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tr. 319. 31. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts   Berliner Volksblatt. Sonntag. 22. November 1914.

Exmissionen gegen Familien von Kriegs- müht; andit. Erf. Bat. Havelberg: Ref.- Jag.- Bat. Nr. 3; Jäg. teilnehmern find unzulässig. Garde- Str. Meg.: Reib- Garb 17, Ulanen- Reg. Jer. 1, 8; Ref.

Bekanntlich hatte der Justizminister durch Verfügung vom 26. September 1914 in Ausführung des Gesetzes vom 4. 8. 1914 die Gerichtsvollzieher angewiesen, eine Ermission gegen die Fa­milie eines Kriegsteilnehmers abzulehnen und nur auf Anweisung des Vollstreckungsgerichts vorzunehmen. e)

Die Vollstreckungsgerichte, insbesondere das Landgericht Berlin I, haben eine Ermission durchweg für unzulässig erklärt. Eine Ausnahme machte das Amtsgericht Bantow. Dies

hat in einer Ermissionssache den Gerichtsvollzieher zur Aus führung der Egmission angewiesen. Auf Beschwerde hat nun aber das Landgericht Berlin   III die Exmission für unzulässig erklärt.

Bei der Wichtigkeit der Sache teilen wir nachstehend die Ge­richtsbeschlüsse wörtlich mit.

Der später aufgehobene Beschluß des Amtsgerichts lautet: 3. M. 2750. 14.

Beschluß.

In Sachen des Hauseigentümers Brandes in Berlin  , Quisen­ufer 55, Klägers, vertreten durch Rechtsanwalt Hofer in Berlin­Pankow, Wollantstr. 1,

gegen die Frau Johanna Hermann in Berlin- Pankow  , Schö­nensche Str. 31, wird der Gerichtsvollzieher Schulze angewiesen, den Boll. streckungsauftrag auf Räumung der Wohnung der Schuldnerin, dessen Bollziehung er verweigert hat, auszuführen.

Gründe

Die Verfügung vom 26. September 1914 weist für den Fall, daß sich das Urteil gegen die Ehefrau allein richtet, den Gerichts. vollzieher an, von der Durchführung des Räumungsauftrages Abstand zu nehmen, behält vielmehr die Entscheidung dem Voll­streckungsgericht vor. Nach Lage der Sache fann die Weigerung der Beklagten zur Räumung der Wohnung nur den 3wed haben, dem Kläger   Schaden zuzufügen. Es liegt daher kein Grund vor, die Vollstreďung des zwischen den Parteien geschlossenen Ver­gleiches zu bersagen.

Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Berlin- Pankow, den 16. Oktober 1914.

Königliches Amtsgericht.

gez. Unterschrift.

edell

Diesen Beschluß hat der nachfolgende Beschluß des Land­gerichts aufgehoben:

4. T. 1747. 14/2.

Beschluß.

In Sachen des Hauseigentümers Brandes in Berlin  , Luisen ufer 35, Gläubigers, Brozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hofer in Berlin  - Bantom, Bollantstr. 1, gegen Frau Johanna Hermann in Berlin- Pankow  , Schonensche Straße 31, Schuldnerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg in Berlin  , Klosterstr. 65/67,

hat die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts III in Berlin   auf die sofortige Befchwerde der Schuldnerin gegen den Beschluß des Königlichen Amtsgerichts in Berlin- Pankow   bom 16. Oftober 1914 in der Sibung vom 13. November 1914 be­schlossen:

1. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. 2. Die Grinnerung des Gläubigers gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers Schulze wird zurüdgewiesen. 3. Die Kosten werden dem Gläubiger auferlegt,

Gründe

Zu der sofortigen Beschwerde ist die Schuldnerin befugt, da es sich vorliegendenfalls um Räumung der von ihr innegehaltenen Wohnung handelt, und der angefochtene Beschluß insofern als im Zwangsvollſtredungsverfahren ergangen anzusehen ist. als die Ausführung des Vollstreckungsauftrages durch den Gerichtsvoll zieher die Räumung unmittelbar im Gefolge haben würde, gegen die durch die Räumung zugleich begonnene und beendete Zwangs vollstredung vorzugehen.

meinderat vertreten. Jebt gelang es troß ſtarter Wahlbeteiligung

Streis) wurde ein Genoje wiedergewählt, ein anderer steht in Stich­

wahl.

