereien teils die Betriebe völlig einstellen, teils die Verbandsvertreter als Prozeßvertreter. 213 Prozekvertre R. überschritt mit einem Trupp Arbeiter die Schienen, als ein Arbeitszeit erheblich herabfeßen. Nun haben sich die Lagerbestände Windstoß ihm den Hut entführte. In dem Bestreben, seine Kopf der Händler nach und nach so weit vermindert, daß sie ergänzt In einer Klage gegen eine Aktiengesellschaft hatte der bedeckung wiederzuerlangen, eilte der Schachtmeister zurüd und werden müssen, uud die Beschäftigung der Sargtischler hat sich in flagende Handlungsgehilfe einen kaufmännischen Verband mit feiner wurde von dem Motorwagen eines nach Südende fahrenden Zuges letter Zeit wieder gehoben. In einer Branchenversammlung der Prozeßvertretung vor dem Berliner Kaufmannsgericht betraut. erfaßt und unter die Räder geschleudert. Mit zerschmetterten Sargtischler wurde festgestellt, daß ein erheblicher Teil der Be- Der Geschäftsführer des Verbandes übernahm die Vertretung. Gliedern wurde der Bedauernswerte als Leiche nach der Leichen- triebe fürzlich wieder die normale Arbeitszeit eingeführt hat, wäh- In der Verhandlung beantragte die Gesellschaft, den Prozeßver halle in der Eythstraße übergeführt. rend ein anderer Teil auch jezt noch nicht voll beschäftigt ist. treter nicht zuzulassen, da er gewerbsmäßig die Vertretung vor Wenn durch die Verfürzung der Arbeitszeit der Berdienst der Gericht betreibe. Die Ehefrau des Klägers hätte sehr gut ihren Eine Kriegstarte des Vorwärts. Die Ereignisse dieses Weltfrieges mit seinen zahlreichen Kriegsschauplägen fönnen in ihrem Arbeiter seit Wechen sehr bedeutend geschmälert ist, so hat man sich Mann vertreten können, dazu bedürfe es nicht eines Verbandsvers Verlaufe nicht verstanden werden, wenn das Lesen der Zeitungs- Was soll man aber dazu sagen, daß einzelne Arbeitgeber die damit abgefunden, weil es eine zurzeit unabänderliche Tatsache ist. treters. Das Kaufmannsgericht lehnte den Antrag des Beklagten ab berichte nicht durch ein Studium der entsprechenden Karten ergänzt wird. Nicht immer stehen aber dem Zeitungsleser solche Karten zur gedrückte Lage der Sargtischler zu Lohnabzügen ausnußen. In und ließ den Geschäftsführer des Verbandes als Prozeßvertreter Verfügung. Es entspricht daher einem Bedürfnis, wenn die Buch- dieser Hinsicht wurde feszestellt, daß Ernst Rosinski in Rum- zu. Der Kläger selber stehe im Heere und habe laut einer vom handlung Vorwärts jetzt eine Karte herausgibt, auf der die melsburg bden in seiner Werkstatt beschäftigten Tischlern die vor Hauptmann der Kompagnie beglaubigten Vollmacht den Geschäfts. verschiedenen Kriegsschaupläße in ziemlich großem Maßstabe zu einiger Zeit eingetretene, im Holzarbeitertarif festgesette Lohn- führer T. mit seiner Vertretung beauftragt, während andererseits finden sind. Das große und dabei handliche Format der Karte er- erhöhung von 3 Proz. jest wieder abgezogen hat. Gegen diese die Ehefrau allein dastehe. Unter den obwaltenden Verhältnissen möglichte eine Wiedergabe der Länder Mitteleuropas und eine ge- Sandlungsweise, die in der Versammlung allgemein berurteilt trage das Gericht keine Bedenken, die Prozeßvertretung zuzulassen. naue Angabe der Eisenbahnen, Wasserwege usw. Jeder Vorwärts- wurde, soll bei der Schlichtungskommission Alage erhoben werden. lejer wird sich an der Hand dieser Karte, deren Preis 80 Pf. beträgt, Deutsches Reich . schnell und genau über die Kriegsvorgänge orientieren können.
