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Auf Wachtposten erschossen. Auf tragische Weise hat der Genosse Albert Klink aus Tiefwerder seinem Leben ein Ende gemacht. Klink, der seit einer Reihe von Jahren für die Partei tätig war und bis vor einem Jahr noch das Amt eines Gemeindevertreters in Tiefwerder be- kleidete, leistete jetzt seine HeereSpflicht als Pioniergefreiter in Spandau  . Dort hat er sich am Montagmittag, als er auf Wachtposten stand, erschossen. Klink dürfte die Tat aus Schwermut begangen haben; seit langer Zeit war er magen- und nervenleidend Und dieses Leiden scheint sich jetzt wieder bei ihm verschlimmert zu haben, so daß er den freiwilligen Tod als Erlösung betrachtete. Drei unmündige Kinder und die hinterlassene Witwe beklagen den Tod des stets für das Wohl seiner Familie besorgten Er» nährers. Die Beerdigung des wegen seines ruhigen und freund- lichen Wesens allseitig beliebten Genossen dürfte voraussichtlich am Freitag erfolgen. Ter Konsumgenossenschaft Hoffnung in Potsdam   und Um- gebung gehörten am Jahresschluß nach dem in der Generalver- sammlung erstatteten Bericht 2996 Mitglieder an. Der Umsatz stieg gegen das Vorjahr um 20 871,71 M., er beträgt 882 966,44 M. Der Verein verfügt über 14 Verkaufsstellen, eine neue wird in nächster Zeit in dem neuerbauten Gebäude der Husarenstraße in Nowawes   eröffnet. An Spareinlagen der Mitglieder sind 282 966, 96 Mark vorhanden. Der nach den vorschriftsmäßigen Abschreibungen und Rücklagen verbleibende Gewinn beträgt 2787,87 M. Derselbe soll nicht zur Verzinsung der Geschäftsanteile, sondern den ver- schiedenen Fonds überwiesen werden. Der Vorstand wurde ein- stimmig entlastet. Der Wahre Jacob gelangt voraussichtlich morgen Freitag zur Ausgabe. Die Händler können ihn von nachts 1 Uhr ab in der Expedition dcS»Vorwärts", Lindenstr. 3, 4. Hof erhalten. Gesangsaufführung. Die beiden Gesangvereine Sängerchor W e d d i n g und Männerchor Ost geben am Sonntag, den 1. November, unter der Leitung ihres Dirigenten. Herrn EmÜ Thilo, bor   den in dem Kriegervereinshaus, Chausseestraße, verpflegten Verwundeten ein Gesangskonzert, zu dem Herr Emil Kühne vom Residenztheater seine Mitwirkung durch Vorträge: Rezitationen und Lreder zur Laute freundlichst zugesagt hat. Wintergarten. Die Eröffnungsvorstellung im Wintergarten findet zum Besten des KriegS-UnterstützungSfonds der Stadt Berlin   statt. Antomobilunfall. In der Nähe des Sanatoriums Waldhau« in Zehlendorf   fuhr in der letzten Nacht das Automobil des Kaufmanns Kallmorgen aus Charlottenburg   in ein Rudel Damhirsche, das gerade die Chaussee kreuzte. Einer der Hirsche wurde von dem Automobil erfaßt und etwa dreißig Meter mit fortgeschleift. Das Automobils fuhr schließlich gegen einen Chausseebaum und wurde stark beschädigt. Drei Insassen wurden bei dem Anprall heraus- geichleudert, kamen aber mit leichteren Verletzungen davon. Der Führer de« Automobils und ein Fräulein aus Charloltenburg wurden schwer verletzt und mußten ins Krankenhaus gebracht werden. Gewerkschaftliches. deutsches Kelch. Arbeitslosigkeit im Textilgewerbe. Eine vom Textilarbeiterverband im September vorgenommene Zählung ergab einen Mitgliederbestand von 66 969 