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gehilfen mit 18,8, die christlichen Holzarbeiter mit 18,3, die zeit der Schneiderverband an den Arbeitgeberverband gewandt, und christlichen Tabatarbeiter mit 17,8, die freien Tabatarbeiter da hatte dieser erklärt, es sollten vom 19. Oftober ab wieder die im mit 17,4, die Textilarbeiter mit 17,1 und die beiden Tarif festgesezten Zuschneiderlöhne gezahlt werden. Am legten Hirsch- Dunckerschen Verbände der Töpfer und Schneider Donnerstag wurde in einer Zuschneiderversammlung festgestellt, mit je 16,1 Prozent Arbeitslosen. Unter dem Durch­schnittssak blieben 22 Verbände, von denen wieder 11 Ver­bände weniger als 10 vom Hundert an Arbeitslosen zählten. Die niedrigsten Arbeitslosenziffern weisen auf die Verbände der Notenstecher und Gemeindearbeiter mit je 1,1, ferner die Brauerei- und Mühlenarbeiter mit 1,5, die Kupferschmiede mit 2,7 und die Kürschner mit 3,1.

Ein richtiges Bild von dem Umfang der Arbeitslosigkeit im 3. Quartal 1914 erhält man aber erst dann, wenn man die Zahlen der Arbeitslosigkeitsfälle und der Arbeitslosigkeitstage gegenüber denen normaler 3eiten in Betracht zieht. Wir haben deshalb als Vergleichsquartal in der folgenden Busammenstellung das dritte Vierteljahr 1912 gewählt und zugleich die Zahlen der unterstützten Personen, der unter stüßten Tage und der Unterstützungssumme mit angegeben. Es wurden gezählt:

erfaßte Mitglieder. Fälle von Arbeitslosigkeit Arbeitslose am Schlusse

Arbeitslosigkeitstage

unterstüßte Personen Unterstügungstage

im 3.Quartal im 3. Quartal 1914 1912

1 384 586

523 683

216 603

12 395 164

392 423

8 763 733

Unterstügungssumme in Mart 9 657 288

2 081 333

140 605

27 525

1 841 042

68 292

1 091 674 1 637 608

Abnahme + Zunahme

696 747 383 078 189 078 10 554 122 324 131 +7 672 059 +8 019 680

Diese hohen Zahlen lassen so recht deut­lich die tiefeinschneidende Wirkung des Krieges auf die Gewerkschaften erkennen. Der Mitgliederabnahme, als Folge der Einberufung zu den Waffen, steht die koloffale Steigerung der Arbeitslosenzahlen gegenüber. Es würde zu weit führen, an dieser Stelle noch näher auf den Umfang der Arbeitslosigkeit einzugehen. Je­doch auf die gewerkschaftliche Arbeitslosenfürsorge, dieser Selbsthilfe der Arbeiter, muß immer und immer wieder hin­gewiesen werden. Im 3. Quartal 1914 wurden nicht weniger als 9 657 288 m. von 39 Organisationen an Arbeitslosen unterstützung ausbezahlt. Das sind 8019 680 M. mehr als im 3. Quartal 1912 für die Arbeitslosen am Orte ausgegeben wurde. Und dabei ist noch zu beachten, daß in dieser Summe die Ausgaben mehrerer Zentralverbände, wie der Berg­arbeiter, Zimmerer, Maler, Töpfer, Tapezierer, Buchdruckerei­hilfsarbeiter und Fleischer, die ebenfalls mit großer Arbeits­losigkeit zu kämpfen haben, nicht enthalten find.

Gerichtszeitung.

