Gerichtszeitung.
Nach zweimaliger Verurteilung endlich freigesprochen. Ein Prozeß wegen Verbreitung von Streifflugblättern, der seit einem halben Jahr drei gerichtliche Instanzen durch laufen hat, fam gestern vor der sechsten Straffammer des Landgerichts I erneut zur Verhandlung.
worden.
fonnte und schließlich ausdrücklich zugab, daß die Bettelverteiler Diebstähle und Einbrüche und brachte wiederholt Beamte, die durch niemanden belästigt haben. Auch hinsichtlich einer etwaigen Ueber- fic verfolgten, Revolverschüsse in schwere Gefahr. tretung des preußischen Preßgefeßes fiel die Beweiserhebung zu Rollnick und Borsuzki schoffen Ende vorigen Monats in Hindenburg gunsten des Angeklagten aus: es waren nur einzelne zur Ver- von der Straße aus durch die Fensterscheiben in die Wohnung eines teilung an das Publikum bestimmte Handzettel ohne Wissen des Grubenarbeiters hinein. Der Grubenarbeiter und ein PolizeiAngeklagten von unbekannten Personen an Hauswänden angeklebt beamter verfolgten sie und nahmen Nollnid fest. Jezt griff Borjusti die Verfolger an und verletzte beide durch vier Schüsse. Dann erDem Antrage des Verteidigers, Rechtsanwalt Dr. Hugo Heine- griff er die Flucht und entfam. Der Schuhmann gab nun auf mann, entsprechend, sprach das Gericht in seinem Urteil die Ein- Rolnick, der sich unterdessen befreit hatte, ebenfalls einen Schuß stellung des Verfahrens aus, da weder grober Unfug noch eine ab und traf ihn so schwer, daß er auf der Flucht zusammenbrach Uebertretung des Preßgefeßes festgestellt sei und wegen der in den und tot aufgefunden wurde. Weiße, Gruschka und Bernazki wurden Flugblättern enthaltenen Beleidigungen der Herren Weidner und in der Nähe von Görlig festgenommen. Borsuzki dagegen ist noch Goldacker kein Strafantrag vorliege. nicht ergriffen und wird jetzt auch in Berlin gesucht.
Verfehlungen gegen Schulmädchen.
Das erst Klassige Kaffe- Restoran".
Wie ein Feldgrauer im Osten mitteilt, wird unter den deutschen Truppen in Lowicz folgende Geschäftsempfehlung verbreitet: Kaffe Restoran, Bristol".
Hierdurch bringe in Kenntnisse zu iezen daß Geehrte Publikum
Die Angelegenheit, welche Anlaß zum gerichtlichen Einschreiten gegen den Vertrauensmann der Bäcker Berlins , Scholle, bot, liegt fast ein Jahr zurück. Sie betrifft einen Streit in den beiden Großbäckereien von Eduard Goldacker und Hanke u. Co. Beide Firmen hatten seinerzeit einen Tarifvertrag mit dem Bäckerverband ab= geschlossen. Die Firma Goldacker suchte den Tarifvertrag dadurch zu umgehen, daß sie Arbeitsburschen einstellte, welche die Arbeiten von Bäckergesellen verrichten mußten, aber nur die Hälfte des Die sittlichen Verfehlungen des Oberlehrers Dr. phil. tariflichen Lohnes der Bädergesellen erhielten. Als der Bäder- Otto Jenson, dessen Verhaftung seinerzeit einiges Aufsehen verband unter Berufung auf den Tarif verlangte, daß den Ar- erregt hatte, bildeten gestern den Gegenstand einer Verhandbeitern, welche die Tätigkeit von Bäckergesellen ausüben, der tarif lung vor der Strafkammer des Landgerichts III unter Vor- ich habe diese Tage ein erst Klassiges Kaffe Restoran eröffnet habe liche Bäckerlohn gezahlt werde, machte die Firma Goldader die betreffenden Arbeitsburschen zu Lehrlingen und die Bäderinnung fit des Landgerichtsdirektors Ehride. machte ihren Einfluß dahin geltend, daß die Firma an Stelle der mit 32 M. wöchentlich zu entlohnenden Gesellen möglichst viele Lehrlinge einstelle. Da der Tarifvertrag teine Handhabe bot, um hiergegen einzuschreiten, so fündigte der Bäckerverband den Tarif in der Absicht, einen neuen Tarifvertrag zustande zu bringen, durch den der gekennzeichneten Lehrlingszüchterei ein Riegel vorgeschoben werden könne. Es kam aber nicht zum Abschluß eines neuen Tarifs. Als der alte Tarif am 1. Mai 1914 abgelaufen war, traten die Bäder der Firma Goldader in den Streif, um sich die Arbeitsbedingungen zu sichern, die ihnen nach dem alten Tarif zustanden.
