daß ihm rechtzeitig von obenher über wichtige Fragen Licht gegeben werde, fo hat es ben begreiflichen Bunich, auch den Refleg diefes Lichtes nicht dauernd verhängen zu müssen.“
Reinte will es ferner der Regierung überlassen, wann sie den Zeitpunkt für die öffentliche Meinungsäußerung für gefommen erachtet, aber auch er hält diese Erörterung im Interesse der Regierung für notwendig:
Wir alle haben den Wunsch, den leitenden Staatsmännern durch rechtzeitige Orientierung über die Stimmung im Volke Unterlagen für ihr Handeln zu liefern...
Eine objektiv die Wahrheit bringende oder suchende Bresse ist das Jdeal. Gerade wenn sie in Offenheit die Meinung des Boltes oder großer Teile von ihm widerzuspiegeln vermag, muß fie der Diplomatie willkommen sein; denn auch diese will in der Gegenwart Bollspolitif, nicht Kabinettspolitik treiben."
neten. Dr. Oertel schreibt:
" Das aber ist allgemein und immer wieder mit voller Entschiedenheit gefordert worden, daß der Friede den gewaltigen Opfern gerecht werde, die vom deutschen Heere und vom deutschen Volke gebracht worden sind und daß er die Zukunft des Reiches und des Volkstums nach Möglichkeit sichere. So haben sich deutsche Fürsten , deutsche Männer aus fait allen Parteien, fast ausnahmslos die deutschen Blätter und die geordneten Vertretungen des deutschen Volkes ausgesprochen. Ein grundsäßlicher Verzicht auf jede nicht durch militärische Rüdsichten geforderte und be dingte Gebietserwerbung in Europa würde mit dieser feierlich und allgemein verkündeten Meinung des Volfes unvereinbar sein."
Kein Austausch invalider Kriegsgefangenen. Dagegen ist er ganz und gar nicht angebracht bei denen, die Wien , 29. Januar. Anknüpfend an die aus russischer Quelle durch den Kriegsdienst aus ihrem Beruf herausgerissen. tommende Nachricht, daß die Verhandlungen über den Austausch worden sind. der deutschen und ruffischen Kriegsgefangenen abgebrochen Nehmen wir als Beispiel drei Landwehrmänner, die zu gleicher worden seien, weil Deutschland die Befreiung sämtlicher Konsuln Zeit in den Krieg gezogen und als Soldaten gleich tüchtig sind. verlange, während Rußland die Freigabe der Konjuln, die Der erste fällt bereits in den ersten Tagen, als er noch Gemeiner in Festungsgebieten tätig gewesen seien, ablehne, sagt die war; der zweite folgt ihm in den Tod nach einigen Wochen, nachNeue Freie Presse", Rußland ſezze sich jest souverän dem er Unteroffizier geworden ist; der dritte endlich macht über jedes Völkerrecht hinweg, welches teinen Unterschied den Krieg längere Zeit mit, wird zum Offizier befördert, aber zwischen Konsuln, die in Festungsbezirken, und solchen, die schließlich doch noch durch eine feindliche Stugel zu Tode gestreďt. in offenen Städten tätig gewesen seien, lenne. Man höre überDie Witwe des zuerst Gefallenen erhält 400 M. das Jahr, haupt, fügt das Blatt hinzu, wenig mehr von dem Austausch der die Witwe des nach einigen Wochen Gefallenen erhält invaliden feriegsgefangenen, den Bapst Beneditt angeregt hat. Die 500 M. und Entente habe kein Interesse daran, daß die Leute nach Haufe fämen, die mehr über Ereignisse wüßten, als den Regierungen lieb sein fönne, zumal die Gefangenen bei den Zentralmächten gut aufgehoben seien.
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die Witwe des zuletzt Gefallenen erhält 2000 M. Weshalb hier dieser Unterschied? Alle drei Landwehrmänner waren tüchtig und haben ihre Pflicht auf das gewissenhafteste erfüllt. Alle drei haben im Dienste für die Gesamtheit ihr Leben geopfert. Sie unterscheiden sich nur darin, daß der Tod fürs Vaterland den einen früher als den andern ereilt hat.
