bestehenden guten Absichten entsprechen möge und daß die wegen zu-[ Tohn von 40 Pf. Bezahlt; fobald der Krieg einsetzte, hat sie fofort fünftiger Zulassung der Bezirksversammlungen bei der Polizeibehörde den Lohn auf 30 bis 34 f. herabgefeßt, was zur Folge hatte, daß zu erhebenden Vorstellungen zu einem befriedigenden Resultat führen. die bei ihr beschäftigten italienischen Arbeiter davonliefen.
Bräventivzenfur.
Unser Gothger Parteiblatt, das sich bisher auch unter dem Striegszustand verhältnismäßig große: Bewegungsfreiheit erfreute, bringt an der Spize seiner Nummer vom 6. Januar folgende Verfügung:
Stellvertr. Generalfommando XI. Armeekorps No. 28 670, Presse- Abt. Nr. 1142.
Auf Grund des§ 4. des Gesetzes über den Belagerungszustand und seiner Bekanntmachung betr. die Aufhebung der Preß, Vereins und Versammlungsfreiheit vom 16. November 1914 bestimme ich: Jede Nummer des Gothaer Volksblattes ist vor dem Erscheinen nach näheren Anweisungen des Herzogl, Sachj, Staatsministeriums in Gotha zur Prüfung vorzulegen. Die von der Prüfungsstelle beanstandeten Teile sind vom Abdruck und von der Verbreitung ausgeschlossen.
Der fommandierende General von Haugmiş. General der Infanterie.
Aus Industrie und Handel.
Gegen Börsengeschwätze.
Der Vorstand der Berliner Börse hat soeben folgende Bekanntmachung erlassen, die in den Börsensälen zum Aushang gelangt:
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von der Postbehörde als Aushelfer verpflichtet worden und hatte die Aufgabe, die Felppostsendungen aus den einzelnen Dörfern an der Strecke Waltersdorf- Eichwalde zu sammeln und auf dem Durch Betriebseinschränkungen auf den Glashütten famen der Bostamt in Eichwalde abzuliefern. Nach dem eigenen Geständnis Firma die arbeitslosen Glasarbeiter sehr gelegen, und so fonnte sie des Angeklagten hat er in etwa 40 Fällen unterwegs auf der ihre Lohnherabsehung fortseßen. Vorstelligwerden auf Grund Chaussee Feldpostpakete geöffnet und sich den aus Zigarren, Zigavon Versammlungsbeschlüssen der dort Beschäftigten wurden retten, Schokolade, Wollsachen usw. bestehenden Inhalt angeeignet. mit Vertröstungen erledigt. Gine Eingabe der Bezirks: Der Staatsanwalt beantragte die höchstzulässige Strafe von leitung des Bauarbeiterverbandes in Hannover an das General - 5 Jahren Gefängnis, da es sich hier um zahlreiche Fälle handele, fommando hatte nur den Erfolg, daß zwei andere Firmen: Thor- in denen wirklich arme Leute sich die Groschen vom Munde abOsnabrück und die Zementbau- Aktiengesellschaft Hannover die Löhne gespart hatten, um ihren im Felde der Not und Entbehrung ausvon 28 und 37 Pf. auf 40 f. erhöhten. Die Firma Wimmler u. gefeßten Vätern und Söhnen eine Erleichterung zuteil werden Gärtner verstand sich nur dazu, eine Lohnerhöhung von 2 Pf. in zu lassen. Aussicht zu stellen. Da dieses Versprechen bei der Lohnzahlung am letzten Sonnabend, den 2, Januar, aber nicht eingelöst und wieder nur 34 f. gezahlt wurden, hat ein Teil der Beschäftigten die Arbeit eingestellt; am Montag schlossen sich dem Ausstande weitere Arbeiter an.
Die Bezirksleitung des Bauarbeiterverbandes sirebte sofort eine Einigung an und wandte sich zu diesem Zwecke an die Bauleitung der Firma. Antwort ist von dort noch nicht erfolgt. Die Bezirks leitung hat den Streifenden empfohlen, am Dienstag die Arbeit wieder aufzunehmen. Sie wird sich an das Generalkommando mit einer neuen Eingabe wenden.
Soziales.
Der Fall Ruhin".
Das Gericht kam lediglich mit Rücksicht auf die Jugend des Angeklagten von der Verhängung der Höchststrafe ab und verurteilte ihn zu 2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis.
