Seine
fizende, fotpeit funlich, Verwandte des Kriegsteilnehmers oder| fragen und hinsichtlich der sozialistischen Prinzipien vorbehält. Beklagte seine Frau damit zu rechtfertigen, daß er dem Begriff andere Personen hören, die mit dessen Verhältnissen vertraut sind. Den gleichen Geist atmet ein anderer Beschluß des Jugend- etwas vorhaben" eine harmlose Seutung geben wollte. Die Bestellung des Vertreters soll dem Kriegsteilnehmer un- fongresses. Zur Haltung der Reichstagsfraktion nahm Frau wollte den Klatsch nur aufklären, und es hätte nur einer verzüglich mitgeteilt werden. Der Kriegsteilnehmer kann dem der Kongreß eine Resolution an, die den sozialdemokratischen Ab- Erklärung der Klägerin bedurft, um die Angelegenheit zu erBertreter die Vertretungsbefugnis entziehen, soweit er einen geordneten des Reichstages, soweit sie zur Fraktionsmehrheit ge- ledigen. Das Kaufmannsgericht sah indessen den Fall nicht so anderen Vertreter bestellt. hören, ein Mißtrauensvotum ausstellt. Der Kongreß be- harmlos an, sondern kam zur Verurteilung des beklagten Fabri§ 2. Der§ 2 Abs. 3 des Gesetzes, betreffend den Schutz der in- dauert, heißt es in der Resolution, daß die sozialdemokratische kanten in Höhe der geforderten 80 M. In der Begründung folge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Per- Reichstagsfraktion in wesentlichem Maße dem Parteiprogramm heißt es: Der Vorwurf war eindeutig, denn er bedeute das, was jonen, vom 4. August 1914( Reichsgesetzbl. S. 328) erhält folgenden untreu geworden ist, beispielsweise in den Militär-, Verfassungs-, man im Berliner Sprachgebrauch: Mit jemandem ein Verhältnis Sazz 2: Schul-, Boden- und Zollfragen. Die Fraktionsleitung soll sogar haben" nennt. Die Aeußerung sollte auch zweifellos nicht zur Betrifft der Rechtsstreit einen vermögensrechtlichen An- in einzelnen dieser Fragen die Bestrebungen auf eine mehr flare Aufklärung dienen, sondern die Chefin wollte der Klägerin zu verspruch, so fann das Prozeßgericht den Antrag ablehnen, wenn sozialdemokratische Politik bekämpft haben. Für die Zukunft wird stehen geben, daß ihr auch etwas nachgesagt wird. Frau St. die Aussehung nach den Umständen des Falles offenbar un- perlangt, daß die Reichstagsfraktion eine Politif betreibt, die mehr hätte sich nichts vergeben, wenn sie diesen vor Zeugen erhobenen billig ist." im Einklang mit dem Parteiprogramm und den Prinzipien des jeglicher Unterlage entbehrenden Vorwurf zurückgenommen und § 3. Soweit durch die Bestellung eines Vertreters(§ 1) beson- Sozialismus steht. Anderenfalls wird damit gedroht, daß der Ver- ihr Bedauern ausgesprochen hätte. Da auch der Beklagte selber dere Kosten entstehen, hat der Gegner des Kriegsteilnehmers sie band und seine Mitglieder in Erwägung ziehen werden, ob es zur nichts tat, um seiner Angestellten Genugtuung zu verschaffen, so auch im Falle des Obsiegens zu tragen. Weiterverfolgung der sozialistischen Aufgaben notwendig wird, in war nach einstimmiger Ansicht des Gerichts der sofortige Austritt der Zukunft bei Reichstagswahlen nur für solche Kandidaten zu der Klägerin gerechtfertigt. wirken, die flar und unzweideutig die Verwirklichung des Parteiprogramms fördern.