männlichen und 49 314 weiblichen, zusammen 116 283 Mitgliedern. Arbeitslose wurden am Stichtage gezählt 17 674, darunter 7427 weibliche. Im Vormonat wurden 29 711 Arbeitslose gezählt und im September des Vorjahres 2649. Gegenüber dem Monat August hat der September eine merkbare Entspannung des Arbeitsmarktes ge» bracht. Im August waren 24,7 Proz. arbeitslos, im September da- gegen nur 15,1 Proz. Die Militäraufträge haben vielfach zu Neu- einstellungen von Arbeitskräften geführt. Trotzdem ist die er- mittelte Septemberziffer immer noch eine abnorm hohe, sie ergibt. auf die Gesamtheit der Textilarbeiter angewandt, mindestens 299 999 arbeitslose Textilarbeiter in Deutschland  . Daneben ist der allergrößte Teil der Textilarbeiter soweit Arbeit überhaupt vorhanden nur stunden- und tageweise beschäftigt. Die Gesamt- zähl der ermittelten Arbeitslosentage im 3. Quartal betrug 896 966, m gleichen Quartal des Vorjahres 139 284. 32 588 Mitglieder wurden für 736 766 Tage mit 621 876 Mk. unterstützt, im gleichen Quartal des Vorjahres erhielten 6648 Mitglieder für 99 677 Tage 192 567 Mk. Arbeitslosenunterstützung. Die Zahl der Unter- stützungsempfänger ist um das Fünffache gestiegen, die Zahl der Unterstützungstage um das 7)4 fache; trotzdem d,e Unterstützungs- sätze um ein Drittel gekürzt sind, beträgt die Summe der Unter. stützung nahezu das Siebenfache. Dabei haben 66 Filialen mit rund 14 999 Mitgliedern nicht berichtet, so daß sich die Angaben der Septemberzählung in Wirklichkeit noch ganz wesentlich erhöhen würden. Diese Situation hat den Verbandsvorstand gezwungen, die Sätze für Arbeitslosenunterstützung weiter herabzusetzen, und zwar auf die Hälfte der statutarisch vorgesehenen. Am Sonntag, den 18. Oktober, haben Bezirkskonferenzen sich mit der gegenwärtigen Situation beschäftigt, die die weitere Herabsetzung der Arbeits» losenunterstützung als zwingende Notwendigkeit eingesehen haben. In allen den Fällen, wo die Mitglieder mindestens noch die Hälfte de? früheren Lohnes verdienen, sollen die vollen Beiträge weiter- gezahlt werden. In den Betrieben, wo zurzeit voll oder gar mit Ueberstunden gearbeitet wird, sind die Mitglieder zu Extrabei- trägen verpflichtet, die mindestens 29 Pf. wöchentlich betragen müssen. Ausland. Oesterreichische Gewerkschaftsmitglieder im Kriege. Auch die österreichische Gewcrkschaftszöntrale hat sich bemüht, die Zahl ihrer zum Kriegsdienst einberufenen Mitglieder festzu- stellen. Die-Erhebungen darüber fanden am 31. August statt. Ende 1913 gehörten der österreichischen Gewerkschaftszentrale 99 Organisationen mit 372 216 männlichen Mitgliedern an. Von diesen berichteten 46 Organisationen, daß 63 467 Mitglieder zum Kriegsdienst einberufen seien. Die Zahl der von der Erhebung erfaßten Mitglieder beträgt 78,3 Proz. der Gesamtzahl. Diesen Prozentsatz auf die Gesamtzahl der Gewerkschaftsmitglieder um- gereckinet ergibt, daß 18 Proz. der männlichen Mitglieder in Kriegs- dienslen stehen(bei den deutschen Gewerkschaften waren es nach der ersten Zählting bekanntlich 27,7 Proz.). Wie bei uns, so dürfte auch in Oesterreich   diese Zahl der im Felde stehenden Mitglieder inzwischen stark gestiegen sein. Etwa ein Drittel der Eingezogenen