Militärpersonen, die bor dem Feind gefallen sind oder während deS Krieges und des darauffolgenden JahreS an erliltenen Verletzungen oder an Krankheiten, die sie sich während deS Militärdienstes zuge« zogen hatten, verstorben sind. Die Maßnahme findet auf Militär Personen der verbündeten Armeen Anwendung. Für den Wieder- ausbau der infolge des Krieges zerstörten Gebäude und Unter- stützung der durch den Krieg Gesckiädigten ist ein Kredit von SOS Millionen vorgesehen. Der Entwurf erhöht den Höchstbetrag für die Ausgabe von Schatzscheinen während des ersten Halbjahres 1315 auf zwei Milliarden. Der Ministerrat beschloh ferner, von den Kammern eine Kredit- gewährung zu verlangen, um die Bevölkerung der besetzten Gebiete zu unterstützen. Die Zahl der unter den Waffen siehenden Deputierten beträgt ISO. Sie wurden benachrichtigt, dah sie in der Kammer- sitzung nur Zivilkleidung tragen dürfen. Die Unabhängige Arbeiterpartei und öer Krieg. Unser Londoner Korrespondent schreibt uns: Der Vor stand der I. L. P.(Unabhängige Arbeiterpartei) hat jetzt gegen die kriegsfreundliche Haltung, die das Tageblatt der Arbeiterpartei, der„Daily Citizen", während des Krieges einnimmt, formell Verwahrung eingelegt. Sie be nutzte als Anlast hierzu gewisse Angriffe, die der„Citizen" gegen einen kritischen Aufsatz George Bernard Shaws erhoben hat. Der Parteivorstand fastte die folgende Resolution: „Wennschon wir nicht alles unterschreiben können, was der Aufsatz Shaws enthält, so sind wir doch der Meinung, dah bisher in ihm die besten Gedanken zu finden find, die der Demokratie in Zukunft als Richtschnur dienen können, und wir protestieren mit Entrüstung gegen die redaktionellen Kommentare, die Politik und die Leitung der.Daily Citizen", der einen unschönen und giftigen persönlichen Angriff gegen einen hervorragenden und loyalen An- Hänger der sozialistischen Arbeiterbewegung gerichtet hat." Der„Labour Leader", das Organ der I. L. P.. der öffentlicht ferner den Text der am 2. Dezember von Haase im deutschen Reichstag verlesenen sozialdemokratischen Er klärung und bemerkt dazu: .Dieie Erklärung beweist dah auch die Mehrheit der deutschen Reichstagsiraklion nicht so jingoistisch geworden ist, wie gewiffe englische Arbeiterverlreter, die wir namhaft machen könnten. Die Erklärung gegen eine Annexionspolitik ist deutlich und mutig und berechrigr zu der Hoffnung, dah sich die Sozialisten Deutichlands nach dem Kriege mit ihren Genoffen aus anderen Ländern zu der Forderung eines gerechten und dauerhaften Friedens vereinigen werden." Man darf hoffen, daß die Haltung der I. L. P., die bis zum Kriege unbestritten die geistige Führerschaft der eng- tischen Arbeiterbewegung besäst und einen weit grösteren Ein- ftust ausübte als die bloste Zahl ihrer organisierten Mit- fflieder erkennen lästt, auch jetzt wieder in steigendeni Mäste ihre Wirkung auf die Stimmung der englischen Arbeiterklasse nicht verfehlen wird. Die Gräber der Gefallenen. Brüssel , 16. Dezember. (W. T. B.) Die Präsidenten der Zivil- berwalluiigen der belgischen Provinzen sind vom Ver- waltungschef beim Generalgouverneur angewiesen worden, für die Erhaltung und Pflege der Grabstätten der Ge- s.allenen Sorge zu tragen. Die Gräber find zu bezeichnen be »iehungsweise die vorhandenen Bezeichnungen wetlerfest zu machen und durch Eintragung in genrcindeweise anzufertigende Karten fest- zulegen. Den Gemeinden wurde ferner aufgegeben, ein Verzeichnis zu führen und ihre Vorstände sind für die Erhaltung der Krieger- gröber verantwortlich gemacht worden Die amerikanische Ilotte. Washington , 