Unterschlagung oder Betrug?
Ein freisprechendes Urteil des Schöffengerichts Charlottenburg, welches feinerzeit in den Kreisen der LotterieIpieler großes Aussehen und Beunruhigung hervorgerufen hatte, unterlag gestern der Nachprüfung der Strafkammer 2 a des Landgerichts III.
Die Hausverwalterin Helene Hellwig war von dem Schöffengericht Charlottenburg freigesprochen worden, obwohl fie, nach ihrem eigenen Geständnis, einen Gewinn der preußisch- süddeutschen Klassenlotterie, an dem sie nur zur Hälfte beteiligt war, ganz für sich behalten hatte. Die Angefiagte spielte mit einem Fräulein Gellert ein Achtelfos der Staatslotterie, welches mit einem Ge
Am 18. November teilten wir mit, daß das Reichsver- winn von 316 M. herausfam. Die Angeklagte verabredete nun mit Nach einer Mitteilung des Herrn Polizeipräsidenten an den Herrn Staatskommissar bei der Berliner Börse sollen bei den Zusicherungsamt in dem Klageverfahren der ehemaligen Gemein- ihrer Mitspielerin, am 15. Juni den Gewinn abheben zu wollen; sammenfünften im Börsengebäude nicht ganz zutreffende Nachrichten samen Ortskrankenkaffe zu Erfurt gegen den früheren Kaffen- tatsächlich ging sie zwei Tage früher zu dem Loseverteiler und folportiert und im Publikum im In- und Auslande verbreitet wor- assistenten Gustav Rubig endgültig dahin erkannt ließ sich den ganzen Betrag auszahlen. Als sie später die Ausden sein. Die Herren Befucher der Zusammenfünfte im Börsen- babe, daß die am 1. Oftober 1911 von dem Kaffenvorstand zahlung der ihr nicht zustehenden Gewinnhälfte verweigerte, wurde gebäude ersuchen wir auf das dringendste, darüber zu wachen, daß verfilate Entlassung Rubias als berechtigt zu fie von der G. verklagt und auch zur Zahlung verurteilt. Da bei bei denselben keine Nachrichten verbreitet werden, die den Tatsachen erklären sei. Bei dem großen Intereffe, das dieser Rechts der Angeklagten die Zwangsvollstreckung fruchtlos ausfiel, wandie nicht völlig entsprechen, da fanft ein behördliches Einschreiten gegenstreit in weiten Streifen der Berficherten erreat hat, dürfte es unterfchlagung einleitete. Das Schöffengericht sprach die Angesich die Geſchädigte an den Staatsanwalt, der ein Verfahren wegen die Zusammenfünfte im Börsengebäude zu befürchten steht." Der reguläre Börsenverkehr ist seit Striegsausbruch geschlossen. angezeigt erscheinen, den dieser Tage eingetroffenen flagte frei, da eine Unterschlagung nicht vorliege. Der LotterieSeit Monaten hat sich aber ein stetig wachsendes Geschäft im so- schriftlichen Urteilsgründen des Reichsversicherungsamts einnehmer habe den Gewinn lediglich an die Inhaberin des Loses, genannten freien Verkehr entwickelt, das bereits zu ansehnlichen Kurs- folgendes zu entnehmen: die Angeklagte, auszuzahlen, die damit Eigentümerin des Geldes steigerungen für bestimmte Werte geführt hat. In engem Zusammengeworden set. Die Geldstücke waren daher keine fremde" Sache, hang mit dieser Neubelebung der spefulativen Tätigkeit hat aber auch bie sie im Besize hatte, im Sinne des§ 246. die Gerüchtefabrikation wieder einen Umfang angenommen, der jetzt zum Eingreifen der Polizei geführt hat.
Zum englischen Terausfuhrverbyt. Das englische Handelsamt teilt mit, daß das Ausfuhrverbot auf Tee teilweise aufgehoben werden soll. Der Export nach Feindesland bleibt jedoch nach wie vor verboten.
Gewerkschaftliches.
Arbeitermaßregelungen in der Kriegszeit.