stellt Wien  , die Provinz die übrigen zwei Drittel. In absoluten Zahlen haben die Metallarbeiter den größten Anteil, ihnen folgen die Buchdrucker, Fabrikarbeiter, Transportarbeiter, Textilarbeiter, Holzarbeiter und Zimmerer. Die niedrigsten Zahlen sind in kleineren Berufen anzutreffen, die weniger Mitglieder haben, so laß irgendwelche Schlußfolgerungen aus der Beteiligung der Bc- rufsangehörigen am Kriegsdienst nicht zu ziehen sind, da eine prozentuale Berechnung, die dafür einigen Anhalt bieten würde, in der Statistik der österreichischen Gewerkschaften fehlt. Soziales. Der Krieg kein Entlassungsgrund. Geschäftsinhaber, die nach Kriegsausbruch Entlassungen von Angestellten vornahmen, stießen bei der Gehaltszahlung bis zum Tage der Beschäftigung häufig darum nicht auf Widerspruch, weil sich die Gehilfen in Unkenntnis über die Rechtslage befanden. Es lag setzt der 2. Kammer des Berliner   Kaufmannsgerichts ob, darüber zu entscheiden, ob den Klagen solcher Angestellten, die wider- spruchslos den Abrechnungsbetrag annahmen, noch nach Wochen stattzugeben ist. Es handelte sich in dem betreffenden Falle um zwei junge Mädchen, die von der beklagten Firma, dem Bücherversandgeschäft von Halbeck, Anfang August wegen der Geschäftsunterbindung durch den Krieg sofort entlassen wurden. Das Gehalt bis zum Tage nahmen sie ohne Einrede an, und auch gegen die Entlassung pro- testierten sie nicht. Auf diese Tatsachen stützt sich der Beklagte, indem er ausführt, es wäre die Pflicht der Klägerinnen gewesen, ihn auf ihre weiteren Ansprüche aufmerksam zu machen; sie könn- ten jetzt nach vier Wochen nicht plötzlich mit Forderungen hervor- treten, die sie vorher nicht geltend gemacht haben. Demgegenüber betonten die jungen Mädchen, daß sie sich im Moment der sofortigen Entlassung selbst nicht darüber im klaren waren, was sie unter den veränderten Zeitverhältnissen verlangen konnten. Erst nach- dem sie einige Wochen später von rechtskundiger Seite Auftlärung erhielten, strengten sie die Klage an. Das Kaufmannsgericht verurteilte den Beklagten zur Zah- lung beider Restgehälter. Die Entlassung ohne Gehaltsentschädi- gung sei nicht gerechtfertigt. In dem fehlenden Widerspruch sei noch kein Einverständnis zu erblicken. Von einem jungen Mädchen könne man nicht verlangen, daß sie sich gleich der Tragweite be- wüßt sei._ Zum Bergarbeitcrschutz. Den 8 93 c des Allgemeinen Berggesetzes sollte der Bergwerks- beamte Pehler in einem westfälischen Bergwerksbetriebe dadurch übertreten haben, daß in dem Betriebe Arbeiter länger als 6 Stunden bei mehr als 28 Grad Celsius beschäftigt wurden. Die Beschäftigungsdauer war 8 Stunden. Das Landgericht in Münster   sprach den Angeklagten frei. ES führte aus: Eine Anwendung des§ 93 c sei im vorliegenden Falle darum ausgeschlossen, weil es sich ßei der Erhöhung der Temperatur um die Folge eines ungewöhnlichen Ereignisses handelte, nämlich um die Folge des Hervortretens einer heißen Quelle. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Das Kammer- gericht hob jetzt das Urteil auf, verwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an ein anderes Landgericht, und zwar an da? in Dortmund  . Gründe: Der§ 93 c des Allgemeinen Berggesetzes treffe folgende Bestimmung: Für Arbeiter, welche an Betriebspunkten, an denen die ge- wohnliche Temperatur mehr als 28 Grad Celsius beträgt, nicht bloß vorübergehend beschäftigt werden, darf die Arbeitszeit 6 Stunden täglich nicht überschreiten. Als gewöhnliche Temperatur gilt die- jenige Temperatur, welche der Betriebspunkt bei regelmäßiger Belegung und Bewetterung hat." Den Begriff der gewöhnlichen Temperatur im Sinne dieser Bestimmung habe das Landgericht in Münster   verkannt. Daß es sich um die Einwirkung eines außer- gewöhnlichen Ereignisses handelte, könne nicht entscheidend sein. Entscheidend wäre vielmehr, ob während der Beschäftigung der Ar- beiter die Temperatur für längere Zeit mehr als 23 Grad Celsius betrug. Hier habe es sich um etwa 9 Tage gehandelt, wo höhere Temperaturen vorkamen, zeitweilig bis zu 34 Grad. Deshalb könne die Freisprechung nicht auftechterhalten werden. Es empfehle sich die Verweisung an ein anderes Landgericht. Gerichtszeitung. Zelluloidgefahr. Das Brandunglück in der Landsberger Allee  , bei welchem die Feuerwehr mehrere Menschenleben retten konnte, hatte gestern ein gerichtliches Nachspiel. Wegen fahrlässiger Brand- stiftung, fahrlässiger Körperverletzung und Polizeiüber- tretung hatte sich der Kaufmann Siegbert Schwarz vor der 5. Strafkammer des Landgerichts l zu verantworten. Der Angeklagite betreibt in der Landsberger Allee 126 ein Agenturgeschäft für den Bertrieb von Zelluloidwaren, Knöpfen usw., insbesondere aber der sogenanntenDauerwäsche", die zu einem großen Prozentsatz ihres Gewichts aus Zelluloid besteht. Neben dem im ersten Stock belegenen Kontor lagerten in mehreren Zimmern Tausende von Zelluloidkragen. Films usw. Der Auge- klagte betrieb früher auch in der Friedrichstraße 238 ein Filmver- leihinstitut; bei der Aufgabe dieses Geschäfts wurden die Films nach der Landsberger Allee   geschafft und diese Filmkartons sollen im Kontor zu dicht am Ofen übereinander gestellt worden sein, was vom Angeklagten jedoch bestritten wird. Am 29. Oktober 1913 nach- mittags gegen 3 Uhr brach plötzlich im Kontor in der Ecke, wo der geheizte Ofen stand, Feuer aus, welches unheimlich schnell um sich griff. Bald hüllten gewaltige Flammen die Vorder- und Hinter- front des Gebäudes ein und brachten Menschenleben in Gefahr! Als die Feuerwehr erschien, wurden aus allen Stockwerken gellende Hilferufe laut, so daß die Sappeure auf drei Leitergängen schleu- nigst nach den oberen Stockwerken hinaufklettern mußten, um die Bewohner von ihrer Absicht, herunterzuspringen, zurückzuhalten. Bei Ausbruch des Feuers befanden sich in der über den Räumen des Angeklagten belegenen Wohnung die Frau Fleischermeister Gürtler mit ihren Kindern Erna und Bruno. Erna wurde durch den Qualm bewußtlos und mußte von der Feuerwehr mittels Seiles aus dem Fenster herabgelassen werden. Frau Gürtler ver- suchte, eine von der Feuerwehr angesetzte Leiter herabzusteigen, mußte jedoch von der zweiten Stufe bereits auf das Sprungtuch herunterspringen und erlitt dabei einen Knöchelbruch. Auch der Sohn wurde mit Hilfe des Sprungtuches aus der Feuersgefahr ge- rettet. Alle drei litten längere Zeit an den Folgen der Rauchver- giftung und mußten im