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Nr. 339. 31. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Verlustlisten.

billigte. Unser Parteipressebureau meldet dazu, daß es darauf auf merksam gemacht wird, daß diese Resolution nicht von einer Partei versammlung, sondern von einer Volts versammlung angenommen wurde, obwohl dagegen Protest erhoben wurde, daß Die Verlustliste Nr. 99 der preußischen Armee eine Boltsversammlung über Fragen aburteilt, die vor das enthält Verluste folgender Truppen: Forum der Parteiorganisation gehören. Aus der Versammlung heraus war auch gegen den Inhalt der Refolution Einspruch erhoben worden.

Stab der 43. Res.- Div.

1. Garde- Reg.; Garde- Jäger- Bat.

Gren.- bzw. Inf.- bzw. Füs.- Regimenter Nr. 2, 4, 5, 8( 5 und 8 fiche Inf.- Reg. v. Tschudi), 10, 12, 13, 20, 24, 36, 39, 42, 49, 51, 57, 58, 66, 68, 76, 79, 84, 85, 92, 97, 116, 129, 132, 135, 141, 145, 147, 150, 153, 164, 167, 173, Jnf.- Reg. v. Tschudi( ohne Nummer). Res- Inf.- Regimenter Nr. 1, 12, 13, 15, 24, 35, 52, 56, 67, 75,

79, 86, 92, 204, 213, 226, 233, 234, 239.

Landiv.- Inf.- Regimenter Nr. 2, 9, 20, 81, 99. Brig.- Erj.- Bataillone Nr. 10, 26.

Landft.- Bataillone Posen III, Tilfit I. Jäg.- Bataillone Nr. 3, 10, 14.

2. Garde- Drag.; Schwere Reserve- Reiter Nr. 3; Drag. Nr. 17, 22; Ulan. Nr. 1.

Feldart.- Reg. Nr. 30.

Fußart.- Regimenter Nr. 4, 13, 16.

Pion.- Reg. Nr. 19; Pion. - Bataillone Nr. 17, 18, II. 21. Referbelazarett Berlin- Schöneberg. Train- Abteilungen Nr. 5, 6, 7.

3. Kriegsbekleidungsamt des 4. Armeekorps.

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Die bayerischen Verlustlisten Nr. 114 und 115 melden Ver­lufte des 8. Inf.- Reg. Meb; 10. Inf.- Reg. Ingolstadt ; 13. Inf.- Reg. Ingolstadt, 19. Inf.- Reg. Erlangen ; 20. Inf.- Reg. Lindau ; 23. Inf.­Reg. Kaiserslautern ; Res.- Inf.- Reg. Nr. 1; Brig.- Grs.- Bat. Nr. 10; Munitions- Kol.- Abt. 2. Armeekorps; 1. Maschinengew.- Abt .; 3. Fuß­art.- Reg. Ingolstadt; 9. Inf.- Reg. Würzburg ; 13. Inf.- Reg. Ingol­ stadt ; Res- Inf.- Reg. Nr. 7; Brig.- Ers.- Bat. Nr. 12.

Die sächsische Verlustliste Nr. 73 veröffentlicht Verluste des Landw.nf.- Reg. Nr. 133; 16. Inf.- Reg. Nr. 182, Freiberg und Truppenubungsplatz Königsbrüd; Res.- Inf.- Reg. Nr. 243; Res.- Inf.­Reg. Nr. 244; Res- Inf.- Reg. Nr. 245; 1. Landst.- Bat. Dresden ; 1. Jäg. Bat. Nr. 12, Freiberg ; Res.- Jäg.- Bat. Nr. 25. Mörser- Reg. Nr. 12, Meß.

1. Pion.- Bat. Nr. 12, Pirna . Feldlazarett 1, 12. Armeekorps.

Die württembergischen Verlustlisten Nr. 74 und 75 melden Verluste des Brig.- Ers.- Bat. Nr. 51; Res- Inf.- Reg. Nr. 120; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 120; Inf.- Reg. Nr. 12; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 121; Landw.- Inf.- Reg. Nr. 122. Ref.- Feldart.- Reg. Nr. 26. Fernsprechabt. Nr. 13. Magazinfuhrpark- Kolonne Nr. 51.