Zu derselben Zeit fündigte die Firma Hanke u. Co. den Tarifvertrag unter der Behauptung, sie sei gezwungen, der Innung beizutreten und die Bäckerinnung dulde kein Tarifverhältnis zwischen ihren Mitgliedern und dem Bäckerverband. Trotzdem versuchte der Bäckerverband, mit der Firma Hante u. Co. wegen Abschluß eines neuen Tarifvertrages zu verhandeln. Doch der Inhaber der Firma ließ dem Verband die Erklärung zugehen, die Innung habe ihm jede Verhandlung mit dem Bäckerverband verboten, er wolle auch unter keinen Umständen den im Tarif vorgesehenen wöchentlichen Ruhetag weiter gewähren, sondern sieben Tage in der Woche arbeiten lassen. Hierauf legten auch die Bäcker der Firma Hanke u. Co. die Arbeit nieder, um sich gegen eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen zu wehren.
Während des Streits bei den beiden Firmen ließ Scholle als Vertrauensmann der Bäder zwei Flugblätter verbreiten. Das eine Flugblatt wandte sich an die Organisierten und ersuchte sie, die genannten Betriebe, welche gesperrt seien, zu meiden. Das andere Flugblatt richtete sich an die Hausfrauen, Arbeiter und Bürger mit dem Ersuchen, in den Geschäften der beiden Firmen nicht zu kaufen. Zur Begründung dieses Ersuchens wurden in beiden Flugblättern die Ursachen des Streiks dargelegt. Wegen der Verbreitung dieser Flugblätter wurde gegen Scholle Anklage erhoben. Das Schöffengericht bezeichnete den Inhalt der Flugblätter als Vergehen gegen§ 153 der Gewerbeordnung und verurteilte den Angeklagten zu drei Tagen Gefängnis.
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Wie noch erinnerlich sein dürfte, wurde Dr. Jenson seinerzeit welche wird sein versehen mit aller Art Getränke, Wein, Bier und unter dem Verdacht verhaftet, sich an mehreren Schulmädchen in auch verschiedene Wärme zubiß mit ziemliche Preise und reele besittlicher Beziehung schwer vergangen zu haben. Das eingeleitete handlung. Hoffentlich daß Geehrte Publikum mich zahlreich besuchen wird Zeichne mit Hochachtung Ermittelungsverfahren hatte sehr schwerwiegendes Belastungsmaterial ergeben. Die Folge war eine Anklage wegen Verbrechens Leitender von Kaffe- Restoran Bristol". In der gestrigen Verhandlung wurde gegen§ 176,3 St.G.B. von dem Verteidiger Rechtsanwalt Schumann geltend gemacht, daß der Angeklagte jene Straftaten in einem Zustande begangen habe, der seine freie Willensbetätigung ausgeschlossen habe. Der gerichtliche Sachverständige, Medizinalrat Dr. Stoermer, bezeichnete den Angeklagten als einen degenerierten Menschen, bei dem erst eine genaue Beobachtung in einer Frrenanstalt eine zuverlässige Beurteilung seines Geisteszustandes ergeben werde. Da der Sachverständige den Antrag aus§ 81 St.P.O. stellte, beschloß das Gericht, die Sache zu vertagen und den Angeklagten bis zur Dauer von 6 Wochen einer öffentlichen Frrenanstalt zur Beobachtung feines Geisteszustandes zu überweisen.
Zur Bäckereiverordnung.
Gegen die Bundesratsverordnung vom 5. Januar 1915 über die Bereitung von Backwaren verstoßen zu haben, wurde dem Bäckermeister Friedrich Wilhelm Leipziger gestern vor dem Schöffengericht BerlinTempelhof zur Last gelegt.