Stellenvermittlergesetz und Vermittelungsgebühr. daß einige Firmen auch jetzt noch den vollbeschäftigten Zuschneidern Nach dem Reichsgeset betreffend die gewerbsmäßigen Stellen­Löhne zahlen, die um 4, manchmal sogar um% hinter dem Tarif- vermittler darf der Stellenvermittler, wenn er von beiden Teilen, lohn zurückbleiben. Der Schneiderverband wird sich deswegen beim dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, in Anspruch genommen Arbeitgeberverband beschweren und verlangen, daß die betreffenden wird, von jedem nur die Hälfte der gefeßmäßigen Gebühr erheben. Firmen zur Innehaltung des Tarifs verpflichtet werden. Da die Um den Begriff der Inanspruchnahme durch beide Teile handelte leitenden Vorstandsmitglieder des Arbeitgeberverbandes die Tarif- es sich in einem Strafverfahren wegen Gebührenüberschreitung, löhne zahlen, so kann erwartet werden, daß der Vorstand dem be- das gegen den Stellenvermittler Mollenhauer eingeleitet worden rechtigten Verlangen des Schneiderverbandes ohne weiteres nach- war. Mollenhauer steht in ständiger Geschäftsverbindung mit dem kommen wird. Berliner Lokal Hofjäger". Wenn dort eine Kellnerstelle frei ist, flingelt gewöhnlich der Wirt bei ihm wegen Vermittelung eines Stellners an. Es fommt aber auch vor, daß M. ohne telephonische Bestellung einen Kellner hinschickt, wenn er auf andere Weise er fährt, daß eine Stelle frei geworden ist. Um einen derartigen Fall handelte es sich hier. Der betreffende Kellner wurde auch vom " Hofjäger" angenommen. Mollenhauer hatte die volle Gebühr von dem Kellner erhoben, nämlich 6 Mark.

Die Konjunktur im Bildhauerberufe ist zurzeit sehr ungünstig. Ein Teil der Mitglieder hat darum in anderen Berufen Unterkunft gesucht und auch gefunden. In den Holzbildhauerbetrieben und einem Teil der Tischlereien ist es gelungen, eine Verkürzung der Arbeitszeit zugunsten der Arbeitslosen zu erreichen. Für die Stein bildhauer steht es mit der Arbeitsgelegenheit etwas besser. Die Verbandsleitung hat sich an die Magistrate von Wilmersdorf   und Berlin   gewendet, damit eine Beschleunigung der in Aussicht ge­nommenen Bauten eintrete. Die Antwort war in zusagendem Sinne gehalten, doch kommt hierbei nur Studarbeit in Betracht. Den Arbeitslosen sind die Lokaltassenbeiträge erlassen worden.

Der Hauptvorstand hat ebenfalls Schritte unternommen gweds Beschaffung von Arbeitsgelegenheit; es sind Petitionen an Reichs­und Gemeindebehörden abgegangen. Des weiteren hat sich der Holzarbeiterverband mit den maßgebenden Instanzen des Staates und der Gemeinden aus denselben Gründen in Verbindung gesetzt. Wie festgestellt wurde, läßt der Nachwuchs an Lehrlingen im Lild­hauergewerbe in letzter Zeit nach.

Es hat eine Konferenz des Zentralvorstandes mit den Bezirks­obmännern stattgefunden. Der Zentralvorstand hat Maßnahmen getroffen, die es ermöglichten, den Ausgesteuerten eine monatliche Unterstüßung zu gewähren. Im übrigen haben jämtliche vom Bentralvorstande gefaßten Kriegsbeschlüsse die Zustimmung der konferenz gefunden.

Die Lage der Berliner   Lackierer. Von den früher gezählten 800 Beschäftigten sind etwa 125 zum Militär einberufen. Beschäf­tigt werden gegenwärtig zirka 540 Mann, so daß die Zahl der Ar­beitslojen ungefähr 120 bis 130 ist. Ein gewisser Ausgleich wurde dadurch herbeigeführt, daß einzelne Betriebe für Kriegslieferungen mehr Arbeitskräfte einstellen mußten, während natürlich die Zugus­artikel fait völlig brach liegen. Es zeigt sich ferner, daß auch in dieser Branche vielfach versucht worden ist, Ueberstunden und Sonn­tagsarbeit einzuführen, obgleich noch genügend beschäftigungslose Ladierer vorhanden sind.

Deutsches Reich  .

