dir. 312. 31. Jahrgang.
2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ansprüche der Hinterbliebenen.
Den Hinterbliebenen der im Felde Gefallenen stehen abgesehen von ihren eiwaigen Ansprüchen auf Sterbegeld aus der Krankenkasse und auf Witwen- und Waisenrente, Witwengeld und Waisenaussteuer aus der Invalidenversicherung - aus dem Militärhinterbliebenengesetz vom 17. Mai 1907 Ansprüche zu. Nachstehend legen wir die Ansprüche derjenigen dar, die einen Anspruch im Frieden( sogenannte„ allgemeine Versorgung" oder Pensionsansprüche) nicht haben, weil die Hinterbliebenen nicht zu den Soldaten des Friedensstandes gehörten.
Wer hat Hinterbliebenenansprüche?
Die Witwen und die ehelichen Kinder der Militärpersonen, die entweder
im Kriege geblieben oder infolge einer Kriegsverwundung gestorben sind oder
eine sonstige Kriegsdienstbeschädigung erlitten haben und an ihren Folgen innerhalb 10 Jahren nach dem Friedensschluß gestorben find,
erhalten ein flagbares Kriegswitwen- und Kriegswaisengeld. Es fann auch Kriegselterngeld an die Eltern oder Großeltern gezahlt werden; jedoch besteht auf dieses fein flagbarer Anspruch.
Höhe des Kriegswitwen- und Kriegswaisengeldes.
Das Kriegswitwengeld beträgt jährlich
1. für die Witwe eines Difiziers in Generalstellung. 2000 M. 2. für die Witive eines Stabsoffiziers
3. für die Witwe eines Hauptmanns,
oder Feldwebelleutnants.
Leutnants
1600 M. 1200 M.
4. für die Witte eines Feldwebels, Vizefeldwebels, Sergeanten mit der Löhnung eines Vizefeldwebels, eines Zugführers der freiwilligen Kriegskrantenpflege oder eines Unterbeamten mit einem penfionsfähigen Diensteinkommen von mehr als 1200 M.
5. für die Witwe eines Sergeanten, Unteroffiziers, Zugführer- Stellvertreters oder Sektionsführers der freiwilligen Kriegsfrankenpflege oder eines Unterbeamten mit einem pensionsfähigen Dienſteintommen von jährlich 1200 M. und weniger. 6. für die Witwe eines Gemeinen oder einer jeden anderen Person des Unterpersonals der freiwilligen Kriegstrantenpflege
•
Das Kriegswaifengeld beträgt:
1. für jedes vaterlose Kind eines Offiziers für jedes elternlose Kind eines Offiziers
2. für jedes vaterlose Kind einer Militärperson der Unterklassen, eines Angehörigen der freiwilligen Kriegsfrankenpflege oder eines Unterbeamten für jedes elternlose Kind einer Person der Unterklassen usw..
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•
.
600 M.
500 M.
400 M.
200 M. 300 M.
168 M. 240 M. Dem elternlosen Kind steht das Kind gleich, dessen Mutter zur nicht berechtigt ist.
Zeit des Todes seines Vaters zum Bezuge des Kriegswitwengeldes
Kriegselterngeld.
Sonnabend. 14 November 1914.
I.*) die Geburtsurkunden der Eheleute( können wegfallen, stammrollen, Todesanzeigen und Nachrufe der Truppenteile und wenn die Geburtstage aus der Heiratsurkunde ersichtlich sind Behörden im Militär- Wochenblatt oder in sonstigen Zeitungen und oder wenn nur Waisen- und Kriegswaisengeld beansprucht wird Zeitschriften beizufügen. Auch ein Hinweis auf die Nummer der oder wenn die Ehe über 9 Jahre bestanden hat); amtlichen Verlustlisten würde genügen.