Verluste durch Krankheit: Ers.- Bat. des Gren.- Reg. Nr. 119. Inf- Reg. Nr. 126, Straßburg .

Aus der Partei.

Parteiliteratur.

Dokumente zum Weltkrieg 1914. Im Verlage der Buchhandlung Vorwärts ist soeben das 1. Heft der von Eduard Bernstein herausgegebenen Dolu mente zum Weltkrieg 1914 erschienen. Das zum Preise von 30 Pf. in allen Boltsbuchhandlungen erhältliche Heft bringt den Wortlaut des bei Ausbruch des Krieges herausgegebenen deutschen Weißbuches. In schneller Folge werden in der Sammlung die von den anderen friegführenden Staaten über die Striegsursachen veröffentlichten Aftenstücke erscheinen.

Ueber die Bedeutung der Sammlung sagt der Herausgeber in einem Borwort: Es besteht in weiten Kreisen der Wunsch, die Dent­schriften und Aftenstücke, welche von den am gegenwärtigen europäisch asiatischen Krieg beteiligten Regierungen veröffentlicht worden find, in Broschürenform erhalten und sammeln zu können. Dem Wunsch zu entsprechen, ist der Zweck dieser Ausgabe. Sie soll lein Versuch einer diplomatischen Geschichte dieses Krieges sein, sondern lediglich eine Sammlung von amtlichen Veröffentlichungen über diplomatische Vorgänge bilden, die auf ihn Bezug haben. Sie wird sich aus diesem Grunde streng auf die Wiedergabe der Urkunden beschränken, sich jeden Urteils und auch aller erklärenden Zusäge politischer Natur enthalten.

Der Asino" unter Anklage.

Sonnabend, 12. Dezember 1914.

dieser Strafen bestraft. Diese Verordnung tritt am 14. Dezember in Kraft.

Zum Vergleich geben wir die Metallpreise vor Ausbruch des Krieges wieder. Sie betrugen: Kupfer 125-128 M., Aluminium 160 M., Antimon 45 M., Nickel 325 M. Inzwischen waren die Preise außerordentlich gestiegen; schon im vorigen Monat wurde Kupfer mit 220 M., Aluminium mit 500, Antimon mit 200 und Nickel mit 600 M. bezahlt.

Höchstpreise für Kupfer- Mindestlöhne für seine Gewinnung. Nach einer Meldung der Frankfurter Zeitung " erhob die 3u jenen Industriegesellschaften, die auch der Kriegszustand Staatsanwaltschaft auf Antrag der deutschen Regierung Strafflage mitsamt dem Burgfrieden nicht veranlassen können, von ihrer seit­gegen das italienische sozialistische Wigblatt Asino" wegen Beher geübten Methode abzugehen, gehört auch die be= leidigung des deutschen Kaisers, begangen durch Kari- rühmte Mansfelder Kupferschiefer bauende Ge­faturen in den Kriegsnummern.

Aus Industrie und Handel.

Erhöhung der Kohlenpreise.

Der Beirat des Kohlensyndikats beschloß in seiner gestrigen Sigung, die Richtpreise für Hochofentots und Notstohlen für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1915 unverändert zu lassen. Ferner wurde beschlossen, die Nichtpreise für Kohlen und Briketts durchschnittlich um 2 M. für die Tonne zu er­höhen, dagegen die Richtpreise für Kots durchschnittlich um 1,50 Mark für die Tonne zu ermäßigen. Diese neuen Preise sind gültig für die Zeit vom 1. April bis zum 31. August 1915. Bekanntlich dienen die Richtpreise als Grundlage zur Fest­stellung der Verkaufspreise. Die Preiserhöhung für Kohlen und Briketts wurde mit der durch die Verminderung der Belegschaften herbeigeführten bedeutenden Steigerungen der Selbstkosten und durch die vermehrten Kosten der für den Bergbau erforderlichen Ma­terialien begründet.