Geschäftsleitung der sozialdemokratischen Partei der Schweiz einIn Lugano fand am letzten Sonntag die auf Initiative der und der schweizerischen Sozialisten statt. Die Tagung war von der italienischen Partei durch die Genossen Armuzzi, Balabanoff, be Falco, Lazzari, Modigliani , Morgari, Mufatti, Ratti,
berufene Konferenz der italienischen
Serati, Turati beschickt.
Für die Arbeitslosen.
Aus Industrie und Handel.
Das Zahlungsverbot gegen England.
Die vereinigten Gewerkschaften in Nürnberg haben an die England hat bekanntlich in dem wirtschaftlichen Kriege, den städtischen Kollegien eine Eingabe gerichtet, in der sofortige Schritte es gegen uns führt, zu Mitteln gegriffen, die bisher bei anderen zur Belämpfung der immer unheimlicher steigenden Arbeitslosigkeit Nationen nicht üblich gewesen sind. Seinen prinzipiellen und allgefordert werden. Es wird darauf hingewiesen, daß vor dem 1. August die Gewerkschaften allein schon 2084 arbeitslose Mitglieder gemeinsten Ausdruck findet der englische Standpunkt in dem Ver. rund 12 000 hinaufgeidmellt ist. Diese Zahlen beziehen sich jedoch Deutschen , die in neutralen europäischen Staaten wohnen, jede zu verzeichnen hatten, eine Zahl, die im ersten Kriegsmonat auf bot des Handels mit dem Feinde. Jeder Handel mit Personen, die in Deutschland wohnen, ja auch jeder Handel mit nur auf die böllige Arbeitslosigkeit, unter den als nicht arbeitslos gezählten Mitgliedern sind auch diejenigen, die nur wenige Stunden Warenlieferung nach Deutschland und jede Zahlung nach DeutschAls Gegenmaßregel hat der Bundesrat ein 3ahlungs im Tag und oft nur wenige Tage in der Woche diese wenigen Stunden land werden in England als Verbrechen bestraft. arbeiten fönnen, ſo daß ihnen nach Abzug ihrer Pflichtleistungen sehr berbot gegen England erlassen. Das Berbot erstreckt sich wenig zum Leben bleibt. Unter Hinweis auf das Vorgehen anderer auf jede Art der Zahlung oder leberweisung von Geld ober Städte wird daber gebeten, die Arbeitslosenunterstützung einzuführen Wertpapieren nach England oder bessen Besitzungen, gleichviel, und dabei nicht hinter den Leistungen anderer Städte zurückzu ob die Zahlung direkt oder mittelbar auf dem Wege über ein bleiben. Diefe werde am besten zu erreichen sein durch die Fest neutrales Land erfolgt. Die wissentliche Zuwiderhandlung gegen stellung und Sicherung eines ausreichenden Eristengminimums für das Verbot ist mit Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren Die Konferenz nahm eine scharfe Erklärung gegen den Krieg an, bie infolge des Kriegs arbeitslos gewordenen Arbeiter und und mit Geldstrafe bis zu 50 000 m. bedroht. Zum Schluß der Erklärung wird gesagt:" Demgemäß betrachten es die Arbeiterinnen durch die Genteinde. Der gleiche Wunsch wird nach unterzeichneten Vertreter der sozialistischen Parteien Italiens brüdlich für die Unterstützung der zum Heeresdienst einberufenen und der Schweiz als ihre Aufgabe, mit dem Aufgebot ihrer letzten bedürftigen Einwohner Nürnbergs ausgesprochen. G3 wird dabei Kraft gegen eine weitere Ausdehnung des Krieges erwartet, daß man nicht aus der Zugehörigkeit zu den Gewerkschaften ein minderes Recht feststellen und ein höheres Recht der Unterauf andere Länder anzufämpfen und jeden Versuch, neue Völker ftüzumg denjenigen zubilligen will, die nichts getan haben, um für in den Krieg hineinzuheben, als ein Verbrechen an der arbeitenden die Tage der Not zu sorgen. Bevölkerung und an der Kultur zu brandmarken.
