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zweifeln fonnte, wurden angehalten.

der

Frebersdorfer Beamte hat nun in den letzten Tagen die Arbeiter zu bringen, so bemüht sich nun der freigewerkschaftliche Gärtner- I schäftsstunden wurden zum Teil erheblich gekürzt. Viele angehalten und nach der Arbeitgeberbescheinigung gefragt. Wer verein in jedem ihm bekannt werdenden Uebertretungsfalle Brinzipale wiesen ausdrücklich darauf hin, daß die An­bieje Bescheinigung nicht hatte, mußte das volle Fahrgelb entrichten. bem verantwortlichen Leiter eine Mitteilung zu machen, in gestellten in freien Nachmittagsstunden durch Nebenerwerb Erbarbeiter, die mit Spaten und Spiphace zur Arbeit fahren der auf jene Erklärungen aufmerksam gemacht wird. Erfolgt den Gehaltsausfall wieder wettzumachen versuchen können. wollten, über deren Zugehörigkeit zur Arbeiterschaft man also nicht auch dann feine Abstelung des Mißstandes, so wird der Fall Mit der jetzt hier und da eingetretenen geschäftlichen Be­lebung haben indessen viele Geschäftsinhaber die Wieder­wohl eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorweisen konnte, die durch die Verbandszeitung bekannt gegeben. aber nicht mit dem behördlichen Stempel versehen war, mußte eben- Des ferneren hat sich der Allgemeine Deutsche Gärtner- cufnahme der alten Arbeitszeit verfügt, ohne jedoch dem­falls das volle Fahrgeld entrichten. Wir glauben nicht, daß es verein um die Einsetzung eines Kriegshilfsausschusses entsprechend das Gehalt zu erhöhen. Diese Maßregel bietet dem Willen der Eisenbahnverwaltung entspricht, wenn den Ar- für den deutschen Gartenbau bemüht. In einer den Anlaß zu zahlreichen Klagen, mit denen sich jetzt das beitern in diesen schlimmen Zeiten bei der Erlangung von Wochen von ihm verfaßten Denkschrift wird der Reichsverband für Berliner Kaufmannsgericht zu befaffen hat. farten noch unnüße Schwierigkeiten bereitet werden. den deutschen Gartenbau", der eine Bundesgemeinschaft von So wurde die Klage von zwei entlaffenen Angestellten der Verbänden des Gartenbaues darstellt, angeregt, einen solchen Konfettions- Engrosfirma Taute u. Schmidt verhandelt. Die Be­Ausschuß ins Leben zu rufen und daran auch die Arbeiter- lagte hatte sich bei Ausbruch des Krieges mit dem Personal bezüglich der Gehaltsminderung geeinigt, die Geschäftszeit wurde berbände teilnehmen zu lassen, um so eine Arbeitsgemeinschaft gleichzeiitg erheblich verkürzt, und zwar wurde nur von 9 bis 2 Uhr zu bilden, wie sie ähnlich schon in der Holzbranche und im gearbeitet. Am 12. September verlangte plöblich die Geschäfts­Bauberuf besteht. Einige Verbände haben sich sofort beifällig leitung, daß noch von demselben Tage an wieder deutsch " ge­Dazu geäußert. Die Denkschrift wurde Anfang Ottober ver- arbeitet werde, d. h. mit 2 Stunden Tischzeit, bis abends um 8 Uhr. sandt. Gemeinsame Beratungen haben jedoch bisher noch während die meisten Angestellten dem Verlangen nachtamen, baten nicht stattgefunden, obschon die Angelegenheit doch ziemlich die beiden Kläger, nach Hause gehen zu dürfen, fie hätten gerade etwas bor. Ihr Wunsch wurde ihnen jedoch abgeschlagen. Shrem eilig wäre. Fernbleiben am Nachmittag folgte darauf die sofortige Entlassung.