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Gebietserweiterung beim Friedensschluß? Entgegen den vont Reichskanzler abgegebenen VerAber denken wir an die, die trog aller ihrer Züchtigkeit stets Gemeine geblieben find oder es höchstens zu Unteroffizierent ficherungen, daß der jezige Krieg von Deutschland als Verteidigungsfrieg geführt werden würde, wendet sich der gebracht haben, bei während andere derselben Tüchtigkeit In Lausanne fand am Montag vor dem Kriegsgericht Abgeordnete Dr. Oertel in der Deutschen Tageszeitung" deshalb Offiziere tourden, weil sie eine höhere Schule und die Berechtigung zum jehr scharf gegen einen Vortrag von Professor Dr. Anschütz, ein Presseprozeß gegen unfere beiden Genossen National befucht zum Einjährig Freiwilligenin dem dieser gesagt hatte, daß deutsche Gebiets- rat Graber und Neuhaus, Redakteure der in Chaux- de- Fonds Dienst mitgebracht haben. Sind diese Unterschiede genügend erweiterungen in Europa aus rein politischen erscheinenden sozialdemokratischen„ Sentinelle", wegen schwerer dafür, daß der Gemeine und der Unteroffizier, die in Gesichtspunkten nicht wünschenswert wären, es sei Berleumdung des Bataillons 20 und der schweizerischen Armee" Dienste für ihr Vaterland arbeitsunfähig geworden sind, eine viel denn, daß sie von militärischen Rücksichten gefordert würden. statt, der mit der Freisprechung der beiben Angeklagten endete. geringere Bollrente erhalten, als wenn sie Offiziere gewefen Also selbst diese sehr allgemeine Einschränkung, die Frage der Die schwere Berleumdung" sollte dadurch begangen worden wären, und daß die Hinterbliebenen der Gemeinen und UnterErwerbungen dürfe nicht durch den Wunsch nach wirt sein, daß in der„ Sentinelle" unter der Rubrik„ Samm offiziere viel ichlechter verforgt werden, als die Hinterschaftlich begehrenswerten Gebieten beeinflußt lung zur Deckung des Defizits und der Vergrößerung des Blattes bliebenen der Offiziere? Kein Mensch wird behaupten wollen, werden, findet den Widerspruch des konservativen Abgeord- auf 6 Seiten" folgendes veröffentlicht wurde: Am 12. Ottober: Bon daß die vielen, vielen unserer Söhne und Brüder, unserer Familieneiner Gruppe von Bürgern des Bataillons 20 zum Brotest gegen väter, die als Gemeine oder Unteroffiziere ihre Arbeitsdie Haltung des Majors Sunier 100 Fr.; am 28 Oftober 1914 fähigkeit, ihre Gesundheit oder gar ihr Leben geopfert haben, von einer Anzahl Bürger des Bataillons 20 anläßlich der Rede des weniger ihre Pflicht erfüllt oder einen geringeren Dienst Majors Sunier, die offensichtlich von den nahe bevorstehenden Wahlen ihrem Vaterlande erwiesen haben, als die gefallenen oder verbeeinflußt war, 88 Fr." Durch diese Veröffentlichung sollten die wundeten Offiziere. Daher haben die Gemeinen und Unterbeiden Angeklagten fälschlich Soldaten des Bataillons 20 äußerst offiziere den gleichen Anspruch wie die Offiziere, daß schwere Atte der Iniubordination, das heißt militärische Vergehen, ihnen oder ihren Hinterbliebenen wenigstens der Schaden zugeschrieben haben, welche die Truppen und die Armee, in der sie ersetzt wird, den sie an ihrem Einkommen haben durch die verübt wurden, in Migkredit bringen. Arbeitsunfähigkeit oder den Tod des Ernährere. Diefer Schadent Da der Genosse Graber als Antimilitarist bekannt ist und stuft sich aber nicht ab nach den Dienst stufen, auf denen fid) auch die Sentinelle" mehr oder weniger in diesem Sinne gehalten die