Freireligiöse Gemeinde. Am Sonntag, den 11. April, vormittags 9 Uhr, Pappel- Alee 15-17; Neukölln, Idealpassage"; Tegel . Bahnhofstraße 15, und Ober- Schöneweide , Klarastr. 2: Freireligiöse Borlesung. Vormittags 11 1hr, Sleine Frankfurter St. 6: Vortrag des Herrn Damen Dr. M. Brie:„ Neuere Lyrifer"( Liliencron , Falfe, Dehmel). und Herren als Gäste willkommen.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet für Abonnenten Lindenstr. 3, IV. Sof rechts, parterre, am Montag bis Freitag von 4 bis 7 Uhr, am Sonnabend bon 5 bis 6 Uhr statt. Jeder für den Brieftast en bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und Briefliche eine Bahl als Mertzeichen beizufügen. Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnements quittung beigefügt ist, werden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der
Sprechstunde vor. Verträge, Schriftstücke und dergleichen bringe man in die Sprechstunde mit.
straße zulässig. 2. u. 3. Fragen Sie beim Gericht mündlich oder schriftlich
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A. B. 83.
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F. B. 16. 1. Es ist noch Berufung ans Kammergericht in der Elßholzan. 4. Sie fönnen dem Gericht von der Ansicht der Anwälte Mitteilung machen. W. M. 22. Sie können bei der Steuereinschäßung auf diese Nach der Zeugenaussage hat der Meister bei Herstellung von Momente hinweisen und um Herabsetzung der Steuer um eine oder zwei Schrippen außer Kriegsmehl auch noch Weizenmehl verbaden, Stufen bitten. 5. S. 00. 1. Sie sind verpflichtet, jede Roche die 2. Durch Antrag bein Salzkuchen aus reinem Weizenmehl hergestellt, zur Herstellung Brotfarten an den Verwalter abzuliefern. von Roggenbrot Weizenmehl in zu großem Prozentsaz verwendet Bormundschaftsgericht können Sie den Vater dazu veranlassen. und schließlich Brot nicht erst nach 24stündiger Lagerung, sondern werden; wenn er aber städtischen Mietszuschuß erhält, ist er dazu verR. R. 100. Zum Mietsnachlaß kann der Hauswirt nicht gezwungen frisch verkauft. Der Angeklagte gab nur einzelne dieser Verpflichtet." Laden Sie ihn vor das Mietseinigungsamt. 6. 3. 14. stöße zu und entschuldigte sich damit, daß das Kriegsmehl so un- Wegen Herzfrankheit dienstunfähig. G. 3. III. Sie gelten als auszulänglich war, daß es sich nicht verbaden ließ. Der Staatsanwalt gemustert; wenn Sie aber Gestellungsorder erhalten, müssen Sie sich betonte, daß alle solche Verstöße nachdrücklich zu ahnden seien, denn melden. Zu den Kontrollversammlungen brauchen Sie sich nicht zu melden. das Gesetz habe den Zweck, uns in dem uns aufgezwungenen Kriege Die Zeichen haben keine besondere Bedeutung, fic find rein militärische. R. F. 100. Zu den Kontrollversammlungen branchen zu unterſtüßen. Der Strafantrag lautete auf 90 M. Geldstrafe, das Gericht erkannte auf 45 M. Geldstrafe eventuell neun Lage Sie sich nicht zu melden. einer Gestellungsorder aber müssen Sie Folac leisten. F. 5. 10. Kommen Sie in unsere Sprechstunde.- S. R. 10. Gefängnis. Wenn der Betreffende bereits zehn Jahre gedient hat, haben Sic einen Anspruch darauf. Stellen Sie Antrag beim Bezirkskommando M. E. Wenn Sie nicht entlassen sind, werden Sie feinen rechtlichen Anspruch auf Nachzahlung haben. A. W. 16. Die Krankenkasse muß die gesamten Krankenhauskosten zahlen. 6. J. 100. Der Lohit mug als bevorrechtigte Forderung beim Konkursverwalter angemeldet werden. 28. 16. Dazu bedarf es der Zustimmung des Reichstags. O. P. 100. Antrag ist an das BezirksDie Ehemänner in der Kreisstadt 3nin im Regierungsbezirk 2. M. Feld. Nein. Bromberg haben den Zorn ihrer Frauen herausgefordert. Darauf fommando zu richten. Ob er Aussicht auf Erfolg hat, können wir nicht fagen. H. F. 5. Die Miete ist nicht abzugsfähig; nur die Beiträge „ Die Bürgerläßt folgende öffentliche Auslaffung schließen: frauen der Stadt 3nin bitten sehr, da bis jezt alle Ber - für die Kranken- und Invalidenversicherung. Für die drei Kinder findet auf Antrag eine Herabsehung statt. 5. 200. Sie können noch einordnungen zweds Erhaltung unserer Kriegsfähigkeit durchaus gezogen werden. Mm. G. 19. Stellen Sie Antrag auf der Steuerfasse richtig sind, auch ein Verbot über die verfligte Kartenspielerei, auf Unterſtügung. hauptsächlich über das lästige Mauschelspiel in den Gastwirt- Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direktion über δα unsere Männer abends und schaften bald zu erlassen, den Großhandel in den Zentral- Markthallen.( Ohne Verbindlichkeit.) tagtäglich und ganze Nächte mit blauer und roter Nase leidenschaft- Freitag, den 9. April 1915. Fleisch: Rindfleisch per 50 kg, Ochsenlich aus Langerweile am Skat- Stammtisch fißen und so ihre Söhne fleisch la 85-98, do. Ila 75-85, do. IIIa 68-74; Bullensleisch la 79-86, Am liebsten wäre erwünscht, daß sich auch bo. IIa 75-78; Stübe, fett 72-84, do. mager 56-66, do. dänische
Aus aller Welt.
