Auf Wachtposten erschossen.Auf tragische Weise hat der Genosse Albert Klink ausTiefwerder seinem Leben ein Ende gemacht. Klink, der seit einerReihe von Jahren für die Partei tätig war und bis vor einemJahr noch das Amt eines Gemeindevertreters in Tiefwerder be-kleidete, leistete jetzt seine HeereSpflicht als Pioniergefreiter inSpandau. Dort hat er sich am Montagmittag, als er aufWachtposten stand, erschossen. Klink dürfte die Tat aus Schwermutbegangen haben; seit langer Zeit war er magen- und nervenleidendUnd dieses Leiden scheint sich jetzt wieder bei ihm verschlimmertzu haben, so daß er den freiwilligen Tod als Erlösung betrachtete.Drei unmündige Kinder und die hinterlassene Witwe beklagenden Tod des stets für das Wohl seiner Familie besorgten Er»nährers. Die Beerdigung des wegen seines ruhigen und freund-lichen Wesens allseitig beliebten Genossen dürfte voraussichtlich amFreitag erfolgen.Ter Konsumgenossenschaft Hoffnung in Potsdam und Um-gebung gehörten am Jahresschluß nach dem in der Generalver-sammlung erstatteten Bericht 2996 Mitglieder an. Der Umsatz stieggegen das Vorjahr um 20 871,71 M., er beträgt 882 966,44 M.Der Verein verfügt über 14 Verkaufsstellen, eine neue wird innächster Zeit in dem neuerbauten Gebäude der Husarenstraße inNowawes eröffnet. An Spareinlagen der Mitglieder sind 282 966, 96Mark vorhanden. Der nach den vorschriftsmäßigen Abschreibungenund Rücklagen verbleibende Gewinn beträgt 2787,87 M. Derselbesoll nicht zur Verzinsung der Geschäftsanteile, sondern den ver-schiedenen Fonds überwiesen werden. Der Vorstand wurde ein-stimmig entlastet.Der Wahre Jacob gelangt voraussichtlich morgen Freitag zurAusgabe. Die Händler können ihn von nachts 1 Uhr ab in derExpedition dcS»Vorwärts", Lindenstr. 3, 4. Hof erhalten.Gesangsaufführung. Die beiden Gesangvereine SängerchorW e d d i n g und Männerchor Ost geben am Sonntag, den1. November, unter der Leitung ihres Dirigenten. Herrn EmÜ Thilo,bor den in dem Kriegervereinshaus, Chausseestraße, verpflegtenVerwundeten ein Gesangskonzert, zu dem Herr Emil Kühne vomResidenztheater seine Mitwirkung durch Vorträge: Rezitationen undLreder zur Laute freundlichst zugesagt hat.Wintergarten. Die Eröffnungsvorstellung im Wintergarten findetzum Besten des KriegS-UnterstützungSfonds der Stadt Berlin statt.Antomobilunfall. In der Nähe des Sanatoriums Waldhau« inZehlendorf fuhr in der letzten Nacht das Automobil des KaufmannsKallmorgen aus Charlottenburg in ein Rudel Damhirsche, dasgerade die Chaussee kreuzte. Einer der Hirsche wurde von demAutomobil erfaßt und etwa dreißig Meter mit fortgeschleift. DasAutomobils fuhr schließlich gegen einen Chausseebaum und wurdestark beschädigt. Drei Insassen wurden bei dem Anprall heraus-geichleudert, kamen aber mit leichteren Verletzungen davon. DerFührer de« Automobils und ein Fräulein aus Charloltenburg wurdenschwer verletzt und mußten ins Krankenhaus gebracht werden.Gewerkschaftliches.deutsches Kelch.Arbeitslosigkeit im Textilgewerbe.Eine vom Textilarbeiterverband im September vorgenommeneZählung ergab einen Mitgliederbestand von 66 969 männlichen und49 314 weiblichen, zusammen 116 283 Mitgliedern. Arbeitslosewurden