-

In Lichtendorf( Kr. Dortmund) wurden unsere Ver­treter für die 2. und 3. Klasse wiedergewählt.

II, Hohensalza  , Jülich  , Lauban I, Naugard  , Ostrowo I, Schneide- treise Hamm  . 14 Jahre lang war die Arbeiterschaft nicht im Ge­Bat. Nr. 6; Res.- Jäg.- Bat. Nr. 16, 23. den Zechenkandidaten zu Fall und dafür einen Sozialdemokraten in Garde- Kür.- Reg.; Leib- Garde- Hus.- Reg.; Drag.- Reg. Nr. 4, die Gemeindevertretung zu bringen. In Heeren( im selben 5, 6, 13, 14, 15; Hus.- Reg. Nr. 2, 3; Ers.- Est. des VII. Armeekorps; Randst.- Est. I. Lübben, Mustau. 3. Garde- Feldart.- Reg.; Felbart.- Reg. Nr. 5, 7, 10, 11; Res.­Feldart.- Reg. Nr. 12, 15; Feldart.- Reg. Nr. 16, 42, 44, 56, 57, 66. Fußart.- Reg. Nr. 8; Res.- Fußart.- Reg. Nr. 10. Garde- Pion.- Bat.; I. Pion.- Bat. Nr. 1; Pion.- Bat. Nr. 3; Bion.- Bat. Nr. 8; 1. Bion.- Bat. Nr. 9, 10; Bion. Bat. Nr. 11, 21; II. Bion. Bat. Nr. 3, 5; Pion.- Bat. Nr. 6; I. Pion.- Bat. Nr. 7; Bion.- Bat. Bion.- Reg. Nr. 23, 24, 25; Pion.- Bat. Nr. 27. Eisenbahn- Baukomp. Nr. 25; Bahnschutz- Kommando des 7. Armeekorps; Immobile Betriebsabteilung der Eisenbahntruppen; Feldfliegertruppe. Sanitäts- Komp. Nr. 2 des 16. Armeekorps. Train- Abt. Nr. 2.

Bez.- Kommando I Mülhausen i. Elj. Bewachungskommando vom Gefangenenlager Havelberg  .

Die bayerischen Verlustliften Nr. 57 und 58 enthalten Ver­Tufte des 8. Ref.- Inf.- Reg.; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 2; 2. Train Abt.; Pion.- Reg. Ingolstadt  ; Ref.- Jäg.- Bat. Nr. 1. Die sächsische Verlustliste Nr. 59 bringt Verluste des Brig.­Erf.- Bat. Nr. 45; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 63; 3. Jnf.- Reg. Nr. 102, Zittau  ; 7. Inf.- Reg. Nr. 106, Leipzig  ; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 107; 9. Inf- Reg. Nr. 133, 3widau; Ref.- Inf. Reg. Nr. 133; 13. Inf. Reg. Nr. 178, Kameng; 14. Inf.- Reg. Nr. 179, Leisnig  , Burzen, Leipzig  ; 15. Inf.- Reg. Nr. 181, Chemniz; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 241; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 243; Res-Inf.- Reg. Nr. 245.

2. Felbart.- Reg. Nr. 28, Baußen; Ref.- Feldart.- Reg. Nr. 54. Sanitäts- Komp. 2, 12. Armeekorps. Kriegslazarett- Abt  ., 12. Armeekorps.

Die württembergische Verluftliste Nr. 62 enthält Ber­luste des Inf.- Reg. Nr. 120; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 120; Landw. Inf.- Reg. Nr. 121; Füs.- Reg. Nr. 122; Inf. Reg. Nr. 124; Landw.. Inf.- Reg Rr. 124; Inf. Reg. Nr. 125; Inf.- Reg. Nr. 127; Inf.­Reg. Nr. 180; Landft. Inf.- Bat. Ehingen.

Ulanen- Reg. Nr. 20; 1. Landw.- Eskadron. Feldart.- Reg. Nr. 49; Ersatzabt. des Feldart.- Neg. Nr. 65. 2. Ref.- Pion.- Komp.