Ausdehnung der Hundesperre auf Bris. Die für Neukölln angeordnete Hundesperre ist nunmehr auch über den Gemeinde bezirk Briz verhängt worden, und zwar durch eine viehjeuchen­polizeiliche Anordnung des Landrats des Kreiſes Teltow . Es müssen auch in der Gemeinde Britz sämtliche Hunde, auch wenn sie erſt nach Anordnung der Sperre eingeführt werden, bis zum 9. Januar 1915 einschließlich festgelegt( angefettet oder eingesperrt) werden. Hunde, die den Borschriften zuwider frei untherlaufen, werden getötet. Die Gemeindevertretung von Tempelhof nahm den Bericht über den Abschluß der Jahresrechnung entgegen, der einen Bestand von 1351 170 M. ergab. Der Errichtung einer Bartschule auf dem Tempelhofer Felde in der Nähe des bereits bebauten Teiles, wurde zugestimmt. Die Schule wird in Baradenform mit einem Aufivand bon 70 000. gebaut, die durch eine Anleihe beschafft werden sollen. Die Straße 36a erhält den Namen Linzer Straße und nicht Zeltinger Straße, wie ursprünglich beschlossen war. Die Bächterin ber Anschlagsäulen, die Firma Strauß u. Co., beantragt, ihr die Gälfte der bereinbarten Bachtfamme für die Dauer des Strieges zu erlaffen. Genoffe Müller beantragte, die dem Grund­befiberberein gewährte Vergünstigung über unentgeltlichen Druck und Bekanntgabe seines Wohnungsanzeigers zu entziehen. Der Fortfall biefer Verpflichtung fegte die Firma in die Rage, eine höhere Pachtsumme zu bieten. Nach Ablehnung des sozialdemokra tischen Untrages wurde die Pachtsumme entsprechend den Wünschen ber Bächterin gefürzt.

Die Wahlen zum Aufsichtsrat der Konsumgenoffenschaft Berlins und Umgegend, die wir dem an anderer Stelle unseres Blattes abgebrudten Bericht über die Generalversammlung nicht mehr an fügen fonnten, ergaben nach einem uns spät abends zugestellten Bericht nachstehendes Resultat: Es wurden gewählt: A. Engel­mann, B. Fröhlich, G. Heibbed, D. John, Fr. Poppe, E. Schulz und für den borzeitig ausgeschiedenen Genossen C. Brun Fr. Thielert. Als Erfaßpersonen: D. Blage= mann, A. Simon, Krause, A. Heitmann und G. engler. N

Freie Theaterbilletts für unsere Verwundeten! Das Rote Kreuz von Berlin hat eine Einrichtung getroffen, die fehr geeignet erscheint, unseren verwundeten Kriegern den Theater befuch zu erleichtern.

Für die von der Mehrzahl der Berliner Theater in überaus bankenswerter Weise den verwundeten Kriegern unentgeltlich zur Berfügung gestellten Eintrittstarten ist nämlich vom Roten Kreuz von Berlin eine Ausgabestelle geschaffen worden, in der diese Karten fowohl für die in Lazaretten wie für die in Privatpflege befindlichen Heeresangehörigen und deren Begleiterinnen in Schwesterntracht nach freier Auswahl erhältlich find.

Die Abgabe der Starten erfolgt ab Montag, den 26. d. M., täglich in der Zeit von 10 bis 1 Uhr bormittags und 4 bis 8 Uhr nachmittags in der Geschäftsstelle Markgrafen­straße 40.

Berlin und Umgegend.

Die Beklagte mußte zugeben, daß mit der Gehaltsminderung die Arbeitsverkürzung verbunden war, meinte aber, das Personal hätte die Verkürzung des Gehaltes ohne jede Bedingung ange= nommen. Die Kläger erklärten beide, daß sie über den fraglichen Nachmittag bereits nach anderer Richtung hin verfügt hatten. Das Kaufmannsgericht verurteilte die beklagte Firma, an beide Kläger das Gehalt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen. Die Weigerung der Kläger , am Nachmittag ins Geschäft zu kom­men, erscheine in Anbetracht deffen, daß die Arbeitszeit auf längere Beit verkürzt war, berechtigt.

Gerichtszeitung.