Getöteten oder Verwundeten als Soldaten befanden, sondern ist, mußte der Prozeß in unseren Streifen als Tendenz Lebensstellung, Dr. Dertel irrt entschieden darin, wenn er behauptet, prozeß erscheinen, durch den Graber bei einer Verurteilung durch nach der Leben 3 stellung, aus der sie durch den Kriegsdienst herausgerissen worden sind. das ganze Wolf stimme mit ihm überein, und die geord- Berlust der bürgerlichen Rechte auch um sein Nationalratsmandat Daher sind die Grundsätze der jetzt gültigen Militärpensionsneten Vertretungen des deutschen Volkes"( wohl die Par- gebracht werden sollte. Der Prozeß hat diese Annahme keineswegs gefege und des jezigen Militärhinterbliebenengesetzes nur für die Iamente) hätten sich dahin ausgesprochen. Vielmehr ist in der widerlegt. Die Verhandlung ergab, daß jene Geldausweise von Berufsfoldaten zu belassen. Für die anderen Kriegsteil Erklärung der größten Fraftion des Reichstages in dem Chef der Administration und nicht von den beiden Angeklagten nehmer dagegen müssen wir neue Bestimmungen fordern. Sie llebereinstimmung mit großen Teilen des Boltes gerade das veröffentlicht worden waren. Die als Zeugen vernommenen Sol- follen einen möglichst hohen Grundbetrag für alle BoGegenteil zum Ausdrud gebracht worden. daten bestätigten, daß die Gelbiammlung im Bataillon zum Protest rechtigte festlegen einen Grundbetrag, der eine unserer Beit anDr. Dertel irrt unseres Erachtens meiter, wenn er gegen die Haltung des Majors Sunier stattfanden, während ihnen gemeffene Lebenshaltung ermöglicht. Leider sind aber unsere wirtschreibt, die Stellungnahme gegen Gebietserweiterungen näheres über die Sammlung selbst nicht bekannt geworden sei. Der schaftlichen Verhältnisse noch immer so, daß auch ohne Kriegstönne für das Reich und für die Friedensverhand Auditor, Justizhauptmann R. de Bed, beantragte trotzdem die Störungen weite Kreise des arbeitenden Voltes zu einer viel unIungen nicht ungefährlich" sein. Auch hier scheint uns Verurteilung der beiden Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von günstigeren Lebenshaltung gezwungen sind. Dies erschwert die von der sozialdemokratischen Partei und Fraktion einge- je 25 Tagen, aber ohne Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte, es uns sehr, einen so hoben Grundbetrag durchzusetzen, nommene Haltung gerade im Intereffe des Reichs und eines vodurch offenbar der Vorwurf des Tendenzprozesses entfräftet mie er notwendig wäre. Wird aber aber der Grundbetrag dauernden Friedens zu liegen. Ausführlich werden wir werden sollte. Die Verteidiger, die Genossen Dr. Brüstlein zu gering, dann müssen wir zuschläge, enfprechend dem Verdiensts das begründen können, wenn auch die vom Abg. Dr. Dertel und Naine, beantragten die Freisprechung. Naine fenn- des Gefallenen oder Verletzten vor seinem Eintritt in den Kriegsdienst geforderte Möglichkeit der Meinungsäußerung gegeben zeichnete offen den Prozeß als einen Tendenzprozeß gegen fordern bis zu dem Betrage, der eine angemessene Lebenshaltung sein wird. den Antimilitarismus, der aber ein soziales Programm und kein ermöglicht. Schließlich unterläuft Dr. Dertel eine falsche Auffassung Vergeben sei. Es sei eine soziale Meinung, die an sich nicht strafüber die jegige Situation, in der sich die Presse angesichts würdig fei; das erst dann, wenn sie sich in Atten dokumentiere, die der Friedenserörterungen befindet. Er sagt: selbst strafbare Handlungen darstelle.