Von der schweizerischen Partei wohnten ihr die GeVon der schweizerischen Partei wohnten ihr die Genoffen Albisser, Ferri, Greulich, Grimm, Naine, Pflüger, Rimathé
und Schenkel bei.
In diesem Sinne wenden sich die Vertreter der Sozialdemofratie Jtaliene und der Schweiz an die sozialistischen Parteien der übrigen Staaten. Indem sie so die Grundlage für eine gemein jame Aktion unter den am Kriege unbeteiligten, aber von seinen Wirkungen betroffenen Bölkern gegen die Fortführung der furchtbaren Schlächterei schaffen, ersuchen sie die sozialistischen Parteien der neutralen Länder gleichzeitig, von ihren Regierungen unverzüglich die Einleitung diplomatischer Unterhandlungen mit den Regierungen der im Kriege stehenden Staaten zu fordern, um eine rasche Beendigung des Völkermordens anzustreben."
Gewerkschaftliches.
Gerichtszeitung.
Vorsicht bei Giden!
Eine Anklage wegen Meineids, die gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts III verhandelt wurde, kann als dringende Mahnung an alle als Zeugen vor Gericht erscheinende Personen dienen, auch die etwaigen Fragen nach Vortrafen sorgsam und gewissenhaft zu beantworten.
Selbstverständlich läßt dieses Zahlungsverbot das Recht des Gläubigers als solches bestehen, die Schulden sind nicht erlassen, sondern nur bis auf weiteres gestundet. Diese Stundung aber ist nicht nur für Geldforderungen ausgesprochen, auf deren Erfüllung sich das Verbot beschränkt, sondern sie ist auf vermögensrechliche Ansprüche aller Art ausgedehnt. Eine Berzinsung während der Dauer der Stundung braucht nicht geleistet au werden; soweit Zinsen für die Zeit vor der Fälligkeit der Forderung geschuldet werden, laufen sie bis zur Fälligkeit weiter. Die Protesterhebung wird bei Wechseln, die unter das Zahlungsverbot fallen, so lange die Verordnung in Kraft ist, hinausgeschoben. Hat der Schuldner ein Intereffe baran, sich alsbald von der Schuld zu befreien, so tann er zu diesem Zwede ben geschuldeten Betrag bei der Reichsbant hinterlegen.
bewilligen. Die Ausnahme bezüglich der Unterstübung Ausnahmen zu diesem Berbot kann der Reichsfangler Deutscher in England ist in die Verordnung selbst aufge
nommen worden.
Der Angeklagte, ein bejahrher, schwerhöriger Gärtner aus einem Berliner Vororte, war am 20. Januar d. J. als Zeuge in Der Wirtschaftsfrieg. Einem Pariser Telegramm zufolge hatte einem Zivilstreite vor das Amtsgericht Bernau geladen und machte der Generalrat des Departements Bouches- du- Rhone in einem dort eine eidliche Aussage. Um die Glaubwürdigkeit dieses Beugen Schreiben die Regierung aufgefordert, den Rechtsschutz deut. zu erschüttern, behauptete die eine Partei, daß er bereits mit Zucht- icher Patente und Fabrikmarken in Frankreich aufzu haus vorbestraft sei. Eine dahingehende Frage des Amtsrichters heben. Eine Anzahl Industrieller Südostfrankreichs richtete berneinte der Zeuge unter seinem Eide . Später wurde festgestellt, daraufhin eine Mitteilung an den Temps", in der erklärt wird, Gide. eine an den" Temps ", in der entfärt wird, daß der Zeuge tatsächlich im Jahre 1887, also vor mehr als 26 daß ein derartiger Beschluß der Regierung zu ähnlichen MaßJahren, eine Buchthausstrafe erlitten hat. Darauf wurde das nahmen seitens der deutschen Regierung französischen Patenten Meineidsverfahren gegen ihn eröffnet und schließlich die Anflage gegenüber führen könne. Dies habe große Bedeutung, da die von erhoben. Der Angeklagte, mit dem gestern eine Verständigung