am Stichtage gezählt 17 674, darunter 7427 weibliche. ImVormonat wurden 29 711 Arbeitslose gezählt und im Septemberdes Vorjahres 2649. Gegenüber dem Monat August hat derSeptember eine merkbare Entspannung des Arbeitsmarktes ge»bracht. Im August waren 24,7 Proz. arbeitslos, im September da-gegen nur 15,1 Proz. Die Militäraufträge haben vielfach zu Neu-einstellungen von Arbeitskräften geführt. Trotzdem ist die er-mittelte Septemberziffer immer noch eine abnorm hohe, sie ergibt.auf die Gesamtheit der Textilarbeiter angewandt, mindestens299 999 arbeitslose Textilarbeiter in Deutschland. Daneben istder allergrößte Teil der Textilarbeiter— soweit Arbeit überhauptvorhanden— nur stunden- und tageweise beschäftigt. Die Gesamt-zähl der ermittelten Arbeitslosentage im 3. Quartal betrug 896 966,m gleichen Quartal des Vorjahres 139 284. 32 588 Mitgliederwurden für 736 766 Tage mit 621 876 Mk. unterstützt, im gleichenQuartal des Vorjahres erhielten 6648 Mitglieder für 99 677 Tage192 567 Mk. Arbeitslosenunterstützung. Die Zahl der Unter-stützungsempfänger ist um das Fünffache gestiegen, die Zahl derUnterstützungstage um das 7)4 fache; trotzdem d,e Unterstützungs-sätze um ein Drittel gekürzt sind, beträgt die Summe der Unter.stützung nahezu das Siebenfache. Dabei haben 66 Filialen mit rund14 999 Mitgliedern nicht berichtet, so daß sich die Angaben derSeptemberzählung in Wirklichkeit noch ganz wesentlich erhöhenwürden.Diese Situation hat den Verbandsvorstand gezwungen, dieSätze für Arbeitslosenunterstützung weiter herabzusetzen, und zwarauf die Hälfte der statutarisch vorgesehenen. Am Sonntag, den18. Oktober, haben Bezirkskonferenzen sich mit der gegenwärtigenSituation beschäftigt, die die weitere Herabsetzung der Arbeits»losenunterstützung als zwingende Notwendigkeit eingesehen haben.In allen den Fällen, wo die Mitglieder mindestens noch die Hälftede? früheren Lohnes verdienen, sollen die vollen Beiträge weiter-gezahlt werden. In den Betrieben, wo zurzeit voll oder gar mitUeberstunden gearbeitet wird, sind die Mitglieder zu Extrabei-trägen verpflichtet, die mindestens 29 Pf. wöchentlich betragenmüssen.Ausland.Oesterreichische Gewerkschaftsmitglieder im Kriege.Auch die österreichische Gewcrkschaftszöntrale hat sich bemüht,die Zahl ihrer zum Kriegsdienst einberufenen Mitglieder festzu-stellen. Die-Erhebungen darüber fanden am 31. August statt.Ende 1913 gehörten der österreichischen Gewerkschaftszentrale99 Organisationen mit 372 216 männlichen Mitgliedern an. Vondiesen berichteten 46 Organisationen, daß 63 467 Mitglieder zumKriegsdienst einberufen seien. Die Zahl der von der Erhebungerfaßten Mitglieder beträgt 78,3 Proz. der Gesamtzahl. DiesenProzentsatz auf die Gesamtzahl der Gewerkschaftsmitglieder um-gereckinet ergibt, daß 18 Proz. der männlichen Mitglieder in Kriegs-dienslen stehen(bei den deutschen Gewerkschaften waren es nachder ersten Zählting bekanntlich 27,7 Proz.). Wie bei uns, so dürfteauch in Oesterreich diese Zahl der im Felde stehenden Mitgliederinzwischen stark gestiegen sein. Etwa ein Drittel der Eingezogenenstellt Wien, die Provinz die übrigen zwei Drittel. In absolutenZahlen