2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt
Nr. 48.
Gerichts- Beitung.
Rammer
Gewerbegericht.
Sigung vom 22. Februar.
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Dienstag, den 27. Februar 1894.
11. Jahrg.
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angeblichen Funde eine größere Geldsumme besessen. Zweimal| aus seiner Brust zu bannen habe. Gelinge es ihm, jede Regung des mußten die Termine deshalb vertagt werden. In der Bedauerns mit dem Aermsten, denen er die letzte Habe abzupfänden gestrigen Verhandlung trat ein neuer Umstand zu Tage, beauftragt sei, zu ertödten, nur dann tönne er seines Amtes im der augenscheinlich von Angehörigen des Angeklagten zu seiner Sinne seiner Auftraggeber, gleichviel, ob dieselben nun PrivatVorsitzender: Assessor Dr. Serzfeld. Entlastung berbeigeführt war, aber zu feinem Nachtheile diente. unternehmer sind oder staatliche oder kommunale Behörden, richtig Es war nämlich ein Brief beim Gericht eingegangen, worin ein walten. Der Techniker( Zeichner) N. flagt gegen Herrn Brandt. Mann Namens Kuhnert erklärt, daß er das Geld an der Stelle Ueber eine Auspfändung wegen restirenden Schulgeldes wird Inhaber eines Batentbureaus, auf Zahlung einer Entschädigung gefunden habe, wo furz zuvor der Verlierer ausgestiegen sei, er aus Leipzig folgendes geschrieben: Ein in Leipzig - Volkmarsdorf wegen unrechtmäßiger Entlassung. Kläger war gegen Mitte wolle nicht, daß ein Unschuldiger dafür büßen solle.. Der wohnhafter, feit lange arbeitsloser Familienvater war mit dem Oftober 1892 entlassen worden und hatte bald darauf beim Schreibfachverständige, Gerichtssekretär Altrichter, begutachtete, Schulgeld im Betrage von 13 Mart im Rückstand geblieben. Eine Amtsgericht eine Entschädigungsklage eingereicht, die er mit daß der Brief von zwei Personen geschrieben sei, welche Gestundung der Steuer war ihm anfangs bewilligt worden; da Erfolg durchführte. Die geforderte Vollbezahlung des Monats fich bemüht hätten, ihre Handschrift möglichst zu ver- der Mann aber auch später noch ohne regelmäßigen Verdienst Oftober er hatte ein monatliches Gehalt von 150 M. stellen. Der Angeklagte erklärte, von dem Briefe nichts war, blieb er auch ferner zahlungsunfähig. Das Schulsteueramt wurde ihm zugebilligt. Die Einwände des Beklagte nach zu wiffen. Der Vorsitzende wies ihn auf die Durchsichtigkeit des übergab deshalb die Forderung dem Vollstreckungsamt, letzteres denen Kläger im Dienste untreu gewesen und sein Vertrauen Manävers mit dem Briefe hin und ermahnte ihn, doch lieber pfändete und nahm den letzten Gegenstand, einen Kleiderschrant, mißbraucht haben sollte, was einen Grund zur sofortigen Et ein Geständniß abzulegen, als seine Untersuchungshaft zu ver- der noch dazu der Ehefrau Eigenthum war, an sich. laffung abgegeben hätte, wurden zum Theil als nicht ftichhaltig, längern, Matschke blieb aber dabei: Ich bin unschuldig und Flehen des Gepfändeten, der fünf Kinder hat, half nichts. Gerührt zum Theil als unbewiefen vom Gericht erachtet. Kläger dean- wenn ich 10 Jahre in Untersuchung bleiben soll. Nochmals wurde durch das Glend der Mann lag in Krämpfen erbot sich fragt nun unter der Behauptung, außer der zweiten Hälfte des in die umfangreiche Beweisaufnahme eingetreten. Der Staats- ein menschenfreundlicher Nachbar, die 13 Mark für den Schuldner Oftobers auch noch