§ 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. In den zur Zeit des Infrafttretens der Verordnung anhängigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten, in denen das Verfahren auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914( Reichsgesehblatt S. 328) unterbrochen oder ausgesetzt ist, kann der Gegner den Kriegsteilnehmer zu Händen des Vertreters zur Aufnahme des Verfahrens und zugleich zur Verhandlung der Hauptsache laden. Der Kriegsteilnehmer ist zur Aufnahme des Verfahrens nur verpflichtet, wenn die weitere Unterbrechung oder Aussezzung nach den Umständen des Falles offenbar unbillig ist; die tatsächlichen Behauptungen, die zur Begründung dieser Verpflichtung dienen, sind in dem die Ladung enthaltenden Schriftsat mitzuteilen. Erscheint in den Termin für den Kriegsteilnehmer niemand und ist nach den als zugestanden anzunehmenden tatsächlichen Behauptungen die Verpflichtung zur Aufnahme begründet, so gilt das Verfahren als aufgenommen und ist zur Hauptsache zu verhandeln.
Zu einer solchen Aenderung des vom Reichstag einstimmig beschlossenen Gesetzes erachten wir den Bundesrat nicht für befugt. Materiell können wir uns trotz der vorfichtigen Fassung, die nur wirklich zahlungsfähige, aber böswillige Schuldner treffen soll, der Befürchtung nicht verschließen, daß durch die Verordnung die Lage vieler weder zahlungsfähiger noch böswilliger Schuldner( Striegsteilnehmer und ihrer Familien) erheblich verschlechtert werden kann. Desto notwendiger ist es, daß vom Reichstag baldigst weitergehende Maßnahmen zum Schuß unserer Feldgrauen und ihrer Familien geschaffen werden.
Kongreß des schwedischen Jugendverbandes.
Der vorige Woche in Stockholm stattgefundene Kongreß des schwedischen Jugendverbandes war von 207 Vereinen durch Vertreter beschickt. Aus dem Geschäftsbericht ist hervorzuheben, daß die Auflage des Verbandsorgans von 6000 auf 21 000 gestiegen ist. Die Mitgliederzahl vermehrte sich um 1500 auf 8000 jeit dem letzten Kongreß. Der Verlag des Verbandes hat 15 Bücher und 58 Broschüren in der Geschäftsperiode herausgegeben, und zwar in 58 Broschüren in der Geschäftsperiode herausgegeben, und zwar in einer Gesamtauflage von 465 000 Exemplaren. Die Agitation er= forderte eine Ausgabe von 17 000 Stronen.
Einer der wesentlichsten Verhandlungsgegenstände des Kongresses betraf das Verhältnis zwischen dem Jugend verbande und der sozialdemokratischen Partei. Schon der Parteitag hatte sich vor wenigen Wochen mit der gleichen Frage beschäftigt und eine Resolution angenommen, in der aus gesprochen wird, daß die Jugendorganisation in vollständiger lebereinstimmung mit den Beschlüssen der Partei und ihrer Unterabteilungen wirken soll. Diese Resolution des Parteitages war eine nach Verhandlungen mit den Jugendverbandsvertretern zustande gekommene Kompromißresolution.
Zahlung nach Friedensschluß".