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„ Wenn die nationale Bresse darauf verzichten muß, einzelne Wünsche in bezug auf den zu erstrebenden Frieden zu äußern, so muß andererseits auch dafür gesorgt werden, daß die Aeußerung negativer Wünsche unterbleibt."
Wenn es der rechtsstehenden Bresse gestattet ist, a II. gemeine Wünsche zum Vortrag zu bringen, so muß felbstverständlich eine Diskussion dieser Wünsche allgemein und grundsätzlich ermög licht werden.
Kriegsfürsorge und Arbeitervertreter.
In den ersten Wochen des Kriegs machte die Drganisation der Kriegsfürsorge den Behörden, die es ernst damit nehmen, große Sorge. Man war deshalb bestrebt, auch Vertreter aus den Kreisen
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So mußten die beiden angeklagten Genossen freigesprochen werden.
Wilson gegen Einwanderungsbeschränkung. Washington, 28. Januar. Reuter meldet: Präsident Wilson hat sein Veto gegen die Einwanderungsbill ausge sprochen.
Zur Aenderung der Unterstützungen für die Kriegsverletzten und deren Hinterbliebene.
Nehmen wir an, der Grundbetrag wird festgesetzt für das Witwengeld auf jährlich Baifengeld
,
"
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600 907.
2P
wenn die Mutter noch lebt, auf jährlich 400 tot ist, auf jährlich 500 für die Vollrente der Kriegsverlegten auf jährl. 1200 Diese Beträge genügen nicht zu einem angemessenen Lebensunterhalt. Wer vor dem Eintritt in den Kriegsdienst mehr als 1200 m. verdient hat, muß daher für sich oder seine Hinterbliebenen den Anspruch auf solche Zuschläge haben, daß die Versorgung etwa beträgt: vom letzen Verdienst des Berletzten 100 Proz. 50
für die ganze Familie, wenn die Bourente gewährt wird
50
85 70
für eine Witwe ohne Kinder für eine Baise ohne Mutter und ohne Geschwister für eine Witwe und ihre Kinder zusammen für mehrere Waisen ohne Mutter insgesamt Wird der Betrag, der für den angemessenen Lebensunterhalt einer Familie notwendig ist, auf 3000 m. jährlich gefchäst, so dürfen die Hinterbliebenengelder für einen Gefallenen zusammen nicht mehr als 2550 Mt. betragen und die Vollrente eines Berlegten nicht mehr
In den weitesten Kreisen Herrscht die Ueberzeugung, daß für die, geweifschaftlich und politisch organisierter Arbeiter in die Kriegs- die im Kriege verletzt worden sind oder noch verlegt werden, für fürsorgeausschüsse zu ziehen. Denn bei diesen fonnte man am die Kriegsverlegten und ihre Hinterbliebenen genügend gesorgt ehesten organisatorisches Talent und Kenntnis der sozialen Verhält- werden muß. Nach diesem Striege soll es nicht wieder vor niffe voraussetzen. Diese Annahme hat sich denn auch meist kommen, daß Kriegsteilnehmer, die arbeitsunfähig in die Heimat als 3000 m. das Jahr. Das jächsische Ministerium des zurüdgefehrt find, oder daß die Witwen und Waisen derjenigen, Die Zahlen sind nur als Beispiele aufgeführt, ohne daß ich Innern erließ eine Verordnung, nach der diesem Ber - die in dem Striege gefallen sind, betteln müssen, wenn sie nicht mich für sie festlegen möchte. Die Hauptsache ist ber Nachweis, daß hältnis überall Rechnung getragen werden sollte. Es wurde verhungern folen. Deshalb wird sich der Reichstag . wenn er vorgeschrieben, daß in jedem amishauptmannschaftlichen Bezirk ein zur Beratung des Reichshaushaltsplans wieder zusammentritt, auch eine grundsägliche Aenderung der Versorgung notwendig ist, Zentralausichuß gebildet oder die in ganz Sachfen sozialisten, damit beschäftigen müssen, die Unterstügungen für die um schwere Ungerechtigkeiten zu vermeiden. reinen Bezirksausschüsse entsprechend zu erweitern seien. Zur Kriegsverlegten