den November und Dezember hindurch anwalt beantragte wiederum die Bestrafung des Angeklagten, vorzustrecken. Auch das half nichts! Es fehlte ja noch Deckung engagementslos gewesen zu sein, die Verurtheilung des Beklagten während der Vertheidiger darauf hinwies, daß doch einzelne Um- für die Vollstreckungsgebühren. Die nothleidende hungernde zur weiteren Zahlung von 300 M. Er stützt sich auf den§ 133a stände für die Wahrheit der Angaben des Angeklagten sprächen. Familie fab ihr legtes Befizstück schwinden auf Geheiß des der Gewerbe- Ordnung, welcher lautet: Das Dienstverhältniß Nach kurzer Berathung fällte der Gerichtshof ein frei- Bollstreckungsbeamten wurde es davongetragen, um der Stadt der von Gewerbe- Unternehmern gegen feste Bezüge beschäftigten sprechendes Urtheil mit der Begründung, daß zwar ein schwerer Leipzig als Dedung für ihre Forderung zu dienen. Personen, welche nicht lediglich vorübergehend Verdacht gegen den Angeklagten vorliege, in einzelnen Fällen sei von der amtlichen Anstellung von Prügelmeistern in mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder einer aber eine völlige Aufklärung nicht zu erzielen gewesen und des- Sachsen, von der wir kürzlich Mittheilung machten, ist nunAbtheilung desselben beauftragt( Betriebsbeamte, Werkmeister und halb vorgezogen worden, auf Freisprechung zu erkennen. Der mehr auch der betreffende amtliche Erla bekannt geworden. ähnliche Angestellte) oder mit höheren technischen Dienstleistungen Angeklagte befand sich seit 8 Monaten in Untersuchungshaft. betraut find( Maschinentechnicker, Chemiker, Zeichner Das Verdienst gebührt dem Leipz. Tageblatt", welches die Geund dergleichen) kann, wenn nicht etwas Anderes verab Der Kaufmann Schlüßler, welcher f. 3. nach Verun- pflogenheit hat, sich an die behördlichen Stellen um Auskunft zu redet ist, von jedem Theile mit Ablauf jedes Kalendervierteljahres treuung von ca. 5000 M. von hier verschwunden war, wurde am wenden, über deren Handlungen die sozialdemokratische Presse nach sechs Wochen vorher erklärter Auffündigung aufgehoben Freitag von der VII. Strafkammer des Landgerichts I zu einem Mittheilung macht oder sie fritisirt. Ge geschieht dies natürlich, werden." Der Beklagte erhebt dieselben Einwände, wie seinerzeit Jahre Gefängniß verurtheilt, auf Antrag des Rechts- um die Kritik widerlegen" zu können. In dem Falle der vor dem Amtsgericht. Außerdem behauptet er, Kläger habe anwalts Wronker ihm aber ein Monat auf die Untersuchungs- Prügelmeister hat sich also das„ Tageblatt" das Verdienst während der beiden Monate, welche er bezahlt verlangt, für ein haft angerechnet. Schlüßler hatte die Veruntreuungen in seiner erworben, den Wortlaut des die Anstellung derselben bestimmenden anderes Patentbureau gezeichnet. Legterem gelingt der Nachweis, Eigenschaft als Rendant des Konsumvereins Erlasses" der fönigl. Bezirksinspektion zu Grimma daß er nur Abends für das betreffende Bureau gearbeitet hat. Friedrichshain begangen. Er hatte sich von hier nach der Vergessenheit zu entreißen. Er lautet: In mehreren der Das Gewerbegericht schloß sich dem amtsgerichtlichen Urtheil an Dresden , dann nach Breslau begeben, war in Noth gerathen und unterzeichneten fönigl. Bezirks- Schulinspektion unterstellten und verurtheilte den Beklagten zur Zahlung der 300 M. Den batte sich im Januar der Behörde