Krankenhause behandelt werden. Der Angeklagte selbst hatte erhebliche Brandwunden am Kopf und an den Händen erlitten und mußte gleichfalls das Krankenhaus auf. suchen. Der Staatsanwalt hielt auf Grund der umfangreichen Beweis- aufnähme und dem Gutachten der vernommenen Sachverständigen für erwiesen, daß das Feuer nur durch eine Fabrlässigkeit des An- geklagten entstanden sein könne. Bei der Gröblichkeii der� Fahr- lässigkeit beantragte der Staatsanwalt 1 Monat Gefängnis und wegen Uebertretung der Polizeiverordnung vom 21. Mai 1912 betr. das Aufbewahren von Zelluloidwaren 199 M. Geldstrafe. Das Gericht war jedoch mit dem Verteidiger Geh. Justizrat Friedmann der Ansicht, daß die Entstehungsursache des Brandes nicht aufgeklärt und dem Angeklagten eine Fahrlässigkeit nicht nach- zuweisen sei. Der Angeklagte wurde daher in der Hauptsache frei- gesprochen und nur wegen Verstoßes gegen die Polizeivcrordnung zu 69 M. Gelbstrafe verurteilt. Kinbesaussctzung. Eine eigenartige Kindcsaussctzung lag einer Anklagesache zu- gründe, welche gestern die 7. Strafkammer des Landgerichts I be- schäftigte. Angeklagt war die Witwe Karoline Kiehle. Die Tochter der Angeklagten, eine Frau Wiese, die von ihrem Manne getrennt lebt, ist Mutter eines jetzt l�jährigen Kindes, welches, da sich weder Mutter noch Vater viel darum kümmerten, auch schon in einem Waiscnhause hatte Aufnahme finden müssen. Einige Zeit befand sich das bedauernswerte kleine Wesen bei einer Frau Gutschel in Pflege. Ats der Vater das Pflegcgeld schuldig blieb und die Mutter des Kindes erklärte, daß sie kein Geld habe, um für das Kind zu sorgen, wandte sich die Pflegemutter an den zu- ständigen Armenkommissionsvorsteher, der ihr riet, das Kind zu der Mutter der Frau W., der jetzigen Angeklagten, zu bringen. Als sie hier mit dem Kinde erschien, lehnten die Großmutter und auch die Mutter dle Aufnahme des Kindes mit groben Worten ab. Einige Zeit später war Frau G., die selbst Kinder hatte, nicht mehr in der Lage, weiter für das Pflegekind zu sorgen. Auf den Rat de» Armenvorstehers ging sie in Begleitung ihres Mannes nochmals mit dem Kinde zu der Angeklagten, setzte das damals 19 Monate alte Kind vor die Tür und klingelte, um dann schnell die Treppe hinunterzulaufen. Die Angeklagte erwies sich nun als eine sehr liebevolle Großmutter, denn als sie öffnete und ihr Enkelkindchen weinend vor sich sitzen sah, setzte sie es mitten auf den Treppenpodest und ging wieder in die Wohnung hinein. Da? arme kleine Wesen wurde bald darauf von Hausbewohnern auf- gefunden. Jene herzlose Behandlung deS Kindes mußte die Angeklagte nun mit der vorliegenden Anklage büßen. Das Ge- richt kam zu einer Freisprechung der Angeklagten, da die Nieder- lcgung des Kindes auf dem Trappcnflur eines Wohnhauses, in dem das schreiende Kind sofort bemerkt werden mutzte, nicht als einAussetzen in hilfloser Lage" im Sinne des Gesetzes zu bc- zeichnen sei.__ kleine Aachrichten. 