Der Verband deutscher Lederhandschuhfabrikanten hat dem Das sind gewaltige Summen, die jetzt unsere Gewerk- Lederarbeiterverband 1000. zur Verfügung gestellt schaften ausgeben, um das Massenelend einzudämmen. Das zur Beschaffung von Weihnachtsgeschenken für die Familien der zeugt von Opfermut, denn außer den üblichen Wochenbei- zum Heeresdienst Eingezogenen. Wie es in einem Anschreiben des trägen haben sich die arbeitenden Mitglieder der freien Ge- Unternehmerverbandes heißt, will er damit seine Sympathie für werkschaften durch Zahlung von Extrabeiträgen noch freiwillig die im Felde stehenden Arbeiter zum Ausdrud bringen. Opfer auferlegt, damit die Gewerkschaftskassen nicht ganz ge­schwächt werden. Wenn man so sieht, wie mühsam Mark für Mark bei diesen teueren Zeiten zusammengetragen wird, so muß man das ganz entschieden verurteilen, wenn Gemeinden, Die jetzt vorübergehend Arbeitslose aus öffentlichen Mitteln unterstützen, die erhaltene Gewerkschaftsunterstützung ganz oder teilweise in Abzug bringen. Die Gemeinden zahlen feinen Pfennig zum Verbandsbeitrag, folglich haben sie auch fein Recht, den organisierten Arbeitslosen, die von ihrer Ge­merkschaft unterſtützt werden, etwas zu kürzen. Deshalb, allen Arbeitslosen, gleichviel ob organisiert oder nicht, die gleichmäßige Unterstigung aus öffentlichen Mitteln!

Berlin   und Umgegend.

Die Zuschneider der Herrenkonfektion hatten in den ersten Wochen des Krieges unter einer starken Herabseßung der Löhne zu leiden. Die Geschäfte in der Konfettion gingen damals sehr schlecht. Das veranlaßte viele Unternehmer, die Löhne der Zuschneider, ob­gleich dieselben durch Tarif festgelegt sind, sehr erheblich zu kürzen, ohne daß die Arbeitszeit herabgesetzt wurde. Unter dem Drud der schlechten Konjunktur haben die Zuschneider meist zu den herab­gesezten Löhnen gearbeitet. Inzwischen haben die Konfettions firmen Militärarbeit übernommen. Die Beschäftigung ist jetzt jo Tebhaft, daß von schlechter Konjunktur keine Rede mehr sein kann. Gegen die willkürliche Herabsehung der Tariflöhne hat sich seiner

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ist

Soziales.

Gegen Lohnabzug.

Sollen einem Former vom Lohn Abzüge für Ausschuß" gemacht werden, so ist die Firma verpflichtet, eine angemessene Zeit zur Prüfung der Ausschußteile zu gewähren. Mit dieser Begründung wurde gestern die Firma Ludw. Löwe u. Co. verurteilt, einem Kläger die abgezogenen Beträge zu erstatten. Der Kläger  , ein Maschinenformer, hatte in Gemeinschaft mit drei Kollegen Granaten zu formen. Die gelieferten Stücke wurden täglich geprüft und der Kolonne Mitteilung über den Befund ge­macht. Aber, so sagte ein Zeuge aus und der Meister mußte das bestätigen, die Mitteilung erfolgte unregelmäßig, oft erst am Nach­mittag. Wollte der Arbeiter au Mittag die bemängelten Stüde  besichtigen, dann waren sie meist mit den Ausschußteilen anderer Kolonnen vermengt. In einer Vereinbarung des Deutschen Metall­arbeiterverbandes mit den Berliner   Eisengießereien ist aber aus drücklich festgelegt, daß dem Arbeiter Gelegenheit geboten sein muß, sich von der Richtigkeit der Bemängelung zu überzeugen. Das fonnte hier nicht mehr geschehen. Der Kläger   bestritt, in folcher Menge Ausschuß geliefert zu haben. Das Gericht entschied in der oben mitgeteilten Weise. Die Forderung, die den Abzug für eine Woche betraf, belief sich auf 26,55 M.

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Das Landgericht verurteilte Mollenhauer. Es nahm an, unter den geschilderten Umständen liege eine Inanspruchnahme durch beide Teile, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vor, so daß der Kellner nur die Hälfte der Gebühr hätte zahlen brauchen und die Ab­nahme der ganzen Gebühr eine Gebührenüberschreitung sei. Das Kammergericht verwarf jeßt die Revision des Angeklagten.

Briefkasten der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Hof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 3 bis 6 1hr, am Sonnabend von 5 bis 6 1hr statt. Jeder für den Briefkasten be­stimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen bei zufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnementsquittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.