nur Deutschen und Desterreichern in Frankreich erworbenen Patente mittels Hörrohrs möglich war, behauptete, daß er die Frage des nur den Wert befäßen, den Zeitpunkt der Einreichung festzustellen, Richters nur dahin berstanden habe, ob er in den letzten Jahren und die Patente zumeist nicht ausgenutzt würden. Die von Franbestraft worden sei. Er habe geglaubt, die erlittene Zuchthaus- ofen in Deutschland und Oesterreich erworbenen Batente befäßen strafe nicht erwähnen zu brauchen. Denn er habe einen von hingegen großen Wert und würden von den Industriellen ausihm überreichten Zeitungsartikel gelesen, wonach ein in einer genügt, welche durch den Verfall der Patente in Deutschland und Reichstagskommission gestellter Antrag dahin angenommen worden Oesterreich in furzer Zeit zugrunde gerichtet werden könnten. Eine Berberid in fei, daß bon der Aufführung fo weit zurüdliegender Borstrafen in Henderung in der Patentschus Gesetzgebung müsse deshalb zuvor. den Bersonalblättern Abstand genommen werden solle. Danach von fachmännischer Seite reiflichst erwogen werden. habe er angenommen, daß er diese Vorstrafe, die beinahe ein Menfchenalter zurückliege, nicht anzugeben brauche. Mit Rücksicht hier Frankreichs beginnt, wie der" Temps" meldet, die Veröffentlichung auf und auf die Schwerhörigkeit des Angeklagten, bei der Miß- der Ergebnisse einer Untersuchung, welche es in der ganzen Welt verständnisse erklärlich seien, sprachen ihn die Geschworenen nicht durchgeführt hat, um den französischen Handel darüber aufzuklären, schuldig, so daß die Freisprechung erfolgen mußte. wie er den deutschen und österreichischen Erzeugnissen wirksame konkurrenz machen könne. Die bereits erschienenen Veröffentlichungen betreffen Aegypten , Italien und einen Teil Spaniens und Englands.
Soziales.
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Gegen Stillegung und Lohnkürzungen. Bei Ausbruch des Strieges haben eine große Anzahl Kali werke in Deutschland die Betriebe eingestellt und Beamte und Arbeiter entlassen. Damit nicht genug, versuchen jezt eine Reihe von Kaliwerksbejizern dort, wo sie ihren Betrieb aufrechterhalten oder wieder aufnehmen lassen, die Löhne der Arbeiter zu kürzen. Gegen diese Maßnahme wenden sich die Verbände der Bergarbeiter, Fabritarbeiter, Maschinisten und Heizer in einer Eingabe an den Bundesrat, zu Händen des stellvertretenden Reichskanzlers, Herrn Dr. Delbrüii d. Es wird darin zunächst darauf hingewiesen, daß Lohnreduktionen im Kalibergbau schon der§ 13 des Kaligesetzes vom Jahre 1910 entgegenstehe, wonach die Werke mit einer Kürzung ihrer Förderquote bestraft werden sollen, die die Durchschnittslöhne der Arbeiter unter die Löhne der Jahre 1907 bis 1909 herabfinken laffen. Nach einer Reichsstatistik ist der prozentuale Lohnanteil am Wert der Produktion im Salzbergbau in den Jahren 1907 bis 1912 aber schon von 39,20 Proz. auf 28,01 Proz. gesunken. Trotzdem streben die Das Kriegsministerium und die Feuerbestattung. Raliinteressenten eine Beseitigung des§ 13 des Kaligejeges, der den Raliarbeitern ein gewiffes gesetzliches Lohnminimum ga Die Bestrebungen der Vereine für Feuerbestattung, die Eine rantiert, an. Sie behaupten, damit noch eine humane und äicherung auch für die auf dem Felde Gefallenen einzuführen, find arbeiterfreundliche Maßnahme zu verfolgen. In der Ein- gescheitert. Der Berliner Verein für Feuerbestattung hatte sich unlängst wegen Einführung der Kriegs- Feuerbestattung an