Auch diese Resolution zeigt, daß der Jugendverband heute beVor der 4. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts reits auf dem Wege ist, eine Bartei auf selbständiger Grundlage Wenn seine Führer noch nicht die Konsequenzen zu zu werden. wirt- streckt werden kann. ziehen wagten, jo liegt das daran, daß ihnen heute noch die mitt erging ein Urteil, das erst nach Beendigung des Krieges vollschaftlichen und sonstigen Möglichkeiten fehlen. Der Inhaber der beklagten Zelluloidwarenfabrik Preuß 1. Die Stellung des Verbandes zur Militärfrage wurde in Wittich hatte die Klägerin zu einer erheblichen Gehaltstürzung einer Resolution dahin festgelegt, daß die antimilitaristische bei Beginn des Krieges dadurch bewogen, daß er ihr.dic 3ugitation für Abrüstung verschärft werden soll. In sicherung gab:„ Nach dent Kriege bekommen Sie das ganze Geld dieser Frage hat der Kongres lediglich die alte verteidigungs- nachgezahlt." Als der Inhaber später von diesem Versprechen nihilistische Auffassung der schwedischen Anarchisten angenommen. nichts mehr wissen wollte, hielt es die Angestellte für ratsam, Gine weitere Resolution spricht sich gegen den vorliegenden sich jetzt schon den Betrag durch ein Urteil zu sichern. Der BeEntwurf eines Lehrlingsgejebes aus. Nachdem die eintlagte bestritt zwar in der Verhandlung, ein bindendes Versprechen zelnen Punkte des Gesetzes erwähnt sind, erklärt die Resolution abgegeben zu haben, ein früherer Mitinhaber beschwor es jedoch zum Schluß, daß es eventuell fraglich ist, ob eine Gejezgebung auf als Beuge. Daraufhin wurde vom Gericht durch Urteil festgestellt, daß der Klägerin nach Friedensschluß 172 M. gekürztes Gehalt diesem Gebiete wünschenswert jet. Ein anderer Beschluß des Kongresses fordert die Inszenierung zustehen. Der Betrag ist allerdings, wie der Vorsitzende das junge. einer Agitation für die Trennung der Kirche bom Mädchen belehrte, erst nach Friedensschluß mit sämtlichen feindStaate. Der Verbandsvorstand wird beauftragt, die Agitation lichen Mächten fällig. des Verbandes zu diesem Zwed möglichst zu fördern.
Die alten Funktionäre des Verbandes wurden wiedergewählt. Das Ergebnis des Stongresses ist zweifellos eine Verschärfung der Gegensätze innerhalb der politischen Arbeiterbewegung.
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An die skandinavische Arbeiterjugend wurde, in Uebereinstim mung mit den anwesenden Vertretern Norwegens und Dänemarks , ein Aufruf erlassen, der auf den Krieg in Europa hinweist und die Notwendigkeit für die skandinavischen Staaten betont, a userhalb des Krieges zu bleiben.
Soziales.
Eine Landarbeiter ,, wohnung".
Ein faum glaubliches Bild von den Zumutungen, die auf einzelnen Gutshöfen manchmal an die Arbeiter wegen der freien Dienstwohnungen" gestellt werden, entrollte eine Berhandlung vor dem Schöffengericht zu Nimptsch in
Gerichtszeitung.
Ein auffälliger Freispruch.
das Schwurgericht des Landgerichts III. Wegen KörperBei einem aufsehenerregenden Freispruch kam gestern verlegung mit tödlichem Ausgange war der Forsthüter Gustav Kroloff vor den Geschworenen angeklagt. Der Anklage lag ein Vorkommnis zugrunde, durch welches ein blühendes Menschenleben vernichtet und dadurch eine Familie in tiefste Trauer versetzt worden war.