15. Dezember. In einem Berichte deS Marineministers heiht es: Die jüngsten Ereigniffe im See- kriege haben das Vertrauen in die Unterseeboote gelräktigt. Das Marineamt schlägt deshalb eine erhöhte Zahl von llntersec- booten und einen ausgiebigeren Gebrauch dieser Waffe vor. Die amerikanischen Marinefachleute glauben jedoch, dah der Dread- " o u g h t nach wie vor den hauptsächlichsten Bestandteil einer guten Flotte bilden muß. Die Vereinigten Staaten stehen in bezug aus Unterseeboote nach einer Aufstellung vom Juli dieses Jahres an dritter Stelle. Deutschland , das eine größere Flotte besitzt als die Vereinigten Staaten hat weniger Untersee- boote. Japan nur halb so viele. Was die Vereinigten Staaten auf dem Gebiete des Baues von Unterseebooten getan haben, ist jedoch noch nicht ausreichend. Wenn die Vereinigten Staaten eine Division von Unterseebooten fertig haben werden, wird der Schlachtschiffflotte eine starke Waffe hinzugefügt sein, die in zukünftigen Unterste. operationen eine große Rolle spielen wird. Der Marmestlretar betont nachdrücklichst die Notwendigkeit des Ausbaues der L u s t- floite. die bisher vernachlässigt wurde, und fordert dafür mindestens fünf Millionen Dollar.
falls als.eigenmächtiges Beutemachen"(§ 128) mit harter Gefängnis- strafe, unter Umständen sogar mit Zuchthausstrast belegt werden, und zwar nach§§ 7 und 161 des Militärstrafgesttzbuchs auch dann. wenn die Tat in einem von deutschen Truppen besetzten ausländischen Gebiet begangen wird. Wer sich widerrechtlich Beute- oder Fundstücke aneignet, erwirbt selbst kein Eigentum daran und kann eS auch nicht durch Verschenken oder Verkaufen aus andere Personen übertragen. Die Militär- und Zivilbehörden sind deshalb zur Beschlagnahme befugt. Wer solche Gegenstände durch Geschenk oder Kauf an sich bringt, kann sich dadurch der Hehlerei schuldig machen. ES wird daher vor Aneignung und Anlauf dringend gewarnt und hiermit die Aufforderung verbunden, olle bisher aus Rechts- Unkenntnis ohne Anzeige eigenmächtig in Verwahrung gehaltenen oder erworbenen Beutegegenstände unverzüglich a» die Milirär- oder OrtSpolizeihehörde. im Ausland an die nächste Militärbehörde, ab- zuliefern. Wer ohne Befugnis im Besitze solcher Stücke betroffen wird, setzt sich und die an der Aneignung etwa Mitbeteiligten der Gefahr unnachsichtlicher strafrechtlicher Verfolgung auS.
politische Ueberficht. Kampflose Reichstagswahl. Im dritten Hamburger Reichstagswahlkreis haben sämt- liche bürgerliche Parteien beschlossen, zu der am 29. Januar 1913 stattfindenden Nachwahl für den verstorbenen Abgeordneten Metzger keinen Kandidaten aufzustellen. Die Wahl des sozialdemokratischen Kandidaten H. S t u b b e wird sich daher ohne Kampf vollziehen. Aus dem hessischen Landtag. Die KriegStagung ging am Donnerstag zu Ende. Im Ausschuß der Kammer hatten unsere Genossen beantragt, in dem Gesetz über die Verschiebung der Landtags wählen vorzusehen, dah die Bestimmungen über das Doppel st immrecht der Fünfzigjährigen und die Steuerrückstandsklausel wenigstens für die Wahlen im Spätjahr 1915 aufgehoben würden. Durch diese wahlentrechtenden Bestimmungen würden in erster Linie gerade die Wähler benachteiligt, die jetzt auf dem Schlachtfelde für das Baterland zu kämpfen und zu bluten hätten. Der Ausschuh lehnte aber gegen die Stimmen unserer Genossen und eines Fortschrittlers den Antrag a b. Im Plenum wurden sämtliche Vorlagen der Regierung einstimmig angenommen. Mit einem Dank des Staats- Ministers an die Kammer und ihre Einmütigkeit, mit der sie die Vorlagen erledigt habe, schloß die Tagung.