haben die Metallarbeiter den größten Anteil, ihnen folgendie Buchdrucker, Fabrikarbeiter, Transportarbeiter, Textilarbeiter,Holzarbeiter und Zimmerer. Die niedrigsten Zahlen sind inkleineren Berufen anzutreffen, die weniger Mitglieder haben, solaß irgendwelche Schlußfolgerungen aus der Beteiligung der Bc-rufsangehörigen am Kriegsdienst nicht zu ziehen sind, da eineprozentuale Berechnung, die dafür einigen Anhalt bieten würde,in der Statistik der österreichischen Gewerkschaften fehlt.Soziales.Der Krieg kein Entlassungsgrund.Geschäftsinhaber, die nach Kriegsausbruch Entlassungenvon Angestellten vornahmen, stießen bei der Gehaltszahlungbis zum Tage der Beschäftigung häufig darum nicht aufWiderspruch, weil sich die Gehilfen in Unkenntnis über dieRechtslage befanden. Es lag setzt der 2. Kammer desBerliner Kaufmannsgerichts ob, darüber zuentscheiden, ob den Klagen solcher Angestellten, die wider-spruchslos den Abrechnungsbetrag annahmen, noch nachWochen stattzugeben ist.Es handelte sich in dem betreffenden Falle um zwei jungeMädchen, die von der beklagten Firma, dem Bücherversandgeschäftvon Halbeck, Anfang August wegen der Geschäftsunterbindungdurch den Krieg sofort entlassen wurden. Das Gehalt bis zum Tagenahmen sie ohne Einrede an, und auch gegen die Entlassung pro-testierten sie nicht. Auf diese Tatsachen stützt sich der Beklagte,indem er ausführt, es wäre die Pflicht der Klägerinnen gewesen,ihn auf ihre weiteren Ansprüche aufmerksam zu machen; sie könn-ten jetzt nach vier Wochen nicht plötzlich mit Forderungen hervor-treten, die sie vorher nicht geltend gemacht haben. Demgegenüberbetonten die jungen Mädchen, daß sie sich im Moment der sofortigenEntlassung selbst nicht darüber im klaren waren, was sie unterden veränderten Zeitverhältnissen verlangen konnten. Erst nach-dem sie einige Wochen später von rechtskundiger Seite Auftlärungerhielten, strengten sie die Klage an.Das Kaufmannsgericht verurteilte den Beklagten zur Zah-lung beider Restgehälter. Die Entlassung ohne Gehaltsentschädi-gung sei nicht gerechtfertigt. In dem fehlenden Widerspruch seinoch kein Einverständnis zu erblicken. Von einem jungen Mädchenkönne man nicht verlangen, daß sie sich gleich der Tragweite be-wüßt sei._Zum Bergarbeitcrschutz.Den 8 93 c des Allgemeinen Berggesetzes sollte der Bergwerks-beamte Pehler in einem westfälischen Bergwerksbetriebe dadurchübertreten haben, daß in dem Betriebe Arbeiter länger als6 Stunden bei mehr als 28 Grad Celsius beschäftigt wurden. DieBeschäftigungsdauer war 8 Stunden.Das Landgericht in Münster sprach den Angeklagten frei. ESführte aus: Eine Anwendung des§ 93 c sei im vorliegenden Falledarum ausgeschlossen, weil es sich ßei der Erhöhung der Temperaturum die Folge eines ungewöhnlichen Ereignisses handelte, nämlichum die Folge des Hervortretens einer heißen Quelle.Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Das Kammer-gericht hob jetzt das Urteil auf, verwies die Sache zu nochmaligerVerhandlung und Entscheidung an ein anderes Landgericht, undzwar an da? in Dortmund. Gründe: Der§ 93 c des AllgemeinenBerggesetzes treffe folgende Bestimmung:„Für Arbeiter, welche an Betriebspunkten, an denen die ge-wohnliche Temperatur mehr als 28 Grad Celsius beträgt, nicht bloßvorübergehend beschäftigt werden, darf die Arbeitszeit 6 Stundentäglich nicht überschreiten. Als gewöhnliche Temperatur gilt die-jenige Temperatur, welche der Betriebspunkt bei regelmäßigerBelegung und Bewetterung hat." Den Begriff der gewöhnlichenTemperatur im Sinne dieser Bestimmung habe das Landgericht inMünster verkannt. Daß es sich um die Einwirkung eines außer-gewöhnlichen Ereignisses handelte, könne nicht entscheidend sein.Entscheidend wäre vielmehr, ob während der Beschäftigung der Ar-beiter die Temperatur für längere Zeit mehr als 23 Grad Celsiusbetrug. Hier habe es sich um etwa 9 Tage gehandelt, wo höhereTemperaturen vorkamen, zeitweilig bis zu 34 Grad. Deshalbkönne die Freisprechung nicht auftechterhalten werden. Es empfehlesich die Verweisung an ein anderes Landgericht.Gerichtszeitung.Zelluloidgefahr.Das Brandunglück in der Landsberger Allee, bei welchemdie Feuerwehr mehrere Menschenleben retten konnte, hattegestern ein gerichtliches Nachspiel. Wegen fahrlässiger Brand-stiftung, fahrlässiger Körperverletzung und Polizeiüber-tretung hatte sich der Kaufmann Siegbert Schwarzvor der 5. Strafkammer des Landgerichts l zu verantworten.Der Angeklagite betreibt in der Landsberger Allee 126 einAgenturgeschäft für den Bertrieb von Zelluloidwaren, Knöpfen usw.,insbesondere aber der sogenannten„Dauerwäsche", die zu einemgroßen Prozentsatz ihres Gewichts aus Zelluloid besteht. Nebendem im ersten Stock belegenen Kontor lagerten in mehrerenZimmern Tausende von Zelluloidkragen. Films usw. Der Auge-klagte betrieb früher auch in der Friedrichstraße 238 ein Filmver-leihinstitut; bei der Aufgabe dieses Geschäfts wurden die Filmsnach der Landsberger Allee geschafft und diese Filmkartons sollenim Kontor zu dicht am Ofen übereinander gestellt worden sein, wasvom Angeklagten jedoch bestritten wird. Am 29. Oktober 1913 nach-mittags gegen 3 Uhr brach plötzlich im Kontor in der Ecke, wo dergeheizte Ofen stand, Feuer aus, welches unheimlich schnell um sichgriff. Bald hüllten gewaltige Flammen die Vorder- und Hinter-front des Gebäudes ein und brachten Menschenleben in Gefahr!Als die Feuerwehr erschien, wurden aus allen Stockwerken gellendeHilferufe laut, so daß die Sappeure auf drei Leitergängen schleu-nigst nach den oberen Stockwerken hinaufklettern mußten, um dieBewohner von ihrer Absicht, herunterzuspringen, zurückzuhalten.Bei Ausbruch des Feuers befanden sich in der über den Räumendes Angeklagten belegenen Wohnung die Frau FleischermeisterGürtler mit ihren Kindern Erna und Bruno. Erna wurde durchden Qualm bewußtlos und mußte von der Feuerwehr mittelsSeiles aus dem Fenster herabgelassen werden. Frau Gürtler ver-suchte, eine von der Feuerwehr angesetzte Leiter herabzusteigen,mußte jedoch von der zweiten Stufe bereits auf das Sprungtuchherunterspringen und erlitt dabei einen Knöchelbruch. Auch derSohn wurde mit Hilfe des Sprungtuches aus der Feuersgefahr ge-rettet. Alle drei litten längere Zeit an den Folgen der Rauchver-giftung und mußten im Krankenhause behandelt werden. DerAngeklagte selbst hatte erhebliche