Eilige

O. 2. 100. 1. Augen­G. 165. Boraussichtlich wird 2. 54. Harnleiden; land­R. P. 92. Begen Nerven- und Herzleiden nur land­

M. St. 11. Keineswegs. Der Wirt macht sich strafbar. Sprechen Sie mit allen auf die Angelegenheit sich beziehenden Papieren in der juristischen Sprechstunde vor. 2. 500. Ja. A. 5. 45. Wegen O. G. 89. Die Ber  Herzleiden und Unterleibsleiden zurückgestellt. zeichnung bedeutet, daß Sie dem Landsturm zugehören. Die Ziffern sind in Ihrem Falle organisatoris cher Bedeutung. das Gericht Ihnen die Kosten auferlegen. leidend, landsturmpflichtig. 2. Noch nicht. Sturmpflichtig. sturmpflichtig. E. R. 5614. 1. Das ist möglich, es hängt von der Größe der Masse ab. 2. 8weds Abwendung des Konkurses iſt die Beaufsichtigung der Friedrichsberger Bank angeordnet.

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3. Nein.

R. S. 7.

G. 6. 74. 1. Es besteht eine Bestimmung darüber nicht, weil eine Definition dessen, was Bedürftigkeit ist, fehlt. Liegt das Geld auf einem anderen Namen, z. B. auf dem Namen des Kindes, und gehört es diesem, so darf ein Abzug nicht erfolgen. 2. Ja, die Fragen müssen Sie wahrheits gemäß beantworten. Unwissend. Ihnen steht von der Zeit der Heirat ab eine Unterstützung für ihre Person zu, nicht aber für Ihr Kind aus J. H. 100. Herzleiden; landsturmpflichtig. R. 17. Den Antrag auf Rente fönnen Sie schon jetzt stellen. 2. 100. Die Kasse ist leider im Eine derartige Borschrift besteht keineswegs. Recht. Wie wir wiederholt ausführlich dargelegt haben, find infolge des Krieges anstelle der statutenmäßigen Leistungen die geringeren Regel­leistungen( gefeßlichen Mindestleistungen) getreten. R. 7. Wegen chronischen Gelenfrheumatismus untauglich und wegen Knochenleiden auf ein Jahr zurüdgestellt. W. K. 20. Wenden Sie sich an das Patentamt. S. 5. Benn Sie bei Abschluß des Vertrages volljährig waren, so ist der Vertrag, den Sie abgeschlossen haben, gültig und es könnte jetzt mit Aussicht auf Erfolg seitens der Buchhandlung geflagt werden. Sie würden dann nur bei Gericht beantragen können, Ihnen Zahlungsfrist zu geben. Waren Sie minderjährig, so treten Sie von dem Vertrage zurüd. Es würde eine Stlage gegen Sie dann feine Aussicht auf Erfolg haben. E. B. 17. Wegen Harnleidens uud Wasserbruch nur landsturmpflichtig. 23. 2. Wer seiner Militärpflicht zum 1. Oftober genügt hat und nun weiter dient, gilt als Reserve. Seine Familie bat also vom 1. Oktober ab genau dieselben Unterſtügungen, als ob der Betreffende als Referviſt zum 1. Dftoher eingezogen worden wäre. A. R. 3. Die sogenannten Ueberzähligen erhalten allerdings im Anfang noch die Gefreitenlöhnung. Sobald wie möglich wird das aber anders geregelt und Sie erhalten dann die Unteroffizierlöhnung. Wann, das läßt sich leider von hier aus nicht fagen. Bielleicht wenden Sie sich an das Kriegsministe rium.

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Eingegangene Druckschriften.

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Ww.

Heft 5 der Neuen Zeit" ist erschienen. Es hat folgenden Inhalt: Militärische und wirtschaftliche Kraft. Bon Gustav Edstein. Der Krieg Die wirtschaftlichen und die Strankenversicherung. Von Eduard Gräf. Vom Wirkungen des Krieges auf die Schweiz  . Von Dionys Zinner. Notiz. Feuilleton: Krieg Wirtschaftsmarkt. Von Heinrich Cunow  . und Kunst. Von Wilhelm Hausenstein  . Sonntagmittag: 3m Nordwesten zeitweise aufflarend, trocken und ziem lich fühl, in den anderen Gegenden etwas fühler, vorwiegend bewölkt stellenweise nebelig, aber keine erheblichen Niederschläge.

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