Die Tapezierer nahmen am Donnerstag den Geschäftsbericht für das dritte Quartal entgegen. Aus demselben ging hervor, daß das Tepezierergewerbe fast völlig daniederliegt und die Lage sich seit dem Ausbruch des Krieges im allgemeinen nicht geändert hat. Aber ein erheblicher Teil der arbeitslosen Tapezierer hat Arbeit gefunden in den Zweigen des Sattlergewerbes, die jetzt mit Militärartikeln start beschäftigt sind. Dadurch ist die Zahl der arbeitslosen Tapezierer so weit zurückgegangen, wie sie in nor­malen Zeiten, wo nur eigentliche Tapeziererarbeiten in Frage fommen, zu sein pflegt. Die Mitgliederzahl der Filiale Berlin ist am Ende des zweiten bis Ende des dritten Quartals von 1907 auf 1429 zurückgegangen. Das ist ein Verlust von 478 Mit­gliedern, worin aber 274 im Heere Stehende eingeschloffen sind. Ein Beschluß der Versammlung macht es den in Arbeit stehenden Mitgliedern zur moralischen Pflicht, regelmäßige Extrabeiträge für Unterstübungszivede zu zahlen und zwar bei einem Wochen= Nach§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Dienst­verdienst von 24-30 M. 50 f., bei 30-36 M. 75 Bf., bei 36 bis herr verpflichtet, Dienstleistungen, die unter seiner Anord­42 M. 1 M., bei 42-48 m. 1,50 M., bei mehr als 48 M. 2 M. nung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, daß Auf Antrag der Ortsverwaltung beschloß die Versammlung, der Dienstverpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesund­mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeitverhältnisse den Tarifheit so weit geschikt ist, als die Natur der Dienstleistung es vertrag, der zum 15. Februar 1915 gefündigt werden könnte, nicht zu fündigen.

Die Zahl der organisierten Berliner Lederarbeiter ist um eine Kleinigkeit auf 401 männliche und 19 weibliche Mitglieder zurüd gegangen. Im Felde stehen 32 Mitglieder: Unmittelbar nach erfolgter Mobilmachung stieg die Arbeitslosigkeit auch bei den Lederarbeitern ganz beträchtlich. Allmählich aber ist eine Besserung eingetreten derart, daß jezt sogar von einem Mangel an Arbeits­fräften gesprochen werden fönne. Das hat dazu geführt, daß verschiedentlich mit leberstunden gearbeitet wird. So z. B. auch bei der Firma Theuerkauf. Dort wurden jedoch die berein­barten Zuschläge nicht gezahlt. Auf eine Vorstellung der Verbands­leitung hin ist sofort Wandel geschaffen.

Der Borfibende der Berliner Filiale, Heidelberg , teilte in einer Lederarbeiterversammlung mit, daß die Sammlung zugunsten der ausgesteuerten Arbeitslosen etwas über 300 M. ergeben habe. Da folche augenblicklich nicht vorhanden sind, sollen eventuell die Mittel für die Familien der zum Felde Gingerufenen als Weihnachtsgabe verwendet werden. Ein Antrag, fünftig 1 Proz. des Arbeitsverdienstes an diese Sammlung abzuführen, wurde nicht angenommen, weil allgemein die Absicht besteht, nach besten Kräften Deutsches Reich .

beizusteuern.

Von der

Arbeiter- Bildungsschule. Heute, Sonnabend, 24. Oktober, abends 9 Uhr, be- der Firma 2. Heynemann in Görlis ist beendet. Der Ausstand der Weber und Weberinnen in der Seidenweberei ginnt der Rurfus: Völkerrecht". Vortragender: Emil Firma wurden am Sonnabend Beauftragte in die Wohnungen der Eichhorn. 8 Vorträge. Eintrittspreis 50 Pf. Jeder Ausständigen geschickt mit dem Ersuchen, die Arbeit am Montag mann hat Zutritt. Vortragslokal: Lindenstr. 3, IV. Hof, früh wieder aufzunehmen unter der Zusicherung, daß die angekündigte rechter Aufgang 3 Treppen. Der erste Vortrag des Kursus: 2ohnreduktion nicht erfolge und die bisherigen Löhne weitergezahlt Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus " findet am würden. Darauf wurde die Arbeit wieder aufgenommen. Sonntag, den 25. Dttober, bormittags 10 Uhr statt. Vor­tragende: Rosa Luxemburg . 8 Vorträge. Vortragslokal: Bartschs Festsäle, Neukölln, Hermannstr. 49. Eintrittsgeld Die Arbeitslosenunterstüßung der englischen Gewerk­50 Bf. Wir machen darauf aufmerksam, daß für diesen Kursus die im Vorverkauf abgesezten Berechtigungstarten für einen Vorortkursus Gültigkeit haben.