Die im Anschluß daran abgehaltene Zechenbesißerversammlung sette die Beteiligungsanteile für Januar in Kohlen auf 65 Proz ( wie bisher), in Rots auf 30 Proz.( 27,5) und für Briketts auf 80 Proz.( 75 Proz.) fest. Zum Schluß wurden die Anträge des Ausschusses auf Abänderung des neuen Syndikatsver­trages mit großer Mehrheit angenommen.

Die Erhöhung der Kohlenpreise in der jezigen schweren Zeit wird von der Bevölkerung sehr schwer emp= funden werden und fordert den schärfst en Widerspruch heraus. Das Kohlensyndikat hat in normalen Zeiten so ungeheure Profite gemacht, daß es wirklich nicht zu viel verlangt wäre, daß die reichen Zechenbesitzer jetzt darauf verzichten, der Bevölkerung neue Opfer aufzuerlegen.

Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei.

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Der Bundesrat hat eine Verordnung erlassen, in der der Höchstpreis für die Tonne der inländischen Futter- oder Feld­fartoffeln beim Verkauf durch den Produzenten mit 36 bis 40,50. festgesetzt wird. Ferner darf der Preis für die Erzeug­nisse der inländischen Kartoffeltrodnerei und der in­ländischen Kartoffeltrocknerei- Produkte beim Verkauf durch den Trockner oder Stärkefabrikanten für den Doppelzentner nicht über­steigen: bei Kartoffel- Floden 23,50 M., bei Kartoffel- Schnitzel 22,25 M., bei Kartoffel- Walzmehl 27,50 M., bei trockener Kartoffel­stärke und Kartoffel- Stärkemehl 29 M.

Ueberschreitung der Vorschriften wird mit Gefängnis bis zu Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 m. bestraft. Die Ver­ordnung tritt am 14. Dezember in Kraft.

Höchstpreise für Metalle.

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Der Bundesrat hat eine Verordnung über die Festsetzung von Höchstpreisen für Metalle erlassen. Danach darf der Preis für 100 Kilogramm Kupfer 170-200 M. je nach Qualität nicht über­steigen. Der Preis für altes Messing und für Messingabfälle ist auf 100-145 M., für Rotguß, alte Bronze und Späne auf 150 bis 175 M. festgesetzt worden. Für die Preisberechnung ist das Ge­wicht des Gesamtgehalts an Kupfer und Zinn maßgebend. Der Preis für Aluminium darf die Summe von 280-325 M. für 100 Silogramm nicht übersteigen. Der Höchstpreis für Nickel ist auf 450 M., für Antimon auf 60 und 150 W., für Zinn auf 475 M. fest= gesetzt worden. Ausnahmen kann der Reichskanzler gestatten. Auf Aufforderung müssen die Waren der Behörde überlassen werden. Wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet oder den von Eine Versammlung in Braunschweig beschäftigte sich vor den Landeszentralbehörden erlassenen Ausführungsbestimmungen einigen Tagen mit der Haltung der sozialdemokratischen Reichstags- zuwiderhandelt oder Vorräte an derartigen Gegenständen verheim­fraftion. Nach einem Referat des Genossen Reichstagsabgeordneten licht oder der Aufforderung der zuständigen Behörde auf Ueber Blog wurde eine Resolution nahezu einstimmig angenommen, die lassung der Waren nicht nachkommt, wird mit Gefängnis bis zu die Haltung der sozialdemokratischen Fraktion zu den Kriegskrediten einem Jahre und mit Geldstraße bis zu 10 000 M. oder mit einer

Diskussion an falscher Stelle.