bas gabe der drei Arbeiterverbände wird daher verlangt, daß, wenn preußische Kriegsministerium gewandt und erhielt darauf folgende die Kaliwerksbesitzer mit einem solchen Anfinnen schon an den Antwort von der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums: Bundesrat herangetreten sein sollten oder in nächster Zeit heran- Die Abteilung bestätigt dankend den Empfang des an Seine treten, dieser einen solchen Antrag, die Arbeiterschutzbestimmum- Exzellenz den Herrn Generalstabsarzt der Armee gerichteten gen aus dem Kaligejes zu beseitigen, mit Entschiedenheit ab- Schreibens vom 17. August 1914. Der Ausführung der Feuerichnen soll. Die Löhne der Kaliarbeiter sind im Verhältnis zu gegen, daß im Hinblick auf die im Frieden in den Krematorien bestattung auf dem Schlachtfelde steht besonders der Umstand entden im Stohlen- und Erzbergbau beschäftigten Arbeitern schon gemachten Erfahrungen die Feuerbestattung zubiel Zeit be niedriger. Die Gewinne der Werksbefizer haben dagegen einen ansprucht. Die Notwendigkeit, die Verbrennungsöfen erst auf dem solchen Anreiz zu Werksgründungen gegeben, daß sich die Kali- Schlachtfelde zu errichten, das Feuerungsmaterial heranzuschaffen schächte in den legten fünf Jahren fast vervierfacht haben; sie sind und die Gefallenen zu den Defen zu transportieren, sind weitere von 60 fördernden Werken im 1909 im
in Frage kommen. Ob die Feuerbestattung in Festungen Verwen
Das Nationalamt für Auswärtigen Handel
Eine in der London Gazette" veröffentlichte Brokla mation berbietet den Bewohnern der britischen Kolonien die Einfuhr und den Handel mit rohem und raffiniertem 3uder, der in Feindesland hergestellt ist, sowie mit raffinierten Produkten aus Rohzucker gleichen Ursprungs.
Staatlicher Getreibehandel. Aus Amsterdam wird berichtet: Die bolländische Regierung nimmt die Einfuhe und den Abjazz von Weizen in die Hand. Es ist ein belangreicher Bosten Mehl aus Amerita unterwegs, der für niederländische Staatsrechnung angekauft wurde.
Parteiveranstaltungen.
am Dienstag, den 6. Dftober, abends 8, 15r, in folgenden Sechster Wahlkreis. Unsere vier Mitgliederversammlungen finden Lokalen statt: ubimanns Theater, Schönhauser Allee 147; rantes eftfäle. Babstr. 19; barus.Sale, Müllerstr. 142; und Bazenhofer Brauerei, Turmstr. 25/26. Die Tagesordnung :„ Die sozialen Aufgaben während des Krieges".
lautet:
Jahre 1914 angewachsen. Wenn die seit Jahresfrist versprochene sind. Transportable Einäscherungsapparate tönnen überhaupt nicht Eduard Bernstein und Rudolf Breitscheid . Mitgliedsbuch Aenderung des Staligefezes vollzogen werden sollte, so dürfen die dung finden wird, hängt von den Umständen ab; im übrigen ist auch legitimiert. im§ 13 des Gesetzes bestimmten Minimaldurchschnittslöhne nicht im Felde nach der Kriegssanitätsordnung die Leichenverbrennung. 7. Dltober, finden die Bersammlungen der jugendlichen Mitglieder von 18 beseitigt oder herabgesetzt, sondern sie müßten entsprechend der jeit 1907 eingetretenen Tenerung der Lebensmittel erhöht
werden.
Die Absicht jener Raliwerksbefizer, ihre Betriebe nur aufrechtzuerhalten, wenn sie die Löhne fürzen können, wird ihnen hoffentlich durch den Bundesrat vereitelt. Eine Antwort des Bundesrats auf die Eingabe der Arbeiterverbände ist zurzeit noch nicht bekannt.
wenn sich eine Notwendigkeit ergibt, vorgesehen. Für die in der Heimat Verstorbenen sind hinsichtlich der Feuerbestattung die Beftimmungen der Landesgejeze maßgebend."