3n den englischen Schützengräben. Eine anschauliche Schilderung der Strapazen, die der moderne Krieg für die Truppen in den Schützengräben mit sich bringt, gibt der englische   Kricgskorrespondent Philipp G i b b S. Er schreibt über die Leiden seiner Landsleute: »Den Herren zu Hause in England möchte ich nur wünschen, einmal hier in Frankreich   einen Blick in die Schützengräben zu werfen, damit sie einen Begriff bekommen, was das für Arbeit ist, welche hier für unseres Landes Ehre geleistet wird. Ein fürchterliches Unwetter rast über die englischen Linien, der Sturm fegt durch die Fichten und Buchenwälder, reißt das gelbe Laub von den Bäumen und wirft es in die Laufgräben. Der Regen fällt und fällt, überschwemmt unsere Schützengraben und tut sein Bestes, um alle? wieder zu vernichten, was Mcnschenkraft in eiserner Arbeit Tag und Nacht errichtet hat, irm ein wenig Ruhe vor dem Kanonenfeuer des Feinoes zu finden, der seine Granaten in solchen Mengen schleudert, als wenn es Eisen vom Himmel regnete. Unsere Soldaten machen fürchterliche Tage durch, ihre Nerven, ihr Gemüt sind angegriffener, als irgendeiner ahnt. Ich sprach mit einigen Soldaten, die soeben aus den Schützen- grüben zurückgekehrt sind. Sie sahen aus wie Menschen, d i e man in eine Folterkammer gesperrt hat und die unsagbare und fürchterliche Schrecknisse durchgemacht haben. Beoeckt mit Schmutz, wie Gespenster aus Erde, die Gesichter mit grauem Lehm bedeckt, durchnäßt in Mark und Bein von dem kalten, scharfen Nordwind, so stehen sie vor mir mit schlotternden Gliedern und klappernden Zähnen und erzählen.Es ist fürchter- lich in diesen Schützengräben, die Schrapnelle der Feinde zer- stören vor allen Dingen unsere Nerven." Sie schämen sich nicht, ihre Angst nnd ihr Entsetzen einzugestehen, das sie erfaßt hat, und sie freuen sich wie Kinder, daß sie nun auS der Feuerlinie fort können, um einen Offizier, der nach einem anderen Teile des Schlachtfeldes solle, zu begleiten. Sie halten es ftir das Paradies, nur eine Viertelstunde in einem Automobil ruhig verweilen zu tönnen. So sehen sie alle aus, unsere Kameraden, die da draußen in Schmutz und Blut in den Schützenlinien und Laufgräben liegen. Da ist keiner, der mit seinem Mute prahlt, wenn die deutschen   Granaten zu fliegen beginnen; aber niemals in Eng- lands Geschichte haben unsere Truppen einem so todbringenden teuer mit einem größeren Heldenmut standgehalten als unsere oldaten in den nassen Schützengräben«" Ei««euer Erlaft des Generals v. Bissing. Der Stellvertretende Kommandierende General des VII. Armee« korpS Freiherr v o n B i s s i n g hat folgende Bekanntmachung er- lassen: Frauen mögen sich gefälligst die Müh- sparen, um Erlaubnis zum Betreten von Gefangenenlagern zu bitten, auch wenn ihre Männer dort militärischen Dienst tun; sie haben da nichts zu suchen. Gefangenenlager sind keine Familien- st u b e n. Auch der Besuch ihrer Männer in Kasernen, auf UebungS- Plätzen, an Bahnschutzstellen kann ihnen nicht gestattet werden, auch nicht an Sonntagen. Das Interesse des militärischen Dienstes kennt keine Rücksichten. Scheint den Frauen da« wenig höflich zu sein, so mögen sie sich lieber freuen, daß dieser rücksichtslose Kriegsdienst eS ist, der ihnen HauS und Herd beschützt und das Elend des Krieges von unseren Fluren fernhält. Also, schön daheim bleiben I Eingegangene Druckschristen. Kriegsbuch für die Jugend und daS Volk.(Muhest. 4. Jahrg. Heft 1.) 