II.*) die Heiratsurkunde oder, wenn Waisen aus mehreren Chen versorgungsberechtigt sind, die betreffenden Heiratsurkunden ( Geburts- und Heiratsurkunden der vor dem 1. 4. 1887 berheirateten, bei der preußischen Militärwitwenkasse versicherten Offiziere und Beamten befinden sich in der Regel bei der Generaldirektion der preußischen Militär- Witwenpensionsanstalt in Berlin W., Leipziger Str . 5);
III.*) die standesamtliche Urkunde über das Ableben des Ehemanns und, falls die versorgungsberechtigten Kinder auch ihre leibliche Mutter verloren haben, noch die standesamtliche Urkunde über das Ableben der Ehefrau( für den Ehemann gegebenenfalls einen der oben zu 3 erwähnten Ausweise);
IV.*) die standesamtliche Geburtsurkunde für jedes verforgungsberechtigte Kind unter 18 Jahren;
V. amtliche Bescheinigung darüber, daß
a) die Ehe nicht rechtskräftig geschieden oder die eheliche Gemeinschaft nicht rechtskräftig aufgehoben war( fann wegfallen, wenn in der Sterbeurkunde die Ehefrau des Verstorbenen mit ihrem Ruf-, Mannes- und Geburtsnamen als dessen Witwe bezeichnet ist),
b) die Mädchen im Alter von 16 Jahren und darüber nicht verheiratet( oder verheiratet gewesen) sind,
c) keins der Kinder oder wer von ihnen in die Anstalten des Potsdamschen Großen Militärwaisenhauses aufgenommen ist;
VI. gerichtliche Bestallung des Vormundes oder Pflegers; VII. Außerdem ist in dem Antrag anzugeben, a) ob und wo der Verstorbene als Beamter im Reichs-, Staats- oder Kommunaldienste, bei den Versicherungsanstalten für die Invalidenversicherung oder bei ständischen oder solchen Instituten angestellt war, die ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, Staates oder der Gemeinden unterhalten werden,
b) der zukünftige Wohnsitz der Witwe.
Der Antrag auf Kriegselterngeld
ist ebenfalls an die Ortspolizeiverwaltung des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählten vorübergehenden Aufenthaltsorts zu richten. Ihm ist eine standesamtliche Sterbeurkunde über den Gefallenen usw. oder, falls eine solche noch nicht zu erlangen ist, ein sonstiger Ausweis beizufügen.
Gnadengebührniffe.
Die Vorschriften über Gnadengebührnisse gehen dahin: Für die ersten zwei Monate des Bezugs von Witwen- und Waisengeld ist den Hinterbliebenen der im aktiven Dienste gestorbenen Personen des Soldatenstandes zu ihren Bezügen ein Buschuß soweit zu gewähren, daß der Betrag des Gnadenmonats oder der Gnadenlöhnung erreicht wird.
Auf Antrag stellt das Zentral- Nachweise- Bureau des Kriegsministeriums in Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 48, besondere Todesbescheinigungen aus.
Wie steht es mit den Familienunterstüßungen? Die Familienunterstüßungen, die auf Grund des Reichsgesezes vom 28. Februar 1888 und 4. August 1914 gezahlt werden, sind an die Witwen und Waisen so lange weiter zu zahlen, bis den Hinterbliebenen das Kriegswitwen- und Kriegswaisengeld gezahlt ist. Von dem Kriegswitwen- und Kriegswaisengeld find Abzüge nicht zu machen. Rückzahlungen für die inzwischen empfangenen Familienunterstützungen erfolgen nicht.
Kleine Nachrichten.
In englischer Gefangenschaft.
Aus East cota, Towcester, Northants, einem Lager deutscher Kriegsgefangener in der Grafschaft Middlesfer, erhielt das„ Hamburger Echo" von einem deutschen Matrosen, Walter Herold, folgendes Schreiben:
" Ich bin beauftragt von meinen Kollegen, einige Zeilen an Sie zu richten. Wir befinden uns auf dem Lande, welches von der National Sailors and Firemans Union angeworben ist; drei Mahl zeiten haben wir jeden Tag: morgens eine Tasse Tee mit genügend Brot und Fisch; mittags kräftige Suppe, Fleisch, Gemüse und etwas Pudding; abends Tee, Brot und Marmelade. Also fönnen wir uns über das Essen überhaupt nicht beschweren. Wir schlafen in Zelten auf Matraßen. Auch bekommen wir öfter Tabat und Bier. Ein Doktor ist in unserer Nähe, welcher für unsere Gesundheit sorgt. Die Behandlung ist im großen und ganzen gut. Auch ist die Mehrzahl der Engländer gegen uns freundlich. In der Hoffnung. daß unsere englischen Kollegen in Deutschland ebenfalls gute Behandlung genießen..