Eine Kriegserklärung der Frauen.
Dies Fehlurteil wurde dann infolge der Berufung des Angeklagten vom Landgericht aufgehoben. Das Landgerichtsurteil sagt, ein Bergehen gegen§ 153 der Gewerbeordnung liege nicht vor, denn im Inhalt der Flugblätter finde sich keine strafbare Einwirkung auf Arbeiter, die veranlaßt werden sollten, sich dem Streit anzuschließen, sondern die Firmeninhaber sollten veranlaßt werden, einen den Bestimmungen des gekündigten Tarifs entsprechenden neuen Tarif abzuschließen. Aber so sagt das Landgericht durch den Inhalt der Flugblätter habe der Angeklagte groben Unfug begangen, denn die Firmeninhaber wurden geächtet. Dadurch sei die öffentliche Ordnung gefährdet und das Publikum belästigt worden, denn es hätten noch andere Arbeitgeber befürchten können, daß sie im Falle eines Streits ebenso behandelt werden könnten wie die Inhaber der beiden Großbäckereien. Das Urteil des Landgerichts lautete auf eine Geldstrafe von 45 M. Die vom Angeklagten hiergegen eingelegte Revision hatte den Erfolg, daß das Kammergericht das Landgerichtsurteil aufhob mit der Begründung: Es treffe zu, daß§ 153 der Gewerbeordnung nicht verletzt sei. Ob grober Unfug vorliege sei nicht ausreichend im Felde vergessen. festgestellt. Grober Unfug fönne nur dann vorliegen, wenn nicht nur der äußere Bestand der öffentlichen Ordnung erheblich gestört, sondern auch das Publikum in seiner Allgemeinheit durch die Tat selber unmittelbar belästigt oder beunruhigt sei. Das Landgericht berufe sich auf den Inhalt der Flugblätter. Auf den Inhalt aber komme es bei der Feststellung, ob grober Unfug vorliege, nicht an, sondern nur auf die Art der Verteilung. Sei diese' in ruhiger Weise, ohne Verkehrsstörung erfolgt, so könne von einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Belästigung des Publikums keine Rede sein. Das Landgericht habe deshalb in erneuter Verhandlung festzustellen, ob durch die Art der Flugblattverteilung grober Unfug begangen, sowie, ob durch das Anheften von Plakatzetteln was dem Angeklagten in der Vor
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über diese alten Herren, welche meist um die 50 und 60 Jahre zählen, das liebe Vaterland erbarmt und sie zur Vertreibung der Langen weile auf eine vierwöchige Kur zum Schüßengraben einladet. Das wäre noch das einzig Richtige, wodurch die verflirte Statspielerei ein Ende nimmt."
Mädchenmord im Walde.
Zwischen Braunsfelde und Falkenstein im Kreise Friedeberg in der Neumark wurde einer Meldung aus Landsberg zufolge in einem Walde die 22jährige Tochter des Stellmachermeisters Müller ermordet aufgefunden. Der Täter ist unbekannt.