Brandwunden am Kopf und anden Händen erlitten und mußte gleichfalls das Krankenhaus auf.suchen.Der Staatsanwalt hielt auf Grund der umfangreichen Beweis-aufnähme und dem Gutachten der vernommenen Sachverständigenfür erwiesen, daß das Feuer nur durch eine Fabrlässigkeit des An-geklagten entstanden sein könne. Bei der Gröblichkeii der� Fahr-lässigkeit beantragte der Staatsanwalt 1 Monat Gefängnis undwegen Uebertretung der Polizeiverordnung vom 21. Mai 1912 betr.das Aufbewahren von Zelluloidwaren 199 M. Geldstrafe.Das Gericht war jedoch mit dem Verteidiger Geh. JustizratFriedmann der Ansicht, daß die Entstehungsursache des Brandesnicht aufgeklärt und dem Angeklagten eine Fahrlässigkeit nicht nach-zuweisen sei. Der Angeklagte wurde daher in der Hauptsache frei-gesprochen und nur wegen Verstoßes gegen die Polizeivcrordnungzu 69 M. Gelbstrafe verurteilt.Kinbesaussctzung.Eine eigenartige Kindcsaussctzung lag einer Anklagesache zu-gründe, welche gestern die 7. Strafkammer des Landgerichts I be-schäftigte. Angeklagt war die Witwe Karoline Kiehle.— DieTochter der Angeklagten, eine Frau Wiese, die von ihrem Mannegetrennt lebt, ist Mutter eines jetzt l�jährigen Kindes, welches,da sich weder Mutter noch Vater viel darum kümmerten, auch schonin einem Waiscnhause hatte Aufnahme finden müssen. EinigeZeit befand sich das bedauernswerte kleine Wesen bei einer FrauGutschel in Pflege. Ats der Vater das Pflegcgeld schuldig bliebund die Mutter des Kindes erklärte, daß sie kein Geld habe, umfür das Kind zu sorgen, wandte sich die Pflegemutter an den zu-ständigen Armenkommissionsvorsteher, der ihr riet, das Kind zuder Mutter der Frau W., der jetzigen Angeklagten, zu bringen.Als sie hier mit dem Kinde erschien, lehnten die Großmutter undauch die Mutter dle Aufnahme des Kindes mit groben Wortenab. Einige Zeit später war Frau G., die selbst Kinder hatte, nichtmehr in der Lage, weiter für das Pflegekind zu sorgen. Auf denRat de» Armenvorstehers ging sie in Begleitung ihres Mannesnochmals mit dem Kinde zu der Angeklagten, setzte das damals19 Monate alte Kind vor die Tür und klingelte, um dann schnelldie Treppe hinunterzulaufen. Die Angeklagte erwies sich nun alseine sehr liebevolle Großmutter, denn als sie öffnete und ihrEnkelkindchen weinend vor sich sitzen sah, setzte sie es mitten aufden Treppenpodest und ging wieder in die Wohnung hinein. Da?arme kleine Wesen wurde bald darauf von Hausbewohnern auf-gefunden.— Jene herzlose Behandlung deS Kindes mußte dieAngeklagte nun mit der vorliegenden Anklage büßen. Das Ge-richt kam zu einer Freisprechung der Angeklagten, da die Nieder-lcgung des Kindes auf dem Trappcnflur eines Wohnhauses, indem das schreiende Kind sofort bemerkt werden mutzte, nicht alsein„Aussetzen in hilfloser Lage" im Sinne des Gesetzes zu bc-zeichnen sei.