Genosse Lenin   ersucht uns mitzuteilen, daß er in dem von uns eingetreten fei, sondern sich auch in fritischer Weise mit dem Zu erwähnten Vortrag in Zürich   nicht nur gegen den Zarismus ge­sprochen und in diesem Zusammenhang für die Freiheit der Ukraine  sammenbruch der zweiten Internationale sowie der Saltung ber beutschen und österreichischen Sozialdemokratie beschäftigt habe.

Gewerkschaftliches.

Sanfter Zwang.

Vor einiger Zeit veröffentlichten wir das Formular eines Reverses, das den bei der Firma Siemens beschäftigten Ar­beitern, soweit diese dem gelben Werkverein angehören, zweds sich damit einverstanden erklären, daß ihnen von ihrem Lohn Unterschrift vorgelegt wird. Danach sollten die Mitglieder wöchentlich 10 Pf. abgezogen werden. Diese 10 Pf. sollten dann nach Angabe des Vorstandes für Unterstüßung arbeits­loser Werkvereinskollegen und-folleginnen verwandt werden.

Schon damals bemerkten wir, daß man zu einer wirklich freiwilligen Spende seitens der Mitglieder des Werkvereins kein rechtes Vertrauen habe, wenn mit solchen Mitteln ge­arbeitet wird. Die Einziehung des Beitrages durch die Firma beweist so schlagend wie möglich, daß man an eine freiwillige Beitragsleistung für den Werkverein seitens der Arbeiter nicht glaubt.

Heute mun wird uns ein Schreiben übermittelt, aus dent hervorgeht, daß der leise Druck, den man durch den Revers auf die Mitglieder des Werkvereins ausüben wollte, nicht ausgereicht hat. Deshalb wird nun kräftiger gedrückt. Das Zirkular, das an eine Reihe Mitglieder des gelben Werkver­eins gegangen ist, lautet folgendermaßen:

Aus der Partei. 1001 Berberein ber Siemenswerte

Ein Sozialist als Feldprediger.

Vor einigen Tagen bat Bandervelde in Westflandern   eine offizielle Ansprache an Eoldaten gehalten. Französische Blätter er zählen darüber folgendes: Auf Ersuchen des Königs Albert begab fich Vandervelde   an die Front. Er hielt feine Rede vor zwei bel­gischen Regimentern. Ein Oberst stellte ihn den Soldaten vor, und während er redete, donnerten in der Ferne die Kanonen. Der fozia­liftifche Führer behandelte das Thema, daß die Tatsache der An­wesenheit der indifchen und fenegalefifden Soldaten in der Armee der Verbündeten beweise, daß jetzt die ganze Menichheit für die Freiheit und die gibilisation, gegen die Deutiden tämpfe.(

fation! Der Strieg hat doch in den Köpfen mancher Zeitgenossen arge Ausgerechnet die Inder und Senegalefen fämpfen für die Zivili­Verwirrung angerichtet.

Aus dem sozialistischen Gent. Siemensstadt  

b. Berlin  , den.... Siemensstraße 35.

Den Mitgliedern aur gefl. Senntnisnahme! Baut einstimmig gefaßtem Generalversammlungsbeschluß ist während der Kriegsdauer ein wöchentlicher Extrabeitrag von 10 Pf. zugunsten der arbeitslosen Kollegen zu zahlen. Sie haben bis jetzt den diesbezüglichen Revers für das Lohnbureau nicht unterschrieben. Wir bitten Sie, sich umgehend darüber zu äußern, ob Sie den Ertrabeitrag allwöchentlich persönlich an Ihren Bevollmächtigten abführen wollen und machen Sie darauf aufmerksam, daß die Nichtzahlung des Extrabeitrages die Ent ziehung ftatutarischer Rechte bzw. den Ausschluß aus dem Ver ein zur Folge haben kann. Der Vorstand des Werkvereins der Siemenswerke. Sie werden gebeten, sich bis zum 16. November 1914 zu er flären.

Auch dieser zweite, verstärkte Drud wird wohl kein besse res Resultat zeitigen. Die Mitglieder des Werkvereins haben zum großen Teil doch schon erkannt, daß die gegenwärtige Beit die geeignetste ist, um sich des Druces seitens der Firma Siemens u. Halske   zu entledigen.