Im Betriebe der großen Papierfabrik Heinr. Aug. Schoeller Söhne in Sendersdorf bei Düren ( Rheinl.) ist ein heftiger Konflift entstanden, zu deffen Schlichtung jetzt die militärischen Behörden an gerufen wurden. Wie die Zentrumspreffe mitteilt, entließ die Firma plöglich einige Arbeiter mit langjähriger Dienstzeit, darunter einen Arbeiter, der 37 Jahre bei der Firma tätig war. Die Ansicht, daß es sich um eine Maßregel zur Unterdrückung des christlichen Graphischen Zentralverbandes handele, fand ihre Bestätigung durch eine Aeußerung eines leitenden Beamten, der Vermittlungsversuche mit dem Hinweise ablehnte, daß jener Arbeiter, der 37 Jabre im Betriebe tätig fet, Borsigender dieser Organisation wär. Die christlichen Gewerkschaften und alle fatholischen Arbeitervereine haben sich nun befchwerdeführend an das Generalkommando des 8. Armee torps gewandt.
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Gegen das freisprechende Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein mit dem Hinweise, daß zum mindesten Untreue vorliege. Wegen dieses Vergehens beantragte der Staatsanwalt vor der Straftammer 1 Woche Gefängnis und 100 M. Geldstrafe. Die Straflammer nahm einen Betrug als vorliegend an. Sie erblickte ihn darin, daß die Angeklagte ihrer Mitspielerin die falsche Tatsache vorgespiegelt hatte, jie wolle mit ihr gemeinschaftlich ant 15. Juni den Gewinn abholen, um dadurch Zeit zu gewinnen, schon vorher die Summe abzuheben und sich damit einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das Gericht nahm aber von einer Freiheitsstrafe Abstand und verurteilte die Angeklagte gu 200 M. Geldstrafe.
Abzahlungsgeschäfte und Trödelhandel.
„ Ein Vergleichsvorschlag scheiterte an dem Widerspruch des Rassenvorstandes. Das Erfurter Oberversicherungsamt, dem die Sache zur weiteren Beweiserhebung überwiesen war, beschränkte sich darauf, einige schon früher vernommene Zeugen nochmals zu vernehmen und die eidliche Aussage einer Frau, wonach ihr Ruhig in der Kaffe unfittliche Anträge stellte, als zweifelhaft zu bezeichnen. Gin Geschäftsmann, dem R. Vorteile versprach und dafür UmfaßDas Oberverprozente verlangte, wurde gar nicht vernommen. ficherungsamt bezichtigte in feinen Ausführungen die Geschäftsleitung politischer Parteinahme gegen Ruhig. Dem Bund der Krankenkassenbeamten" sandte der Geschäftsführer eine Nummer der„ Tribüne", weil der Bund um Aufklärung der Sache ersucht hatte. Diesen Vorgang. der durchaus privater Natur war, bezeichnete das Oberversicherungsamt als einen Beweis, daß sich der Geschäftsführer auch innerhalb der Stasse nicht von seiner sozialdemokratischen Gesinnung loslösen konnte. Ferner fonnte sich das Oberversicherungsamt nicht davon überzeugen, daß N. der Frau, der er sich nochmals in nicht wiederzugebender Weise näherte, einen Eine für Abzahlungsgeschäfte außerordentlich wichtige Tag Krankengeld verschaffte und somit die Kaffe direkt schädigte. Entscheidung fällte am Montag das Kammergericht. Danach Das Urteil stellt aber fest, daß die Buchungen und Belege voll- unterliegen solche Geschäfte derselben Beaufsichtigung wie ständig in Ordnung sind und R., nicht wie er behauptet, in gutem Trödelhandlungen. Glauben war. R. suchte auch eine Kartenschlägerin auf, die die Ein Herr Köhler hat einen Handel mit neuen Laden- und belästigte Frau bestimmen sollte, zu seinen Gunsten auszusagen, Bureaueinrichtungen. Gelegentlich mußte er, wie andere Händler, das läßt darauf schließen, daß R. kein gutes Gewissen hatte. Sollte auf die Bedingung eingehen, alte Einrichtungsstücke