freiwillig gestellt. Schulgemeinden ist neuerdings der Fall vorgekommen, daß vom Kläger selbst zugegebenen, im November und Dezember 1892 Eine bemerkenswerthe prinzipielle Entscheidung be: als Schultrafen gegen Schultinder wegen gröberer Vergehen, beförperliche Büchtigungen, welche von den Schulvorständen ( durch Abendarbeit) erzielten Verdienst hielt das Gericht für treffend die Handhabung die Handhabung des preu Bifchen namentlich Entwendungen von Feld- und Gartenfrüchten sowie einen solchen, den als Nebenverdienst sich zu verschaffen Vereinsgefeyes fällte nach der„ Volts- Zeitung" am anderen Diebereien 2c., verhängt worden sind, deshalb nicht soKläger auch in der Lage gewesen wäre, wenn er bei Brandt in 21. d. M. der erste Senat des Ober- Verwaltungsgerichts. In fort haben vollzogen werden können, weil eine Persönlichkeit zur Beschäftigung gestanden hätte. Deshalb wurde die betreffende einer Versammlung eines Kranken- und Sterbekassenvereins zu Bollstreckung der erkannten Strafen nicht vorhanden gewesen ist. Summe vom Klageauspruch nicht in Abzug gebracht. Hannoner, die richtig angemeldet war und überwacht wurde, um derartige Uebelstände zu beseitigen und gleichzeitig die Der Mechaniker H. hatte einen guten Freund und Vereins- trat ein welfisch gesinnter Redner bei dieser Gelegenheit auf und Autorität der Schulbehörden aufrecht zu erhalten, werden die bruder im Maschinenfabrikanten St., dem wollte er gern eine wies auf die bevorstehende Wiederkehr des angestammten Schulvorstände daher hiermit angewiesen, für jeden SchulArbeit zuschanzen. Der in der bekannten Buchdruckerei von Kühn Königshauses" hin. Infolge dieser Rede wurde die Versammangestellte Maschinenmeister R. tam ihm deshalb mit dem Auftrag lung polizeilich aufgelöst; auf die eingelegte Beschwerde wurde bezirk, insoweit dies noch nicht geschehen, eine geeignete Pergelegen, doch für seine Maschine einen Bandwächter( automatischer die Auflösung vom Polizeipräsidenten gebilligt. Auch die fönlichkeit auf Kosten der Schultaffe als Schuldiener anzuApparat) zu fertigen oder fertigen zu lassen. Die Sache" wurde Beschwerde beim Regierungspräsidenten und Oberpräsidenten nehmen und mit entsprechender Instruktion zu versehen. Der dem Beauftragten des Herrn war von Erfolg nicht begleitet. auf diesen Erlaß gefaßte Beschluß ist binnen 3 Wochen anher Maschinenmeifiers den Auftrag, den Apparat herzustellen. geltend, daß die Auflöſung fich nicht aus§ 5 des Bereinsgefeges, anzuzeigen. Das Leipziger Tageblatt " druckt den„ Erlaß" ab, ohne ein Mechaniker H. wurde schließlich noch Arbeiter bei seinem rechts rechtfertigen laffe. Auf die Klage des Leiters jener Ber- ort dazu zu bemerken. Mit der Widerlegung war es also auch Lehrfollegen, Freunde und Vereinsgenossen St., und zwar ar fammlung wurde jedoch vom Ober- Berwaltungsgericht der andiesmal Essig. beitete er an dem Automaten, dessen Herstellung er im Auftrage gefochtene Bescheid aufgehoben und die Auflösung der Versammlung Die letzte Gewerbe- Ordnungs- Novelle setzte bekanntlich des anderen Freundes und ebenfalls Vereinsgenossen, dem St. für ungerechtfertigt erklärt. Der Senat ging von der Ansicht eine Uebergangszeit fest bis zur endgiltigen Einführung der übertragen hatte. Der Apparat paßte nicht, ein zweiter sollte aus, daß in der That die angefochtene Verfügung sich nicht aus Neuerungen