Solange die Firma Siemens weiter in dieser Art bor. geht, werden die Arbeiter eine Tätigkeit bei anderen Firmen vorziehen. Auf Versprechungen, die dem einzelnen, noch dazu meistens in unverbindlicher Form, gegeben werden, fann sich niemand einlassen. Berlin  

und Umgegend.

Die Beschäftigung der Berliner   Wäschearbeiter ist ein wenig

Aus Amsterdam   schreibt man uns: Die Schreden und Leidenschaften des Krieges und der darauffolgende unvermeidliche Drud der Ottupation haben den sozialistischen   Feuereifer unserer Genter Genossen nicht zu bezwingen vermocht. Aus ihrem nach turzer Bause wieder erscheinenden Organ Vooruit" blidt uns überall das fefte Vertrauen auf den Sieg der sozialistischen   Idee, auf die Solidarität der Arbeiterschaft und die Verbrüderung der Völker entgegen. Es ist vor allem ebenso überraschend wie erfreu lich, daß die Verbreitung des Booruit" troß der furcht baren wirtschaftlichen Krise sehr bedeutend gestiegen ist. Die Beschwerde ist ferner frist- und formgerecht eingelegt. ie das Blatt am 7. d. M. mitteilt, hat sich die Stadtauflage beffer geworden; ob aber diese Befferung über Weihnachten   hin Sie ist auch begründet. Bei der Unteilbarkeit des Mitbesses der Eheleute an den verdoppelt und beträgt jetzt über 30000! Auch in der Um- aus anhalten wird, muß bezweifelt werden. Dem Eingreifen der Mieträumen würde die Räumung der Wohnung durch die Schuldgebung hat sich der Absah erhöht, nur leidet er infolge der Verkehrs- hindern oder durchgeführte rüdgängig zu machen. So z. B. Organisation ist es gelungen, beabsichtigte Lohnabzüge zu ber nerin stets zugleich eine Räumung durch den Mann umfassen. mängel an Regelmäßigkeit. Andernfalls hätte das Blatt feine Auf- mußte die Firma Kohl u. Ellenburg an ihre Arbeiter bat. Arbeite Eine solche ist aber ohne vorherige Erwirkung eines Räumungs- lage verdreifacht. Und dies, trotzdem gut 500 Genter Leser infolge rinnen 550 bis 600 m. nachzahlen. Das allein genügt, die fort­urteils gegen ihn unzulässig.( Vergl. Seeger, Jur. Wochen der Arbeitslosigkeit den Bezug einstellen mußten. Gegen 100 Refer gefeßte eifrige Organisationsarbeit als unbedingt erforderlich zu schrift" 1914, S. 991; Asch, ebenda, 354; Güthe, J. M., Bhaben ihr Abonnement gefündigt mit der Begründung, daß sich die erweisen. S. 747.) Sonach muß die Schuldnerin als Gesamtschuldnerin mit ihrem Mann rücksichtlich der Verpflichtung zur Rüdüber- Redaktion der deutschen   Zensur unterworfen hätte. Die Redaktion tragung der Mieträume an den Gläubiger gemäߧ§ 556, 557 bemerkt dazu, daß diese Unzufriedenen durch das Endergebnis wohl des Bürgerlichen Gesetzbuchs  , insoweit aber auch als notwendige eines Besseren belehrt werden werden. Einige bürgerliche Blätter Streitgenoffin ihres Mannes angefehen werden; das gegen fie allein erlassene Räumungsurteil ist deshalb der Vollstreckung nicht fähig. Deutsches Reich  

.

Ein Mahnwort an die Zurückgebliebenen. Die Verbandszeitung" der Brauerei und Mühlenarbeiter haben wohl grundsätzlich" die Unterwerfung unter die Zenfur ab- enthält folgenden Feldpostbrief, der auch an die Angehörigen an­gelehnt aber sich ihr zumeist schließlich doch gefügt. Ihr zeit- derer Berufe gerichtet sein könnte: weiliges Nichterscheinen ist dem Vooruit" zugute gekommen. Aber es ist nicht der Hauptgrund seines Erfolges. Die Redaktion schreibt ihn vielmehr der Klarheit und Entschiedenheit zu, womit fie Stel. lung nicht allein zum jebigen Krieg, sondern zu allen bergan Hoffentlich unterbleiben nun endlich unzulässige Ermissions genen und in der Zukunft möglichen nimmt. Die jetzigen bersuche gegen Familien von Kriegsteilnehmern.