und deren Hinterbliebene den Mitarbeit sollten alle Bevölkerungstreife ,,, insbesondere auch Anforderungen unferer Zeit anzupassen. der Arbeiterstand", ohne Rüdsicht auf Konfeffion oder Dabei kommt zunächst in Betracht was schon von vielen politische Barteirichtung zugezogen werden. Dies fei von größter Seiten mit Recht verlangt worden ist, daß der unterste Sat rest vanterre, am montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnaben Wichtigkeit, um das Vertrauen in der Gesamtbevölkerung zu er- der Unterstützungen erhöht wird. Er beträgt für: halten, den Schein parteiischer Begünstigung zu vermeiden und allenthalben die nötige Sacfenntnis zu gewährleisten". In diesem Sinne feien besonders Arbeiterorganisationen jeder Parteirichtung heranzuziehen zu gemeiniamer Arbeit".
Diese wohlgemeinte Berordnung ist freilich von den unteren Behörden nicht überall eingehalten worden. In einem bestimmten
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das Witwengeld
jährlich
"
Waisengeld, wenn die Mutter lebt toenn auch die
400 m. 168
"
19
Mutter tot ist.
"
240 720
" P
" P
die Vollrente des Striegsverlegten
Diese Säße sind so gering, daß sie noch nicht einmal für die Falle beschwerten sich der sozialdemokratische Verein und das Geam schlechtesten gestellten Kreise genügen. Nehmen wir als werfichaftskartell in Freiberg gegen die Amtshauptmannschaft Beispiel einen Tagelöhner, der 1200 M. das Jahr verdient hat. Er Döbeln . Dort hat man weder einen Zentralausschuß gebildet, no bat für sein Vaterland seine Gefundheit und Kraft geopfert; er ist den Bezirksausschus erweitert oder sonst irgendwie sozialdemos völlig arbeitsunfähig zurückgekehrt. Dann wird er jährlich mit tratiſche oder gewerkschaftliche Vertreter zugezogen. Die Beschwerde 720 M. abgefunden: wie kann er damit den Unterhalt für sich und bezog sich auf die oben erwähnten, von der Regierung selbst auf feine Familie bestieiten? gestellten Grundläge. Freilich sind die angeführten Säge nur die für einen Ge Sonderbarerweise hat das Ministerium des Innern die Bemeinen oder dessen Hinterbliebene. Die Säge werden aber um schwerde trotzdem als unbegründet zurüdgewiesen, fo höher, je höher die Dienststufe des Gefallenen oder Verletzten „ da bis jetzt irgendwelche Beichwerden aus dem Bezirke nicht be- beim Militär war. So beträgt z. B. das Kriegswitwengeld kannt geworden" wären. Auch den Standpunkt der Beschwerde- für die Witwe eines führer daß man die von den Organisationen borgeflagenen Vertreter lehnt das Ministerium ab! Und weil die Vorstände der Behörden und die maßgebenden Mitglieder der Ausschüsse auf Grund ihrer periönlichen Beziehungen unich wer geeignete Beriönlichkeiten finden" würden. Daß diese Pers fonen mit den einschlägigen Gelegen und Verordnungen vertraut sein müßten wie in der Beichwerbe fehr treffend gefagt war-, erscheine nicht erforderlich.( 1) In dieser Hinsicht genügten die beamteten Mitglieder der Ausschüsse völlig.
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die Ausschüsse nehmen soll, zwar,
Es ist kein Zweifel, daß diefe Erledigung der Beschwerde nicht im Einklang steht mit dem, was das Ministerium früher selbst von den Behörden gefordert hat.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof von 5 bis 6 Uhr statt. Jeber für den Brieftast en bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen berzufügen. Brieflige Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnementsquittung beigefügt ist, werben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde bor. Verträge, Schriftstüde und dergleichen bringe man in dic Sprechstunde urit.