in bezug auf die Beschäftigung von Kindern und angefertigt werden. Die Bezahlung beffelben blieb aus. Jest§ 5 des Vereinsgesetzes rechtfertigen lasse. Nach dem All- jugendlichen Arbeitern in Fabriken. Diese Ueberweigerte sich St., seinem Freunde, in dem er neben dem Arbeiter gemeinen Landrecht könne zwar die Polizei eine Versamm gangszeit erreicht nun mit dem 31. März d. J. ihr Ende. Bis noch den direkten Auftraggeber fab, 33 M. auszuzahlen, welche lung auflösen;§ 10 berechtige jedoch die Polizei nur, die dahin ist es möglich, daß noch schulpflichtige Kinder in Fabriken er ihm noch an Arbeitslohn schuldete. Und die Folge?- Ge- nöthigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnung und Ruhe und in Werkstätten, in denen durch elementare Kraft bewegte werbegericht hilf! rief der Beauftragte, Auftraggeber und Ar aufrecht zu erhalten. Das Maß des Nöthigen dürfe aber nie Triebwerke zur Anwendung gelangen, beschäftigt werden. Vom beiter, pardon, Mechaniker H., und das Gewerbegericht half. überschritten werden. Im Allgemeinen berechtigen ordnungs- 1. April 1894 ab wird kein schulpflichtiges Kind mehr in den Das Urtheil deffelben ging, nach möglichster Klarstellung des ein- widrige Aeußerungen in einer Versammlung nur zum Vorgehen Fabriken und in den bezeichneten Werkstätten zur Arbeit heranfachen und doch verwickelten Sachverhalts, dahin, daß Beklagter gegen den Redner, nicht aber gegen die übrigen Theilnehmer der gezogen werden dürfen. Für die jugendlichen Ar= dem Kläger die Stunden zu bezahlen habe, welche dieser bei ihm selben Versammlung. Die Polizei sei nur dann befugt, aus beiter, d. h. diejenigen im Alter zwischen 14-16 Jahren tritt gearbeitet hat.( Macht 33 M.) Die wegen Nichtbezahlung des anderen Gründen, als sie im Vereinsgesetz bezeichnet sind, eine nunmehr die 10stündige Arbeitszeit in Kraft. prip Apparats geltend gemachte Gegenforderung- Beklagter wollte Versammlung aufzulösen, wenn von der letzteren eine Störung feinen Anspruch gegen die Forderung des Klägers fompenfiren oer öffentlichen Ordnung zu befürchten sei, und wenn eine solche sei nicht auf dem Gewerbegericht zum Austrag zu bringen, zu Störung sich durch andere Mittel nicht verhindern lasse. ihrer Erledigung besige dasselbe nicht die Kompetenz. Wenn Beklagter den Kläger als seinen eigentlichen Auftraggeber be trachte, müsse er ihn beim Amtsgericht auf Bezahlung des Apparats verklagen.
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Rammer 11. Borsigender: Assessor v. Schulz. Sigung vom 23. Februar.
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Soziale Leberlicht.
Der Antrag der Arbeiterschaft von Burgstädt in Sachfen betreffend die Errichtung eines Gewerbegerichts für den Amtsgerichtsbezirk Burgstädt ist von der Amtshaupt mannschaft Rochlig abgelehnt worden, da ein Bedarf nicht
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Versammlungen.
Die Arbeiter- Bildungsschule( Ostbezirk) hielt am Sonntag, den 18. Februar in Schmiedel's Festfälen eine Versammlung ab, in der Dr. Lur über Technische Revolulionen der Neuzeit" sprach. Der Vortrag wurde beifällig aufgenommen. Die nächste wurde Versammlung findet am 4. März ftatt. Ferner wurde bekannt gegeben, daß zu gunsten der Arbeiter- Bildungsschule in demfelben Lotale am 11. März ein Konzert mit Ball, arrangirt vom Verein„ Einigkeit", stattfindet.