Es war daher wie geschehen, unter Anwendung des§ 91 der Zivilprozeßordnung wegen der Rosten zu beschließen. gea. Unterschriften.

Verlustlisten.

Ereignisse bestätigen das, was die Eozialisten gelehrt haben und sie mahnen dringend, die Kraft des Sozialismus zu mehren, um bon der Menschheit neue Kriegsschreden fernzuhalten.

Jm Leitartikel vom 13. b. M.:" Brüder und Schwestern, bleibet mutig!" warnt der Vooruit" vor den Leuten, die als Unglücks­

Die Verlust liste Nr. 82 der preußischen Armee propheten auftreten und erzählen, daß ein Hungeraufstand vor der enthält Verluste folgender Truppen:

Oberkommando der 3. und 4. Armee.

Tür stehe. Die bewaffnete Macht der Deutschen   würde mit Plün­derern furzen Prozeß machen. Aber es sei auch kein Grund zu solchem Pessimismus. Die Gemeindevertretung tue ihre Pflicht. Ihr Leitsab ist:" Es darf in Gent   weder Hunger noch Kälte gelitten werden." Die Aufgabe ist schwer, aber sie wird vollbracht werden.

44. und 51. Res.- Div., Stab; Div. Graf Bredow, Stab; 22. Landw.- Inf..Brig, Stab; 2. Garde- Reg.; Garde- Gren.- Reg. Alexander; 4. Garde- Reg.; Garde- Gren.- Reg. Elisabeth; 5. Garde­Reg.; Gren.- Reg. Nr. 1, 5, 6; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 6; Gren.- und Landw.- Inf.- Reg. Nr. 7; Brig.- Erf.- Bat. Nr. 7; Gren.- und Res.. Inf. Reg. Nr. 8, 11; Briq.- Erj.- Bat. Nr. 11; Res.- Inf.- Reg. Nr. 18; In derselben Nummer finden wir eine Aufstellung über die seit Brig  . Ers.- Bat. Nr. 13; Jnf.- und Landw.- Inf.- Reg. Nr. 16; Brig  . Kriegsbeginn bis Ende Oktober von den Genter Gewerkschaften ge Gri.- Bat. Nr. 16; Res- Inf. Reg. Nr. 17; Inf. Reg. Nr. 18; Stef aahlten Arbeitslofenunterstübungen. Sie betrugen im Inf. Reg. Nr. 19; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 22; Ref.- Inf. Reg. Nr. 25, 26; Landiv. Inf. Reg. Nr. 26; Inf., Res.- Inf.- und Landw.- Inf.. ganzen 156 566 Frank. Voran stehen die Kattunarbeiter mit Reg. Nr. 27; Inf. Reg. Nr. 28; Ref.- Inf.- Reg. Nr. 30; Inf. und 38 233 Frant, dann kommen die Metallarbeiter mit 33 146 Frant, Ref. Jnf.- Reg. Nr. 31; Brig.- Erf.- Bat. Nr. 33; Ref. und Landw. die Weber mit 29 595 Frank usw. Inf.- Reg Nr. 384; Brig.- Erf.- Bat. Nr. 34; Füs- Reg. Nr. 35; Brig  . Eri.- Bat. Nr. 35, 36, 37; Füs- Reg. Nr. 38; Ref.- Inf. Reg. Nr. 39; Inf. Reg. Nr. 44; Landw- Inf. Reg. Nr. 47; Inf.- und Res- Inf.­Reg. Nr 48; Landw.- Inf.- Neg. Nr. 51; Inf- Meg. Nr. 53, 55; Landis Inf. Reg. Nr. 55; Inf. Reg. Nr. 57, 59; Ref. Inf. Reg. Nr. 60; Inf. Reg. Nr. 61, 64; Rej.- Inf.- Reg. Nr. 64, 66; Inf. Reg. Nr. 67; Nes Inf Reg. Nr. 68; Inf. Reg. Nr. 69, 70; Res- Inf Reg. Nr. 71, 72, 78, 81; Jnf.- Reg. Nr. 82; Ref.- Inf. Reg. Nr. 88; Juf- Reg. Nr. 85; Füs.- Reg. Nr. 86; Gren. Reg Nr. 89; Füs und Ref.- Inf. Reg. Nr. 90; Inf.- Reg. Nr. 92, 98, 96, 98, 99; Landw.­Inf. Reg. Nr. 110; Inf- Reg. Nr. 112, 115, 118, 128, 129, 130, 141, 155, 157, 158, 159, 162, 163, 169, 172, 174; Res- Inf.- Reg. Nr. 201, 208, 205, 206, 207, 222, 227; Landst.- Bat. Aurich, II. Aüftrin, Einen erfreulichen Erfolg errangen trotz Krieg und Burgfrieden Deutsch   Krone, Donaueschingen  , Glogau II, Gnefen, Görlis I und unsere Genossen in dem Industrieort Altenbögge   im Land­