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50-60; Fresser 60-78, Fresser, dänische, 57-67, Bullen, dänische, 65-73; Kalbfleisch, Doppellender 130-140; Mastfälber Ja 98-112, do. Ila 62-88; Kälber ger. gen. 47-60; Hammelfleisch: Maſtlämmer 100-108; Hammel Ia 94-99, do. IIa 89-94; Schaje 95-100. Schweinefleisch: Schweine, sette 00-00, sonstige 90-120, dan. Sauen 75-80, dän. Schweine 90-100. Gemüse, inländisches: Kartoffeln, Dabersche 50 kg 0,00; weiße Kaiserfronen 0,00; Magnum bonum 0,00-0,00; Woltmann 0,00; Borree, Schod 0,70-1,50; Sellerie, Schod 4,00-10,00; Spinat 50 kg 15,00-25,00; Mohrrüben 5,00-8.00; Wirsingkohl Schock 9,00-15,00; Wirsingkohl 50 kg 9,00-10,00; Weipfohl Schock 9,00-15,00, Weißkohl 50 kg 10,00-11,00; Rotkohl, Schod 9,00-16,00; Rotfohl 50 kg 10,00 bis 12,00; Grünkohl 50 kg 14,00-18,00; Stoblrüben Schock 6,00-14,00; Teltower Rüben 50 kg 16,00-20,00, Märkische Rüben 50 kg 10,00-18,00. Rosenkohl 50 kg 35,00-40,00, Meerrettich Schock 7,00--14,00; Petersilienwurzel Schockbund 4,00-6,00; 3wiebeln 50 kg 17,00-20,00, Rhabarber, Hamburger, 100 Bund 8,00-15,00. Radieschen Schockbund Waldmeister Mandel 1,20-1,35. Gurken, Gorgafter, 100 Stüc Morcheln 50 kg 70-90. Apfelfinen: italienische 50 kg
instanz ebenfalls zur Last gelegt war das preußische Preßgesetz wird von der Kriminalpolizei gesucht. Es ist ein 19 Jahre alter 3,00. Ein gefährlicher jugendlicher Verbrecher verletzt sei. In der gestrigen Strafkammerverhandlung drehte sich die Be- Fürsorgezögling Adolf Borsugti, der einer aus fünf Burfchen be- 32-42 weiserhebung in erster Linie um die Frage, ob durch die Ver- stehenden Diebes- und Einbrecherbande angehörte. Die Gesellschaft 8,00-16,00, bito 200 St. 12,00-14,00, dito 300 St. 13,00-16,00, Murcia teilung der Flugblätter das Publikum belästigt worden sei. Als bestand außer ihm aus einem 21 Jahre alten Viktor Rollnid und 200 St. 13,00-15,00, dito 300 Stüd 15,00-17,00, Messina 160 St. 11,00-14,00, 200 St. 12,00-14,00, 300 St. 10,00-15,00. Messina Bluteinziger Zeuge wurde der Inhaber der Firma Hanke u. Co., Herr drei jungen Männern namens Weiße, Gruschka und Bernazli. Sie 80 St. 8,50-9,00, do. 100 St. 8,00-10,00, do. 150 St. 8,00-11,00. Weidner, vernommen, der aber trotz eingehender Befragung durch verübte, von Hindenburg in Oberschlesien ausgehend, in verschiedenen Spanische 420 St. 20,00-29,00, do. 714 St. 26,00-35,00, do. 1064 St. den Staatsanwalt nichts für den Angeklagten Belastendes anführen Städten und Ortschaften, wie Görlig, Dresden und anderen mehr 30,00-42,00, do. 420 St. large 26,00-33,00.
Lustspielhaus
81U.: Gebild. Menschen. K.Dreher a. G.
Volksbühne.Theater am Bülowplatz Zirkus Alb. Schumann 7%, Uhr: Schluck und Jau. Sonntag 31, Uhr: Die Orientreise: 8% Uhr: Der Revisor.
Sonntag: Schluck und Jau.
Kammerspiele.
Metropol- Theater
Walhalla- Theater
8 Uhr: Die deutschen Kleinstädter. 8 Uhr: Woran wir denken! 8 Uhr: Die Jagd nach dem Glück.
Sonntag: Der Weibsteufel.
22 Uhr: Nachmittags- Vorstel
Sonntag 3, Uhr: Der Hochtourist.
lung( kleine Preise): Die Montis Operetten- Theater Gastspiel Louis Treumann . deutschen Kleinstädter.