Shre Geschäfte geführt.
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O. 6. 2. Feropostsendungen sind zollfrei. M. D. 63. Ein be nicht. Die Einwendungen, die Sie der Klage gegenüber erbeben, find vollstimmter Baragraph, den Sie der Selage entgegen egen tönnten, eritiert berechtigt. Hervorzuheben wäre noch, daß der wirklich bevollmächtigte Anwalt Sie verlagen und vernrteilen ließ. Nicht ausgeschloffen leider ist eine Berurteilung, wenn der Richter annimmt, der stläger habe in Ihrem Sin Sch. 15. Nach der Steuerordnung ist zu zablen: die Steuer muß nach derselben noch für das laufende Steuer halbjahr gezahlt werden, innerhalb deffen der Hund abgeschafft it. V. B. 20. Nein. 5. N. 50. Wahrscheinlich nicht. 3. G. 69. Hat teinen Unterstügungsanspruch. R. E. 1891. Wegen Herzfehler nur landsturmpflichtig. Sie fönnen aber noch eingezogen werden.-.. 1. Monatlich 9,90 M., bazu täglich 33 Bf. Hausgeld.- R. R. Während der Zehrzeit wird sich wohl eine spiche Ausbildung nicht möglich machen lassen, wenden Sie sich doch mal mit einer Anfrage an die Handwerkerfammer. 2. 23. 93. Felddienstfähig, aber noch zurüdgestellt. A. C. 1. Der Mann muß später die ganze Mietsschulb nachzahlen. 2. Beim Bentralnachweisbureau des Kriegsministeriums in der Dorotheenstraße oder auch beim Bentral omitee des Deutschen Bereins vom Roten Kreuz, Abteilung 6. 28. 12. 1. Sie haben Gefangenenfürsorge, im Reichstagsgebäude. teine Aussicht, eingezogen zu perben. 2. Gezwungen fönnen Sie daziz nicht werden; so lange die Ehe nicht gefchieben ist, müssen Sie aber für Sen Unterhalt der Frau forgen. 5. B. 66. Wegen Bruchanlage landstuzum 3000 pflichtig. B. 100. Nerventrant. Zandsturinpflichtig für ben Garnisondienst. Eine solche Abstufung ist berechtigt, wenn fte sich auf die al 91. 1. Gin Attest vorzulegen, wird zmedlos fein, der Militärarzt entscheidet darilber. F. B. 24. 1. Macht sich durch die Ablehnung nicht Lebens ftellung der Beteiligten bezieht. So richten sich auch die strafbar. 2. Nein. 3. Die Strafe wird unseres Wissens sofort volftredt. Entschädigungen der Unfallversicherung nach dem Verdienst des 4. Nein. G. 5. 68. Die Stempelsteuer muß der Mieter zahlen. Verletzten vor dem Unfall. Daher ist gegen den Grundsay E. M. 75. Begen Herzkrankheit zurüdgeftellt. Sie tönnen also noch P. B. 32. Ja. 5. 100. Der Antrag gilt auch jener Abstufungen nichts einzuwenden, soweit er für die Familien eingezogen werden. für die nächstfolgenden Monate.. 128. Nein. 99. 6. 75. Der gilt, deren Ernährer beim Militär dauernd tätig war, hier scine Brief muß mit 20 Pf. frantiert und offen gefchict, die Adresse mit 12c5ens stellung hatte. Lateinischer Schrift geschrieben werden. Die Zeichen haben keine Bedeutung.
Gemeinen Unteroffiziers Feldwebels
jährlich
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400 9. 500 600
19 "
jährlich 1200 ober 2000 M2.
Offiziere, mit Ausnahme eines foldien in Generalsstellung. Generais jährlich..
2000
19
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