Ein sozialdemokratischer Stabtrat. In Brandenburg  

a.. wurde in der letzten Stadtverord netenjigung n ben fünf bürgerlichen Kandidaten unser Genosse Kratsch mit 30 von 35 abgegebenen Stimmen zum unbejol­deten Stadtrat gewählt.

In der vorlebten Sigung hatte die Stadtverordnetenversamm lung den Genossen Sidom zum Mitglied der städtischen Schul­deputation gewählt. Die Regierung hat die Wahl bestätigt.

Gemeinderatswahlen in Westfalen  .

...., ben 29. 10. 14. Um 12 1hr waren wir ins Hauptquartier eingerüdt und eine Stunde später kam der Berittführer mit Postfachen. Freudig leuchteten die Gefichter der Kameraden, da sie nun wieder freund liche Grüße und Nachrichten aus der Heimat empfingen. Doch bald berfinsterte sich das Gesicht eines meiner Kameraben, eines organisierten Kollegen, und er zeigte mir einen Brief mit der Mitteilung, daß schon wieder einzelne der Kollegen der Organi sation den Rücken gefehrt haben. Ich tröstete ihn damit, solchen Kollegen nicht allzuviel Tränen nachzuweinen, denn sie ber­dienten es nicht, daß man ihnen noch irgendwelche Beachtung schenkt. Es werde nach diesem mörderischen Ringen der Kultur­völker die Aufgabe derer, die gesund zurückkehren können, sein, mit vereinten Kräften an dem Wiederaufbau und der erneuten Kräftigung der Arbeiterorganisation zu arbeiten.

Aber, so fragen wir uns hier im Felde, was veranlaßt die fahnenflüchtigen Kollegen, ihre Beiträge nicht mehr zu zahlen? Etiva daß ihnen nicht das Glück" beschieden ist, tagein, tagaus auf der Landstraße zu liegen und auf dem Scheunenflur au schlafen? O nein, das ist wohl nicht recht anzunehmen. Denn solche Helden", die ihre eigenen Kollegen in der bittersten Not im Stiche laffen, haben auch nicht den Mut, ihr Leben fürs Bater land aufs Spiei au feßen. Das Zahlen der Extrabeiträge der Organisationen, ja, das ist des Pudels Stern,

Eind denn diefe Kollegen gänzlich mit Blindheit gefchlagen? Gehen sie nicht, daß wir, die wir im Felbe stehen, viel taufende mal mehr opfern müssen? Unser Leben, das Glüd unferer Fa milien, alles wird aufs Spiel gefeßt, und dazu kommen tagein, tagaus bie quälenden Gedanken, wie wird es den armen Kindern gehen. Und dann, abgesehen von uns: hat uns nicht dieser Krieg Taufende und Abertausende von Arbeitslosen beschert, die hoch­zuhalten doch auch Aufgabe der Organisation ist?

Ja, Kollegen, wir rufen euch aus dem Felde zu: Saltet zur Organisation und baut sie aus! Kollegen! Keine größere Freude fönnt ihr uns bereiten als die, zu zeigen, daß ihr ganze Männer feid, gewillt, uns nicht in ernster Stunde zu berlassen. Wir wünschen, daß unsere Organisationen den Weltkrieg in unge­schwächter Kraft überdauern. Mit diesem Wunsche und mit der ehrenbollen Aufgabe von den hier befindlichen organisierten Sol­legen. alle Kollegen aufs herzlichste zu grüßen, will ich schließen. Auf Wiedersehen! 23.