Theater für Sonnabend, 10. April: 8 Uhr: Hoheit tanzt Walzer.
8 Thr: Extrablätter!
Deutsches Künstler- Theater
7%, U.: Egmont.
Deutsches Opernhaus, Charlottenb.
7 Uhr: Lohengrin.
Friedrich- Wilhelmstädt. Theater.
8 Thr: Die Fledermaus.
Gebr. Herrnfeld- Theater
Familie Plaschek.
8 Uhr: Helbring contra Helbring.
Kleines Theater
Der politische Kannengießer. 8 Uhr: Vorher: Philotas . Komische Oper
8.10 U.: Gold gab ich für Eisen.
Komödienhaus
8 Uhr: Biedermeier.
Lessing- Theater
Residenz- Theater
8 Uhr: Die Schöne vom Strand.
Rose- Theater
8 Uhr: Die Förster- Christl
Schiller- Theater 0.
8 Uhr: Alt- Heidelberg.
Schiller- Th. Charlottenbg.
8 Uhr: Nacht und Morgen.
Thalia- Theater
8 Uhr: Kam'rad Männe.
Theater am Nollendorfpl. 8 Uhr: Immer feste druft! Sonnt. 3, U.: Die Dollarprinzessin. Theater des Westens
8 Uhr: Die Landstreicher. Sonntag 3, Uhr: Polenblut.
Theater in der Königgrätzer Straße
8 Uhr: Ostern.
Trianon- Theater
84 Uhr: Akrobaten.
8 Uhr: Im weißen Rössl.Son 3 U.: Die zärtl. Verwandten.
URANIA Taubenstr.
48/49.
4 Uhr( halbe Preise):
Die Weichsel und die masur. Seen.
Auf dem polnisch. Kriegsschauplatz
mit der Mackensen- Armee.
WINTER BARTEN
Else und Berta Wiesenthal
Gustav Matzner
sowie der
glänzende April- Spielplan.
Sonnabend, 10. April, Anf. 7, Uhr: Sport- Vorstellung. Auftr. sämtl. neuen Spezialitäten. U. a.:
Neu! Neu!
Neu! 3 Groegs 3 Neu! 3 Rosellos 3 Weises radfahr. u. rollschuhlauf. 5 Bären 5. 9, Uhr: Ost und West. 9, Uhr.
Großes patriotisch. Schaustück
der Gegenwart.
U- Boot bei der
Arbeit Torpedier. eines Handelsdampfers. Sonntag, den 11. April 1915: 2 große Vorstellungen 2
Voigt- Theater.
Badstr. 58.
Badstr . 58. Morgen Sonntag, den 11. April:
Gerichtet.
Schauspiel in drei Auszügen
von Felir Philippi.
Kasseneröffnung 7 Uhr. Anf. 8 Uhr.
Theater Folies- Caprice
84
Possen- Theater
Onkel Adi!
Kinodrama.
Die Sprechstunde.
8%
is 2
je Große Vorstellungen
nachm. 3 Uhr, abends 7, Uhr. Vorverkauf Warenhaus Tietz. Tel. Norden 10408.
3 Bände 4 Mart
Buchhandlung Vorwärts
Casino- Theater Lothringer Straße 37. Täglich 8 Uhr. Der Schlager aller Volksluftspiele:
Der Herr Kommerzienrat.
Der größte Erfolg dieser Saison. Dazu das ausgewählte Spezial.- Progr. 4 Atlantics, Juana, Riblo, F. Meißner. Sonntag 4 Uhr: Osterglocken.
Reichshallen- Theater. Stettiner Sänger. Anf. 8 1. Zum Schluß: Weihnachtsabend im Schützengraben Militärisches Zeitbild von Meysel. Militärpersonen 1. deren Angehörigen vollkommen freier Zutritt zu d.Stett. Sängern.
Reederei Kahnt& Hertzer sternpr.
Königst. 2062.
Dampfer- Extrafahrten ab Waisenbrücke. Abfahrt 2 Uhr. 59 1.
Bis auf weiteres
jeden Sonntag nach Krampenburg
Hin und zurück
Während der Vorarbeiten des Tunnelbaues befindet sich unsere
Abfahrtsstelle für die ersten Frühlings- Waisenbrücke.
fahrten auf der anderen Seite der
Heideschloß Hohenbinde tation
Erkner