Die verhängnisvolle Explosion, die sich am Sonnabend, den 17. Oftober, vormittags auf dem Grundstück Beuthstr. 17 ereignete, hat noch ein zweites Opfer gefordert. Außer dem Maschinisten Sarl Attiller, der gestern bereits beerdigt wurde, ist am Mittwoch auch der Heizer Hartwig im Krankhaus am Urban den durch aus= strömenden Dampf erlittenen Berlegungen erlegen.

Im städtischen Arbeitsnachweis Charlottenburg Frauenabteilung Often, Augsburger Str. 18( Fernsprecher Lügow 9889-9840), werden Aufträge für Stridarbeit mit großem Dant entgegen genommen.

Zum Besten der Arbeitslosen Neuköllns veranstalten der Mujit. verein Einigleit" und die Artisten- Bereinigung Union "( M. d.-A.-B. D.) am Sonntag, 25. Oktober, in A. Bartschs Festfalen, Hermannstr. 49, einen Unterhaltungsabend, bestehend aus Konzert und Spezialitäten Borstellung. Die Kasse wird um 5 Uhr geöffnet. Der Eintritt beträgt 25 Pf.

Gewerkschaftliches.

Ausland.

schaften.

Auch die englischen Gewerkschaften müssen zur Unterstügung ihrer arbeitslosen Mitglieder recht große Dpfer bringen. So hat, wie Daily Citizen" vom 14. Oftober mitteilt, der englische Tertil arbeiterberband in den zwei Monaten Auguft und September die Summe von rund einer Million Mark für diesen Zwed berausgabt, eine Summe, zehnmal so groß als die im ganzen Jahre 1913 für die Unterstützung der Arbeitslosen benötigte.

Soziales.

Lehrvertrag und Krieg.

Auf Fortsetzung des Lehrverhältnisses bzw. entsprechende Entschädigung klagten gestern vor dem Gewerbegericht zwei Lehrmädchen der Pußfederfabrik Ulmer( Inh. E. Nosen).

Unternehmerverbände gegen Lohnkürzungen und gefchloffen und dann, in beschränktem Umfange, wieder aufgenom­

Entlassungen.

Schadenersabanspruch eines Lokomotivheizers wegen Ueberanstrengung.

gestattet. Diese Gesebesbestimmung gilt, wie das Reichs­gericht in ständiger Rechtsprechung angenommen hat, auch für das öffentlich- rechtliche Beamtenverhältnis. Danach hat der Beamte einen Anspruch auf Schadenersat gegen seine Anstellungsbehörde, wenn von ihm ein Uebermaß an Dienstleistungen verlangt und er infolge der 11 eberanstrengung förperlich geschädigt wor den ist. Nach diesen Grundsäßen hat das Reichsgericht den folgenden jetzt veröffentlichten Rechtsstreit entschieden. Der im Bezirk der Eisenbahndirektion Stettin angestellte ge­prüfte Lokomotivheizer W. in Stargard ist am 9. August 1908 wäh rend des Dienstes, auf der Fahrt vom Stettiner Bahnhof in Berlin nach Angermünde , an Herzkrämpfen erkrankt. Ein nervöses Herza leiden, das sich bei ihm entwickelte, führte dahin, daß er im No­vember 1909 mit einem Ruhegehalt von jährlich 600 M. zwangeweiſe penfioniert wurde. Er behauptet, er habe sich das Leiden durch Heberanstrengung zugezogen; die Eisenbahnverwaltung habe durch übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit, durch Herrichtung mangel­hafter Uebernachtungsräume und Einstellung der schlechtlaufenden Lokomotive Nr. 1803 ihre Fürsorgepflicht schuldhaft verlegt. verlangt deshalb vom preußischen Eisenbahnfiskus im Prozeßwege als Schadenersas Zahlung des Unterschiedes zwischen seinem Ruhe­gehalt und den Einfünften, die er beim Verbleiben im Dienste bezogen haben würde. Das Oberlandesgericht Stettin hat hierauf den Fiskus zum Schadenersas verurteilt. Das Reichsgericht wies die Revision des Fistus zurüd.