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Gegen eine Lohnentschädigungsklage des Filzschuharbeiters F. wendet der Filzschuhfabrikant Struct ein, er habe den Kläger unter der Bedingung engagirt, daß er so lange bei ihm arbeiten vorhanden sei. Tönne, wie Arbeit da sei. Ein Beuge des Beklagten bestätigt das. Der Kläger behauptet, bei seiner Entlassung sei noch Ar- der Pfingstfeiertage in Budapest eine Landeskonferenz ab. der Verband der Kürschner( Filiale Berlin ) hielt am beit vorhanden gewesen. Der Gerichtshof legte dem Beklagten 12. Februar feine Mitgliederversammlung ab. Nach einem beifolgenden Eid auf: Es ist wahr, daß ich den Kläger im Oktober Die Abrechnung vom Streit der Weißgerber in fällig laufgenommenen Vortrage des Kollegen Riem wurden die vorigen Jahres unter der ausdrücklichen Bedingung engagirt Magdeburg ergiebt, daß im Ganzen vereinnahmt wurden: Delegirten aufgefordert, in der Generalversammlung den Beitritt habe, daß er so lange beschäftigt werden solle, wie Arbeit ist. 4778,44 M. und an Unterstügung verausgabt: 4879 M. zu einem Industrieverbande zu befürworten. Als Delegirte zu Es ist ferner wahr, daß, als ich den Kläger entließ, feine Arbeit der Ostern in Berlin tagenden Generalversammlung des Vermehr für ihn da war. Leistet Beklagter den Eid, ist Kläger ab- des Krankenversicherungs- Gesezes in der Fassung vom 10. April 1892 wählt. Der Vorsitzende theilt ferner mit, daß in der Zeit vom Die Bescheinigung, daß sie den Anforderungen des§ 75a bandes wurden die Kollegen Regge, Michaelis und Thomsen gegewiesen; leistet er ihn nicht, dann ist er verurtheilt, dem Kläger 13. bis 16. Mai d. J. ein internationaler Kürschnerkongreß in 36 Mart zu zahlen. Durch dieses bedingte Urtheil wird aus genügen, ist folgenden Krankenkassen ertheilt werden: gesprochen, daß Aeußerungen, wie die vom Beklagten beim En- au Der Krankenkasse der Klempnergehilfen der Klempner- Innung Brüssel einberufen ist. Ferner wurde beschlossen, für die Märzjagement des Klägers angeblich gebrauchte, als Arbeitsbedingungen zu Kiel ( E. H.), der Gegenseitigen Tischler- Kranken- und Sterbe- gefallenen einen Kranz 3n spenden. Der Streit bei der Firma S. Raffe$.), auzusehen sind, die durch stillschweigendes Daraufeingehen des Arbeiter- Stranfengilde"( G.$.), dem Schönningstedter Kranten Kollegen mit einem glänzenden Siege geendet. Bei V. Mananzusehen sind, die durch stillschweigendes Daraufeingehen des Kasse für Hannover und Linden( E. H.). der Kasse„ Ratzeburger Wachtel in Hamburg hat durch das feste Zusammenhalten der Arbeiters( worunter zu verstehen ist, daß derselbe ohne Protestverein( E. S.). der Providentia, Kranken- Unterstützungs- und heimer hier, Oberwallstraße, ist nach Angabe mehrerer Kollegen sagegen zu arbeiten anfängt), zu einer rechtsgiltigen Bereinbarung Beerdigungs - Kasse für Rutscher, Gärtner und Diener in Breslau die Mittagszeit um 1½ Stunde gekürzt, ebenfalls muß Sonnund Umgegend( E. H.), der Kasse Neuendorf- Wallersheimer abends eine Stunde früher angefangen werden. Außerdem sollen Acht Monate unschuldig in Untersuchungshaft. Einen Krantenverein( E. H.) in Koblenz- Neuendorf, der Kranken- und den Kollegen ca. 14 Jahr lang mehr Krankenkassen Gelder abhartnädigen Kampf um feine Unschuld hatte der Fuhrherr Ernst Sterbekasse der Zimmergesellen zu Friedrichshagen . gezogen fein als zulässig ist. Die Angelegenheit soll in der Matschte, welcher gestern zum vierten Male in einer und Arbeiterschicksal. derfelben Straffache vor der Straffammer des Landgerichts Dienstag wurde der Müllergefelle Wolff in der Berg'schen In der Nacht vom Montag zum nächsten öffentlichen Versammlung näher behandelt werden. Der Verband der Korbmacher hielt am 18. Februar eine stand, zu führen. Er sollte sich 5000 m. angeeignet haben, die Mühle zu Groß- Schach wih in Sachsen vom Räderwerk Versammlung ab. Der Vortragende Dr. Heymann gab in ein Fahrgast, ein Reichstags- Abgeordneter, der in einer Mainacht erfaßt und buchstäblich zerrissen. Der Gefelle war 17 Stunden feinem Referat über das Thema:" Schule und Kirche" eine