Am 6. September v. J., einem Sonntage, hatten mehrere Familien einen Ausflug nach Hohenschönhausen unternommen, um dort in einem Lokal Kaffee zu kochen. Nach dem Kaffee unternahmen die zu den befreundeten Familien gehörenden junge: zwei andere junge Leute einen fleinen Spaziergang in die UmLeute, der Kaufmann Hermann Ebel, der Bankbeamte Ploetsch und gegend. Sie gerieten hierbei auf ein Terrain, dessen Betreten von der Eigentümerin, der„ Grunderwerbs- und Baugesellschaf
Hohenschönhausen", durch eine Tafel verboten worden war. Ta In einer Anklagesache gegen einen Dienstknecht, der seinen sich auf diesem Terrain häufig allerlei Gesindel herumtreiben sollte, Dienst bei einem Majoratspächter ohne gesetzlichen Grund ver- war der jezige Angeklagte Kroloff von der Gesellschaft als Forsts Tassen haben sollte, kamen haarsträubende Dinge zur Sprache. So Bankbeamten Bloetsch, spielte sich nun folgendes ab: Die vier hüter angestellt worden. Nach der cidlichen Aussage des Zeugen. wurde der Familie, welche aus neun Stöpfen bestand, eine Wohnung jungen Beute waren etwa zwei Minuten fröhlich singend den Waldzugewiesen, in der es vor Ungeziefer nur so wimmelte. Bezeichnend weg entlanggegangen, als fie der Angeklagte von hinten anricf war die Tatsache, daß sogar die Wanduhr stehen blieb, weil ihr und mit einem diden Knotenstock mit eiserner Spize drohend auf Auch sonst war die Wohnung sie zufam. Die Vier blieben sofort stehen und entschuldigten sich Räderwerk total verwanzt war. in unbeschreiblichem Zustande, so daß eines Tages sogar der Ofen damit, daß sie die Warnungstafel nicht gelesen hätten. Wie der einstürzte und mehrere Tage nicht gekocht werden konnte. Als alle Angeklagte behauptet, von dem Zeugen aber unter Eid bestritter Bitten um Zuweisung einer anderen Wohnung ungehört blieben, wurde, soll einer der jungen Leute mit höhnischem Lächeln gefragt Als die jungen haben, ob er überhaupt etwas zu sagen habe. entfernte sich schließlich der bedrängte Dienstknecht mit seiner Beute nun Kehrt machten und ruhig weitergehen wollten, verjetzte Familie von der menschenunwürdigen Stätte, nachdem er obendrein der Angeklagte dem 18jährigen Hermann Ebel von hinten mit noch seine Entlassung gefordert hatte. Was war die Folge? Der dem Stock einen Schlag gegen den Hinterkopf. Diese rohe Tat Amtsvorsteher gab dem Majoratsherrn recht und erließ gegen den hatte recht traurige Folgen. Der Mißhandelte ging nach der Knecht eine polizeiliche Strafverfügung über fünf Mart, weil er Lokal zurück und erzählte seinem Vater den Vorgang. Dieser erden Dienst ohne gesetzlichen Grund verließ. Mit seinem Einspruch stattete sofort Anzeige bei der Ortspolizei. Nach einer Stunde bei Gericht hatte der Knecht vollen Erfolg. Das Gericht erblickte wurde der junge Mensch bewußtlos und mußte in einem Autoin dem Verhalten des Dienstherrn eine Pflichtverletzung, die den mobil nach Berlin geschafft werden, wo er nachts um 1 Uhr ver. starb. Knecht zum Verlassen der Dienststelle berechtigte und sprach den Dienstknecht frei.
Der eindeutige" Vorwurf.
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In der Vernehmung wies der Vorsitzende mehrmals darauf hin, daß selbst, wenn sich die jungen Leute ungezogen benommen hätten, dies doch kein Grund dazu wäre, in so roher Weise auf Diese einzuschlagen. Der Angeklagte erklärte, daß er sich über das höhnische Lachen der jungen Leute geärgert und deshalb mit dem Stock einmal zugeschlagen habe. Staatsanwaltschaftsrat Oltrogge beantragte das Schuldig im Sinne der Anklage auszusprechen, dem Angeklagten, der sich vielleicht in Erregung befunden habe, aber mildernde Umstände zuzubilligen. Von einer Not