für einen geaber dem R. ein Versehen unterlaufen sein, dann ist es um so ringen Betrag mit in Zahlung zu nehmen. Ferner veräußerte St. verwerflicher, wenn er für eine Diensthandlung, zu der er sich in einigen Fällen als gebrauchte Einrichtungen solche, die von ihm verpflichtet hielt, einen Lohn von der angedeuteten Art von der im neuen Zustande leibweise an Kinos überlassen worden und Frau verlangte. Dann an ihn zurückgegeben worden waren. Auch kam es vor, daß fits schwer belastend wird noch eine begangene Verlegung des er als gebrauchte Einrichtungen folche wieder veräußerte, bie er er Briefgeheimnisses, sowie Unregelmäßigkeiten bei der Führung des neu unter Eigentumsvorbehalt auf Ratenzahlung verkauft hatte Mitgliederregisters bezeichnet, wobei es auffällt, daß auch diese Un- und demnächst wegen Nichtinnehaltung der Ratenzahlungen batte regelmäßigkeiten augunsten von weiblichen Kaffenmitgliedern be- zurücknehmen müssen. Wegen dieser gelegentlichen Lebernahme Arbeitseinstellung beim Bahnbau in Stadthagen - Lippe. gangen worden sind. Alle diese Borgänge schließen grobe Pflicht und Veräußerung gebrauchter Einrichtungen und einzelner Einleber die Baufirma Wimmler u. Gärtner in Hagen verlegungen in sich und hielt des Reichsversicherungsamt für voll- richtungsteile nahut das Landgericht Berlin in einem Strafveri. W. wird im Grundstein" Nr. 42 vorigen Jahres mitgeteilt, ständig ausreichend zur Entlassung. Die von der Stasse mit an fahren gegen Köhler an, daß er neben seinem Neuhandel auch daß sie den bei ihnen beschäftigten Maureen anstatt den tariflichen geführte Entwendung von Profpeften, Material und Zeichnungen einen Möbelalthandel betreibe, der als Trödelhandel anzusehen sei. Lohn von 58 Pf. nur 54 Bi. anbietet, ebenfalls den Hilfsarbeitern in einem biefigen Geschäft, die auch dort die Veranlassung zu feiner Gs verurteilte ihn wegen Uebertretung der Bestimmungen der anstatt 48 nur 44 Bf. Die Firma führt auch außerhalb ihres Beführung als überflüssig erachtet. Die Auferlegung einer Gebühr Trödelhandel, weil er nicht das vorgeschriebene Trödelbuch geanstatt 48 nur 44 Bf. Die Firma führt auch außerhalb ihres Be- fündigungslosen Entlassung war, wurde für die weitere Beweis Gewerbeordnung und der ministeriellen Vorschriften über ben triebes Arbeiter aus, so am Babubau in Stadthagen . Bis feitens des Oberversicherungsamtes ist in keinem Falle haltbar, führt hat. bruch des Krieges hatte die Firma den Hilfsarbeitern einen Stunden- benn es handelt sich nicht um eine Spruchsache, sondern um eine Das Kammergericht verwarf bie Revision des Angeklagten mit Beschlußfache(§ 358 9.V.O.). Die Kosten werden aber nach§ 45 folgender Begründung: Das Landgericht habe den Begriff des Abs. 1 der kais. Verordnung über die Oberversicherungsämter vom Trödelhandels richtig gewürdigt. Es komme nicht darauf an, ob 24. Dezember 1911 berechnet. die vom Angeklagten verkauften gebrauchten Sachen, die an sich Damit dürfte der Fall Ruhig nun wohl endgültig begraben sein. den Gegenständen des Trödelhandels zuzurechnen seien, von ihm im gebrauchten Zustande wirklich gekauft" worden seien oder ob fie sonstwie in seinen Besitz gelangten. Auf jeden Fall stehe fest, daß er ältere Einrichtungen im Geschäft in Besitz hatte, um sie burch Veräußerung zu verwerten. Das genüge, den Begriff des Trödelhandels zu erfüllen, Ge hätte dann auch die für Trödler gegebenen Vorschriften befolgen müssen.
drei Monate hindurch bis zur Stunde die Verbündeten vergeblich Hilfstruppen aus allen Weltfellen zusammenrufen.
Zum Akkordvertrag.