In den Gründen heißt es u. a.: Es stellt einen Verstoß gegen die Pflicht des Dienstberechtigten aus§ 618 des Bürgerlichen Gesetz buchs dar, wenn er von dem Dienstverpflichteten ein gesundheits­fchädliches Nebermaß der Dienstleistung verlangt. Wenn eine Ana ordnung, die über das für den Verwaltungszweig allgemein be stimmte Maß hinaus eine Arbeitsleistung forderte, für die Gesund heitsbeschädigung des Dienstverpflichteten ursächlich ist, dann macht es für die Haftung des Dienstberechtigten feinen Unterschied, daß ienes Uebermaß nicht regelmäßig, sondern nur ausnahmsweise er­fordert wurde. Eine übermäßige Belastung des Fahrbeamten sei mit Recht angenommen. Innerhalb des ganzen, einen längeren Zeitraum umfassenden Dienstplanes jei nun neben der Arbeits­feistung an günstigeren Tagen eine auf drei Tage zusammen­gebrängte außergewöhnlich große Leistung verlangt. Dadurch, daß der Kläger an mehreren Tagen des Dienstplanes nicht so ange strengt ist, wird nichts daran geändert, daß er vom 7. bis 9. August 1908 eine Arbeit zu leisten genötigt war, die durch ihr Uebermas seine Gesundheit schädigen mußte und geschädigt hat, nämlich, wie das Oberlandesgericht berechnet, 45 Stunden Dienst mit Einschluß einer nur sechsstündigen Ruhepause.

Aus Industrie und Handel.

Erhöhung der Zündholzpreise?