__kleine Aachrichten.3n den englischen Schützengräben.Eine anschauliche Schilderung der Strapazen, die der moderneKrieg für die Truppen in den Schützengräben mit sich bringt, gibtder englische Kricgskorrespondent Philipp G i b b S. Er schreibtüber die Leiden seiner Landsleute:»Den Herren zu Hause in England möchte ich nur wünschen,einmal hier in Frankreich einen Blick in die Schützengräben zuwerfen, damit sie einen Begriff bekommen, was das für Arbeitist, welche hier für unseres Landes Ehre geleistet wird. Einfürchterliches Unwetter rast über die englischen Linien,der Sturm fegt durch die Fichten und Buchenwälder, reißt dasgelbe Laub von den Bäumen und wirft es in die Laufgräben.Der Regen fällt und fällt, überschwemmt unsereSchützengraben und tut sein Bestes, um alle? wieder zuvernichten, was Mcnschenkraft in eiserner Arbeit Tag und Nachterrichtet hat, irm ein wenig Ruhe vor dem Kanonenfeuer desFeinoes zu finden, der seine Granaten in solchen Mengenschleudert, als wenn es Eisen vom Himmel regnete.Unsere Soldaten machen fürchterliche Tage durch, ihreNerven, ihr Gemüt sind angegriffener, als irgendeiner ahnt.Ich sprach mit einigen Soldaten, die soeben aus den Schützen-grüben zurückgekehrt sind. Sie sahen aus wie Menschen, d i eman in eine Folterkammer gesperrt hat und dieunsagbare und fürchterliche Schrecknisse durchgemacht haben.Beoeckt mit Schmutz, wie Gespenster aus Erde, die Gesichter mitgrauem Lehm bedeckt, durchnäßt in Mark und Bein von demkalten, scharfen Nordwind, so stehen sie vor mir mit schlotterndenGliedern und klappernden Zähnen und erzählen.„Es ist fürchter-lich in diesen Schützengräben, die Schrapnelle der Feinde zer-stören vor allen Dingen unsere Nerven."Sie schämen sich nicht, ihre Angst nnd ihrEntsetzen einzugestehen, das sie erfaßt hat, und siefreuen sich wie Kinder, daß sie nun auS der Feuerlinie fortkönnen, um einen Offizier, der nach einem anderen Teile desSchlachtfeldes solle, zu begleiten. Sie halten es ftir dasParadies, nur eine Viertelstunde in einem Automobil ruhigverweilen zu tönnen.So sehen sie alle aus, unsere Kameraden, die da draußenin Schmutz und Blut in den Schützenlinien und Laufgräbenliegen. Da ist keiner, der mit seinem Mute prahlt, wenn diedeutschen Granaten zu fliegen beginnen; aber niemals in Eng-lands Geschichte haben unsere Truppen einem so todbringendenteuer mit einem größeren Heldenmut standgehalten als unsereoldaten in den nassen Schützengräben«"Ei««euer Erlaft des Generals v. Bissing.Der Stellvertretende Kommandierende General des VII. Armee«korpS Freiherr v o n B i s s i n g hat folgende Bekanntmachung er-lassen: Frauen mögen sich gefälligst die Müh- sparen, um Erlaubniszum Betreten von Gefangenenlagern zu bitten, auch wenn ihreMänner dort militärischen Dienst tun; sie haben da nichts zusuchen. Gefangenenlager sind keine Familien-st u b e n. Auch der Besuch ihrer Männer in Kasernen, auf UebungS-Plätzen, an Bahnschutzstellen kann ihnen nicht gestattet werden, auchnicht an Sonntagen. Das Interesse des militärischen Dienstes kenntkeine Rücksichten. Scheint den Frauen da« wenig höflich zu sein, somögen sie sich lieber freuen, daß dieser rücksichtslose Kriegsdienst eSist, der ihnen HauS und Herd beschützt und das Elend des Kriegesvon unseren Fluren fernhält. Also, schön daheim bleiben IEingegangene Druckschristen.Kriegsbuch für die Jugend und daS Volk.(Muhest. 4. Jahrg.Heft 1.) 20 Pf. Franckb, Stuttgart.Berlin Bagdad. Reue Ziele mitteleuropälschcr Politik. Bon Dr. K.v. Winterstetten. I. F. Lehmanns Verlag, München.Sriefkasten der Redaktion.Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Liudeustr. 3, IV. Hosrecht», parterre, am Monlag bis Freitag von 3 bis 6 Ilbr, amSonnabend von& bis 6 Uvr statt. Jeder für den B r t e> l a st e n be-stimmten Anirage Ist ein Buchstabe und eine Zahl al» Merkzeichen bei-zusügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keineAbonnementSgutttung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. EiligeFragen trage man in der Sprechstunde vor. Bertriige, Schriftstückeund dergleicheu bringe mau in die Sprechstunde mit.Heute, Donnerstag, findet ausnahmsweise die Sprechstundenur von 3 bis 4'/z Uhr statt.V. G. X, Die Ehefrau hastet nicht für die Schulden de» Ehemannes.Sie würden mit Aussicht aus Erfolg eine JnterventlonSklagc anstellenlönnen. In der Klage selbst würde der Ehemann die Einivcndungen gegendie Ungerechtsertigkeit des Anspruchs zu erheben haben.— P. 3. Kranken-Wärter 1. Klasse.— M. E. 14. Dienstunbrauchbar: Sie werden nichtmehr herangezogen werden.— M. 8. 79. Unbrauchbar wegen chronischerErkrankung der AimungSorgane und wegen Herzleiden.— M. D. C.Nehmen Sie mit dem Rektor Rücksprache.— H. S. 31. Wegen Unter-IcibSbruch und UnterlcibSleiden nur landsturmpflichtig.— A. B. 90. Nein.Pfttchiteilberechligt sind nur die Eltern und Kinder.— 9. 85. WegenHerzte den untauglich.— E. 60, Ja.— E. D. Ackerstraste. Das istmöglich. Der Betreffende musr sich an den Bczlrksjcldwebel wenden.—P. B. 78. 1. Ehebruch, Nachstellung nach dem Leben, Bigamie, wider-natürltchc Unzucht, bösliche Verlassung, verschuldete Zerrüttung deS ehe-lichen LcbcnS und Geisteskrankheit können SweidungSaründe fein. 2. Wennein Grund vorliegt, ja.— G. M. 30. Wegen UnterlctbSIeiden zurückgestellt.— Willi K.. Tegel. I. Ja, aber nicht chiffrierte Sendungen. 2. DieMutler kann die EntbtndungSkostcn einklagen. SO btS 120 Mark werden alsangemessen erachtet. Nachweislich höhere Kosten find auch cinklagbar. 3. Zurvollen Alimentation. Die Höhe derselben hat im Streitfall da« Gerichtfestzusetzen. 4. Da» hängt vom Ermessen des Gerichts ab. Ein bestimmterSatz besteht nicht. 5. ES würden die Rechte, die auS einer Verlobungfolgen, geltend gemacht werden können.— L- A. 100. Die Erlaubnis isterforderlich.— H. T. 30. UnS nicht bekannt.— R. T. 600. Eine Klagewäre nicht-ohne Aussicht auf Erfolg. Die Entscheidung hängt davon ab,ob der Richter annimmt, die Eltern hätten dle AufftchtSpflicht de« Kindesvernachlässtgt.— I. B. 27. Die Beschemigung erhalten Sie beim Kriegs-Ministerium, Doroihecnstraße, Ecke Neue Wilbelmstratze. Sie haben einenAnspruch aus Witwen- und Waisenrente. Sprechen Sie eventl. mitden Papieren in der juristischen Sprechstunde vol.— B. 99.1. Leider ja. Tin Antrag an die Armendirektion, den Abzug rück-gängig zu machen, hat Aussicht auf Erfolg. 2. Stein.—Portier. Ist der Vertrag mit Ihrem Mann abgeschlossen, der imFelde steht, so ist ein Durchsetzen der NäumungSllage unzulässig.Wctterausfichtr« für daS mittlere Norddeutschland btSFreitagmittag: Ziemlich kühl, überwiegend bewölkt und vielfach nebelig,dazwischen zeitweise aujllarmd, östlich der Oder noch öfter etwas Regen.