sehr des vorigen Jagres die Droschte des Angeklagten benutzt hatte, hinter einander thätig gewesen. Die Glieder mußten einzeln aus eingehende Darstellung unseres heutigen Schulwesens, der eine in dem Wagen oder beim Aussteigen verloren haben mußte. dem Werk herausgesucht werden. Gegen 2 Uhr ist derselbe noch ausführliche Begründung derjenigen Reformien folgte, die im Matschte wurde bald darauf in Haft genommen, da er sich durch beim Arbeiten gesehen worden und um 5 Uhr erst fand man den Interesse einer wirklichen guten Volksschule nöthig sind. Nach große Geldausgaben verdächtig gemacht hatte. Er hatte alte Schulden bezahlt, obgleich er garnicht gedrängt wurde, er hatte Leichnam zerstückelt in dem noch gehenden Getriebe hängen, und einer kurzen Diskussion giebt der Borsigende bekannt, daß derneue Droschte und acht Pferde gekauft und war ließ der Befund darauf schließen, daß sich das Unglück artige Versammlungen jett oft einberufen werden und im Bor. auch in seinem Hausstande bedeutenden Aufwand gemacht. beim Auflegen eines Treibriemens ereignete. Wag es nun ge wärts" zur Kenntniß der Kollegen gelangen. Im Oftober vorigen Jahres fand die Hauptverhandlung lange Arbeitszeit ganz wesentlich dazu beigetragen hat. Ist es lands( Filiale Berlin ) beschäftigte sich in feiner Versammlung schehen sein, wie es will, jedenfalls steht fest, daß die übermäßig Der Verein der Töpfer und Berufsgenossen Deutschstatt. Matschte betheuerte unentwegt seine Unschuld und ließ nicht eine Schmach für unser als human" gepriesenes Zeitalter, vom 18. d. M. mit der Frage der Arbeitslosenunterſtügung. burch seinen Bertheidiger, Rechtsanwalt Th. Friedmann, einen umfangreichen Entlastungsbeweis antreten. Er behauptete, daß streitig ist, 17 Stunden pro Tag gearbeitet werden muß? Wer Rollege Raulich hielt das einleitende Referat in dieser Anwenn in so gefährlichen Berufen, wie es das Müllergewerbe- uner seit einer langen Reihe von Jahren heimlich gespart habe. weiß, ob der Unglückliche nicht vielleicht noch zu retten gewesen wäre, gelegenheit und unterbreitete der Versammlung das von ihm Selbst seine Frau habe nichts davon gewußt, daß er wenn schnelle Hilfe bei der Hand war. Und die Bezahlung? 8 zusammengestellte Material. In der Diskussion äußerten einige seine Ersparnisse in einem Guttapercha Umschlag auf bis 12 Mart pro Woche nebst kost und Bett, das ist im All- Redner Bedenken gegen eine folche Ausdehnung des Unterder Brust getragen habe. A13 er den Betrag Don gemeinen das Loos des Müllers. Dem gegenüber scheint das füßungswesens. Besonders aber wegen der nothwendiger Weise 3600 Mark erreicht hatte, habe er gedacht: ,, Nun damit in Verbindung stehenden Erhöhung der Beiträge. Die ist's genug: Er habe dann angefangen, fich ein größereg 2008 eines Arbeitslosen, der auf der Landstraße sein Brot zugegenwärtigeu Verhältnisse sind aber garnicht derartige, um Geschäft einzurichten. Der Gerichtshof hielt den angetretenen nicht Gefahr im Dienste des Rapitals elendiglich ums Leben zu nahm sodann folgende Resolution an: plantes de dim solche Maßnahmen befürworten zu können. Die Versammlung Entlastungsbeweis für verfehlt und verurtheilte den Angeklagten zu einem Jahre Gefängniß. Die eingelegte Revision hatte Erfolg, Die Versammlung ist mit dem Referenten Kaulich eindie Sache wurde zur nochmaligen Verhandlung in die Vorinstanz Wie Gerichtsvollzieher sein müffen. In einer unserer verstanden, sie verpflichtet sich dahin zu wirken, daß der nächste zurückgewiesen. Der Entlastungsbeweis wurde in noch umfang Berliner Lokalnotizen war türzlich an der Hand eines Bei- deutsche Töpferkongreß sich mit der Arbeitslosen- Unterstützungsreicherer Weise angetreten und immer neue Thatsachen gab spieles gesagt worden, wie ein Gerichtsvollzieher nicht sein frage beschäftigt und spricht den Wunsch aus, daß der Kongreß Matschte an, woraus hervorgehen sollte, daß er schon vor dem dürfe; es wurde erläutert, daß er das Gefühl des Mitleids fich eingehend mit dieser Sache beschäftigt, um dadurch unsere
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