Das Schreiben ist unterzeichnet von Hans August Braun ( Berlin- Weißensee), J. Jensen( Flensburg ), Fr. Schramm( Ludwigsluft), K. Lorenz( Sinzheim , Baden), Bernhard Kulling( Neufahr wasser), J. Ahlers( Hamburg ), N. Man( Stettin ).
Eine Hyäne des Schlachtfeldes.
Unter siarfer Bedeckung kam in Frankfurt a. M. ein eng tischer Sanitätssoldat durch, bei dem man 24 Brustbeutel von deutschen Soldaten, die deren Geld enthielten, fand. Offenbar hatte er sie den Verwundeten abgeschnitten. Der Verhaftete wurde nach einer süddeutschen Festung gebracht, wo ihm der Prozeß gemacht wird.
Haben die vorbezeichneten Hinterbliebenen keinen Anspruch auf Witwen- und Waisengeld, so ist ihnen eine einmalige Zuwendung in Höhe des zweifachen Betrages, der Gnadengebührnisse zu ge währen. Ein Bombenattentat, das wahrscheinlich auf die weitverbreitete Geschwister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer Freitagvormittag in dem New Yorker Stadtteile Bronx verübt. Wenn der Verstorbene Verwandte der aufsteigenden Linie, Organisation der Mädchenhändler zurückzuführen ist, wurde am er ganz oder überwiegend gewesen ist, in Bedürftigkeit hinterläßt, oder wenn und soweit der Nachlaß nicht ausreicht, um die Kosten Durch die Explosion einer Bombe wurden mehrere dem GerichtsWährend die Ansprüche auf Kriegswitwen- und Kriegswaisen- der letzten Krankheit und der Beerdigung zu decken, fann mit Ge- gebäude gegenüberliegende Häuser zerstört. Man glaubt, geld klagbare Ansprüche sind, haben die Verwandten der aufsteigen- nehmigung der obersten Militärverwaltungsbehörde des Kon- daß die Bombe für den Richter Gibbs und seine Beamten den Linie( Eltern, Großeltern) einen Anspruch auf Versorgung tingents eine einmalige Zuwendung gewährt werden, sofern bestimmt gewesen sei, weil diese an der Aufdeckung der Organisation nicht. Ihnen kann aber für die Dauer der Bedürftigkeit ein Gnadengebührnisse bewilligt worden sind. Die einmalige Zu- der Mädchenhändler arbeiten. Kriegselterngeld gewährt werden, wenn der verstorbene Kriegs- wendung darf den zweifachen Betrag der Gnadengebührnisse nicht teilnehmer überschreiten. Die oberste Militärverwaltungsbehörde kann ihre Befugnisse auf andere Behörden übertragen." Der
a) vor Eintritt in das Feldheer oder b) nach seiner Entlassung aus diesem zur Zeit seines Todes oder bis zu seiner lezten Krankheit ihren Lebensunterhalt ganz oder überwiegend bestritten hat. Das Kriegselterngeld beträgt für jede Person, der es zugewendet werden soll, wenn der Gefallene ein Offizier war, 450 M., wenn er den Unterklassen angehörte, 250 M.
Wie lange ist Witwen- und Waisengeld zu zahlen? Das Witwen- und Waisengeld beginnt mit dem auf den Sterbetag folgenden Tag. Es wird monatlich im voraus gezahlt. Das Witwengeld fällt mit dem Ablauf des Monats, in dem die Witwe sich verheiratet, fort. Das Kriegswaifengeld ist bis zum Ablauf des Monats zu zahlen, in dem die Waise das 18. Lebensjahr vollendet.
Ist der Rechtsweg zulässig?