Nichtsdestoweniger wird der Frage der Kriegs- Feuerbestattung erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt. Es wird an der Konstruktion von Feldöfen gearbeitet, die jedoch weniger für das Schlachtfeld bestimmt find. Derartige Nottrematorien sollen in Festungen und größeren Lazaretten errichtet werden. Die Schwierigkeiten und Rücksichten, die sich für die Feuerbestattung auf dem Schlachtfelde ergeben, find nicht zu überbrüden.
Die Sargtischler leiden ebenso wie die Arbeiter vieler anderen Die Reichsinvalidenversicherung während des ersten Kriegsmonats. Nach einer Korrespondenzmeldung brachte der Monat August Geschäftszweige unter den gegenwärtigen gedrüdien Verhältnissen. Das mag nicht recht begreiflich erscheinen, da ja die Zahl von 1914 an Invalidenmarken 17 155 411 M., gegenüber 20 Millionen Sterbefällen unter der nicht am Kriege beteiligten Bevölkerung Mark im gleichen Monat des Vorjahres. Der Rüdgang der Inbaund also auch der Bedarf an Särgen durch den Krieg nicht beein- lidenbeiträge beziffert sich also im ersten Kriegsmonat auf insgesamt flugt wird. Aber es verhält sich so: Die Sargtischlereien sind drei Millionen Mark. Zwei Versicherungsanstalten( Pommern und meistens Kleinbetriebe mit wenigen Arbeitsträften und liefern für Mecklenburg ) haben eine kleine Zunahme an Beiträgen zu verdie Sarghändler und Beerdigungsinstitute. Diese haben nach dem zeichnen. Immerhin scheint die Gesamtabnahme der Invaliden
Central- Haus Jägerstr. 13
Conc. Leihhans
Sechster Wahlkreis( Jugendabteilung). Am Mittwoch, den
bis 21 Jahren in nachstehenden Lokalen statt: Strad, Schönhauser Allee 134a; Kaczerowski, Ravenéstr. 6; Franke, Badstr . 19; und Säröder, Stromitr. 36. Referenten find die Genossen H. Dunder,. Pied, E. Neumann und Frau Käte Dunder.
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Freireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 4. Oktober, vorm. 11 Uhr, Kleine Frankfurter Str. 6: Vortrag von Herrn&. Reuter:-3wang und Freiheit in der Erziehung". Damen und Herren als Gäste willkommen. Jugendveranstaltungen. Wilmersdorf . Sonntag, den 4. Oftober: Schulentlassungs
5 Uhr.
feier. Bortrag, Rezitation und gemütliches Beiſammenſein. Anjang Dienstag, den 6. Oftober: Erster Mädchenabend. Handarbeiten sind mitzubringen. Jugendentlassungefeier in Schöneberg . Am Sonntag, den 4. DItober, findet in der Schloßbrauerei Schöneberg ein Unterhaltungsabend, be stehend aus einer Ansprache des Schriftstellers Unger, Rezitation und musikalischen Vorträgen, statt. Die Schulentlassenen und deren Eltern find bierzu freundlichst eingeladen.
Von Kavalieren wenig getragene sowie im Versatz gewesene Jackettanzüge, Rockanzüge, Paletots u. Ulster, 12, 15, 18, 20, 25 bis 36 M., Prima. Ferner Gelegenheitskäufe in neuer Maßgarderobe enorm billig. Riesenposten Kostüme, Ulster u Plüschmäntel, auf Seide, enorm billig. Große Posten Pelzstolas in Skunks , Marder, Nerz usw., außerordentlich billig. Große Auswahl in Herren- Gehpelzen, Damen-, Reise- und Wagen- Pelzen. Extraangebot in Lombard gewesener Brillanten, Uhren und Goldwaren zu enorm billigan Pralean