Kriegsbekanntmachungen. Das Eigentumsrecht an erbeuteten Gegenstände« Amtlich. Berlin , 17. Dezember. sW. T. B.) Amtlich wird ??'tgeii>ilt: Ueber das Eigentum an der von den eigenen �"ppen und vom Feinde verschossenen Munition und an erbeuteten Gegenständen find Zweifel hervor- getreten. Hierzu wird folgendes bekanntgegeben: „ Alle in, Eigentum der deutschen Heeresverwaltungen stehenden gegenstände bleiben im Jnlande wie im Auslände auch dann deren J-'flenium, wenn sie verloren oder, wie zum Bei'piel auch Munitions - teile, hei j�end einer Gelegenheit und aus irgend einem Grunde zuluckzelaffen werden. Den berufenen staatlichen Organen steht ferner für das Inland t?'e für das Ausland die ausschlichllche Befugnis zu, das An- etgnungsrecht an der.Kriegsbeute", das beißt an der Ausrüstung 0eS Feindes und an den von ihm zurückgelassenen MunitionSteilen, auszuüben. . Ebenso wie deshalb der Soldat, der feindliches Eigentum er- �uter, oder die Bebörde. die es beschlagnahmt, f'eferung verpflichtet ist. mutz jeder, der gt Jnlande oder in dem von deutschen Auslande a» sich nimmt, sie unverzüglich an
zur Ab solche Gegenstände Truvpen besetzten die nächste deutsche ihrerseits verpflichtetest
Elitär- oder Zivilbebörde abliefern, die ibrerfeitS verpstianer m, Ue Beutestücke den zuständigen Beutesammelstellen zuzuführen. Rur die Truppen besteht diese Ablieferungspflicht insoweit nicht, als t e der Beutestücke zur Ausbesserung oder Ergänzung der eigenen e, /g�uräßigen Ausrüstung bedürfen, oder sie anderen im Felde im™ Truppen zu diesem Zwecke alsbald zuführen. . Wer als Privatperson Fundslücke von der Ausrüstung der •uipfendcn Truppen abliefert, Hot im Jnlande Anspruch auf den jE�bftchen Finderlohn: im feindlichen Auslände wird ein Findrrlohn " der Regel zugevilligl werden. . Nach dem ReichSftrafgeietzbuch muß jede widerrechtliche An- k'gnuiig von Beute- oder FiinVstLcken olS Diebstahl(§§ 242 ff.) oder Unterschlagung(§ 246), nach dem Militär-Strafgesetzbuch gegebenen-
Abänderung des Enteignungsverfahreus. Der Bundesrat hat durch Verordnung das Zwang?- verfahren zur Uebcrnahme von Gegenständen, für die Höchst- preise festgesetzt sind, wesentlich wirlsamer gestaltet. DaS Zwangsverfahren wird von der zuständigen Be- Hörde dadurch eingeleitet, daß sie an den Besitzer eine Aufforderung erläßt, worin der Antragsteller und die Umstände bezeichnet werden, unter denen er die Gegenstände übernehmen will. Kommt eine Verständigung nicht zustande, so ordnet die Behörde nach Prüfung etwaiger Einwendungen die UeberlassungderGegen stände an. Damit der Besitzer nicht die Möglichkeit hat, über die Gegenstände in der Zwischenzeit anderweitig zu verfügen, kommt die Aufforderung der Behörde der Wirkung einer Beschlagnahme gleich. Rechtsgeschäftliche Verfügungen über die beschlagnahmten Gegen- stände, sowie Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen, sind nichtig; die Entziehung aus der Verstrickung wird unter Strafe gestellt. Auch gemeinnützig Organisatio neu erhalten das Recht, derartige Aufforderungen zu erlaffen, die auf die Dauer einer Woche