20 Pf. Franckb, Stuttgart  . Berlin   Bagdad  . Reue Ziele mitteleuropälschcr Politik. Bon Dr. K. v. Winterstetten  . I. F. Lehmanns Verlag, München  . Sriefkasten der Redaktion. Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Liudeustr. 3, IV. Hos recht», parterre, am Monlag bis Freitag von 3 bis 6 Ilbr, am Sonnabend von& bis 6 Uvr statt. Jeder für den B r t e> l a st e n be- stimmten Anirage Ist ein Buchstabe und eine Zahl al» Merkzeichen bei- zusügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine AbonnementSgutttung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Bertriige, Schriftstücke und dergleicheu bringe mau in die Sprechstunde mit. Heute, Donnerstag, findet ausnahmsweise die Sprechstunde nur von 3 bis 4'/z Uhr statt. V. G. X, Die Ehefrau hastet nicht für die Schulden de» Ehemannes. Sie würden mit Aussicht aus Erfolg eine JnterventlonSklagc anstellen lönnen. In der Klage selbst würde der Ehemann die Einivcndungen gegen die Ungerechtsertigkeit des Anspruchs zu erheben haben. P. 3. Kranken- Wärter 1. Klasse. M. E. 14. Dienstunbrauchbar: Sie werden nicht mehr herangezogen werden. M. 8. 79. Unbrauchbar wegen chronischer Erkrankung der AimungSorgane und wegen Herzleiden. M. D. C. Nehmen Sie mit dem Rektor Rücksprache. H. S. 31. Wegen Unter- IcibSbruch und UnterlcibSleiden nur landsturmpflichtig. A. B. 90. Nein. Pfttchiteilberechligt sind nur die Eltern und Kinder. 9. 85. Wegen Herzte den untauglich. E. 60, Ja. E. D. Ackerstraste. Das ist möglich. Der Betreffende musr sich an den Bczlrksjcldwebel wenden. P. B. 78. 1. Ehebruch, Nachstellung nach dem Leben, Bigamie, wider- natürltchc Unzucht, bösliche Verlassung, verschuldete Zerrüttung deS ehe- lichen LcbcnS und Geisteskrankheit können SweidungSaründe fein. 2. Wenn ein Grund vorliegt, ja. G. M. 30. Wegen UnterlctbSIeiden zurückgestellt. Willi K.. Tegel  . I. Ja, aber nicht chiffrierte Sendungen. 2. Die Mutler kann die EntbtndungSkostcn einklagen. SO btS 120 Mark werden als angemessen erachtet. Nachweislich höhere Kosten find auch cinklagbar. 3. Zur vollen Alimentation. Die Höhe derselben hat im Streitfall da« Gericht festzusetzen. 4. Da» hängt vom Ermessen des Gerichts ab. Ein bestimmter Satz besteht nicht. 5. ES würden die Rechte, die auS einer Verlobung folgen, geltend gemacht werden können. L- A. 100. Die Erlaubnis ist erforderlich. H. T. 30. UnS nicht bekannt. R. T. 600. Eine Klage wäre nicht-ohne Aussicht auf Erfolg. Die Entscheidung hängt davon ab, ob der Richter annimmt, die Eltern hätten dle AufftchtSpflicht de« Kindes vernachlässtgt. I. B. 27. Die Beschemigung erhalten Sie beim Kriegs- Ministerium, Doroihecnstraße, Ecke Neue Wilbelmstratze. Sie haben einen Anspruch aus Witwen- und Waisenrente. Sprechen Sie eventl. mit den Papieren in der juristischen Sprechstunde vol. B. 99. 1. Leider ja. Tin Antrag an die Armendirektion, den Abzug rück- gängig zu machen, hat Aussicht auf Erfolg. 2. Stein. Portier. Ist der Vertrag mit Ihrem Mann abgeschlossen, der im Felde steht, so ist ein Durchsetzen der NäumungSllage unzulässig. Wctterausfichtr« für daS mittlere Norddeutschland btS Freitagmittag: Ziemlich kühl, überwiegend bewölkt und vielfach nebelig, dazwischen zeitweise aujllarmd, östlich der Oder noch öfter etwas Regen.