Die Klägerinnen hatten mit der beklagten Firma einen Lehr­In der Sigung des Vereins deutscher 8ündholz bertrag geschlossen. Danach sollte die Lehrzeit bei der einen bis 1. Januar, bei der anderen bis 1. April 1915 dauern. Lei Aus- fabrikanten, die am Donnerstag hier abgehalten wurde, war bruch des Krieges wurde der Betrieb auf einige Tage gänzlich die gegenwärtige Lage dieser Industrie der Gegenstand eingehen der Erörterung. Die Industrie fieht sich durch die ihr abgeschnit men. Von den insgesamt vorhandenen 60-70 Lehrmädchen sind nach tene 3 u fu br russischer Hölzer, auf die sie im wesent­Angabe der Beflagten mehr als die Hälfte entlassen worden. Nur lichen angewiesen ist, bedroht. Die Frage ihres Ersatzes durch Der andere Holzarten wird mit jedem Tage dringlicher. Ebenso leidet die Leistungsfähigsten hat die Firma wieder eingestellt. Der Allgemeine deutsche Gärtnerverein hatte sich Anfang Firmeninhaber foll u. a. auch gejagt haben: Mädchen, die die sie durch die erhebliche Preissteigerung der Chemia September an alle Verbände der Gärtnereibefizer mit einer Fortbildungsschule noch besuchen, werden nicht mehr beschäftigt." alien, die sie aus dem Ausland beziehen muß. Eine mäßige Eingabe gewandt, in der gebeten wird, dahin wirken zu Die Klägerinnen forderten nun für den Rest der Lehrzeit eine Preiserhöhung für den Kleinhandel wird darum un­ausbleiblich sein. Es war jedoch die einstimmige Meinung der Ber wollen, daß in Gärtnereibetrieben möglichst keine Entlassungen Entschädigung. und im besonderen teine Lohnkürzungen vorgenommen werden Die Betlagte wendete ein, fie tönne wegen Materialmangels fammlung, jeder unberechtigten Preissteigerung entgegenzutreten. möchten. Diesem Ersuchen haben alle in Frage kommenden den Betrieb nicht im vollen Umfange aufrechterhalten. Die Zufuhr Gine Preiserhöhung für das Patet, bas jest im Kleinhandel 30 B3f. Verbände entsprochen. Der größte biefer Verbände, der Ver- on Febern aus den Kolonien jei völlig unterbunden. Sie habe foftet, über 32 Bf. hinaus, wurde, von ben vom Kriege betroffenen band ber Handelsgärtner Deutschland, fagt in feiner ber- festgestellt, daß selbst bei der jebigen beträchtlichen Einschränkung Banbesteilen abgesehen, als unangemeffen bezeichnet und als Arbeitszeit das Rohmaterial Ende des Jahres aufgearbeitet Pflicht des Vereins anerkannt, für die amtliche Festsetung öffentlichten Erklärung u. a. folgendes: sein werde. Würde der Betrieb vom Beginn des Krieges an im von öchstpreisen da einzutreten, wo diese Grenze unbe­Wir empfehlen unseren Mitgliedern die Anregungen des vollen Umfange weitergeführt worden sein, dann würde schon rechtigterweise überschritten werden sollte. A. D. G.-B. bringender Beachtung. Wo es fich irgendwie mit Mitte dieses Monats vollständiger Arbeitsmangel eingetreten fein. dem Betrieb vereinbaren läßt, sollten Entlassungen nach Möglich- Das Gericht präzisierte seine Auffassung dahin, daß ein Ent­Arbeitslosigkeit in England und Deutschland . feit vermieden werben, und wo sich eine Lohnverkürzung durchaus schädigungsanspruch nur bis Mitte Oftober erhoben werden könne, Für die starke Erschütterung des englischen Wirtschaftslebens erforderlich macht, halten wir es ebenfalls für ein gerechtfertigtes weil zu diesem Zeitpunkt den Beklagten durch höhere Gewalt die durch den Strieg liefern auch die Arbeitslosenziffern der Arbeiter­Berlangen, daß auch die Arbeitszeit verkürzt wird, namentlich wo Fortsetzung des Lehrverhältnisses unmöglich gemacht worden wäre. organisationen unleugbare Beweise. Ein Bergleich der Arbeitslosen­dies ohne Schädigung des Betriebes ohne weiteres durchgeführt werden Unter Berüdsichtigung dieser Auffaffung einigten sich die Barzahl verschiedener englischer Gewerkschaften ergibt folgendes Bild: fann. Bei burchaus notwendig werdenden Lohnverfürzungen teien dahin: jebe der Klägerinnen erhält 60 M. ausgezahlt und ver Ende August Ende Juli Ende August ist es Pflicht ber. Arbeitgeber, in ber heutigen Beit, die gana aichtet auf weitere Ansprüche. Proz. 1914 Deutschland geeinigt hat und in der es Gegenfäße und Parteien Die Einigung ist erfolgt. Eine höhere Instanz kann Baumwollindustrie nicht mehr gibt, auch die Interessen der Arbeitnehmer nach Mög deshalb nicht mehr angesprochen werden. Nach den von uns Tabakindustrie lichkeit zu wahren. Diese empfinden die Kürzung ihrer Einnahmen früher gemachten Darlegungen, die sich in Uebereinstimmung Solaverarbeitungsindustrie ebenso schwer, wie die Arbeitgeber selbst. Daß der gärtnerische mit der überwiegenden Bahl Erkenntnisse befinden, ist die Betriebsinhaber in der jezigen schweren Zeit nicht nur seine eigenen Interessen, sondern auch die seiner Arbeitnehmer nach Auffassung des Gerichts mit dem Gesetz unvereinbar. Das Möglichkeit wahren soll, halten wir ebenfalls für eine vater wirtschaftliche Risiko hat nach diesem ebenso wie den Gewinn ländische Pflicht." das Geschäft, nicht der Angestellte oder Lehrling zu tragen. Dem Sinne nach gleichlautend sind auch die Erklärungen Gehaltskürzung und Arbeitsverlängerung. und Aufrufe der anderen Verbände. Da alle diese Vereine, oder vielmehr deren Vorstände, von denen die Erklärungen Mit der Gehaltsherabjegung, die auf Grund gütlicher ausgehen, nicht so viel Einfluß besigen, um jeben einzelnen Einigung in zahlreichen Geschäften bei Kriegsbeginn eintrat, Baugewerbe Unternehmer aur praktischen Anerkennung dieser Grundsäge war meist auch eine Arbeitsminderung verbunden. Die Ge. Wolinduftrie::::

und Möbelfabriken Metallindustrie( mit Aus­

Prog. 1918

17,7

3,9

1,8

14,0

4,5

3,9

9,8

2,8

2,0

nahme der Eisen- und Stahlfabr. und der Mas schinenfabriken) Eifen- u. Stahlfabriken Papierindustrie und Buch­brudereien

.

0,0

1,4

1,9

7,6

5,5

2,8

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4,8

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44