dieselbe Wirkung haben wie die behördliche Aufforderung, zu weiterer Geltung aber einer Bestätigung durch die Behörde bedürfen. Derjenige, dem die Anordnung zugegangen ist, ist verpflichtet. die Gegenstände, deren Enteignung ausgesprochen ist, bis zum Ab lauf einer behördlich festzusetzenden Frist zu verwahren. Für die Verwahrung kann ihm eine Vergütung gewährt werden. Weiter ist in der Verordnung noch daSZwangSverfahren für un gedroschenes et reibe geregelt._ Das Ansdreschen des Getreides. Durch Erlaß vom 7. d. M. ordnet der Minister für Land- Wirtschaft an, daß die Landwirte in nachdrücklicher Weise auf gefordert werden, ungesäumt an daS Ausdreschen ihres Ge- t r e i d e s zu gehen. Die Schwierigkeiten, die den landwirtfchaft lichen Arbeiten in diesem Jahre entgegenstehen, haben zur Folge gehabt, daß daS Getreide noch nicht in dem Umfange wie sonst aus- gedroschen werden konnte. Dadurch ist die V e r s o r g u n g mit rotgetreide und namentlich auch die Beschaffung de» von der Heeresverwaltung benötigten Hafers im letzten Monat erschwert worden. Nachdem die Ernte und die Bestellungsarbeiten jetzt im wesentlichen beendet sind, muffen die Landwirte das Ausdreschen deS Getreides, inSbe sondere de» Hasers, möglichst fördern, damit die Versorgung deS HeereS von statten geht. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat zugesagt, daß Anträge auf Beförderung von Kohlen für land wirtschaftliche Betriebe vorzugsweise berücksichtigt werden sollen, so- weit es nach Lage der Verhältnisse ausführbar ist. Hoffentlich wird dieser Erlaß auch von den Landwirten befolgt, damit endlich eine Vermehrung der Zufuhren eintritt. Unter den Kriegsgesctzen. Zu fünf Jahren Gefängnis und Versetzung in die zweite Klaffe deS SoldatenstandeS verurteilt wurde vom Kriegs- g e r i ch t z u I n st c r b u�r g der Torpedoheizer der Landwehr Adam aus Gumbinnen . Kurz vor dem Einfall der Russen in Gumbinnen erhielt er den Beseht, sich in Danzig zu stellen. Er tat das nicht. sondern blieb während Ver Ruffenherrschaft in Gumbinnen . Später meldete er sich beim BezirkSkommanvo.»nd auch dem zweiten Befehl, nach Danzig zu gehen, jügte er sich nicht, worauf er im November festgenommen wurde. Der neue Bundespräsident der Schweiz . Bern , 17. Dezember. Die vereinigte Bundesversammlung wählte zum Bundespräsidenten für 18t5 Dr. jur. Giuseppe Motta . 1871 im Kanton Teisin geboren, ka t h o li s ch- k o n s e r v a ti v. Bundesrat feit 1311 und Vorsteher des Finanz- und Zoll« departementS; zum Vizepräsidenten des Bundesrats Camille Decoppet . 1862 im Kanton Waadt geboren, freisinnig. Bundesrat feit 1312 und Vorsteher deS MilitärdepartementS. Die Bundesversammlung bestätigte auch die fünf Lbiigen Bundesräte. Müller. Forrer. Hoffmann, Schultheß und Calonder für die neue dreijährige Amtsdauer. Politische Verfolgungen in Rusiland. Dieser Tage sind die Nummern 8—10 der nwrxistischen Zeitschrift ,. N a s ch a S a r j a". die feit Kriegsausbruch nicht erscheinen konnte, herausgegeben worden. Wie„Retsch" meldet, sind die Nummern sofort von der Polizei konfisziert worden.