werkschaft, Siz Eisleben. Neuerdings ist auf ihren Werken das Ueberschichtensystem eingeführt worden, mit der Be­gründung, daß der Staat das Kupfer notwendig brauche. Trotzdem nun die beim Verkauf erzielten Preise außerordentlich hoch sind, ist die Werksverwaltung nach wie vor auf die Kürzung der Ge­dinge bedacht, trozdem die Löhne sowohl zu den hohen Kupfer­als auch zu den hohen Lebensmittelpreisen in argem Mißverhältnis stehen. Hierzu gesellt sich noch ein raffiniertes Abzugssystem, wobei oftmals den Bergleuten bis zu 60 Wagen Förderung im Monat gestrichen, also nicht bezahlt werden. Wie die Mansfelder Gewerkschaft vorgeht, wird auch dadurch bewiesen, daß sie kürzlich aus der Großstadt Leipzig Arbeiter nach ihren Werken holte und ihnen für zehnstündige schwere Arbeit Tagelöhne von 2 bis 3 Martanbot! Da die Zufuhr von Kupfer aus dem Auslande fast ganz aufgehört hat, verfügt die Mansfelder Gewerkschaft gegenwärtig über eine Monopolstellung gegen­über dem Reich. Die Regierung hat deshalb dieser Monopolfirma aufs nachdrücklichste die Pflichten gegenüber der Arbeiterschaft bei­zubringen.

Der deutsche Postscheckverkehr.

Im Reichspostgebiet ist die 3 ahl der Kontoinhaber im Postscheckverkehr Ende November 1914 auf 102 359 gestiegen. ( Bugang im Monat November 510.) Auf diesen Poſtſcheckkonten wurden im November gebucht 1639 Millionen Mark Gutschriften Millionen Mark des Umsatzes beglichen. Das Gesamtguthaben der und 1619 Millionen Mark Lastschriften. Bargeldlos wurden 1753 Kontoinhaber betrug im November durchschnittlich 240,5 Millionen

Mark.

Die Kriegsausgaben. Die Kriegsausgaben Rußlands bis zum 1. Dezember betragen nach Blättermeldungen 6047 Mil­lionen Rubel; sie sind gedeckt durch siebenjährige Obligationen und Schatzbons in Höhe von 6800 Millionen Rubel. Daraus er­klärt sich, daß die außerordentlichen Ausgaben des Budgets keine Zunahme aufweisen.

Das französische Amtsblatt veröffentlicht ein Dekret, wo­nach den Ministern außerordentliche Ergänzungs­kredite in Höhe von 896 295 000 Frants für das Rech­nungsjahr 1914 eröffnet werden.

Zwei Milliarden Gold. Die Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Dezember weist zum erstenmal einen Goldbestand von mehr als 2 Milliarden Mark auf und bezeugt damit den großen Erfolg, den die Bestrebungen, das Gold aus dem Verkehr in die Reichsbank überzuführen, bisher gehabt haben. Es ist kein 3weifel, daß im inneren Verkehr noch sehr viel Goldmünzen fest­gehalten werden, die, in die Neichsbank gebracht, volkswirtschaftlich viel nühlicher wirken könnten. Es ist deshalb auch zu erwarten, daß es der Reichsbank auch in den nächsten Wochen und Monaten gelingen wird, ihren Goldbestand zu vergrößern. Sie wird sich dann wohl auch leichter entschließen können, einen Teil ihres Gold­fchates zur besseren Regulierung der Devisenkurse zu verwenden. Tempelhof

- Mariendorf . Am Sonntag, den 13. und Montag, den 14. 6. M., nachmittags von 7-10 Uhr, findet im Genossenschaftswirtshaus, Dorfstr. 50, eine Jugendschriftenausstellung statt.

Jugendveranstaltungen.

Lanfwik. Morgen Sonntag: Wanderung nach den Havelbergen. Fahrgeld 20 Pf. Treffpunkt früh 7% Uhr am Bahnhof Lichterfelde - Dst . Rückkehr zirka abends 7 Uhr. Donnerstag, den 17. Dezember, abends 7 Uhr, bei Giegl, Kaiser= Wilhelm- Str. 35( Ecke Sendlißstraße: Diskussionsabend mit Vortrag. Lichtenberg . Morgen Sonntag, abends 7 Uhr, findet im Café Bellevue, Hauptstr. 2, ein Volksliederabend statt. Eintritt frei.

Stille

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