Sollte man ins einzelne eingehen und wiederholen, wie Langlois und Blume einstimmig vor dem Uebermaß der Artillerie warnten, wie gering in überwiegendem Maße die Wirkung der Geschüße gegen befestigte Feldstellungen gewertet wurde? Das Schimpfen homerischer Helden vor der Schlacht nennt ein Franzose 332 M. forderte por dem Gewerbegericht der Maurer höhnisch das einleitende Artilleriefeuer! Soll man auf die Mißachting polier Buchholz von dem dem Rimmermeister verweisen, die fast bis zum Striege die französische Heeresleitung dem lebig. Beide hatten einen Affordvertrag abgeschlossen schweren Feldgeschütz widmete? Oder auf die Unterschäßung der Ver- über Maurerarbeiten im Baradenlager Wünsdorf. Die lufte? Blum amb Balf bemühen sich um den Nachweis, daß die Einzelschlachten seit dem Siebenjährigen Kriege stets fallende Verlust- Fassung des Vertrags ließ nicht klar erkennen, ob ihn der Deutsche Hypotheken- und Wechselbank. zahlen zeigen. Das mag für die Einzelschlacht auch heute noch gelten. Kläger als selbständiger Unternehmer oder lediglich Wie wir berichtet haben, ftanden die Leiter der sogenannten Aber welche Verkennung des Wesens des modernen als Kolonnenführer abgeschlossen hatte. Beide Parteien " Deutschen Hypotheken- und Wechselbank" in der Kurfürstenstraße, Krieges lag in solchen Berechnungen. Der Siebenjährige waren sich darüber einig, daß ein Arbeitsverhältnis Sekretär a. D. Albert Fanfelow und Kaufmann Hermann MauerStrieg mit seinen schrecklichen Gefechtsverlusten ließ Gefechte und vorliege. Das Gericht kam nach eingehender Brüfung zu der hof unter der Anklage des Betruges Mitte November vor dem Schlachten sozusagen als Ausnahmeereignisse in einem endlosen Ge- gleichen Auffassung, weil der Verdienst des Schöffengericht Berlin- Schöneberg. Sie wurden vom Gericht zu je webe von Marschen und Wanövern auftauchen und er vollendete die webe von Wärschen und Wanövern auftauchen und er vollendete die Gefechtshandlung in einigen Nachmittagsstunden. Der jeßige Strieg, lägers nicht über das normale Washinaus einem Jahr Gefängnis verurteilt und fofort in Unterfuchungshaft ging. war die Zuständigkeit anerkannt. namentlich wie er im November in Flandern und faft ohne Unter in Delant beitritt bie Rechtmäßigkeit der Forderung mit gericht angenommen, daß diefe Firma, bie fich mit Darlehnsvergenommen. Trotz ihres lebhaften Protestes hatte das SchöffenDer Beklagte brechung im Osten geführt wird, schlingt die Kette der Kämpfe un= unterbrochen durch die Reihe der Lage und die Schlacht der Behauptung, der Affordvertrag sei geschlossen worden unter mittelung beschäftigte, zu den Schwindelfirmen zu rechnen fei, vollführt ihr Werk an Fronten von vielen Hunderten Kilometern und der Voraussetzung, daß das Material von der Militär- Bauverival die ihr Geschäft auf ganz unsolider Basis betreiben und lebiglich in der Daner von Wochen. Wie gleichgültig doch, ob da das tung nach der Mitte des Bauplates transportiert werde. Diese darauf ausgehen, von den Darlehnssuchern Vorschuß" zu erhalten, einzelne zusammentreffen mit Verhältnis zur Zahl der Kämpfenden Bedingung wurde nicht erfüllt. Dadurch kam der Beklagte von ohne in der Lage za sein, die gewünschten Darlehen zu beschaffen. weniger Opfer fordert, wenn sich diese Opfer Tag um Tag bäufen. feinem Liefertermin und der damit zusammenhängenden Sonven- Der Vorsißende hatte ein solches Treiben in herben Worten geDie Verlust listen der friegführenden Staaten umfassen diesmal ionalstrafe frei. Er hatte nun auch tein Interesse mehr an der geißelt und die hohe Gefängnisstrafe als durchaus angemessen hinHeeresmassen, wie sie 1870/71 Deutschland aufbieten mußte, schnellen Erledigung der Arbeiten und wollte natürlich auch die gestellt. Gestern wurde die Sache auf eingelegte Berufung seitens um ben ganzen Krieg durchzuführen. Und doch zählt das Frank- hohen Preise nicht mehr bezahlen, die angeblich zur Aneiferung ber Angeklagten noch einmal vor der