Laut Meldung desselben Petersburger Blattes ist der Moskauer Buchdruckerverband auf Befehl der Administration geschloffen worden. Alle diese Verfolgungen, an die die russische Arbeiterklaffe seit Jahrzehnten gewöhnt ist, werden aber unsere Genossen in Ruhland nicht abhalten, ihren Kampf für die politische und wirtschaftliche Befreiung des Proletariats fortzusetzen, he mehr Opfer dieser Kampf kostet, desto leidenschaftlicher, glühender wird das Streben der klassenbewutzten Avantgarde der Arbeiterschaft nach der Ver- wirklichung der Ziele, die die sozialistische Propaganda in den Herzen der russischen Arbeiter geweckt hat. Zur Aufklärung. Am 2. Dezember kam mir das Schriftstück zu Händen, in dem mir der Erste Staatsanwal: beim Landgericht I, Berlin , die Nieder- schlagung eines gegen mich und drei Genossen„gerichtlich noch nicht eingeleiteten Strafverfahrens" wegen Vergehens gegen§ 110 des Strafgesetzbuches anlündigte. Ich unterbreitete den Schriftsatz vor der ReichstagSsitzung einigen juristischen Kollegen, deren Begutachtungen zwar von einander abwichen, aber doch durch- weg Zweifel an der Rcchtsbeständigkcit einer solchen Niederschlagung ausdrückten. Einem anwesenden Vertreter des sozialdemokratischen Pressebureaus überließ ich auf sein dringendes Ersuchen hin das Schriftstück zur Veröffentlichung. Ich war sehr überrascht, als ich am andern Tag aus den Zeitungen ersah, daß die Notiz mit der Ueberschrift verschen war:„Abg. Ledc- bour begnadigt." Eine am 5. Dezember erfolgte Richtigstellung des„Vorwärts", daß es sich dabei nicht um eine Begnadigung handle, hat in der übrigen Presse, auch in der Parteipresse, leider keine Beachtung gefunden. Mittlerweile sind mir neue Tatfachen bekannt geworden, die mich nötigen, zur Aufklärung über die strittige Rechtsfrage, inwieweit. überhaupt ein schwebendes Prozeßverfahren niedergeschlagen werden kann, das Wort zu nehmen. Ich stelle zunächst auS den Akten folgendes fest: Anlaß zu dem Verfahren gegen mich gab die Generalver- sammlung der Sozialdemokratie Groß-BerlinS am 14. Juni d. I.. in der ich über die Anwendung des politischen Massenstreiks auf die preußische Wahlrechtsbewegung und iw Verteidigung des Koalitionsrechts mich geäußert hatte. Nach meiner Vernehmung vor dem Amtsgericht Groß-Lichterfelde erhielt ich am 31. Juli die Anklageschrift wegen Vergehens gegen§ 110 des Strafgesetzbuches, die ich kurzerhand im Reichstag meinem Kollegen, dein Rechtsanwalt Dr. Oskar Cohn zur Vertretung übergab. Ge- nosse Cohn schreibt mir nun über den weiteren Verlauf: „Am 5. August habe ich beim Gericht die Eröffnung der formellen gerichtlichen Voruntersuchung beantragt. Einen Bescheid habe ich auf diesen Antrag vom Gericht nicht erhalten; dagegen hat mir der Herr Erste Staatsanwalt am 7. August mitgeteilt, daß„das Verfahren bis auf wei- teres keinen Fortgang nehmen" werde. Ich habe nun weiter fchtgcftellt, dah das Landgericht l Berlin in der Tat weder über meinen Antrag auf Eröffnung der Voruntersuchung, noch über den in der Anklageschrift gestellten Antrag des Hermr Ersten Staatsanwalts auf Eröffnung des Hauptverfahrens Be- schluß gesaßt, sondern dem Herrn Ersten Staatsanwalt auf fein Ersuchen die Akten mit der Anklage zurückgegeben hat. DaS Ergebnis der nun von dem Ersten Staatsanwalt unternommenen Schritte ist Ihnen aus seinem Schreiben bekannt