Wegen der Ansprüche auf Kriegswitwen- und Kriegswaisengeld ist der Rechtsweg zulässig. Jedoch geht das Klagerecht berloren, wenn die Klage nicht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Zustellung der Entscheidung der obersten Militärverwaltungsbehörde des Kontingents erhoben wird. Die Anträge auf Bewilligung der gefeßlichen Versorgungsgebührnisse für die Hinterbliebenen find nach der friegministeriellen Anordnung durch diejenigen Bezirkskominandos vorzubereiten und weiter vorzulegen, in deren Bezirk die Hinterbliebenen wohnen oder sich anläßlich des Krieges aufhalten. Die Anträge auf Bewilligung des Kriegswitwen- und Kriegswaifengeldes find an die Ortspolizeibehörde des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählten Aufenthaltsortes zu richten. An Belegstüden find beizufügen:
Antrag auf Zahlung der Gnadengebührnisse
Auszeichnung des Buchbinder- Verbandes.
Der Deutsche Buchbinder- Verband, der auf der Bugra in Leipzig ausgestellt hatte, ist für seine Beteiligung mit dem Goldenen Preise ausgezeichnet worden. Auch ein Beweis, wie die ist entweder an diejenige stellvertretende Korpsintendantur, zu gewerkschaftliche Organisation die Leistungsfähigkeit der Industrie deren Geschäftsbereich der Truppenteil usw. des Verstorbenen gefördert. hört oder an das für den Wohn- oder Aufenthaltsort zuständige Bezirkskommando zu richten. Letzteres sorgt dann für die Weitergabe. An Belegstücken sind dem Antrage beizufügen:
a) eine Bescheinigung des Truppenteils usw. über die Höhe des Gnadengehalts oder der Gnadenlöhnung des Verstorbenen und über die Dauer der Empfangsberechtigung;
b) eine militärdienstlich beglaubigte Bescheinigung über den Tod des Kriegsteilnehmers;
c) in den Fällen, in denen nicht Witwen oder Waisen in Frage stehen, außerdem eine amtliche Bescheinigung über den Verwandtschaftsgrad und das Verhältnis zum Verstorbenen. Können Bescheinigungen der zu a und b erwähnten Art nicht gleich beigebracht werden, so sind bestimmte Angaben über den Dienstgrad, die Dienststellung und den Truppenteil oder die Behörde des Verstorbenen erforderlich und als Ausweise über den Tod die in Händen der Antragsteller befindlichen Mitteilungen der Truppenteile usw., Auszüge aus Kriegsranglisten oder Kriegs
Verhaftung eines Goldkäufers.
Der aus Spandau stammende Handlungsgehilfe Hammerich, der für feindliche Staaten Gold auftaufte, ist in Hamburg wegen Landesverrats berhaftet worden.
Parteiveranstaltungen.
3. Kreis, neunte Abteilung. Am Sonntag, den 15. November, vormittags 10 Uhr, findet die Besichtigung des Krematoriums in Treptow statt. Treffpunkt 9 Uhr, Ede Baumschulen- und Stöpenicker Landstraße. Gäfte haben Zutritt.
Tempelhof . Heute Sonnabendabend 8%, Uhr findet im Lokal, Stadt Dresden " ein Unterhaltungsabend statt. Klavier, Violine, Rezitationen usw. Es find die Frauen, deren Männer im Felde stehen, eingeladen. Eintritt frei. Kein Ausschant.
*) An Stelle der gebührenpflichtigen Auszüge aus den StandesFreireligiöse Gemeinde. Sonntag, den 18. November, borm. 9 Uhr, amtsregistern sind Bescheinigungen in abgekürzter Form( nicht finden Bappel- Allee 15-17; Neukölln, Idealpaisage"; Tegel , BahnhofAbschriften) zulässig, die in Preußen unter Siegel und Unterschrift straße 15 und Ober- Schöneweide, Stlaraftr. 2: Freireligiöse Vorlesungen des Standesbeamten kostenfrei ausgestellt werden, die entscheiden- ſtatt. Bormittags 11 Uhr, Kleine Frankfurter St. 6: Vortrag von den Tatsachen ergeben und die maßgebenden Daten in Buchstaben Herrn Dr. B. Wille:" Parteien und Menschentum".- Damen und Herren ausgeschrieben enthalten. als Gäste willkommen.
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