Straffammer des Landreich von heute nicht mehr Einwohner als das Deutschland von damals. der Arbeiter im Vertrag eingesetzt waren. Gin entsprechender Vor- gerichts II verhandelt. Die Angeklagten bestritten aufs entschie= benste, sich betrügerischer Sandlungen schuldig gemacht zu haben. Doch hat der Krieg den Pazifisten nicht mindere Ueberraschungen behalt ist jedoch in der Vereinbarung nicht gemacht. Die fehr umfangreiche Beweisaufnahme vermochte auch einen Be zugedacht als den Striegstheoretifern. Seit dem bändereichen Beweis, den der russische Staatsrat Blach in den neunziger Jahren führte, weis bafür, daß wie der erfte Richter angenommen hatte- stand es bei ihnen fest, daß der Krieg nicht bloß den wirtschaftlichen ber ganze Betrieb der Firma auf Schwindel aufgebaut und den Ruin zur unausbleiblichen Folge haben werde, sondern es würde Darlehnssuchern falsche Vorspiegelungen gemacht worden waren, auch die Kriegführung selbst durch den unfehlbar bald eintretenden nicht zu erbringen, so daß der Staatsanwalt selbst die Freisprechung Mangel an Witteln völlig gelähmt werden. Dabei war gar nicht an beantragte. Der Gerichtshof hob das erste Urteil auf und sprach eine alle Meere abschließende Blockade gedacht die Teilnahme Engbeide Angeklagte frei. lands stand damals noch nicht zur Erörterung, sondern der Krieg als solcher durch die von ihm ausgehende Störung des wirtschaftlichen Lebens sollte diese Wirkung hervorrufen. Nun hat aber der Strieg geoffenbart, welche Straft dem Wirtschaftsleben innewohnt, sofern nur Kläger . Sie kapitalistische Willtür und Wirrnis der Warenerzeugung und Warenverteilung im Dienste der Allgemeinheit gehemunt wird. Wo fich Schwächezustände kundgeben, geschieht es fast nur deshalb, weil sich die ordnenden Gingriffe der Gemeinschaft allzusehr in den bescheidensten Grenzen halten und zu wenig Mut und Folgerichtigkeit Bei dem Versuch zeigen, das Erzeugnis der Voltsgemeinschaft, der
Trotzdem konnte das Gericht dem Kläger die volle Summe nicht zusprechen. In ihr waren 81 M. enthalten, die der Kläger ohne Auftrag an Arbeiter des Beklagten, die nicht zu feiner Kolonne gehörten, als Lohnabschlag verauslagt hatte, Für diesen Teil der Forderung ist das Gewerbegericht nicht zuständig. Ferner mußten abgesezt werden 65 M. Landzulage, Gine solche war nicht aus brücklich vereinbart. Sie wird aber bei berartigen Arbeiten tarifgemäß gewährt, wenn nicht die Stunden- oder Affordlöhne entsprechend erhöht sind. Das war aber in diesem Falle geschehen. Das Urteil lautete also auf Zahlung von 186 M. an den
Gerichtszeitung.
Wieder ein Liebesgabenräuber.
5 Jahre Gefängnis gegen einen Liebesgabenräuber beBolfsgemeinschaft in weiser Verteilung nach Zeit und Bedürfnis zuzu antragte geſtern der Staatsanwalt in einem besonders kraß liegenden Fall.
führen.
Bon Anfang bis Ende Ist dieser Strieg eine Rette von Beweisen für die allbewirkende Kraft der Organisation. Diese Lehre hat er, der so viele Meinungen und Schuljäze wegfegte, nicht angetastet, fondern unwiderleglich bekräftigt.
Wegen Unterschlagung im Amte war der 18 jährige frübere Bostaushelfer Richard Schulke vor der 4. Straffammer des Land gerichts II angeflagt. Der Angeklagte war im August v. 3.
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TO
Jugendbewegung.
Die fozialdemokratische Jugendorganisation der Schweiz entividelt fich trotz des Krieges recht günstig. Sie hat ihre Mit glieberzahl im Jahre 1914 verboppelt und bas zivelte Tausend überschritten. Tros bes Strieges erscheint felt Beginn des Jahres 1915 außer der Freien Jugend" in 8ürich noch in Chaux de Fonds ein neues Organ in französischer Sprache. Vom schweizerischen Kulturstandpunkt aus ist bringend zu wünschen, daß jeder junge Arbeiter
französischer Muttersprache auch deutsch und jeber junge Arbeiter deutscher Muttersprache auch französisch lesen und schreiben fann. Deswegen find die zweisprachigen Gewerkschaftsblätter erzieherisch von große Bedeutung.