ssiehe oben). Dah er in dieser Weise das Verfahren nieder. schlagen lassen wolle, war auch mir nicht bekannt. Wie ich aus einem bestimmten Grunde annehmen darf, hat sich der Herr Erste StaatSamvalt dabei von der Erwägung leiten lassen, daß es nach dem Ausbruch des Kriege» nicht zweckmäßig fei, vor Gericht den Prinzipienstreit darüber auSzufechten, ob die Auf- forde rang, unter Umständen daS gesetzlich erlaubte Kampfmittel des Massenstreiks zu gebrauchen, eine strafbare Handlung sei oder nicht." „Wenn der Staatsanwalt die Anklage zurücknimmt, hat der - Angeschuldigte nach unserer Strafprozeßordnung kein Recht auf Durchfuhrung der Verhandlung. Ob freilich der Staatsanwalt die Anklage noch zurücknehmen darf, nachdem das Gericht sie schon dem Angeklagten zur Erklärung zugestellt hat, das ist eine unter den Juristen strittige Frage. Vielleicht läßt eS sich versuchen, sie durch einen Gerichtsbeschluß diesmal zur Enffcheidung zu bringen." Diesen Ausführungen Cohns stimme ich durchaus zu. Und das um so mehr, da die RechtSauffassung dcS Herrn Ersten Staatsanwalts der Sache eine weit über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung verleiht. Es ergibt sich auch noch die Möglichkeit, einmal vor Ge- richt zum AuStrag zu bringen, ob überhaupt in Deutschland Gründe politischer Zweckmäßigkeit maßgebend sein können für die Niederschlagung eine» Strafverfahrens. Berlin , 17. Dezember 1314. _ G. Lebe Bour. Letzte Nachrichten. Schweres Explosiousuuglück in einem Laboratorium. Im Kaiser-Wilhelm-Jnstitut in Dahlem explodierte gestern abend ein Glasgefätz. Der Abtcilungsvorfteher Professor Dr. Otto Sackur wurde durch Glassplitter so schwer verletzt, daß er wenige Stunden nach der Katastrophe verstarb. Dem Stell- Vertreter Professor Dr. G c r h a r d I u st wurde dierechteHand abgerissen; er befindet sich im Kreiskrankenhause in Lichter- felde. Der Direktor Gehcimrat Professor Dr. Fritzhaber, der im Augenblicke der Explosion den Raum betrat, ist unverletzt ge- blieben. Das Gebäude und der Raum selbst haben nur geringen Schaden erlitten. Englische Verluste an Offizieren. London , 17. Dezember. (W. T. B.) Das Preß- b u r e a u teilt mit, daß das englische E x p e d i t i o n s- korps bis zum 11. Dezember 3871 Offiziere verloren hat, nämlich 1133 Tote, 2225 Verwundete. 313 Vermißte oder Gefangene. Bis zum 11. November hatte der Verlust 2120 Offiziere betragen. Die Verlustliste rale, 108 Oberste, 322 Majore, 123 2303 Leutnants.
enthält 13 Gene- Hauptleute und
Gefecht in Tripolis . Rom , 17. Dezember tW. T. B.) Die Agenzia Stefani meldet aus Tripolis : Infolge des Kampfes vom 28. November in der Umgegend von Nalut wurde, um die Ordnung und Sicherheit in diesen Gegenden wiederherzustellen, eine gemischte Kolonne unter dem Oberbefehl des Obersten Roversi, dem Kommandanten der Zone von Joffren, auf der Naluter Straße nach Fessato. Cabao und Zugan gesandt. Diese Kolonne kam am 15. Dezember mor- genS in ein tiefes Tal vor Nalut, das für einen Hinterhalt sehr geeignet ist, und wurde dort von Rebellen mit Feuer empfangen. ES entspann sich ein lebhafter Kampf, an dem sich auch die Be- satzung von Nalut wirksam beteiligte. Die Aufständischen, die auf einige Hundert geschätzt wurden, hatten sechzehn Tote und eine Anzahl Verwundete. Auf feiten der Italiener fiel ein ASkari, vier- zehn wurden verwundet.