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Trotzdem hat der Vorstand des Jugendverbandes dem Jugendfongreß eine abgeänderte Resolution vorgelegt. Diese Abänderung betraf insbesondere jenen Punkt, der das Zusammenarbeiten bestimmt. 3war erklärt nun die Resolution des Jugendkongresses, daß der Jugendverband seinerseits gewillt ist, bei allen Anlässen die Tätigkeit der Partei zu fördern in voller Uebereinstimmung mit dem Programm der Partei und den sozialistischen Prinzipien. Die übrigen Punkte der Resolution setzen zunächst fest, daß dieses Zusammenarbeiten mit der Partei auf einer vertraulichen und prattischen Grundlage stattfinden soll. Daß ferner die Mitglieder des Jugendverbandes der Partei beizutreten haben, sobald sie 21 Jahre alt geworden sind. Die Partei ihrerseits erklärt, die Jugendorganisation moralisch und materiell unterstüßen zu wollen, insbesondere die Agitation und die sozialistische Erziehung der Jugend. Die Resolution des Vorstandes wurde mit 147 gegen 5 Stimmen Das Anzweifeln des sittlichen Lebenswandels einer Anangenommen. Die Annahme der jo abgeänderten Resolution bedeutet eine gestellten gab den Anlaß zu einem Prozeß, der vor der Verschärfung der Konflikte zwischen Jugend- 5. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts verhandelt verband und Partei, denn praktisch bedeutet doch die Tat- wurde. sache, daß der Jugendverband es ablehnt, den Beschlüssen der Die dort als Klägerin auftretende Kontoristin Hedwig Pwehr, die ja der Angeklagte selbst nicht geltend mache, könne keine Parteiinstanzen und Parteiabteilungen Folge zu leisten, nichts hatte ihre Stellung bei der beklagten Gamaschenfabrik von Stübel Rede sein. Die Verteidiger, R.-M. Leiser und Justizrat Werner, anderes, als daß er sich vorbehalt, zu bestimmen, was im Einklang aus folgendem Grunde aufgegchen: Sie hatte sich einmal darüber machten demgegenüber unter Bezugnahme auf eine Reihe von mit dem Programm und den sozialistischen Prinzipien steht. Die aufgehalten, daß sich eine Arbeiterin auf den Schoß eines männ- Reichsgerichstentscheidungen über den Begriff Notwehr geltend, Parteipreffe hat auch mit seltener Einmütigkeit festgestellt, daß lichen Angestellten gesetzt hatte. In der Debatte über diesen Fall, daß der Angeklagte in jener Gegend, in der sich viel Gesindel dies der Sinn des Beschlusses sei. Das Hauptorgan der Partei an der sich auch die Frau des Inhabers beteiligte, äußerte lektere Herumtreibe, doch vielleicht geglaubt haben könne, einen etwaigen spricht sogar von einer neuen Partei, die durch diesen Be- zur Klägerin:" Sie sollen ja auch was mit dem Arbeiter K. vor- Angriff von vornherein abwehren zu müsseen. schluß des Jugendbfongresses entstanden sei. Das geht schließlich gehabt haben." Giner schriftlichen Aufforderung, fich wegen dieser Die Geschworenen verneinten die Schuldfrage, sodas tee Anetwas reichlich weit, denn das Jugendverbandsorgan bestreitet für haltlosen Verdächtigung zu entschuldigen, leistete Frau St. keine geklagte freigesprochen werden mußte. seinen Teil bestimmt, daß eine solche parteizersplitternde Absicht be- Folge; das junge Mädchen blieb deshalb dem Geschäft fern und Gegen dieses Urteil, welches im Gerichtssaal offensichtsteht. Gleichwohl, ob solche Absichten bestehen oder nicht, so liegt leitete sowohl die Klage beim Kaufmannsgericht wie auch beim die Gefahr natürlich immer vor, daß eine Zersplitterung oder Schöffengericht ein. Vor dem Schöffengericht gab die Angeklagte liches Erstaunen hervorrief und den alten Vater des getöteten mindestens schwere taktische und prinzipielle Meinungstämpfe in eine Ehrenerklärung ab und übernahm die Kosten des Verfahrens, jungen Mannes zu lauten Ausbrüchen der Verzweiflung hinBez Bewegung ausbrechen, wenn eine beiseitestehende Jugend- worauf die Beleidigte die Klage zurüdzog. riß, ist, wie wir hören, von der Staatsanwaltschaft Reorganisation sich selbständiges Entscheidungsrecht in Programm- In der Verhandlung vor dem Kaufmannsgericht suchte der vision eingelegt worden.
Beginn: Dienstag,
d.19.
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Leiser
M.R.
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